Beschlussvorschlag:
1. Bei der vorliegenden sechsten Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig ab dem Schuljahr 2026/27 muss eine Einzelabstimmung pro Schulbezirk ermöglicht werden (hier: §1 SW1 separat sowie §1 NO1 separat).
2. Das Amt für Schule muss in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung Leipzig (LaSuB) für die neu zu benennenden SW1 und NO1 tragfähige Lösungen finden, um diese Schulbezirke grundlegend neu zu strukturieren. Bei der gemeinsamen Abstimmung müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Aufteilung von SW1 in zwei Schulbezirke statt einem Schulbezirk
- Aufteilung von NO1 in zwei Schulbezirke statt einem Schulbezirk
- Zumutbare Schulweglänge
- Neuordnung der DaZ- Klassen auf die im Schulbezirk/ in den Schulbezirken gelegenen Grundschulen
- Aufteilung der LRS-Klassen auf die im Schulbezirk/ in den Schulbezirken gelegenen Grundschulen
Begründung:
Die in der Vorlage VI-DS-08053-DS-06 neu festzulegenden Schulbezirk SW1 und NO1 sind in ihrer Maximalausdehnung mit vier bis fünf Grundschulen zu groß. Der bis zu 4 km lange Schulweg entspricht nicht den Vorgaben eines zumutbaren Schulweges für Kinder im Grundschulalter („Kurze Wege für kurze Beine.“)
Vor allem neugebaute und sanierte Schulen in den Schulbezirken werden hohe Anmeldezahlen haben, was zum einen zur Überlastung der einzelnen Schulen beim Anmeldeprozess führt. Zudem werden unsanierte Schulen in den Schulbezirken zu einer weiteren Quelle der sozialräumlichen Segregation.