Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zeitnah eine neue Allgemeinverfügung (AV) der Stadt Leipzig über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen zu erlassen.

Begründung:

Aufgrund eines Widerspruches eines Marktteilnehmers gegen die Allgemeinverfügung (AV) der Stadt Leipzig über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen innerhalb des Stadtgebietes von Leipzig vom 05.04.2025 hat die Stadt Leipzig die AV kurzfristig aufheben müssen. Aus unserer Sicht ist es notwendig – in Abstimmung mit der Landesdirektion – zeitnah eine neue rechtssichere Allgemeinverfügung zu schaffen, damit die Arbeitsschutzbestimmungen im Mietwagenbereich nicht unterlaufen werden können.

Beschlussvorschlag: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie eine dauerhafte Nachnutzung der Ausstellungsstücke „Mobile Grüne Zimmer“ und „Wasserbank“ vom Turnfest im Leipziger Stadtgebiet erfolgen kann.

Im Verwaltungsstandpunkt sollen auch die Kosten dafür dargestellt werden.

Begründung:

In Kooperation zwischen dem Amt für Sport und dem Referat für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz werden auf der Sonderfläche für Nachhaltigkeit an der Thomaskirche aktuell zwei besondere Ausstellungsstücke bereitgestellt: das „Mobile Grüne Zimmer“ und die „Wasserbank“. Diese beiden ganz besonderen Sitzmöbel werden über das Turnfest hinaus, bis zum 17.07.2025, auf dem Thomaskirchhof verbleiben. Sie bringen lebendiges Grün auf den gepflasterten Platz und sind ein guter Ort für eine gemütliche Pause. 

Das „Mobile Grüne Zimmer“ ist nach unseren Informationen ein Kompensationsprojekt der Fußball-EM 2024. Aus unserer Sicht ist eine dauerhafte Nachnutzung der beiden Ausstellungsstücke wünschenswert. 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der LVB zu prüfen, inwieweit das Deutschland-Ticketangebot der Leipziger Verkehrsbetriebe durch ein Carsharing-Angebot ergänzt und ausgebaut werden kann. 
  1. Dabei soll insbesondere geprüft werden,
    1. – ob vergünstigte Mietpreise für Freefloating-Fahrzeuge (“cityflitzer”) ab 17 Uhr eingeführt werden können. 
    2. – inwieweit Leipziger Deutschlandticket-Nutzer:innen vergünstigte Mietkonditionen für z.B. Transporter erhalten können.
  1. Gleichzeitig setzt sich die LVB dafür ein, dass die Nutzungsflächen von stationsunabhängigem Carsharing insbesondere an Endhaltestellen von Straßenbahnlinien ausgebaut werden. 

Begründung:

Städte wie Würzburg und Dresden zeigen mit verschiedenen Modellen, wie man erfolgreich das Deutschlandticket mit weiteren Mobilitätsformen verknüpft. Dabei wird gleichzeitig der Kauf des Deutschlandtickets im eigenen Vertriebskanal der lokalen Verkehrsbetriebe gestärkt. Auch überregionale Anbieter wie TicketPlus+ bieten kluge Lösungen für eine Vernetzung des Deutschlandtickets mit Shared-Mobility-Angeboten. Es wird Zeit, das auch in Leipzig einzuführen.

Durch ein attraktives Ticket-Angebot sollen auch mehr Menschen die Dienstleistungen der Leipziger Verkehrsbetriebe nutzen. Für viele Personen stellt sich dabei die Frage, wie die Mobilität auf der letzten Meile bzw. in den Randgebieten bedient werden kann und wie besondere Mobilitätsbedarfe ohne ein eigenes Auto abgebildet werden können. Die Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel kann dabei ein entscheidendes Argument sein.

Wir wollen das Deutschland-Ticket der Leipziger Verkehrsbetriebe daher auch in diese Richtung ausbauen und die bestehende Kooperation von LVB und Teilauto/Cityflitzer intensivieren.

