Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, wie eine App bzw. ein Online-Meldesystem zu den Themen Mietenwucher und Zweckentfremdung von Wohnraum bis zum 30.06.2025 bei der Stadt Leipzig eingerichtet werden kann.

Begründung:

Eine „Mietenwucher-App“ bzw. ein „Mietenwucher-Melder“ ist ein hilfreiches Tool, das Mietern hilft, überhöhte Mieten zu erkennen und zu melden. Wie in vielen Städten steigen auch in Leipzig die Mietpreise stetig, und es ist für Mieter oft schwierig, den Überblick über faire Mietpreise zu behalten. Der „Mietenwucher-Melder“ oder die „Mietenwucher-App“ können Plattformen sein, auf der Mieter über unangemessene Mietpreise informieren können. Der „Mietenwucher-Melder“ bzw. die „Mietenwucher-App“ können somit ein wertvolles Instrument der Stadt Leipzig sein, um Mieter zu unterstützen und gegen unfaire Mietpraktiken vorzugehen. Die bestehende Leipzig-App könnte hierbei als Plattform genutzt werden.

Die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes – welches der Stadtrat im August 2024 beschlossen hat – trägt zur Sicherung der Wohnnutzung im Wohnungsbestand und dem Erhalt bezahlbarer Wohnungen bei. Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum für andere als Wohnzwecke genutzt wird. Tatbestände sind ausschließlich die Fremdbeherbergung oder Kurzzeitvermietung an Urlaubsgäste und das Leerstehen lassen von Wohnraum. Auch hier ist ein Online-Meldesystem bzw. eine App ein hilfreiches Instrument zur Anzeige bei der Stadt Leipzig. Der bestehende Mängelmelder für Sauberkeit in Leipzig könnte hierbei als Plattformbeispiel dienen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mindestens 100 neue Parkflächen bis zum Wegriss der Garagenhöfe zu schaffen. Die Parkflächen sollen mit einer einfachen Beschaffenheit – geschotterte Fläche mit Beleuchtung – im Umfeld der Katzmannstraße errichtet werden.
  2. Die Verwaltung prüft eine Bewohnerparkregelung, damit diese Parkflächen für die unmittelbaren Anwohner/innen zur Verfügung stehen.
  3. Die Verwaltung führt unter den Garagenbesitzern eine Bedarfsabfrage für kostenpflichtige Parkplätze durch.

Begründung:

Die Stadtverwaltung plant den Abriss eines Garagenhofes in der Katzmannstraße (214 Garagen). Rund 200 Autos würden dann wahrscheinlich zusätzlich auf der Straße stehen und die Parkplatznot in dem dicht besiedelten Wohngebiet weiter verschärfen. Auf dem Grundstück des jetzigen Garagenhofes beabsichtigt die Stadt, bis Mitte 2028 eine sogenannte „Auslagerungsschule“ zu errichten. Diese ist in den nächsten Jahren als Interim für gleich mehrere Schulen notwendig, die dann aufgrund von Bau- und Sanierungsarbeiten ihre eigentlichen Gebäude nicht nutzen können.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich über den Deutschen Städtetag für eine bundesweite Reform des Paragraphen 265a StGB einzusetzen.

Begründung:

Wir denken, dass der veraltete Paragraph §265a StGB aus dem Jahr 1935 endlich gestrichen werden sollte. Unter der Drucksache 20/14257 wurde im Dezember 2024 u.a. dazu ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafrechts in den Bundestag eingebracht.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo im Umfeld der Katzmann- bzw. der
Witzlebenstraße Flächen für (gebührenpflichtige) Parkplätze für die Anwohnerinnen und
Anwohnern mit Kfz – als Ersatz für die Garagenkomplexe – zur Verfügung gestellt werden
können.
Das Prüfergebnis soll dem Stadtrat bis 30.06.2025 vorgelegt werden.

Begründung:
Die Stadtverwaltung plant den Abriss zweier Garagenhöfe in der Katzmannstraße (214
Garagen) und in der Witzlebenstraße (284 Garagen). Rund 500 Autos würden dann zusätzlich
auf der Straße stehen und die Parkplatznot in den dicht besiedelten Wohngebieten weiter
verschärfen. Auf den Grundstücken der jetzigen Garagenhöfe beabsichtigt die Stadt, bis
Mitte 2028 sogenannte „Auslagerungsschulen“ zu errichten. Diese sind in den nächsten
Jahren als Interim für gleich mehrere Schulen notwendig, die dann aufgrund von Bau- und
Sanierungsarbeiten ihre eigentlichen Gebäude nicht nutzen können.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:

