Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

1. Bis zum Ende des III. Quartals 2022 soll die Verwaltung eine Übersicht erstellen, welche alle städtischen sowie von freien Trägern offerierte Angebote auflistet, die digitale Medienkompetenzen bei Kindern und Jugendlichen grundlegend ausbilden und/oder fördern.

2. Diese Übersicht soll schnellstmöglich auf der städtischen Homepage für alle Interessierten verfügbar gemacht werden.

3. Ebenso soll bis zum Ende des III. Quartals 2022 eine Evaluation der Nutzung der auf der Homepage gelisteten Angebote erfolgen.

Begründung:

Digitale Medien gehören zum Alltag, inzwischen bereits im Kleinkindalter. Wer in der 5. Klasse kein eigenes Smartphone besitzt, gilt oft als ein „digitaler Außenseiter“ und kann rasch zum Opfer von Mobbing werden.

Gleichzeitig stehen LehrerInnen und Eltern der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen zumeist ratlos gegenüber. In Schulen gibt es handyfreie Zeiten oder Zonen, im häuslichen Bereich wird dagegen immer wieder neu verhandelt, wie lange die tägliche Mediennutzungsdauer des Nachwuchses sein darf.

Ein entscheidender Baustein ist die Medienerziehung von SchülerInnen. In Leipzig gibt es dazu verschiedene Angebote von städtischen und von freien Trägern. Um den Schulen den Einstieg in das Thema Medienerziehung zu erleichtern und die aufwendige Zeit einer individuellen Recherche zu ersparen, ist eine Übersicht der Stadt ein zielführendes Serviceangebot, um Kinder und Jugendliche mit grundlegenden Kompetenzen im Bereich digitaler Mediennutzung auszustatten.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die städtischen Friedhöfe bis Ende des 3. Quartals 2022 ein Konzept zu erarbeiten, wie dort mehr Sitzgelegenheiten geschaffen sowie bestehende Bänke zeitnah und turnusmäßig instandgesetzt und repariert werden können. Dabei soll ergänzend auch ein Patenschaftskonzept in Betracht gezogen werden, wofür eine digitale Erfassung und Veröffentlichung bestehender und potenzieller Sitzbankstandorte, ähnlich dem Vorgehen bei Baumpatenschaften, umzusetzen ist.
     
  2. Ferner wird geprüft, inwiefern in Kooperation mit einem kommunalen Unternehmen oder Eigenbetrieb ein Banktyp (Leipzig-Bank) entwickelt werden kann, der nach Möglichkeit in Leipzig produziert und auf Friedhöfen sowie auch in sonstigen Bereichen des öffentlichen Raums aufgestellt werden kann. Dabei sollen auch die Fragen beleuchtet werden, welches möglichst langlebige Material für die Sitzbänke genutzt und wie eine regelmäßige Pflege realisiert werden kann.

Begründung:

Leipzig wächst und dadurch nimmt auch die Zahl der Frei- und Grünflächen immer weiter ab, Friedhöfen werden deshalb, neben ihrer ursprünglichen Funktion, immer als grüne Erholungsorte angesehen und so auch genutzt.

Auf den ca. 100 Hektar Friedhofsflächen in Leipzig stehen derzeit rund 500 Sitzbänke. Über die Jahrzehnte hat sich ein Pool von etwa 18 unterschiedlichen Banktypen entwickelt und teilweise werden einzelne Formen im Sinne des SächsDschG weiter vorgehalten. Diese Vielzahl an unterschiedlichen Sitzbankmodellen macht eine Instandsetzung schwieriger, sodass hier eine weitgehende Vereinheitlichung auch zur Kostensenkung bei Reparatur und Instandsetzung beitragen kann.

In den letzten Jahren kam es zu zahlreichen Bankspenden für Friedhöfe aus der Bürgerschaft. Diese werden für die Spender bedarfsgerecht aufgestellt, stehen jedoch auch der Allgemeinheit zur Verfügung. Ein solches Spendenmodell für Friedhofsbänke ließe sich institutionalisieren, um so die Zahl der auf Friedhöfen zur Verfügung stehenden Sitzgelegenheiten zu erhöhen. Vielleicht ließe sich dieses Patenschaftsmodell auch in das von der Stiftung “Bürger für Leipzig” getragene Patenschaftsprojekt für Parkbänke integrieren.

