Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag

Die investive Sportförderung wird zur Sicherung von Fördermitteln des Freistaats Sachsen und zur Abfederung von Mehrkosten bei den durch die Sportvereine getätigten Investitionen in 2023 um 1,5 Millionen Euro erhöht. 

Die Deckung soll im Rahmen des vorhandenen Haushaltsbudgets für Investitionen erfolgen. Dabei sind Investitionsvorhaben der Stadt, die in diesem Jahr aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden können, als Deckungsquelle zu benennen.

Begründung

Der Freistaat Sachsen – vertreten durch die Sächsische Aufbaubank – hat, anders als in den Vorjahren, mehr Projekte zur Förderung in Leipzig vorgesehen, als durch das kommunale Budget zur investiven Sportförderung finanziert werden können. Um die Mittel für weitere fünf größere, geplante Baumaßnahmen von Sportvereinen abrufen zu können und Mehrkostenanträge für begonnene Baumaßnahmen abzudecken, muss die Stadtverwaltung zusätzliche Mittel bereitstellen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
     
  3. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
     
  4. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden und Hochschulen sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende des vierten Quartals 2024 ein Atelierprogramm zu erarbeiten. Parallel zum Freiraummanagement soll gemeinsam mit erfahrenen Partnern wie dem Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. ein Konzept zum Erhalt und Neuschaffung von Atelierräumen für bildende Künstler:innen ausgearbeitet werden. 
  2. Das Atelierprogramm soll auch einen Kriterien – und Maßnahmenkatalog beinhalten, der definiert, welche Voraussetzungen Künstlerinnen und Künstler erfüllen müssen (bspw. Professionalität, Residenz, thematische Befassung mit Leipzig etc.), um über das Programm entsprechende Arbeitsräume bekommen zu können.
  3. Sofern bereits Gebäude für die kulturelle und künstlerische Nutzung im Rahmen der Umsetzung des Freiraummanagements identifiziert wurden, sind diese auch auf eine Nutzbarkeit für Ateliers zu prüfen. Die Akquise geeigneter Arbeitsräume für bildende Künstler soll verstärkt und das Schaffen von Atelierräumen bei städtebaulichen Projekten intensiver berücksichtigt sowie andererseits deren Vergabe an Künstlerinnen und Künstler besser gesteuert werden. 
  4. Nach der Erarbeitung des Konzepts soll dessen Umsetzung in einer Pilotphase von 2 Jahren getestet und im Abschluss daran evaluiert werden.

Begründung

Durch das stetige Wachstum der Stadt und den sich verändernden Mietmarkt wird es für bildende Künstlerinnen und Künstler immer schwieriger, geeignete und vor allem bezahlbare Atelierflächen zu finden. Sie drohen dadurch, aus der Stadt verdrängt zu werden.

Leipzig profitiert wirtschaftlich, touristisch und kulturell vom hohen kreativen Potenzial der Künstlerinnen und Künstler, die einen beträchtlichen Anteil für die Lebensqualität aller Bewohner dieser Stadt leisten. Darüber hinaus steht unsere Stadt – neben musikalischer, dichterischer und darstellender Exzellenz und kultureller Vielfalt – für zeitgenössische bildende Kunst mit einer besonderen nationalen und internationalen Strahlkraft, die mit Städten wie Berlin vergleichbar ist. Für viele Künstlerinnen und Künstler stellt die Stadt bzw. Leipzig ein zentrales Thema ihres Schaffens dar. Eine vermehrte Abwanderung von Künstlerinnen und Künstlern in das Umland oder andere Regionen kann sich negativ auf die kulturelle Landschaft in unserer Stadt auswirken. Deshalb halten wir es für sinnvoll, wenn die Stadt bei der Suche nach Arbeitsräumen für Künstler ein eigenes Atelierprogramm intensiviert.

Eine Anbindung des Atelierprogramms an das Kompetenzzentrum Freie Szene und/oder das Freiraummanagement, wie im Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag vorgesehen, erscheint suboptimal, weil die Zielgruppen hier mitunter weit auseinander driftende Interesse haben. Dessen ungeachtet können sich durchaus Synergien ergeben, die genutzt werden sollten.

