Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2025 in Verhandlung mit der Verwaltungsleitung der Liebfrauenkirche in Leipzig Lindenau, Karl-Heine-Str. 112, zu treten, um die freien Gebäudeteile in Erbbaupacht zu übernehmen und diese als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.

2. Die Vergabe der Atelierräume erfolgt dann nach den Kriterien, wie sie im Atelierprogramm der Stadt (Beschluss zu VII-A-08505-NF-03) definiert sind.

Begründung:

Der Verwaltungsleiter der Liebfrauenkirche, Herrn Cerny, hatte Ende 2023 dazu eingeladen, den Gebäudeteil (das Pfarrhaus) zu besichtigen, den die Gemeinde zukünftig nicht mehr nutzten wird, um darüber ins Gespräch zu kommen, wie dieser Gebäudeteil sinnvoll und als Bereicherung für die Stadt nachgenutzt werden könnte.

Er hat auf ein Beispiel in einer anderen Stadt verwiesen, wo ein Teil des Hauses in Erbbaupacht an die Kommune zur Nachnutzung abgegeben wurde, was sich zur Zufriedenheit beider Partner entwickelte. Der Verwaltungsleiter hatte im letzten Jahr schon begonnen, einige Räume des Pfarrhauses als Ateliers zu vermieten und möchte gern an diese Idee anknüpfen. Er und der Kirchenvorstand wollen das Haus und dessen Verwaltung innerhalb der nächsten Jahre komplett abgeben, aber möglichst nicht an einen privaten Investor. Sie würden es dagegen sehr begrüßen, wenn die Stadt das Pfarrhaus in Erbbaupacht übernimmt. Die Idee, daraus ein Atelierhaus zu entwickeln, finden der Verwaltungsleiter und der Vorstand sehr gut und anstrebenswert, möglichst mit einem öffentlich zugänglichen Raum für Ausstellungen oder Formate, die auch Gemeindemitglieder besuchen können.

Da sich die Liebfrauenkirche in einem Stadtteil mit guter Anbindung befindet und nach diversen Kündigungen in der Umgebung dringend Atelierräume gesucht werden, bietet sich der Stadt mit dieser Immobilie eine einmalige Chance, das Gebäude im Rahmen eines Atelierprogramms als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.

Im Oktober 2023 hat der Stadtrat die Erarbeitung eines Leipziger Atelierprogramms bis zum 4. Quartal 2024 beschlossen. Die Vergabe der Räume soll deshalb dann unter den im Atelierprogramm definierten Kriterien erfolgen.

Bezahlbare Atelierräume werden in Leipzig händeringend gesucht. Das ist spätestens seit der Kündigung der Atelierräume im Westwerk 2018 bekannt. Schon davor wurden Atelierräume in der Nicolaistraße, im Kohlrabizirkus, in der Rosenowstraße und auch in der Baumwollspinnerei gekündigt. Das Atelierhaus Kunsttanker konnte die entstandenen Bedarfe nur zum Teil auffangen. Zum Ende des Jahres 2023 mussten nun weitere Künstler*innen ihre Ateliers in der Erich-Zeigner-Allee aufgeben.

Der Bund bildende Künstler Leipzig berichtet ebenfalls, dass es einen großen Mangel an bezahlbaren Atelierräumen in Leipzig gibt und diesem eine große Nachfrage gegenübersteht. Der BBKL führt zwar eine Atelierraumliste, kann nur leider schon seit Jahren keine Räume mehr an Künstler*innen vermitteln. Die aktuelle Mietpreisentwicklung führt außerdem dazu, dass sich Leipziger Künstler*innen die Mieten nicht mehr leisten können.

Um den aktuellen Bedarf an Räumen zu verdeutlichen, hat die Künstlerin Marlet Heckhoff vor Ende 2023 eine Umfrage gestartet, die abfragt wer Atelierräume in Leipzig sucht. Bis heute stehen schon über 140 Künstler*innen auf dieser Liste und es werden mehr.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt: im Haushaltsplanverfahren 2023/2024 einen Vorschlag vorzulegen, wie die „Straßenreinigung“ für die Radwege, die bisher nicht von der derzeitig gültigen Satzung erfasst werden, in direkter Beauftragung durch das VTA an den Eigenbetrieb Stadtreinigung realisiert werden können. In dieser Direktbeauftragung sollte berücksichtigt werden, die Radwege in mindestens zwei Kategorien zu unterscheiden, z.B.

