Anfragen der SPD-Fraktion.

Im Rahmen des Aktionsprogramms Radverkehr hat die Schomburgkstraße beidseitig eine durchgängige Radverkehrsführung erhalten.

In nördliche Fahrtrichtung wird der Radverkehr ein Stück vor der Kreuzung mit der Merseburger Straße wieder auf den Hochbord gemeinsam mit dem Fußweg geführt.

Vor der Kreuzung Merseburger Straße gibt es einen sogenannten Schnellabbieger für den Kfz-Verkehr Richtung Innenstadt, der den Radweg kreuzt.

Wir möchten anfragen:

1. Wie sind die Unfallzahlen an der Kreuzung Schomburgkstraße/Merseburger Straße in den letzten fünf Jahren? Gibt es eine Veränderung des Unfallgeschehens seit der Abmarkierung der Radfahrstreifen?

2. Wie positioniert sich die Verwaltung zu einer baulichen Veränderung dahingehend, dass der rechtsabbiegende Kfz-Verkehr erst direkt an der Kreuzung mittels LSA abfahren kann, da sich Radfahrende durch den Kfz-Schnellabbieger auch in ihrem subjektiven Sicherheitsgefühl eingeschränkt fühlen?

3. Könnte ein gelbes Warnblinklicht an dieser Stelle ein Hilfsmittel sein, um die abbiegenden Kfz zusätzlich auf den Radweg aufmerksam zu machen?

4. Wie viele Kreuzungsbereiche in Leipzig haben ähnliche Problemlagen?

Der Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V. sammelt aktuell Unterschriften für seinen Appell „Mehr Grün für Leipzig“. Darin wird der Stadtrat und die Stadtverwaltung aufgefordert, Leipzigs Stadtgrün besser zu schützen und einen wirksamen Masterplan für mehr Grün in Leipzig zu präsentieren.

Einige der Forderungen des Ökolöwen sind mehr Grün in Parks, mehr Straßenbäume, bepflanzte Dächer und grüne Hinterhöfe. Mehr Grün macht die Stadt nicht nur schön, sondern verbessert das Stadtklima, sorgt für saubere Luft und bietet Tieren Rückzug und Nahrung.

Im Zuge des Ratsbeschlusses zum Einheitsbuddeln wurde durch die Verwaltung ein Sträucherprogramm angekündigt.

Wir möchten anfragen:

  1. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung zu dem Appell „Mehr Grün für Leipzig“ und zu den einzelnen Forderungen des Umweltverbands “Ökolöwe”?
  2. Bei welchen Forderungen kann die Verwaltung künftig eine Verbesserung benennen? Welche konkreten Maßnahmen gibt es bereits, wie sollen diese intensiviert werden und welche Maßnahmen sollen hinzukommen?
  3. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Masterplan Grün? Wann kann der Masterplan der Öffentlichkeit zur weiteren Diskussion übergeben werden?
  4. Wie ist der Stand der Umsetzung beim Einheitsbuddeln hinsichtlich des Sträucherprogramms?

Die Dresdner Bäder haben wegen gestiegener Energiekosten beschlossen, die Wasser- und Lufttemperatur um ein Grad zu senken. Die Schwimmbecken in Dresden seien im Schnitt nunmehr nur noch mindestens 26 Grad warm. Unverändert blieb die Temperatur im Kinderplanschbecken.

Die Dresdner Bäder schätzen, dass ein Grad weniger je nach Objekt bis zu zehn Prozent Einsparungen bringe. Ein Absenken der Temperatur von nur einem Grad spürt andererseits jeder Gast, und viele Nutzergruppen könnten darauf mit Unverständnis reagieren und ihre Besuche einschränken.