Langfristig ist auch überlegenswert, ob man bestimmte Ortsrandlagen wirtschaftlicher mit einer Beauftragung durch Carsharing statt FLEXA abdeckt oder zumindest sinnvoll ergänzt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) und der Deutschen Bahn (DB) die Einführung von Messe-Sonderzügen zur Leipziger Buchmesse ab dem Jahr 2026 einzurichten und entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.

Ziel ist es, während der Messetage einen regelmäßigen Pendelverkehr zwischen dem Leipziger Hauptbahnhof und dem Messebahnhof einzurichten, um den wachsenden Besucherzahlen Rechnung zu tragen und um die LVB-Straßenbahnlinie
16 zu entlasten.


Begründung:

Die Leipziger Buchmesse gewinnt stetig an Bedeutung und zieht jedes Jahr erfreulicherweise mehr Besucherinnen und Besucher an. Die bestehenden ÖPNV-Verbindungen, insbesondere die Straßenbahnlinie 16, wie auch die aktuellen S-Bahn-Verbindungen, stoßen dabei an ihre Kapazitätsgrenzen. Überfüllte Bahnen und die teilweise Sperrung der Bahnsteige waren in diesem Jahr leider zu konstatieren.
Durch die Einführung von Messe-Sonderzügen zwischen Hauptbahnhof und Bahnhof Leipzig Messe kann eine schnelle, sichere, komfortable und umweltfreundliche Anreise sichergestellt werden. Die Reisezeit zur Messe würde sich außerdem für die Besucherinnen und Besucher von ca. 20 Minuten in der Straßenbahn auf 5 Minuten bis zum Messebahnhof
verkürzen.
Die Stadt Leipzig sollte daher frühzeitig mit den Akteuren in den Dialog treten, um eine Umsetzung zur Buchmesse 2026 zu ermöglichen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein verkehrsrechtliches Gutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit des Konzepts Schulstraße in Leipzig – temporäre Sperrung von Straßenabschnitten vor Schulzugängen zu Schulbeginn und Schulende – mit dem deutschen Straßenverkehrsrecht erstellen zu lassen. 

Mit dem Gutachten sollen 

◦ die grundsätzliche verkehrsrechtliche Zulässigkeit des Konzepts untersucht, 

◦ Möglichkeiten der verkehrsrechtlichen Anordnung aufgezeigt sowie 

◦ Umsetzungsmöglichkeiten für temporäre Absperrungen der Straßen dargestellt

werden. 

Außerdem sollen allgemeine Rahmenbedingungen von Schulstandorten aufgezeigt werden, die eine verkehrsrechtliche Zulässigkeit des Konzepts darlegen.

Begründung:

Sogenannte „Schulstraßen“ werden aktuell durch einige deutsche Kommunen als Instrument zur Entschärfung des Bring- und Holverkehrs im Sinne der Schulwegsicherheit und zur Förderung des aktiven Schulwegs erprobt. 

Als Schulstraßen werden im derzeitigen Sprachgebrauch Straßenabschnitte im unmittelbaren Einzugsbereich von Zugängen zu Schulen bezeichnet, die zeitlich beschränkt vor Schulbeginn für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Die Sperrungen können auch bei Schulschluss erfolgen. Ziel ist die Förderung der selbstständigen und sicheren Teilnahme von Kindern am Straßenverkehr auf ihrem Schulweg.

Die Stadt Wien hat das Konzept Schulstraße bereits in Piloten erprobt und evaluiert und richtet seitdem Schritt für Schritt weitere Schulstraßen ein. In Frankfurt am Main wird derzeit eine Schulstraße in einem Verkehrsversuch erprobt. München hat aktuell die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen geprüft, unter denen erste Schulstraßen erprobt werden können.

Antrag von Stadtrat Andreas Geisler

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der unteren
    Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig eine Allgemeinverfügung zu erlassen, welche ein
    Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und Kleintieren regelt.
  2. Beispielgebend für eine Allgemeinverfügung können die im Herbst 2024 beschlossenen
    Regelungen aus Köln gelten und als Anregung genutzt werden.

