Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine multifunktionale Nutzung des Standortes z.B. mit Angeboten für Seniorenwohnen oder ärztliche/therapeutische Angebote möglich ist. 

Begründung: 

Das Ortsteilentwicklungskonzept (OEK) Südwest als Strategisches Handlungskonzept für Knautkleeberg-Knauthain wurde im Dezember 2023 mit großer Mehrheit im Stadtrat beschlossen. 

Neben den Schwerpunkten „Quartiersnahe Kultur, – Sport- und Freiraumangebote“ sowie „Gemeinschaftliche Quartiersentwicklung“ wird mit dem OEK auch ein vorsorgendes Flächen- und Liegenschaftsmanagement verfolgt.  

Zusätzliche Angebote im Bereich Seniorenwohnen und ärztliche/therapeutische Angebote in Knautkleeberg-Knauthain sind aufgrund der Bevölkerungsstruktur wünschenswert. Seniorengerechte Wohnformen schaffen Nähe, soziale Teilhabe und Unterstützung im Alltag. Regelmäßig zugängliche medizinische und therapeutische Angebote helfen Krankheiten früh zu erkennen, Beschwerden zu lindern und Mobilität zu erhalten. Eine lokale Versorgung reduziert zudem längere Anfahrtswege. 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit den Erschließungsträgern ins Benehmen zu setzen, wie an das Schicksal der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der ehemaligen Vereinigten Jute-Spinnereien und Webereien AG zur NS-Zeit im Sinne einer lebendigen Erinnerungskultur in geeigneter Weise auf dem Areal erinnert werden kann. 

Begründung: 

So wie in vielen Firmen wurden auch in der Vereinigten Jute-Spinnereien und Webereien AG in der Lützner Straße während des Zweiten Weltkriegs Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt – mindestens 125 Betroffene sind namentlich nachweisbar. Wir würden es daher im Sinne einer lebendigen Erinnerungskultur sehr begrüßen, wenn sich dieser Aspekt bei der Entwicklung des Areals in angemessener Form widerspiegeln würde. 

Aus unserer Sicht könnte z.B. eine sogenannte „Stolperschwelle“ oder eine Auseinandersetzung mit der Thematik durch Kunst im öffentlichen Raum ein geeigneter Schritt sein, um dem Thema Raum zu geben. Die Gedenkstätte für Zwangsarbeit in Leipzig, die über ausgewiesene Expertise auf diesem Feld verfügt, könnte hier aus unserer Sicht beratend einbezogen werden. Uns geht es darum, die Geschichte weder zu negieren noch zuzulassen, dass sie eine zukünftige Entwicklung des Areals überprägt. 

Der Beschlussvorschlag des Stadtbezirksbeirates wird nach Satz 1 wie folgt ergänzt:

Hierzu beauftragt der Oberbürgermeister die Netz Leipzig GmbH, eine entsprechende (Mehr-) Kostenaufstellung zur Errichtung eines Umspannwerkes an den Standorten „Alte Friedhofsgärtnerei“, „Ludolf-Colditz-Straße“, „Fläche an der Schwimmhalle Kolmstraße“ sowie „Holzhäuser Straße“ zur Verfügung zu stellen. 

Es soll geprüft werden, ob die Grünfläche vor der Schwimmhalle Kolmstraße, die im Gestaltungsplan für das Gebiet als „Stadtplatz Süd“ bezeichnet ist, als Alternativstandort ausreichend Fläche bietet und welche Änderungen diese räumliche Neuordnung im Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“ notwendig machen würden. Das Ergebnis ist dem Stadtrat vorzulegen.

Begründung: 

Erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag:

  1. Im nächsten Schulentwicklungsplan werden jeder Schule die genutzten Sportflächen (Sporthallen, Außensportanlagen) zugeordnet.
  2. Auch werden im nächsten Schulentwicklungsplan stadtweit alle Fahrradübungsplätze den jeweiligen Grundschulen zugeordnet.
  3. Ebenso wird jeder Schule (auch den weiterführenden Schulen) eine Schwimmhalle zugeordnet, so dass jede/r Schüler:in an weiterführenden Schulen ein halbes Jahr Schwimmunterricht erhält. 

