Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2014, da wo es rechtlich möglich ist, die „Tempo-30“-Regelung an Schulen, Kitas und Horten einzuführen. Dazu werden Einzelfallprüfungen durchgeführt.

2. Bis Ende 2014 ist dem Stadtrat ein Umsetzungsbericht vorzulegen.

Begründung:

Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und Kitas sind ein probates Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder.

Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen zu können, muss folglich eine Gefahrenlage bestehen, die zum einen auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und die zum anderen das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO geschützten Rechtsgüter (hier insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.

Der Antrag wird mit der im Dezember 2012 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach begründet, das die Stadt Nürnberg in ihrem Handeln bestätigt und die Einführung von „Tempo 30“ vor Schulen und Kitas für rechtmäßig erklärt hat.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine geordnete städtebauliche Entwicklung der drei Grundstücke der Adlerspitze zwischen Windorfer und Dieskaustraße (Flurstücke 88, 88a und 1482) einzuleiten.
Im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen am Adler ist der Bau einer behindertengerechten Haltestelle in der Dieskaustraße (Tramlinie 3 stadteinwärtige Fahrtrichtung) einzuplanen.
Der Grundstücksverkehrsausschuss und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sind über den Stand der Verhandlungen bis Juli 2014 zu informieren.

Begründung:

Ein geordneter Stadtentwicklungsprozess am Adler scheint vor dem Hintergrund der Vergangenheit schwierig aber nicht aussichtslos.

In Nachbarschaft zur ehemaligen Naumannschen Brauerei wurde in der Vergangenheit eine Baugenehmigung für einen Discounter erteilt.
Zusätzlich wurde ebenfalls entgegen dem beschlossenen Zentrenkonzept im Rahmen des Bauleitverfahrens Nr. 325 eine Baugenehmigung für zentrenrelevantes Einzelhandelsortiment auf dem ehemaligen  Conrad-Gelände erteilt. Diese beiden Genehmigungen stellen eine Perforation der Ziele des Zentrenkonzeptes dar.
Wenn an dem gewachsenen D-Zentrum Adler weiter festgehalten werden soll, so müssen in nächster Zeit auch Flurstücksbereinigungsmaßnahmen durchgeführt werden. Vor allem die Adlerspitze zwischen Windorfer Straße und Dieskaustraße stellt auf Grund der Eigentümerstruktur eine besondere Herausforderung dar, die einer geordneten Entwicklung bisher entgegen steht. Hier sollte die Verwaltung handeln und Klarheit schaffen.

Dies würde den Fokus auf das gewachsene Zentrum Adler lenken. Vor allem auch als Signal an die Einzelhändler vor Ort, die derzeitig noch die Entwicklung am Standort abwartet.
Aus Sicht der SPD-Fraktion reicht es nicht aus, lediglich die Verkehrsinfrastruktur (Straßen und Schienen) Instand zu setzen. Bei einer entsprechenden Flächenverfügbarkeit besteht die Möglichkeit, auch in der Dieskaustraße eine behindertengerechte Haltestelle beim geplanten Knotenumbau einzurichten.

Beschlussvorschlag:

Zum Zwecke der grundsätzlichen Klärung der Funktionalität des Nahleauslassbauwerkes auf das Auesystem-Burgaue ist ein Auenwaldsymposium im 1. Halbjahr 2014 zu organisieren.

Zur Vorbereitung auf das Symposium ist eine fundierte Stellungnahme durch die Stadtverwaltung zu erarbeiten, inwieweit das Nahleauslassbauwerk Bestandteil auentypischer und dynamischer Flutungen der Burgaue bspw. durch Absenkung der Wehrschwelle (Fachbaum) bereits bei kleinen Hochwassern sein kann.
Sofern anstelle des Nahleauslassbauwerks eine natürliche Flutung der Burgaue an anderer Stelle wesentlich besser realisiert werden kann, ist dies konkret zu benennen und mit Realisierungszeiträumen zu untersetzen.

Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Landestalsperrenverwaltung (LTV) dafür ein, dass der Ersatzneubau des Nahleauslassbauwerkes bis zur Klärung dieser Fragen zurückgestellt wird und sich die LTV an der Prüfung und Ermöglichung einer naturnahen Nutzung der Burgaue beteiligt.

Begründung:

Die Aufgabenstellung für diesen Antrag leitet sich aus dem Planungsbeschluss für das Projekt „Lebendige Luppe“ (V-DS-1799 vom 21.03.2012) ab. Dort ist in der Begründung (Abs.3 Sachstand) formuliert:

„Weitere tangierende Aktivitäten in Verantwortung der LTV, wie z. B. die Schlitzung von Deichen der Neuen Luppe oder andere großflächige Flutungsmöglichkeiten in der Burgaue sowie die Sohlanhebung der Neuen Luppe sind ergänzend weiter zu verfolgen, um neben der verbesserten dauerhaften Wasserversorgung insbesondere auch auentypische, dynamische Prozesse wieder zu beleben und eine weitere Eintiefung der Neuen Luppe zu verhindern.“

Das Projekt „Lebendige Luppe“ allein kann diese Aufgabe nicht leisten. Als erster Baustein verknüpft es kleine Fließgewässer, kann aber aufgrund begrenzter Wasserzufuhr keine dynamischen Auenprozesse anstoßen, die für den Erhalt der Hartholzaue und ihrer Artenvielfalt notwendig wären.

In der Burgaue und der angrenzenden Nordwestaue Leipzigs befinden sich die wertvollsten Hartholzauenbestände Sachsens. Dieser Lebensraumtyp Hartholzaue ist von besonderer europäischer Bedeutung und unterliegt dem sehr strengen Schutz der  Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Nach dem Entwicklungsgebot und Verschlechterungsverbot der FFH-RL muss die derzeitig stattfindende Austrocknung der Hartholzaue unterbunden werden. Um dies zu realisieren, ist als Rahmen eine natürliche Auendynamik mit großflächigen Flutungen und Sedimenteinträgen notwendig.

Der geplante Ersatzneubau des Nahleauslassbauwerkes (Baukosten 3,5 Mio. €) prägt die Flutungsmöglichkeiten der Burgaue für Jahrzehnte. Deshalb ist er auf die übergeordnete Zielstellung der Auenrenaturierung abzustimmen. Zugleich ist zu klären, ob der Ersatzneubau in dieser Dringlichkeit bzw. überhaupt notwendig ist.

Die Burgaue wird gegenwärtig als Polder betrieben, der ausschließlich für die Optimierung der Hochwasserreduktion gesteuert wird. Mit diesen seltenen, dann aber hohen Überflutungen (wie 2013 geschehen) können Auenlebensräume weder erhalten noch wiederhergestellt werden, da sich die Tier- und Pflanzenwelt nicht auf Überflutungen einstellen kann, wie in regelmäßig überschwemmten Gebieten. Im Gegenteil werden die im Polder lebenden Artengemeinschaften durch die ungewohnten Überflutungen im Katastrophenfall in erheblichem Maße geschädigt.

Wenn Polder in Flussauen zum Einsatz kommen, muss aus ökologischen Gründen die Durchführung sogenannter ökologischer Flutungen in den Poldern erfolgen, um die Entwicklung einer überflutungsangepassten, auentypischen Tier- und Pflanzenwelt zu ermöglichen.

Dies kann mit einer möglichst tiefen Absenkung des Fachbaums an einigen Wehrfeldern des Nahleauslassbauwerkes bei gleichzeitiger Anbindung an vorhandene Fließrinnen im Hinterland des Nahleauslassbauwerks erreicht werden.

