Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Konzepts zur Erinnerungskultur eine Verfahrensweise zu etablieren, wie in geeigneter Weise am jeweiligen Standort an frühere Synagogen und Bethäuser erinnert werden kann. Hierbei kann die Konzeption der Stadt Wien zur Erinnerung an Synagogen und Bethäuser als Beispiel dienen. 

Begründung:

In Leipzig, der Stadt mit der einstmals sechstgrößten jüdischen Gemeinde in Deutschland, lebten 1933 11.564  Menschen, die der Israelitischen Religionsgemeinde angehörten. Ihr geistiges Zentrum waren die ca. 16 Synagogen und Bethäuser (siehe Anlage).

Am Abend des 9. November 1938 wurden fast alle in einer „spontanen Protestaktion der Bevölkerung“ zerstört und niedergebrannt. Die Gemeindesynagoge wurde als erstes Opfer der Flammen. Danach ging es weiter. Die Feuerwehr durfte nur das Übergreifen der  Flammen auf angrenzende Gebäude verhindern. Deshalb wurden sechs Synagogen  „nur“ verwüstet (z.B. die Talmud-Tora-Synagoge in der jetzigen Keilstraße).

Um die Erinnerung wach zu halten, erstellte die Künstlerin Nina K. Jurk 2002 ein Projekt.  An den ehemaligen Standorten der Synagogen. stellte sie Säulen in Form von Tora-Rollen mit dem Gedicht „Todesfuge“ von Paul Celan auf. Diese wurden nachts beleuchtet. 

In Zusammenarbeit mit der Jüdisch-Christlichen Arbeitsgemeinschaft  wurde zur jüdischen Woche 2023 diese Kunstinstallation erneut aufgebaut. Sie stieß auf großes Interesse – auch bei Nachfahren ehemaliger Leipziger Juden, die zur jüdischen Woche eingeladen worden waren. Es ist aber nur ein temporärer Vorgang und es scheint geboten und es ist an der Zeit, eine bleibende Erinnerung an die einst blühende jüdische Gemeinde zu schaffen. Städte wie Wien haben solche Ideen bereits umgesetzt (siehe Anlage).

Denkbar wären an der Fassade angebrachte Tafeln, in den Boden eingelassene Platten (ähnlich der der Stolpersteine), symbolhaften Tora-Rollen, Davidsterne  oder Kombinationen.

Die genannten Anlagen finden Sie hier und hier.

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig erstellt bis zum 3. Quartal 2024 ein Shared-Mobility-Konzept für Leipzig, also ein Konzept, wie eine gemeinsame Nutzung unterschiedlicher Fahrzeuge (Carsharing, Fahrrad-, Lastenrad- und E-Roller-Verleih sowie ÖPNV und Taxis) besser und ineinandergreifend organisiert werden kann, das die vielfältigen bereits vorhanden als auch künftige Mobilitätsformen der geteilten Mobilität einschließt. Hierbei sind sämtliche geteilte und vernetzte Angebote zu behandeln und als Bestandteil eines sogenannten Mobility-as-aService (MaaS)-Systems (Mobilitätslösungen statt persönlicher Verkehrsmittel) zu integrieren.

    Das Shared-Mobility-Konzept soll planerisch-konzeptionelle, rechtliche, finanzielle sowie inklusive Rahmenbedingungen schaffen, um die multi- und intermodale Mobilitätswende zu fördern. Es soll ein flächendeckendes, sowohl in den ÖPNV integriertes als auch unabhängig von Angeboten der L-Gruppe nutzbares Shared-Mobility-System stadtweit entwickeln und die Anbindung des Umlandes aktiv einbeziehen.

    Die Leipziger Verkehrsbetriebe als städtisches Mobilitätsunternehmen sollen nach Maßgabe der strategischen, konzeptionellen und operativen Vorgaben der Stadt die Rollen des Integrators (systemische Integration und App – LMove) übernehmen.

