Anfragen der SPD-Fraktion.

Im Zuge der Bauarbeiten am Martin-Luther-Ring wurde auch die Verkehrsführung an der Kreuzung zur Karl-Tauchnitz-Straße geändert. Vorher gab es an der Kreuzung zwei Linksabbiegerspuren, eine Geradeausspur sowie eine Spur, die sich Rechtsabbieger und Fahrzeuge, die geradeaus auf Harkortstraße fahren wollten, geteilt haben. Nach Beendigung der Bauarbeiten wurde die Verkehrsführung an der Kreuzung dahingehend geändert, dass nun zweiLinksabbiegerspuren, eine Geradeaus- und eine reine Rechtsabbiegerspur abmarkiert sind. Gerade in der Hauptverkehrszeit ist zu beobachten, dass das fehlen der Spur, die sich der Verkehr geradeaus in Richtung Harkortstraße und rechts in die Karl-Tauchnitz-Straße geteilt haben, dazu führt, dass längere Staus auf dem Martin-Luther-Ring in südlicher Fahrrichtung entstehen. Deshalb fragen wir an:

  1. Welchen Grund hatte es, dort eine separate Rechtsabbiegerspur einzurichten?
     
  2. Werden die Auswirkungen dieser Spur auf die Verkehrsentwicklung im Bereich evaluiert?
     
  3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Auswirkungen dieser veränderte Verkehrsführung?

In diesem Jahr erfolgen in der Bundesrepublik Betriebsratswahlen. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gibt es Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräte und in welchen keine? (Bitte Anteil der Kommune mit angeben.)
     
  2. Ist in den Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig, die bisher keinen Betriebsrat haben, jetzt eine Gründung angedacht und wenn nicht, was sind die Gründe dafür?
     
  3. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gilt der TVöD?
     
  4. In welchen Unternehmen gilt ein anderer Flächentarifvertrag und welcher?
     
  5. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gibt es anderweitige Tarifverträge, zum Beispiel Haustarifvertrag und mit welcher Gewerkschaft verhandelt?
     
  6. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gibt es keinen gültigen Tarifvertrag?

Die Beantwortung wird in der April-Ratsversammlung erfolgen.

Unsere Anfrage vom Oktober 2021 zeigte auf, dass die Zahl der Jobticketnutzer zwischen 2017 und 2020 kontinuierlich angestiegen ist, für das vergangene Jahr ist, vermutlich pandemiebedingt, ein leichtes Absinken der Nutzerzahlen zu beobachten. Mit der Einführung eines Zuschusses für städtische Bedienstete haben sich allein unter den Mitarbeitern der Stadtverwaltung 255 weitere Bedienstete dazu entschieden, das Jobticket zu nutzen. Daraus lässt sich der Rückschluss ziehen, dass der Arbeitgeberzuschuss einen positiven Effekt hat. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir nach:

1. Wie sieht die Entwicklung der Nutzerzahlen des Leipziger Jobtickets bei kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften sowie bei der Stadtverwaltung selbst aus? (Bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen.)

2. Welche kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften bezuschussen das Jobticket für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

a. In welcher Höhe fällt der Zuschuss dort aus? (Bitte nach Unternehmen aufschlüsseln.)

3. Wirbt die Stadt bei kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, die eine gleichbleibend geringe oder gar sinkende Zahl an Jobticketnutzern zu verzeichnen hat, für die Einführung eines Zuschusses, sofern es dort keinen gibt?

4. Plant die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaft eine Kampagne, mit der für das Jobticket geworben wird?

5. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um über das bereits gängige Maß, wie in der Antwort auf die Anfrage VII-F-06315 umrissen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Jobticket zu werben?

Die Beantwortung erfolgt in der April-Ratsversammlung

Die Ratsversammlung hat sich im Oktober 2021 im Rahmen einer Petition des Ökolöwen und eines Antrages von Stadträten aus mehreren Fraktionen mit Pop-Up Radwegen befasst. Die Verwaltung hatte dabei angekündigt, dass die Umsetzung von bis zu sechs anordnungsfähigen Radverkehrsanlagen in stark vom Kfz-Verkehr befahrenen Straßenabschnitten sukzessive, je nach Bearbeitungsaufwand und -stand der Einzelmaßnahme und unter Berücksichtigung der Winterpause für Markierungsarbeiten, ggf. noch beginnend in 2021, bis Ende 2022 erfolgen werde. Bei den Maßnahmen handelt es sich um Abschnitte des westlichen Innenstadtrings, der Merseburger Straße, Berliner Straße, Linkelstraße, Riebeckstraße und der Erich-Zeigner-Allee.