Begründung:
Der Igel zählt nach Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. In den
letzten Jahren wurde eine stetige Bestandsabnahme der einst häufigen Art beobachtet. Im
Jahr 2024 hat die Deutsche Wildtierstiftung den Igel zum Wildtier des Jahres gewählt.
Inzwischen steht der Igel auf der roten Liste der zu schützenden Tiere. Um den Rückgang
der Igelbestände besonders in urbanen Räumen zu schützen, sind Schutzmaßnahmen
unerlässlich.
Wir sind mit diesem Problem nicht alleine und andere Städte wie beispielsweise Köln haben
bereits reagiert und entsprechende Regelungen erlassen. Siehe Anlage
Uns ist natürlich klar, dass wir als Stadt nicht das Ordnungsamt in jeden Garten schicken
können und wollen, aber mit einer Allgemeinverfügung können wir das Thema öffentlich
machen, aufrütteln und wenigstens versuchen, diejenigen zu erreichen, welche noch mit
vernünftigen Argumenten zu erreichen sind.
Als Vorsitzender des Tierschutz-Beirates erreichten mich in den vergangenen Jahren Bilder
und Zahlen von verletzten und getöteten Igeln durch Mähroboter und auch Rasentrimmer,
die aufrütteln müssen. Alleine im Jahr 2024 sind mir Zahlen von bis zu 400 schwerverletzten
Igeln im Stadtgebiet Leipzig bekannt. Ich füge nur 1-2 Bilder der in 2024 verletzten Tiere an,
denn diese können verstörend wirken. Gerne kann ich, wenn gewünscht weiteres Material
zur Verfügung stellen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung eines

Lebensmittel-Ports auf dem ehemaligen Polizeigelände auf der Westseite des

Lindenauer Hafens zu ermöglichen. Hierzu wird der

Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen:

  • Vergabe der dafür notwendigen Flächen im Erbbaurecht an Interessenten
  • weitestmögliche Entsiegelung und teilweise Nutzung des Geländes als Biotopflächen sowie Ausgleichsmaßnahmen für Versiegelung an anderer Stelle im Stadtgebiet.
  • nachhaltiges Bauen, insbesondere unter Nachnutzung der vorhandenen erhaltenswerten Gebäude und der darin gebundenen Grauen Energie)
  • Integration in eine nachhaltige Lebensmittelstrategie für eine lebendige Großstadt unter der Maßgabe, eine Verdrängung schon bestehender ähnlicher Versorger in der Nähe (Schönauer Fischhalle) zu vermeiden und im besten Fall Synergien herzustellen

Begründung:

Wenn es ernsthaft gewollt ist, dass unsere Bauern in der Region nachhaltiger und klimagerechter produzieren, brauchen sie unsere Unterstützung und wir brauchen kurze Wertschöpfungsketten zum Verbraucher, um die großartigen Produkte bezahlbar in der Stadt anbieten zu können. Außerdem entspricht die Umsetzung solcher Themen der EKSP-Strategie der Stadt Leipzig und bietet viele Möglichkeiten, die Stadt-Umland-Beziehungen nachhaltig zu stärken. Die Pläne für eine vollständige Renaturierung der westlichen Seite des Lindenauer Hafens stammen aus dem Jahre 2010. Nach wie vor ist eine weitestmögliche Entsiegelung und Renaturierung von Flächen erstrebenswert, ist jedoch dort zu hinterfragen, wo dafür intakte und nachnutzbare Gebäude abgerissen werden müssen. Zugleich hat in Zeiten von Klimawandel und Zero-Waste-Strategie ergänzend zu einem Landschaftspark auch die Produktion und der B2B Verkauf nachhaltiger Lebensmittel seinen Platz und seine Berechtigung. Dem kann mit einer Nachnutzung der vorhandenen Gebäude entsprochen werden. Zudem entspricht der Erhalt der in den vorhandenen Gebäuden gebundenen Grauen Energie den Zielsetzungen der Stadt.