    Das Shared-Mobility-Konzept soll insbesondere beinhalten:
  • Bestandsanalyse,
  • Potenzialanalyse,
  • Definition von Zielen und Qualitäten für das Netz und die Anbieter (Steuerung der Sicherstellung des Service Levels),
  • Steuerungsinstrumente zur Erreichung der Ziele für eine Ausschreibung der Leistungen sowie
  • Definition der Anforderungen an den Integrator.
     
  1. In einem zweiten Schritt sind die Anbieter von MaaS-Systemen auf die städtischen Ziele zu verpflichten und wo nötig durch Ausschreibungen vertraglich zu binden.
  1. Im Vorgriff auf das Konzept und dessen Umsetzung sollen die bestehenden Mobilitätspunkte zügig weiter ausgebaut werden, die im EKSP beschlossenen 400 Mobility-Hubs zeitnah realisiert und zusätzlich Sofortmaßnahme zum Ausbau von Carsharing zum 1. Quartal 2024 die Flächen für mindestens 400 Stellplätze bereitgestellt an mindestens 100 Stationen ausgeschrieben werden.

Begründung:

Leipzig hat sich mit der Mobilitätsstrategie Leipzig 2030 das ambitionierte Ziel gesetzt, dass bis 2030 70% aller Wege im Umweltverbund zurückgelegt werden sollen. Im Rahmenplan zur Mobilitätstrategie sind Bündel von Maßnahmen enthalten, die die Mobilitätswende vorantreiben und attraktive Angebote für alle LeipzigerInnen schaffen sollen.

Die Erfahrungen aus Städten, in denen die Mobilitätswende zügig voran geht zeigen, dass neben dem ÖPNV, dem Rad- und Fußverkehr insbesondere Angebote geteilter Mobilität (Mobility as a Service [MaaS]), wie  stationäres, teil- und vollflexibles Carsharing, Scooter-, Fahrrad- und Lastenradverleih, Fahrgemeinschaften, Bedarfsverkehre (Ridehailing – Rufsysteme und Ridepooling – Fahrdienste für gemeinschaftliche Fahren) und viele andere Mobilitätsvarianten, ein wesentlicher Schlüssel sind, um attraktive Alternativangebote zum individualisierten Autoververkehr zu schaffen. Viele progressive Städte in denen die Mobilitätswende zügig voranschreiten haben bereits MaaS-Angebote massiv ausgebaut und sie in das System der Öffentlichen Daseinsvorsorge integriert.

Auch in Leipzig sind verschiedene Anbieter tätig, die Ihre Services in Eigenregie in der Stadt ausbauen. Eine strukturelle stadtweite Planung – die auch die Anbindung des Umlandes einschließt – für ein multi- und intermodales Maas-Angebot existiert nicht. Einzig die Leipziger Verkehrsbetriebe haben für ihre Kunden einzelne Anbieter integriert.

Seit Jahren beklagen die Anbieter von Maas-Systemen Abstimmungsprobleme und dadurch Reibungsverluste beim Ausbau von Systemen. Der Ausbau des Carsharing stagniert, weil nicht ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden – obwohl die Förderung von Carsharing Bestandteil zahlreicher Konzepte der Stadt ist. Der Ausbau eines flächendeckenden Lastenradverleihsystem ist vom Stadtrat beschlossen und die Umsetzung – losgelöst von anderen Systemen? – derzeit in Arbeit. Der Leipziger Stadtrat hat vor über 10 Jahren den Aufbau von Fahrradverleihstationen beschlossen, wofür die Stadt bis heute kein Konzept vorgelegt hat. Für den Ausbau einer Verleih-E-Bike-Flotte wären Stationen zum Laden zwingend.