Bereits seit Sommer 2020 existiert ein temporärer Radfahrstreifen in der Jahnallee in Höhe der Zeppelinbrücke. In der Testphase soll das Verhalten der Verkehrsteilnehmer beobachtet und nach einem Zeitraum von einem Jahr wurde eine Evaluierung der Maßnahme angekündigt. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen als Basis für die Entwicklung einer optimalen, dauerhaften Lösung an dieser Stelle dienen.

Wir möchten anfragen:

1. Kann mit Blick auf das bald beginnende Frühjahr schon über einen konkreten Umsetzungszeitpunkt der benannten sechs Maßnahmen berichtet werden?

2. Welche Erfahrungen zieht die Verwaltung aus dem temporären Radfahrstreifen in der Jahnallee Höhe Zeppelinbrücke?

a) Wird die zunächst auf ein Jahr befristete Maßnahme längerfristig beibehalten?

b) Gibt es neue Überlegungen für eine subjektiv sicherere Radverkehrsführung am Ende des temporären Radfahrstreifens in stadtauswärtige Fahrtrichtung?

c) Bleibt die Schranke zwischen dem breiten Fuß-/Radweg und dem an der Marschnerstraße gesperrten schmalen Radweg entlang der Straße – der dann vor der Zeppelinbrücke in dem temporären Radfahrstreifen mündet – dauerhaft geöffnet, damit alle Radfahrenden in stadtauswärtige Fahrtrichtung – auch Radfahrer vom Elsterbecken kommend – gut auf den temporären Radfahrstreifen auffahren können?

d) Gibt es Möglichkeiten der Abhilfe bei Regenfällen, weil sich dann das Wasser an mehreren Stellen auf der Brücke staut, so dass die Radfahrenden entweder durch die Pfützen fahren müssen oder auf dem abmarkierten Radfahrstreifen, also in räumlicher Nähe des motorisierten Individualverkehrs?

Antwort der Verwaltung zur Ratsversammlung am 15.3.2022

1. Kann mit Blick auf das bald beginnende Frühjahr schon über einen konkreten Umsetzungszeitpunkt der benannten sechs Maßnahmen berichtet werden?

Die Markierung der Radverkehrsanlage

  • auf dem westlichen Innenstadtring (Dittrichring) soll, geeignete Witterung vorausgesetzt, jetzt Ende März beginnen.

Genaue Startdaten für die Umsetzung folgender Maßnahmen (Radfahrsteifen / Schutz-streifen) stehen noch nicht fest, eine Umsetzung in 2022 ist jedoch vorgesehen für:

  • Berliner Straße

 zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Erich-Weinert-Straße

  • Erich-Zeigner-Allee

 zwischen Karl-Heine-Straße und Kreisverkehr Industriestraße

  • Merseburger Straße

 An der Merseburger Straße bis Schomburgkstraße

In 2023 soll der zweite Abschnitt der

  • Berliner Straße zwischen der Erich-Weinert-Straße und der Parthenstraße umgesetzt werden.

Die Umsetzung der Maßnahme in der 

  • Riebeckstraße in dem Abschnitt zwischen Stötteritzer Straße und Mühlstraße soll ab 2024 erfolgen, wobei umfangreiche Änderungen mit neuen Steuerungen an den Lichtsignalanlagen erforderlich sind, was zum Verzug der Planung und des Baubeginns führen könnte.

Die Maßnahme in der

  • Linkelstraße zwischen Georg-Schumann- und Stahmelner Straße kann noch nicht zeitlich eingeordnet werden, da die Umsetzung technisch sehr aufwendig ist. In Zusammenhang mit der Auslastung der personellen Ressourcen muss diese Maßnahme vorerst zurückgestellt werden.

