Anfragen der SPD-Fraktion.

Im Januar 2022 hatte die Ratsversammlung mehrheitlich die Petition VII-P-06469-DS-01-NF-01 Radweg Zschochersche Straße angenommen.

Der Oberbürgermeister wird danach beauftragt zu prüfen, ob entlang der Zschocherschen Straße zwischen der Kreuzung Lützner Straße und Kreuzung Adler ein beidseitiger Radfahrstreifen angelegt werden kann. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob dies bis zur Realisierung beidseitiger Radfahrstreifen im Zuge einer komplexen Baumaßnahme auch als Interim möglich ist und dabei das Parken entlang des vorgenannten Straßenzuges untersagt werden kann. Das Prüfergebnis aus Beschlusspunkt 2 sollte im 2. Quartal 2022 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt werden, ebenso das weitere Verfahren zur etwaigen sachlichen Umsetzung des Prüfergebnisses.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Wann wird das Prüfergebnis im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt?

Mit dem Ratsbeschluss vom September 2020 zum Rauchverbot auf Spielplätzen wurde die Verwaltung beauftragt, an fünf Stellen in verschiedenen Leipziger Parks in einem Modellprojekt Rauchverbotszonen zu schaffen. Diese Rauchverbotszonen könnten z. B. an ausgewiesenen Spielwiesen für Kinder ausgesprochen werden. Nach einem Zeitraum von 1 Jahr sollte die Maßnahme evaluiert werden.

In der Ratsversammlung im Juli dieses Jahres hat die Stadtverwaltung zwar unsere Anfrage zu Rauchverbotszonen beantwortet, allerdings im falschen Kontext. Gegenstand der Beantwortung war der damalige Verwaltungsstandpunkt, die Beschlusslage aus dem September 2022 sieht jedoch, wie oben umrissen, anders aus. Deshalb möchten wir ergänzend anfragen:

Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik mit Blick auf das im September 2020 beschlossene Modellprojekt?

Im Februar 2021 hatte die Ratsversammlung mehrheitlich die Stadtverwaltung beauftragt, eine mögliche Nutzung des Rahmengrüns auf kommunalen Sportplatzanlagen für urban gardening-Projekte und/oder eine biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung zu prüfen, sobald ihr konkrete Vorhaben angetragen werden. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, für bis zu drei Modellprojekte geeignete Flächen zu finden und die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Sportvereinen (Pächter der kommunalen Sportplatzanlagen) und den Initiatoren des Modellprojektes (Unterpächter der ausgewählten Fläche) moderierend zu begleiten. Der Oberbürgermeister wurde weiterhin beauftragt, eine finanzielle Unterstützung der Modellprojekte zu prüfen.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Ist eine Nutzung des Rahmengrüns als Blüh- oder Bienenstreifen von den Sportvereinen gewünscht?

3. Wie könnten die rechtlichen Vereinbarungen bei mehreren Nutzern gestaltet werden?

4. (Wie) bzw. kann überhaupt eine ausreichende Wasserzufuhr sichergestellt werden?

5. Gibt es Probleme bei der technischen Ausstattung der Vereine? (Schwadmäher statt Mulchmäher) oder gibt es technische Hilfe?

6. Sind Probleme mit den Fördermittelgebern bekannt? (uns wurde berichtet Förderung für Bewässerung nur wenn 12 Jahre Bindung vs. wasserrechtliche Genehmigung für 5 Jahre plus ggf. Option)

7. Gibt es Erkenntnisse, ob Blühpflanzen – egal ob Büsche oder Bäume – im Rahmengrün negative Einflüsse auf die Qualität der Spielflächen haben?

Die Neuorganisation des urbanen Verkehrs ist eine zentrale Aufgabe, um sowohl der steigenden Einwohnerzahl als auch den Belangen des Klima- und Umweltschutzes gerecht werden zu können. Neben dem Ausbau des ÖPNV bietet vor allem der Radverkehr große Potenziale, den innerstädtischen Verkehr neu zu gestalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Welche Fahrradwege plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

2. Welche neuen Radwegmarkierungen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

3. Welche Radabstellanlagen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

4. Welche Fahrradstraßen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

Im Mai/Juni 2022 wurde in Umsetzung einer beschlossenen Petition der Überweg von der Industriestraße (Fahrradstraße) zum Nonnenweg mit dreijähriger Verspätung saniert. Ziel war es, diesen wichtigen und überdurchschnittlich intensiv genutzten Verbindungsweg für Radfahrende nutzbar zu machen. Regen und intensive Nutzung hatten diesen Wegabschnitt für Radfahrende – insbesondere bei Regen – schwer passierbar werden lassen. Der Weg war geprägt von tiefen Unebenheiten und ausgewaschenen Spurrinnen. Die Fahrradstraße endete an den meisten Tagen des Jahres in einer unebenen Schlamm- oder Staubfläche.

Leider wurde bei der Sanierung nur ein kurzer Abschnitt auf der abschüssigen Schräge zum Nonnenweg gepflastert. Vor und hinter dem gepflasterten Abschnitt wurde nur die feuchtigkeitsgebundene Decke erneuert. Der Weg ist bereits nach wenigen Tagen wieder ausgewaschen und mit Spurrinnen belegt.