Ziel des Antrages ist es in einem ersten Schritt, einen planerisch-konzeptionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen für ein flächendeckendes System geteilter Mobilität zu schaffen. So soll für mehr BürgerInnen multi- und intermodale Mobilität ohne eigenes Auto flächendeckend möglich gemacht und die Mobilitätswende befördert werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH zu verhandeln, in der Gerberstraße 14/16 30 Prozent der Wohnungen für die Unterbringung von Auszubildenden zu nutzen. Die Betreuung ist durch einen geeigneten Partner oder die LWB selbst sicherzustellen.
     
  2. Zudem werden weitere 20 Prozent der Wohnungen im Objekt Gerberstraße 14/16 dem Sozialamt, über die bisher auf der Basis von Kooperationsverträgen oder Stadtratsbeschlüssen hinaus zugesicherte Anzahl von Wohnungen, als Gewährleistungswohnungen zur Verfügung gestellt.
     
  3.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bedarf an Wohnheimplätzen für Auszubildende gegenüber der Staatsregierung des Freistaates Sachsen darzulegen, um eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zu erreichen.
     
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber Bundesregierung und Staatsregierung sowie innerhalb des Deutschen Städtetages und Sächsischen Städte- und Gemeindetages dafür einzusetzen, dass das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ fortgesetzt wird.

Begründung:

Die Neufassung ergänzt den Ursprungsantrag um die Beschlusspunkte 3 und 4 (u.a. Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“).

In Leipzig gibt es mehrere Wohnheime für Studierende, jedoch keine für Auszubildende.  Insbesondere Auszubildenden von außerhalb Leipzigs oder aus dem Ausland soll damit ein schnelles Ankommen ermöglicht werden. Auszubildende aus Drittstatten bekommen zum Beispiel ohne Wohnung kein Visum.

Zuletzt schickte der SEB deshalb einen Hilferuf an seine Mitarbeitenden bei der Suche nach zwei Wohnungen für zwei Auszubildende für die Pflege zu unterstützen. Auch andere Unternehmen, z.B. der Pflegebranche, werden vor ähnlichen Situationen stehen. Unternehmen in Leipzig sind zunehmend auf Fachkräfte aus dem In- und Ausland angewiesen. Eine Unterbringungsmöglichkeit, in der die Auszubildenden insbesondere für die ersten Monate einen Platz finden, um in Leipzig anzukommen und sich dann in Ruhe um eine eigene Wohnung zu suchen, ist daher dringend notwendig. Vergleichbar wie in Wohnheimen für Studierende wird mit den Nutzenden ein Mietvertrag geschlossen.

Die LWB Objekte in der Gerberstraße würden sich besonders für ein Wohnheim für auszubildende eignen, da es sich vorrangig um Mikroapartments mit etwa 30 bis 40 m² Wohnraum handelt. Insgesamt entstehen dort 274 Wohnungen.

Das Sozialamt benötigt regelmäßig Wohnungen für Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt keine oder nur sehr schwer eigene Wohnungen finden. Diese Personen sind dadurch unter Umständen von Wohnungslosigkeit bedroht. Zuletzt ist der Bedarf an Gewährleistungswohnungen gestiegen bei gleichzeitigem Rückgang des vorhandenen Wohnraums.

Bund und Länder haben in der Zwischenzeit die „Verwaltungsvereinbarung  über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für  studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus  im Programmjahr 2023“ (VV Junges Wohnen 2023) unterzeichnet. Damit stehen zusätzlich 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau für junge Menschen, insbesondere Studierende und Auszubildende, bereit. Nach derzeitiger Erkenntnis sollen diese Mittel in Sachsen prioritär für Studierendenwohnheime eingesetzt werden, da der Staatsregierung keine Bedarfe im Bereich des Azubi-Wohnens bekannt sind. Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, den bestehenden Bedarf an (betreuten) Wohnheimplätzen für Auszubildende gegenüber der Staatsregierung, insbesondere dem Staatsministerium für Regionalentwicklung, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Staatsministerium für Kultus, darzulegen und auf diesem Weg um Förderung des sozialen Wohnungsbaus mittels des Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“ zu bitten.