2. Welche Erfahrungen zieht die Verwaltung aus dem temporären Radfahrstreifen in der Jahnallee Höhe Zeppelinbrücke?

Die jetzt vorhandenen Verkehrsregelungen, insbesondere die zum Radverkehr, wurden als Verkehrsversuch nach § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO angeordnet. Erprobt werden sollte, neben den Radfahrstreifen, in erster Linie die Verkehrsregelungen an der Einmündung des Cottawegs auf die Jahnallee. Hier bestand seit einigen Jahren eine Unfallhäufungsstelle: es gab Unfälle zwischen Radfahrenden im Zuge der Jahnallee und aus dem Cottaweg kommenden Kfz. Die bis 2020 vorgenommenen Änderungen der Beschilderung und Markierung führten nicht zum gewünschten Erfolg. So wurde in der Verkehrsunfallkommission entschieden, zwischen östlich der Zeppelinbrücke und der Bowmannstraße (stadtauswärts) und stadteinwärts im Bereich der Brücke den Radverkehr in Radfahrstreifen zu führen. Der Verkehrsversuch war zunächst auf 1 Jahr befristet. Da die Unfalluntersuchungen für die Einmündung Jahnallee/Cottaweg bis dahin noch nicht abgeschlossen werden konnten, wurde der Verkehrsversuch verlängert. Auf Basis der Auswertung der Unfalllage wird die Maßnahme von Seiten der Verkehrsunfallkommission inzwischen als erfolgreich beurteilt. Die Anzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung ist stark zurückgegangen.

Die Zählstelle auf der Jahnallee zeigt, dass der beidseitige Fußweg weiterhin von ca. 10% der Radfahrenden anstelle des Radfahrstreifens genutzt wird.

a) Wird die zunächst auf ein Jahr befristete Maßnahme längerfristig beibehalten?

Ja, die Straßenverkehrsbehörde plant den Radfahrstreifen dauerhaft anzuordnen.

b) Gibt es neue Überlegungen für eine subjektiv sicherere Radverkehrsführung am Ende des temporären Radfahrstreifens in stadtauswärtige Fahrtrichtung?

In Verbindung mit der noch nicht zeitlich eingeordneten Bearbeitung des Knotens Jahnallee / Bowmann- / Capastraße ist vorgesehen, auch hier Veränderungen zu untersuchen.

c) Bleibt die Schranke zwischen dem breiten Fuß-/Radweg und dem an der Marschnerstraße gesperrten schmalen Radweg entlang der Straße – der dann vor der Zeppelinbrücke in dem temporären Radfahrstreifen mündet – dauerhaft geöffnet, damit alle Radfahrenden in stadtauswärtige Fahrtrichtung – auch Radfahrer vom Elsterbecken kommend – gut auf den temporären Radfahrstreifen auffahren können?

Dies ist letztlich davon abhängig, ob eine dauerhafte Unterbindung einer illegalen Befahrung und Parkens der Wochenmarktflächen gewährleistet bleibt. Unabhängig davon befindet sich direkt neben der in Fahrtrichtung ersten Schranke ein breiter Durchgang zur Auffahrt auf den Radweg und fortfolgend den Radfahrstreifen.

d) Gibt es Möglichkeiten der Abhilfe bei Regenfällen, weil sich dann das Wasser an mehreren Stellen auf der Brücke staut, so dass die Radfahrenden entweder durch die Pfützen fahren müssen oder auf dem abmarkierten Radfahrstreifen, also in räumlicher Nähe des motorisierten Individualverkehrs?

Die Fahrbahnen der Zeppelinbrücke sollen in den Jahren 2023/24 saniert werden, in diesem Zuge wird auch die Entwässerung erneuert. Es wird zudem geprüft, ob aktuell noch einmal eine Beseitigung von Spurrillen und Asphaltverdrückungen notwendig ist, zwischen denen sich Wasser ansammeln kann.

Laut einem LVZ-Bericht gibt es für Frauen in der Eilenburger Stadtwehr einfach keinen Platz. Mit Verweis auf geltende Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen wurde in einem offiziellen Ablehnungsbescheid für eine weibliche Bewerberin festgehalten: „Weder Umkleide- noch Duschräume sind für weibliche Personen im Objekt vorhanden.“ 

Es gibt in Sachsen offensichtlich viele Feuerwehren, die keine separaten Umkleide- und Duschräume haben. Die Aufnahme von Frauen wurden trotzdem nicht verwehrt. Vielmehr sind die meisten Wehrleiter froh, auch Frauen in ihren Feuerwehren zu haben.

Wir möchten anfragen:

1.               Wie viele Mitarbeiter/-innen hat die Leipziger Branddirektion und wie hoch ist der Anteil weiblicher Personen in der Leipziger Branddirektion? Wie hat sich der Anteil in den letzten Jahren entwickelt?

