Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der LVB sind, zur Finanzierung von Investitionen bzw. Ko-Finanzierung von Investitionsfördermaßnahmen im ÖPNV, für die Jahre 2019 und 2020 mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Oberbürgermeister wird, gemeinsam mit der LVV GmbH, mit der dementsprechenden Umsetzung im Zuge der Wirtschafts- und Konzernplanung bzw. Haushaltsplanung für 2019/20 beauftragt.
  3. Im Zuge dessen wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwiefern die aktuellen Regelungen zur Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens durch die LVV für die Jahre 2019 und 2020, vor dem Hintergrund der Investitionsnotwendigkeiten, fortgeschrieben werden müssen.

 

Begründung:

In einer wachsenden Stadt wie Leipzig muss der ÖPNV deutlich ausgebaut werden, um damit die vereinbarten verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen erreichen zu können. Dafür bedarf es natürlich weiterer Investitionen in Technik und Schienennetze, was aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auch mit Baukostensteigerungen verbunden ist. Da die Stadt am meisten von einem funktionierenden ÖPNV profitiert, sollte sich die Stadt auch weiterhin über Investitionszuschüsse daran beteiligen. Mit 10 Millionen Euro, die die Stadt Leipzig sowie die LVV GmbH für die Jahre 2019 und 2020 jährlich der LVB zur Verfügung stellen, wird der aktuelle Investitionszuschuss um 5 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Die derzeitige Investitionsfinanzierung ist nur an die aktuellen Wirtschaftsplanungen bzw. den Doppelhaushalt 2017/18 gebunden. Eine Weiterführung und darüber hinaus eine Erhöhung zur weiteren Qualitätsverbesserung im bestehenden System erscheint, in Anbetracht der Herausforderungen, sinnvoll und angebracht. Hier sind der LVV-Konzern und die Stadt gemeinsam gefordert, die Zielstellung des Antrages mit einem abgestimmten Vorschlag zu untersetzen, der sich sodann in den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegenden Planungen für 2019/20 abbildet.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den zuständigen Gremien zu veranlassen, dass in den Jahren 2019 und 2020 keiner Wirtschaftsplanung der LVB GmbH zugestimmt wird, die eine Fahrpreissteigerung von über 2 Prozent vorsieht.

Begründung:

Seit Langem wird in der Stadt Leipzig bereits über die Neuorganisation des Verkehrs in unserer wachsenden Stadt diskutiert. Der ÖPNV ist hierbei ein ganz wichtiger Baustein, um verhindern zu können, dass die Stadt in ein paar Jahren einen Verkehrskollaps erlebt. Um mehr Menschen dazu zu bewegen, ihr eigenes Auto stehen zu lassen, wenn sie nicht unbedingt darauf angewiesen sind, muss der öffentliche Personennahverkehr attraktiver werden. Neben Qualitätsverbesserungen ist dafür auch eine attraktive/angemessene Preisgestaltung von zentraler Bedeutung.

Durch die mittlerweile fast schon traditionellen jährlichen Fahrpreissteigerungen, die zudem häufig auch noch deutlich über der Inflationsrate liegen, wird eigentlich genau das Gegenteil einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV erreicht. Eine zumindest temporäre Begrenzung des Preisanstieges auf die Höhe der allgemeinen Inflationsrate ist daher aus sozialpolitischen Gründen geboten und unter Mobilitäts- und Umweltaspekten mehr als sinnvoll.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für Viertel mit hohem Parkdruck eine Parkraumbewirtschaftung zu prüfen und dem Stadtrat bis zum Ende des 4. Quartals 2018 entsprechende Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten. Dabei sollen innovative (bspw. Parkscheinautomaten, mit Ladefunktion für Elektroautos) und digitale Lösungen geprüft werden, um entweder den Investitionsaufwand zu reduzieren oder zumindest den Nutzwert solcher Anlagen zu erhöhen. Weiterer Bestandteil der Prüfung soll sein, welche Ausnahmeregelungen für Gewerbetreibende (bspw. Handwerksbetriebe und Pflegedienste) getroffen werden können, um diese, während sie in den entsprechenden Vierteln ihrer Arbeit nachgehen, nicht mit zusätzlichen Parkkosten zu belasten.

 

  1. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwiefern ein kommunales Unternehmen mit der Parkraumbewirtschaftung beauftragt werden kann, um mit den Einnahmen den ÖPNV zu refinanzieren, oder, wenn die Stadtverwaltung die Einnahmen generiert, inwiefern diese dennoch in beihilferechtlich unbedenklich zur Finanzierung des ÖPNV genutzt werden können.

