Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Antrag von Stadtrat Andreas Geisler

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der unteren
    Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig eine Allgemeinverfügung zu erlassen, welche ein
    Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und Kleintieren regelt.
  2. Beispielgebend für eine Allgemeinverfügung können die im Herbst 2024 beschlossenen
    Regelungen aus Köln gelten und als Anregung genutzt werden.

Begründung:
Der Igel zählt nach Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. In den
letzten Jahren wurde eine stetige Bestandsabnahme der einst häufigen Art beobachtet. Im
Jahr 2024 hat die Deutsche Wildtierstiftung den Igel zum Wildtier des Jahres gewählt.
Inzwischen steht der Igel auf der roten Liste der zu schützenden Tiere. Um den Rückgang
der Igelbestände besonders in urbanen Räumen zu schützen, sind Schutzmaßnahmen
unerlässlich.
Wir sind mit diesem Problem nicht alleine und andere Städte wie beispielsweise Köln haben
bereits reagiert und entsprechende Regelungen erlassen. Siehe Anlage
Uns ist natürlich klar, dass wir als Stadt nicht das Ordnungsamt in jeden Garten schicken
können und wollen, aber mit einer Allgemeinverfügung können wir das Thema öffentlich
machen, aufrütteln und wenigstens versuchen, diejenigen zu erreichen, welche noch mit
vernünftigen Argumenten zu erreichen sind.
Als Vorsitzender des Tierschutz-Beirates erreichten mich in den vergangenen Jahren Bilder
und Zahlen von verletzten und getöteten Igeln durch Mähroboter und auch Rasentrimmer,
die aufrütteln müssen. Alleine im Jahr 2024 sind mir Zahlen von bis zu 400 schwerverletzten
Igeln im Stadtgebiet Leipzig bekannt. Ich füge nur 1-2 Bilder der in 2024 verletzten Tiere an,
denn diese können verstörend wirken. Gerne kann ich, wenn gewünscht weiteres Material
zur Verfügung stellen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung eines

Lebensmittel-Ports auf dem ehemaligen Polizeigelände auf der Westseite des

Lindenauer Hafens zu ermöglichen. Hierzu wird der

Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen:

  • Vergabe der dafür notwendigen Flächen im Erbbaurecht an Interessenten
  • weitestmögliche Entsiegelung und teilweise Nutzung des Geländes als Biotopflächen sowie Ausgleichsmaßnahmen für Versiegelung an anderer Stelle im Stadtgebiet.
  • nachhaltiges Bauen, insbesondere unter Nachnutzung der vorhandenen erhaltenswerten Gebäude und der darin gebundenen Grauen Energie)
  • Integration in eine nachhaltige Lebensmittelstrategie für eine lebendige Großstadt unter der Maßgabe, eine Verdrängung schon bestehender ähnlicher Versorger in der Nähe (Schönauer Fischhalle) zu vermeiden und im besten Fall Synergien herzustellen

Begründung:

Wenn es ernsthaft gewollt ist, dass unsere Bauern in der Region nachhaltiger und klimagerechter produzieren, brauchen sie unsere Unterstützung und wir brauchen kurze Wertschöpfungsketten zum Verbraucher, um die großartigen Produkte bezahlbar in der Stadt anbieten zu können. Außerdem entspricht die Umsetzung solcher Themen der EKSP-Strategie der Stadt Leipzig und bietet viele Möglichkeiten, die Stadt-Umland-Beziehungen nachhaltig zu stärken. Die Pläne für eine vollständige Renaturierung der westlichen Seite des Lindenauer Hafens stammen aus dem Jahre 2010. Nach wie vor ist eine weitestmögliche Entsiegelung und Renaturierung von Flächen erstrebenswert, ist jedoch dort zu hinterfragen, wo dafür intakte und nachnutzbare Gebäude abgerissen werden müssen. Zugleich hat in Zeiten von Klimawandel und Zero-Waste-Strategie ergänzend zu einem Landschaftspark auch die Produktion und der B2B Verkauf nachhaltiger Lebensmittel seinen Platz und seine Berechtigung. Dem kann mit einer Nachnutzung der vorhandenen Gebäude entsprochen werden. Zudem entspricht der Erhalt der in den vorhandenen Gebäuden gebundenen Grauen Energie den Zielsetzungen der Stadt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Balkonsolar-Förderung zum 01.01.2026 anzupassen.