a) Hauptnetz Rad + Radschnellwege und Aktiv-Achsen mit einer Reinigungshäufigkeit von einmal pro Quartal

b) alle weiteren Radwege, sofern nicht von 1a oder Straßenreinigungssatzung erfasst, mit einmal halbjährlicher Reinigung. Das beinhaltet die Prüfung und notwendige Ertüchtigung der ausgebauten mit Bitumen versehenen Radwege für eine Reinigung mit Kehrmaschinen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Strategie- und Maßnahmenplan zu entwickeln, wie mit Neobiota (Neozoen, Neophyten und Neomyzeten), also Tier-, Pflanzen- oder Pilzarten, die sich aufgrund menschlicher Einflussnahme in Gebieten etabliert haben, in denen sie vorher nicht heimisch waren, auf dem Gebiet der Stadt Leipzig umgegangen werden soll. Dies soll vor allem für Tier- und Pflanzenarten geschehen, die nach 1492 hierher kamen, wobei die sich ändernden klimatischen Verhältnisse besonders berücksichtigt werden sollten.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dazu nötige Zusammenarbeit mit beiden anliegenden Landkreisen zu suchen und gemeinsame Strategien zu entwickeln.
     
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass die Staatsregierung den sächsischen Kommunen bei der Umsetzung der bereits 2015 von der EU beschlossenen und in den Jahren 2017, 2019, 2022 und 2024 erweiterten Liste der invasiven Arten und der daraus resultierenden Durchführungsverordnungen mit Personal und Ressourcen unterstützt um eine flächige Umsetzung zu ermöglichen.
     
  4. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis Ende 2024 einen Maßnahmenplan vor, der sich an dem Deutschen Bundesamt für Naturschutz und dem Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten orientiert. Darin sollen folgende Themen enthalten sein:
    1. Vorsorge, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsarbeit und Prävention,
    2. Monitoring, Früherkennung sowie Sofortmaßnahmen bei angezeigten oder selbst entdeckten Problemen,
    3. Akzeptanz, Kontrolle aber auch Informationen zu Beseitigung und Bekämpfung,
    4. Ermittlung des Aufwandes und der daraus resultierenden Bedarfe, beispielsweise an Biotoppflegern, Umwelt-, Wasserwirtschafts- oder Gärtnerpersonal im Verhältnis zu den vorhandenen Möglichkeiten der Fachgebiete und Bauhöfe.

Begründung:

Zur Genese dieser Neufassung ist zu sagen, dass die Stadt in ihrem Verwaltungsstandpunkt von Mitte 2022 darauf verwiesen hat, dass der Freistaat seine Hausaufgaben bei diesem Thema noch nicht umfänglich gemacht habe und die Stadt dem deshalb nicht vorgreifen wolle. Der Freistaat hat das Landeskonzept  im November 2021 beschlossen und inzwischen veröffentlicht. Nun ist es an der Stadt Leipzig und der Region, einen eigenen Umsetzungsplan zu entwickeln. Das ist Gegenstand des Antrags.

Einige invasive Arten, die hier ohne natürliche Feinde aufwachsen, gefährden unsere natürliche Vielfalt bei Pflanzen und Tieren. Rund 10-20 Prozent der invasiven Arten stellen eine tatsächliche Gefährdung für die heimische Flora und Fauna dar. Der Klimawandel könnte hierbei ohnehin schon problematische Prozesse beschleunigen und verstärken.

Aktuell scheint es bei der Stadt keine Richtlinien zu geben, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll. Seit Anfang der 2000er-Jahre wurden auf europäischer und Bundesebene zahlreiche Verordnungen verabschiedet, die sich mit der Problematik befassen. Die Stadtverwaltung muss klären, wie hier vor Ort diese Verordnungen umgesetzt werden können. 

Folgende Beispiele (nicht abschließend, denn die Liste der EU umfasst deutlich mehr Neobiota) zeigen den mitunter negativen Einfluss von Neobionten auf die heimische Flora und Fauna:

