Beschlussvorschlag:

  1. Im nächsten Schulentwicklungsplan werden jeder Schule die genutzten Sportflächen (Sporthallen, Außensportanlagen) zugeordnet.
  2. Auch werden im nächsten Schulentwicklungsplan stadtweit alle Fahrradübungsplätze den jeweiligen Grundschulen zugeordnet.
  3. Ebenso wird jeder Schule (auch den weiterführenden Schulen) eine Schwimmhalle zugeordnet, so dass jede/r Schüler:in an weiterführenden Schulen ein halbes Jahr Schwimmunterricht erhält. 

Begründung:

Schulsport, Schwimmunterricht und eine Fahrradausbildung sind feste Bestandteile des Lehrplans. Deshalb sollen die Bedarfe an Sportflächen, Schwimmhallen und Fahrradübungsplätzen flächendeckend auch im Schulentwicklungsplan dargestellt werden.

Beschlussvorschlag:

Im nächsten Schulentwicklungsplan werden bei der Berechnung der Richtkapazität die Raumvorgaben aus dem “Musterraumprogramm” bei grundsätzlich allen Schulen konsequent angewandt. Dazu werden vergleichend die Kapazitäten dargestellt, mit welchen alle Schulen derzeit ausgelastet sind und mit welchen sie nach einer Sanierung noch ausgelastet sein können.

Begründung:

Im vorliegenden Schulentwicklungsplan wurden bei der Berechnung der Richtkapazität bei neu gebauten und komplex sanierten Schulen die Raumvorgaben des “Musterraumprogramms” angewandt. Nach der Umsetzung des “Musterraumprogrammes” erhöhen sich – im Vergleich zu unsanierten Schulen – die Raumbedarfe pro Klasse. Dadurch kann die Schule weniger Schüler*innen aufnehmen, was Auswirkungen auf die Anzahl der Klassenzüge hat. 

Da vor allem unsanierte Schulen in Leipzig an chronischer Überbelegung leiden, sollten im vorliegenden SEP vergleichend beide Werte pro Schule angezeigt werden: die Auslastungskapazität, die in der unsanierten Schule zur Verfügung steht und die Kapazität, die bei Anwendung des Musterraumprogrammes nach der Sanierung zur Verfügung stände. 

Beschlussvorschlag:

Zur besseren Berechnung der Wechselbewegungen zwischen den Schularten werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. In Zusammenarbeit mit dem LaSuB Standort Leipzig wird ein transparentes, einheitliches Verfahren zur Erfassung der Wechselwünsche erarbeitet.
  2. Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass die Berechnungsgrundlage auch für die oberen Jahrgangsstufen der Oberschule maximal 25 Schülerinnen und Schüler beträgt. Bei dieser Zahl sind die Wiederholungen und Wechselwünsche einzurechnen.
  3. Den Schülerinnen und Schülern, die einen erweiterten Hauptschulabschluss erlangen und den Realschulabschluss anstreben, ist ein Schulplatz an der bisherigen Schule sicherzustellen.
  4. Keinesfalls darf die Klassenobergrenze von 28 Schülerinnen und Schülern überschritten werden.

Begründung:

Die Berechnungsgrundlage für den Wechsel der Schulart ist im SEP nicht deutlich genug dargestellt.

SEP S. 38

„Für die höheren Jahrgänge wurden die Anteile an Schüler/-innen die beispielsweise den Jahrgang wiederholen oder die Schulart wechseln nach den Beobachtungen der Schuljahre 2021/22 bis 2023/24 ermittelt und bei den Berechnungen berücksichtigt.“

Immer wieder gibt es große Probleme, wenn ein Wechsel vom Gymnasium zur Oberschule besonders in den Klassenstufen 8 und 9 angestrebt wird. Es sind oft nicht genügend Plätze vorhanden.

Die Klassenstärken in den Oberschulen steigen weiter an, die Abminderungen für Inklusion können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine Übergangsfrist für den Geltungsbeginn der Stellplatzsatzung für die Bauprojekte, für die noch kein Bauantrag eingereicht bzw. für die noch keine Baugenehmigung erteilt wurde, möglich ist.