Gefördert werden sollen künftig Balkonsolaranlagen, die das das komplette oder teilweise Geländer als Solaranlage nutzen, statt Solaranlagen vor das Geländer zu hängen.

Die Förderung soll für die Sanierung der Balkongeländer oder den Neubau von Balkongeländer gewährt werden, unter der Maßgabe, dass alle Mieter des Hauses von dieser Anlage profitieren.

Begründung:

Inzwischen haben namhafte Hersteller die Potentiale der kompletten Balkongeländer als Solarerzeuger erkannt und bieten dazu die verschiedensten Produkte an.

Statt doppelt Material zu verschwenden und optisch nicht schöne Lösungen zu erzielen, könnte man mit der Förderung einzelner Pilotprojekte ggf. bei der LWB oder den Genossenschaften auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen, die Nutzbarkeit an verschiedenen Fassaden erproben und die Mieter in den Genuss preiswerten Stromes kommen zu lassen. 

Der Verwaltungsstandpunkt sagt, „dass der im Antrag verfolgte Ansatz einer einheitlichen Anlagengestaltung und der Vermeidung von zusätzlichem Materialverbrauch aus städtebaulicher Sicht bzw. Nachhaltigkeitserwägungen grundsätzlich begrüßenswert ist. Gleiches gilt für den Ansatz, alle Mieterinnen und Mieter eines Hauses in die Stromerzeugung aus entsprechend installierten Solaranlagen einzubeziehen, damit diese von der Anlage profitieren.“ Mit der neuen Zeitschiene soll der Verwaltung genügend Zeit gegeben werden, um die Förderung entsprechend anzupassen.

Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Änderung der berechtigten Personenkreise für den Erhalt eines Leipzig-Passes. Anspruchsberechtigt auf den Leipzig-Pass sind ab sofort auch alle Kinder und Jugendlichen, die in stationärer Unterbringung nach dem SGB VIII sind und Personen, die Anspruch auf Kinderzuschlag nach Paragraf 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) haben.

Begründung: Kinder und Jugendliche in stationärer Unterbringung nach SGB VIII sind aktuell vom Leipzig-Pass ausgeschlossen. Sie erhalten nach § 7 Abs. 1 WoGG kein Wohngeld und sind auch ansonsten nach der aktuellen Beschlusslage entsprechend der im Februar 2024 beschlossenen Vorlage VII-DS-09250 nicht berücksichtigt. Wie auch andere Einzelfälle konnten diese Kinder und Jugendlichen in der Vergangenheit über die Einkommensprüfung einen Leipzig-Pass erhalten, was aber nach der aktuellen Beschlusslage ganz offensichtlich nicht mehr möglich ist. Zur damaligen Beschlussfassung wurde ein entsprechender Änderungsantrag zurückgezogen, weil angekündigt wurde, dass dieser nicht nötig sei und man dies verwaltungsintern berücksichtigen würde.

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Fortschreibung des Teilhabeplans der Stadt Leipzig Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben zu ergänzen.
  2. Der Arbeitskreis Schule Wirtschaft Leipzig und die Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Förderschulen des Kreiselternrates Formate zu diskutieren und Ideen zu erarbeiten, wie eine berufliche Beratung nicht nur in Werkstatt A oder B, sondern auch Ausbildungen im ersten Arbeitsmarkt (Stichwort: Werker Berufe) beinhalten kann sowie die Möglichkeit von solchen Praktika.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie Personen auf „Außenarbeitsplätzen“ gezielt angesprochen und auf geeignete Stellenausschreibungen (im gleichen Tätigkeitsfeld) der Stadtverwaltung oder der Eigenbetriebe hingewiesen werden können.
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, für welche Handlungsfelder es möglich ist, einen Inklusionsbetrieb oder Inklusionsabteilungen zu gründen.
  5. Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt, sich gegenüber der geschäftsführenden wie auch künftigen Staatsregierung, im SSG und im Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass sich die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen dergestalt weiterentwickeln, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung neben dem Angebot an Beschäftigung auch zu wirklichen Dienstleistern für die Inklusion am allgemeinen Arbeitsmarkt weiterentwickelt werden können. Hier soll auch das Gespräch mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) gesucht werden. Ziel muss dabei auch sein, dass Außenarbeitsplätze in den Werkstätten in reguläre Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden, damit sich der Anteil der Übergänge aus den Behindertenwerkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt erhöht.

