Wärmepumpe

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 4. Quartal 2025 ein Konzept für die Gründung einer Kommunalen Energieagentur vorzulegen, in dem dargelegt wird, wie der größtmögliche Beitrag zur kommunalen Energie- und Wärmewende erreicht werden kann. Die Anschub-Finanzierung dieser Agentur soll aus Mitteln der Vorlage VII-DS-10611-NF-01 erfolgen. Die Maßnahme soll in Projekt 1 – „Kommunaler Beteiligungsfonds Mittelstand“ eingeordnet werden oder – ersatzweise – als eigenes Projekt etabliert werden. In letzterem Fall sind die dafür benötigten Mittel aus Projekt 1 entsprechend umzuleiten.

Begründung:

Zur Unterstützung der Energiewende und dabei insbesondere der Wärmewende haben in den letzten Jahren viele Kommunen und Landkreise (Freiburg, Bonn, Elsberg-München, Regensburg, Karlsruhe, Konstanz, Böblingen, Heidenheim, usw.) eigene kommunale Energieagenturen gegründet. Obwohl die Stadt Leipzig bereits im Energie- und Klimaschutzprogramm 2014-2020 die Gründung einer solchen avisiert hat, ist bis heute wenig passiert. Durch die Bereitstellung einer Anschubfinanzierung soll nun ein erster Schritt unternommen werden, um eine kommunale Energieagentur Leipzig zu initiieren. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Neben Beratungs- und Weiterbildungsdienstleistungen kann eine kommunale Energieagentur die Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung von Quartierslösungen oder dem Umstieg auf dezentrale Alternativen, die von den Stadtwerken nicht wirtschaftlich dargestellt werden können, unterstützen.
  • Durch viele kleine und mittelgroße Aufträge aus der Bürgerschaft in diesem Sektor kann die lokale Wirtschaft zusätzlich von der Wärmewende profitieren.
  • Die Kommune kann öffentliche Aufträge, wie Beratungs- und Planungsdienstleistungen oder Konzeptentwicklungen, ohne öffentliche Ausschreibung an eine eigene kommunale Energieagentur vergeben.
  • Energieagenturen können Fördermittel akquirieren und sich damit ganz oder zum Teil selbsttragen.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Parallel mit der Fertigstellung des Parkhauses in Holzbauweise im Leipziger Westen wird die Gießerstraße als Schulstraße ausgewiesen. Im Parkhaus werden einige Kurzzeitparkplätze ausgewiesen, die als Alternative Kiss-and-Go-Zone genutzt werden können.

Begründung:

„Schulstraße“ bedeutet, dass die Straße vor der Schule in den Zeiten rund um Schulbeginn und -ende für den Autoverkehr gesperrt ist – meist für eine halbe Stunde. Wenn der größte Ansturm vorbei ist, ist die Straße wie gehabt geöffnet. Es kann so sichergestellt werden, dass alle Kinder die Möglichkeit erhalten, sicher ihren Schulweg zu bestreiten.

Für mehr Sicherheit für Schulkinder ist die Einrichtung von Schulstraßen in Deutschland bereits heute möglich. Beleg dafür ist ein im Dezember veröffentlichtes und jetzt finalisiertes Rechtsgutachten beauftragt von Kidical Mass Aktionsbündnis, Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD. Dem Gutachten zufolge haben Kommunen vielfältige Möglichkeiten Schulstraßen einzurichten und diese nur für den Rad- und Fußverkehr freizugeben.

Vor der Grundschule Gießerstraße kam es in der Vergangenheit häufig zu Problemen mit Eltern-Taxis. Insbesondere im morgendlichen Verkehr vor Schulbeginn drängeln sich die Autos in der Gießerstraße und führen regelmäßig zu einem Verkehrschaos.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Stadteinwärts verbleibt es bei der gemeinsamen Nutzung von Geh- und Radweg auf der bisherigen Verkehrsführung.
  2. Stadteinwärts verbleibt es bei einer zweispurigen Fahrbahnnutzung für Kfz.
  3. Stadtauswärts wird ein zusätzlicher Radfahrstreifen, entsprechend der derzeitigen Planung, geschaffen.
  4. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur Schaffung zusätzlicher Park-and-Ride-Möglichkeiten in Südost entlang der Straßenbahnlinie 15. Das Konzept ist in 2025 vorzulegen.
  5. Die Naunhofer Straße wird als Fahrradstraße entsprechend dem Radverkehrsentwicklungsplan entwickelt. Eine Umwidmung in eine Fahrradstraße erfolgt in 2025.
  6. Weitere Entlastungsmaßnahmen für den Durchgangsverkehr werden umgesetzt. Hierzu zählen u.a. der Kreisverkehr in der Naunhofer Straße sowie eine Veränderung der Einmündung für Radfahrer und Fußgänger der Naunhofer Straße in die Kommandant-Prendel-Allee.
  7. Die Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs in der Augustinerstraße werden dauerhaft errichtet.
  8. Die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung des Dorfangers werden weiterentwickelt.
  9. Die Ludolf-Colditz-Straße wird vom geplanten Kreisverkehr bis zur Prager Straße für eine beidseitige Verkehrsnutzung durch Kfz umgewandelt.