Die Schwimmbecken in Leipzigs Sportbädern haben nach unseren Informationen aktuell eine Temperatur von 28 Grad. Noch wärmer seien Nichtschwimmerbereich, Kinderplanschbecken und Whirlpools. Eine Absenkung der Wasser- und Lufttemperatur solle auch in Leipzig geprüft werden.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die Diskussion um eine Absenkung der Wasser- und Lufttemperatur in den Schwimmhallen und Sportbädern?
  2. Gibt es bereits ein Prüfergebnis für die Leipziger Sportbäder? Bereitet die Stadt Leipzig eine Absenkung analog der Dresdner Bäder vor?
  3. Gibt es andere Möglichkeiten, um Energie bei den Schwimmhallen und Sportbädern einzusparen oder durch den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien den Energiebedarf ein gutes Stück selbst zu erzeugen? Wenn ja, wo und welche Maßnahmen konkret? Gibt es dabei seitens der L-Gruppe Überlegungen zur Nutzung der Dachflächen von Schwimmhallen?
photo of person s hand submerged in water

Am 16.3.2022 erfolgte der erste Spatenstich für die Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz, damit wird in naher Zukunft bei den Schwimmhallenkapazitäten einer Versorgungslücke im Leipziger Osten geschlossen. Es freut uns sehr, dass es hier vorangeht.

Auch der Leipziger Süden ist, was Schwimmhallenflächen angeht, unterversorgt. Aus diesem Grund wurde am 21.05.2020 vom Stadtrat einstimmig beschlossen zwei potenzielle Standort im Leipziger Süden, an Arno-Nitzsche-Straße bzw. auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd, auf die Eignung als Schwimmhallenstandort zu prüfen.

In der Ratsversammlung am 13.10.2021 haben wir gemeinsam mit der Fraktion Die Linke angefragt, für welchen Standort sich die Stadt und die L-Gruppe entschieden haben. In der Antwort der Verwaltung wurden zwar die Vorzüge des Standorts im Umfeld des Heizkraftwerks, auch wegen der energetischen Synergien, hervorgehoben, aber ebenfalls mitgeteilt, dass eine endgültige Entscheidung noch nicht gefallen sei. Nun, ein halbes Jahr später fragen wir deshalb an:

  1. Gibt es mittlerweile eine Entscheidung zum Standort der vorgesehenen Schwimmhalle für den Leipziger Süden oder zumindest eine klare Standortpräferenz der L-Gruppe?
     
  2. Wenn ja: Wie sieht diese aus und wird sich die Stadtverwaltung dem auch anschließen?
     
  3. Wenn nein: Wann wird die Stadtverwaltung über die Standortentscheidung im Rat bzw. den Ausschüssen für Sport sowie Stadtentwicklung und Bau informieren?

Antwort der Verwaltung:

1. Gibt es mittlerweile eine Entscheidung zum Standort der vorgesehenen Schwimmhalle für den Leipziger Süden oder zumindest eine klare Standortpräferenz der L-Gruppe?

Um den weiteren im Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig festgeschriebenen Standort für einen Schwimmhallenneubau (im Leipziger Süden) zu realisieren, wurde in diesem Zusammenhang auch die Stadtwerke Leipzig GmbH angefragt.

Seitens der Stadtwerke Leipzig GmbH wurde abschließend mitgeteilt, dass ausschließlich der Unternehmensstandort in der Bornaischen Straße 120 bestens geeignet ist und dort bereits entsprechende technische Voraussetzungen vorbereitet werden.

Im Ergebnis der Standortprüfung der Stadtwerke Leipzig GmbH ist der Standort in der Bornaischen Straße 120 zwischen dem neuen Heizkraftwerk Süd und der Straße gut für einen Schwimmhallenneubau mit einer Bahnenlänge von bis zu 50 m geeignet. Die Fläche wird seitens der Stadtwerke Leipzig GmbH gegenüber anderen Standorten präferiert und bis auf weiteres für die Nutzung durch eine Schwimmhalle vorgesehen.

2. Wenn ja: Wie sieht diese aus und wird sich die Stadtverwaltung dem auch anschließen?

Noch im II. Quartal 2022 wird innerhalb der Stadtverwaltung eine finale Positionierung dazu angestoßen und dem Stadtrat zur Information gegeben.

