Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die öffentlichen Sport- und Freiflächen an der
Krakauer Straße eine angemessene Beleuchtung zu installieren, damit das Areal auch in der
dunklen Jahreszeit von Sonnenuntergang bis ca. 22 Uhr sicher genutzt werden kann.

Die öffentlichen Sport- und Freiflächen an der Krakauer Straße in Grünau sollen
aufgewertet werden, da sie nach über 25 Jahre intensiver Nutzung nicht mehr in
einem akzeptablen Zustand sind (Beschlussvorlage – VIII-DS-00391 – Bau- und
Finanzierungsbeschluss: Aufwertung der öffentlichen Sport- und Freiflächen an der
Krakauer Straße (Flst. 1288 Gem. Schönau).
Damit die Flächen ganzjährig – also auch in der dunklen Jahreszeit – genutzt werden
können, ist eine ausreichende Beleuchtung notwendig. Ähnlich wie an der
Skateranlage Heizhaus könnte ein großer Strahler, der ggf. mit einer Zeitschaltuhr
gekoppelt ist, eine Nutzung bis max. 22 Uhr ermöglichen.

Begründung:

Die Gesamtkosten betragen immerhin 845.000 Euro. Ein hoher Nutzungsbedarf im
Bereich Sport-/Spielplatz wird uns regelmäßig angezeigt, auch, weil es die einzige
Sport- und Freifläche im Wohngebiet ist.
Im Rahmen der Aufwertung soll das Sportangebot umfangreich erweitert werden, um
dem wachsenden Nutzungsdruck im öffentlichen Grün durch wachsende
Bevölkerungszahlen angemessen zu begegnen. Dabei wird das Angebot
generationenübergreifend und auch in Bezug auf physische Beeinträchtigungen
inklusiv ausgerichtet, was wir sehr begrüßen.

Der ausgewiesenen „Dunkelzone“ könnte dahingehend Rechnung getragen werden,
dass die Beleuchtung so dimensioniert wird, dass Bolzplatz und Basketballfeld
ähnlich beleuchtet werden, wie die Skateanlage am Heizhaus (Strahler mit Bedarfsschaltung). Das restliche Areal (inkl. Beachvolleyballfeld) könnte eine eher gemäßigte Beleuchtung erhalten.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen: 

1. in welchem Umfang ein personeller Springerpool für alle städtischen Horte und Betreuungsangebote der Stadt Leipzig eingerichtet werden muss, um Einschränkungen bei der Betreuung zu vermeiden.

2. in welchem Umfang ein personeller Springerpool für alle Kindertagesstätten eingerichtet werden muss, um Einschränkungen bei der Betreuung zu vermeiden.

3. in welchem Umfang personelle Springerpools für alle Kindertagesstätten und Horte in freier Trägerschaft eingerichtet werden können.

 Immer wieder kommt es in Leipziger Kindertagesstätten, Horten und Betreuungsangeboten zu personell bedingten Einschränkungen der Betreuungszeiten oder schlimmstenfalls zu tageweisen Schließungen. Ebenso muss in genügend Einrichtungen eine gute pädagogische Versorgung gewährleistet werden, auch wenn mehrere Mitarbeiter/-innen kurzfristig – also erst am Morgen oder während des Arbeitstages – krankheitsbedingt ausfallen.

Das geht auf Kosten des Personals, das in den Einrichtungen arbeitsfähig ist und mitunter einen Betreuungsschlüssel gewährleisten muss, in dem für Kinder und pädagogisches Personal ein pädagogisch wertvolles Arbeitsklima schwer umzusetzen ist.

Auch Eltern kommen zu Recht an ihre Grenzen, wenn sie kurzfristige Schließungen der Betreuungsangebote kompensieren müssen.

Zudem stehen laut aktuellem Tarifvertrag allen pädagogischen Fachkräften in Krippen, Kindergärten, Horten und Betreuungsangeboten seit 2022 je zwei Regenerationstage und zwei Umwandlungstage pro VzÄ zur Verfügung.

