Anfragen der SPD-Fraktion.

Die Dresdner Bäder haben wegen gestiegener Energiekosten beschlossen, die Wasser- und Lufttemperatur um ein Grad zu senken. Die Schwimmbecken in Dresden seien im Schnitt nunmehr nur noch mindestens 26 Grad warm. Unverändert blieb die Temperatur im Kinderplanschbecken.

Die Dresdner Bäder schätzen, dass ein Grad weniger je nach Objekt bis zu zehn Prozent Einsparungen bringe. Ein Absenken der Temperatur von nur einem Grad spürt andererseits jeder Gast, und viele Nutzergruppen könnten darauf mit Unverständnis reagieren und ihre Besuche einschränken.

Die Schwimmbecken in Leipzigs Sportbädern haben nach unseren Informationen aktuell eine Temperatur von 28 Grad. Noch wärmer seien Nichtschwimmerbereich, Kinderplanschbecken und Whirlpools. Eine Absenkung der Wasser- und Lufttemperatur solle auch in Leipzig geprüft werden.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die Diskussion um eine Absenkung der Wasser- und Lufttemperatur in den Schwimmhallen und Sportbädern?
  2. Gibt es bereits ein Prüfergebnis für die Leipziger Sportbäder? Bereitet die Stadt Leipzig eine Absenkung analog der Dresdner Bäder vor?
  3. Gibt es andere Möglichkeiten, um Energie bei den Schwimmhallen und Sportbädern einzusparen oder durch den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien den Energiebedarf ein gutes Stück selbst zu erzeugen? Wenn ja, wo und welche Maßnahmen konkret? Gibt es dabei seitens der L-Gruppe Überlegungen zur Nutzung der Dachflächen von Schwimmhallen?
photo of person s hand submerged in water

Am 16.3.2022 erfolgte der erste Spatenstich für die Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz, damit wird in naher Zukunft bei den Schwimmhallenkapazitäten einer Versorgungslücke im Leipziger Osten geschlossen. Es freut uns sehr, dass es hier vorangeht.

Auch der Leipziger Süden ist, was Schwimmhallenflächen angeht, unterversorgt. Aus diesem Grund wurde am 21.05.2020 vom Stadtrat einstimmig beschlossen zwei potenzielle Standort im Leipziger Süden, an Arno-Nitzsche-Straße bzw. auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd, auf die Eignung als Schwimmhallenstandort zu prüfen.

In der Ratsversammlung am 13.10.2021 haben wir gemeinsam mit der Fraktion Die Linke angefragt, für welchen Standort sich die Stadt und die L-Gruppe entschieden haben. In der Antwort der Verwaltung wurden zwar die Vorzüge des Standorts im Umfeld des Heizkraftwerks, auch wegen der energetischen Synergien, hervorgehoben, aber ebenfalls mitgeteilt, dass eine endgültige Entscheidung noch nicht gefallen sei. Nun, ein halbes Jahr später fragen wir deshalb an:

  1. Gibt es mittlerweile eine Entscheidung zum Standort der vorgesehenen Schwimmhalle für den Leipziger Süden oder zumindest eine klare Standortpräferenz der L-Gruppe?
     
  2. Wenn ja: Wie sieht diese aus und wird sich die Stadtverwaltung dem auch anschließen?
     
  3. Wenn nein: Wann wird die Stadtverwaltung über die Standortentscheidung im Rat bzw. den Ausschüssen für Sport sowie Stadtentwicklung und Bau informieren?

Antwort der Verwaltung:

1. Gibt es mittlerweile eine Entscheidung zum Standort der vorgesehenen Schwimmhalle für den Leipziger Süden oder zumindest eine klare Standortpräferenz der L-Gruppe?

Um den weiteren im Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig festgeschriebenen Standort für einen Schwimmhallenneubau (im Leipziger Süden) zu realisieren, wurde in diesem Zusammenhang auch die Stadtwerke Leipzig GmbH angefragt.

Seitens der Stadtwerke Leipzig GmbH wurde abschließend mitgeteilt, dass ausschließlich der Unternehmensstandort in der Bornaischen Straße 120 bestens geeignet ist und dort bereits entsprechende technische Voraussetzungen vorbereitet werden.

Im Ergebnis der Standortprüfung der Stadtwerke Leipzig GmbH ist der Standort in der Bornaischen Straße 120 zwischen dem neuen Heizkraftwerk Süd und der Straße gut für einen Schwimmhallenneubau mit einer Bahnenlänge von bis zu 50 m geeignet. Die Fläche wird seitens der Stadtwerke Leipzig GmbH gegenüber anderen Standorten präferiert und bis auf weiteres für die Nutzung durch eine Schwimmhalle vorgesehen.

