Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister veranlasst, dass dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zeitnah darüber berichtet wird, welchen Kenntnisstand die Verwaltung hat, was die Prüfung mehrerer Radschnellwege durch den Freistaat Sachsen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig betrifft. Der Bericht soll sich insb. auf mögliche Streckenführungen beziehen und aufzeigen, wie die Radschnellwege in das bestehende Radwegenetz der Stadt Leipzig eingebunden werden können.
  2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Stadtrat bis Ende des 4. Quartals 2019, bzw. schnellst möglich nachdem der Freistaat seine Prüfungen abgeschlossen hat, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Radschnellwege hochwertig in das Leipziger Radwegenetz integriert werden können. Dabei sollen hochwertige Verbindungen entstehen, die möglichst auf eigenen Strecken oder abseits der Hauptstraßen auf ertüchtigten Nebenstraßen verlaufen. Das Konzept soll Vorschläge für die fahrradfreundliche Umgestaltung von Nebenstraßen enthalten, die ein Qualitätsniveau oberhalb der bisher bestehenden Fahrradstraßen bieten. Dabei ist unter Anderem zu prüfen:
    • Die Möglichkeit Radwege aus Sicherheitsgründen längsseitig abzupollern, sofern sie, wenn auch nur teilweise, auf Hauptverkehrsstraßen entlanggeführt werden müssen.
    • Die Möglichkeit, Vorfahrtsregelungen auf Nebenstraßen so anzupassen, dass die Radroute Vorfahrt hat, wobei darauf hinzuwirken ist, dass die Vorfahrtsregelungen keine attraktive Alternativroute für den MIV darstellen (bspw. durch Einbahnstraßenregelungen).
    • Die Möglichkeit an Kreuzungen mit Hauptstraßen Ampeln einzurichten, die eine sichere Überquerung dieser Straßen ermöglichen und so gesteuert werden, dass eine grüne Welle für Radfahrende entsteht.
    • Die Möglichkeit, die Nutzung des öffentlichen Straßenraums für Parkplätze so zu organisieren, dass für Radfahrende ein möglichst geringes Sicherheitsrisiko durch ein- und ausparkende Autos entsteht.
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass hochwertige Radverbindungen wie unter Punkt 2 beschrieben in das Förderprogramm des Freistaats aufgenommen werden.
  2. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, Planungen für eine Aktiv-Achse Süd, die vom Bayrischen Bahnhof zum rund 7 Kilometer entfernten Markkleeberger See führen soll, zu veranlassen. Dabei ist insb. eine Route entlang der S-Bahn-Strecke zu prüfen und die Zusammenarbeit mit der Stadt Markleeberg zu suchen.

 

Begründung:

Für den Raum Leipzig gibt es fünf Verbindungen, die von Seiten des Freistaats potenziell als überörtliche Radschnellwege in Betracht kommen sollen. Dies betrifft Strecken von Schkeuditz, Markranstädt, Markkleeberg, Naunhof und Taucha nach Leipzig. Strecken also, auf denen Pendler ihren Arbeitsweg zwischen Leipzig und den umliegenden Gemeinden auch mit dem Fahrrad zurücklegen können. Unter anderem auch dadurch, dass Elektro-Fahrräder eine immer weitere Verbreitung finden, nimmt auch die Zahl der Menschen zu, die weitere Strecken zwischen Wohn- und Arbeitsort mit dem Fahrrad zurücklegen. Es erscheint jedoch wenig sinnvoll, wenn diese Verbindungen um die Stadt herumgeführt werden, denn Sinn und Zweck sollte sein, neben der Innenstadt auch auf dem Weg liegende Wohnquartiere entsprechend anzubinden, um für möglichst viele Menschen diese neuen Verbindungen aus dem Umland und ins Umland hinein attraktiv zu gestalten.

Als Ergänzung zu bereits in Planung befindlichen Radwegen, wie beispielsweise den Bahnbogen Gohlis und den Parkbogen Ost, oder der schon vorhandenen Verbindung im Leipziger Westen entlang des Karl-Heine-Kanals, die abseits des regulären Straßennetzes in Leipzig verlaufen sollen,  soll auch die Planung für die Aktiv-Achse Süd in Angriff genommen werden. Der Ökolöwe hat hierzu entsprechende Vorschläge unterbreitet, indem diese Route vom Bayrischen Bahnhof Richtung Markkleeberger See verlaufen und damit die Stadtteile Connewitz, Lößnig, Marienbrunn sowie Dölitz-Dösen noch besser an die Innenstadt anbinden soll.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig bietet allen Erzieherinnen und Erziehern, die in den Ruhestand treten oder in den vergangenen 12 Monaten bereits in den Ruhestand getreten sind, Arbeitsverträge auf Stundenbasis an.

