Anfragen der SPD-Fraktion.

Im Mai/Juni 2022 wurde in Umsetzung einer beschlossenen Petition der Überweg von der Industriestraße (Fahrradstraße) zum Nonnenweg mit dreijähriger Verspätung saniert. Ziel war es, diesen wichtigen und überdurchschnittlich intensiv genutzten Verbindungsweg für Radfahrende nutzbar zu machen. Regen und intensive Nutzung hatten diesen Wegabschnitt für Radfahrende – insbesondere bei Regen – schwer passierbar werden lassen. Der Weg war geprägt von tiefen Unebenheiten und ausgewaschenen Spurrinnen. Die Fahrradstraße endete an den meisten Tagen des Jahres in einer unebenen Schlamm- oder Staubfläche.

Leider wurde bei der Sanierung nur ein kurzer Abschnitt auf der abschüssigen Schräge zum Nonnenweg gepflastert. Vor und hinter dem gepflasterten Abschnitt wurde nur die feuchtigkeitsgebundene Decke erneuert. Der Weg ist bereits nach wenigen Tagen wieder ausgewaschen und mit Spurrinnen belegt.

Regenwasser trägt die Schotterdecke (da der Weg bergab verläuft) auf die die neu gepflasterte Fläche auf und die gepflasterte Fläche wird mit dem aufgetragenen Split und Sanden (und absehbar Schlamm) zur Rutschpartie für Radfahrende.

Am Anfang und Ende der gepflasterten Fläche bilden sich bereits jetzt nach wenigen Tagen und ersten Regenschauern ausgespülte Rinnen und Absätze.

Insgesamt hat die Maßnahme keine nennenswerte Verbesserung in der Nutzung gebracht, im Gegenteil, die Sande und der Split auf der gepflasterten Fläche lassen den Wegabschnitt zur gefährlichen Rutschpartie werden.

Wir fragen an:

1. Warum wurde nicht bedacht, dass Wasser bergab fließt, die feuchtigkeitsgebundene Fläche auswäscht und massiv Verunreinigungen auf die gepflasterte Fläche aufträgt?
 

2. Warum wurde die Lücke zwischen der asphaltierten Fahrradstraße Industriestraße (Fahrradstraße) und dem asphaltierten Nonnenweg auf den wenigen Metern keine vollwertige asphaltierte sicher nutzbare Wegeverbindung geschaffen?
 

3. Wann ist mit einer Sanierung der Sanierung zu rechnen? Welche Maßnahmen sind wann geplant, um den Weg nutzbar zu gestalten?

Im Juni 2022 wurde in Teilen der Erich-Zeigner-Allee, insbesondere in Höhe des Kreisverkehrs Industriestraße die Straßendecke erneuert. Dabei wurde im Kreisverkehr der innere Ring des Straßenraumes, der mit Kopfsteinpflaster gedeckt war, entfernt und die Fläche komplett asphaltiert und versiegelt. Das führt leider zu in mehrfacher Hinsicht nachteiligen Entwicklungen.
Es wurde mehr Straßenfläche dicht versiegelt.
Der Platz mitten in einem belebten Wohngebiet ist gestalterisch deutlich abgewertet.

Der asphaltierte Straßenraum im Kreisverkehr wurde deutlich erweitert. Vorher war der asphaltierte Straßenraum begrenzt auf eine Spur und größere Fahrzeuge konnten langsam den Kopfsteinpflasterring mitnutzen. Dies führte zu einer deutlichen Verkehrsberuhigung und machte im Kreisverkehr das gefährliche Überholen von Radfahrenden durch KFZ unmöglich. Mit dem nun deutlich erweiterten Straßenraum hat die Durchfahrtsgeschwindigkeit von KFZ deutlich zugenommen – der Kreisverkehr kann fast geradlinig durchfahren werden – die verkehrsberuhigende Komponente entfällt nahezu komplett. Außerdem führt es dazu, dass nun Radfahrende regelmäßig von KFZ überholt werden. Insgesamt ist die Maßnahme verkehrspolitisch und für die Qualität im Quartier deutlich nachteilig.

