Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen neuen Beschlusspunkt ergänzt:

Die Stadtverwaltung sucht gemeinsam mit geeigneten Partnern nach einer Lösung, um den Stromsparcheck bei der Caritas Leipzig personell abzusichern, um so den momentan und zukünftig noch steigenden Beratungsbedarf abzudecken. Die personelle Absicherung des Beratungsangebotes sollte zum 1. Mai 2014, spätestens jedoch mit Start der Koordinationsstelle sichergestellt werden.
Der Fachausschuss Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales ist über die Entwicklung zu informieren.

Begründung:

Auch wenn der Stromspar-Check bei der Caritas Leipzig zunächst noch bis 31.12.2015 durch das Bundesumweltministerium gefördert wird, umfasst die Förderung nur die Sachmittel, Schulungen, Anleitung, Koordinierung und Leitung des Projektes. Nicht gefördert sind die Personalkosten der „Stromsparhelfer“, die den Stromspar-Check bei den bedürftigen Haushalten vor Ort durchführen. In der Vergangenheit erfolgte die Förderung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Maßnahmen der öffentlichen Beschäftigungsförderung (ABM, Kommunal Kombi, AGH Entgelt und Bürgerarbeit).
Ende April laufen jedoch die letzten Stellen Bürgerarbeit im Stromspar-Check aus. Ein Anschluss über AGH mit Mehraufwandsentschädigung und FAV-Stellen (Förderung von
Arbeitsverhältnissen) ist jedoch gescheitert. Selbst wenn die ehrenamtliche Beratung ausgebaut wird, würden sich die Beratungszahlen bei einem ersatzlosen Wegfall der Mitarbeiter aus der Beschäftigungsförderung massiv verringern. Damit würde auch die
Förderung des Bundesumweltministeriums, die an eine Fallzahlenhöhe gekoppelt ist, sinken.

Aufgrund der Aussagen im Koalitionsvertrag gibt es berechtigten Grund zur Hoffung, dass eine zeitnahe Lösung zur Sicherung des Projektes Stromspar-Check gefunden wird. Im Koalitionsvertrag heißt es zum einen „Wir werden die kostenlose Energieberatung für Haushalte mit niedrigen Einkommen ausbauen.“ Zum anderen heißt es zu Beschäftigungspolitischen Maßnahmen „… Dieses Ziel wollen wir u.a. durch ein ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose (…) in den Vordergrund rücken.“

Bis zum Greifen neuer bundespolitischer Regelungen muss gegebenenfalls eine Überbrückung gefunden werden. Diese sollte die Stadtverwaltung insbesondere mit Caritas und Jobcenter suchen. Ggf. bietet auch der Bundesfreiwilligendienst einen Lösungsansatz.

Änderungsvorschlag:

  1. Es wird untersucht, welche Art gesicherter Querungsmöglichkeit der Georg-Schwarz-Straße möglich ist. Die Realisierung erfolgt ab 2015.
  2. Bis zur Schaffung einer gesicherten Querungsmöglichkeit wird eine temporäre Lichtsignalanlage aufgestellt.

Begründung:

s. Ursprungsantrag

Änderungsvorschlag:

Der Stadtrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt den Oberbürgermeister,

a) dem Stadtrat die Ergebnisse der Prüfung bis zum 31.03.2014 zur Kenntnis zu geben;
b) dem Fachausschuss Umwelt/Ordnung die konkrete finanzielle Untersetzung der geplanten Maßnahmen für 2014 zur Kenntnis zu geben;
c) dafür zu sorgen, dass die konkrete finanzielle Untersetzung der Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes zur Umsetzung des Lärmaktionsplanes mit erarbeitet und bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes zur Kenntnis gegeben wird.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen neuen Beschlusspunkt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende zweites Quartal 2014 ein Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig zu erstellen.
Dabei sind der gültige Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig und der Investitionsbedarf entsprechend der Planung der LVB besonders zu berücksichtigen.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Änderungsvorschlag:

Die Erhöhung des Bürgschaftsentgeltes auf bis zu 2 % p.a. des valutierenden Kreditbetrages für alle bestehenden und zukünftig zu gewährenden Bürgschaften wird beschlossen.

