Anfragen der SPD-Fraktion.

Wir bitten die Stadtverwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Welche Auswirkung hat die Zunahme der Anzahl der Hunde auf die Tierhaltung im Tierheim und auf die Kosten der Stadt Leipzig?

2. Mit welchen zusätzlichen Kosten des Tierheims rechnet die Stadt durch die höheren Energiepreise, Spritpreise und die zum 22. November erhöhten Kosten für Tierärzte?

3. Warum wurden die Ansätze im HH 2023/24 nicht angepasst? Wie sollen die erhöhten Kosten gegenfinanziert werden?

Antwort der Verwaltung

  1. Welche Auswirkungen hat die Zunahme der Anzahl der Hunde auf die Tierhaltung im Tierheim und auf die Kosten der Stadt Leipzig?

Antwort:

Hunde sind vergleichsweise betreuungsaufwändiger als andere Tierheimtiere, da sie, soweit tierindividuell möglich, ausgeführt werden. Außerdem wird im Bedarfsfall mit den Hunden, die länger im Tierheim leben, trainiert. Daher steigt der Betreuungsaufwand der Tierheimmitarbeiter bei einer Zunahme der Anzahl der vorübergehend gehaltenen Hunde. Für das Ausführen von Hunden stehen dem Tierheim zusätzlich ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung. So bleibt den Tierheimangestellten auch bei voller Auslastung mit Hunden ausreichend Zeit für die anderen Tierbereiche.

In Bezug auf die ehrenamtlichen Gassi-Geher muss das Tierheim jedoch auch die Sicherheitsaspekte beachten. Hunde, die länger im Tierheim leben, wurden häufig aus Gefahrenabwehrgründen eingewiesen. Das heißt, diese Tiere habe eine „Beißhistorie“ oder vergleichbare unerwünschte Verhaltensweisen. Nicht jeder ehrenamtlich Engagierte ist in der Lage, mit einem solchen Hund umzugehen. Im vergangenen Jahr sind viele am Gassi-Gehen Interessierte durch eine Hundetrainerin im Tierheim individuell beraten worden. Leider hat das noch nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Ehrenamtlichen geführt. Die Gründe reichen von abweichenden persönlichen Vorstellungen zu den Hunden im Tierheim im Vergleich zur Realität bis hin zur eher ungünstigen Anbindung des Tierheims mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Auf die Tierheimkosten wirkt sich eine Schwankung von üblicherweise zehn bis 20 Hunden nur marginal aus, wenn es sich um längerfristig zu betreuende Hunde handelt. Aufgrund günstiger Vereinbarungen wird dem Tierheim Hundefutter gesponsert. Das senkt die Futterkosten spürbar. Meist sind die Langzeithunde auch keine Tierarztkostentreiber, sondern eher die gesünderen Tiere. Wenn die Stadt jedoch Hunde aus schlechter Haltung einweist, steigen die Tierarztkosten sprunghaft an. Diese Summe wird jedoch auf den verantwortlichen Tierhalter umgelegt.

Die Kostenschwerpunkte im Hundebereich sind die Energie-/Heizkosten und die Personalkosten. Hierbei handelt es sich aber um sog. „Sowieso-Kosten“. Die oben aufgeführte Schwankung der Hundezahl spielt kostenmäßig daher kaum eine Rolle, denn bei dieser Schwankungsbreite wird weder weniger geheizt noch Personal betriebsbedingt entlassen.

Grundsätzlich haben Langzeithunde, also Hunde, die auf längere Zeit im Tierheim gehalten werden, eine Flächenrelevanz. Das heißt, dass weniger Hunde aus Privatabgaben aufgenommen werden können.

  1. Mit welchen zusätzlichen Kosten des Tierheims rechnet die Stadt Leipzig durch die höheren Energiepreise, Spritpreise und die zum 22. November 2022 erhöhten Kosten für Tierärzte?

