Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab 2022 jährlich am 17. Mai, anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Trans- und Interphobie vor dem Neuen Rathaus die Regenbogenfahne hissen zu lassen. Darüber hinaus wird jährlich in der Mai-Ratsversammlung über die Lebenssituation von LSBTI-Personen in Leipzig und über konkrete Vorfälle von Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit berichtet.

Begründung:

Auf Beschluss des Stadtrates im Jahr 2009 wird die Regenbogenfahne bislang jedes Jahr anlässlich der Christopher-Street-Day-Woche vor dem Neuen Rathaus gehisst. Damit war Leipzig seinerzeit Vorreiterin in Sachsen. 

Dresden geht mittlerweile noch einen Schritt weiter und lässt die Regenbogenfahne nicht nur anlässlich des CSD hissen, sondern auch am Internationalen Tag gegen Homo-, Trans- und Interphobie am 17. Mai. Dieser Tag wurde anlässlich der Streichung der Homosexualität aus der Liste psychischer Erkrankungen durch die Weltgesundheitsorganisation ins Leben gerufen und soll auf die weltweite Verfolgung und Diskriminierung von LSBTIQ* aufmerksam machen. 

Auch in Deutschland gibt es gesellschaftliche Gruppen und Parteien, die sich gegen die Gleichstellung homo-, trans- und intersexueller Menschen einsetzen. Sichtbarkeit und Solidarität sind daher noch immer wichtig und das Hissen der Regenbogenflagge vor dem Neuen Rathaus, anlässlich dieses Tages, würde ein deutliches Zeichen in die Stadtgesellschaft senden. Zudem soll jährlich in der Ratsversammlung im Mai auch über die Lebenssituation von LSBTI-Personen in Leipzig und über konkrete Vorfälle von Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit berichtet werden.

Die Neufassung des Antrags greift den Alternativvorschlag aus dem Verwaltungsstandpunkt als Ergänzung zum Ursprungsantrag auf.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) zu prüfen, zu welchen Uhrzeiten – ggf. auch gestaffelt nach Werktag und Wochenende bzw. nach Schul- und Ferienzeit – eine kostenfreie Fahrradmitnahme in den Straßenbahnen in Leipzig möglich ist. Das Ergebnis wird im 4.Quartal 2021 dem Stadtrat vorgelegt. Zielsetzung ist eine Umsetzung der Prüfergebnisse ab 2022.

Mit Blick auf Ausflugsziele, wie die Seenlandschaft im Umland, sollen auch Mitnahmemöglichkeiten in Bussen geprüft und bei der Umstellung der Busflotte ggf. berücksichtigt werden.

Begründung

Eine Mitnahmepflicht für Fahrräder besteht aktuell in den Verkehrsunternehmen im MDV, also auch bei der LVB, nicht. Die Entscheidung über eine Mitnahme des Fahrrades und -anhängers richtet sich nach der Kapazität des Verkehrsmittels und wird im Zweifel vom Fahr- und Betriebspersonal getroffen. Kinderwagen und Rollstühle werden stets bevorzugt mitgenommen. In den Fahrzeugen dürfen nur so viele Fahrräder mitgenommen werden, wie es ohne Gefährdung und Belästigung anderer Fahrgäste möglich ist.

Auf den Linien der PVG Burgenlandkreis ist die Mitnahme von Fahrrädern durch Befestigung an einem Fahrradträger, sofern vorhanden, am Heck des Linienbusses möglich. Die Mitnahme ist zudem nur bei freien Kapazitäten möglich und wenn keine Gewichtsüberschreitung erfolgt. Auf der Plus-Bus Linie 196 Leipzig, Hbf – Bad Düben der RVB Regionalverkehr Bitterfeld-Wolfen GmbH können auf fast allen Fahrten bis zu 4 zusätzliche Fahrräder auf Heckträgern befördert werden, jedoch nur an Haltestellen, die mit einer Haltestellenbucht ausgestattet sind.