Wir schätzen nach Begehungen mit unseren Mitgliedern im Senioren- und Behindertenbeirat, dass aktuell nur ein Drittel aller vorhandener Bänke gut benutzbar sind. Das offenbart Handlungsbedarf. Nicht zuletzt hat auch die Corona-Pandemie, wo aufgrund der Abstandsregelungen nur wenige Gäste an Trauerveranstaltungen innerhalb der Friedhofskapellen teilnehmen konnten und sich viele Trauergäste deshalb im Außenbereich einen Platz suchen mussten , gezeigt, dass die Zahl der Sitzgelegenheiten auf Friedhöfen zu gering ist.

Bei der Gestaltung der Sitzflächen setzt die Stadt Leipzig aus verständlichen Gründen bevorzugt auf Holz. Da aber einheimisches Holz nur bedingt nutzbar ist und einen hohen Pflegeaufwand mit sich bringt bzw. als Hartholz selten und teuer ist, möchten wir eine ehrliche Betrachtung welche Materialien alternativ zu Holz genutzt werden könnten (bspw. Hanit) und einen geringeren Pflegeaufwand haben. 

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt, eine Potentialanalyse und eine Machbarkeitsstudie für Tiny-House-Siedlungen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig vorzulegen.

2. Der Oberbürgermeister wird parallel beauftragt zu prüfen, welche Grundstücke sich für eine Tiny House-Siedlung in Leipzig eignen und dem Stadtrat mögliche Grundstücke zur Realisierung von Tiny House-Siedlungen bis Ende 2022 vorzuschlagen und die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen.

3. Des Weiteren prüft der Oberbürgermeister, ob Tiny House bzw die ganze Tiny House Siedlung im Rahmen von Konzeptvergaben und/oder Bebauungsplanverfahren realisiert werden können.

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Tiny-House-Siedlungen ein mögliches und geeignetes Mittel wären, dass Zusammenwachsen an der Schnittstelle zu den eingemeindeten Ortsteilen zu verbessern.

Begründung:

Es gibt viele Gründe für Tiny Houses, sei es nur Ballast abzuwerfen, einfacher zu leben, weniger Ressourcen zu verbrauchen oder Dinge wieder selber in die Hand zu nehmen oder Zeit zu haben für einfache Dinge.

In einer Stadt, die so vielfältig ist und Wohnformen wie Wagenplätze durchaus duldet, ist es an der Zeit, auch Platz für Tiny House Siedlungen mit Gemeinschaftscharakter zu schaffen. Tiny Houses haben in der Regel eine Grundfläche bis zu 40 qm und Wohnfläche von max. 50 qm. Es soll auch Platz für ein Zentralgebäude eingeplant werden. Die Umsetzung und der Bau sollen bevorzugt aus nachwachsenden ökologischen Baustoffen erfolgen und Themen wie sparsamer Umgang mit Wasser und Energie betrachtet und abgebildet werden.

In der Nähe der Siedlung sollte die notwendige Infrastruktur (Schule, Kita, ÖPNV, Einkauf) bereits vorhanden sein.

Nach unseren Recherchen gibt/entstehen solche Tiny-House-Siedlungen u.a. bereits in Hannover, Hamburg, in der Nähe von Karlsruhe und im Fichtelgebirge.

Ggf. soll das Netzwerk “Leipziger Freiheit” bei der Realisierung hinsichtlich einer Unterstützung angefragt werden.

Durch die komplett andere Nutzung und die Vermischung der Nutzungsarten und dem bewussten Weg Ballast abzuwerfen und einfacher zu leben, greifen die Festlegungen in den B-Plan-Gebieten meist nicht, schon bei Raumhöhen gibt es Probleme beim Einbau fester Schlafböden oder bei Grundstücksgrößen und Abständen. Deshalb muss auf der Fläche baurechtlich der Bau und die Nutzung von Tiny houses möglich sein.

Gemeinsam mit der CDU-Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig beendet bis auf weiteres jede protokollarische und freiwillige Zusammenarbeit mit dem russischen Generalkonsulat. Gleichzeitig engagiert sich die Stadt verstärkt für den kulturellen und friedlichen Austausch mit russischen und ukrainischen Initiativen und Menschen in Leipzig und stellt dafür im Jahr 2022 überplanmäßig 50.000 Euro bereit.