 

Begründung:

Zu BP 1: In verschiedenen Teilen der Stadt, bspw. am Zoo und in der Innenstadt, gehört die Parkraumbewirtschaftung bereits zum Alltag. Durch das Bevölkerungswachstum und die damit steigende Zahl an in Leipzig zugelassen Autos wird es in immer mehr Quartieren für die Anwohner schwierig, einen Parkplatz zu finden. Dabei sind Touristen und Pendler nicht berücksichtigt, die ebenfalls Parkraum in Leipzig beanspruchen. Aus unserer Sicht ist es daher sinnvoll, in Quartieren mit hohem Parkdruck auf Instrumente der Parkraumbewirtschaftung zurückzugreifen. In anderen europäischen Ländern gibt es bereits verschiedene innovative und digitale Lösungen für die Parkraumbewirtschaftung, die den Investitions- und Wartungsaufwand auf längere Sicht möglicherweise verringern, aber dennoch den Nutzwert für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen und deren Aufwand reduzieren. Solche Lösungen sollen bei der Prüfung der Parkraumbewirtschaftung berücksichtigt werden. Auch sind Ausnahmeregelungen für Gewerbetreibende, die in diesen Vierteln zu tun haben, sinnvoll, um beispielsweise Handwerker und Pflegedienste nicht noch zusätzlich finanziell zu belasten.

Zu BP2: Von der Verwaltung soll auch geprüft werden, ob die Parkraumbewirtschaftung  von einem kommunalen Unternehmen übernommen werden kann und die generierten Einnahmen der Finanzierung des ÖPNV in der Stadt zugutekommen können oder wie die Einnahmen zur ÖPNV-Finanzierung beitragen können, wenn die Stadtverwaltung die Gelder selbst einnimmt.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung Leipzig prüft den Bau eines neuen Hauptgebäudes für die Musikschule „Johann-Sebastian-Bach“ und legt dem Stadtrat bis zum Ende des III. Quartals 2018 ein erstes Ergebnis möglicher Standorte vor. Bei der Standortsuche soll auch das Umfeld des Matthaikirchhofes mit geprüft werden.

Sachverhalt:

Die Musikschule Leipzig „Johann-Sebastian-Bach“ hat aktuell ca. 8.000 Schüler und Schülerinnen. Viele weitere junge Menschen würden gerne an der Musikschule lernen. Die Musikschule ist sowohl bei der sogenannten Spitzenausbildung als auch bei der Breitenausbildung eine der erfolgreichsten Musikschulen in Deutschland.

Das jetzige Hauptgebäude der Musikschule in der Petersstraße befindet sich in einem ehemaligen Bankgebäude. Das Gebäude ist sehr zentral gelegen, aber keine ideale Musikschule im räumlichen Aufbau. So fehlen unter anderem Gruppenproberäume und ein zweiter Raum für Orchesterproben. Die Musikschule braucht auch zusätzliche Raumkapazitäten für den Musikunterricht. Dies liegt zum einen an der wachsenden Schülerzahl und zum anderen fallen immer mehr Räume in Schulgebäuden für den Musikunterricht weg. Auch im Hauptgebäude mussten wegen Brandschutzauflagen bereits zwei Räume gesperrt werden. Die Musikschule benötigt dringend neue Räume, um die Nachfrage nach Musikunterricht weiter und besser bedienen zu können. Weiterhin müssen nach dem Ergebnisbericht zur Bauzustandsanalyse an dem Bau im Zeitraum der nächsten 3-5 Jahre Sanierungsarbeiten im erheblichen finanziellen Umfang durchgeführt werden. Während der Sanierungsarbeiten ist es notwendig, Interimsräumlichkeiten anzumieten. Für beide Problemlagen, der bauliche Zustand des jetzigen Gebäudes und die unzureichenden Räumlichkeiten, könnte ein neues, möglichst zentral gelegenes Hauptgebäude mit mehr Unterrichtsräumen eine gute Lösung sein. Falls sich die Ratsversammlung für einen Neubau der Musikschule entscheidet, muss über die Weiterverwendung des jetzigen Hauptgebäudes diskutiert werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat Sachsen für die Wiedereinführung des dreijährigen Bildungsgangs für die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin und zum staatlich geprüften Sozialassistenten als Pilotprojekt für Absolventinnen und Absolventen mit qualifiziertem Hauptschulabschluss und für Migranten mit vergleichbaren ausländischen Abschlüssen ein.
  2. Die Stadt Leipzig wird beauftragt, Tagespflegepersonen, die eine berufsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher wünschen, diese anzubieten. Hierzu sucht die Stadt Leipzig einen geeigneten Bildungsträger. In diesem Rahmen soll geprüft werden, ob durch die Tätigkeit als Tagespflegeperson Ausbildungsinhalte anerkannt werden können und so die Ausbildungsdauer verkürzt werden kann.