2.               Mussten auch in Leipzig weibliche Bewerberinnen in der Vergangenheit abgelehnt werden, weil die Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen nicht eingehalten werden konnten?

3.               Welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig, damit Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen komplett eingehalten werden können?

4.               Gibt es zu dieser Thematik Unterschiede zwischen Berufsfeuerwehr und den freiwilligen Feuerwehren? Wenn ja, welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig bei den freiwilligen Feuerwehren?

5.               Wie stellt sich die Thematik in den Rettungswachen in Leipzig dar? Gibt es hier Nachbesserungsbedarf und wenn ja, wie kann dieser behoben werden?

Antwort der Verwaltung

Vorbemerkung:

Der Wortlaut der aufgeworfenen Fragen steht aus Sicht der Branddirektion nicht zielführend im Kontext zum einführenden Sachverhalt. Der Sachverhalt, unter Bezugnahme auf einen Artikel der LVZ, zielt auf eine Tätigkeit im Bereich Einsatz ab. Die Branddirektion, als Organi­sationseinheit der Stadtverwaltung Leipzig, bildet unterschiedliche Arten der Beschäftigung ab, in welchem weibliche Personen tätig werden können. Neben dem klassischen Einsatz­dienst im Bereich des abwehrenden Brandschutzes sowie des Rettungsdienstes und der Freiwilligen Feuerwehren, ist eine Vielzahl an weiblichen Beschäftigten im administrativen Bereich tätig. Um die Fragen, im Wesen orientiert an den Sachverhalt, beantworten zu können, wurde lediglich der Einsatzdienst sowie die Freiwilligen Feuerwehren betrachtet.

1.)    Wie viele Mitarbeiter/-innen hat die Leipziger Branddirektion und wie hoch ist der Anteil weiblicher Personen in der Leipziger Branddirektion? Wie hat sich der Anteil in den letzten Jahren entwickelt?

Im Bereich des Einsatzdienstes innerhalb der Branddirektion sind weibliche Personen in folgender Anzahl beschäftigt bzw. ehrenamtlich tätig (Stand 31.12.2021):

– abwehrender Brandschutz: 1 Frau

– Rettungsdienst (BD): 9 Frauen

– Freiwillige Feuerwehr:

 – aktiver Einsatzdienst: 62 Frauen

 – Alters- und Ehrenabteilung: 64 Frauen

 – Jugendfeuerwehr: 84 Frauen

Eine Verlaufsprognose der zurückliegenden Jahre kann nicht erstellt werden, da die Daten jeweils aktuell gehalten werden.

2.)    Mussten auch in Leipzig weibliche Bewerberinnen in der Vergangenheit abgelehnt werden, weil die Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen nicht eingehalten werden konnten?

Weder im Rahmen des Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis, noch im Bereich der ehren­amtlichen Tätigkeit, mussten Bewerberinnen auf Grund eventuell nicht eingehaltener Rechts- und/oder Arbeitsschutzverordnungen abgelehnt werden.

3.)    Welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig, damit Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen komplett eingehalten werden können?

Ein ggf. bestehender Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf zur lückenloser Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften kann pauschal nicht beziffert werden. Eventuell bestehende Mängel sind abhängig von der jeweiligen Gebäudestruktur und den örtlichen Gegebenheiten. Mängel, welche die Ablehnung von Personal, insbesondere weiblichen Personal, bedingen würden, bestehen nicht bzw. schaffen hier organisatorische Lösungen Abhilfe.

4.)    Gibt es zu dieser Thematik Unterschiede zwischen Berufsfeuerwehr und den freiwilligen Feuerwehren? Wenn ja, welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig bei den freiwilligen Feuerwehren?

Hinsichtlich des Arbeitsschutzes gibt es kaum Unterschiede zwischen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr, da sich die Maßnahmen des Arbeitsschutzes an der zu verrichtenden Tätigkeit und nicht an der Beschäftigungseigenschaft orientieren. Lediglich die Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes sowie die Tiefe der      Aus­gestaltung von Maßnahmen unterscheidet sich marginal. Während die Dienststellen der Berufsfeuerwehr im klassischen Sinn Arbeitsstätten darstellen und somit die Arbeitsstätten­richtlinie zwingend anzuwenden ist, ist eine Anwendung dieser im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr nicht verpflichtend, wenngleich die Branddirektion stets bestrebt ist, die Bestimmungen analog anzuwenden.