Dieses Angebot muss die Stadt Leipzig als Arbeitgeberin auch für ihre Angestellten der städtischen Einrichtungen gewährleisten. 

Die hier genannten hauptsächlichen Ursachen (kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle oder Langzeiterkrankungen, Beschäftigungsverbote, Elternzeit oder Ausfälle durch Regenerations- oder Umwandlungstage) dürfen nicht länger zu Lasten aller Beteiligten – Personal, Eltern und Kinder – gehen. Die Verwaltung muss deshalb ausreichend große Springerpools für:

– städtische Krippen und Kindergärten

– städtische Horte und Betreuungsangebote

zur Verfügung stellen.

Ebenso muss geprüft werden, wie Krippen, Kindergärten und Horte in freier Trägerschaft von eigenen Springerpools profitieren können.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen, wo und wann fußläufig zur Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, eine weitere Sporthalle gebaut werden kann. Dabei wird auch die Errichtung einer Mehrfeld-Sporthalle mit einem Sportfeld auf dem Dach geprüft.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen, ob die Mensa des Schiller-Gymnasiums in der bisherigen Sporthalle der Schule untergebracht werden kann.

Die Sporthalle der Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, ist schon lange nicht mehr ausreichend für über 800 Schülerinnen und Schüler. Deshalb muss die Schule jetzt schon in die Geschwister-Scholl- oder Erich-Kästner-Grundschule ausweichen. Zudem hat die Schiller-Schule eine viel zu kleine Mensa. Die bisherige Sporthalle könnte perspektivisch als neue und damit viel großzügigere Mensa der Schule umgenutzt werden.

 Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des IV. Quartals 2025 zu prüfen,

  1. ob der Bereich der Elsbethstraße zwischen der Geschwister-Scholl-Grundschule (Hausnummer 1a) und der Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig (Hausnummer 2), beginnend an der Sassstraße bis zu den Hausnummern 3 und 6 abgepollert und mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet werden kann. Dieser Bereich soll zukünftig ausschließlich von Mitgliedern beider Schulen genutzt werden können.
  2.  welche alternative Weg- und Straßenführung für Fußgänger, Rad- und Autoverkehr über die Sassstraße, Cöthner Straße und Reginenstraße umsetzbar ist.
  3.  welche Potentiale eine Freiflächenerweiterung wie unter BP 1 für zusätzliche Begrünung und eine Erweiterung/Neubau der Mensa der Friedrich-Schiller-Schule ergeben würde. 

 Die Friedrich-Schiller-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, hat aufgrund permanenter Überbelegung seit Jahren ein erhebliches Platzproblem. Die Schule ist eigentlich auf eine 3,25-zügige Auslastung ausgelegt, wurde aber in den vergangenen Schuljahren 4-zügig ausgelastet. Für die über 800 Schülerinnen und Schüler sind Mensa und Turnhalle viel zu klein. Um das Platzproblem zeitnah zu mildern, müssen die oben genannten Möglichkeiten geprüft werden. 

Der Bereich der Sassstraße, der hier zur Abpollerung vorgeschlagen wird, liegt zwischen der Geschwister-Scholl-Grundschule und dem Friedrich-Schiller-Gymnasium und ist aufgrund der parallel verlaufenden Georg-Schuhmann-Straße weniger von Auto-, Rad- und Fußverkehr frequentiert.

