Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/DieGrünen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung vollzieht das Pilotvorhaben „Kommunales JugendWohnen“. Hierbei werden Kriterien der Wirksamkeit und Messung im Rahmen des Pilotvorhabens herangezogen. Eine Fremdfinanzierung durch private Dritte wird ausgeschlossen.
  2. Nach der Durchführung des Pilotprojekts erfolgt eine ausführliche Auswertung, die mögliche Übertragbarkeiten auf andere Wirkungsbereiche beinhaltet. Stadtrat und Öffentlichkeit werden über die Ergebnisse entsprechend informiert.
  3. Der Beschluss zur Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04) wird in den Punkten 3 und 4 aufgehoben. Stattdessen wird das Objekt Bochumer Straße 26 dem Zweck des Kommunalen JugendWohnens zugeführt.
  4. Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Objekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen. Dem Jugendhilfeausschuss ist bis Ende 2024 darüber Bericht zu erstatten.

Begründung

Am 17. Mai 2023 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD den Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ im Sinne der Neufassung VII-A-07760-NF-02. Dabei wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur Umsetzung des Vorhabens ‚Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt‘ eine konkrete Bedarfs- und Standortanalyse anzufertigen. Dabei soll auch ein geeigneter sozialräumlicher Bezug für die Verteilung der zu schaffenden Angebote definiert und die rechtliche Verortung der Maßnahme im SGB VIII (insbesondere in Bezug zum §41 SGB VIII) und Schnittstellen zur Wohnungslosenhilfe geklärt werden. An diesem Analyse- und Umsetzungsprozess sind neben dem Amt für Jugend und Familie und dem Sozialamt Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und weitere Expert/-innen (bspw. Careleaver/-innen) zu beteiligen. Daraus resultierend sollte dem Stadtrat bis Ende 2023 ein Konzept zur Umsetzung des Vorhabens sowie seiner zeitlichen und finanziellen Einordnung vorgelegt werden. Ziel war im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 ein weiteres Angebot im Bereich Jugendwohnen zu etablieren.

Der Alternativvorschlag der Verwaltung zum Antrag VII-A-09457 „Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik“ offenbart nun interessanterweise die Umsetzung dieses Stadtratsbeschlusses zum Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ (VII-A-07760-NF-02).

Dem ist aus Sicht der Antragsteller*innen unbedingt zu folgen. Um hier keine weiteren Verzögerungen vor dem neuen Doppelhaushalt aufkommen zu lassen, braucht es dazu einen schnellstmöglichen Stadtratsbeschluss bis August 2024. Dabei ist auch zu bedenken, dass das kommunale Objekt in der Bochumer Straße 26 für das Kommunale Jugendwohnen genutzt werden soll. Dies steht im Gegensatz zum geänderten Beschluss der Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04). Insofern ist dieser Beschluss in diesem Zuge teilweise aufzuheben und abzuändern. Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang aber beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Ersatzobjekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen.

Im Weiteren auf die beiden nichtöffentlichen Anlagen unter VII-A-09457-VSP-02 verwiesen sowie auf den angepassten Begründungstext:

Das Vorhaben „Kommunales JugendWohnen“ ist als Modellprojekt umzusetzen.

Als wachsende Stadt hat Leipzig mit Herausforderungen an Mietmarkt zu kämpfen: Das stetig schrumpfende Wohnraumangebot geht mit steigenden Bestands-  und vor allem Angebotsmieten einher. Gleichzeitig verzeichnet Leipzig weiterhin eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote (2023 7,1% im Jahresschnitt inklusive steigender Jugendarbeitslosigkeit in Leipzig). Zeitgleich können zahlreiche Betriebe vakante Stellen nicht adäquat bzw. überhaupt nicht besetzen. Besonders betroffen von diesen Verwerfungen auf dem Miet- wie auch auf dem Arbeitsmarkt sind Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang ins Erwerbsleben, die ohne eigenes Einkommen gerade die hohen Angebotsmieten nicht aufbringen können, die aber auch – das zeigt die steigende Jugendarbeitslosigkeit – Probleme beim Einstieg in das Berufsleben haben. Insbesondere das Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Bereich der beruflichen Ausbildung mit einem deutlichen Angebotsüberhang bei benannter, steigender Jugendarbeitslosigkeit, bildet diese negative Entwicklung ab.