Regenwasser trägt die Schotterdecke (da der Weg bergab verläuft) auf die die neu gepflasterte Fläche auf und die gepflasterte Fläche wird mit dem aufgetragenen Split und Sanden (und absehbar Schlamm) zur Rutschpartie für Radfahrende.

Am Anfang und Ende der gepflasterten Fläche bilden sich bereits jetzt nach wenigen Tagen und ersten Regenschauern ausgespülte Rinnen und Absätze.

Insgesamt hat die Maßnahme keine nennenswerte Verbesserung in der Nutzung gebracht, im Gegenteil, die Sande und der Split auf der gepflasterten Fläche lassen den Wegabschnitt zur gefährlichen Rutschpartie werden.

Wir fragen an:

1. Warum wurde nicht bedacht, dass Wasser bergab fließt, die feuchtigkeitsgebundene Fläche auswäscht und massiv Verunreinigungen auf die gepflasterte Fläche aufträgt?
 

2. Warum wurde die Lücke zwischen der asphaltierten Fahrradstraße Industriestraße (Fahrradstraße) und dem asphaltierten Nonnenweg auf den wenigen Metern keine vollwertige asphaltierte sicher nutzbare Wegeverbindung geschaffen?
 

3. Wann ist mit einer Sanierung der Sanierung zu rechnen? Welche Maßnahmen sind wann geplant, um den Weg nutzbar zu gestalten?

Im Juni 2022 wurde in Teilen der Erich-Zeigner-Allee, insbesondere in Höhe des Kreisverkehrs Industriestraße die Straßendecke erneuert. Dabei wurde im Kreisverkehr der innere Ring des Straßenraumes, der mit Kopfsteinpflaster gedeckt war, entfernt und die Fläche komplett asphaltiert und versiegelt. Das führt leider zu in mehrfacher Hinsicht nachteiligen Entwicklungen.
Es wurde mehr Straßenfläche dicht versiegelt.
Der Platz mitten in einem belebten Wohngebiet ist gestalterisch deutlich abgewertet.

Der asphaltierte Straßenraum im Kreisverkehr wurde deutlich erweitert. Vorher war der asphaltierte Straßenraum begrenzt auf eine Spur und größere Fahrzeuge konnten langsam den Kopfsteinpflasterring mitnutzen. Dies führte zu einer deutlichen Verkehrsberuhigung und machte im Kreisverkehr das gefährliche Überholen von Radfahrenden durch KFZ unmöglich. Mit dem nun deutlich erweiterten Straßenraum hat die Durchfahrtsgeschwindigkeit von KFZ deutlich zugenommen – der Kreisverkehr kann fast geradlinig durchfahren werden – die verkehrsberuhigende Komponente entfällt nahezu komplett. Außerdem führt es dazu, dass nun Radfahrende regelmäßig von KFZ überholt werden. Insgesamt ist die Maßnahme verkehrspolitisch und für die Qualität im Quartier deutlich nachteilig.

Die Mobilitätswende in Leipzig braucht neben vielen großen Maßnahmen auch kleinteiliges Gestalten im Verkehrsraum, um nachhaltige Mobilität zu ermöglichen und die Stadt lebenswerter für die Menschen zu gestalten.

Daher fragen wir an:

1. Warum wurde der Kopfsteinpflasterring im Kreisverkehr entfernt?

2. Welches verkehrspolitische Ziel wird damit verfolgt?

3. Welches gestalterische und stadtentwicklungspolitische Ziel wird mit dieser Verkehrsraumausweitung mitten in einem Wohngebiet verfolgt?

Im Sachverhalt wird davon ausgegangen, dass es neben öffentlichen Spielplätzen auch zahlreiche öffentlich zugängliche Spielplätze und Aufenthaltsflächen in den Innenhöfen der Wohnquartiere, die von Wohnungsbaugesellschaften oder bei privaten Eigentümern von den Hausverwaltungen betreut werden, gibt.

Zugänglichkeit, Ausgestaltung und Verkehrssicherungspflicht von Kinderspielplätzen

Grundsätzlich kann von einer öffentlichen Zugänglichkeit bei Kinderspielplätzen auf Gemeinschaftsanlagen ausgegangen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 22 Baugesetzbuch (BauGB). Diese Kinderspielplätze und Aufenthaltsflächen gehören regelmäßig zur Abwägung der Gemeinde im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen. Die Planung von öffentlichen Spielplätzen erfüllt u. a. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, vor allem der Familien und jungen Menschen.

Jeder Bauherr hat die grundsätzliche Verpflichtung, bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen einen ausreichend großen Spielplatz für Kleinkinder anzulegen (§ 8 Abs. 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO). Der aus dieser Rechtsgrundlage dann zu ermittelnde Spielplatz für Kleinkinder dient in erster Linie als notwendiger Spielplatznachweis für den Nutzerkreis des konkreten Wohnbauvorhabens. Die Zugänglichkeit über den Nutzerkreis der Bewohnerschaft hinaus kann der Grundstückeigentümer selbst zivilrechtlich regeln oder über entsprechende finanzielle Förderverpflichtungen vertraglich vereinbaren. Dennoch ist die öffentliche Zugänglichkeit privater Spielplätze nicht vorgeschrieben und wäre auch haftungsrechtlich bedenklich.