 

  1. Allen Erzieherinnen und Erziehern in Horten werden 40-Stunden-Verträge angeboten. Insofern diese Stundenzahl nicht im Hort erbracht werden kann, wird den Erzieherinnen und Erziehern die erforderlichen Stunden in einer nahe gelegenen Kindertageseinrichtung angeboten.

 

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen ein, dass die Durchlässigkeit der Berufsausbildung zur Arbeit in einer Kindertageseinrichtung erweitert wird, zum Beispiel durch die Anrechnung erworbener Qualifikationen aus einer anderen Ausbildung und spezielle Ausbildungsgänge für Umschülerinnen und Umschüler.

 

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen ein, dass die Zulassung zur Arbeit in Kindertagesstätten von Absolventen weiterer berufsnaher Abschlüsse, wie Magister Erziehungswissenschaften und Ergotherapeuten möglich ist.

Begründung:

In den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Leipzig fehlen momentan Erzieherinnen und Erzieher. Auch bei den freien Trägern sind etliche Stellen unbesetzt. Um diesen Notstand zu mildern schlagen wir vor, dass die Stadt Leipzig aktiv auf Erzieherinnen und Erzieher zu geht um einzelne Stundenanteile zu erhöhen.

Des Weiteren unterstützen wir Initiativen, die den Zugang des Erzieherberufes vergrößern. Einige Bundesländer haben inzwischen beschlossen, auch Personen mit fachfremden Berufsabschlüssen anzunehmen. Beispielsweise in Berlin können mit Zustimmung der Kitaaufsicht in begründeten Einzelfällen andere Fachkräfte (andere als sozialpädagogische Fachkräfte im Sinne der Verordnung) beschäftigt und auf den Personalschlüssel angerechnet werden, wenn dies auf Grund der besonderen Konzeption, insbesondere bei einer bilingualen Ausrichtung, erforderlich ist. Voraussetzung ist die durchgehende Anwesenheit von Fachpersonal. Weiter können Personen auf den Personalschlüssel angerechnet werden, die in die berufsbegleitende Ausbildung gehen oder die sich in der Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung befinden. Diese Regelung gilt auch für Personen, die über hinreichende pädagogische Fachkenntnisse verfügen, beispielsweise Magister Erziehungswissenschaften, Ergotherapeuten. Die Fachkenntnisse müssen in acht relevanten Feldern nachgewiesen werden. Gegebenenfalls werden Fortbildungsauflagen erlassen. Die zweite Möglichkeit in Berlin, ist der Weg über die Nichtschülerprüfung. Diese Möglichkeit richtet sich an Personen, die die Voraussetzungen für eine Fachschulausbildung erfüllen und mit der Prüfung die Anerkennung als staatlich anerkannte ErzieherInnen erlangen wollen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

  1. Die Stadtverwaltung legt, basierend auf dem beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplan (Punkt F 8.3.4), bis Ende 2019 die Prüfergebnisse zur Einführung von Fahrradstraßen in den im Entwicklungsplan definierten Straßenzügen vor und bis Ende zweites Quartal 2020 ein umfassendes Umsetzungskonzept inkl. Zeitplan für die Einrichtung von Fahrradstraßen in Leipzig. Wie bereits im Radverkehrsentwicklungsplan beschrieben, muss die Zielstellung eine gute, schnelle und verkehrssichere Verbindung aus den Stadtbezirken Richtung Innenstadt sein.
  2. Für die Karl-Liebknecht-Straße wird geprüft, ob diese aufgrund ihrer Hauptstraßenfunktion und dem geförderten ÖPNV-Ausbau überhaupt als Fahrradstraße in Betracht kommen kann.

 

Begründung:

Seit mehreren Jahren wird die Ausweisung der Bernhard-Göring-Straße als eine Fahrradstraße kommuniziert. Die B.-Göring-Straße als Parallelstraße zur „KarLi“ könnte mit dieser Umwidmung den erfreulicherweise zunehmenden Radverkehr im Leipziger Süden von und zum Zentrum verstärkt aufnehmen und für Radfahrer/innen eine attraktive Verbindung auf der Nord-Süd-Achse darstellen. Eine Umwandlung der Karl-Liebknecht-Straße in eine Fahrradstraße soll zumindest geprüft werden.