3. Wenn nein: Wann wird die Stadtverwaltung über die Standortentscheidung im Rat bzw. den Ausschüssen für Sport sowie Stadtentwicklung und Bau informieren?

Entfallen.

Im Zuge der Bauarbeiten am Martin-Luther-Ring wurde auch die Verkehrsführung an der Kreuzung zur Karl-Tauchnitz-Straße geändert. Vorher gab es an der Kreuzung zwei Linksabbiegerspuren, eine Geradeausspur sowie eine Spur, die sich Rechtsabbieger und Fahrzeuge, die geradeaus auf Harkortstraße fahren wollten, geteilt haben. Nach Beendigung der Bauarbeiten wurde die Verkehrsführung an der Kreuzung dahingehend geändert, dass nun zweiLinksabbiegerspuren, eine Geradeaus- und eine reine Rechtsabbiegerspur abmarkiert sind. Gerade in der Hauptverkehrszeit ist zu beobachten, dass das fehlen der Spur, die sich der Verkehr geradeaus in Richtung Harkortstraße und rechts in die Karl-Tauchnitz-Straße geteilt haben, dazu führt, dass längere Staus auf dem Martin-Luther-Ring in südlicher Fahrrichtung entstehen. Deshalb fragen wir an:

  1. Welchen Grund hatte es, dort eine separate Rechtsabbiegerspur einzurichten?
     
  2. Werden die Auswirkungen dieser Spur auf die Verkehrsentwicklung im Bereich evaluiert?
     
  3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Auswirkungen dieser veränderte Verkehrsführung?

In diesem Jahr erfolgen in der Bundesrepublik Betriebsratswahlen. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gibt es Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräte und in welchen keine? (Bitte Anteil der Kommune mit angeben.)
     
  2. Ist in den Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig, die bisher keinen Betriebsrat haben, jetzt eine Gründung angedacht und wenn nicht, was sind die Gründe dafür?
     
  3. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gilt der TVöD?
     
  4. In welchen Unternehmen gilt ein anderer Flächentarifvertrag und welcher?
     
  5. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gibt es anderweitige Tarifverträge, zum Beispiel Haustarifvertrag und mit welcher Gewerkschaft verhandelt?
     
  6. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gibt es keinen gültigen Tarifvertrag?

Die Beantwortung wird in der April-Ratsversammlung erfolgen.

Unsere Anfrage vom Oktober 2021 zeigte auf, dass die Zahl der Jobticketnutzer zwischen 2017 und 2020 kontinuierlich angestiegen ist, für das vergangene Jahr ist, vermutlich pandemiebedingt, ein leichtes Absinken der Nutzerzahlen zu beobachten. Mit der Einführung eines Zuschusses für städtische Bedienstete haben sich allein unter den Mitarbeitern der Stadtverwaltung 255 weitere Bedienstete dazu entschieden, das Jobticket zu nutzen. Daraus lässt sich der Rückschluss ziehen, dass der Arbeitgeberzuschuss einen positiven Effekt hat. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir nach:

1. Wie sieht die Entwicklung der Nutzerzahlen des Leipziger Jobtickets bei kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften sowie bei der Stadtverwaltung selbst aus? (Bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen.)

2. Welche kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften bezuschussen das Jobticket für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

a. In welcher Höhe fällt der Zuschuss dort aus? (Bitte nach Unternehmen aufschlüsseln.)

3. Wirbt die Stadt bei kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, die eine gleichbleibend geringe oder gar sinkende Zahl an Jobticketnutzern zu verzeichnen hat, für die Einführung eines Zuschusses, sofern es dort keinen gibt?

4. Plant die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaft eine Kampagne, mit der für das Jobticket geworben wird?

5. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um über das bereits gängige Maß, wie in der Antwort auf die Anfrage VII-F-06315 umrissen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Jobticket zu werben?

Die Beantwortung erfolgt in der April-Ratsversammlung