Beschlussvorschlag:

Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:

  1. Die Parkraumsituation in den beiden Wohnkomplexen soll mittels einer „Parkraumkonzeption“ analysiert werden. Für möglicherweise wegfallende Parkflächen sollen in einem transparenten Verfahren quartiersgerechte Lösungen für die Anwohner/innen gefunden werden. Das Ziel ist, dass die Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, auch in Zukunft eine wohnortnahe Abstellmöglichkeit finden.

    2. Das Quartierskonzept wird mit dem Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Grünau 2030 weiter synchronisiert.

    3. Über die Umsetzungsmaßnahmen wird regelmäßig im FA Stadtentwicklung und Bau, sowie im Stadtbezirksbeirat West, berichtet.

    Begründung:

    Auf Seite 54 des Konzeptes steht: „An den Rändern der beiden WK befinden sich oftmals Flächen für den ruhenden Verkehr. Nicht selten bilden diese Räume Übergangsbereiche zu benachbarten Landschaftsräumen. Für eine bessere Integration dieser Flächen in das Freiflächennetz sollen diese künftig da wo möglich entsiegelt und mit Begrünungselementen versehen werden.“

    Die Pkw-Stellflächen entlang der “Straße am See” (Zingster, Binzer, Selliner Straße) sollen somit perspektivisch in Grünflächen umgewandelt werden. Angesichts dieses immer wieder emotional aufgeladenen Themas möchten wir darauf hinwirken, dass die Stadt hier lösungsorientiert mit den Anwohnern bzw. mit den angrenzenden Vermietern (Genossenschaften) Lösungen sucht und diese auch transparent kommuniziert.

    Änderungsantrag:

    Beschlussvorschlag

    Die Vorlage wird wie folgt geändert:

    1. Der noch nicht untersetzte Betrag zur Tourismusförderung i. H. v. 2.127.065,18 EUR wird zur Deckung von voraussichtlichen Mehraufwendungen für die UEFA Euro 2024 vorgehalten. Sollte er nicht in vollständiger Höhe benötigt werden, erfolgt eine Übertragung der verbleibenden Restmittel nach 2025.
    1. Die laufenden Nummern 15 und 16 (Robert-Koch-Park Sitzgelegenheiten und Leitsystem) der Anlage werden bestätigt.
    1. Ldf. Nr. 89 (mehrsprachige Audioguides in städt. Museen) wird erneut als Maßnahme im Umfang von 100 TEuro für 2025 für alle städt. Museen geprüft.
    1. Lfd. Nr. 90 (Leih-Rollstühle und tragbare Sitzgelegenheiten in Museen) wird erneut in Höhe von 100 TEuro für 2025 geprüft und die Stadtverwaltung mit der zwischenzeitlichen Umsetzung und Auswertung des Pilotprojektes beauftragt.

    Begründung:

    zu 2.: Die Ergänzung aus dem Text der Erläuterung zur Vorlage wird zum Beschluss erhoben.

    zu 3.: Das Gesamtkonzept liegt inzwischen vor. Der Park wird im Zuge dessen zu einem tagestouristisch interessanten und anziehenden Ort weiterentwickelt.

    zu 4.: Im Rahmen der Vorlage wird ein mehrsprachiger Audioguide im Alten Rathaus (lfd. Nr. 38) realisiert. Das Angebot in den anderen Museen ist dem gegenüber noch offen, wird aber für sinnvoll erachtet.

    zu 5.: Nach dem Pilotprojekt sollen Mittel bereitstehen, um dieses ggf. ausweiten zu können.

    Beschlussvorschlag:

    Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

    BP 1: Der Oberbürgermeister wird beauftragt zeitnah zu prüfen, ob noch in diesem Jahr auf der südlichen Seite der Karl-Heine-Straße durch entsprechende Abmarkierungen, Parkmöglichkeiten für die Anwohner/innen der Straße geschaffen werden können. 

    Durch das Aufstellen von Pflanz-, Blumenkübeln, Bänken o.ä. soll das Einfahren über den Fußweg in die Parkflächen verhindert und außerdem kurzfristig auch die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes erhöht werden.

    Der OBM wird außerdem beauftragt zu prüfen, ob weitere Teilbereiche der Karl-Heine-Straße (oder die Straße gänzlich) zwischen 8 und 18 Uhr mit Tempo 30 ausgewiesen werden können, um die Verkehrssicherheit – auch bzgl. Ein- und Ausparken – zu gewährleisten. 

    Im Zuge der Planung der weiteren Sanierung und Umgestaltung der Karl-Heine-Straße sollen auch im Bereich zwischen Kolbestraße und Erich-Zeigner-Allee Parkbuchten eingerichtet werden. Konfliktsituationen mit zu Fuß gehenden sollen künftig ausgeschlossen werden. Daher sind die Belange der Fußgänger/innen hinreichend zu berücksichtigen. Eine Parkraumbewirtschaftung in der Karl-Heine-Straße soll geprüft werden, ebenso Anwohnerparken und die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen. In einer Bürgerinformationsveranstaltung soll die Planung vorab vorgestellt und erörtert werden.

    Begründung: 

    Jahrelang wurde das Parken auf einem Teil des sehr breiten Gehweges der Karl-Heine-Straße geduldet. Es ist nicht nachvollziehbar, eine jahrelang gängige Praxis von heute auf morgen zu bestrafen, ohne Alternativen anbieten zu können. Interessanterweise dürfen Autos im vorderen bereits sanierten Bereich der Karl-Heine-Straße zwischen Nonnen- und Kolbestraße in Parkbuchten genauso parken, wie bisher im hinteren Bereich Richtung Erich-Zeigner-Allee, was jetzt durch das Ordnungsamt sanktioniert wird. 