Begründung:

Auf der Prager Straße kommt es stadteinwärts besonders in den Morgenstunden zu einem hohen Verkehrsaufkommen. Ohne ein ausreichendes P+R-Angebot ist davon auszugehen, dass die Nutzung neben Fußgänger/-innen, Radfahrer/-innen und dem ÖPNV auch weiterhin von vielen PKW und Wirtschaftsverkehr genutzt werden wird.

Stadtauswärts streckt sich die Verkehrsbelastung über deutlich mehr Stunden. Außerdem sind weder Rad- noch Fußweg ausreichend gut vorhanden.

Mit der Öffnung der Ludolf-Colditz-Straße entstehen zusätzliche Verkehrswege, die zu einer Entlastung des Verkehrs auf der Prager Straße beitragen. 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Einspeisung des erzeugten Stroms in das LVB-Netz bzw. für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur – Marie-Curie-Schulgymnasium der Stadt Leipzig und OS Wiederitzsch inkl. Sporthallen – möglich ist.

Änderungsantrag 06: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis spätestens zum Ende des 3. Quartals 2027 die neue Entgeltordnung für das Naturkundemuseum dem Stadtrat vorzulegen.

Änderungsantrag 08:Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Inbetriebnahme des neuen Naturkundemuseums im Bowlingtreff den bisherigen Standort des Naturkundemuseums in der Lortzingstraße zu verkaufen.

Begründung: Bekanntermaßen möchte das Naturkundemuseum aus seinem alten Standort nicht nur ausziehen, weil die Räumlichkeiten für die Präsentation des Sammlungsbestandes nicht ausreichend sind, sondern auch, weil das Gebäude äußerst sanierungsbedürftig ist.

Deshalb sollte das Gebäude in der Lortzingstraße verkauft werden, um zwangsläufig entstehende Mehrkosten für die Stadt abzuwenden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:

  1. Die Parkraumsituation in den beiden Wohnkomplexen soll mittels einer „Parkraumkonzeption“ analysiert werden. Für möglicherweise wegfallende Parkflächen sollen in einem transparenten Verfahren quartiersgerechte Lösungen für die Anwohner/innen gefunden werden. Das Ziel ist, dass die Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, auch in Zukunft eine wohnortnahe Abstellmöglichkeit finden.

    2. Das Quartierskonzept wird mit dem Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Grünau 2030 weiter synchronisiert.

    3. Über die Umsetzungsmaßnahmen wird regelmäßig im FA Stadtentwicklung und Bau, sowie im Stadtbezirksbeirat West, berichtet.

    Begründung:

    Auf Seite 54 des Konzeptes steht: „An den Rändern der beiden WK befinden sich oftmals Flächen für den ruhenden Verkehr. Nicht selten bilden diese Räume Übergangsbereiche zu benachbarten Landschaftsräumen. Für eine bessere Integration dieser Flächen in das Freiflächennetz sollen diese künftig da wo möglich entsiegelt und mit Begrünungselementen versehen werden.“

    Die Pkw-Stellflächen entlang der „Straße am See“ (Zingster, Binzer, Selliner Straße) sollen somit perspektivisch in Grünflächen umgewandelt werden. Angesichts dieses immer wieder emotional aufgeladenen Themas möchten wir darauf hinwirken, dass die Stadt hier lösungsorientiert mit den Anwohnern bzw. mit den angrenzenden Vermietern (Genossenschaften) Lösungen sucht und diese auch transparent kommuniziert.

    Änderungsantrag:

    Beschlussvorschlag

    Die Vorlage wird wie folgt geändert:

    1. Der noch nicht untersetzte Betrag zur Tourismusförderung i. H. v. 2.127.065,18 EUR wird zur Deckung von voraussichtlichen Mehraufwendungen für die UEFA Euro 2024 vorgehalten. Sollte er nicht in vollständiger Höhe benötigt werden, erfolgt eine Übertragung der verbleibenden Restmittel nach 2025.
    1. Die laufenden Nummern 15 und 16 (Robert-Koch-Park Sitzgelegenheiten und Leitsystem) der Anlage werden bestätigt.
    1. Ldf. Nr. 89 (mehrsprachige Audioguides in städt. Museen) wird erneut als Maßnahme im Umfang von 100 TEuro für 2025 für alle städt. Museen geprüft.
    1. Lfd. Nr. 90 (Leih-Rollstühle und tragbare Sitzgelegenheiten in Museen) wird erneut in Höhe von 100 TEuro für 2025 geprüft und die Stadtverwaltung mit der zwischenzeitlichen Umsetzung und Auswertung des Pilotprojektes beauftragt.

    Begründung:

    zu 2.: Die Ergänzung aus dem Text der Erläuterung zur Vorlage wird zum Beschluss erhoben.

    zu 3.: Das Gesamtkonzept liegt inzwischen vor. Der Park wird im Zuge dessen zu einem tagestouristisch interessanten und anziehenden Ort weiterentwickelt.

    zu 4.: Im Rahmen der Vorlage wird ein mehrsprachiger Audioguide im Alten Rathaus (lfd. Nr. 38) realisiert. Das Angebot in den anderen Museen ist dem gegenüber noch offen, wird aber für sinnvoll erachtet.

    zu 5.: Nach dem Pilotprojekt sollen Mittel bereitstehen, um dieses ggf. ausweiten zu können.