Anfragen der SPD-Fraktion.

Im Juli 2021 wurde das vom Dezernat VI erarbeitete Konzept „Stadionumfeld – Rahmenplan für den öffentlichen Raum“ im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt und angekündigt, dass den politischen Gremien ein Entwurf des Rahmenplans bis zum IV. Quartal 2021 zur Diskussion vorgelegt werden soll.

Auf der Internetseite https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/projekte/stadionumfeld-rahmenplan-fuer-den-oeffentlichen-raum informiert die Stadt über Inhalt, Ziele, Arbeitsstand und den zeitlichen Rahmen.

Während die Öffentlichkeit bereits informiert wurde, liegt dem Leipziger Stadtrat bis heute keine Beschlussvorlage vor.

Wir fragen an:

1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand zum Rahmenplan?

2. Warum wurden die politischen Gremien nicht wie geplant beteiligt?

3. Wann erfolgt die Übergabe der Vorlage an den Stadtrat?

4. Welche Maßnahmen des Rahmenplans werden aktuell schon umgesetzt bzw. sind in Planung für eine Umsetzung?

Antwort der Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand zum Rahmenplan?

Der Rahmenplan befindet sich derzeit in Überarbeitung und soll im Januar 2023 zur Dienstberatung des Oberbürgermeisters angemeldet werden.

2. Warum wurden die politischen Gremien nicht wie geplant beteiligt?

Der Entwurf des Rahmenplans wurde noch nicht den politischen Gremien vorgestellt, da er noch nicht abgeschlossen ist. Auf Grund von personellen Veränderungen Ende 2021 und in 2022 konnte das Projekt nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt abgeschlossen werden.

3. Wann erfolgt die Übergabe an den Stadtrat?

Der Rahmenplan soll nach der DB OBM im ersten Quartal 2023 als Beschlussvorlage zur Freigabe für die Beteiligung der Öffentlichkeit behandelt werden.

4. Welche Maßnahmen des Rahmenplans werden aktuell schon umgesetzt bzw. sind in der Planung für eine Umsetzung?

In Abstimmung mit dem Rahmenplanentwurf befinden sich Teilaspekte in Planung bzw. in Umsetzung. Der Rahmenplan legt dabei u. a. die Grundlinien für nachfolgende aktuelle Vorhaben:

– Straßenbahnschleife Friedrich-Ebert-Straße

– Zugänge zum Stadion über die Festwiese

– Sukzessiver Aufbau von Fahrradbügeln rund um das Stadion

– Schulstandort auf der Fläche des ehemaligen Schwimmstadions.

Im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes gibt es ernstzunehmende Befürchtungen, dass dies negative Auswirkungen auf die Fortführung des Teilhabechancengesetzes in Leipzig und damit auch auf die Bibliotheksentwicklungsplanung haben kann. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Auswirkung hat die beabsichtigte Einführung des Bürgergeldes auf die Leipziger Fortführung des Teilhabechancengesetzes und die bis zu 450 Stellen im Bereich des § 16 i (siehe Nr. VI-A-06365-NF-02-Ifo-01).
     
  2. Kürzungen beim Teilhabechancengesetzt würden sich maßgeblich auf die Stellen(nach)besetzungen in den Leseräumen und Schulbibliotheken auswirken. Sieht die Stadt Leipzig dieses Problem auch?

    a) Wenn ja: Wie soll darauf reagiert werden und welche Gegensteuerungsmaßnahmen haben die Mitglieder in der Trägerversammlung, deren Vorsitz die Stadt Leipzig innehat, bereits mit welchem Ergebnis unternommen?

    b) Wenn nein: Woraus leitet sich diese Ansicht ab?
     
  3. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, sich beispielsweise über den Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass es keine Kürzungen im Sozialen Arbeitsmarkt und im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung gibt?
     
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, dass über die Trägerversammlung des Jobcenters Leipzig entsprechende Regelungen gefunden werden, die bis zu 450 Stellen, davon 199 in kommunaler Trägerschaft der öffentlich geförderten Beschäftigung, ggf. mit analogen Förderinstrumenten auch über das Jahr 2024 hinaus fortzuführen und ggf. nachzubesetzen?
     