5.)    Wie stellt sich die Thematik in den Rettungswachen in Leipzig dar? Gibt es hier Nachbesserungsbedarf und wenn ja, wie kann dieser behoben werden?

Innerhalb der, an die jeweilig vertraglich gebundenen Leistungserbringer im Rettungsdienst überlassenen, Rettungswachen im Stadtgebiet Leipzig geben es momentan die           Beding­ungen her, Männern und Frauen die Arbeit innerhalb dieser zu ermöglichen. In einigen Wachen z. B. der Rettungswache Ost (Theodor-Neubauer-Straße) oder der Rettungswache West (Zschochersche Straße) wurden entsprechende Umbauten und auch zusätzliche Kapazitäten geschaffen, um weiteres weibliches Personal beschäftigen zu können bzw. die Bedingungen für bereits bestehendes Personal zu verbessern. Wenngleich die Situation in den Rettungswachen nicht immer optimal ist, sind dies letztlich nur überbrückende Lösungen, die bis zum Neubau der Rettungswachen und Rettungszentren Abhilfe schaffen können. Mit Inbetriebnahme der neuen Rettungswacheninfrastruktur werden sich die Voraussetzungen signifikant verbessern.

Nach dem Oktobersturm am 20.10.2021 wurden Straßen nahezu vorbildlich innerhalb von 24 Stunden fast komplett von umgefallenen Bäumen und größeren Ästen beräumt. Wege in Wäldern und Parks, die häufig auch als Schul- und Arbeitswegstrecken genutzt werden, waren dagegen noch Mitte November 2021 nicht wieder befahrbar und durch umgestürzte Bäume blockiert. Erst nach Anfragen aus dem politischen Raum wurden zumindest Schneisen in die querliegenden umgestürzten Bäume gesägt und die Wege so wieder befahrbar gemacht. Der anfragenden Fraktion ist bewusst, dass oberste Priorität die Befahrbarkeit von Straßen hat, damit Rettungsdienste durchkommen, dennoch sollten, bevor sich anschließend um umgefallene Bäume auf Wiesen gekümmert wird, Wege wieder befahrbar gemacht werden.  

Wir fragen daher an:

1.     Nach welcher Priorität werden nach Unwetterereignissen Strecken wieder befahrbar gemacht?

a.     Wer unterstützt bei der Beräumung?

2.     Gibt es eine Priorisierung  nach der Wegeverbindungen in Parks und Wäldern sowie Radwege abseits von Straßen beräumt werden, sofern die Straßen wieder befahrbar sind?

a.     Wenn nein, wird ein solcher für zukünftige Unwetterereignisse erarbeitet?

b.     Ist es dabei denkbar, dass die Feuerwehr auch bei der Beräumung in Parks und Wäldern unterstützt?

Antwort der Verwaltung

Frage 1:

Nach welcher Priorität werden nach Unwetterereignissen Strecken wieder befahrbar gemacht?

Es besteht eine klare Priorisierung bei der Beräumung in Abhängigkeit vom Gefahrenpotential und vom Standort der Bäume.

Die höchste Priorität bei der Beseitigung von Sturmschäden hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig. Um diese gewährleisten zu können, müssen vor allem gebrochene Äste und beschädigte Kronenteile, die noch in den Bäumen hängen und eine potentielle Gefahr darstellen, prioritär entfernt werden. Bäume, die durch den Sturm angeschoben wurden oder sich im Nachbarbaum verfangen haben, müssen ebenso beseitigt werden, um die Verkehrssicherheit im Umfeld der Bäume kurzfristig wiederherzustellen und diese atypischen Gefahrensituationen rasch zu beseitigen.

Diese Schäden werden in einem ersten Schritt nach Kenntnis, Lage und Gefahrenpotential aufgenommen und durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, durch die im Rahmenvertrag Baumpflege gebundenen Firmen sowie weiteren Fachfirmen mit freien Kapazitäten beseitigt.

Akute Gefahrensituationen während des Sturms werden insbesondere durch die Branddirektion der Stadt Leipzig und die Freiwilligen Feuerwehren in den Ortsteilen bearbeitet. Dies betrifft vor allem öffentliche Straßen, Geh- und Radwege.