2. Wenn ja: Wie sieht diese aus und wird sich die Stadtverwaltung dem auch anschließen?

Noch im II. Quartal 2022 wird innerhalb der Stadtverwaltung eine finale Positionierung dazu angestoßen und dem Stadtrat zur Information gegeben.

3. Wenn nein: Wann wird die Stadtverwaltung über die Standortentscheidung im Rat bzw. den Ausschüssen für Sport sowie Stadtentwicklung und Bau informieren?

Entfallen.

Im Zuge der Bauarbeiten am Martin-Luther-Ring wurde auch die Verkehrsführung an der Kreuzung zur Karl-Tauchnitz-Straße geändert. Vorher gab es an der Kreuzung zwei Linksabbiegerspuren, eine Geradeausspur sowie eine Spur, die sich Rechtsabbieger und Fahrzeuge, die geradeaus auf Harkortstraße fahren wollten, geteilt haben. Nach Beendigung der Bauarbeiten wurde die Verkehrsführung an der Kreuzung dahingehend geändert, dass nun zweiLinksabbiegerspuren, eine Geradeaus- und eine reine Rechtsabbiegerspur abmarkiert sind. Gerade in der Hauptverkehrszeit ist zu beobachten, dass das fehlen der Spur, die sich der Verkehr geradeaus in Richtung Harkortstraße und rechts in die Karl-Tauchnitz-Straße geteilt haben, dazu führt, dass längere Staus auf dem Martin-Luther-Ring in südlicher Fahrrichtung entstehen. Deshalb fragen wir an:

  1. Welchen Grund hatte es, dort eine separate Rechtsabbiegerspur einzurichten?
     
  2. Werden die Auswirkungen dieser Spur auf die Verkehrsentwicklung im Bereich evaluiert?
     
  3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Auswirkungen dieser veränderte Verkehrsführung?

In diesem Jahr erfolgen in der Bundesrepublik Betriebsratswahlen. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gibt es Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräte und in welchen keine? (Bitte Anteil der Kommune mit angeben.)
     
  2. Ist in den Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig, die bisher keinen Betriebsrat haben, jetzt eine Gründung angedacht und wenn nicht, was sind die Gründe dafür?
     
  3. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gilt der TVöD?
     
  4. In welchen Unternehmen gilt ein anderer Flächentarifvertrag und welcher?
     
  5. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gibt es anderweitige Tarifverträge, zum Beispiel Haustarifvertrag und mit welcher Gewerkschaft verhandelt?
     
  6. In welchen Unternehmen mit Beteiligung der Stadt Leipzig gibt es keinen gültigen Tarifvertrag?

Die Beantwortung wird in der April-Ratsversammlung erfolgen.

Unsere Anfrage vom Oktober 2021 zeigte auf, dass die Zahl der Jobticketnutzer zwischen 2017 und 2020 kontinuierlich angestiegen ist, für das vergangene Jahr ist, vermutlich pandemiebedingt, ein leichtes Absinken der Nutzerzahlen zu beobachten. Mit der Einführung eines Zuschusses für städtische Bedienstete haben sich allein unter den Mitarbeitern der Stadtverwaltung 255 weitere Bedienstete dazu entschieden, das Jobticket zu nutzen. Daraus lässt sich der Rückschluss ziehen, dass der Arbeitgeberzuschuss einen positiven Effekt hat. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir nach:

1. Wie sieht die Entwicklung der Nutzerzahlen des Leipziger Jobtickets bei kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften sowie bei der Stadtverwaltung selbst aus? (Bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen.)

2. Welche kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften bezuschussen das Jobticket für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

a. In welcher Höhe fällt der Zuschuss dort aus? (Bitte nach Unternehmen aufschlüsseln.)

3. Wirbt die Stadt bei kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, die eine gleichbleibend geringe oder gar sinkende Zahl an Jobticketnutzern zu verzeichnen hat, für die Einführung eines Zuschusses, sofern es dort keinen gibt?

4. Plant die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit kommunalen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaft eine Kampagne, mit der für das Jobticket geworben wird?

5. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um über das bereits gängige Maß, wie in der Antwort auf die Anfrage VII-F-06315 umrissen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Jobticket zu werben?