Sachverhalt:
In der Vergangenheit gab es im Freistaat Sachsen sowohl einen zweijährigen Ausbildungsgang für Absolventinnen und Absolventen der Oberschule mit Realschulabschluss, als auch einen dreijährigen Ausbildungsgang für Absolventinnen und Absolventen mit Hauptschulabschluss für die Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten. Vor dem Hintergrund eines Fachkräftemangels in diesen Fachbereich fordern wir den Oberbürgermeister auf, sich beim Freistaat Sachsen dafür einzusetzen, dass Personen mit qualifiziertem Hauptschulabschluss und Migranten mit einem vergleichbaren ausländischen Abschluss die Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten ermöglicht wird, wie es auch in vielen anderen Bundesländern möglich ist.

Eine Abfrage unter den in der Tagespflege beschäftigten Personen hat ergeben, dass unter den Tagespflegepersonen ein hohes Interesse an einer Ausbildung zur Erzieherin bzw. Erziehern besteht. Der zunehmende Fachkräftemangel kann durch die Weiterbildung von Tagespflegepersonen teilweise begegnet werden. Hinzu kommt, dass diese Personen durch ihre Tätigkeit Berufserfahrung und ein hohes Interesse an der Arbeit mit Kindern haben. Dieses Potential sollte besser genutzt werden.

Beschlussvorschlag:

    1. Die Stadtverwaltung prüft, vor dem Hintergrund der Bewerbung um die Fußball-EM 2024, die Einrichtung eines Sonderprogramms zum Bau von Kunstrasenplätzen bzw. entsprechenden Alternativen. Das Förderprogramm ist zusätzlich zur bestehenden Investitionsförderung aufzulegen und sollte jährlich 500.000 Euro umfassen. Bei der Einrichtung des Förderprogramms soll auch versucht werden, zusätzliche Mittel des Bundes bzw. von Stiftungen und Unternehmen einzuwerben. Das Prüfergebnis ist dem Sportausschuss bis Ende September 2018 vorzulegen. Es soll weiterhin geprüft werden, wie die Sportvereine hinsichtlich einer langfristigen Nutzung bei der Pflege unterstützt werden können.
    2. Die Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen unterscheidet in der Förderhöhe zwischen gedeckten und ungedeckten Sportstätten. Die Stadtverwaltung setzt sich daher gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine einheitliche Förderquote von 50 Prozent ein.

 

Begründung:

  1. Die im aktuellen Sportprogramm beschlossenen Mittel für investive Großmaßnahmen werden aufgrund des hohen Bedarfes und aufgrund der in der Höhe fest geschriebenen Mittel im Haushalt fast ausschließlich für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenplätzen für Fußball verwendet. Für die notwendige Sanierung von Funktionsgebäuden, sowie den Bau/die Sanierung von Rasenplätzen für andere Sportarten, könnte durch ein Sonderprogramm Kunstrasenplätze entsprechender Spielraum geschaffen werden. Kunstrasenplätze haben den Vorteil einer ganzjährigen Bespielbarkeit. Vor dem Hintergrund der Kritik bzgl. einer umweltschädlichen Wirkung durch Kunstrasenplätze soll nach Möglichkeit die vorrangige Verwendung von ökologisch verantwortungsvollem Material, z.B. Korkgranulat, geprüft werden.
  2. Derzeit werden durch die sächsische Sportförderrichtlinie gedeckte Sportstätten, also alle Sporthallen mit einem Dach, zu 50 Prozent gefördert. So genannte ungedeckte Sportstätten, also alle Sportarten mit Sportstätten unter freiem Himmel, werden dagegen derzeit nur mit einer Förderquote von 30 Prozent vom Freistaat bedacht. Hier ist eine Vereinheitlichung auf eine 50 prozentige Förderung wünschenswert.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes an den Leipziger Schulen geschaffen werden. Es muss geklärt werden, welche rechtlichen Anforderungen  für die Nutzung digitaler Endgeräte in Abschlussprüfungen gelten.
  2. Die Stadt Leipzig schafft dafür sofort die Stelle eines IT Gestalters/Planers für Schule und Kita der die  Querschnittsaufgabe zwischen Planung und Netzausbau  in den einzelnen Schulen koordiniert. Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes werden innerhalb der Stadtverwaltung  stufenweise Stellen für IT- Koordinatoren/Medienassistenten (im Zuge des Doppelhaushaltes 2019/20) geschaffen, die laufende Wartungs- und Servicearbeiten an Schulen übernehmen und die Arbeiten der Servicedienstleister koordinieren.
  3. Die Stadt erstellt ein Sicherheitskonzept für die Nutzung digitaler Medien. Dies umfasst zum einen die Sicherung der Hardware gegen Diebstahl/Missbrauch, zum anderen die Sicherung der Netzwerke und der verwendeten Software in den Gebäuden. Auch Versicherungsfragen für die Nutzer müssen dabei geklärt werden.
  4. Die Stadt Leipzig entwickelt eine Planung, wie bis 2022 an allen kommunalen Schulen in einem ersten Schritt ausreichend Datenverbindungen bis zu den Schulen, in einem zweiten Schritt der passive Netzausbau in den Schulen und in einem dritten Schritt die aktive Netzfreischaltung in allen Schulen finanziert, organisiert und umgesetzt  werden kann.
  5. Die Beschaffung geeigneter IKT-Systeme (Informations- und Kommunikationstechnik) für Schulen muss im Gesamtzusammenhang der zukünftig geplanten Einsatzmöglichkeiten betrachtet werden. Dabei werden die künftigen Anforderungen an die verschiedenen Netzwerke für Personal des Landes und der Stadt, für Unterricht und Prüfungen, aber auch für Eltern- und Schülerrat, Gastnutzer und Haustechnik (Schließanlage, Heizungstechnik, etc.) berücksichtigt.
  6. Jeder Schule soll ein flexibles, ansparbares Medienbudget im Rahmen des Schulbudgets zur Verfügung gestellt werden, damit die Schulen selber entscheiden können, welche digitalen Medien angeschafft werden (Tablets, interaktive Tafeln, digitale Taschenrechner, digitale Atlanten, digitale Wörterbücher etc.). Die Schulen formulieren als Voraussetzung dafür ihre Konzepte in einem Medienentwicklungskonzept passgenau für ihre Schule.