Begründung:

Derzeit werden von der Stadt Leipzig für gewährte Bürgschaften Bürgschaftsentgelte zwischen 0,25 und 1 Prozent berechnet. Die bestehenden Bürgschaften besichern zu Beginn des Jahres 2014 Kredite der städtischen Unternehmen in Höhe von rund 316,69 Mio. Euro. Durch die gewährten Bürgschaften konnten die städtischen Unternehmen am Kapitalmarkt Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen bzw. wurden durch diese überhaupt erst kreditwürdig. Üblicherweise werden Bürgschaftsentgelte zwischen 0,5 und 2 Prozent erhoben. Im Haushaltsplanentwurf ist eine Anhebung der Bürgschaftsentgelte auf 2,5 Prozent vorgesehen. Diese Anhebung wird aus folgenden Gesichtspunkten für problematisch gehalten:

1.  Die kommunalen Unternehmen sind gesellschaftsrechtlich Töchter der Stadt Leipzig.  Werden Bürgschaftsentgelte erhoben, die über dem üblichen Durchschnitt liegen, so liegt  darin eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vor, die steuerrechtlich zu verdeckten  Gewinnausschüttungen führen kann. Dieses Risiko sollte vermieden werden.

2. Bürgschaftsentgelte enthalten in der Regel einen Verwaltungskosten- und  Risikoprämienanteil. Sie werden also dafür entrichtet, um zum einen das Risiko  abzudecken, dass der Bürge vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird und  zum anderen, den Verwaltungsaufwand abzugelten, der durch regelmäßige Überprüfung  der Bonität und Auswertung der Unternehmensdaten entsteht. Sie sollten aber maximal  den Zinsvorteil abschöpfen, den das betreffende Unternehmen durch die gewährte  Bürgschaft erzielen kann. Beim momentanen niedrigen Zinsniveau sind die aktuellen  Bürgschaftsentgelte im vergleich zu den Vorjahren aber eher gesunken. Somit besteht die  Gefahr einer Fehlsteuerung der kommunalen Unternehmen. Führt die Erhöhung der  Bürgschaftsentgelte dazu, dass Bürgschaften abgelöst und statt dessen unbesicherte  Kredite am freien Kapitalmarkt zu höheren Zinsen  aufgenommen werden, weil dies dann  für die kommunalen Unternehmen wirtschaftlicher ist, so schadet dies letztendlich sowohl  der Stadt Leipzig als auch den Unternehmen.

3. Die LWB als Hauptbürgschaftsnehmer steht derzeit vor großen finanziellen  Herausforderungen. Sie ist zum einen angehalten, wieder mehr in die Instandhaltung und  Sanierung des Wohnungsbestandes zu investieren, um das Vermögen der Stadt Leipzig  zu erhalten. Zum anderen soll die LWB auch wieder neuen Wohnraum schaffen, um in  einem wachsenden Leipziger Immobilienmarkt den Marktanteil von 10% zu behaupten.  Beide Ziele sind mit dem Einsatz von hohen finanziellen Mitteln verbunden, die  mit einer  drastischen Erhöhung der Bürgschaftsentgelte gefährdet werden.

Änderungsvorschlag:

Der Neubau der Kindertagesstätte Gohliser Straße 5 wird bautechnisch so ertüchtigt, dass ein Gründach problemlos nachträglich bei Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgen kann.

Begründung:

Die Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 Euro sind zur Zeit nicht verfügbar. Deshalb soll die Möglichkeit der Nachrüstung eines Gründachs auch später möglich sein.

Änderungsvorschlag:

1. Ergänzung Beschlusspunkt 1
Die Platzanzahl für die Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie B wird in der Regel auf etwa 50 begrenzt. Bei größeren Abweichungen muss es sich um mehrere Gebäudeteile bzw. Gebäude oder ein Gebäude, das auf Grund seiner Gebäudestruktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur im Sinne des Konzeptes besonders geeignet ist, handeln. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau werden regelmäßig über die Standortsuche für Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie A und B informiert.

2. Neuer Beschlusspunkt 3
Der Oberbürgermeister setzt sich weiterhin gegenüber der Landesregierung für die Änderung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern ein, um den Anteil der dezentral in Einzelwohnungen Untergebrachten noch weiter erhöhen zu können. Darüber hinaus versucht dir Stadtverwaltung mit den großen Wohnungsanbietern in Leipzig Rahmenverträge zur Bereitstellung von Wohnungen für Flüchtlinge.

3. Neuer Beschlusspunkt 4
Bis Ende 2014 wird das Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ fortgeschrieben, um über die Anzahl und die Größe der geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen (Kategorie A) abschließend zu entscheiden. Im Zuge der Evaluation soll für die Kategorie A, neben der Möglichkeit Neubau, auch die Anmietung oder Nutzung stadteigener Gebäude geprüft werden.

Begründung:
Erfolgt mündlich