Begründung:

In Kriegssituationen, wie aktuell, ist es unsere Aufgabe, zwischen verantwortlichen Regierungen einerseits und unbeteiligten Menschen einer Nation andererseits zu differenzieren.

In diesem Zusammenhang muss festgehalten werden, dass ein Konsulat jeweils die nicht unabhängige Einrichtung einer Regierung und diplomatischen Vertretung eines Land ist. Die mit der Einrichtung eines Konsulats verbundenen Ziele zum freundschaftlichen, diplomatischen, kulturellen und wirtschaftlichen Austausch der Völker werden von der aktuellen russischen Regierung jedoch nicht mehr glaubwürdig verfolgt. Die russische Regierung, die das Konsulat betreibt, stellt sich gegen Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Diplomatie und friedliches Zusammenleben von Menschen. Die weitere Zusammenarbeit mit der Vertretung einer solche Regierung widerspricht unseren eigenen, höchsten Werten und gesellschaftlichen Zielen. So ist es beispielsweise unerträglich, dass das Generalkonsulat auf seiner Internetseite die Kriegspropaganda seiner Regierung und Rechtfertigungen zum völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine verbreitet.

Die Stadt Leipzig ist jedoch am friedlichen Zusammenleben von Menschen aller Länder, insbesondere auch von Menschen mit russischer und ukrainischer Herkunft interessiert. Hier ist aktuell eine besonders große Herausforderung gegeben. Die geforderte Beendigung der Zusammenarbeit mit dem russischen Generalkonsulats ist insofern ein Protest gegen die russische Regierung und nicht gegen die Menschen. Um den gewünschten und stärker notwendigen Austausch weiter zu unterstützen, sollen für 2022 überplanmäßige Mittel zur Verfügung stehen können.

Neufassung vom 16.5.2022

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung des Antrags greift den Verwaltungsstandpunkt in geänderter Form auf (Änderungen fett gedruckt):

1. Die Stadt Leipzig erhält die Beendigung der protokollarischen Zusammenarbeit mit dem Russischen Generalkonsulat aufrecht. Bis auf Weiteres wird die konsularische Vertretung der Russischen Föderation für Sachsen und Thüringen in Leipzig nicht zu städtischen Veranstaltungen eingeladen.
 

2. Aufrechterhalten bleibt die Möglichkeit der notwendigen Absprachen zwischen beiden Institutionen und die Zusammenarbeit bei Pflichtaufgaben.

3. Die Stadt Leipzig stellt mindestens 50.000 Euro aus dem Gesamtbudget als Projektfördermittel insbesondere für Initiativen zur Verfügung, die sich für den gegenseitigen kulturellen und friedlichen Austausch vor allem von russischen und ukrainischen, aber auch osteuropäischen Menschen in Leipzig einsetzen. Dabei ist ein Schwerpunkt darauf zu legen, Ressentiments und Diskriminerungen gegenüber russischsprachigen Menschen in der Leipziger Gesamtbevölkerung entgegenzuwirken.

Begründung:

Siehe Ursprungsantrag. Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.

Gemeinsam mit der Fraktion Freibeuter.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 zu prüfen, ob sich in Leipzig Standorte befinden, die für den Bau von „Höhenwindanlagen“ nach Modell des Leipziger Windrades von Horst Bendix grundsätzlich geeignet sein könnten.

Begründung:

Deutschland gilt in Europa als eins der innovativsten Länder der Welt. Ob sich die innovativen Erfindungen, die aus Deutschland stammen, auch in unserem Land gewinnbringend vermarkten lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zudem hat Deutschland bekanntermaßen das Problem der Energieversorgung. Erneuerbare Energien sind nicht nur für das Klima gut – sie machen uns auch unabhängig von diktatorischen Regimes.

Der Leipziger Bendix, der die Idee der Höhenwindanlage im Binnenland (auch Leipziger Windrad genannt) hatte, kann somit zum Sprunginnovator für Leipzig werden, der gleichzeitig die Energieversorgung unabhängiger macht.

Leipzig könnte der Ort sein, an dem innovative Ideen nicht nur geboren, sondern auch umgesetzt werden. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob eine Umsetzung dieser Idee innerhalb des Leipziger Stadtgebiets grundsätzlich möglich ist.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des III. Quartals 2022 zu prüfen:

– Welche beheizbare Halle in der Stadt als Übungshalle für die Radfahrausbildung von Grundschülern dauerhaft zur Verfügung stehen kann?