  5. Welche Auswirkungen haben mögliche Stellenstreichungen auf die beschlossene Schulbibliotheksentwicklungskonzeption und welche Leseräume und/oder Schulbibliotheken müssten geschlossen werden?

Vom 20. Mai bis 31. August 2022 konnten sich die Leipzigerinnen und Leipziger die Reparatur von Elektro-Haushaltsgeräten und Handys mit maximal 100 Euro und die Reparatur von Fahrrädern, sowie Leder- und Textilwaren mit max. 50 Euro in den beteiligten Firmen im Leipziger Osten bezuschussen lassen.

Mit dem Reparaturbonus starteten die Stadtreinigung Leipzig gemeinsam mit dem Sächsischen Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft ein Pilotprojekt, um Reparaturleistungen wieder attraktiver zu machen. Denn wer repariert, statt neu zu kaufen, vermeidet Abfälle, spart Ressourcen und trägt damit zum Schutz der Umwelt bei.

Wir fragen an:

1. Wann soll die wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojektes abgeschlossen sein?

2. Wie schätzt die Verwaltung die Chancen ein, dass ein solcher Reparaturbonus dauerhaft und möglichst für das ganze Stadtgebiet etabliert werden kann?

3. Gibt es bereits Gespräche mit der Landesregierung hinsichtlich einer verstetigten finanziellen Unterstützung adäquat zum Freistaat Thüringen?

Antwort der Verwaltung

1.) Wann soll die wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojektes abgeschlossen sein?

Antwort:

Die wissenschaftliche Auswertung des geförderten Pilotprojektes ist abgeschlossen und dem LfULG (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) als vom fördermittelgebenden SMEKUL (Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft) beauftragtem Amt zur Sichtung und weiteren Veranlassung fristgerecht übergeben worden.

2.) Wie schätzt die Verwaltung die Chancen ein, dass ein solcher Reparaturbonus dauerhaft und möglichst für das ganze Stadtgebiet etabliert werden kann?

Antwort:

Die Realisierungschancen für einen sächsischen Reparaturbonus kann durch die Verwaltung nicht eingeschätzt werden.

3.) Gibt es bereits Gespräche mit der Landesregierung hinsichtlich einer verstetigten finanziellen Unterstützung adäquat zum Freistaat Thüringen?

Antwort:

Nein.

Das vom Stadtrat beschlossene Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist zumindest vom Titel zeitlich abgelaufen und muss fortgeschrieben werden.

Auf unsere Anfrage vom Februar 2021 teilte die Verwaltung mit, dass sich „die Vorlage zum „Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2020 – 2024“ (VII-DS-02004) im Verwaltungsverfahren befindet. Eine Bestätigung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters wird Ende März 2021 erwartet und geht danach in die Gremienbeteiligung und zur Beschlussfassung in den Stadtrat.“

Nach unserem Kenntnisstand wurde die Vorlage bisher nicht in die Gremienbeteiligung und zur Diskussion und Beschlussfassung an den Stadtrat übergeben.

Wir fragen an:

  1. Wann erfolgt die Übergabe des überarbeiteten Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau an den Stadtrat?
  2. Mit welchen Prioritätenlisten arbeitet die Verwaltung derzeit im Bereich Investitionen im Straßen- und Brückenbau?
  3. Wie erfolgt die Erstellung der Prioritätenlisten im Bereich Straßen und Brücken, sowie Rad- und Fußwege? Welche fachlichen Kriterien sind für die Priorisierung der Maßnahmen entscheidend? Gibt es neben fachlichen auch stadtteilbezogene Bewertungen?

Antwort der Verwaltung

Das „Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020“ (Vorlage RBV-1774/13 vom 18.09.2013) war auf den Zeitraum bis Ende 2020 ausgelegt und sollte nachfolgend für einen neuen Zeitraum fortgeschrieben werden. Diese Fortschreibung war als eigenständige Vorlage „Fachplanung für die mittelfristige Realisierung der Verkehrsinfrastruktur“ geplant und in Arbeit, darauf bezog sich auch die im Februar 2021 gegebene Antwort.