Die Mobilitätswende in Leipzig braucht neben vielen großen Maßnahmen auch kleinteiliges Gestalten im Verkehrsraum, um nachhaltige Mobilität zu ermöglichen und die Stadt lebenswerter für die Menschen zu gestalten.

Daher fragen wir an:

1. Warum wurde der Kopfsteinpflasterring im Kreisverkehr entfernt?

2. Welches verkehrspolitische Ziel wird damit verfolgt?

3. Welches gestalterische und stadtentwicklungspolitische Ziel wird mit dieser Verkehrsraumausweitung mitten in einem Wohngebiet verfolgt?

Im Sachverhalt wird davon ausgegangen, dass es neben öffentlichen Spielplätzen auch zahlreiche öffentlich zugängliche Spielplätze und Aufenthaltsflächen in den Innenhöfen der Wohnquartiere, die von Wohnungsbaugesellschaften oder bei privaten Eigentümern von den Hausverwaltungen betreut werden, gibt.

Zugänglichkeit, Ausgestaltung und Verkehrssicherungspflicht von Kinderspielplätzen

Grundsätzlich kann von einer öffentlichen Zugänglichkeit bei Kinderspielplätzen auf Gemeinschaftsanlagen ausgegangen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 22 Baugesetzbuch (BauGB). Diese Kinderspielplätze und Aufenthaltsflächen gehören regelmäßig zur Abwägung der Gemeinde im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen. Die Planung von öffentlichen Spielplätzen erfüllt u. a. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, vor allem der Familien und jungen Menschen.

Jeder Bauherr hat die grundsätzliche Verpflichtung, bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen einen ausreichend großen Spielplatz für Kleinkinder anzulegen (§ 8 Abs. 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO). Der aus dieser Rechtsgrundlage dann zu ermittelnde Spielplatz für Kleinkinder dient in erster Linie als notwendiger Spielplatznachweis für den Nutzerkreis des konkreten Wohnbauvorhabens. Die Zugänglichkeit über den Nutzerkreis der Bewohnerschaft hinaus kann der Grundstückeigentümer selbst zivilrechtlich regeln oder über entsprechende finanzielle Förderverpflichtungen vertraglich vereinbaren. Dennoch ist die öffentliche Zugänglichkeit privater Spielplätze nicht vorgeschrieben und wäre auch haftungsrechtlich bedenklich.

Der notwendige Spielplatznachweis zum Bauvorhaben kann auch über ein in unmittelbarer Nähe liegende Gemeinschaftsanlage oder sonstiger für die Kinder nutzbarer Spielplatz kompensiert werden. Bauordnungsrechtlich kann ein solcher Spielplatz auch gänzlich entfallen, wenn dieser wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.

Die Verkehrssicherheit liegt für Spielplätze im privaten Bereich beim Eigentümer und bei öffentlichen Spielplätzen beim Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG).

Ausgestaltungsmerkmale von Kinderspielplätzen bezüglich Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von notwendigen Kinderspielflächen regelt die Leipziger Spielplatzsatzung (§§ 2-4; nach § 8 Abs. 2 SächsBO).

Zu den Fragen:

 1. Gibt es ein regelmäßiges Gremium, in dem die Stadt den Zustand dieser Spielplätze mit den Eigentümern bzw. Wohnungsbaugesellschaften bespricht und Handlungsbedarfe abstimmt?

Nein, es gibt kein solches Gremium. Der Austausch erfolgt anlassbezogen, zumeist bilateral.

In den Fördergebieten des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) werden Handlungserfordernisse anlassbezogen im Rahmen der Umsetzung der Stadtteilentwicklungskonzepte besprochen.

In Einzelfällen wird von Seiten des ASG die Expertise der PlanerInnen der Wohnungsbau-gesellschaften abgefragt. Ein intensiver Austausch zur Bedeutung und zum Zusammenspiel zwischen öffentlichem, halböffentlichem und privatem Grün hat im Rahmen einer speziellen Werkstatt „Privates Grün und Wohnumfeld“ mit Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Grün stattgefunden.

 2. Gibt es derzeit Möglichkeiten, solche Maßnahmen über ein bestehendes städtisches Programm zu fördern, wie z.B. Sanierung von Spielgeräten, Schaffung von Grünflächen? Welche Maßnahmen wurden bereits darüber finanziert?