Begründung: Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört zum Selbstverständnis solidarischer Gesellschaften. Es gilt der zentrale Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention: „Nicht über uns ohne uns!“

Die Stadt vergibt Arbeitsaufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Diese sind zuallererst als Eingliederungsmaßnahme in den 1. Arbeitsmarkt vorgesehen.

Diese Werkstätten stehen in der Kritik, da sie weder dem Mindestlohngesetz unterliegen noch den Menschen einen ausreichenden Zugang zum 1. Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Zahl der Menschen, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln, bewegt sich im sehr niedrigen Prozentbereich.

Nach § 5 Werkstättenverordnung (WVO) sind Werkstätten für behinderte Menschen beauftragt, Rehabilitanden bzw. bei ihnen in den Arbeitsbereichen beschäftigte Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Menschen mit Behinderung müssen einerseits unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse und individuellen Fähigkeiten gefördert und qualifiziert werden. Darüber hinaus soll der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen ermöglicht werden, so beispielsweise durch eine zeitweise Beschäftigung auf sogenannten ausgelagerten Arbeitsplätzen [1]. Laut einer Studie (September 2023) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden in Deutschland im Jahr 2019 lediglich 0,35 % der bundesweit etwa 143.000 in WfbM Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Im Vergleichsjahr 2015 lag diese Zahl bei 0,26 % [2]. In Sachsen werden etwa 1.333 von 15.366 Menschen mit Behinderungen, welche im Arbeitsbereich der WfbM tätig sind, auf sogenannten Außenarbeitsplätzen in Betrieben beschäftigt. Im Freistaat gelingt jährlich etwa 15 Personen der Wechsel von einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt [3].

Außenarbeitsplätze bieten Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit, sich langfristig in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erproben (in dieser Probezeit bleiben sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM). Arbeitgeber und -nehmer in den Betrieben können so erleben, welcher Mehrwert durch Menschen mit Behinderungen eingebracht werden kann. Außenarbeitsplätze dienen also dem Ziel, Menschen mit Behinderungen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Bei den in diesem Antrag geforderten Prüfungen von Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben in Festanstellungen zu überführen, sollen insbesondere auch die Unterstützungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, die das Budget für Arbeit leistungsberechtigten Menschen bietet, wie z.B. personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz (Assistenz). Derzeit sind Menschen mit Behinderungen aus WfbM über ausgelagerte Arbeitsplätze oder Außenarbeitsplätze auch bei der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben im Einsatz, wie die Antwort der Verwaltung im Oktober 2023 auf Anfrage der SPD-Fraktion (VII-F-09028-AW-01) ergab.

Außenarbeitsplätze bieten Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit, sich langfristig in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erproben (in dieser Probezeit bleiben sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM). Arbeitgeber und -nehmer in den Betrieben können so erleben, welcher Mehrwert durch Menschen mit Behinderungen eingebracht werden kann. Außenarbeitsplätze dienen also dem Ziel, Menschen mit Behinderungen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Bei den in diesem Antrag geforderten Prüfungen von Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben in Festanstellungen zu überführen, sollen insbesondere auch die Unterstützungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, die das Budget für Arbeit leistungsberechtigten Menschen bietet, wie z.B. personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz (Assistenz).

Zudem erhielten bei einer Realisierung jene bislang über Außenarbeitsplätze beschäftigte Menschen (im Gegensatz zur Entlohnung in einer WfbM) ein gerechtes Einkommen, das sie von Sozialleistungen unabhängiger werden lässt bzw. ihre eingebrachte Arbeitskraft entsprechend anerkennt und angemessen honoriert.