– Sollte keine Halle zur Verfügung stehen: Wo und Wann mit dem Bau einer beheizbaren Halle für die Radfahrausbildung für Grundschüler begonnen werden kann?

– Welche Freiflächen für die Herrichtung zweier Fahrradübungsplätze zur Verfügung stehen? Dabei ist darauf zu achten, dass diese Fahrradübungsplätze die bisherigen zwei frei verfügbaren Plätze im Leipziger Norden (Diderotstraße) und im Südosten (Kolmstraße) strategisch ergänzen.

– Wann mit der Herrichtung der Fahrradübungsplätze begonnen werden kann?

– Welche öffentlich zugängliche und zentral gelegene Flächen in einer Grünfläche so gestaltet werden kann, dass Kinder aller Altersstufen das Fahren im Straßenverkehr im geschützten Raum üben können?

Begründung

2023 ist Leipzig Ausrichter des internationalen Weltradgipfels Velo-City. Wer sich mit offenen Augen durch die Stadt bewegt, sieht, dass im täglichen Stadtverkehr das Fahrrad als eines der häufigsten Fortbewegungsmittel genutzt wird. Schon jetzt liegt Leipzig auf dem dritten Platz unter den fahrradfreundlichsten Städten Deutschlands (ADFC-Ranking, Stand: April 2019, Kategorie: Städte über 500.000 Einwohner).

Umso frappierender ist es, dass in den vergangenen Jahren bei einer stetig wachsenden Anzahl der Grundschulkinder nicht kontinuierlich in die räumlichen Voraussetzungen für eine für alle ViertklässlerInnen verfügbare Radfahrausbildung investiert wurde.

Derzeit stehen für GrundschülerInnen der Stadt Leipzig zwei frei verfügbare Fahrradübungsplätze zur Verfügung (Franz-Mehring-Grundschule in der Kolmstraße, Wilhelm-Hauff-Grundschule in der Diderot-Straße). Vier weitere Fahrradübungsplätze an verschiedenen Grundschulen können ausschließlich nur schulintern genutzt werden, da sie zugleich als Schulhof für Unterrichtspausen dienen. Ist ein Fahrradübungsplatz Teil eines Schulhofes, muss die Verkehrsausbildung während der Unterrichtspausen unterbrochen werden, was für die zu prüfenden Kinder äußerst demotivierend wirkt.

Die genannten Fahrradübungsplätze im Freien sind ausschließlich von März bis November nutzbar, ggf. müssen Fahrradprüfungen während dieser Monate bei Schlechtwetter abgesagt werden. Mit diesen Voraussetzungen werden am Ende des Schuljahres 2021/22 voraussichtlich nur die Hälfte der Leipziger ViertklässlerInnen die Grundschule mit einer absolvierten Fahrradprüfung verlassen. Es ist also davon auszugehen, dass rund 50% der FünftklässlerInnen in Leipzig zum neuen Schuljahr 2022/23 keine Möglichkeit hatten, ihr im Sachunterricht erworbenes theoretisches Wissen zum Thema Fahrrad und Verkehrserziehung in der Praxis zu erproben und professionell durch Fachkräfte der Polizei prüfen zu lassen.

Um eine Fahrradausbildung für alle GrundschülerInnen in Leipzig anbieten zu können, braucht es zu den zwei frei verfügbaren Fahrradplätzen an der Mehring- und an der Hauff-Grundschule zwei weitere Fahrradübungsplätze sowie eine Halle, die zur ganzjährigen Nutzung beheizt werden kann.

Fahrradübungsplätze müssen besonderen Anforderungen genügen: Das Gelände sollte 30×40 qm groß sein, damit die Schulkinder auf einer mittig gelegenen Kreuzung das Links-Abbiegen üben können. Der Platz muss separat gelegen sowie abgezäunt sein, damit er ganztägig nutzbar ist und nicht verschmutzt wird (z.B. durch zerbrochene Glasscherben). Zudem müssen in unmittelbarer Nähe des Übungsplatzes Gebäude zur Verfügung stehen, in denen sanitäre Anlagen untergebracht sind sowie ausreichend Räumlichkeiten, um einen Teil der zu prüfenden Klasse zu beherbergen. Die Klassen werden während der Prüfung geteilt, da die Anzahl der zu prüfenden SchülerInnen auf dem Platz sonst zu hoch ist. Zudem wird in dem Gebäude genügend Platz benötigt, um die durch die Polizei gestellten Fahrräder sowie Zubehör unterzustellen.