Aufgrund der flächendeckend im gesamten Stadtgebiet zu verzeichnenden Sturmschäden, ist die Aufnahme und Beräumung der Sturmschäden im Nachgang des Sturmes mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Die damit einhergehende Auslastung sämtlicher beteiligter Akteure hat sich auf die Beräumung des Sturmholzes ausgewirkt.

Da von liegendem Holz im Einzelfall auch eine Gefahr ausgehen kann, ist auch die Beräumung von umgestürzten Bäumen z. B. auf Wiesenflächen, zur Beseitigung atypischer Gefahren erforderlich.

Frage 2:

Gibt es eine Priorisierung nach der Wegeverbindungen in Parks und Wäldern sowie Radwege abseits von Straßen beräumt werden, sofern die Straßen wieder befahrbar sind? Nach welcher Priorität werden nach Unwetterereignissen Strecken wieder befahrbar gemacht?

In Park- und Grünanlagen ergeben sich folgende Prioritäten für die Beseitigung von Sturmschäden:

1. Priorität:  gewidmete Wege und Hauptwege

                    Ausführende: Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar),

                    weitere Baumpflegefachfirmen

2. Priorität:  stark frequentierte Park- und Grünanlagen sowie Spielplätze

                    Ausführende: Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar),

                    weitere Baumpflegefachfirmen

3. Priorität:  Parkwege mit Verbindungsfunktion

                    Ausführende: Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar),

                    weitere Baumpflegefachfirmen

4. Priorität:  sonstige Wegeverbindungen und Gehölzbestände in Park- und 

                    Grünanlagen

                    Ausführende: Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar),

                    weitere Baumpflegefachfirmen

Auf Flächen des Stadtforstes ergeben sich folgende Prioritäten für die Beseitigung von Sturmschäden:

1. Priorität:  Beseitigung akuter Gefahren an öffentlichen Straßen, Geh- und 

                    Radwegen

                    Ausführende: Feuerwehr Leipzig

2. Priorität:  Wildpark Leipzig mit seinen Wegen und Gehegezäunen

                    Ausführende: Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten

3. Priorität:  Beräumen von Waldwegen- Hauptwegenetz

                    Ausführende: Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten; Firmen, die mit der 

                    Rahmenvereinbarung Baumpflege gebunden sind (soweit verfügbar), 

                    Forstdienstleistungsfirmen im Auftrag der Abteilung Stadtforsten

4. Priorität:  Beräumung des Netzes der gesamten, betroffenen (Neben-) Waldwege

                    Ausführende: Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten

5. Priorität:  Beräumung des Reitwegenetzes

                    Ausführende: Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten

a) Wenn nein, wird ein solcher für zukünftige Unwetterereignisse erarbeitet?

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b) Ist es dabei denkbar, dass die Feuerwehr auch bei der Beräumung in Parks und Wäldern unterstützt?

Die Feuerwehr wird nach dem Sächsischen Brand-, Rettungsdienst und Katastrophenschutzgesetz im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig.

In Zusammenhang mit Sturmereignissen o. Ä. wird die Feuerwehr daher nur unmittelbar bei der Beseitigung der Gefahren (herabhängende Äste über Kita, umgefallene Bäume auf Autos, usw.) tätig. Dazu kann die Gefahr u.a. beseitigt oder die Einsatzstelle abgesperrt werden. Ein Beräumen der Schadensstelle wird durch die Feuerwehr nicht durchgeführt, da dies keinen Bestandteil der Gefahrenabwehr darstellt.

Im Oktober 2021 hat der Leipziger Oberbürgermeister einen zweistündigen Bürgerrundgang im Leipziger Westen mit verschiedenen Akteuren unternommen
Schwerpunkte waren dabei die Verbesserung von Querungsmöglichkeiten für Fußgänger,  die Aufenthaltsqualität auf Plätzen, Gehwegbreiten, Tempo 30-Zonen, Fußverkehr an Baustellen und verkehrsberuhigte Bereiche , sowie Fußgängerzonen.
Der Ökolöwe macht sich aktuell für eine „Autofreie Merseburger Straße: Fußgängerzone statt Parkplätze“ und für autofreie Straßen in jedem Stadtviertel stark.
 
Wir möchten anfragen:
1.               Welche der beim Bürgerrundgang zahlreich vorgeschlagenen Maßnahmen sieht die Verwaltung als umsetzungsreif an und wie ist der aktuelle Stand zu diesen Vorschlägen?