Mit dem umgreifenden Ansatz des „Kommunalen JugendWohnens“ soll diesen Fehlentwicklungen mit einem sowohl sozialpolitische, jugendhilfeplanerische als auch arbeitsmarktpolitische Elemente verbindenden Konzept entgegengewirkt werden. 

Dieses Brückenangebot umfasst dabei einerseits die Unterbringung der Klienten in unterschiedlichen Wohnformen sowie andererseits ihre sozialpädagogische Betreuung mit einem klaren Fokus auf der Herstellung von Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit.

Zeitplan

Die Einbindung der konkreten Projektpartner erfolgt umgehend mit Beschlussfassung. Basierend auf der Suche geeigneter Wohnobjekte sowie der Gründung eines Projektlenkungsgruppe, ist der Projektstart für das erste Quartal 2025 angepeilt. Die Vorarbeiten erfolgen umgehend nach Beschlussfassung. Ein erster Umsetzungsbericht ist für 2026 zu erwarten.

Finanzen

Zur Umsetzung des Vorhabens sind folgende finanzielle Aufwendungen vorgesehen:

 Kosten PersonalSonstige KostenKosten gesamt
2025372.675,19 € 349.200,00 € 721.875,19 € 
2026413.922,53 € 259.200,00 € 673.122,53 € 
Gesamt786.597,72 € 608.400,00 € 1.394.997,72 € 

Dabei ist mit einer Fremdfinanzierung i. H. v. ca. 248.800€ aus BaFöG- und BAB-Mitteln zu rechnen.

Bei der Stadt Leipzig verbleiben mithin Kosten i. H. v. 1.146.597,82€, die im Falle möglicher weiterer Fremdfinanzierungsquellen noch vermindert werden könnten.

Der Antrag wurde als Änderungsantrag zum Antrag “Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik” in der Ratsversammlung am 19.6.2024 beschlossen.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig erstellt ein „Konzept zur Inklusiven Kindertagesbetreuung in Leipzig“. Daran werden Träger der Inklusionsarbeit beteiligt. Das Konzept wird dem Stadtrat zum Ende des 2. Quartals 2026 vorgelegt.
  2. Die Stadt Leipzig startet zu Beginn des Schuljahres 2025/26 ein Modellprojekt zur integrativen Betreuung von Kindern mit hohem heilpädagogischen Förderbedarf. Die Erkenntnisse des Modellprojektes sollen in die Erstellung des „Konzeptes zur Inklusiven Kindertagesbetreuung“ einfließen.
  3. Die Stadt Leipzig wird spätestens zum Ende des IV. Quartals 2024 ein Konzept für ein niedrigschwelliges Beratungsangebot vorlegen, um die Selbstbetreuungsquote insbesondere in den Sozialräumen mit hohen Armutsquoten und für Familien mit Einwanderungsgeschichte zu senken.
  4. Dem Stadtrat wird bis zum Jahresende eine Übersicht und Prognose über Kinderzahlen und Personalentwicklung in den Kindertagesstätten für die Kitajahre 2024/ 2025 und 2025/ 2026 vorgelegt.  Darin werden die Kosten der „demografischen Rendite“, also der Weiterbeschäftigung des Betreuungspersonals abzüglich Altersabgängen transparent dargestellt. Die Stadt Leipzig wird sich in den entsprechenden Gremiensitzungen (bspw. des Sächsischen Städte- und Gemeindetags) für eine zeitnahe Ausfinanzierung und Nutzung der demografischen Rendite und darüber hinaus für eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation einsetzen.
  5. Dem Stadtrat wird zum Jahresende 2024 eine Übersicht der derzeit als Kindertagesstätten genutzten Liegenschaften vorgelegt, die Informationen über die Perspektiven der Einrichtungen – Sanierung, Weiternutzung, Beendigung der Nutzung als Kita, jeweils mit Terminangaben – enthält. Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass stets weitere Optionen, wie bspw. Kapazitätsreduzierungen oder auch eine Umnutzung von Räumlichkeiten, geprüft werden.