Da mit dem Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie (VII-DS-00547-NF-01) mittlerweile ein Instrument etabliert ist, dass (auch) für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zur zentralen Steuerung dient und das regelmäßig fortgeschrieben wird, soll die Fachplanung nun in die Fortschreibung des Rahmenplans einfließen, um keine parallelen Dokumente mehr zu führen, die immer auch einen unterschiedlichen Aktualisierungsstand haben. Derzeit befindet sich als Abschluss des separaten Mittelfristprogramms die Vorlage „Evaluierung des Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau 2013- 2020“ (VII-IfO-07197) im Verfahren, das dem Stadtrat nach der Bestätigung in der DB OBM zugeht.

Im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplanes zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie werden derzeit die Prioritätenlisten der Anlagen des alten Mittelfristigen Straßen- und Brückenbauprogramms 2013 – 2020 aktualisiert und fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt und teilweise neuen Kriterien unterzogen. Da hierfür ein wesentlich höherer Bearbeitungsaufwand erforderlich ist, kann noch keine klare Terminierung der Übergabe der Fortschreibung erfolgen.

Da, wie auch die o.g. Evaluation darstellen wird, das bisherige Mittelfristprogramm noch eine Vielzahl bisher nicht abgearbeiteter Maßnahmen enthält, können und werden diese Prioritätenlisten derzeit weiter verwendet, ergänzt um Notwendigkeiten die sich z.B. aus dem Infrastrukturprogramm zur Gleisaufweitung für den Einsatz breiterer Straßenbahnen und diversen Stadtratsaufträgen ergeben.

  1. Wie hat sich der Anteil (gesamt und relativ) der Freiplätze in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  2. Wie hat sich der Anteil (gesamt und relativ) der ermäßigten Plätze in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  3. Wie hat sich der Anteil der ermäßigten Plätze in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  4. Wie hat sich der Anteil von Betreuungsverträgen in den vergangenen fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Verträge mit unter 7, 7, 8, 9, und über 9 Stunden Betreuungszeit nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  5. Wie hat sich der Anteil von Integrationskindern in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  6. Wie hat sich der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  7. Wie hat sich der Anteil von ukrainischen Kindern in Kindertagesstätten in Leipzig im Jahresvergleich 2021/2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)

Antwort der Verwaltung

Fehlt bislang…

In der Ratsversammlung am 15. September wurde unsere Anfrage zum Radweg an der Zschocherschen Straße beantwortet. Die Antwort wirft allerdings weitere Fragen auf, um deren Beantwortung wir bitten.
 

Aus der Antwort vom 15. September 2022 geht hervor, dass die Prüfung, ob ein beidseitiger Interimsradweg entlang der Zschocherschen Straße zwischen der Kreuzung Lützner Straße und Kreuzung Adler möglich ist, im Laufe des Jahres 2023 passieren soll. Mit dem Beschluss der Petition VII-P-06469-DS-01-NF-01 wurde jedoch festgelegt, dass die Ergebnisse dieser Prüfung im 2. Quartal 2022 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt werden sollen. Diese Frist wurde deutlich verfehlt.

  1. Wurde der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau frühzeitig darüber informiert, dass die Prüfung nicht fristgerecht erfolgen kann? Wenn nein: Warum ist dies nicht geschehen oder wird angestrebt, dass diese Themen künftig in der Ratsversammlung, im Rahmen der Fragestunde, geklärt werden müssen?
     
  2. Gibt es weitere Prüfaufträge, die ebenfalls von zeitlichen Verzögerungen betroffen sind und deshalb nicht fristgerecht vorgelegt werden können? Wenn ja: Welche sind das und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?

Antwort der Verwaltung

  1. Wurde der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau frühzeitig darüber informiert, dass die Prüfung nicht fristgerecht erfolgen kann? Wenn nein: Warum ist dies nicht geschehen oder wird angestrebt, dass diese Themen künftig in der Ratsversammlung, im Rahmen der Fragestunde, geklärt werden müssen?
  1. Gibt es weitere Prüfaufträge, die ebenfalls von zeitlichen Verzögerungen betroffen sind und deshalb nicht fristgerecht vorgelegt werden können? Wenn ja: Welche sind das und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?