Der notwendige Spielplatznachweis zum Bauvorhaben kann auch über ein in unmittelbarer Nähe liegende Gemeinschaftsanlage oder sonstiger für die Kinder nutzbarer Spielplatz kompensiert werden. Bauordnungsrechtlich kann ein solcher Spielplatz auch gänzlich entfallen, wenn dieser wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.

Die Verkehrssicherheit liegt für Spielplätze im privaten Bereich beim Eigentümer und bei öffentlichen Spielplätzen beim Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG).

Ausgestaltungsmerkmale von Kinderspielplätzen bezüglich Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von notwendigen Kinderspielflächen regelt die Leipziger Spielplatzsatzung (§§ 2-4; nach § 8 Abs. 2 SächsBO).

Zu den Fragen:

 1. Gibt es ein regelmäßiges Gremium, in dem die Stadt den Zustand dieser Spielplätze mit den Eigentümern bzw. Wohnungsbaugesellschaften bespricht und Handlungsbedarfe abstimmt?

Nein, es gibt kein solches Gremium. Der Austausch erfolgt anlassbezogen, zumeist bilateral.

In den Fördergebieten des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) werden Handlungserfordernisse anlassbezogen im Rahmen der Umsetzung der Stadtteilentwicklungskonzepte besprochen.

In Einzelfällen wird von Seiten des ASG die Expertise der PlanerInnen der Wohnungsbau-gesellschaften abgefragt. Ein intensiver Austausch zur Bedeutung und zum Zusammenspiel zwischen öffentlichem, halböffentlichem und privatem Grün hat im Rahmen einer speziellen Werkstatt „Privates Grün und Wohnumfeld“ mit Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Grün stattgefunden.

 2. Gibt es derzeit Möglichkeiten, solche Maßnahmen über ein bestehendes städtisches Programm zu fördern, wie z.B. Sanierung von Spielgeräten, Schaffung von Grünflächen? Welche Maßnahmen wurden bereits darüber finanziert?

Derzeit besteht kein städtisches Programm explizit für die Errichtung oder Erneuerung von Spielplätzen.

Grundsätzlich bietet die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung der grün-blauen Infrastruktur“ bei Erfüllung der in der Förderrichtlinie benannten Voraussetzungen die Möglichkeit, Projekte auch auf öffentlich zugänglichen Flächen durch das ASG zu fördern. In den letzten Jahren sind derartige Maßnahmen aber nicht beantragt bzw. gefördert worden. Das aktuelle Förderbudget ist zudem i. d. R. überzeichnet.

  3. Hat die Stadt Leipzig eine Übersicht über diese Innenhöfe und deren Nutzungen?

Nein. Ein spezielles Kataster zu Spielangeboten in öffentlichen/halböffentlichen Innenhöfen auf Flächen Dritter besteht nicht.

Über die Ermittlung des Versiegelungsgrades sowie zusätzlich durch die im Aufbau befindliche flächendeckenden Analyse der Grünvolumens mit Hilfe neuer Fernerkundungsmethoden, die im Masterplan Grün bereits erstmals zugrunde gelegt worden sind, besteht die Möglichkeit, eine Übersicht über Versiegelungsgrade und Grünvolumen auch auf diesen Flächen zu bekommen.

4. Wie wirkt die Stadt Leipzig diesem Trend entgegen, auch gegenüber privaten Eigentümern bzw. Genossenschaften?

Zur Sicherungs von Grün- und Freiräumen im Sinne der „Doppelten Innenentwicklung“ werden derzeit auch Instrumente zur Sicherung von Grün in Innenhöfen diskutiert. Die Ergebnisse dieser Instrumentensuche werden Ende 2022 als Konzept zur “Doppelten Innenentwicklung” vorgestellt.

In den Schwerpunktbereichen der Stadterneuerung erfolgt eine Sicherung von Grün- und Spielplätzen durch Gespräche mit den Eigentümern und ggf. durch Bereitstellung von Fördermitteln. Das AWS finanziert im Rahmen der Stadterneuerung in den Fördergebieten auch die Schaffung von Spielflächen. Insbesondere in den Plattenbaugebieten, z.B. Paunsdorf, Leipziger Osten und Grünau, wurde in den Innenhöfen die Gestaltung über Fördermittel durch das AWS finanziert. Die Eigentümer verpflichten sich, die geförderten Bereiche instandzuhalten und auch die öffentliche Zugänglichkeit zu sichern.

Soweit es notwendige private Spielplatzflächen und deren Ausgestaltung anbetrifft, regelt § 6 der kommunalen Spielplatzsatzung, dass diese im benutzbaren Zustand zu erhalten sind. Verstöße gegen die Spielplatzsatzung können nach den Tatbeständen des § 7 im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.