  •         Riesenbärenklau oder Beifussblättrige Ambrosie: Beide Pflanzen können heftige allergische Reaktionen bei Menschen und Tieren auslösen. Hier muss entschieden werden, ob und wo solche Pflanzen wachsen dürfen bzw. wann sie zu beseitigen sind und was für Mittel oder Maßnahmen eingesetzt werden.
  •         Japanischen Knöterich: Durch ihre schnelle Ausbreitung stellt diese Pflanze eine Gefahr für heimische Gewächse dar und deshalb muss beispielsweise auch hier geklärt werden, wie damit umgegangen werden soll. Vor allem bei der Beseitigung übersehene oder beim Abtransport gar breit gestreute Pflanzenteile kann eine massive Ausbreitung befördert werden. In Uferbereichen, wo der Japanische Knöterich optimale Bedingungen findet, ist er dann unter anderem ausschlaggebend für die Vertreibung von Bruttieren, besonders von im Schilf brütenden Vögeln. Deshalb müssen beispielsweise Bauhöfe oder die Stadtreinigung Handreichungen bekommen, wie mit diesen Pflanzen umgegangen werden soll.
  •         Gemeiner Sonnenbarsch: In sehr vielen privaten Teichen oder Schwimmteichen ist der Gemeine Sonnenbarsch zu finden und wurde bewusst eingesetzt. In natürlichen Gewässern ist er praktisch ohne Fressfeinde, sodass er sich ungehindert vermehren kann und heimische Arten verdrängt. Hier ist zu klären, wie verhindert werden kann, dass der Gemeine Sonnenbarsch in öffentlichen Gewässer ausgesetzt wird.
  •         Waschbär: Die Population der Waschbären wächst immer stärker an, deshalb fallen ihm immer mehr brütende Vögel und andere Tiere zum Opfer. In den Gebieten der Aue die wir vernässen und wo flache Gewässer entstehen fressen Waschbären alle Amphibien die sie bekommen und stören so das Ökosystem und befeuern die Ausbreitung und Vermehrung von Stechinsekten. Eine AG Waschbär macht sich seit Jahren auf diese Folgen zu untersuchen und einzudämmen.

Potenzielle Fragen wären hier zum Beispiel auch, welche Insekten eine potenzielle Gefahr durch eine Vernässung des Auenwaldes im Zusammenspiel mit der Klimaerwärmung darstellen.

Quellen:    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN

Beschlussvorschlag

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

  1.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Langfristkonzepts Ruhender Verkehr mögliche stadtweite Bedarfe und Potenziale für Quartiersgaragen/Quartiers-Hubs zu untersuchen und die Prüfergebnisse im Langfristkonzept festzuhalten.
     
  2. Folgende Kriterien sollten im Langfristkonzept neben weiteren betrachtet werden: 
  • Auswahl von Gebieten mit hohem Parkdruck 
  • Entfernung zum ÖPNV
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in den Quartieren
  • Nutzung von Synergien bei Neubau von öffentlicher Infrastruktur (Schulen, Rettungswachen, Bürogebäuden)
  • Einbindung von Dritten bei der Umsetzung (z.B. Supermärkte)
  • Fördermöglichkeiten.
     
  1. Das Langfristkonzept Ruhender Verkehr wird bis zum Ende des 1. Halbjahr 2025 dem Stadtrat vorgelegt. Auf dem Weg dorthin wird der zwA Verkehr und der FA Stadtentwicklung und Bau in die Überlegungen durch regelmäßige Berichterstattung und Diskussion eingebunden. 
    Als erstes Pilotprojekt setzt der Oberbürgermeister eine Quartiersgarage im Stadtteil Anger-Crottendorf auf dem Gelände der neu zu errichtenden Rettungswache in der Theodor-Neubauer-Straße 37 (Flurstücke 25/1;25/2;25/3, Gemarkung Crottendorf) um. Dazu legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat und Stadtbezirksbeirat Ost ein Umsetzungskonzept – basierend auf der bereits erstellten Machbarkeitsstudie – bis zum 31.12.2024 vor.

Begründung:

Die Neufassung nimmt in Teilen den Verwaltungsstandpunkt auf und korrigiert Datumsangaben. Darüber hinaus wird an der Intension des Ursprungsantrags, sich zum Bau einer Quartiersgarage zu bekennen, aufrecht gehalten. 

Im öffentlichen Raum gibt es mehr ruhenden Verkehr als Platz dafür da ist. Eine Möglichkeit, diese Problemlage zu lösen, ist die Errichtung von Quartiersgaragen. Gerade mit Blick auf die wachsende Anzahl an E-Fahrzeugen in der Stadt muss auch Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Dies ist unkomplizierter an einem Standort möglich als im gesamten Verkehrsraum.

Quartiersgaragen können zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Quartieren beitragen, weil Straßenraum vom ruhenden Verkehr befreit wird und somit für Schanigärten oder Urban Gardening genutzt werden könnte.