Die Beantwortung erfolgt in der April-Ratsversammlung

Die Ratsversammlung hat sich im Oktober 2021 im Rahmen einer Petition des Ökolöwen und eines Antrages von Stadträten aus mehreren Fraktionen mit Pop-Up Radwegen befasst. Die Verwaltung hatte dabei angekündigt, dass die Umsetzung von bis zu sechs anordnungsfähigen Radverkehrsanlagen in stark vom Kfz-Verkehr befahrenen Straßenabschnitten sukzessive, je nach Bearbeitungsaufwand und -stand der Einzelmaßnahme und unter Berücksichtigung der Winterpause für Markierungsarbeiten, ggf. noch beginnend in 2021, bis Ende 2022 erfolgen werde. Bei den Maßnahmen handelt es sich um Abschnitte des westlichen Innenstadtrings, der Merseburger Straße, Berliner Straße, Linkelstraße, Riebeckstraße und der Erich-Zeigner-Allee.

Bereits seit Sommer 2020 existiert ein temporärer Radfahrstreifen in der Jahnallee in Höhe der Zeppelinbrücke. In der Testphase soll das Verhalten der Verkehrsteilnehmer beobachtet und nach einem Zeitraum von einem Jahr wurde eine Evaluierung der Maßnahme angekündigt. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen als Basis für die Entwicklung einer optimalen, dauerhaften Lösung an dieser Stelle dienen.

Wir möchten anfragen:

1. Kann mit Blick auf das bald beginnende Frühjahr schon über einen konkreten Umsetzungszeitpunkt der benannten sechs Maßnahmen berichtet werden?

2. Welche Erfahrungen zieht die Verwaltung aus dem temporären Radfahrstreifen in der Jahnallee Höhe Zeppelinbrücke?

a) Wird die zunächst auf ein Jahr befristete Maßnahme längerfristig beibehalten?

b) Gibt es neue Überlegungen für eine subjektiv sicherere Radverkehrsführung am Ende des temporären Radfahrstreifens in stadtauswärtige Fahrtrichtung?

c) Bleibt die Schranke zwischen dem breiten Fuß-/Radweg und dem an der Marschnerstraße gesperrten schmalen Radweg entlang der Straße – der dann vor der Zeppelinbrücke in dem temporären Radfahrstreifen mündet – dauerhaft geöffnet, damit alle Radfahrenden in stadtauswärtige Fahrtrichtung – auch Radfahrer vom Elsterbecken kommend – gut auf den temporären Radfahrstreifen auffahren können?

d) Gibt es Möglichkeiten der Abhilfe bei Regenfällen, weil sich dann das Wasser an mehreren Stellen auf der Brücke staut, so dass die Radfahrenden entweder durch die Pfützen fahren müssen oder auf dem abmarkierten Radfahrstreifen, also in räumlicher Nähe des motorisierten Individualverkehrs?

Antwort der Verwaltung zur Ratsversammlung am 15.3.2022

1. Kann mit Blick auf das bald beginnende Frühjahr schon über einen konkreten Umsetzungszeitpunkt der benannten sechs Maßnahmen berichtet werden?

Die Markierung der Radverkehrsanlage

  • auf dem westlichen Innenstadtring (Dittrichring) soll, geeignete Witterung vorausgesetzt, jetzt Ende März beginnen.

Genaue Startdaten für die Umsetzung folgender Maßnahmen (Radfahrsteifen / Schutz-streifen) stehen noch nicht fest, eine Umsetzung in 2022 ist jedoch vorgesehen für:

  • Berliner Straße

 zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Erich-Weinert-Straße

  • Erich-Zeigner-Allee

 zwischen Karl-Heine-Straße und Kreisverkehr Industriestraße

  • Merseburger Straße

 An der Merseburger Straße bis Schomburgkstraße

In 2023 soll der zweite Abschnitt der

  • Berliner Straße zwischen der Erich-Weinert-Straße und der Parthenstraße umgesetzt werden.

Die Umsetzung der Maßnahme in der 

  • Riebeckstraße in dem Abschnitt zwischen Stötteritzer Straße und Mühlstraße soll ab 2024 erfolgen, wobei umfangreiche Änderungen mit neuen Steuerungen an den Lichtsignalanlagen erforderlich sind, was zum Verzug der Planung und des Baubeginns führen könnte.

Die Maßnahme in der

  • Linkelstraße zwischen Georg-Schumann- und Stahmelner Straße kann noch nicht zeitlich eingeordnet werden, da die Umsetzung technisch sehr aufwendig ist. In Zusammenhang mit der Auslastung der personellen Ressourcen muss diese Maßnahme vorerst zurückgestellt werden.