Derzeit besteht kein städtisches Programm explizit für die Errichtung oder Erneuerung von Spielplätzen.

Grundsätzlich bietet die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung der grün-blauen Infrastruktur“ bei Erfüllung der in der Förderrichtlinie benannten Voraussetzungen die Möglichkeit, Projekte auch auf öffentlich zugänglichen Flächen durch das ASG zu fördern. In den letzten Jahren sind derartige Maßnahmen aber nicht beantragt bzw. gefördert worden. Das aktuelle Förderbudget ist zudem i. d. R. überzeichnet.

  3. Hat die Stadt Leipzig eine Übersicht über diese Innenhöfe und deren Nutzungen?

Nein. Ein spezielles Kataster zu Spielangeboten in öffentlichen/halböffentlichen Innenhöfen auf Flächen Dritter besteht nicht.

Über die Ermittlung des Versiegelungsgrades sowie zusätzlich durch die im Aufbau befindliche flächendeckenden Analyse der Grünvolumens mit Hilfe neuer Fernerkundungsmethoden, die im Masterplan Grün bereits erstmals zugrunde gelegt worden sind, besteht die Möglichkeit, eine Übersicht über Versiegelungsgrade und Grünvolumen auch auf diesen Flächen zu bekommen.

4. Wie wirkt die Stadt Leipzig diesem Trend entgegen, auch gegenüber privaten Eigentümern bzw. Genossenschaften?

Zur Sicherungs von Grün- und Freiräumen im Sinne der „Doppelten Innenentwicklung“ werden derzeit auch Instrumente zur Sicherung von Grün in Innenhöfen diskutiert. Die Ergebnisse dieser Instrumentensuche werden Ende 2022 als Konzept zur “Doppelten Innenentwicklung” vorgestellt.

In den Schwerpunktbereichen der Stadterneuerung erfolgt eine Sicherung von Grün- und Spielplätzen durch Gespräche mit den Eigentümern und ggf. durch Bereitstellung von Fördermitteln. Das AWS finanziert im Rahmen der Stadterneuerung in den Fördergebieten auch die Schaffung von Spielflächen. Insbesondere in den Plattenbaugebieten, z.B. Paunsdorf, Leipziger Osten und Grünau, wurde in den Innenhöfen die Gestaltung über Fördermittel durch das AWS finanziert. Die Eigentümer verpflichten sich, die geförderten Bereiche instandzuhalten und auch die öffentliche Zugänglichkeit zu sichern.

Soweit es notwendige private Spielplatzflächen und deren Ausgestaltung anbetrifft, regelt § 6 der kommunalen Spielplatzsatzung, dass diese im benutzbaren Zustand zu erhalten sind. Verstöße gegen die Spielplatzsatzung können nach den Tatbeständen des § 7 im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Der Investor des Eutritzscher Freiladebahnhofs plant, einen Radfernweg auf dem Areal zu errichten, der insbesondere entlang der Gleise das Gelände queren soll. Eine Anbindung dieses Radwegs an das überörtliche Radwegenetz ist demnach zwingend erforderlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie ist der Sachstand bei den Planungen des Fernradwegs Leipzig-Halle?
     
  2. Wie ist der Routenverlauf des Fernradweges Leipzig- Halle auf dem Gebiet der Stadt Leipzig bis zum Freiladebahnhof und nach dem Freiladebahnhof bis ins Zentrum vorgesehen?
     
  3. Welche Unterstützung und welche Fördermittel sind für dieses überegional wichtige Verkehrsprojekt aus Bund und/oder Land zu erwarten?

    – Laufen entsprechende Anträge oder sind schon sie beschieden und wenn ja mit welchem Ergebnis?
     
  4. Wie ist der Sachstand bzgl. der Grundstücksankäufe und damit der Klärung des präzisen Radwegverlaufs innerhalb der Stadtgrenzen?
     
  5. Sind aus diesen Verfahren Probleme zu erwarten, die das Projekt gefährden könnten?
     
  6. Wie ist die präzise Einbindung des auf dem Gelände des Freiladebahnhof geplanten Radwegs in das in den Fernradweg geplant und wie sollen die anliegenden Quartiere angebunden werden?
     
