Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in einem Modellprojekt auf je einem Spielplatz pro Stadtbezirk eine Spielzeugkiste aufzustellen.

Nach Ende des Modellprojektes soll eine Evaluierung durch die Stadtverwaltung erfolgen.

Begründung:

In Dresden gibt es seit geraumer Zeit z.B. auf dem Spielplatz in Löbtau und weiteren Spielplätzen im Dresdner Westen eine Kiste mit Sandspielzeug, die jeder nutzen darf. Die Kinder dürfen sogar Spielzeug mit nach Hause nehmen, wenn dafür etwas anderes in die Kiste gelegt wird.

Gebaut wurden die Kisten von der Holzmanufaktur Dresden, die sich auch um die Mängelbeseitigung kümmern wird. Diese Spielzeugkisten sind ein weiterer Baustein in einer familienfreundlichen Stadt. Was in Dresden nach unseren Informationen gut angenommen wird, sollte durch ein Modellprojekt auch in Leipzig erprobt werden.

Neufassung des Antrags „Erwerb von Flächen am Nordufer des Zwenkauer Sees“ vom 9.2.2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, vor Beschlussfassung des Bebauungsplans „Neue Harth-Süd“ den B-Plan den Gremien des Stadtrates, insbesondere den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau, Sport sowie Umwelt/Klima/Ordnung, zur Anhörung und Diskussion zur Kenntnis zu geben.

Der Bebauungsplan wird in den Fachausschüssen ausführlich vorgestellt und diskutiert, mit dem Ziel, die Stadträte zu informieren, mitzunehmen, um im Idealfall mit einer einvernehmlichen Lösung für Verwaltung und Rat in die Debatte im ZV Neue Harth zu gehen.

Folgende Punkte sind dabei darzustellen:

– Waldmehrung, Bäume, Klimaschutz,

– Anbindung Medien und Verkehr,

– Einbindung in das Konzept Radtourismus in Sachsen,

– Geplante Vorhaben vs. wechselnder Gewässerhöhe für Hochwasserschutz,

– Freihalten der Uferbereiche und Zugänglichkeit eines kompletten Rundweges,

– verkehrsarme Erschließung,

– ökologische Entsorgung,

– Vorteile für Leipzig und Möglichkeiten für Grünausgleiche

Begründung:

Die Planungen zur Entwicklung des Nordufers des Zwenkauer See laufen mitunter den im Rahmen der Ausrufung des Klimanotstand formulierten Ziele der Stadt Leipzig. Statt ein Waldmehrung, die auf dem Areal auf Leipziger Flur möglich wäre, sollen Einrichtungen der touristischen Infrastruktur entstehen, die dem Ziel einer naturnahen, behutsamen Nutzung des Geländes für Sport und Naherholung widersprechen. Da die Flächen nicht der Stadt Leipzig gehören und Eigentümerin eine Veräußerung an die Stadt Leipzig vorsieht, soll zumindest versucht werden, den Einfluss der Stadt Leipzig im ZV „Neue Harth“ zu nutzen, um eine behutsamere Entwicklung zu ermöglichen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Beschlussfassung des Bebauungsplans „Neue Harth-Süd“ den B-Plan den Gremien des Stadtrates, insbesondere den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau, Sport sowie Umwelt/Klima/Ordnung, zur Anhörung und Diskussion zur Kenntnis zu geben.

Der Bebauungsplan wird in den Fachausschüssen ausführlich vorgestellt und diskutiert, mit dem Ziel, die Stadträte zu informieren, mitzunehmen, um im Idealfall mit einer einvernehmlichen Lösung für Verwaltung und Rat in die Debatte im ZV Neue Harth zu gehen.

Folgende Punkte sind dabei darzustellen:

  • Waldmehrung, Bäume, Klimaschutz,
  • Anbindung Medien und Verkehr,
  • Einbindung in das Konzept Radtourismus in Sachsen,
  • Geplante Vorhaben vs. wechselnder Gewässerhöhe für Hochwasserschutz,
  • Freihalten der Uferbereiche und Zugänglichkeit eines kompletten Rundweges,
  • verkehrsarme Erschließung,
  • ökologische Entsorgung,
  • Vorteile für Leipzig und Möglichkeiten für Grünausgleiche

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft bis Ende 2022 die Einrichtung einer Organisationseinheit in der Ausländerbehörde, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist. Die Stadtverwaltung informiert den FA Umwelt/Klima/Ordnung sowie den Migrantenbeirat über das Ergebnis der Prüfung und erläutert dabei auch das weitere Vorgehen.
     
  2. Im Ordnungsamt werden zum 01.12.2022 fünf VzÄ für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen, gem. § 77 Abs. 3 Nr. 7 SächsGemO, unbefristet eingerichtet.
     