2. Welche Erfahrungen zieht die Verwaltung aus dem temporären Radfahrstreifen in der Jahnallee Höhe Zeppelinbrücke?

Die jetzt vorhandenen Verkehrsregelungen, insbesondere die zum Radverkehr, wurden als Verkehrsversuch nach § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO angeordnet. Erprobt werden sollte, neben den Radfahrstreifen, in erster Linie die Verkehrsregelungen an der Einmündung des Cottawegs auf die Jahnallee. Hier bestand seit einigen Jahren eine Unfallhäufungsstelle: es gab Unfälle zwischen Radfahrenden im Zuge der Jahnallee und aus dem Cottaweg kommenden Kfz. Die bis 2020 vorgenommenen Änderungen der Beschilderung und Markierung führten nicht zum gewünschten Erfolg. So wurde in der Verkehrsunfallkommission entschieden, zwischen östlich der Zeppelinbrücke und der Bowmannstraße (stadtauswärts) und stadteinwärts im Bereich der Brücke den Radverkehr in Radfahrstreifen zu führen. Der Verkehrsversuch war zunächst auf 1 Jahr befristet. Da die Unfalluntersuchungen für die Einmündung Jahnallee/Cottaweg bis dahin noch nicht abgeschlossen werden konnten, wurde der Verkehrsversuch verlängert. Auf Basis der Auswertung der Unfalllage wird die Maßnahme von Seiten der Verkehrsunfallkommission inzwischen als erfolgreich beurteilt. Die Anzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung ist stark zurückgegangen.

Die Zählstelle auf der Jahnallee zeigt, dass der beidseitige Fußweg weiterhin von ca. 10% der Radfahrenden anstelle des Radfahrstreifens genutzt wird.

a) Wird die zunächst auf ein Jahr befristete Maßnahme längerfristig beibehalten?

Ja, die Straßenverkehrsbehörde plant den Radfahrstreifen dauerhaft anzuordnen.

b) Gibt es neue Überlegungen für eine subjektiv sicherere Radverkehrsführung am Ende des temporären Radfahrstreifens in stadtauswärtige Fahrtrichtung?

In Verbindung mit der noch nicht zeitlich eingeordneten Bearbeitung des Knotens Jahnallee / Bowmann- / Capastraße ist vorgesehen, auch hier Veränderungen zu untersuchen.

c) Bleibt die Schranke zwischen dem breiten Fuß-/Radweg und dem an der Marschnerstraße gesperrten schmalen Radweg entlang der Straße – der dann vor der Zeppelinbrücke in dem temporären Radfahrstreifen mündet – dauerhaft geöffnet, damit alle Radfahrenden in stadtauswärtige Fahrtrichtung – auch Radfahrer vom Elsterbecken kommend – gut auf den temporären Radfahrstreifen auffahren können?

Dies ist letztlich davon abhängig, ob eine dauerhafte Unterbindung einer illegalen Befahrung und Parkens der Wochenmarktflächen gewährleistet bleibt. Unabhängig davon befindet sich direkt neben der in Fahrtrichtung ersten Schranke ein breiter Durchgang zur Auffahrt auf den Radweg und fortfolgend den Radfahrstreifen.

d) Gibt es Möglichkeiten der Abhilfe bei Regenfällen, weil sich dann das Wasser an mehreren Stellen auf der Brücke staut, so dass die Radfahrenden entweder durch die Pfützen fahren müssen oder auf dem abmarkierten Radfahrstreifen, also in räumlicher Nähe des motorisierten Individualverkehrs?

Die Fahrbahnen der Zeppelinbrücke sollen in den Jahren 2023/24 saniert werden, in diesem Zuge wird auch die Entwässerung erneuert. Es wird zudem geprüft, ob aktuell noch einmal eine Beseitigung von Spurrillen und Asphaltverdrückungen notwendig ist, zwischen denen sich Wasser ansammeln kann.

Laut einem LVZ-Bericht gibt es für Frauen in der Eilenburger Stadtwehr einfach keinen Platz. Mit Verweis auf geltende Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen wurde in einem offiziellen Ablehnungsbescheid für eine weibliche Bewerberin festgehalten: „Weder Umkleide- noch Duschräume sind für weibliche Personen im Objekt vorhanden.“ 

Es gibt in Sachsen offensichtlich viele Feuerwehren, die keine separaten Umkleide- und Duschräume haben. Die Aufnahme von Frauen wurden trotzdem nicht verwehrt. Vielmehr sind die meisten Wehrleiter froh, auch Frauen in ihren Feuerwehren zu haben.