Die Information des Fachausschusses ist bedauerlicherweise nicht bis zum 2. Quartal 2022 erfolgt. Aufgrund der Vielzahl von Vorhaben, Vorlagen und Beschlüssen in den Geschäftsgängen des VTA, bei immer wieder angespannter Personalsituation, ist es schwierig, sämtliche derartige Terminstellungen nach- und einzuhalten. Vor diesem Hintergrund kann auch keine Übersicht gegeben werden, welche weiteren Prüfaufträge ggf. nicht in der erwarteten Frist bearbeitet werden können.

Die Verwaltung berichtet regelhaft zum Stand der Umsetzung von Ratsbeschlüssen über die Berichtsfunktion im Elektronischen Ratsinformationssystem. Mitglieder des Fachausschusses können unabhängig davon auch im Ausschuss den Umsetzungsstand von Maßnahmen erfragen und erhalten dazu zeitnah Auskunft. Es muss dazu nicht die Fragestunde der Ratsversammlung genutzt werden.

Seit 19. April 2021 können die Leipzigerinnen und Leipziger Abfälle in Parks und auf öffentlichen Plätzen, defekte Spielgeräte und Bänke oder Schrottfahrräder und Fahrzeuge ohne Kennzeichen direkt online an die Stadt Leipzig melden.

Der Mängelmelder auf https://mitdenken.sachsen.de/maengelmelder-L wird vom Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport verantwortet. Die Leipzigerinnen und Leipziger haben damit neben Telefon und E-Mail einen weiteren, direkten Kommunikationskanal.

Im Dezember 2021 hatte der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, den Mängelmelder um eine Funktion zur Meldung von Schäden auf Gehwegen, Radwegen und Straßen zu ergänzen.

Wir möchten anfragen:

1. Wie sind die Zugriffszahlen seit Start des Online-Mängelmelders?

2. Wie viele und welche Art von Mängeln wurden mit Hilfe des Mängelmelders bisher gemeldet (bitte Unterteilung nach 2021 und 2022)?

3. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung bis zur Erledigung?

4. Welche Stellen sind für welche Mängel zuständig? Wie hoch ist jeweils die Quote der erledigten Fälle?

5. Ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Personal zur Beseitigung der Mängel ausreichend oder gibt es hier Mehrbedarfe?

6. Kann man in einer Stadt, die sich der Inklusion verschrieben hat, einen Dringlichkeitsvermerk einfügen, wenn Rad- und Fußwege so gestört sind, dass eine Passage für Menschen mit Einschränkungen sehr gefährlich ist?

Antwort der Verwaltung

1.) Wie sind die Zugriffszahlen seit Start des Online-Mängelmelders?

Antwort:

Eine Auswertung der Zugriffszahlen ist durch die Stadtverwaltung nicht möglich.

2.) Wie viele und welche Art von Mängeln wurden mit Hilfe des Mängelmelders bisher gemeldet (bitte Unterteilung nach 2021 und 2022)?

Antwort:

Der nachstehenden Tabelle kann die Art der Meldungskategorie sowie deren Anzahl seit Start des Mängelmelders entnommen werden.

Kategorie20212022
Müllablagerung im öffentlichen Bereich33953920
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum452586
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum414455
Verschmutzte Glasinseln364362
Vermüllter Alttextilcontainer344211
Überfüllte Papierkörbe134282
Hundekot133277
Gewässerverunreinigung123138
Schaden an Spielplatz102128
Schaden an Bänken97126
Summe64855552

  (Stand 06.10.2022)

3.) Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung bis zur Erledigung?

Antwort:

Hierzu kann keine einheitliche Aussage getroffen werden. Nach Eingang der Meldung über den Mängelmelder werden diese im Durchschnitt taggleich oder am Folgetag in die Bearbeitung durch die zuständige Stelle übernommen.

Hundekot, Müllablagerungen im öffentlichen Bereich, überfüllte Papierkörbe, verschmutzte Glasinsel:

Die Bearbeitungszeit für diese Meldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Tagen. Sind die korrekten Zuständigkeiten noch abzuklären, kann es auch länger dauern. Hierbei handelt es sich aber um Sonderfälle (z.B. Falschmeldungen, fehlende Koordinaten, Unzuständigkeit).

Eine genauere Auswertung der Bearbeitungszeit erfolgt seitens des EB SRL nicht.