Antwort:

Welche Auswirkungen die höheren Energiepreise, die gestiegenen Spritkosten sowie die höheren Tierarztkosten auf die Stadt Leipzig haben, ist auf Grund des vereinbarten Abrechnungsmodus zwischen Tierheimbetreiber und Stadt nicht genau bezifferbar. Die gewichtigste Kostensteigerung wird durch die Erhöhung der Mindestlöhne erwartet. Grundsätzlich rechnet der Tierheimbetreiber bei den Kosten für tierärztliche Leistung und Energie mit mindestens ca. 30.000 bis 40.000 Euro Steigerung in 2023, wobei für die Elektroenergie noch keine Erhöhungsinformationen vorliegen.

Für die daraus resultierenden anteiligen Kosten der Stadt Leipzig spielt wegen der Vertragslage die größte Rolle, wie viele Tiere in 2023 eingewiesen werden und wie lange diese Tiere der Stadt zurechnungsfähig sind. In beiden Fällen sind die Zahlen nicht im Voraus bezifferbar. Sie sind abhängig von der Anzahl der Tierschutzfälle, der Fundtiere, der Quarantänen für Auslandshunde und sonstiger eingewiesener Tiere, z. B. Gefahrhunde. Die Abrechnung 2023 wird zudem erst in 2024 – 2025 erfolgen. Aktuelle Tiervergleiche haben ergeben, dass die Anzahl der Tierneuaufnahmen und Verwahrtage in 2019 und 2020 vergleichbar hoch waren. Trends sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten. Ca. zwei bis drei gravierende Tierschutzfälle mit hoher Tierzahl und längerer Verwahrdauer haben mittelbare Auswirkungen auf die der Stadt Leipzig zuzurechnenden Kosten.

  1. Warum wurden die Ansätze im HH 2023/2024 nicht angepasst? Wie sollen die erhöhten Kosten gegenfinanziert werden?

Antwort:

Für den Doppelhaushalt 2023/2024 sind jeweils Mittel in Höhe von 73.600,00 Euro zusätzlich eingeplant und bewilligt worden.

Mehraufwendungen für Energiekosten sind vom TSV als Betreiber zu tragen und werden nur prozentual entsprechend der Quote Verwahrtage und Neuaufnahmen von durch die Stadt Leipzig eingewiesenen Tieren auf die Stadt Leipzig umgelegt (Kosten für Tierheimunterkunft).

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat die Zahl der Hunde nicht nur in Leipzig, sondern auch deutschlandweit zugenommen. Das stellt die Stadt vor große Herausforderungen, ob tierschutzrelevante Aspekte der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren ausreichend berücksichtigt werden.

Wir bitten die Stadtverwaltung deshalb um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Wie hoch ist die Zahl der angemeldeten Hunde in den letzten zwei Jahren im Vergleich zu den Zahlen vor der Pandemie?

2. Wie viele Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung von Hunden hat die Stadtverwaltung 2020, 2021 und im laufenden Jahr durchgeführt?

3. Wie viele unangemeldete Hunde wurden in den jeweiligen Jahresscheiben dabei entdeckt?

4. Gibt es plausible Abschätzungen, wie viele unangemeldete Hunde in Leipzig gehalten werden (absolut bzw. prozentual)?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1:

Wie hoch ist die Zahl der angemeldeten Hunde in den letzten zwei Jahren im Vergleich zu den Zahlen vor der Pandemie ?

Diese Übersicht gibt Auskunft über die Entwicklung der Hundesteueranmeldungen in den Jahren vor und mit der Pandemie, sowie den aktuellen Stand des Jahres 2022.

Kennziffer 20182019202020212022
       
  Anzahl der zu versteuernden Hunde 21 457  22 497  23 582  24 711  25 490  
       
  Anzahl der Hundehalter 20 551  21 456  22 378  23 500  24 192  
  Einwohnerzahl mit Hauptwohnsitz 590 337  596 517601 668 605 407  609 869
  Steuersatz für 1. Hund€/Jahr 96   96   96   96  96
  Steuersatz für jeden weiteren Hund€/Jahr 192   192   192   192  192
       
  Hundesteueraufkommen1 000 €1 885  2 031  2 145  2 275  2 297
       
Quelle: Stadtkämmerei Amt für Statistik und Wahlen Leipzig 

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Pandemiegeschehen und den steigenden Hundeanmeldungen lässt sich aufgrund der ebenso prozentual steigenden Einwohnerzahl nicht ableiten.