Da das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zeitlich befristet ist, gilt es zudem, um Fortsetzung zu werben. Mit Blick auf die sächsischen Bedarfe sollte auch über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) in Kooperation mit dem Sächsischen Landkreistag ein Austausch und sachsenweite Bedarfsermittlung erfolgen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dort, wo Patenschaften durch eine natürliche oder juristische Person oder einen eingetragenen Verein für eine Spielzeugkiste übernommen werden, auf zunächst je einem Spielplatz pro Stadtbezirk eine solche Spielzeugkiste aufzustellen.

Die Stadt Leipzig bewirbt das Patenschaftsmodell aktiv auf ihren Kanälen. Eine Umsetzung soll möglichst im Frühjahr 2024 erfolgen.

Begründung:

Die Neufassung des Antrages übernimmt den VSP mit den Ergänzungen bzgl. juristische Personen, aktives Werben für das Patenschaftsmodell und Zeitschiene. Pro Stadtbezirk soll zunächst mindestens eine Spielzeugkiste pro Spielplatz aufgestellt werden.

Die Ursprungsfassung des Antrags finden Sie hier.

Gemeinsame Initiative mit den Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke.

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. VII-DS-07020-NF-01 der Ratsversammlung vom 15.12.2022):

§38 Zusammensetzung, k) wird wie folgt neu gefasst:

1Im Klimaschutzbeirat soll von den sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern jeweils:

  • 1 dem Jugendparlament;
  • 1 der Industrie- und Handelskammer;
  • 1 der Handwerkskammer zu Leipzig;
  • 1 den Wohnungsgenossenschaften,
  • 2 den Gewerkschaften;
  • 3 den klimarelevanten Forschungsinstituten (1 Umweltforschungszentrum, 1 Leipziger Hochschulen/Universität, 1 Medizin)
  • 3 den anerkannten Leipziger Umweltverbänden (Ökolöwe, BUND Leipzig, NaBu)
  • 4 den Klimagruppen

angehören².  Die unterschiedlichen Vereine, Verbände, Einrichtungen und Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht. ³

Folgende Vertreterinnen bzw. Vertreter der öffentlichen Verwaltung sind beratende Mitglieder des Klimabeirates:

  • Die L-Gruppe
  • Die LWB
  • Das Referat für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
  • Das Landesamt für Schule
  • Der bzw. die Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport
  • Der bzw. die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau

Darüber hinaus können weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu Themen der Nachhaltigkeit (z. B. Verkehr, Gesundheit, Energie/Bauen/Wärme und Landwirtschaft/Ernährung) dem Klimaschutzbeirat mit beratender Stimme angehören.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Besetzung des Klimabeirates die im bestehenden erweiterten Beirat Nachhaltigkeit vertretenen Gruppen anzufragen und die vorschlagenden Gruppen mit dem Beirat abzustimmen.

3. Für die Begleitung der Umsetzung des EKSP 2030 sowie dessen Umsetzungsprogramme durch den Klimaschutzbeirat sind ggf. unabhängige, externe Fachleute hinzuzuziehen.

Begründung:

Der Klimaschutzbeirat unterstützt den Klimaschutz in der Stadt Leipzig mit dem Ziel, Klimaneutralität in Leipzig bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Durch den Klimaschutzbeirat soll das vor Ort vorhandene Engagement und Wissen im Bereich Klimaschutz genutzt werden.

Mit der Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig vom Dezember 2022 wird der Klimaschutzbeirat als Beirat nach § 47 der Sächsischen Gemeindeordnung eingerichtet.

Laut § 38 Abs. 1 k) Satz 3 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig, ebenfalls vom Dezember 2022, soll die Zusammensetzung der sachkundigen Einwohner*innen per separatem Beschluss geregelt werden, wofür hiermit ein Vorschlag eingereicht wird. 

