Anfrage „Mängelmelder der Stadt Leipzig“

Seit 19. April 2021 können die Leipzigerinnen und Leipziger Abfälle in Parks und auf öffentlichen Plätzen, defekte Spielgeräte und Bänke oder Schrottfahrräder und Fahrzeuge ohne Kennzeichen direkt online an die Stadt Leipzig melden.

Der Mängelmelder auf https://mitdenken.sachsen.de/maengelmelder-L wird vom Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport verantwortet. Die Leipzigerinnen und Leipziger haben damit neben Telefon und E-Mail einen weiteren, direkten Kommunikationskanal.

Im Dezember 2021 hatte der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, den Mängelmelder um eine Funktion zur Meldung von Schäden auf Gehwegen, Radwegen und Straßen zu ergänzen.

Wir möchten anfragen:

1. Wie sind die Zugriffszahlen seit Start des Online-Mängelmelders?

2. Wie viele und welche Art von Mängeln wurden mit Hilfe des Mängelmelders bisher gemeldet (bitte Unterteilung nach 2021 und 2022)?

3. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung bis zur Erledigung?

4. Welche Stellen sind für welche Mängel zuständig? Wie hoch ist jeweils die Quote der erledigten Fälle?

5. Ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Personal zur Beseitigung der Mängel ausreichend oder gibt es hier Mehrbedarfe?

6. Kann man in einer Stadt, die sich der Inklusion verschrieben hat, einen Dringlichkeitsvermerk einfügen, wenn Rad- und Fußwege so gestört sind, dass eine Passage für Menschen mit Einschränkungen sehr gefährlich ist?

Antwort der Verwaltung

1.) Wie sind die Zugriffszahlen seit Start des Online-Mängelmelders?

Antwort:

Eine Auswertung der Zugriffszahlen ist durch die Stadtverwaltung nicht möglich.

2.) Wie viele und welche Art von Mängeln wurden mit Hilfe des Mängelmelders bisher gemeldet (bitte Unterteilung nach 2021 und 2022)?

Antwort:

Der nachstehenden Tabelle kann die Art der Meldungskategorie sowie deren Anzahl seit Start des Mängelmelders entnommen werden.

Kategorie20212022
Müllablagerung im öffentlichen Bereich33953920
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum452586
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum414455
Verschmutzte Glasinseln364362
Vermüllter Alttextilcontainer344211
Überfüllte Papierkörbe134282
Hundekot133277
Gewässerverunreinigung123138
Schaden an Spielplatz102128
Schaden an Bänken97126
Summe64855552

  (Stand 06.10.2022)

3.) Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung bis zur Erledigung?

Antwort:

Hierzu kann keine einheitliche Aussage getroffen werden. Nach Eingang der Meldung über den Mängelmelder werden diese im Durchschnitt taggleich oder am Folgetag in die Bearbeitung durch die zuständige Stelle übernommen.

Hundekot, Müllablagerungen im öffentlichen Bereich, überfüllte Papierkörbe, verschmutzte Glasinsel:

Die Bearbeitungszeit für diese Meldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Tagen. Sind die korrekten Zuständigkeiten noch abzuklären, kann es auch länger dauern. Hierbei handelt es sich aber um Sonderfälle (z.B. Falschmeldungen, fehlende Koordinaten, Unzuständigkeit).

Eine genauere Auswertung der Bearbeitungszeit erfolgt seitens des EB SRL nicht.

Gewässerverunreinigung, Schaden an Bänken, Schaden an Spielplatz:

Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich und liegt zwischen 1 Woche und 3 Monaten.

Schrottfahrräder:

Aufgrund der notwendigen Sachverhaltsermittlung, einzuhaltender Fristen liegt die Bearbeitungszeit in der Regel bei ca. zwei bis drei Monaten. Die Dauer des Verfahrens kann im Einzelfall kürzer, aber auch länger dauern.

Schrottfahrzeuge /Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen

In Abhängigkeit des Einzelfalls können die Verfahren teilweise bis zu einem Jahr andauern.

Vermüllter Alttextilcontainer:

Die Bearbeitungszeit für die Beräumung von Nebenablagerungen an Alttextilcontainern beträgt in der Regel maximal 48 Stunden.

4.) Welche Stellen sind für welche Mängel zuständig? Wie hoch ist jeweils die Quote der erledigten Fälle?

Antwort:

Der nachstehenden Tabelle kann die jeweils zuständige Stelle entnommen werden.

KategorieZuständigkeit
Müllablagerung im öffentlichen BereichEB Stadtreinigung
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen VerkehrsraumOrdnungsamt
Schrottfahrräder im öffentlichen VerkehrsraumOrdnungsamt
Verschmutzte GlasinselnEB Stadtreinigung
Vermüllter AlttextilcontainerVerkehrs- und Tiefbauamt
Überfüllte PapierkörbeEB Stadtreinigung
HundekotEB Stadtreinigung
GewässerverunreinigungAmt für Stadtgrün und Gewässer
Schaden an SpielplatzAmt für Stadtgrün und Gewässer
Schaden an BänkenAmt für Stadtgrün und Gewässer

Der nachstehenden Tabelle kann die Quote der erledigten Fälle sowie der Fehlmeldungen für den Zeitraum seit Beginn des Mängelmelders entnommen werden. Fehlmeldungen sind dabei Meldungen, die aufgrund fehlender oder falscher Angaben nicht bearbeitet werden können.

KategorieErledigungs-quote in %Fehlmeldungs-quote in %
Müllablagerung im öffentlichen Bereich82,117,9
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum34,725,0
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum44,016,7
Verschmutzte Glasinseln94,55,4
Vermüllter Alttextilcontainer90,39,7
Überfüllte Papierkörbe82,517,5
Hundekot86,611,0
Gewässerverunreinigung74,717,2
Schaden an Spielplatz96,13,5
Schaden an Bänken95,14,0

(Stand 06.10.2022)

5.) Ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Personal zur Beseitigung der Mängel ausreichend oder gibt es hier Mehrbedarfe?

Da die Fachämter für jede Kategorie eigenverantwortlich sind, kann hier keine allgemeine Aussage getroffen werden.

Der EB SRL hat bereits entsprechende Mehrbedarfe angezeigt. Der diesbezügliche Beschluss (VII-A-00406-NF-02-DS-01) befindet sich aktuell in Umsetzung.

6.) Kann man in einer Stadt, die sich der Inklusion verschrieben hat, einen Dringlichkeitsvermerk einfügen, wenn Rad- und Fußwege so gestört sind, dass eine Passage für Menschen mit Einschränkungen sehr gefährlich ist?

Nein. Dringlichkeitsvermerke sind in der Software nicht möglich. Die Pflege und den Aufbau des Portals betreibt das Land Sachsen. Diese Anfrage ist bei Bedarf somit an jene Behörde zu richten.

Aufgrund des Beschlusses vom 08.12.2021 zum Änderungsantrag VII-A-05507-ÄA-01 wird derzeit durch das Verkehrs- und Tiefbauamt an der Integration von Meldungen zur Verkehrsinfrastruktur in den Mängelmelder gearbeitet. Die Funktion soll Anfang des Jahres 2023 zur Verfügung stehen.

Derzeit werden Schäden an der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen von turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen durch die Mitarbeiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes erfasst. Zudem können auftretende Schäden und dringlichen Angelegenheiten durch die Bürger und Bürgerinnen sowohl über das Bürgertelefon der Stadt als auch direkt an das VTA per Telefon oder E-Mail-Hinweise gemeldet werden. Diese anderen Kontaktmöglichkeiten werden bis dato auch entsprechend genutzt.