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird unter Aufnahme des Verwaltungsstandpunktes wie folgt neu gefasst:

  1. § 38 Abs. 1 k) der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig wird wie folgt neu gefasst:

Dem Klimaschutzbeirat gehört die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister als Vorsitzende bzw. Vorsitzender an. In dieser Funktion obliegt ihm die Leitung des Beirates. Ist die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister zu einer Sitzung des Klimaschutzbeirates nicht anwesend, wird sie bzw. er im Vorsitz durch die Beigeordnete bzw. den Beigeordneten für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport vertreten. Dem Klimaschutzbeirat sollen von den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern jeweils:

  • 1 dem Jugendparlament
  • 1 der Handwerkskammer zu Leipzig
  • 1 der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
  • 1 der Gewerkschaften (DGB)
  • 1 Bündnis für bezahlbares Wohnen
  • 2 den klimarelevanten Forschungsinstituten (1 UFZ, 1 Universität Leipzig)
  • 4 den Leipziger Umweltverbänden (Ökolöwe, BUND Leipzig, NaBu, Greenpeace)
  • 3 den Klimagruppen (z.B. Fridays for Future, Parents for Future, Scientist for Future)
  • 2 den Sozial- und sonstigen Verbänden (Verbraucherschutzzentrale Sachsen, Energiegenossenschaft Leipzig) angehören.

Diese Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht.

Folgende Institutionen sind thematisch oder anlassbezogen mit jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin beratende Mitglieder des Klimaschutzbeirates ohne Stimmrecht:

  •                  Ernährungsrat Leipzig e.V.
  •                  LWB – Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft 
  •                  LVV – Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
  •                  Mieterbund
  •                  Vertreter privater Wohnungseigentümer
  •                  Sächsische Aufbaubank – Förderbank
  •                  Landesamt für Schule
  •                  Zukunftsakademie
  •                  Vertreter medizinischer Einrichtungen und Gruppen
  •                  HTWK Leipzig
  •                  ADFC

Der bzw. die Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, sowie der bzw. die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau gehörendem Beirat im Regelfall als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an. 

Bei Bedarf können Ämter der Stadtverwaltung in beratender Funktion eingeladen werden.

  1. Organisatorisch wird der Klimaschutzbeirat durch das Referat für Klimaschutz unterstützt.  Sollte sich aus dieser Tätigkeit ein personeller oder materieller Mehraufwand ergeben, der das Referat bei der Erfüllung seiner originären Aufgaben belastet, unterbreitet der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Vorschlag, wie dieser kompensiert werden kann.
  1. In der für den Beirat zu erstellenden Geschäftsordnung wird ein Vorschlagsrecht für Themensetzung der Tagesordnung durch die sachkundigen Einwohner mit Stimmrecht enthalten sein sowie ein regelmäßiger Turnus von mindestens 4 Sitzungen im Jahr festgelegt. Mit einer einfachen Mehrheit des Beirats können auch Sondersitzungen einberufen werden.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung prüft bis Ende des 3. Quartals 2023 geeignete Standorte in der Großwohnsiedlung Paunsdorf mit den Wohnkomplexen Paunsdorf-Heiterblick (Ortsteil 24) und Kiebitzmark (Ortsteil 25 Heiterblick) zur Einrichtung einer nutzbaren Stadtteilfläche für Stadtteilfeste, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie der Errichtung einer Rettungswache zur rettungsdienstlichen Leistungserbringung und unterbreitet unter Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Wohnungsmarktakteure im IV. Quartal einen ausreichend dimensionierten Standortvorschlag.

2. Es wird geprüft inwieweit Förderprogramme zur Beförderung des sozialen Zusammenhalts und kultureller Aktivitäten für Großwohnsiedlungen zu Einrichtung des Platzes genutzt werden können.

Begründung:

Das Gebiet Leipzig-Paunsdorf wurde als letzte Großwohnsiedlung in Leipzig ab 1985 tiefbau- und verkehrsmäßig erschlossen und ab 1987 wurden Wohnungen, sowie Kitas, Schulen sowie Handels- Sozial- und Kultureinrichtungen gebaut und zeitnah übergeben. Nach 1990 verlagerte sich das Baugeschehen kurzzeitig in den Wohnkomplex Kiebitzmark, wo auch Eigenheimquartiere entstanden. Der 2. Bauabschnitt im Wohnkomplex Kiebitzmark wartet noch auf eine angepasste Planung und Bebauung. Im Gegensatz zu anderen randstädtischen Großwohnsiedlungen wie Grünau, war das damalige Neubaugebiet Paunsdorf von Beginn des Bezugs der Wohnungen durch die Straßenbahn in mittiger Lage der Wohnkomplexe vom Stadtzentrum bis in heutige Gewerbegebiet Lehdenweg mit dem gleichnamigen B-Stadtteilzentrum optimal erschlossen.