Begründung

Die Neufassung basiert auf der Zusammenführung der Anträge „Beratungsangebote zur Kinderbetreuung in Schwerpunkträumen“ (VII-A-09721) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und „Sinkende Kinderzahlen nutzen: Personal in den Kindertagesstätten entlasten, Betreuungsqualität verbessern, Inklusive Kindertagesbetreuung fortentwickeln“ (VII-A-09869) der Fraktionen Die Linke und SPD unter weitgehender Berücksichtigung der Alternativvorschläge der Verwaltung.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit über den Doppel-Haushalt 2025/26 die Anzahl der Umweltdetektive verdoppelt werden kann.

Begründung

Am 31.03.2021 beschloss der Stadtrat ein Konzept zur Implementierung von „Umweltdetektiven“ bei der Leipziger Stadtreinigung. Die Umweltdetektive sollen dazu beitragen, die illegale Müllentsorgung zu bekämpfen. Dabei helfen sie beim Aufspüren von illegal entsorgtem Abfall und suchen vor allem nach Hinweisen auf die Verursacher. Das Signal an die Verursacher ist, dass sie nicht ungesehen bleiben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass die Kosten der Beseitigung des illegal entsorgten Abfalls dann nicht mehr von der Allgemeinheit getragen werden müssen, sondern den Verursachern samt eines Ordnungsgeldes in Rechnung gestellt werden.

Ein knappes Jahr nach dem Start konnte der Eigenbetrieb Stadtreinigung Fortschritte bei der Bekämpfung illegaler Müllentsorgung verzeichnen. Im vergangenen Jahr kamen die drei Umweltdetektive an 1953 Orten im Leipziger Stadtgebiet zum Einsatz. Dabei wurden ca. 1125,34 m³ Abfall geprüft und abtransportiert. Am wichtigsten ist jedoch, dass 472 Verursacher ermittelt werden konnten. Dies wäre ohne die Kooperation mit Polizei und Ordnungsamt nicht möglich. Umso bemerkenswerter ist das, weil die Besetzung der Stellen nicht einfach war und erst seit Mai zwei Stellen und im Sommer 2023 die dritte Stelle besetzt wurden. Durch den Einsatz der Umweltdetektive konnte bei fast jedem vierten gemeldeten Fall ein Verursacher ermittelt werden. 

Ursprünglich hatte die SPD-Fraktion zehn Umweltdetektive gefordert, um in jedem Stadtbezirk einen einsetzen zu können. Der schon jetzt absehbare Erfolg des Projekts sollte eine Ermunterung sein, die Zahl der Umweltdetektive zumindest ab 2025/26 zu verdoppeln. Damit würde der Druck auf Verursacher weiter erhöht werden. Illegal entsorgter Abfall ist in Leipzig nach wie vor ein Problem. Allzu oft sind die Verursacher in der Vergangenheit ungeschoren davongekommen, weil sie nicht ermittelt werden konnten und die Entsorgungskosten musste deshalb die Allgemeinheit tragen. Das darf nicht sein. Die Arbeit der Umweltdetektive ist wertvoll im Sinne einer sauberen Stadt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, für die Ortsteile Mölkau und Stötteritz folgende verkehrsrechtlichen Anordnungen für eine Verkehrsberuhigung zu prüfen:
  • Umsetzung einer Verkehrsberuhigung auf den Durchgangsstraßen Engelsdorfer Straße, Paunsdorfer Straße, Sommerfelder Straße und Zweinaundorfer Straße [gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum 1. Fortschreibung vom 25.02.2015 Punkt 5.4.3, S 73 „… umfeldverträgliche Möglichkeiten zur Entschärfung der verkehrsbedingten Probleme für die Wohngebiete zu prüfen” und Lärmaktionsplan]
  • Herausnahme des Lkw- und Wirtschaftsverkehrs ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen
  • Optimierung der Ampelschaltung in den Kreuzungsbereichen entlang der o.g. Durchgangsstraßen
  • Anpassung der Verkehrsleithinweise von/zur Autobahn A14
  • Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
  • Einrichtung von Verkehrsüberwachungssystemen (Blitzer).