Des Weiteren greift dieser Vorschlag die Vorgaben im gültigen Hochwasserschutzkonzept (HWSK) der Weißen Elster auf. Denn um die auentypischen Hauptprozesse bei Erhalt der Luppedeiche zu ermöglichen, werden im HWSK folgende technische Maßnahmen gefordert: „Einordnung von ökologisch durchgängig gestalteten regelbaren Durchlässen und Flutungsbauwerken, dabei sind die Flutungsbauwerke (b ca. ≥ 60 m) mit großen Spannweiten vorzusehen, um eine annähernde natürliche Wirkungsweise Einströmen, Ausströmen, Sedimentein- und -austrag zu ermöglichen“. Zusätzlich wird die Absenkung der Fachbaumhöhe des Nahleauslassbauwerks bereits im HWSK gefordert.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Verhinderung auentypischer dynamischer Prozesse durch die Erneuerung des Nahleauslassbauwerkes in der Burgaue manifestieren würde. Zur Erhaltung dessen, was der Schutzgebietsstatus verlangt, müsste die Stadt Leipzig zusätzlich Projekte und Mittel akquirieren. NATURA 2000 impliziert das Verbot der Verschlechterung.
Die Schutzgebietsverordnung Burgaue aus dem Jahre 1998 verlangt die Wiederaufnahme der Mittelwaldbewirtschaftung. Darüber hinaus haben sich die Kommunen des Grünen Rings Leipzig, wie die Stadt Schkeuditz, für eine naturnahe Flussauenlandschaft von Elster, Pleiße und Luppe ausgesprochen.

Den Antragstellern geht es darum, die Belange des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes effektiv, hinsichtlich Wirkung und Finanzierung, miteinander zu verbinden.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister setzt sich für eine Fortsetzung von legalen Graffitiprojekten wie „Mein Bild von der Stadt“ und „spray today – respect community!“ ein.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen in Leipzig im Rahmen der Graffitiprojekte zusätzliche Flächen für legale Graffiti zur Verfügung gestellt werden können.

Begründung:


Bei der Umsetzung des „Programms zur Bekämpfung illegaler Graffiti in Leipzig“ (siehe DS Nr. V/3144) ist das Vorhandensein von präventiven Graffitiprojekten ein wichtiger Baustein, um kriminelle Karrieren im Straftatbereich zu verhindern.
Legale Graffitiprojekte wie „Mein Bild von der Stadt“ oder „spray today – respect community!“ der Polizeidirektion Leipzig in Zusammenarbeit mit acht Leipziger Jugendclubs bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich einerseits mit dem Thema Graffiti direkt auseinander zu setzen und andererseits selber kreativ zu werden. Graffiti ist hier gewünscht und respektiert.
Ziel muss es sein, dass diese präventiven Projekte unter Beachtung der bestehenden Rahmenbedingungen finanziell gesichert sind und dass nach Möglichkeit weitere legale Graffitiflächen im Stadtgebiet dafür zur Verfügung stehen.

Beschlussvorschlag:


1. Der Oberbürgermeister prüft, ob und wie Wohnimmobilien kommunaler Unternehmen und solche, die unter anderem aufgrund von Eingemeindungen unter die Verwaltung des Liegenschaftsamtes gefallen sind, an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) übertragen werden können.

2. Ergibt die Prüfung, dass diese Übertragung möglich und sinnvoll ist, wird bis Ende des 1. Quartals 2014 ein Konzept erarbeitet, das aufzeigt, unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung solcher Wohnimmobilien an die LWB erfolgen kann.