  7. Fernradwege sind dann besonders attraktiv wenn sie möglichst viele andere Verkehrträger kreuzungsfrei queren können. Wie viele Brückenbauwerke auf der Trasse können mitbenutzt oder ausgebaut werden und welche müssen völlig neu geplant und gebaut werden?
     
  8. Sind hierfür entsprechende Mittel in den aktuellen und den folgenden Haushalt eingestellt und die entsprechenden Planungen beauftragt?
     
  9. Wie weit sind die aktuellen Planungen, vorhandene und neu zu schaffende Radwege an den neuen Fernradweg anzubinden, um seine Auslastung und Effektivität zu steigern sowie sein Potenzial wirklich auszulasten?
     
  10. Werden Abzweigungen geplant und errichtet, um bspw. vom Radschnellweg ins GVZ, zum Auensee und in den Auenwald zu gelangen oder weiter Richtung Arena und Stadion oder in Richtung Zoo fahren zu können?

    – Wie weit sind diese Planungen und werden diese Wege dann Teil des Hauptnetzes Rad und unterliegen einer ganzjährigen Pflege, Reinigung und Kontrolle?
     
  11. Sollte die Stadt mit Planung und Bau zufällig langsamer sein als der Investor am Freiladebahnhof: Wie wird dann der Radweg auf dem Gelände provisorisch in das bestehende Radwegenetz eingebunden?

Im September 2020 hatte die Ratsversammlung die Stadtverwaltung beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, die ein generelles Rauchverbot für Spielplätze, Kitas und Schulen ermöglicht. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sollten noch im Jahr 2020 vorgelegt werden.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Ist im Zuge der Umsetzung eine Änderung der Polizeiverordnung notwendig?

Im Februar 2021 hatte die SPD-Fraktion zur Umsetzung des Ratsbeschlusses aus 2012 hinsichtlich der Prüfung von 26 potenziellen Fahrradstraßen eine Anfrage im Rat gestellt. Die Verwaltung hatte daraufhin einen ausführlichen Prüfbericht zur Anordnung von Fahrradstraßen erstellt.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zur im Prüfbericht dargelegten Anordnung von Fahrradstraßen?

2. Welche Abschnitte sind aktuell im Anhörungs-/Anordnungsverfahren als Fahrradstraßen?

Im Rahmen des Sofortprogramms Radverkehr hatte die SPD-Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung noch im Jahr 2021 in einem Pilotprojekt die Einrichtung einer Fahrradzone als Weiterentwicklung von Fahrradstraßen prüft.

3. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Prüfung einer Fahrradzone?

Bei den jüngsten Großveranstaltungen (Rammstein, Elton John, Bon Jovi) in der Red-Bull-Arena wurden in Leipzig, insbesondere in den angrenzenden Wohnvierteln, Rad- und Fußwege sowie Parkanlagen zugeparkt.

Wir möchten anfragen:

  1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Situation im Umfeld des Stadions bei Veranstaltungen ein? Was unternimmt die Stadt oder hat die Stadt Leipzig vor den Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kapituliert?
     
  2. Wie werden die Park-and Ride-Parkplätze – auch in Kooperation mit den Veranstaltern – beworben?
     
  3. Wie viele Bedienstete der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes waren an den Veranstaltungstagen im Umfeld der Veranstaltungen im Einsatz? (Bitte Aufschlüsselung nach Tagen bzw. Ereignissen.)
     
  4. Wie viele Strafzettel wurden bei den Konzerten und Sportveranstaltungen im Mai in der Red-Bull-Arena und im Umfeld verteilt? (Bitte Aufschlüsselung nach Tagen bzw. Ereignissen.)
     
  5. Wie oft wurden Fahrzeuge am Rande der Konzerte und Sportveranstaltungen abgeschleppt? (Bitte Aufschlüsselung nach Tagen bzw. Ereignissen.)
     
  6. Neben zugeparkten Rad- und Fußwegen war zuletzt auch auffällig, dass auf Grünflächen geparkt wurde. Was unternimmt die Stadt insbesondere gegen zugeparkte Grünflächen?