Zu den Fragen 2. und 3:

Wie viele Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung von Hunden hat die Stadtverwaltung 2020, 2021 und im laufenden Jahr durchgeführt?

Wie viele unangemeldete Hunde wurden in den jeweiligen Jahresscheiben dabei entdeckt?

Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die durchgeführten Kontrollen des in der Stadtkämmerei angebundenen Außendienstes Steuern.

Frage20202020 2021 2022
(Stand 30.11.)
2Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung (anlassbezogen)424326228
mobile Kontrollen11356310
3unangemeldete Hunde – anlassbezogene Kontrollen23317956
unangemeldete Hunde – mobile Kontrollen21135

Zu Frage 4:

Gibt es plausible Abschätzungen, wie viele unangemeldete Hunde in Leipzig gehalten werden (absolut bzw. prozentual)?

In der Stadt Leipzig wird statistisch von einer Dunkelziffer von ca. 1/3 unangemeldeter Hunde ausgegangen.

Im Juli 2021 wurde das vom Dezernat VI erarbeitete Konzept „Stadionumfeld – Rahmenplan für den öffentlichen Raum“ im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt und angekündigt, dass den politischen Gremien ein Entwurf des Rahmenplans bis zum IV. Quartal 2021 zur Diskussion vorgelegt werden soll.

Auf der Internetseite https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/projekte/stadionumfeld-rahmenplan-fuer-den-oeffentlichen-raum informiert die Stadt über Inhalt, Ziele, Arbeitsstand und den zeitlichen Rahmen.

Während die Öffentlichkeit bereits informiert wurde, liegt dem Leipziger Stadtrat bis heute keine Beschlussvorlage vor.

Wir fragen an:

1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand zum Rahmenplan?

2. Warum wurden die politischen Gremien nicht wie geplant beteiligt?

3. Wann erfolgt die Übergabe der Vorlage an den Stadtrat?

4. Welche Maßnahmen des Rahmenplans werden aktuell schon umgesetzt bzw. sind in Planung für eine Umsetzung?

Antwort der Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand zum Rahmenplan?

Der Rahmenplan befindet sich derzeit in Überarbeitung und soll im Januar 2023 zur Dienstberatung des Oberbürgermeisters angemeldet werden.

2. Warum wurden die politischen Gremien nicht wie geplant beteiligt?

Der Entwurf des Rahmenplans wurde noch nicht den politischen Gremien vorgestellt, da er noch nicht abgeschlossen ist. Auf Grund von personellen Veränderungen Ende 2021 und in 2022 konnte das Projekt nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt abgeschlossen werden.

3. Wann erfolgt die Übergabe an den Stadtrat?

Der Rahmenplan soll nach der DB OBM im ersten Quartal 2023 als Beschlussvorlage zur Freigabe für die Beteiligung der Öffentlichkeit behandelt werden.

4. Welche Maßnahmen des Rahmenplans werden aktuell schon umgesetzt bzw. sind in der Planung für eine Umsetzung?

In Abstimmung mit dem Rahmenplanentwurf befinden sich Teilaspekte in Planung bzw. in Umsetzung. Der Rahmenplan legt dabei u. a. die Grundlinien für nachfolgende aktuelle Vorhaben:

– Straßenbahnschleife Friedrich-Ebert-Straße

– Zugänge zum Stadion über die Festwiese

– Sukzessiver Aufbau von Fahrradbügeln rund um das Stadion

– Schulstandort auf der Fläche des ehemaligen Schwimmstadions.