Wann eine Sanierung des Gymnasiums erfolgt, ist nicht sicher. In der Schulbaustrategie wurde der Sanierungsbeginn kontinuierlich nach hinten geschoben. Stand jetzt soll sie frühestens 2038 beginnen. Der akute Platzmangel muss aber zeitnah entzerrt werden, damit die Schülerinnen und Schüler gut im Friedrich-Schiller-Gymnasium lernen können. 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister setzt sich mit dem Eigentümer des ehemaligen Kaufhaus Held (zuvor Kaufhaus Max Sachse, später Firma Hollenkamp & Co.) in der Lützner Straße 45-47/Ecke Merseburger Straße in Verbindung und wirkt darauf hin, dass die Tiefgarage dieses Objektes wieder öffentlich nutzbar gemacht wird. Das Ziel dieser Gespräche ist die Entwicklung einer Quartiersgarage für Leipzig-Altwest zur Reduzierung des Parkdrucks im öffentlichen Straßenraum. 
  1. Über den Stand der Verhandlungen und ein mögliches Betreiberkonzept wird der Stadtrat spätestens im 2. Quartal 2026 informiert. 
  1. Sollten die Gespräche mit dem Eigentümer scheitern oder nicht zustande kommen, informiert der Oberbürgermeister den Stadtrat bis zum 2. Quartal 2026 über die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt zur Nutzbarmachung des Objektes Kaufhaus Held sowie den allgemeinen kommunalen Handlungsspielraum bei mutmaßlich spekulativem Leerstand von Gewerbeimmobilien. 

Begründung:

Das zweite Kaufhaus Held in Lindenau an der Kreuzung Lützner/Merseburger Straße steht seit vielen Jahren leer. Jegliche Bemühungen aus der Bürgerschaft, dem einstmals prachtvollen Gebäude eine sinnvolle (Zwischen-)Nutzung zu geben, sind bisher am Eigentümer gescheitert. 

Aus dem Protokoll einer Bürgersprechstunde des OBM vom 12.10.20211 geht hervor, dass „derzeit rund 200 Kfz-Stellplätze“ in der Tiefgarage ungenutzt leer stehen. Auch damals wurde angeregt, diese als Quartiersgarage zu reaktivieren, was jedoch nicht weiterverfolgt wurde. Daher möchte die SPD-Fraktion einen neuen Vorstoß wagen und dieses Potential für eine Entlastung des öffentlichen Straßenraums im umliegenden Viertel heben. 

Der Leerstand des alten Kaufhaus Held ist insgesamt sehr bedauerlich. Nicht nur aus historischen Gründen, sondern auch im Sinne der Stadtentwicklung würde eine Wiederbelebung dieses ehemals prestigeträchtigen Ensembles das Viertel bereichern. Wenn es sich bei den oberirdischen Etagen vielleicht auch etwas schwieriger gestaltet, so sollte aber doch wenigstens die Tiefgarage mit vergleichsweise wenig Aufwand wiederhergestellt und nutzbar gemacht werden können. 

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass seitens des Eigentümers überhaupt kein Interesse an einer Entwicklung des Gebäudes im Sinne der Stadtgesellschaft besteht, sollten vorsorglich auch alle Möglichkeiten geprüft werden, die einen weiteren spekulativen Leerstand effektiv unterbinden. Für Wohnungen gibt es mit dem Zweckentfremdungsverbot bereits ein Rechtsmittel dagegen und nicht zuletzt §14 GG Abs. 2 gilt auch für Eigentum von Gewerbeimmobilien uneingeschränkt. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt  

  1. zu prüfen, ob Leipzig als eine der vier geplanten Modellkommunen der ‘Initiative für einen handlungsfähigen Staat’ in Frage kommt.  
  1. den Stadtrat über das Ergebnis und die möglichen Auswirkungen einer Teilnahme als Modellkommune zu unterrichten. 
  1. bei einer positiven Kosten-Nutzen-Abwägung auf die Teilnahme Leipzigs als Modellkommune hinzuwirken. 

Begründung:

Begleitet von einem großen öffentlichen Medieninteresse hat die ‘Initiative für einen handlungsfähigen Staat’ im Juli 2025 ihre Vorschläge für eine umfassende Staatsreform vorgestellt. Viele der darin entwickelten Ideen würden auch in Leipzig das Verwaltungspersonal und die kommunalen Kassen entlasten, das Leben der Bürgerinnen und Bürgern vereinfachen und den so oft beschworenen Bürokratieabbau mit strukturellen Reformen statt stumpfen Stellenstreichungen voranbringen. 