    Im vom Stadtrat im letzten Jahr beschlossenen Bauprogramm Basismodul Hauptachsen ist die Sanierung der K.-Heine-Straße zwischen Kolbestraße und Felsenkeller für 2027/28 eingeordnet.

    Durch das Aufstellen von Pflanz-, Blumenkübeln, Bänken o.ä. soll verhindert werden, dass die Kfz weiterhin über den Fußweg in die Parkflächen fahren. Künftig sollen die Autos in die Parkposition nur noch von der K.-Heine-Straße aus ein- bzw. ausfahren können. Außerdem kann die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes damit erhöht werden. 

    Auch die Wegeverbindungen der Schüler/innen von und zum Gymnasium am Palmengarten, sowie der Schulwegplan des gemeinsamen Schulbezirkes SW1 (Erich-Zeigner-Schule, Fanny-Hensel-Schule, Schule am Auwald) sollen hinreichend beachtet werden, d.h. insbesondere im direkten Umfeld der LVB-Haltestelle Alte Straße sind keine Parkflächen auszuweisen.

    Beschlussvorschlag:

    Der Aufstellungsbeschluss wird wie folgt geändert:

    Folgender Satz wird gestrichen: „Es ist davon auszugehen, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, ggf. auch planextern, durchgeführt werden müssen.“

    Begründung:

    Wenn nicht planintern möglich, sollen Ersatzmaßnahmen zumindest raumnah erfolgen. Es soll ggf. auch geprüft werden, ob die Bäume mit Renaturierung der Quellarme der nördlichen Rietzschke – also hier der Mühlgraben mit Bäumen oder Agroforst im Uferbereich – als Ausgleiche genutzt werden können. 

    Beschlussvorschlag:

    Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

    1. Der Oberbürgermeister führt Gespräche mit den regionalen, bevorzugt Bio-Landwirten der Region und den Verantwortlichen der beiden anliegenden Landkreise, mit dem Ziel der Gründung einer interkommunalen Genossenschaft mit dem Ziel, die Eigenvermarktung der (Bio)-Bauern zu unterstützen und zu koordinieren.

    2. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im Jahr 2025, also deutlich vor Beginn der Ökofeldtage im Raum Leipzig, einen Vorschlag vor, wie eine Umsetzung der interkommunalen Genossenschaft von der Stadt Leipzig und den beiden Landkreisen initiiert, unterstützt, angeregt oder selber umgesetzt werden kann.

    3. Die nächsten Ausschreibungen der Vergabe für Schul- Kita- oder anderes Mensa- essen werden im Sinne unseres Landwirtschaftskonzeptes so gestaltet, dass regionale (Bio)-Produkte in hoher Qualität bezahlbar Einzug in die Gemeinschaftsversorgung halten.

    Begründung:

    Als Beispiel könnte die Genossenschaft der Öko-Bauern gelten – siehe Zur Genossenschaft | Genossenschaft der Oeko-Bauern e.G. (genossenschaft-der-oeko-bauern.de)

    Attraktiv für Landwirte und Handel

    Die Erzeugnisse ihrer Lieferanten werden von der Genossenschaft gebündelt und bedarfsgerecht an Handel und Verarbeitungsindustrie verkauft. Damit erschließen sich den Landwirten attraktive Vermarktungswege, über die sie gemeinsam auch große Mengen sicher, verhandlungsstark und zu fairen Preisen absetzen können. Handel und Industrie wiederum profitieren von ständiger Lieferbereitschaft selbst bei großen Bestellungen, zudem von kostengünstigen Strukturen, schneller Lieferung, geprüfter Qualität, garantierter Bio-Erzeugung und Frische.

    Beschlussvorschlag

    Die Stadt Leipzig bekennt sich zum Projekt Filmkunsthaus und strebt eine zügige Umsetzung an. Im Rahmen der Gesamtmittel werden 8 Millionen Euro für das Projekt eingeplant unter der Voraussetzung, dass die avisierten Fördermittel von Bund und Land vom Projektträger Cinémathèque e. V.  abgerufen werden können.

    Begründung

    Erfolgt mündlich.

    Gemeinsamer Änderungsantrag mit der Fraktion Die Linke

    Beschlussvorschlag

    Der Oberbürgermeister wird beauftragt

    1. die s.g. Verpackungssteuer in allen Verwaltungsdokumenten künftig als Take-Away-Steuer zu bezeichnen, um Klarheit über den Charakter der Besteuerung herzustellen.
    2. dem Stadtrat unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.09.2025, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Zulässigkeit einer kommunalen Take-Away-Steuer) und nach Abwägung der mit der Take-Away-Steuer verbundenen Vor- und Nachteile eine Informationsvorlage bezüglich der Bewertung der Steuer, sowie daraus abgeleiteter Pläne und Schritte der Stadt Leipzig vorzulegen. Die entsprechende Infovorlage ist den zuständigen Ausschüssen, sowie dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen.
    3. Im Falle einer positiven Bewertung die Einführung der Verpackungssteuer an die Etablierung eines möglichst in ganz Leipzig gültigen Mehrweg- bzw. Pfandsystems zu koppeln und dem Stadtrat mit dem Satzungsbeschluss über eine Take-Away-Steuer auch eine Vorlage über ein solches Mehrwegsystem vorzulegen. Dieses System soll flächendeckend und einheitlich genutzt werden, um zu vermeiden, dass Systeme entstehen, die nur in einem oder wenigen Geschäften gültig sind. Dafür ist es gemeinsam mit den Umweltverbänden und der IHK zu entwickeln.

    Dieser gemeinsame Änderungsantrag ersetzt den bisherigen Änderungsantrag der SPD-Fraktion.