Auf Initiative der Wohnungsgesellschaften Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e. G. sowie der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB wurden seit den 1990er Jahren regelmäßig Stadtteilfeste zur Beförderung des sozialen Zusammenlebens und Kulturlebens auch im Freien gestaltet. Dabei wurden verschiedene Areale genutzt, die aber für eine Bebauung vorgesehen sind, sich im Privateigentum befinden, oder als nunmehriger Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes zeitlich gar nicht oder nur unter besonderen Auflagen nutzbar sind. Ob der verschiedenen Unsicherheiten konnten keine Verträge mit den Vertragspartnern für das Fest im Juni abgeschlossen werden, weshalb das diesjährige Fest abgesagt werden musste.
Das Wohngebiet zeichnet sich durch eine Bewohnerschaft mit hoher Wohnzufriedenheit aus, was auch in Zukunft so bleiben und durch die Stadt befördert werden soll.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Konzepts zur Erinnerungskultur eine Verfahrensweise zu etablieren, wie in geeigneter Weise am jeweiligen Standort an frühere Synagogen und Bethäuser erinnert werden kann. Hierbei kann die Konzeption der Stadt Wien zur Erinnerung an Synagogen und Bethäuser als Beispiel dienen. 

Begründung:

In Leipzig, der Stadt mit der einstmals sechstgrößten jüdischen Gemeinde in Deutschland, lebten 1933 11.564  Menschen, die der Israelitischen Religionsgemeinde angehörten. Ihr geistiges Zentrum waren die ca. 16 Synagogen und Bethäuser (siehe Anlage).

Am Abend des 9. November 1938 wurden fast alle in einer „spontanen Protestaktion der Bevölkerung“ zerstört und niedergebrannt. Die Gemeindesynagoge wurde als erstes Opfer der Flammen. Danach ging es weiter. Die Feuerwehr durfte nur das Übergreifen der  Flammen auf angrenzende Gebäude verhindern. Deshalb wurden sechs Synagogen  „nur“ verwüstet (z.B. die Talmud-Tora-Synagoge in der jetzigen Keilstraße).

Um die Erinnerung wach zu halten, erstellte die Künstlerin Nina K. Jurk 2002 ein Projekt.  An den ehemaligen Standorten der Synagogen. stellte sie Säulen in Form von Tora-Rollen mit dem Gedicht „Todesfuge“ von Paul Celan auf. Diese wurden nachts beleuchtet. 

In Zusammenarbeit mit der Jüdisch-Christlichen Arbeitsgemeinschaft  wurde zur jüdischen Woche 2023 diese Kunstinstallation erneut aufgebaut. Sie stieß auf großes Interesse – auch bei Nachfahren ehemaliger Leipziger Juden, die zur jüdischen Woche eingeladen worden waren. Es ist aber nur ein temporärer Vorgang und es scheint geboten und es ist an der Zeit, eine bleibende Erinnerung an die einst blühende jüdische Gemeinde zu schaffen. Städte wie Wien haben solche Ideen bereits umgesetzt (siehe Anlage).

Denkbar wären an der Fassade angebrachte Tafeln, in den Boden eingelassene Platten (ähnlich der der Stolpersteine), symbolhaften Tora-Rollen, Davidsterne  oder Kombinationen.

Die genannten Anlagen finden Sie hier und hier.

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig erstellt bis zum 3. Quartal 2024 ein Shared-Mobility-Konzept für Leipzig, also ein Konzept, wie eine gemeinsame Nutzung unterschiedlicher Fahrzeuge (Carsharing, Fahrrad-, Lastenrad- und E-Roller-Verleih sowie ÖPNV und Taxis) besser und ineinandergreifend organisiert werden kann, das die vielfältigen bereits vorhanden als auch künftige Mobilitätsformen der geteilten Mobilität einschließt. Hierbei sind sämtliche geteilte und vernetzte Angebote zu behandeln und als Bestandteil eines sogenannten Mobility-as-aService (MaaS)-Systems (Mobilitätslösungen statt persönlicher Verkehrsmittel) zu integrieren.

    Das Shared-Mobility-Konzept soll planerisch-konzeptionelle, rechtliche, finanzielle sowie inklusive Rahmenbedingungen schaffen, um die multi- und intermodale Mobilitätswende zu fördern. Es soll ein flächendeckendes, sowohl in den ÖPNV integriertes als auch unabhängig von Angeboten der L-Gruppe nutzbares Shared-Mobility-System stadtweit entwickeln und die Anbindung des Umlandes aktiv einbeziehen.