Zur Stärkung der Fortbewegungsangebote im Umweltverbund sollen diese auch in Leipzig besser miteinander kombiniert werden können und dadurch insgesamt attraktiver werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab 2022 jährlich am 17. Mai, anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Trans- und Interphobie vor dem Neuen Rathaus die Regenbogenfahne hissen zu lassen.

Begründung:

Auf Beschluss des Stadtrates im Jahr 2009 wird die Regenbogenfahne bislang jedes Jahr anlässlich der Christopher-Street-Day-Woche vor dem Neuen Rathaus gehisst. Damit war Leipzig seinerzeit Vorreiterin in Sachsen. 

Dresden geht mittlerweile noch einen Schritt weiter und lässt die Regenbogenfahne nicht nur anlässlich des CSD hissen, sondern auch am Internationalen Tag gegen Homo-, Trans- und Interphobie am 17. Mai. Dieser Tag wurde anlässlich der Streichung der Homosexualität aus der Liste psychischer Erkrankungen durch die Weltgesundheitsorganisation ins Leben gerufen und soll auf die weltweite Verfolgung und Diskriminierung von LSBTIQ* aufmerksam machen. 

Auch in Deutschland gibt es gesellschaftliche Gruppen und Parteien, die sich gegen die Gleichstellung homo-, trans- und intersexueller Menschen einsetzen. Sichtbarkeit und Solidarität sind daher noch immer wichtig und das Hissen der Regenbogenflagge vor dem Neuen Rathaus, anlässlich dieses Tages, würde ein deutliches Zeichen in die Stadtgesellschaft senden.

Die Neufassung des Antrags finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Stadtwerken Leipzig und deren Tochterunternehmen, der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE), ab 2022 eine jährliche Zielvereinbarung abzuschließen, die regelt, in welchem Umfang neue Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen installiert werden. Zielgröße für die ersten Jahre sollte hierbei sein, dass Anlagen im Umfang von 900 Kilowatt (entspricht ca. 15 Photovoltaikanlagen á 60 Kilowatt) pro Jahr neu errichtet werden.
  1. Sollte die Zielmarke nicht erreicht werden können, werden der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung, der Verwaltungsausschuss über die Gründe und Handlungsoptionen informiert sowie im Rahmen des Forums Nachhaltiges Leipzig dazu berichtet.

Begründung:

Der Ausbau erneuerbarer Energien leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und damit zum Klimaschutz. Bundesweit nehmen insbesondere Stadtwerke sehr oft hierbei eine Vorreiterrolle ein. Mit Blick auf unsere Stadt ist ein weiterer Ausbau der Solarenergieerzeugung ein Tätigkeitsfeld mit viel Potenzial für die dezentrale Versorgung mit sauberem Strom.

Die Stadt, ihre Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen verfügen über zahlreiche Gebäude, auf denen Photovoltaikanlagen sinnvoll und gewinnbringend betrieben werden können. Um diese Gebäude für die Stromerzeugung nutzen zu können, sind zusätzliche Anstrengungen notwendig. Die Stadt soll deshalb mit den Stadtwerken und der Stadtwerke-Tochter LKE eine Zielvereinbarung darüber treffen, in welchem Umfang neue Solaranlagen errichtet werden sollen. Bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, die auch dafür genutzt werden sollen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der bis Ende 2021 abzuschließenden Erarbeitung des Konzepts zur besseren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Stadtteilebene einen „Aktionskoffer“ für Kinder und Jugendliche als Instrument zu entwickeln und zu etablieren, das eine Partizipation bei planerischen Prozessen im öffentlichen Raum zur Stadtbezirksentwicklung und Stadtgestaltung altersgerecht ermöglicht.