Ein Prüfbericht liegt bis zum Ende des III. Quartals 2024 vor.

  1. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, in der für das Jahr 2025 avisierten Machbarkeitsstudie zur Verkehrskonzeption Mittleren Ring Südost folgende Eckdaten zu berücksichtigen:
  • Ertüchtigung aller Durchgangsstraßen in der Ortschaft Mölkau für Rad- und Fußverkehr,
  • Aufstellung einer Maßnahmenliste mit zeitlicher Einordnung zur Sanierung der Engelsdorfer, Sommerfelder Straße und grundhafte Erneuerung der Zweinaundorfer Straße,
  • Einbindung des ÖPNVs,
  • Einbindung von Sharing-Angeboten für Fahrrad und MIV,
  • Einbindung der Akteure vor Ort in die Verkehrskonzeption Mittlerer Ring (Ortschaftsrat, Stadtbezirksbeirat, Bürgervereine und Bürgerinitiativen).

Begründung

Gemäß den Ausführungen des Verkehrs- und Tiefbauamtes aus dem Jahr 2023 wird für die Verkehrsplanung Mittlerer Ring Südost eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese soll auch neben der Untersuchung zur Umsetzung des Mittleren Rings Maßnahmen für die verkehrliche Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz untersuchen. Es ist zu begrüßen, dass hier alle Verkehrsarten einbezogen werden sollen. Da die Beauftragung der Studie jedoch erst Ende 2024 erfolgen soll und somit erst zum Ende des Jahres 2025 mit einer Ergebnisvorlage zu rechnen ist, wird mit diesem Antrag das Ziel von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und – entlastung für die Ortsteile Mölkau und Stötteritz verfolgt.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgemeister legt dem Stadtrat bis zum Beginn des 3. Quartals 2024 eine Vorlage vor, die Auskunft darüber gibt, wie mögliche Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot kontrolliert und entsprechende Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst werden sollen.
  2. Die Stadtverwaltung legt in dieser Vorlage dar, wie die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden aufgebaut werden soll, um illegalen Zweckentfremdungen zu begegnen.
  3. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, die Einrichtung von 6 zusätzlichen VZÄ für die Kontrolle von Zweckentfremdungen im Leipziger Stadtgebiet und für die Umsetzung der Satzung zu gewährleisten. Die Ausschreibung der Stellen soll noch 2024 beginnen, sodass diese Mitarbeiter am 1.1.2025 ihre Arbeit aufnehmen können.

Begründung:

Ende Januar 2024 wurde im sächsischen Landtag ein Gesetz verabschiedet, dass es den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ermöglicht, eigene Satzung für Zweckentfremdungsverbote zu erlassen.  Bereits 2020 hat die Stadtverwaltung, auf unsere Initiative hin, eine Datengrundlage erarbeitet, die ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum ermöglichen würde. Ziel war es dabei eigentlich, dass die Stadtverwaltung bereits einen Satzungsentwurf auf Basis der erhobenen Daten erarbeitet, um zügig handeln zu können, falls im Freistaat Sachsen eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Dieses Ziel wurde leider verfehlt. Im Juni dieses Jahres soll es nun endlich soweit sein, dass dem Stadtrat der Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung vorliegt.

Ein Zweckentfremdungsverbot darf kein zahnloser Tiger sein, deshalb soll die Stadt in einer Vorlage darstellen, wie die Kontrolle von möglichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot gewährleistet sowie Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst und verarbeitet werden. Um die Regelungen in der Satzung umsetzen zu können, sollen 6 VZÄ bereitgestellt werden. Die Stellenausschreibungen sollen bereits in diesem Jahr beginnen, sodass die Mitarbeiter am 1.1.2025 einsatzbereit sind. Es soll hierbei geprüft werden, woher diese Stellen kommen, ob sie aus dem Stellenpool genommen oder neu geschaffen werden müssen. Selbst eine Neuschaffung dieser Stellen sollte kostenneutral möglich sein, weil Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot mit Ordnungs- oder Bußgeldern geahndet werden müssten.