Darüber hinaus sind im Radverkehrsentwicklungsplan bereits folgende Straßenzüge definiert worden, deren Umwandlung in Fahrradstraßen geprüft werden soll:

  • Bernhard-Göring-Straße
  • Gustav-Adolf-Straße / Humboldtstraße
  • Siemeringstraße / Walter-Heinze-Straße / Lauchstädter Straße /
    Alte Straße
  • Wigandstraße / Neue Straße / Klarastraße / Limburgerstraße
  • Kickerlingsberg / Poetenweg /Stallbaumstraße / Heinrothstraße
  • Stahmelner Straße / Friedrich-Bosse-Straße / Knopstraße
  • Sportplatzweg / Alte Dorfstraße / An den Linden / Zum Bahnhof
  • Fockestraße
  • Am Elsterwehr / Mainzer Straße / Aachener Straße / Willmar-
    Schwabe-Straße
  • Alte Salzstraße (zwischen Krakauer Straße und Potschkaustraße)
    / Lobensteiner Straße / Breisgaustraße
  • Plösener Straße / Am Keulenberg / Alte Theklaer Straße
  • Erikenstraße / Seumestraße
  • Buttergasse / Küchenholzallee
  • Prellerstraße / Kanalstraße / Geibelstraße
  • Kochstraße / Biedermannstraße
  • Industriestraße östlich Könneritzstraße
  • Sebastian-Bach-Straße / Schrebergäßchen / Kolonnadenstraße /
    Otto-Schill-Straße
  • Schützenstraße / Littstraße / Dörrienstraße / Kreuzstraße / Comeniusstraße
    / Rabet
  • Ludwigstraße/Kohlweg
  • Kantatenweg
  • Raschwitzer Straße
  • Im Dölitzer Holz
  • Erich-Thiele-Straße
  • Lauerscher Weg
  • Elsterstraße
  • Albrechtshainer Straße / Pommerstraße / Pflaumenallee
    Kärrnerweg / Oberdorfstraße / Oststraße

Da der Radverkehrsentwicklungsplan bereit 2012 beschlossen wurde, müssten die Prüfungen seit Längerem abgeschlossen sein, sodass die Verwaltung dem Stadtrat bis Ende 2019 die Prüfergebnisse und bis Ende des 2. Quartals 2020 einen umfassenden Umsetzungsplan vorlegen können muss.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ausweitung des Bereichs mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer/Stunde vor der Kurt-Masur-Schule um den Steinplatz zu erweitern. Dass bedeutet, die Einrichtung von Tempo 30 auf der Bernhard-Göring- sowie der Arthur-Hoffmann-Straße im Bereich zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, die Ausweisung von Tempo-30 vor allen Spielplätzen zu prüfen, wenn diese unmittelbar an Straßen liegen auf denen bislang eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von über 30 Kilometer/Stunde gilt.

 

Begründung:

Vor der Kurt-Masur-Schule gilt eine Tempo-30-Regelung, allerdings nur auf der Bernhard-Göring-Straße. Dieser Bereich endet allerdings noch vor dem Steinplatz, auf dem sich u.a. im Stadtbezirk Süd beliebter und stark frequentierter Spielplatz befindet. Um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, soll geprüft werden, sowohl auf der Bernhard-Göring-Straße als auch auf der Arthur-Hoffmann-Straße zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer/Stunde zu reduzieren. Damit wäre neben der Schule auch der Steinplatz (Spielplatz) in diesen Bereich enthalten.

Um diese Thematik generell zu klären, soll auch geprüft werden, ob auch an anderen Stellen, wo sich Spielplätze in unmittelbarer Nähe zu Straßen befinden, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von über 30 Kilometern/Stunde erlaubt sind, im Bereich dieser Spielplätze die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 gesenkt werden kann.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2019 einen Umsetzungsplan zu erstellen, bis wann alle Lastkraftwagen (ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) der Stadtverwaltung mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden.
  2. Der Oberbürgermeister wirkt ferner bei den kommunalen Beteiligungsunternehmen darauf hin, dass dort zügig Lastkraftwagen(ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) und Busse (mit mehr als 9 Sitzplätzen, inkl. Fahrer) mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden. Er informiert den Stadtrat bis zum Ende des 4. Quartals 2019 über die diesbezüglichen Umsetzungsplanungen der kommunalen Beteiligungsunternehmen.

