Anfrage: Betreuung von Pflegefamilien durch den ASD
Der ASD ist für Pflegefamilien in den Bereichen Hilfeplanung und -verantwortung, Hilfegewährung, zusätzliche Hilfen sowie für die Betreuung der Herkunftsfamilien zuständig. Der Pflegekinderdienst dagegen ist für die reguläre Begleitung der Pflegefamilien und Pflegekinder zuständig.
Wir fragen an:
- Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (in VzÄ) sind im ASD mit den o.g. Bereichen der Betreuung von Pflegefamilien betraut?
Grundsätzlich verhält es sich so, dass alle ASD-Mitarbeitenden (derzeit 98,641 VZÄ im Kern-ASD ohne Pflegekinderdienst und ohne Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule) in den jeweiligen Planungsräumen Pflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII betreuen, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Pflegeverhältnisse bestehen. Die Unterscheidung von Eingangs- und Fallmanagement wurde in Folge der Organisationsuntersuchung im ASD und der Anpassung der Planungsräume aufgehoben, sodass alle Mitarbeitenden seit 2024 die Vergabe und Begleitung von Hilfen zur Erziehung in Ihrem Zuständigkeitsportfolio haben.
- Wie hoch ist die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter/in?
Die Frage lässt zwei Antwortmöglichkeiten zu: Zum einen, wie viele Pflegeverhältnisse jede(r) Mitarbeitende betreut, zum anderen wie viele Hilfen zur Erziehung (Hilfen) die Mitarbeitenden insgesamt betreuen.
Beide Antwortmöglichkeiten werden nachfolgend aufgeführt.
Auf Grundlage der ASD-Statistik und des ASD-Stellenplans zum Stichtag 15.10.2024 ergibt sich eine rechnerische Fallbelastung von durchschnittlich 45 Hilfen zur Erziehung pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) Sozialarbeiter/-in. Dabei sind neben den Pflegeverhältnissen alle Hilfeformen mitgezählt, die ambulant (bspw. Familienhilfe), teilstationär (bspw. Tagesgruppe) oder stationär (bspw. Heimerziehung/Wohngruppe) vergeben sind. Nicht eingerechnet sind die vom Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule vergebenen Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII). Die Fallzahl ist jedoch nicht alleinig aussagekräftig, da insbesondere die Prävention im ASD im Vordergrund stehen muss. Zusätzlich hat jede/-r Beschäftigte/-r zusätzlich Fälle im Zusammenhang mit der Trennungs- Scheidungsberatung sowie Bedarfsprüfungen zu begleiten und verantwortet zusätzlich Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren.
Für Pflegeverhältnisse ergibt eine Durchschnittsberechnung, dass im Jahr 2024 auf 98,641 VzÄ ASD-Mitarbeitende bei einer Gesamtzahl von 709 Pflegeverhältnissen (Ist-Stand 09/2024) jede/-r ASD-Mitarbeitende (ohne die Fachdienste Eingliederungshilfe und Pflegekinderdienst) im Durchschnitt 7,2 Pflegeverhältnisse betreut. Jedoch lassen sich hieraus keine qualitativen oder quantitativen Rückschlüsse ziehen.
- Wie hoch waren die in Frage 1. und Frage 2. erfragten Sachverhalte in 2019?
Im Jahresdurchschnitt 2019 gab es 639 Pflegeverhältnisse im Amt für Jugend und Familie. Zu dieser Zeit war der ASD noch in Fall- und Eingangsmanagement unterteilt. Ausschließlich im Fallmanagement (77 VZÄ) wurden Hilfen zur Erziehung und demnach auch Pflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII betreut. Durchschnittlich wurden 2019 je VZÄ Fallmanagement 8,3 Pflegeverhältnisse betreut. Insgesamt Es wurden 2019 im Durchschnitt 3.655 kostenpflichte Hilfen im ASD betreut, dies ergibt eine Fallbelastung von (aufgerundet) 44 Hilfen pro Mitarbeiter/-in bei 84 VzÄ (inklusive 7 VzÄ aus dem umA-FD).