Begründung:


Um Abstimmungsdefiziten, Effizienzverlusten und Steuerungsnachteilen entgegenwirken zu kommen, soll geprüft werden, ob und wie die Übertragung der nicht unerheblichen Wohnungsbestände von Liegenschaftsamt und anderen kleineren kommunalen Firmen an die LWB erfolgen kann.
Die Stadt Leipzig ist unter anderem durch Eingemeindungen zu Immobilienbesitz gekommen, der momentan durch das Liegenschaftsamt verwaltet bzw. veräußert wird. Um zu verhindern, dass Immobilien veräußert werden, die ins Portfolio der LWB passen und die Versorgung mit preiswerten Wohnraum im gesamten Stadtgebiet begünstigen würden, soll geprüft werden, ob und wie eine Übertragung dieser Immobilien an die LWB sinnvoll und zielführend gestaltet werden kann. Zudem haben auch verschiedene kommunale Unternehmen Wohnimmobilien in ihrem Besitz, deren Übertragung an die LWB sinnvoll sein kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird ein Konzept erarbeitet, das darstellt, unter welchen Bedingungen die Überführung von städtischen Wohnimmobilien in das Eigentum der LWB erfolgen kann.

Beschlussvorschlag:

1. Schulsozialarbeit wird ab 2014 an allen 22 derzeit bestehenden Oberschulen der Stadt Leipzig mit je 0,8 VzÄ pro Standort angeboten. Damit wird auch die bis 31.12.2013 befristete und bisher über BuT finanzierte Schulsozialarbeit an sechs Oberschulstandorten fortgeführt. Dafür werden 264.000 Euro in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt.

2. Für die Kofinanzierung der Schulsozialarbeit an der Nachbarschaftsschule aus dem Landesprogramm „Chancengerechte Bildung“ werden 21.846 Euro in 2014 in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt.

3. Schulsozialarbeit wird ab 2014 an 12 Grundschulen der Stadt Leipzig angeboten. Damit wird auch die bis 31.12.2013 befristete und bisher über BuT finanzierte Schulsozialarbeit an zehn Grundschulstandorten mit je 0,8 VzÄ pro Standort fortgeführt. Im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 440.000 Euro in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt. In den Verwaltungsinternen Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2014 ist folgende Positionen zu berücksichtigen: 1.100.36.2.0.01.90 Projekte Jugendarbeit § 11 +440.000 Euro.

4. Die Evaluierung der Schulsozialarbeit erfolgt im Rahmen des Förderverfahrens zur Förderung freier Träger im Bereich  SGB VIII §§ 11-14 und § 16 bis zum vierten Quartal 2014.

5. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich weiter für eine Verstetigung und dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit beim Freistaat Sachsen und beim Bund einzusetzen.

Begründung:


Mit der Verabschiedung des aktuellen Fachplans Kinder- und Jugendförderung (RBV 1348/12) wurde der Bedarf für die bestehenden Schulsozialarbeitstandorte und der Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau von Schulsozialarbeit an Grundschulen für 14 weitere Grundschulstandorte aufgezeigt. Bisher gibt es Schulsozialarbeit an 43 Schulstandorten in kommunaler Trägerschaft.

Allein über das Bildungs- und Teilhabepaket werden in Leipzig aktuell an 16 Schulen Schulsozialarbeit finanziert. Die erfolgreiche Förderung zusätzlicher Schulsozialarbeit aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets droht am 31.12.2013 auszulaufen. Auch das Förderprogramm „Chancengerechte Bildung des Freistaates Sachsen“, worüber 1,6 VzÄ Schulsozialarbeiterstellen an der Nachbarschaftsschule finanziert werden, läuft voraussichtlich Anfang 2014 aus.

Schulsozialarbeit hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern.
Es ist eine simple Erkenntnis, dass bei fehlender Prävention Problemlagen nicht frühzeitig behandelt werden können und deren Lösungen später um ein Vielfaches teurer werden.

Der Stadtrat Leipzig soll daher alle politischen Kräfte auffordern, sich für eine Verstetigung der Schulsozialarbeit einzusetzen und sich mit Nachdruck für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel stark zu machen.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:

Im Zuge der Evaluierung der Schulsozialarbeit werden auch die tatsächlichen Bedarfe der kommunalen Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) untersucht. Das Ergebnis ist dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und dem Jugendhilfeausschuss bis zum Ende des III. Quartals 2014 vorzulegen.

Begründung:
Erfolgt mündlich