Im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes gibt es ernstzunehmende Befürchtungen, dass dies negative Auswirkungen auf die Fortführung des Teilhabechancengesetzes in Leipzig und damit auch auf die Bibliotheksentwicklungsplanung haben kann. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Auswirkung hat die beabsichtigte Einführung des Bürgergeldes auf die Leipziger Fortführung des Teilhabechancengesetzes und die bis zu 450 Stellen im Bereich des § 16 i (siehe Nr. VI-A-06365-NF-02-Ifo-01).
     
  2. Kürzungen beim Teilhabechancengesetzt würden sich maßgeblich auf die Stellen(nach)besetzungen in den Leseräumen und Schulbibliotheken auswirken. Sieht die Stadt Leipzig dieses Problem auch?

    a) Wenn ja: Wie soll darauf reagiert werden und welche Gegensteuerungsmaßnahmen haben die Mitglieder in der Trägerversammlung, deren Vorsitz die Stadt Leipzig innehat, bereits mit welchem Ergebnis unternommen?

    b) Wenn nein: Woraus leitet sich diese Ansicht ab?
     
  3. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, sich beispielsweise über den Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass es keine Kürzungen im Sozialen Arbeitsmarkt und im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung gibt?
     
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, dass über die Trägerversammlung des Jobcenters Leipzig entsprechende Regelungen gefunden werden, die bis zu 450 Stellen, davon 199 in kommunaler Trägerschaft der öffentlich geförderten Beschäftigung, ggf. mit analogen Förderinstrumenten auch über das Jahr 2024 hinaus fortzuführen und ggf. nachzubesetzen?
     
  5. Welche Auswirkungen haben mögliche Stellenstreichungen auf die beschlossene Schulbibliotheksentwicklungskonzeption und welche Leseräume und/oder Schulbibliotheken müssten geschlossen werden?

Vom 20. Mai bis 31. August 2022 konnten sich die Leipzigerinnen und Leipziger die Reparatur von Elektro-Haushaltsgeräten und Handys mit maximal 100 Euro und die Reparatur von Fahrrädern, sowie Leder- und Textilwaren mit max. 50 Euro in den beteiligten Firmen im Leipziger Osten bezuschussen lassen.

Mit dem Reparaturbonus starteten die Stadtreinigung Leipzig gemeinsam mit dem Sächsischen Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft ein Pilotprojekt, um Reparaturleistungen wieder attraktiver zu machen. Denn wer repariert, statt neu zu kaufen, vermeidet Abfälle, spart Ressourcen und trägt damit zum Schutz der Umwelt bei.

Wir fragen an:

1. Wann soll die wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojektes abgeschlossen sein?

2. Wie schätzt die Verwaltung die Chancen ein, dass ein solcher Reparaturbonus dauerhaft und möglichst für das ganze Stadtgebiet etabliert werden kann?

3. Gibt es bereits Gespräche mit der Landesregierung hinsichtlich einer verstetigten finanziellen Unterstützung adäquat zum Freistaat Thüringen?

Antwort der Verwaltung

1.) Wann soll die wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojektes abgeschlossen sein?

Antwort:

Die wissenschaftliche Auswertung des geförderten Pilotprojektes ist abgeschlossen und dem LfULG (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) als vom fördermittelgebenden SMEKUL (Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft) beauftragtem Amt zur Sichtung und weiteren Veranlassung fristgerecht übergeben worden.

2.) Wie schätzt die Verwaltung die Chancen ein, dass ein solcher Reparaturbonus dauerhaft und möglichst für das ganze Stadtgebiet etabliert werden kann?

Antwort:

Die Realisierungschancen für einen sächsischen Reparaturbonus kann durch die Verwaltung nicht eingeschätzt werden.

3.) Gibt es bereits Gespräche mit der Landesregierung hinsichtlich einer verstetigten finanziellen Unterstützung adäquat zum Freistaat Thüringen?

Antwort:

Nein.

Das vom Stadtrat beschlossene Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist zumindest vom Titel zeitlich abgelaufen und muss fortgeschrieben werden.