Begründung:

Schulsport, Schwimmunterricht und eine Fahrradausbildung sind feste Bestandteile des Lehrplans. Deshalb sollen die Bedarfe an Sportflächen, Schwimmhallen und Fahrradübungsplätzen flächendeckend auch im Schulentwicklungsplan dargestellt werden.

Beschlussvorschlag:

Im nächsten Schulentwicklungsplan werden bei der Berechnung der Richtkapazität die Raumvorgaben aus dem “Musterraumprogramm” bei grundsätzlich allen Schulen konsequent angewandt. Dazu werden vergleichend die Kapazitäten dargestellt, mit welchen alle Schulen derzeit ausgelastet sind und mit welchen sie nach einer Sanierung noch ausgelastet sein können.

Begründung:

Im vorliegenden Schulentwicklungsplan wurden bei der Berechnung der Richtkapazität bei neu gebauten und komplex sanierten Schulen die Raumvorgaben des “Musterraumprogramms” angewandt. Nach der Umsetzung des “Musterraumprogrammes” erhöhen sich – im Vergleich zu unsanierten Schulen – die Raumbedarfe pro Klasse. Dadurch kann die Schule weniger Schüler*innen aufnehmen, was Auswirkungen auf die Anzahl der Klassenzüge hat. 

Da vor allem unsanierte Schulen in Leipzig an chronischer Überbelegung leiden, sollten im vorliegenden SEP vergleichend beide Werte pro Schule angezeigt werden: die Auslastungskapazität, die in der unsanierten Schule zur Verfügung steht und die Kapazität, die bei Anwendung des Musterraumprogrammes nach der Sanierung zur Verfügung stände. 

Beschlussvorschlag:

Zur besseren Berechnung der Wechselbewegungen zwischen den Schularten werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. In Zusammenarbeit mit dem LaSuB Standort Leipzig wird ein transparentes, einheitliches Verfahren zur Erfassung der Wechselwünsche erarbeitet.
  2. Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass die Berechnungsgrundlage auch für die oberen Jahrgangsstufen der Oberschule maximal 25 Schülerinnen und Schüler beträgt. Bei dieser Zahl sind die Wiederholungen und Wechselwünsche einzurechnen.
  3. Den Schülerinnen und Schülern, die einen erweiterten Hauptschulabschluss erlangen und den Realschulabschluss anstreben, ist ein Schulplatz an der bisherigen Schule sicherzustellen.
  4. Keinesfalls darf die Klassenobergrenze von 28 Schülerinnen und Schülern überschritten werden.

Begründung:

Die Berechnungsgrundlage für den Wechsel der Schulart ist im SEP nicht deutlich genug dargestellt.

SEP S. 38

„Für die höheren Jahrgänge wurden die Anteile an Schüler/-innen die beispielsweise den Jahrgang wiederholen oder die Schulart wechseln nach den Beobachtungen der Schuljahre 2021/22 bis 2023/24 ermittelt und bei den Berechnungen berücksichtigt.“

Immer wieder gibt es große Probleme, wenn ein Wechsel vom Gymnasium zur Oberschule besonders in den Klassenstufen 8 und 9 angestrebt wird. Es sind oft nicht genügend Plätze vorhanden.

Die Klassenstärken in den Oberschulen steigen weiter an, die Abminderungen für Inklusion können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine Übergangsfrist für den Geltungsbeginn der Stellplatzsatzung für die Bauprojekte, für die noch kein Bauantrag eingereicht bzw. für die noch keine Baugenehmigung erteilt wurde, möglich ist.

Begründung:

Nach unseren Informationen sind derzeit einige Bauprojekte fertig geplant bzw. wurden für einige Bauprojekte bereits Bauanträge eingereicht. Diese Projekte müssten kostenintensiv umgeplant werden, wenn die Stellplatzsatzung in Gänze regulär am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten würde. Die Umplanung würde zu Baukostensteigerungen und letztendlich zu höheren Mieten führen.