Der Beschlussvorschlag stärkt die Vertretung der Leipziger Umwelt- und Klimagruppen sowie die der wissenschaftlichen Institutionen, welche auch bislang dem erweiterten Beirat Nachhaltiges Leipzig angehörten. Die L-Gruppe und die LWB sollten als kommunale Unternehmen, die maßgeblichen Einfluss auf Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt haben, ebenfalls im Klimaschutzbeirat vertreten sein. Die Einbindung des Landesamts für Schule ist wünschenswert, da Bildung und Aufklärung ein ganz wesentliches Instrument des Klimaschutzes sind.

Privatwirtschaftliche Unternehmen werden über die Wirtschaftsvertretungen von IHK und HWK eingebunden. Darüber hinaus können Vertreter*innen privater Unternehmen als beratende Mitglieder hinzugezogen werden (§ 38 Abs. 2 Geschäftsordnung).

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in einem Modellprojekt auf je einem Spielplatz pro Stadtbezirk eine Spielzeugkiste aufzustellen.

Nach Ende des Modellprojektes soll eine Evaluierung durch die Stadtverwaltung erfolgen.

Begründung:

In Dresden gibt es seit geraumer Zeit z.B. auf dem Spielplatz in Löbtau und weiteren Spielplätzen im Dresdner Westen eine Kiste mit Sandspielzeug, die jeder nutzen darf. Die Kinder dürfen sogar Spielzeug mit nach Hause nehmen, wenn dafür etwas anderes in die Kiste gelegt wird.

Gebaut wurden die Kisten von der Holzmanufaktur Dresden, die sich auch um die Mängelbeseitigung kümmern wird. Diese Spielzeugkisten sind ein weiterer Baustein in einer familienfreundlichen Stadt. Was in Dresden nach unseren Informationen gut angenommen wird, sollte durch ein Modellprojekt auch in Leipzig erprobt werden.

Neufassung des Antrags „Erwerb von Flächen am Nordufer des Zwenkauer Sees“ vom 9.2.2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, vor Beschlussfassung des Bebauungsplans „Neue Harth-Süd“ den B-Plan den Gremien des Stadtrates, insbesondere den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau, Sport sowie Umwelt/Klima/Ordnung, zur Anhörung und Diskussion zur Kenntnis zu geben.

Der Bebauungsplan wird in den Fachausschüssen ausführlich vorgestellt und diskutiert, mit dem Ziel, die Stadträte zu informieren, mitzunehmen, um im Idealfall mit einer einvernehmlichen Lösung für Verwaltung und Rat in die Debatte im ZV Neue Harth zu gehen.

Folgende Punkte sind dabei darzustellen:

– Waldmehrung, Bäume, Klimaschutz,

– Anbindung Medien und Verkehr,

– Einbindung in das Konzept Radtourismus in Sachsen,

– Geplante Vorhaben vs. wechselnder Gewässerhöhe für Hochwasserschutz,

– Freihalten der Uferbereiche und Zugänglichkeit eines kompletten Rundweges,

– verkehrsarme Erschließung,

– ökologische Entsorgung,

– Vorteile für Leipzig und Möglichkeiten für Grünausgleiche

Begründung:

Die Planungen zur Entwicklung des Nordufers des Zwenkauer See laufen mitunter den im Rahmen der Ausrufung des Klimanotstand formulierten Ziele der Stadt Leipzig. Statt ein Waldmehrung, die auf dem Areal auf Leipziger Flur möglich wäre, sollen Einrichtungen der touristischen Infrastruktur entstehen, die dem Ziel einer naturnahen, behutsamen Nutzung des Geländes für Sport und Naherholung widersprechen. Da die Flächen nicht der Stadt Leipzig gehören und Eigentümerin eine Veräußerung an die Stadt Leipzig vorsieht, soll zumindest versucht werden, den Einfluss der Stadt Leipzig im ZV „Neue Harth“ zu nutzen, um eine behutsamere Entwicklung zu ermöglichen.