Eine der insgesamt 35 Empfehlungen enthält den Vorschlag, Modellkommunen und -regionen einzurichten, in denen Vorschläge für die Verwaltungsmodernisierung als Ganzes erprobt werden können. Dabei werde laut Presseberichten auch noch eine Kommune in Sachsen gesucht. 

Daher spricht sich die SPD-Fraktion dafür aus, Leipzig dafür ins Spiel zu bringen und idealerweise die bevorstehende Aufgaben- und Strukturkonsolidierung mit genau diesen Reformvorschlägen der ‘Initiative für einen handlungsfähigen Staat’ sinnvoll zu verknüpfen. 

Beschlussvorschlag: 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, um die Nikolaisäule auf dem Nikolaikirchhof herum Erläuterungstafeln zu realisieren.  

Die Tafeln sollen: 
– verständlich und möglichst barrierefrei über zentrale Daten, Fakten und Hintergründe informieren, 
– die Bedeutung der Friedlichen Revolution für Leipzig, Deutschland und Europa vermitteln, 
– aus demselben Material gefertigt sein wie die bestehende Bodenplatte mit der Aufschrift „9. Oktober 1989“, um gestalterisch ein einheitliches Erscheinungsbild sicherzustellen, 
– sich gestalterisch dezent in das Umfeld des Kirchhofes einfügen 

Die notwendigen Mittel für Planung und Umsetzung sind in den kommenden Haushaltsverhandlungen entsprechend einzuplanen. Die Tafeln sollen zum Lichtfest 2029 fertiggestellt sein. 

Begründung: 

Die Nikolaisäule wurde 1999 als Symbol der Friedlichen Revolution errichtet und erinnert an die Bedeutung der Nikolaikirche bei den Ereignissen des Jahres 1989 in unserer Stadt. Das Projekt des Leipziger Künstlers Andreas Stötzner vermittelt die Entwicklung der Friedensgebete in der Nikolaikirche zu Montagsdemonstrationen im öffentlichen Raum. Die Idee, dafür eine Kopie der Säulen des Sakralbaus zu errichten, ist so zeitlos wie ästhetisch. 

Dieses zu zwei Dritteln durch Spenden finanzierte Kunstwerk und Denkmal erfährt in der Stadtbevölkerung eine hohe Akzeptanz. 

Aktuell fehlt jedoch eine begleitende Erläuterung an der Säule vor Ort, die die historische und künstlerische Bedeutung dieses Denkmals nachvollziehbar vermittelt. Die bisher vorhandene Bodenplatte mit dem Datum „9. Oktober 1989“ und den Fußspuren bietet allein keine ausreichende Information, um die Bürgerinnen und Bürger, aber insbesondere den Gästen der Stadt und jungen Generationen, die Bedeutung der Säule und der Ereignisse zu erschließen. Das erinnerungspolitische Potenzial der Nikolaisäule wird dadurch nicht ausgeschöpft. 
 
Durch die Anbringung von Erläuterungstafeln, die bereits vor 20 Jahren im Rat thematisiert worden ist, wird der historische Kontext dieses wichtigen Erinnerungsorts für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht und die Bildungs- und Gedenkkultur der Stadt Leipzig gestärkt. Gleichzeitig wird mit dieser Maßnahme dem zunehmenden Bedürfnis nach verständlicher historischer Einordnung im öffentlichen Raum Rechnung getragen. 

Die im Boden eingelassenen Tafeln sollen insbesondere auf die zentralen Ereignisse des Jahres 1989 in Leipzig eingehen. Der Schwerpunkt sollte hierbei ortsgerecht auf den Montagsdemonstrationen und den Ereignissen des 9. Oktober 1989 liegen. Damit soll dieses wichtige Denkmal für die Öffentlichkeit künstlerisch und historisch verständlicher gemacht werden. 

Im Hinblick auf die Neugestaltung des Nikolaikirchhofes und die Errichtung des neuen Freiheits- und Einheitsdenkmals auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz ist auch die Pflege der bestehenden Erinnerungsorte notwendig.