Gewässerverunreinigung, Schaden an Bänken, Schaden an Spielplatz:

Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich und liegt zwischen 1 Woche und 3 Monaten.

Schrottfahrräder:

Aufgrund der notwendigen Sachverhaltsermittlung, einzuhaltender Fristen liegt die Bearbeitungszeit in der Regel bei ca. zwei bis drei Monaten. Die Dauer des Verfahrens kann im Einzelfall kürzer, aber auch länger dauern.

Schrottfahrzeuge /Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen

In Abhängigkeit des Einzelfalls können die Verfahren teilweise bis zu einem Jahr andauern.

Vermüllter Alttextilcontainer:

Die Bearbeitungszeit für die Beräumung von Nebenablagerungen an Alttextilcontainern beträgt in der Regel maximal 48 Stunden.

4.) Welche Stellen sind für welche Mängel zuständig? Wie hoch ist jeweils die Quote der erledigten Fälle?

Antwort:

Der nachstehenden Tabelle kann die jeweils zuständige Stelle entnommen werden.

KategorieZuständigkeit
Müllablagerung im öffentlichen BereichEB Stadtreinigung
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen VerkehrsraumOrdnungsamt
Schrottfahrräder im öffentlichen VerkehrsraumOrdnungsamt
Verschmutzte GlasinselnEB Stadtreinigung
Vermüllter AlttextilcontainerVerkehrs- und Tiefbauamt
Überfüllte PapierkörbeEB Stadtreinigung
HundekotEB Stadtreinigung
GewässerverunreinigungAmt für Stadtgrün und Gewässer
Schaden an SpielplatzAmt für Stadtgrün und Gewässer
Schaden an BänkenAmt für Stadtgrün und Gewässer

Der nachstehenden Tabelle kann die Quote der erledigten Fälle sowie der Fehlmeldungen für den Zeitraum seit Beginn des Mängelmelders entnommen werden. Fehlmeldungen sind dabei Meldungen, die aufgrund fehlender oder falscher Angaben nicht bearbeitet werden können.

KategorieErledigungs-quote in %Fehlmeldungs-quote in %
Müllablagerung im öffentlichen Bereich82,117,9
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum34,725,0
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum44,016,7
Verschmutzte Glasinseln94,55,4
Vermüllter Alttextilcontainer90,39,7
Überfüllte Papierkörbe82,517,5
Hundekot86,611,0
Gewässerverunreinigung74,717,2
Schaden an Spielplatz96,13,5
Schaden an Bänken95,14,0

(Stand 06.10.2022)

5.) Ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Personal zur Beseitigung der Mängel ausreichend oder gibt es hier Mehrbedarfe?

Da die Fachämter für jede Kategorie eigenverantwortlich sind, kann hier keine allgemeine Aussage getroffen werden.

Der EB SRL hat bereits entsprechende Mehrbedarfe angezeigt. Der diesbezügliche Beschluss (VII-A-00406-NF-02-DS-01) befindet sich aktuell in Umsetzung.

6.) Kann man in einer Stadt, die sich der Inklusion verschrieben hat, einen Dringlichkeitsvermerk einfügen, wenn Rad- und Fußwege so gestört sind, dass eine Passage für Menschen mit Einschränkungen sehr gefährlich ist?

Nein. Dringlichkeitsvermerke sind in der Software nicht möglich. Die Pflege und den Aufbau des Portals betreibt das Land Sachsen. Diese Anfrage ist bei Bedarf somit an jene Behörde zu richten.

Aufgrund des Beschlusses vom 08.12.2021 zum Änderungsantrag VII-A-05507-ÄA-01 wird derzeit durch das Verkehrs- und Tiefbauamt an der Integration von Meldungen zur Verkehrsinfrastruktur in den Mängelmelder gearbeitet. Die Funktion soll Anfang des Jahres 2023 zur Verfügung stehen.

Derzeit werden Schäden an der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen von turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen durch die Mitarbeiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes erfasst. Zudem können auftretende Schäden und dringlichen Angelegenheiten durch die Bürger und Bürgerinnen sowohl über das Bürgertelefon der Stadt als auch direkt an das VTA per Telefon oder E-Mail-Hinweise gemeldet werden. Diese anderen Kontaktmöglichkeiten werden bis dato auch entsprechend genutzt.