  3. Um abschätzen zu können, ob die zum 01.12.2022 geschaffenen fünf VZÄ ausreichend sind, legt die Stadtverwaltung bis Ende Januar 2023 einen Zeitplan vor, in welcher Frist die aufgelaufenen Altfälle abgearbeitet werden können, wobei berücksichtigt werden muss, dass durch hinzukommende Neufälle kein erneuter Bearbeitungsstau entsteht.
     
  4. Die Stadtverwaltung legt bis Ende 1. Quartal 2023 ein Konzept vor, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann. Hierbei soll unter anderem geprüft werden, ob und wie auf die aktuell obligatorischen, zeit- und somit personalintensiven Beratungstermine für Einbürgerungswillige, verzichtet werden kann oder wie diese mindestens teilweise durch Gruppentermine ersetzt werden können. Ferner soll untersucht werden, ob für Routineaufgaben, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern, beispielsweise Hilfskräfte eingesetzt werden können. Bei der Erarbeitung und Fortentwicklung dieses Konzepts wird auf die der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung sowie der Migrantenbeirat eingebunden werden.
     
  5. Der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie der Migrantenbeirat werden halbjährlich über den Stand der Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen informiert.

Begründung:

Nach unseren Informationen sind in Leipzig über 3000 Einbürgerungsgesuche noch nicht bearbeitet und entschieden worden. Wie den Statistiken entnommen werden kann, werden werden in Leipzig jährlich etwa 500-600 Menschen eingebürgert. Rein rechnerisch würde es also über fünf Jahre dauern, die noch offenen Einbürgerungsgesuche abzuarbeiten. Dabei sind regelmäßig neu hinzukommende Anträge nicht berücksichtigt.

Für die Ausländerbehörde, die neben neuen Einbürgerungsanträgen schon jetzt diese hohe Zahl von Altfällen bearbeiten muss, heißt das, dass Einbürgerungswillige über Jahre vertröstet werden müssen, weil die personellen Ressourcen fehlen, die Menschen im Vorfeld zu beraten, geschweige denn die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Bei weiter steigenden Fallzahlen werden die Wartezeiten ebefalls weiter steigen, wenn nicht gegengesteuert wird.

Neben einer Zuführung von zusätzlichem Personal ist es deshalb notwendig, auch verschiedene Prozesse innerhalb der Ausländerbehörde zu überprüfen, um hier Möglichkeiten einer Reduktion der Personalintensität in den Antragsverfahren oder einer Entlastung der Sachbearbeiter bei Routineaufgaben durch Hilfskräfte zu eruieren. Beispielsweise könnte womöglich auf die obligatorischen Beratungstermine für Einbürgerungswillige verzichtet oder diese so organisieren werden, dass sie als Gruppentermine stattfinden, wenn die Rahmenbedingungen es erlauben, denn häufig geht es vor allem um Unterlagen, die für ein Einbürgerungsgesuch beigebracht werden müssen.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig verfolgt mittelfristig das Ziel einer flächendeckenden Ausstattung aller Schulen mit Schulsozialarbeit, unabhängig von der Schulform.
  2. Die Stadt Leipzig fordert das Land eindringlich auf, die flächendeckende Schulsozialarbeit gesetzlich zu verankern und eine entsprechende dauerhafte Förderung für die Schulträger auf den Weg zu bringen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich entsprechend bei der Staatsregierung dafür einzusetzen.
  3. In einem Konzept stellt die Stadt Leipzig bis Ende II. Quartal 2023 dar, wie viele Stellen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel (incl. Sachmittel) nach dem Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit benötigt werden, wenn die flächendeckende Ausstattung mit Schulsozialarbeit ab dem Haushaltsplan A) 2025/26, B) 2027/28, C) 2029/30 erfolgt. Der Stadtrat entscheidet im Anschluss über das favorisierte Szenario.

Begründung:

Schulsozialarbeit ist eine gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bildet die Grundlage dafür.

Schulsozialarbeit ist Anlaufstelle für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule und wird an allen Schularten benötigt. Die Problemlagen unterscheiden sich je nach Schulform, weniger sind sie deshalb nicht.

Die Hauptaufgabe von Schulsozialarbeit ist es, die individuellen, sozialen und schulischen Entwicklungen der Kinder und Jugendlichen zu fördern und Bildungsbenachteiligungen auszugleichen, egal in welchem sozialen Umfeld sie aufwachsen.

