Beschlussvorschlag:

Auf dem Gelände der ehemaligen Nervenheilanstalt Dösen in Leipzig wird in angemessener, aber deutlich sichtbarer Form an die Geschichte der Nervenheilanstalt unter besonderer Berücksichtigung der NS-Zeit und den Opfern der Kindereuthanasie sowie dem ab 1939 in den früheren Häusern B und D untergebrachten israelitischen Krankenhaus und den von dort in die Konzentrationslager deportierten Mitarbeitern und Patienten gedacht werden. Hierzu sollen eine oder mehrere Gedenkstelen errichtet werden, die an die Geschichte der zukünftigen Parkstadt Dösen erinnern. Die vollständige Finanzierung ist über die Einwerbung von Fördermitteln und Spenden abzusichern.

Begründung:

Die Geschichte der künftigen Parkstadt Dösen hat auch mit Blick auf den Holocaust eine besondere historische Bedeutung, denn im Dezember 1939 wurde das israelitische Krankenhaus, das sich zuvor in der Eitingonstraße befand, auf Befehl des NS-Gauleiters zuerst im Haus B und später im Haus D des Dösener Klinikgeländes untergebracht. Sowohl für die jüdischen Ärzte als auch die Patienten des Krankenhauses war das Klinikgelände in Dösen die letzte Station, bevor sie in verschiedene Konzentrationslager deportiert wurden. Unserer Ansicht nach ist es sinnvoll auch an diesen Teil der Geschichte des Areals in angemessener und würdiger Weise zu erinnern.

Ergänzungen bzw. Änderungen zum Verwaltungsstandpunkt sind fett und kursiv gedruckt.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit mehreren deutschen Städten und unter Einbezug des Deutschen Städtetags, die Rahmenbedingungen für einen Modellversuch zur testweisen Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts in einem abgegrenzten Stadtgebiet zu untersuchen, den Inhalt einer wissenschaftlichen Begleitung abzustimmen, sowie den Modellversuch anschließend möglichst gemeinsam mit diesen weiteren Städten durchzuführen.
  2. Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat bis Ende des 4. Quartals 2021 einen Vorschlag, welches abgegrenzte Stadtgebiet in Leipzig für einen solchen Modellversuch sinnvoll nutzbar wäre.
  3. Der Oberbürgermeister setzt sich im Rahmen der Definition dieses Modellversuchs dafür ein, dass der Versuchsaufbau so gewählt wird, dass neben Betrachtungen des Verkehrsflusses eben auch Fragen der zu erwartenden Schadstoffemissionen und der Verkehrssicherheit eine besondere Berücksichtigung finden. Da eine Tempo-30-Regelung immer dann einen besonderen Einfluss auf den ÖPNV hat, wenn er sich den Straßenraum mit dem motorisierten Verkehr teilt, sollen für den Versuch in Leipzig auch die Leipziger Verkehrsbetriebe eingebunden werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag soll wie folgt lauten:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 30.06.21 zu prüfen, wie die Einrichtung von Tempo 30 im benannten Abschnitt der Lützowstraße realisiert werden kann.
  2. Die Verwaltung soll außerdem die Umgebung der Lützowstraße prüfen für mögliche Ausweichrouten für Fahrräder und andere Varianten der Trennung der Verkehre – dabei soll geprüft werden, ob vielleicht auch ein Radweg nur in einer Fahrtrichtung eingerichtet werden kann.

Begründung:

Auch wenn der Straßenabschnitt der Lützowstraße zwischen Kirchplatz und Georg-Schumann-Straße aktuell nicht als Unfallschwerpunkt benannt ist, ist das subjektive Sicherheitsgefühl insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich ein ernst zu nehmendes Kriterium. Auch die im Abschnitt liegenden Schulen Erich-Kästner-Grundschule, Grundschule Erfurter Straße und die Freie Oberschule Gohlis sollen noch einmal ein wichtiges Kriterium für die Prüfung darstellen, da der Grundsatzbeschluss Tempo 30 vor Kitas und Schulen ja seit einigen Jahren in Leipzig erfolgreich Schritt für Schritt umgesetzt wird.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass durch das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport künftig eine vorausschauende Öffentlichkeitsarbeit bzgl. der Thematik des Waldumbaus durchgeführt wird.

Begründung:

Dieser Änderungsantrag greift unseren Ergänzungsvorschlag zum Forstwirtschaftsplan 2019 (VI-DS-08226 Forstwirtschaftsplan 2019) auf, weil dieser hinsichtlich der vorausschauenden Öffentlichkeitsarbeit unserer Einschätzung nach nicht hinreichend umgesetzt wurde.