Für das Pilotprojekt gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie von Januar 2023, die die Stadt Leipzig erstellt hat. Nach dieser Studie ist die Umsetzung am genannten Standort möglich. Es fehlt jedoch in der Stadtverwaltung an einer organisatorischen Zuordnung im Fachdezernat. Darüber hinaus kann die Quartiersgarage, die durch den avisierten Schulneubau wegfallenden Stellplätze kompensieren und die Aufenthaltsqualität im Quartier erhöhen. Dritte, wie Leipziger Verkehrsbetriebe, Stadtwerke Leipzig und private Bauunternehmen können in das Projekt einbezogen werden.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, für die Ortsteile Mölkau und Stötteritz folgende verkehrsrechtlichen Anordnungen für eine Verkehrsberuhigung zu prüfen: 

  • Umsetzung einer Verkehrsberuhigung auf den Durchgangsstraßen Engelsdorfer Straße, Paunsdorfer Straße, Sommerfelder Straße und Zweinaundorfer Straße [gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum 1. Fortschreibung vom 25.02.2015 Punkt 5.4.3, S 73 „… umfeldverträgliche Möglichkeiten zur Entschärfung der verkehrsbedingten Probleme für die Wohngebiete zu prüfen” und Lärmaktionsplan] 
  • Herausnahme des Lkw- und Wirtschaftsverkehrs ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen 
  • Optimierung der Ampelschaltung in den Kreuzungsbereichen entlang der o.g. Durchgangsstraßen 
  • Anpassung der Verkehrsleithinweise von/zur Autobahn A14 
  • Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) 
  • Einrichtung von Verkehrsüberwachungssystemen (Blitzer). 

Ein Prüfbericht liegt bis zum Ende des III. Quartals 2024 vor. 

2. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, in der für das Jahr 2025 avisierten Machbarkeitsstudie zur Verkehrskonzeption Mittleren Ring Südost folgende Eckdaten zu berücksichtigen: 

  •        Ertüchtigung aller Durchgangsstraßen in der Ortschaft Mölkau für Rad- und Fußverkehr 
  •        Aufstellung einer Maßnahmenliste mit zeitlicher Einordnung zur Sanierung der Engelsdorfer, Sommerfelder Straße und grundhafte Erneuerung der Zweinaundorfer Straße
  •        Einbindung des ÖPNVs 
  •        Einbindung von Sharing-Angeboten für Fahrrad und MIV 
  •        Einbindung der Akteure vor Ort in die Verkehrskonzeption Mittlerer Ring (Ortschaftsrat, Stadtbezirksbeirat, Bürgervereine und Bürgerinitiativen).

Begründung:

Gemäß den Ausführungen des Verkehrs- und Tiefbauamtes aus dem Jahr 2023 wird für die Verkehrsplanung Mittlerer Ring Südost eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese soll auch neben der Untersuchung zur Umsetzung des Mittleren Rings Maßnahmen für die verkehrliche Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz untersuchen. Es ist zu begrüßen, dass hier alle Verkehrsarten einbezogen werden sollen. Da die Beauftragung der Studie jedoch erst Ende 2024 erfolgen soll und somit erst zum Ende des Jahres 2025 mit einer Ergebnisvorlage zu rechnen ist, wird mit diesem Antrag das Ziel von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und – entlastung für die Ortsteile Mölkau und Stötteritz verfolgt.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alles Nötige zu tun, um die Bäume entlang der Staatsstraße S 8 im Nordraum zu erhalten.

Dafür werden folgende 3 Punkte umgehend geprüft, dem Stadtrat die Prüfungsergebnisse bis zum 3. Quartal 2024 vorgelegt und in Abstimmung mit dem Stadtrat das beste Konzept umgesetzt.
 

  1. Die Stadt prüft, ob der vierspurige Ausbau der Staatsstraße S 8 wirklich nötig ist oder ob ein Ausbau der Knotenpunkte zur Bundesstraße B 6, zur Hugo-Junkers-Straße und am Kreisverkehr zur Poststraße ausreicht, um den Verkehr zu gewährleisten.
     
  2. Die Stadt prüft, ob und wie ein geeignetes Konzept für den öffentlichen Nahverkehr realisiert werden kann, um Verkehre im Schichtwechsel zu minimieren, um Lieferverkehre aufrechtzuerhalten. Das könnte mit dem Bau von S-Bahn-Haltepunkten plus Bus-Shuttle-Verkehre geplant werden.
     