Jede Wohnung, die nicht lange Zeit leer steht oder nicht in eine Ferienwohnung umgewandelt werden kann, ist ein Gewinn für die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 3. Quartal 2024 zu prüfen, wie auf dem Wochenmarkt in der Innenstadt zunächst mindestens fünf Pop-Up-Marktstände für kleine regionale (Bio)-Landwirte zur Verfügung gestellt werden können.
  1. Sollte die Prüfung zeigen, dass das machbar ist, werden die kleinen, regionalen Agrarbetriebe über die Möglichkeit, diese Stände nutzen zu können, zeitnah informiert.
  1. Ferner sollen diese Pop-Up-Markt-Stände so gestaltet sein, dass deutlich wird, dass dort regionale Produkte angeboten werden.

Begründung:

Um den Direktverkauf von kleinen regionalen (Bio)-Landwirten in der Leipziger Innenstadt zu fördern, soll bis zum dritten Quartal 2024 geprüft werden, wie die Bereitstellung kommunaler Marktstände umgesetzt werden kann.

Um auch die kleinen, regionalen Agrarbetriebe für dieses Vorhaben zu begeistern, sollen sie unmittelbar nach einem positiven Prüfergebnis gezielt über diese Option informiert werden. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Standplätze zur Verfügung stehen, könnte unter anderem das Los entscheiden. Ein regelmäßiger Wechsel der unterstützten (Bio)-Landwirte, beispielsweise jährlich oder in einem anderen festgelegten Turnus, bietet die Möglichkeit, verschiedene Konzepte zu präsentieren und Produkte aus nachhaltiger Landwirtschaft unkompliziert in der Stadt anzubieten. Gleichzeitig kann dies dazu beitragen, regionale Produzenten und Gastronomen aus der Innenstadt zusammenzubringen.

Die Marktstände sollen einheitlich gestaltet werden, um als ein herausragendes Projekt zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten hervorzustechen. Hierbei könnte beispielsweise der Slogan “VON uns aus HIER” verwendet werden, der bereits im Landwirtschaftskonzept eingeführt wurde.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

  1. Die in Folge sinkender Kinderzahlen freiwerdenden Ressourcen sind für die Umsetzung eines Konzeptes der „Inklusiven Kindertagesbetreuung in Leipzig“ zur Verfügung zu stellen.
  2. Das Inklusionskonzept für Kindertagesstätten und Kindertagespflege der Stadt Leipzig ist bis zum Ende des 3. Quartals 2024 unter Einbeziehung der freien Träger und der Träger der Inklusionsarbeit zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. Darüber hinaus werden Maßnahmen ergriffen, die dazu beitragen, dass Kinder mit erhöhtem Integrationsbedarf schneller eine Anerkennung als Integrationskinder bekommen. Die getroffenen Maßnahmen sind im Jugendhilfeausschuss und in den zuständigen Fachausschüssen vorzustellen.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Freistaat Sachsen in die Pflicht zu nehmen und Verhandlungen zur Beibehaltung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung auf dem derzeitigen Niveau, unabhängig von den sinkenden Kinderzahlen, mit dem Ziel zu führen, den Personalschlüssel Sachsens zu verbessern, um eine bedarfsgerechte Bildung zu erreichen. Das Ergebnis der Verhandlung wird dem Stadtrat bis zum Ende des 1. Halbjahres 2024 vorgelegt. Gleichzeitig setzt sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Freistaat für die Verankerung eines verpflichtenden Vorschuljahres ein.
  4. Die Stadt Leipzig entwickelt darüber hinaus mit den Trägern der Jugendhilfe, insbesondere mit den Betreibern von Kindertagesstätten, aber auch mit Trägern aus dem Bereich Migration und Integration, bis 3. Quartal 2024 ein Konzept zur Senkung der Selbstbetreuungsquote.
  5. Darüber stellt die Stadt Leipzig sicher, dass vor einer möglichen Schließung von Einrichtungen Kapazitätsreduzierungen Priorität gegeben werden. Dabei sind Alternativen zur Umnutzung von Räumen für die pädagogische Arbeit (bspw. Gruppenräume zu Funktionsräumen wie Sporträumen oder Werkstätten) ebenso zu prüfen wie, sofern sich einzelne Kindertagesstättenteile separat nutzen lassen, die Nutzung für Angebote im Quartier (bspw. für die Volkshochschule oder Elterncafés).