    Die Leipziger Verkehrsbetriebe als städtisches Mobilitätsunternehmen sollen nach Maßgabe der strategischen, konzeptionellen und operativen Vorgaben der Stadt die Rollen des Integrators (systemische Integration und App – LMove) übernehmen.

    Das Shared-Mobility-Konzept soll insbesondere beinhalten:
  • Bestandsanalyse,
  • Potenzialanalyse,
  • Definition von Zielen und Qualitäten für das Netz und die Anbieter (Steuerung der Sicherstellung des Service Levels),
  • Steuerungsinstrumente zur Erreichung der Ziele für eine Ausschreibung der Leistungen sowie
  • Definition der Anforderungen an den Integrator.
     
  1. In einem zweiten Schritt sind die Anbieter von MaaS-Systemen auf die städtischen Ziele zu verpflichten und wo nötig durch Ausschreibungen vertraglich zu binden.
  1. Im Vorgriff auf das Konzept und dessen Umsetzung sollen die bestehenden Mobilitätspunkte zügig weiter ausgebaut werden, die im EKSP beschlossenen 400 Mobility-Hubs zeitnah realisiert und zusätzlich Sofortmaßnahme zum Ausbau von Carsharing zum 1. Quartal 2024 die Flächen für mindestens 400 Stellplätze bereitgestellt an mindestens 100 Stationen ausgeschrieben werden.

Begründung:

Leipzig hat sich mit der Mobilitätsstrategie Leipzig 2030 das ambitionierte Ziel gesetzt, dass bis 2030 70% aller Wege im Umweltverbund zurückgelegt werden sollen. Im Rahmenplan zur Mobilitätstrategie sind Bündel von Maßnahmen enthalten, die die Mobilitätswende vorantreiben und attraktive Angebote für alle LeipzigerInnen schaffen sollen.

Die Erfahrungen aus Städten, in denen die Mobilitätswende zügig voran geht zeigen, dass neben dem ÖPNV, dem Rad- und Fußverkehr insbesondere Angebote geteilter Mobilität (Mobility as a Service [MaaS]), wie  stationäres, teil- und vollflexibles Carsharing, Scooter-, Fahrrad- und Lastenradverleih, Fahrgemeinschaften, Bedarfsverkehre (Ridehailing – Rufsysteme und Ridepooling – Fahrdienste für gemeinschaftliche Fahren) und viele andere Mobilitätsvarianten, ein wesentlicher Schlüssel sind, um attraktive Alternativangebote zum individualisierten Autoververkehr zu schaffen. Viele progressive Städte in denen die Mobilitätswende zügig voranschreiten haben bereits MaaS-Angebote massiv ausgebaut und sie in das System der Öffentlichen Daseinsvorsorge integriert.

Auch in Leipzig sind verschiedene Anbieter tätig, die Ihre Services in Eigenregie in der Stadt ausbauen. Eine strukturelle stadtweite Planung – die auch die Anbindung des Umlandes einschließt – für ein multi- und intermodales Maas-Angebot existiert nicht. Einzig die Leipziger Verkehrsbetriebe haben für ihre Kunden einzelne Anbieter integriert.

Seit Jahren beklagen die Anbieter von Maas-Systemen Abstimmungsprobleme und dadurch Reibungsverluste beim Ausbau von Systemen. Der Ausbau des Carsharing stagniert, weil nicht ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden – obwohl die Förderung von Carsharing Bestandteil zahlreicher Konzepte der Stadt ist. Der Ausbau eines flächendeckenden Lastenradverleihsystem ist vom Stadtrat beschlossen und die Umsetzung – losgelöst von anderen Systemen? – derzeit in Arbeit. Der Leipziger Stadtrat hat vor über 10 Jahren den Aufbau von Fahrradverleihstationen beschlossen, wofür die Stadt bis heute kein Konzept vorgelegt hat. Für den Ausbau einer Verleih-E-Bike-Flotte wären Stationen zum Laden zwingend.

Ziel des Antrages ist es in einem ersten Schritt, einen planerisch-konzeptionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen für ein flächendeckendes System geteilter Mobilität zu schaffen. So soll für mehr BürgerInnen multi- und intermodale Mobilität ohne eigenes Auto flächendeckend möglich gemacht und die Mobilitätswende befördert werden.