gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

  1. Der „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – Grundlagen, Ziele, Strategien“ wird als vorläufiges städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB für den Zeitraum bis zur Vorlage des Stadtentwicklungsplanes Wohnbauflächen” gemäß Beschlusspunkt 2  beschlossen. Er bildet eine wichtige Grundlage für das Handeln der Stadtverwaltung.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung der Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte die Flächenentwicklungspotenziale für Wohnen, Gewerbe, Erneuerbare Energien und Grün- und Freiraum in den Ortsteilen aufeinander abzustimmen und hierfür Ortsteilentwicklungskonzepte zu erstellen. Dabei sind die städtischen Zielsetzungen zur Minderung von Flächenverbrauch und Versiegelung zu beachten. Auf dieser Grundlage sind zur anteiligen Deckung des ermittelten Flächenbedarfs im Wohnungsbau geeignete Erweiterungsflächen von bestehenden Siedlungsstrukturen zu bestimmen und als „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen” dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Nach Vorliegen und Maßgabe der Ortsteilentwicklungskonzepte können neue Bebauungs0planverfahren zur Ermöglichung individuellen Wohnungsbaus dem Stadtrat vorgelegt werden.
     
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur anteiligen Deckung des Flächenbedarfs im Wohnungsbau entsprechend der Umsetzungsstrategie des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Leipzig 2030 sich aktiv in eine Abstimmung mit der Region einzubringen und hierdurch eine flächen- und verkehrssparende Siedlungsentwicklung der gesamten Wohnungsmarktregion anzustreben.
     
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, parallel zu den oben benannten Beschlusspunkten bis zum II. Quartal 2023 ein gesamtstädtisches „Integriertes Konzept für die flächensparende Mobilisierung notwendiger Flächenbedarfe für den Wohnungsbau unter Berücksichtigung der doppelten Innenentwicklung in Leipzig“ zu erarbeiten (entspricht Konzept „Doppelte Innenentwicklung“). Dazu sind auch die Potenziale von Aufstockungen, Dachgeschossausbau, Wohnbauflächen in bestehenden Großwohnsiedlungen, Garagenhöfen, größeren Parkplätzen sowie Außenbereichsflächen in ÖPNV-Nähe für Geschosswohnungsbau vertieft zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist eine Strategie zur zeitlich gestaffelten Entwicklung von Wohnbauflächen unter Priorisierung von Geschosswohnungsbau und Flächen im Siedlungszusammenhang zu erarbeiten und zusammen mit dem o. g. Integrierten Konzept als „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – Innenentwicklung“ dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
     
  5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Thema der Wohnangebote für Familien sowie des Generationswechsels in Einfamilienhaussiedlungen auch durch zusätzliche Datenerhebungen vertieft zu bearbeiten und auf dieser Grundlage insbesondere attraktive Alternativen zum individuellen Wohnungsbau im Rahmen der doppelten Innenentwicklung zu entwickeln. 
  6. Der Oberbürgermeister prüft die Verzahnung der für die Flächenbewertung vorliegenden und noch vorzulegenden Konzepte (z. B. Masterplan Grün, Kommunale Wärmeplanung, Biotopverbundplanung, Landwirtschaftsentwicklungskonzept, Mobilitätsstrategie) und legt ein Prüfschema vor, welches mit noch festzulegenden Kennziffern eine strategische Planung vereinfacht. 
  7. Der Oberbürgermeister zeigt auf, welche personellen Ressourcen und strukturellen Anpassungen in den zuständigen Ämtern erforderlich sind und passt diese ggf. im nächsten Doppelhaushalt/Stellenplan an. Er berücksichtigt dabei insbesondere Mittel und Stellen für die Erarbeitung der in der Vorlage genannten Quartiersentwicklungskonzepte für die Großsiedlungen, die Absicherung der doppelten Innenentwicklung, die Erstellung der im Antrag genannten Ortsteilentwicklungskonzepte sowie die Flächenentwicklung ohne Beschränkung durch eine festgelegte Zahl an Wohneinheiten. Die Ergebnisse der Prüfung sind mit einer zeitlichen, finanziellen und personellen Untersetzung schnellstmöglich, spätestens bis zum Jahresende 2023, dem Stadtrat vorzulegen.
  8. Der Oberbürgermeister informiert ab November 2022 quartalsweise im zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen über die Anzahl von Wohneinheiten zu beschiedenen Bauanträgen, zu im Bau befindlichen Wohneinheiten und zu umgesetzten Bauanträgen (Baufertigstellungen).

Begründung

Der vorgelegte STEP Wohnbauflächen formuliert wesentliche Grundlagen für die weitere Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau, lässt dabei jedoch einige Fragen offen, die relevant für anstehende strategische Weichenstellungen sind. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Stagnation bei den Baufertigstellungen, die zu einem weiteren Preisdruck auf dem Leipziger Wohnungsmarkt führt. 

Des Weiteren bleibt die Frage offen, wie mit Flächenkonkurrenzen in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Daseinsvorsorge, Erhalt von Grün- und Freiräumen sowie Erneuerbare Energien umgegangen werden soll. Angesichts des erheblichen Flächenverbrauchs und der nachgewiesenen problematischen ökologischen und energetischen Effekte von Einfamilienhäusern kann der Intention der Beschlussvorlage, eine Neuausweisung von Flächen für den individuellen Wohnungsbau vorzubereiten, nicht gefolgt werden.

Vielmehr gilt es, vertiefende Untersuchungen vorzunehmen, wie dem Bedarf entsprechend der übergeordneten Zielsetzungen des INSEK 2030 entsprochen werden kann. Deshalb stellt der Änderungsantrag darauf ab, die bisher nicht oder nur wenig untersuchten Potenziale von Großwohnsiedlungen, Garagenhöfen sowie Dachgeschossausbau vertieft zu untersuchen und das Thema attraktiver Wohnangebote für Familien im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts näher zu bearbeiten. Des Weiteren sind Flächenpotenziale in den Ortschaften vertieft zu untersuchen und zu diskutieren. Als zentrales Instrument sind dabei Ortsteilentwicklungskonzepte zu nutzen. Diese müssen nicht zwingend in allen Ortsteilen, sondern nur dort erarbeitet werden, wo Potenzial für individuellen Wohnungsbau und mithin potenzielle Flächennutzungskonflikte bestehen. Ebenso ist zu betrachten, welche Außenbereichsflächen in ÖPNV-Nähe infrage kommen. Die antragstellenden Fraktionen begehren eine zeitliche Staffelung der weiteren Entwicklung von Wohnbauflächen, die zunächst auf eine Mobilisierung der Potenziale im Siedlungszusammenhang abstellt und hiernach weitere Flächen zum Geschosswohnungsbau ausweist.

Die Zusammenarbeit mit der Region bei der Entwicklung von Wohnflächen sollte weit über den individuellen Wohnungsbau hinausgehen und auch die städtebauliche Innenentwicklung der umliegenden Kommunen befördern.