Auch wenn die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine wertvolle soziale Absicherung bieten, müssen die Menschen eine Chance bekommen, (wieder) auf den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen. Hier sind sowohl die Stadt Leipzig als größter Arbeitgeber der Region als auch die Werkstätten gefragt, aktiv Möglichkeiten aufzuzeigen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung, insbesondere die Ämter für Sport und Wirtschaftsförderung, sowie die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM), werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Veranstalter/-innen, Maßnahmen zu ergreifen, um Breitensport Events dabei zu unterstützen. Insbesondere sollen überregionale und internationale Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewonnen werden. Mögliche Breitensport Events, die sich dafür anbieten, sind der Leipzig Marathon, der Leipziger Triathlon, das Radrennen Neuseen Classics, der Halbmarathon Leipzig Run und weitere.  

Die Maßnahmen sind dem Fachausschuss Sport sowie dem Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales im zweiten Quartal 2025 vorzustellen.

Begründung:

Die Stadt Leipzig unterstützt finanziell zahlreiche Breitensportveranstaltungen, bei denen Sportinteressierte nicht als Zuschauende dabei sein können, sondern selbst aktiv werden können. Die im Antragstext genannten Veranstaltungen haben teilweise mehrere tausend Teilnehmer/-innen. Das Potential, deutlich mehr Teilnehmende zu gewinnen, insbesondere überregionale und internationale, ist jedoch vorhanden. Dies würde auch den Tourismus stärken. In den Marketingmaßnahmen der Stadt Leipzig bzw. der LTM finden diese Veranstaltungen jedoch kaum statt. Die Stadt überlegt daher, wie die Veranstaltungen eine größere nationale und ggf. internationale Bekanntheit erreichen können. Dabei können auch Kombipakete geschnürt werden, die verstärkt beispielsweise Sport und Kultur zusammenbringen.

Beschlussvorschlag:

Der OBM wird beauftragt, ein Sofortprogramm “Sichere Radwege auch bei Dunkelheit” zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen.

Das Sofortprogramm soll folgende Punkte berücksichtigen und sicherstellen:

1. Die Sichtbarkeit aller auf Radwegen aufgestellten verkehrsrechtlichen Hinweise, auch bei Dunkelheit. Das betrifft insbesondere: die Ausstattung der Poller mit reflektierenden Streifen; reflektierende Streifen bei Verkehrsschildern auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, auf dem das Schild in der Regel als Trennung in der Mitte der Geh- und Radwege steht sowie die Sichtbarmachung z.B. von Absperrgittern, die fest aufgestellt sind.

2. Die Ankündigung und Sicherstellung der Erkennbarkeit von Baustellen auf Radwegen bei Dunkelheit bzw. Dämmerung und das Abstellen von Baufahrzeugen analog dem Straßenverkehr, sodass keine Gefährdung der Radfahrer entsteht.

3. Eine regelmäßige Befahrung und Kontrolle der Sicherheit der Radwege. Dies kann z. B.  im Zuge der Reinigung der Radwege durch Sichtkontrolle oder durch Kontrolle des Radwegebeauftragten analog der Straßenbefahrungen durch das MTA erfolgen. 

4. Die Aufstellorte von Verkehrsschildern für Radfahrer sollen so aufgestellt werden, dass sie frühzeitig für Radfahrer erkennbar sind.

Begründung:

Während es auf unseren Straßen als völlig normal angesehen wird, dass für Autofahrer jedes Verkehrsschild reflektiert wird, jede Baustelle vorausschauend angekündigt wird und bei Dunkelheit vorausschauend sichtbar ist, dass Fahrzeuge oder Materialien während Baumaßnahmen in abgesperrten Bereichen sicher stehen, ist auf unseren Radwegen noch viel Nachholbedarf.

Im Sinne einer Gleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsarten müssen umgehend verbindliche Regeln geschaffen und diese analog der Straßenkontrollen/-befahrungen überprüft werden.