Sachverhalt

In der Kommune beginnt die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem Dreieck von Verwaltung, Politik und den Betroffenen selbst, den Kindern und Jugendlichen. Eine wesentliche Voraussetzung für das Erleben und für das Erlernen von Demokratie ist die Beteiligung und diese kann sich bereits bei den Jüngsten vollziehen. Dies gilt auch für Stadtgestaltung. Durch die Förderung der Beteiligung an der Gestaltung der eigenen Umwelt sollen das Erlernen von und die Teilhabe an demokratischen Prozessen sowie der Einfluss eigener Ideen erlebbar gemacht werde. Auch die Empfehlungen der unabhängigen UN-Kommission zum 2. Staatenbericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 2004 zielten in diese Richtung: Sie empfahlen, die Möglichkeiten zur Teilhabe Kinder und Jugendlicher in Deutschland auszubauen und zu stärken. Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

Die innovative und altersgerechte Partizipation soll zwei Zielgruppen und Methodensets beinhalten. Zum einen geht es um die Beteiligung von Kindern im Kindergartenalter und zum anderen um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 7 bis 14 Jahren, da die Perspektive im Kindergarten- und Schulkindalter unterschiedlich sein kann und ist. Unsere Stadt muss eine Anstrengung unternehmen, den jüngsten Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt Zugänge zu aktiver Beteiligung zu ermöglichen, ihnen entsprechende Angebote zu machen und sie darüber zu informieren.

Der “Aktionskoffer“ soll dazu beitragen, Stadtteile und Stadtbezirke kinderfreundlicher zu machen, indem Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen sowie Vereine ein Instrument an die Hand bekommen, mit Kindern und Jugendlichen den Stadtbezirk zu erkunden, die sich so wiederum mit ihrem Lebensumfeld auseinandersetzen und Idee entwickeln, was wie verbessert werden kann. Wir gehen davon aus, dass solche Aktionskoffer als Teil des Beteiligungskonzepts für zahlreiche positive Veränderungen im Sinne der Kinder und Jugendlichen führen werden

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende des 2. Quartals 2022 ein Konzept zu erarbeiten, wie die Stadt die im Zuge der Corona-Pandemie und zur Abmilderung der Pandemiefolgen zusätzlich aufgenommenen Darlehen mittelfristig abbauen kann.  Dieses Konzept soll schließlich Bestandteil einer aktualisierten Entschuldungskonzeption werden, in der aufzeigt werden soll, in welchem angemessenen Zeitrahmen eine deutliche Absenkung der Verschuldung erreicht werden kann.

Begründung

Ende 2019 lag die Verschuldung der Stadt Leipzig bei rund 550 Millionen Euro, aufgrund des starken Bevölkerungsanstiegs der vergangenen Jahre und der konsequenten Rückführung der Verschuldung lag die Pro-Kopf-Verschuldung zu diesem Zeitpunkt bei ca. 880 Euro.

Durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Abmilderung ihrer Folgen wird die Stadt bis Ende 2022 einen Schuldenstand von rund 1,2 Mrd. Euro erreichen. Die Verschuldung wird damit mehr als doppelt so hoch sein wie Ende des Jahres 2019. Vor dem Hintergrund, dass unsere Stadt auch langfristig handlungsfähig bleiben, aber auch kein weiterer Investitionsstau auflaufen soll, muss ein Konzept erarbeitet werden, wie die Verschuldung einerseits gesenkt werden kann und andererseits ein Teil davon in langfristige und damit günstigere Darlehen umgewandelt werden kann. Eine Rückführung der Schulden in einem realistischen, längerfristigen Zeitrahmen ist von großer Bedeutung, da ansonsten die kommenden Haushalte stark belastet und damit ein Abbau des Investitionsstaus in vielen Bereichen nicht möglich wäre.

Beschlussvorschlag:

1. Das 365-Euro-Jahresticket soll zunächst stufenweise für ausgewählte Gruppen ab dem 01.08.2021 eingeführt werden. In einem ersten Schritt wird

a) der Preis für die LeipzigPass-MobilCard im Jahresabo auf 365 Euro reduziert,

b) für alle Leipziger bis 27 Jahre das personengebundene Jahres-Abo (Abo light) auf 365 Euro abgesenkt,

c) ein 365-Euro-Jobticket für Angestellte der Stadtverwaltung eingeführt. Auf dieser Grundlage werden in der Folge auch mit anderen Unternehmen entsprechende Vereinbarungen angestrebt.

d) Die Finanzierung der Angebote aus 1a bis c soll aus Mitteln des Bundes für Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV erfolgen, die ausdrücklich zur Entwicklung attraktiver Fahrpreistarife, wie Job-Tickets, Angebote für Berufseinsteiger etc., vorgesehen sind.

e) Zum 30. Juni 2022 erfolgt ein erster Bericht zur Umsetzung und Annahme der Modelle des 365 Euro-Tickets

2. Die Cross-Selling-Strategie in der L-Gruppe wird durch die Entwicklung weiterer bzw. die Weiterentwicklung bestehender Angebote ausgebaut, um die Nachfrage zu verbessern.