Auch benötigt es eine saisonal angepasste Pflege der Fahrradplätze, damit der Laubabwurf durch in der Nähe stehende Bäume im Herbst nicht zu einem Unfallrisiko für SchülerInnen wird oder im Sommer überwuchernde Büsche am Fahrbahnrand das Radfahren der Kinder beeinträchtigt.

Damit das Thema Verkehrserziehung auch außerschulisch durch Eltern und bereits vor Schulbeginn spielerisch bedient werden kann, ist ein entsprechender Platz, der den Anforderungen der StVO entspricht, in einer öffentlichen Grünanlage wünschenswert.

Beschlussvorschlag

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein digitales Grünflächenkataster sowie dazugehöriges Grünfächenpflegekataster zu erstellen. Hierbei sollen alle Flächen städtischen Grüns einbezogen werden, um unkompliziert einen Gesamtüberblick über den Bestand und die turnusmäßigen Pflegearbeiten zu erhalten sowie auf dieser Grundlage weitere Planungen vornehmen zu können. Ergebnis soll ein vollständiges Baum-, Spielplatz-, Grünflächenkataster sein und abgeleitet ein Konzept zur Pflege was Klimawandel, Biodiversität genauso in den Blick nimmt wie ökonomische Abläufe und Nachvollziehbarkeit vor Ort .

2. Der Auftrag wird um ein Kataster für Gewässer zweiter Ordnung für ganz Leipzig ergänzt bzw. mit dem Material, was aus der Wasserkonzeption vorhanden ist, erweitert und komplett digitalisiert. Ergebnis soll hier die Möglichkeit sein, einzelne Gebiete genauso zu beleuchten wie die Auswirkungen von Bächen, Gräben und Gewässern auf Bebauungsplanungen, aber auch über deren Grenzen hinweg.

3. Dafür wird die Einrichtung einer Stelle, die im Grünflächenamt diese beiden Dinge digitalisiert, bzw. das Team der Digitalisierung erweitert, geprüft. Sofern ein erhöhter Mitarbeiterbedarf besteht, soll ebenfalls geprüft werden, diesen Bereich mit einer weiteren, temporär eingerichteten Stelle zu verstärken.

4. Die Stadträte und Ortschafts- sowie Stadtbezirksbeiräte erhalten nach Abschluss in geeigneter Form Zugang zu den Daten für das Gebiet ihrer Zuständigkeit.

Begründung

Die Schaffung eines digitalen Grünflächen- sowie eines Grünflächenpflegekatasters wird langfristig mehr Übersicht über die in der Stadt vorhandenen Grünflächen sowie mehr Transparenz bei den Zuständigkeiten für die Pflege dieser Flächen bieten. Zudem stellt ein solches System eine gute Grundlage für die Planung, Entwicklung und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen.

Um Grünflächen naturnah, biodiversitätsfördernd und klimaangepasst zu gestalten, gilt es zunächst Arten und Flächen zu identifizieren, die für die Biodiversität und die Anpassung an den Klimawandel besonders wertvoll sind. Das Projekt soll Leipzig darin unterstützen, diesen Wert abzuschätzen und sichtbar zu machen. So ermöglicht die Verbindung einzelner Grünflächen den Erhalt der Biodiversität und die Anpassung an den Klimawandel durch urbane Grünzüge. In jedem Fall sollen lokale Gegebenheiten, Vulnerabilitäten und die zu erwartende klimatische Entwicklung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gelten grundsätzliche Prinzipien wie standortgerechte Pflanzung, Verwendung heimischer Arten, Verzicht auf Pestizide und chemische Dünger, die Vermeidung von Versiegelung und das Ergreifen von Entsiegelungsmaßnahmen sowie Einsatz gegen invasive Pflanzenarten.

Solche Informationen sollen über das Kataster abrufbar sein, um weitere Planungen und Pflegearbeiten effektiver und effizienter abwickeln zu können.