Begründung:

In den letzten Wochen und Monaten ist es immer wieder zu schweren Unfällen gekommen, weil Lkw nicht mit Abbiegeassistenten ausgestattet waren und deshalb Radfahrer oder Fußgänger, die sich im toten Winkel der Fahrzeuge befanden, beim Abbiegen nicht wahrgenommen wurden.

Die Problematik der Nachrüstung von Lkw der Stadtverwaltung und kommunaler Beteiligungsunternehmen mit solchen Assistenzsystemen war bereits öfter Thema im Stadtrat. Uns allen ist bewusst, dass Abbiegeassistenten im Straßenverkehr Leben retten können. Wir wollen deshalb, dass sowohl Stadtverwaltung als auch kommunale Beteiligungsunternehmen bis zum 4. Quartal 2019 Maßnahmepläne vorlegen, die Auskunft darüber geben, in welcher Weise und bis wann die Lkw-Flotten oder auch Busse mit solchen Assistenzsystemen ausgestattet werden sollen. Dabei sollen einerseits Nachrüstungen und andererseits auch geplante Neubeschaffungen berücksichtigt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verschiedene Varianten eines Radschnellwegs für die Verbindung Lindenau – Innenstadt zu prüfen und gegenüber zu stellen. Für die Brücke über das Elsterflutbett sollen mindestens folgende Optionen geprüft oder alternative Lösungsvorschläge angeboten werden:

– Verbreiterung der Brücke an den Seiten (Dresden macht das an der Carolabrücke mit Carbonbeton)

– Bau einer separaten Brücke.

In der Fortsetzung soll – je nach Variante – eine Ertüchtigung der Gustav-Adolf-Straße als echte Fahrradstraße oder eine Ertüchtigung der inneren Jahnallee  geprüft werden.

 

Begründung:

Sicherheit im Radverkehr ist das oberste Ziel. Jede und jeder Verkehrstote oder Verletzte/r ist einer zu viel. Für Engstellen, gefährliche Kreuzungen und konfliktträchtige Straßen gilt es, neue Lösungen zu finden, die die Sicherheit für Radfahrende deutlich erhöhen. Durch einen sicheren und leistungsfähigen Radschnellweg von Lindenau bis zum Hauptbahnhof kann die Situation insbesondere in der inneren Jahnallee entschärft werden.

An die Machbarkeitsstudien des Freistaates für Radschnellwege soll bei der Prüfung angeknüpft und durch die Stadt unterstützt werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das vorgesehene Programm anlässlich des 100. Jubiläums des Alfred-Kunze-Sportparks im Jahr 2020 organisatorisch und finanziell zu unterstützen.
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner damit beauftragt, bis Ende zweites Quartal einen Zeit- und Maßnahmenplan vorzulegen, wie der Alfred-Kunze-Sportpark in einen verpachtungsfähigen Zustand versetzt wird um auf dieser Grundlage einen Pachtvertrag auszuhandeln.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Erneuerung des/der Kunstrasen zu priorisieren und sich gegenüber dem Land ebenfalls für eine Priorisierung einzusetzen. Voraussetzung sind fristgerecht und vollständig eingereichte Unterlagen. Dabei sind ökologische Alternativen zum bisher verwendeten Plastikgranulat zu verwenden.

Begründung

Im Jahre 2020 wird der heutige Alfred-Kunze-Sportpark 100 Jahre alt. Im Jahr 1919 plante die damals noch eigenständige Gemeinde Leutzsch die Errichtung des 512.545,83 Mark teuren „Spielplatzes“ mit einer Fläche von 36.410 m². Nach einer Bauzeit von nur einem Jahr waren mehrere Spielfelder, darunter auch Fußballplätze fertiggestellt, sodass im Sommer 1920 der Spielbetrieb aufgenommen wurde. Auch heute noch ist der Alfred-Kunze-Sportpark eine für Leipzig bedeutende Sportanlage und wird im Sportprogramm 2024 als Kernsportstätte ausgewiesen. Zuletzt hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags im Rahmen eines Förderprogramms für kommunale Sport- und Kulturstätten eine Hohe Fördersumme zur Erneuerung der technischen Infrastruktur beschlossen.