2.               Wie steht die Stadt zur Forderung nach autofreien Straßen in jedem Stadtviertel?
An welchen Stellen in welchen Stadtteilen sieht die Verwaltung hierfür Potential? Wie kann hier eine geeignete Bürgerbeteiligung, z.B. im Rahmen von „Leipzig weiter denken“, erfolgen?

3. Sieht die Verwaltung in den Stadt- und Ortsteilen durch verkehrsberuhigte Bereiche auch Potential für die Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie?

Antwort der Verwaltung

1. Welche der beim Bürgerrundgang zahlreich vorgeschlagenen Maßnahmen sieht die Verwaltung als umsetzungsreif an und wie ist der aktuelle Stand zu diesen Vorschlägen?

Aus dem Bürgerrundgang resultierten eine Reihe von Vorschlägen, folgende sieht die Verwaltung bereits als umsetzungsreif an:

Baustelle Odermannstraße/Gemeindeamtsstraße

Tempo-30 in der Odermannstraße: Für den Bereich des Horts der Nachbarschaftsschule wird eine Anordnung von Tempo 30 von Mo-Fr 6-18 Uhr in der Odermannstraße vorbereitet.

Fußgängerverkehr an Baustellen: Die Baustelle an der Odermannstraße wurde geprüft und entsprechend der Festlegung Maßnahmen eingeleitet, die die optimal mögliche Fläche für den Fußverkehr bereithält.

Allgemein wird das Thema dahingehend aufgegriffen, dass bei allen zukünftigen Baumaßnahmen noch stärker auf die Belange des Fuß- und Radverkehrs geachtet wird. Hierzu werden auch die Bauleiterinnen und Bauleiter sowie die ausführenden externen Firmen noch einmal sensibilisiert.

Knoten Endersstraße/Merseburger Straße

Hier wird sowohl am westlichen als auch am östlichen Arm der Endersstraße eine Anordnung für Fußgängerüberwege umgesetzt.

Darüber hinaus wurde festgelegt: Um zu prüfen, ob besonders schutzbedürftige Menschen eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, ist maßgebend, dass der Streckenabschnitt an einem empfohlenen Schulweg liegt.

Zugang Karl-Heine-Platz/Aurelienstraße

Das Markieren von Parkzu- und -ausgängen kann eine schnelle Lösung sein, auf die Problemlage des Parkens vor dem Platzzugang adäquat zu reagieren. Daher wurden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der AG Fußverkehrsförderung bereits Entwürfe entwickelt, um durch eine Markierung eine weitestgehende Zugänglichkeit zu erreichen. Zudem wurde eine verwaltungsinterne Abfrage veranlasst, um stadtweit Problemstellen zu ermitteln. Diese Markierung stellt jedoch keine verkehrsrechtliche Anordnung dar, sondern soll durch ihre optische Gestaltung eine zusätzliche Sensibilisierung erzeugen, hier nicht zu parken. Die Markierungslösung kann in Anliegerstraßen auch noch mit Fahrradbügeln auf der Fahrbahn ergänzt werden. Dadurch entsteht eine Verbindung mit dem Aktionsprogramm Radverkehr, Handlungsfeld 7, Maßnahme 57 (Fahrradabstellanlagen an Parkeingängen). Auf dieser Grundlage werden beginnend in 2022 Maßnahmen schrittweise umgesetzt.

Autofreie Freisitzstraße Merseburger / Ecke Aurelienstr.

Im 1. Halbjahr 2022 wird die Merseburger Straße am Knoten zur Aurelienstraße abgepollert und im letzten Abschnitt ein Halteverbot angeordnet, um das notwendige Wenden zu gewährleisten.

Hierzu befindet sich auch ein Antrag des SBB Alt-West im Verfahren. Der Verwaltungsvorschlag wird hier ebenso eine mögliche Umgestaltung aufgreifen. lm Rahmen des Antrags sollen die Möglichkeiten der Verbesserung der städtebaulichen Qualität des öffentlichen Raums der Merseburger Straße zwischen Karl-Heine-Straße und Lützner Straße unter Einbeziehung von Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Stadtteilakteuren untersucht und erste Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden.