Begründung:

Nach unseren Informationen sind derzeit einige Bauprojekte fertig geplant bzw. wurden für einige Bauprojekte bereits Bauanträge eingereicht. Diese Projekte müssten kostenintensiv umgeplant werden, wenn die Stellplatzsatzung in Gänze regulär am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten würde. Die Umplanung würde zu Baukostensteigerungen und letztendlich zu höheren Mieten führen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Die Stellungnahme soll einfordern, dass landwirtschaftliche Nutzflächen mit einer Bodenwertzahl > 50 in der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen als Vorranggebiete Landwirtschaft in Kombination mit Agri-PV festgelegt werden und sie somit vor einer reinen Inanspruchnahme durch Photovoltaik-Freiflächenanlangen gesichert sind.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt erweitert:

Der Oberbürgermeister stellt im Rahmen des Erbbaupachtvertrages sicher, 

  1. dass die zu verpachtende Fläche zur Stärkung des Grünzugs und Biotopverbundes zwischen nördlich und südlichem Auwald barrierefrei herangezogen werden kann 
  2. dass der Vorplatz zwischen Pachtfläche und Jahnallee unter Mitwirkung des Pächters entsiegelt und teilweise begrünt wird, um den Grün- und Biotopverbund zwischen historischer Tankstelle “Herr Kauzig” und Elsterflutbett zu stärken
  3. dass im Umfeld des Pachtgeländes zwischen historischer Tankstelle “Herr Kauzig” bis Motodrom über die Straße Arenablick die Barrierefreiheit (keine Einzäunung) gewährleistet wird, um auch diesen Biotopverbund nicht zu gefährden
  4. die Fuß- und Radwegverbindung zwischen Erich-Köhn-Straße und Cottaweg für die Öffentlichkeit erhalten bleibt und in der im B-Plan angelegten Art barrierefrei her- und fertiggestellt wird. 

und findet dafür geeignete Formulierungen im Vertrag. 

Begründung: 

Entlang des Elsterbeckens ist die Auenlandschaft besonders schmal und durch menschliche Nutzung überprägt. Diese Engstelle schränkt den Biotopverbund des Auwaldes stark ein. Die Wanderung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen ist hier kaum noch möglich. Mit einer veränderten Nutzung des Festplatzes am Cottaweg ab dem Jahr 2032 ergibt sich die einmalige Chance für die Stadt Leipzig, den Auwald als Biotopverbund zu stärken. Die zu verpachtende Fläche bietet am Rand zwischen historischer Tankstelle “Hr. Kauzig” entlang der Capastraße bis zur Erich-Köhn-Straße ideale Voraussetzungen. 

Gemäß Bebauungsplan für das Areal ist die Wegeverbindung zwischen Wohngebiet Lindenau (Erich-Köhn-Straße) und Cottaweg bereits gesichert. Hierauf soll im Vertrag nochmals hingewiesen werden und die barrierefreie Nutzung durch die Öffentlichkeit sichergestellt werden. 

Beschlussvorschlag:

1. Bei der vorliegenden sechsten Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig ab dem Schuljahr 2026/27 muss eine Einzelabstimmung pro Schulbezirk ermöglicht werden (hier: §1 SW1 separat sowie §1 NO1 separat).

2. Das Amt für Schule muss in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung Leipzig (LaSuB) für die neu zu benennenden SW1 und NO1 tragfähige Lösungen finden, um diese Schulbezirke grundlegend neu zu strukturieren. Bei der gemeinsamen Abstimmung müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Aufteilung von SW1 in zwei Schulbezirke statt einem Schulbezirk
  2. Aufteilung von NO1 in zwei Schulbezirke statt einem Schulbezirk
  3. Zumutbare Schulweglänge
  4. Neuordnung der DaZ- Klassen auf die im Schulbezirk/ in den Schulbezirken gelegenen Grundschulen
  5. Aufteilung der LRS-Klassen auf die im Schulbezirk/ in den Schulbezirken gelegenen Grundschulen

Begründung:

Die in der Vorlage VI-DS-08053-DS-06 neu festzulegenden Schulbezirk SW1 und NO1 sind in ihrer Maximalausdehnung mit vier bis fünf Grundschulen zu groß. Der bis zu 4 km lange Schulweg entspricht nicht den Vorgaben eines zumutbaren Schulweges für Kinder im Grundschulalter („Kurze Wege für kurze Beine.“)

Vor allem neugebaute und sanierte Schulen in den Schulbezirken werden hohe Anmeldezahlen haben, was zum einen zur Überlastung der einzelnen Schulen beim Anmeldeprozess führt. Zudem werden unsanierte Schulen in den Schulbezirken zu einer weiteren Quelle der sozialräumlichen Segregation.