Begründung:

Wie der Kita-Bedarfsplanung 2024 zu entnehmen ist, sorgt ein Geburtenrückgang für eine Reduzierung der Anzahl zu betreuender Kinder in Leipziger Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Gleichzeitig hat sich die Stadt Leipzig zur Umsetzung einer integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung verpflichtet, der entsprechende Prozess wird in enger Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern, dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen sowie den freien Trägern der Jugendhilfe aktiv vorangetrieben. Gleichzeitig setzt der in Sachsen definierte Personalschlüssel deutliche Grenzen, die Fachkraft-Kind-Relation gilt als eine der schlechtesten in der Bundesrepublik und stellt eine große Herausforderung für die Gestaltung einer inklusiven Kindertagesbetreuung dar. Mit der Bereitstellung der durch den Rückgang der Kinderzahlen freiwerdenden Ressourcen kann der Umsetzungsprozess für o. g. Konzept eine spürbare Unterstützung und Entlastung erfahren.

Auch die Sächsische Staatsregierung hat diese Möglichkeit erkannt, wie einer Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu entnehmen ist: „Wenn wir die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter stärken wollen, sollten wir dennoch an dem Personaltableau in den Kindertageseinrichtungen festhalten, um den Rückgang der Kinderzahlen als demografische Rendite zu nutzen. Eine bessere kindbezogene Förderung wäre die Folge“, so Kultusminister Christian Piwarz (Quelle Pressemitteilung der Sächsischen Staatsregierung, 03.06.2023). Daher wird der Oberbürgermeister beauftragt, entsprechende Gespräche und Verhandlungen mit der Sächsischen Staatsregierung zur Aufrechterhaltung der bisherigen Landeszuwendung für die Kindertagesbetreuung zu führen.

Ein weiterer Schritt, der eine bessere kindbezogene Förderung ermöglichen und Startschwierigkeiten in der Grundschule verringern würde, wäre die Einführung eines verpflichtenden Vorschuljahres. Ein solches würde zu gleicheren Startchancen für die Schule führen, weil Sprachbarrieren abgebaut und die soziale Integration verbessert werden. Auch ganz allgemein können in einem verpflichtenden Vorschuljahr allen Kindern Grundfertigkeiten vermittelt werden, auf welche Grundschulen leichter aufbauen können. Konnten wir den Abbau der Selbstbetreuungsquote in der Vergangenheit nicht angehen, weil die Plätze gefehlt haben, so bietet sich jetzt diese Chance das nachzuholen, auch hier mit dem Ziel, die Startchancen vieler Kinder zu erhöhen und ggf. notwendige Fördermöglichkeiten frühzeitig zu nutzen.

In den letzten Jahren mussten viele Räume zur Erhöhung der Kapazitäten in Gruppenräume umgewandelt werden. Dies kann nun rückgängig gemacht werden, um die Räume wieder für anderweitige pädagogische Zwecke (Werkstätten, Sporträume etc.) zu nutzen. Auch die zeitweilige Einrichtung z. B. von Elterncafés bietet eine Möglichkeit zur Öffnung von Kitas. Teile von Kindertagesstätten, die nicht mehr für die Kinderbetreuung benötigt werden, können außerdem für andere soziale oder Bildungszwecke bereitgestellt werden, wie beispielsweise für die Volkshochschule.