2. Wie steht die Stadt zur Forderung nach autofreien Straßen in jedem Stadtviertel?
An welchen Stellen in welchen Stadtteilen sieht die Verwaltung hierfür Potential? Wie kann hier eine geeignete Bürgerbeteiligung, z.B. im Rahmen von „Leipzig weiter denken“, erfolgen?

Im Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 wurden mit dem Querschnitts- und Schlüsselthema Aufteilung Verkehrsraum die Prioritäten bei der Gestaltung des Öffentlichen Raums so verteilt, dass die Leistungsfähigkeit des MIV nicht mehr als prioritäre Planungsgrundlage zur Gestaltung von Straßenräumen dienen kann. Stattdessen müssen ein leistungsfähiger und verlässlicher ÖPNV, ein sicherer und attraktiver Fuß- und Radverkehr und funktionierende Andienkonzepte gewährleistet werden (Mobilitätsstrategie 2030: Anlage II-E). Dieses Querschnittsthema wird die in den Handlungsfeldern gelisteten Maßnahmen durchgängig begleiten und beeinflussen, sodass in diesem Rahmen autofreie Straßen auch in Frage kommen können. „Leipzig weiter denken“ berät hier im Rahmen des vorzulegenden Beteiligungskonzeptes. Das Beteiligungskonzept zur Mobilitätstrategie ist in der 7. Sitzung des Forums für Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement (08.02.2021) beraten und in der Ratsversammlung vom 23.06.2021 beschlossen worden.

Auch in der im Oktober beschlossenen Fußverkehrsstrategie (VII-DS-06011) wird eine gerechte Aufteilung des öffentlichen Raums durch das Ziel 4 berücksichtigt. Ein aktuelles Beispiel für die Evaluierung einer autofreien Straße ist die bereits erwähnte Merseburger Straße zwischen Karl-Heine-Straße und Aurelienstraße.

Nach dem Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie wird es jedoch keine gleichmäßige Verteilung autofreier auf jeden Stadtteil geben. Es bleiben individuelle Einzelentscheidungen für die jeweiligen Straßenabschnitte, die auch mit rechtlichen Abwägungen evaluiert werden müssen und bei der eine Beteiligung mit Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Stadtteilakteuren stattfinden wird.

3. Sieht die Verwaltung in den Stadt- und Ortsteilen durch verkehrsberuhigte Bereiche auch Potential für die Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie?

Das Potential für die Stärkung des Einzelhandels durch verkehrsberuhigte Bereiche ist stark von der Art des Einzelhandels abhängig, aber auch von der Einwohnerdichte und den vorhandenen Erschließungsmöglichkeiten. Kleinere Nahversorger in den innerstädtischen Bereichen werden sehr häufig zu Fuß oder mit dem Rad erschlossen. Hier haben verkehrsberuhigte Bereiche momentan höheres Potential zur Stärkung. Bei größeren Nahversorgern hingegen wird häufiger das Auto als Transportmittel genutzt, jedoch ist auch hier ein Trend hin zu mehr Fuß- und Radverkehr zu erkennen, besonders bei Nahversorgern in Quartieren mit einer hohen Einwohnerdichte, wie bspw. am Lindenauer Markt.

Es gibt keine allgemeingültige Aussage über den Einfluss von verkehrsberuhigten Bereichen zu den umliegenden Einzelhandelsstandorten. Ein positiver Einfluss ist jedoch deutlich auf die Gastronomie zu erkennen, vor allem, wenn diese zur Aufwertung des öffentlichen Raums beitragen.

Mit dem beschlossenen Nachhaltigkeitsszenario und dem Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030, durch die der Umweltverbund gestärkt werden soll, wird auch der Erschließungsverkehr vom Einzelhandel neu gedacht werden müssen. Dabei sieht die Verwaltung vor allem bei der Erschließung von kleinerem Einzelhandel und kleineren Nahversorgern Potential zur Stärkung durch verkehrsberuhigte Bereiche. Durch die Stärkung des Umweltverbundes, bspw. durch den Bau von Fahrradabstellanlagen für Lastenräder oder neue Mobilitätsstationen, wird sich auch die Verkehrsmittelwahl des Einkaufsverkehrs ändern und verkehrsberuhigten Bereichen auch bei größeren Nahversorgern eine stärkere Rolle zukommen. Diese siedeln sich bereits zunehmend an schon vorhandenen verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerzonen an. Zwischen 2011 und 2018 wuchs z.B. die Zahl der Supermärkte in der Innenstadt von 7 auf 11.