Sachverhalt:
Die sächsische Landesregierung beschreibt in den Lehrplänen, welche Kenntnisse die Schüler im Umgang mit Medien entwickeln sollen. Hierbei fehlen Empfehlungen für die Schulträger zur Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien.

Durch den wachsenden Ausstattungsgrad der Schulen mit IT-Technik sind weder das MPZ (Medienpädagogische Zentrum) noch die Pitkos (Pädagogische IT-Koordinatoren) in der Lage, die komplexen Systeme zu warten und den technischen Support durchzuführen. Das entspricht auch nicht ihren Aufgabenstellungen. Analog der Datenverarbeitungs- Koordinatoren der Ämter der Stadt Leipzig  sollten IT-Koordinatoren/ Mediengestalter je nach Schulart mehrere Schulen betreuen. Das MPZ könnte die Dienst- und Fachaufsicht übernehmen.

Für die Hardware an Schulen muss ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden. Oft kommt es zu Verlusten durch Diebstahl. Sicherheitskonzepte werden auch in Hinsicht auf diverse Schadprogramme, Viren und sonstige Angriffe von außen und innen für sämtliche Hard- und Software innerhalb der Netzwerke benötigt. Das beinhaltet auch die Ausstattung mit Kinder- und Jugendschutzprogrammen, welche über Internetverbindungen ständig aktualisiert und angepasst werden müssen.

In Leipzig verfügen nur wenige Schulen über einen leistungsfähigen Breitbandanschluss und über eine vollständige Dateninfrastruktur aufbauend auf W-LAN-Netzen. Um digitale Medien nutzen zu können, ist das eine unabdingbare Voraussetzung. Die Stadt Leipzig ermittelt die benötigten Kosten und stellt diese in den Haushaltsplan 2019 und 2020 ein. Sie stellt einen Zeitplan auf, wann die Arbeiten an welcher Schule erfolgen. Bei der rasanten Entwicklung in diesem Bereich und dem Rückstand bei der Ausstattung kann nicht gewartet werden, bis die Schulen grundlegend saniert wird. Die Anforderungen an die Anschlüsse sind im Musterraumprogramm für Schulen festgehalten worden.

Im Rahmen des Medienentwicklungsplanes und des Schulkonzeptes befasst sich jede Schule mit ihrem Konzept zur digitalen Medienausstattung. Innerhalb des Schulbudgets wird ein Medienbudget ausgereicht. Damit können die Schulen selbst entscheiden, ob sie Tablets mit digitalen Atlanten, Wörterbüchern, Taschenrechnern,… anschaffen wollen oder eher Laptops oder interaktive Tafeln benötigen. Das Budget für Medien und alle ergänzende Technik und Ausstattung muss ansparbar sein.