Beschlussvorschlag:

  1. Zur Sicherung und Stärkung der Investitionskraft der L-Gruppe gewährt die Stadt Leipzig der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) im Jahr 2020 eine einmalige Kapitaleinlage in Höhe von 20 Mio. Euro. Die daraus resultierenden finanziellen Spielräume sind, zusammen mit dadurch akquirierbaren Fördermitteln, ausschließlich zu nutzen für Investitionen in klimaschutzrelevante Schwerpunktbereiche der Daseinsvorsorge, wie Angebotsverbesserungen in den ÖPNV, Ausbau der Kapazitäten für erneuerbare Energien oder die Realisierung wassersensibler Infrastrukturen. 
  2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der LVV mbH alle mit der Umsetzung des Beschlusses verbundenen Handlungen vorzunehmen, sowie einschlägige Beschlüsse zu fassen. Dies umfasst insbesondere auch die Bestätigung eines Wirtschaftsplanes der LVV mbH und Konzernwirtschaftsplanes für 2021, der dem Beschlusspunkt 1 entsprechend Rechnung trägt.
  3. Der Verwaltungsausschuss ist über die entsprechende Umsetzung im 1. Quartal 2021 zu informieren.

Begründung:

Aus der von der Verwaltung eingereichten Informationsvorlage Nr. VII-Ifo-01795 zur Umsetzung des Beschlusses, dass Gesellschafterdarlehen der Stadt Leipzig an die LVV GmbH i.H.v. 227,8 Mio. EUR vollständig zum 31.12.2020 in Eigenkapital umzuwandeln, geht hervor, dass die Investitionskraft des Unternehmens aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen nicht ausreicht, alle aktuellen Beschlüsse des Stadtrates umzusetzen. So hatte auch die Geschäftsleitung der LVV GmbH in verschiedenen Gremien angezeigt, dass Investitionen, die durch Maßnahmen des Klimaschutzprogramm notwendig werden, wie zusätzliche Kapazitäten bei erneuerbaren Energien oder die Umsetzung der Anpassungsstrategien der wassersensible Infrastrukturen sowie die  zusätzlich beschlossenen Maßnahmen zum Nahverkehrsplan, wie eine bessere Anbindung der äußeren Stadtteile, eine Taktverdichtung oder die Neuerschließung von Fahrstrecken, nicht kurzfristig aus eigener Kraft umgesetzt werden können. Mit einer Kapitaleinlage von 20 Millionen Euro könnten zusätzliche Fördermittel und Darlehensaufnahmen generiert werden, womit eine Steigerung der Investitionen im Zeitraum 2021 bis 2025 um 100 Millionen Euro möglich wäre.

Die Einlegung der Kapitaleinlage i.H.v. 20 Millionen Euro würde somit eine zeitnahe Umsetzung der durch den Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zu Mobilitäts-, Energie- und Klimapolitischen Zielsetzungen gewährleisten.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Unebene und gebrochene Gehwegplatten werden im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung begradigt, bzw. durch Asphalt ersetzt. Zudem werden die asphaltierten Geh- und Radwegbereiche instandgesetzt. Die Umsetzung erfolgt 2020 im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung.
  2. Darüber hinaus wird die Entwurfsplanung zur Umgestaltung Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße weiter vorangetrieben und dem Stadtrat bis spätestens Ende 2020 ein konkreter Zeitplan zur Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses übergeben. Die Umgestaltung soll insbesondere eine Aufwertung hinsichtlich einer attraktiven und sicheren Radverkehrsführung und einer angemessenen Begrünung, zum Beispiel durch zusätzliche Bäume, beinhalten.

Begründung:

Die im Verwaltungsstandpunkt dargestellten Instandsetzungsarbeiten können nur ein erster Schritt zur Aufwertung des Bayrischen Platzes und des Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße sein.

Gemäß dem Ratsbeschluss vom Dezember 2015 bzgl. der Vorplanung zur Umgestaltung des Bayrischen Platzes und des Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße soll nunmehr die Weiterplanung im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgen und dafür ein konkreter Zeitplan erstellt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie im Friedenspark und anderen Leipziger Parkanlagen eine Beleuchtung, temporäre Beleuchtung bzw. (temporäre) Leuchtmarkierung der Hauptwege verwirklicht werden kann.

Der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig ist entsprechend anzupassen.

Begründung:

Neben dem Friedenspark gibt es in Leipzig noch weitere Parkanlagen, zum Beispiel im Rosental, in denen eine Beleuchtung das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung erhöhen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen stärken kann. Laut den aktuellen kommunalen Bürgerumfragen ist das Thema Sicherheit eines der wichtigsten Themen.

Die Aspekte Lichtverschmutzung und Schutz von Lebensräumen für Tiere sollen dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.