  3. Die Stadt prüft, ob bei der Notwendigkeit des vierspurigen Ausbaus die Bäume entlang der Radefelder Allee gerettet und umgepflanzt werden können, analog der Bäume in der Gorkistrasse. Dazu nimmt die Stadt sofort Gespräche auf, um die Möglichkeit und die Kosten zu ermitteln. Sie nimmt parallel dazu mit allen Beteiligten, die von einem möglichen Ausbau der S 8 profitieren, Gespräche auf, um sie an den Kosten zu beteilige. Das können die anliegenden Firmen sein, welche ihre Schichtwechselzeiten nicht besser abstimmen, aber Zero impact Versprechen abgeben, die Stadt Schkeuditz mit dem großen Interesse an einer funktionierenden Verbindung zwischen Kernstadt und nördlichen Ortsteilen und mit dem Flughafen/Freistaat, der ein großes Interesse am Ausbau der Gewerbeflächen rund um den Flughafen hat.

Bevor die Stadt Leipzig mit den Planungen für einen möglichen Ausbau beginnt, sind diese Fragen in den Fachausschüssen zu diskutieren und abzuwägen und im Stadtrat zu berichten.

Reduzieren

Begründung

Laut übereinstimmenden Medienberichten und Berichten in den nichtöffentlichen Ausschüssen gibt es die Absicht, im Rahmen des 45 Mio.-Euro-Pakets für die Kommunen, im Umfeld des Flughafens die S 8 vierspurig auszubauen.

Das wird aus unserer Sicht nicht gehen, ohne die Bäume auf mindestens einer Seite der erst kürzlich erbauten Straße zu entfernen. Wir zweifeln aus eigener Betrachtung, ob diese Maßnahme wirklich nötig ist, denn die Straße ist nur wochentags und zwar genau 3-mal zum Schichtwechsel voll und ist den Rest des Tages kaum befahren und steht am Wochenende auch schon mal leer.

Wir wollen überprüfen lassen, ob man den Ausbau umgehen könnte, indem man mit den vorhandenen Straßen und einem Ausbau des ÖPNV arbeiten kann.

Als zweiten Schritt sehen wir den teilweisen Ausbau nur an den Knotenpunkten, damit könnten die meisten Bäume dort erhalten werden und der Verkehr staut sich nicht auf Strecke, sondern nur an den Knotenpunkten, weil der Verkehrsfluss dort nicht optimal passt.

Als dritten Schritt sehen wir die Chance auf Gespräche mit den anliegenden Firmen, die mit “Zero Impact“ werben, ob sie ihre Schichtwechselzeiten so abstimmen können, dass nicht alle zur gleichen Zeit die Straße nutzen müssen.

Und als ultimo ratio sehen wir das Retten der Bäume an der ganzen Allee an, was jedoch zeitnah geprüft und geplant werden muss.

Weil die Summe, die der Freistaat der Stadt Leipzig für diesen Ausbau zur Verfügung stellt, nicht ausreichen wird und insbesondere verschiedene Unternehmen in besonderem Maße von dem Ausbau der Straße profitieren werden, wollen wir die Kosten für die Umpflanzaktion, wenn andere Optionen nicht möglich sein sollten, auch auf die Profiteure aufteilen, denn die angebotenen Mittel werden hierfür nicht ausreichen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
um die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Portitz, vor
allem im Knotenbereich Tauchaer Straße/Heckenweg/Am Künstlerbogen herzustellen.
Zur Lösungsfindung werden der Elternrat und die Schulleitung der Grundschule Portitz
einbezogen.
Die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Jugend, Schule und Demokratie
werden über die Umsetzung informiert.


Begründung:

Bereits mit Anfrage VII-F-10269 hat die SPD-Fraktion auf das Problem einer fehlenden
sicheren Querung der Tauchaer Straße im Knotenbereich Tauchaer Straße/Heckenweg/Am
Künstlerbogen hingewiesen. Die umfangreichen Ausführungen der Stadt Leipzig sind
nachvollziehbar, lassen aber keinen Willen zur Behebung der Problematik erkennen. Ein
Warten bis 2027 auf den Ausbau des Knotenpunktes durch den vor Ort tätigen Investor ist
für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht hinnehmbar.
Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Schreiben der Schulleitung vom 05.08.2024, sowie
E-Mails der Elternvertreter sowie von Anwohnerinnen und Anwohnern vom Mai 2024 (siehe
Anlage).
Aufgrund der hohen Gefährdungslage ist eine unverzügliche Lösungsfindung geboten. In
diese sind die Gremien der Grundschule (Schulleitung und Elternvertretung) einzubeziehen.