Alle Kinder und Jugendlichen in Leipzig sollen das Recht auf Schulsozialarbeit haben. Die Stadt Leipzig sollte daher den Weg einschlagen, alle Schulen — unabhängig von der Schulform — mit Schulsozialarbeit auszustatten. Dabei muss stets die Forderung ans Land gerichtet bleiben, es möge seiner Verantwortung nachkommen und die Kosten refinanzieren.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept für eine zukunftsweisende, kindgerechte und grüne Pausenhofgestaltung, welche dann in die laufenden und zukünftigen Schulbauprogramme mit aufgenommen werden kann. Auch die Partizipation der gesamten Schulfamilie muss dabei mitaufgeführt werden. Mit enthalten sein soll auch ein Konzept, wie die Umgestaltung bestehender Pausenhöfe umgesetzt werden kann. Dabei soll der Weg von der Entsiegelung hin zu einer Umgestaltung zu naturnahen Schul- und Pausenhöfen mit aufgezeigt werden. Die Ausgestaltung der Schulhöfe soll zur Bewegung und zum Naturerlebnis anregen, eine andere Qualität an Pausenerlebnissen bieten und darüber hinaus einen Beitrag zum Umweltschutz – mit besonderem Fokus auf Klimaanpassung und Biodiversität – leisten. Zudem soll aufgezeigt werden, wie diese naturnahen Schulhöfe – vor allem in der Innenstadt – ebenso jungen Menschen im Viertel öffentlich zugänglich gemacht werden können.

Begründung:

Die Stadt Leipzig treibt nicht nur den Ausbau und die Modernisierung der Schulgebäude voran, sondern hat gleichzeitig den Menschen und die Umwelt im Blick bei der gesamten Schulgeländegestaltung. Leipzig soll sich so auf den Weg machen, zukunftsweisende naturnahe Schulhöfe für die Schulfamilie und den öffentlichen Raum umzusetzen. Leipziger Schulhöfe sind oft öde und versiegelte Flächen. Das Aufbrechen der Asphalt- und Betonflächen dient dem Bodenschutz, der Klimaverbesserung und der Artenvielfalt. Gleichzeitig beinhaltet eine naturnahe Schulhofgestaltung vielfältige Möglichkeiten, den Kindern und den Erwachsenen Pausen zum Aufatmen, Wohlfühlen, Bewegen und einem sinnvollen Miteinander zu ermöglichen.

Um in Hitzesommern verschattete Plätze zu schaffen, könnten beispielsweise begrünte (Weiden-) Lauben oder Pergolas geschaffen werden. Um an Hitzetagen praktische Möglichkeiten zum Refill von Wasserflaschen zu schaffen und auch vielfältigere Spielmöglichkeiten zu offerieren, ist die Einrichtung von (Trinkwasser-)brunnen zu prüfen. In den Höfen könnten außerdem Spielgeräte und Klettergerüste aus Baumstämmen angebracht werden, zusätzlich eignen sich auch Barfußpfade, um das Naturerleben zu intensivieren. Bei der Bepflanzung soll eine hohe Diversität unterschiedlicher Pflanzenarten vorgesehen sein, Wiesen sollen nur noch zweimal jährlich gemäht werden, um Blühwiesen entstehen zu lassen. Den Kindern/Jugendlichen können durch das Aufstellen von Hochbeeten Techniken des Urban Gardenings nähergebracht werden. Für Vögel können Futterstationen mit Vogelhäuschen und -bädern aufgestellt werden, sowie Insektenhotels und Laubhaufen im Herbst zur Ansiedlung verschiedenster Kerbtiere. Der Pausenhof bietet so gleichzeitig vielfältige Lernmöglichkeiten, die in den Unterricht integriert werden können.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. sich gegenüber dem Staatsministerium des Innern für den Erhalt der Polizeifachschule Leipzig sowie für notwendige Investition in ihre Sanierung und ihren weiteren Aufbau einzusetzen.
     
  2. dem Staatsministerium des Inneren die Unterstützung der Stadt Leipzig bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften bzw. Grundstücken im Umfeld der Dübener Landstraße 4, die mögliche Ausbaukapazitäten darstellen können, anzubieten.

Begründung:

Das Staatsministerium des Innern gab im September bekannt, dass es Pläne gibt, nicht alle drei bisherigen Standorte der polizeilichen Ausbildung im Freistaat Sachsen zu erhalten. Der Standort Leipzig soll geschlossen werden, weil er nach Aussagen des Innenministeriums die schlechtesten Ausbildungsbedingungen bieten würde.

Die Zahlen an Bewerberinnen und Bewerbern sprechen jedoch deutlich für den Erhalt des Standortes Leipzig. Von den 550 Polizeianwärterinnen und -anwärtern, die im letzten Ausbildungsgang eingestellt wurden, wollten 222 ihre Ausbildung in Leipzig absolvieren. Es stehen hier jedoch nur 100 Plätze zu Verfügung. Dies spricht neben dem Erhalt auch für einen weiteren Ausbau der Fachschule in Leipzig.

Der Standort Leipzig zieht zudem auch Bewerberinnen und Bewerber aus ganz Mitteldeutschland an, was bei einem alleinigen Standort in Schneeberg fraglich wäre. Unsere Stadt ist zugleich als wachsende Großstadt von besonderen sozialen Herausforderungen und auch Kriminalitätsphänomen betroffen. Die Stadt Leipzig würde davon profitieren, wenn die Anwärterinnen und Anwärter nach ihrer Ausbildung auch weiterhin im Bereich der Polizeidirektion Leipzig eingesetzt werden würden.