  1. Die Stadtverwaltung unterstützt den Wildvogel- und Wildtierschutz in Leipzig
    ab 2026 jährlich mit zusätzlich 60 000 Euro.
  2. Die Gelder werden dem Wildpark Leipzig mit dem Ziel Unterstützung des
    Wildvogel- und Wildtierschutzes zur fachlichen Bewertung und Weiterleitung
    an geeignete Vertragspartner für diese Aufgabe zugewiesen.
  3. Wenn der im Dezember 2024 beschlossene Antrag für die neue Stelle im
    Wildpark für diese Aufgabe erfolgreich ist, werden Geld und Stelle
    zusammengeführt, um das Thema Wildtierschutz in einer wachsenden Stadt
    nachhaltig zu stärken.
  4. Die Mittel sollen in den kommenden Jahren in den Haushaltsansätzen
    dynamisiert werden.

Begründung:

Erfolgt Mündlich

Wärmepumpe

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 4. Quartal 2025 ein Konzept für die Gründung einer Kommunalen Energieagentur vorzulegen, in dem dargelegt wird, wie der größtmögliche Beitrag zur kommunalen Energie- und Wärmewende erreicht werden kann. Die Anschub-Finanzierung dieser Agentur soll aus Mitteln der Vorlage VII-DS-10611-NF-01 erfolgen. Die Maßnahme soll in Projekt 1 – „Kommunaler Beteiligungsfonds Mittelstand“ eingeordnet werden oder – ersatzweise – als eigenes Projekt etabliert werden. In letzterem Fall sind die dafür benötigten Mittel aus Projekt 1 entsprechend umzuleiten.

Begründung:

Zur Unterstützung der Energiewende und dabei insbesondere der Wärmewende haben in den letzten Jahren viele Kommunen und Landkreise (Freiburg, Bonn, Elsberg-München, Regensburg, Karlsruhe, Konstanz, Böblingen, Heidenheim, usw.) eigene kommunale Energieagenturen gegründet. Obwohl die Stadt Leipzig bereits im Energie- und Klimaschutzprogramm 2014-2020 die Gründung einer solchen avisiert hat, ist bis heute wenig passiert. Durch die Bereitstellung einer Anschubfinanzierung soll nun ein erster Schritt unternommen werden, um eine kommunale Energieagentur Leipzig zu initiieren. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Neben Beratungs- und Weiterbildungsdienstleistungen kann eine kommunale Energieagentur die Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung von Quartierslösungen oder dem Umstieg auf dezentrale Alternativen, die von den Stadtwerken nicht wirtschaftlich dargestellt werden können, unterstützen.
  • Durch viele kleine und mittelgroße Aufträge aus der Bürgerschaft in diesem Sektor kann die lokale Wirtschaft zusätzlich von der Wärmewende profitieren.
  • Die Kommune kann öffentliche Aufträge, wie Beratungs- und Planungsdienstleistungen oder Konzeptentwicklungen, ohne öffentliche Ausschreibung an eine eigene kommunale Energieagentur vergeben.
  • Energieagenturen können Fördermittel akquirieren und sich damit ganz oder zum Teil selbsttragen.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Parallel mit der Fertigstellung des Parkhauses in Holzbauweise im Leipziger Westen wird die Gießerstraße als Schulstraße ausgewiesen. Im Parkhaus werden einige Kurzzeitparkplätze ausgewiesen, die als Alternative Kiss-and-Go-Zone genutzt werden können.

Begründung:

„Schulstraße“ bedeutet, dass die Straße vor der Schule in den Zeiten rund um Schulbeginn und -ende für den Autoverkehr gesperrt ist – meist für eine halbe Stunde. Wenn der größte Ansturm vorbei ist, ist die Straße wie gehabt geöffnet. Es kann so sichergestellt werden, dass alle Kinder die Möglichkeit erhalten, sicher ihren Schulweg zu bestreiten.

Für mehr Sicherheit für Schulkinder ist die Einrichtung von Schulstraßen in Deutschland bereits heute möglich. Beleg dafür ist ein im Dezember veröffentlichtes und jetzt finalisiertes Rechtsgutachten beauftragt von Kidical Mass Aktionsbündnis, Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD. Dem Gutachten zufolge haben Kommunen vielfältige Möglichkeiten Schulstraßen einzurichten und diese nur für den Rad- und Fußverkehr freizugeben.

Vor der Grundschule Gießerstraße kam es in der Vergangenheit häufig zu Problemen mit Eltern-Taxis. Insbesondere im morgendlichen Verkehr vor Schulbeginn drängeln sich die Autos in der Gießerstraße und führen regelmäßig zu einem Verkehrschaos.