3. Die Stadtverwaltung erstellt, basierend auf dem Beschluss des Antrags VII-A-01471 (Park&Ride schaffen – Umstieg auf den ÖPNV erleichtern) vom 11. November 2020 bis Ende des 2. Quartals 2021 ein entsprechendes Umsetzungskonzept. Neben dem Park-&-Ride-Konzept sind auch klimafreundliche Car-Sharing-Optionen unter Einbindung des Umlandes und Einbezug von Flächen Privater zu prüfen.

Begründung:

Das 365-Euro-Ticket soll ein Beitrag dafür sein, den ÖPNV attraktiver zu machen und den urbanen Verkehr entsprechend der beschlossenen Mobilitätsstrategie neu zu strukturieren. Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte- insbesondere des städtischen Haushaltes – wegen der Corona Pandemie ist eine zeitnahe Einführung des Tickets für alle leider nicht machbar. Wir halten es jedoch mit Blick auf die Verkehrswende und unsere beschlossenen Klimaschutzziele, die wir schaffen müssen und schaffen wollen, für sinnvoll, mit der schrittweisen Einführung des Tickets zu beginnen. In einem ersten Schritt sollen – unter Einbeziehung der 100-prozentigen finanziellen Einbeziehung des Bundes – vor allem im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, das „Sozialticket“ für Menschen mit geringem Einkommen gestärkt werden.

Weiterhin sollen jungen Leipzigerinnen und Leipziger unter 28 Jahren profitieren, um diesen für den Einstieg in oder Umstieg auf den ÖPNV ein attraktives Angebot zu machen. Gerade bei Berufseinsteigern ist ein preiswertes Angebot sinnvoll, da diese noch nicht auf ein bestimmtes Verkehrsmittel festgelegt sind und somit eine Kundenbindung über das Studium bzw. die Ausbildung hinaus möglich ist. Außerdem ist die Kaufkraft vieler junger Menschen nach Studium oder Ausbildung noch nicht so ausgeprägt (z.B. durch eine neue Wohnung oder Familiengründung), deshalb wollen wir die Differenz zwischen dem günstigen Azubi/Semesterticket und dem Normaltarif verringern. Darüber hinaus wollen wir unter partnerschaftlicher Beteiligung von Unternehmen und LVB Jobticketangebote auf 365-Euro-Basis realisieren. Die Stadt soll bei der Neustrukturierung des Jobtickets vorangehen, hierfür wird mit Mehrkosten von rund 150.000 Euro gerechnet. Für solche innovativeren Tarifangebote stehen voraussichtlich Fördermittel des Bundes aus dem Klimaschutzprogramm 2030 (siehe Beschlusspunkte 1a bis c) ab dem kommenden Jahr zur Verfügung. Die Einführung der Tarife entsprechend der Punkte 1a und 1b würden jährlich etwa 2,3 Mio. Euro Mehraufwendungen verursachen, also deutlich weniger als die prognostizierten 30 Mio. Euro p.a. für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für alle Monatskarten und Abo-Nutzer der LVB.

Aus Sicht der Kunden der Leipziger Gruppe und eben zur verbesserten Kundenbindung, vorrangig bei Stadtwerken oder Verkehrsbetrieben, sind Cross-Sellings-Strategien sinnvoll. Bislang wird davon in nicht ausreichendem Maße Gebrauch gemacht, obwohl das die Angebote der Unternehmen der L-Gruppe noch attraktiver machen könnte. Gerade im Zusammenhang mit der Sportbäder GmbH und der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bieten sich hier Rabattlösungen für Kunden der Stadtwerke an.