Auf unsere Anfrage vom Februar 2021 teilte die Verwaltung mit, dass sich „die Vorlage zum „Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2020 – 2024“ (VII-DS-02004) im Verwaltungsverfahren befindet. Eine Bestätigung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters wird Ende März 2021 erwartet und geht danach in die Gremienbeteiligung und zur Beschlussfassung in den Stadtrat.“

Nach unserem Kenntnisstand wurde die Vorlage bisher nicht in die Gremienbeteiligung und zur Diskussion und Beschlussfassung an den Stadtrat übergeben.

Wir fragen an:

  1. Wann erfolgt die Übergabe des überarbeiteten Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau an den Stadtrat?
  2. Mit welchen Prioritätenlisten arbeitet die Verwaltung derzeit im Bereich Investitionen im Straßen- und Brückenbau?
  3. Wie erfolgt die Erstellung der Prioritätenlisten im Bereich Straßen und Brücken, sowie Rad- und Fußwege? Welche fachlichen Kriterien sind für die Priorisierung der Maßnahmen entscheidend? Gibt es neben fachlichen auch stadtteilbezogene Bewertungen?

Antwort der Verwaltung

Das „Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020“ (Vorlage RBV-1774/13 vom 18.09.2013) war auf den Zeitraum bis Ende 2020 ausgelegt und sollte nachfolgend für einen neuen Zeitraum fortgeschrieben werden. Diese Fortschreibung war als eigenständige Vorlage „Fachplanung für die mittelfristige Realisierung der Verkehrsinfrastruktur“ geplant und in Arbeit, darauf bezog sich auch die im Februar 2021 gegebene Antwort.

Da mit dem Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie (VII-DS-00547-NF-01) mittlerweile ein Instrument etabliert ist, dass (auch) für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zur zentralen Steuerung dient und das regelmäßig fortgeschrieben wird, soll die Fachplanung nun in die Fortschreibung des Rahmenplans einfließen, um keine parallelen Dokumente mehr zu führen, die immer auch einen unterschiedlichen Aktualisierungsstand haben. Derzeit befindet sich als Abschluss des separaten Mittelfristprogramms die Vorlage „Evaluierung des Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau 2013- 2020“ (VII-IfO-07197) im Verfahren, das dem Stadtrat nach der Bestätigung in der DB OBM zugeht.

Im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplanes zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie werden derzeit die Prioritätenlisten der Anlagen des alten Mittelfristigen Straßen- und Brückenbauprogramms 2013 – 2020 aktualisiert und fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt und teilweise neuen Kriterien unterzogen. Da hierfür ein wesentlich höherer Bearbeitungsaufwand erforderlich ist, kann noch keine klare Terminierung der Übergabe der Fortschreibung erfolgen.

Da, wie auch die o.g. Evaluation darstellen wird, das bisherige Mittelfristprogramm noch eine Vielzahl bisher nicht abgearbeiteter Maßnahmen enthält, können und werden diese Prioritätenlisten derzeit weiter verwendet, ergänzt um Notwendigkeiten die sich z.B. aus dem Infrastrukturprogramm zur Gleisaufweitung für den Einsatz breiterer Straßenbahnen und diversen Stadtratsaufträgen ergeben.

  1. Wie hat sich der Anteil (gesamt und relativ) der Freiplätze in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  2. Wie hat sich der Anteil (gesamt und relativ) der ermäßigten Plätze in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  3. Wie hat sich der Anteil der ermäßigten Plätze in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  4. Wie hat sich der Anteil von Betreuungsverträgen in den vergangenen fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Verträge mit unter 7, 7, 8, 9, und über 9 Stunden Betreuungszeit nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  5. Wie hat sich der Anteil von Integrationskindern in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  6. Wie hat sich der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  7. Wie hat sich der Anteil von ukrainischen Kindern in Kindertagesstätten in Leipzig im Jahresvergleich 2021/2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)

Antwort der Verwaltung

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