Seit seiner Eröffnung hat der Sportpark eine wechselhafte Geschichte erlebt. Im Zuge der Eingemeindung Leutzschs ging die Anlage am 1. Januar 1922 in Leipziger Stadteigentum über. In den 1920er Jahren war das Areal Austragungsstätte verschiedenster Fußball-, Sport- und Arbeiterturnvereine. Im Rahmen der „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten wurden die in Leutzsch ansässigen Vereine 1933 enteignet und liquidiert. Die Anlagen wurden von der SA für die Ausbildung genutzt. Später war dort eine Fliegergruppe des deutschen Luftsport-Verbandes ansässig. Dennoch blieb die Resonanz für das Gelände unter Arbeitersportlern groß. Seit 1935/36 etwa spielte der FC-Sachsen-Vorgänger SV Tura 1899 Leipzig regelmäßig vor Rekordkulissen von bis zu – damals beachtlichen – 20.000 Zuschauern. Mit dem sich abzeichnenden Kriegsende schließt sich aber bald das Kapitel des SV Tura. Auf Grund der politischen und gesellschaftlichen Umstrukturierungen nach stalinistischem Vorbild entstanden in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR neue Vereine. Alfred Kunze, der spätere Namensgeber, prägte als Trainer die erfolgreichsten Jahre des Areals. In den frühen 1950er sowie in den 1960er Jahren strömten im Schnitt bis zu 27.000 Zuschauer nach Leutzsch. In der Spielzeit 1963/64 errang Chemie Leipzig zur Überraschung der dirigistischen DDR-Sportfunktionäre den DDR-Meistertitel. In Erinnerung daran wurden die Spieler der Mannschaft als Betondenkmal überlebensgroß im Sportpark aufgestellt. In der Saison 1966/67 folgte der FDGB-Pokalsieg. Beim Umbau des Stadions von 1965 bis 1966 wurde der erste Stadionzaun Deutschlands vor den Tribünen errichtet.

Im Rahmen des Jubiläums sollte vor dem Hintergrund er wechselhaften Geschichte auch eine Aufarbeitung der Historie des Sportparks und ihrer Nutzer/-innen insbesondere während der NS-Diktatur und des DDR-Unrechtsstaates stattfinden.

Nach der Insolvenz der beiden Fußballvereine FC Sachsen Leipzig e.V. und SG Sachsen Leipzig e.V. ist die Sportanlage nicht an einen neuen Pächter übergeben wurden, da die Stadt Leipzig zunächst eine Bestandsaufnahme machen und den Alfred-Kunze-Sportpark in einen „verpachtungsfähigen“ Zustand versetzen wollte. Seitdem sind 5 Jahre vergangen. Obwohl der alleinige Nutzer, die BSG Chemie Leipzig e.V., immer nur einen kurzen Nutzungsvertrag von der Stadt Leipzig bekommt, hat er bereits umfangreiche Investitionen vorgenommen. Darunter in die Kalthalle – die dadurch auch wieder von anderen Sportvereinen genutzt werden kann – , in Umkleideräume, die Tribüne und den sogenannten Fuchsbau. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert im Jubiläumsjahr einen klaren Zeitplan vorzulegen bis wann die Anlage wieder in einen Verpachtungsfähigen Zustand versetzt wird um auf dieser Grundlage einen Pachtvertrag auszuhandeln.

Seit Jahren bewirbt sich die BSG Chemie Leipzig um kommunale und Landesmittel für den Bau- und die Sanierung eines Kunstrasenfeldes. Aufgrund der stetig wachsenden Mitgliederzahl ist dieser für das ganzjährige Training zwingend notwendig. Der Bau der/des Platzes sollte daher schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Sodass spätestens im Jahr 2020, im Rahmen des Jubiläumsjahres, der Spatenstich gesetzt werden kann. Bei der Planung ist von Seiten der Stadt und des Vereins, der die notwendigen Eigenmittel aufbringen muss, darauf zu achten, dass die jüngsten Planungen der EU zum Verbot von Plastikgranulat berücksichtigt werden und wie vom Stadtrat bereits im Beschluss zum Sonderprogramm „Kunstrasenplätze“ beschlossen ökologische Alternativen dazu verwendet werden. Hintergrund: Das Plastikgranulat von Kunstrasenplätzen soll für bis zu ein Drittel des Eintrags von Mikroplastik in Gewässer verantwortlich sein.