Wir möchten anfragen:

1.               Wie viele Mitarbeiter/-innen hat die Leipziger Branddirektion und wie hoch ist der Anteil weiblicher Personen in der Leipziger Branddirektion? Wie hat sich der Anteil in den letzten Jahren entwickelt?

2.               Mussten auch in Leipzig weibliche Bewerberinnen in der Vergangenheit abgelehnt werden, weil die Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen nicht eingehalten werden konnten?

3.               Welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig, damit Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen komplett eingehalten werden können?

4.               Gibt es zu dieser Thematik Unterschiede zwischen Berufsfeuerwehr und den freiwilligen Feuerwehren? Wenn ja, welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig bei den freiwilligen Feuerwehren?

5.               Wie stellt sich die Thematik in den Rettungswachen in Leipzig dar? Gibt es hier Nachbesserungsbedarf und wenn ja, wie kann dieser behoben werden?

Antwort der Verwaltung

Vorbemerkung:

Der Wortlaut der aufgeworfenen Fragen steht aus Sicht der Branddirektion nicht zielführend im Kontext zum einführenden Sachverhalt. Der Sachverhalt, unter Bezugnahme auf einen Artikel der LVZ, zielt auf eine Tätigkeit im Bereich Einsatz ab. Die Branddirektion, als Organi­sationseinheit der Stadtverwaltung Leipzig, bildet unterschiedliche Arten der Beschäftigung ab, in welchem weibliche Personen tätig werden können. Neben dem klassischen Einsatz­dienst im Bereich des abwehrenden Brandschutzes sowie des Rettungsdienstes und der Freiwilligen Feuerwehren, ist eine Vielzahl an weiblichen Beschäftigten im administrativen Bereich tätig. Um die Fragen, im Wesen orientiert an den Sachverhalt, beantworten zu können, wurde lediglich der Einsatzdienst sowie die Freiwilligen Feuerwehren betrachtet.

1.)    Wie viele Mitarbeiter/-innen hat die Leipziger Branddirektion und wie hoch ist der Anteil weiblicher Personen in der Leipziger Branddirektion? Wie hat sich der Anteil in den letzten Jahren entwickelt?

Im Bereich des Einsatzdienstes innerhalb der Branddirektion sind weibliche Personen in folgender Anzahl beschäftigt bzw. ehrenamtlich tätig (Stand 31.12.2021):

– abwehrender Brandschutz: 1 Frau

– Rettungsdienst (BD): 9 Frauen

– Freiwillige Feuerwehr:

 – aktiver Einsatzdienst: 62 Frauen

 – Alters- und Ehrenabteilung: 64 Frauen

 – Jugendfeuerwehr: 84 Frauen

Eine Verlaufsprognose der zurückliegenden Jahre kann nicht erstellt werden, da die Daten jeweils aktuell gehalten werden.

2.)    Mussten auch in Leipzig weibliche Bewerberinnen in der Vergangenheit abgelehnt werden, weil die Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen nicht eingehalten werden konnten?

Weder im Rahmen des Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis, noch im Bereich der ehren­amtlichen Tätigkeit, mussten Bewerberinnen auf Grund eventuell nicht eingehaltener Rechts- und/oder Arbeitsschutzverordnungen abgelehnt werden.

3.)    Welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig, damit Rechts- und Arbeitsschutzverordnungen komplett eingehalten werden können?

Ein ggf. bestehender Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf zur lückenloser Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften kann pauschal nicht beziffert werden. Eventuell bestehende Mängel sind abhängig von der jeweiligen Gebäudestruktur und den örtlichen Gegebenheiten. Mängel, welche die Ablehnung von Personal, insbesondere weiblichen Personal, bedingen würden, bestehen nicht bzw. schaffen hier organisatorische Lösungen Abhilfe.

4.)    Gibt es zu dieser Thematik Unterschiede zwischen Berufsfeuerwehr und den freiwilligen Feuerwehren? Wenn ja, welchen Nachrüstungs- bzw. Investitionsbedarf sieht die Stadt Leipzig bei den freiwilligen Feuerwehren?

Hinsichtlich des Arbeitsschutzes gibt es kaum Unterschiede zwischen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr, da sich die Maßnahmen des Arbeitsschutzes an der zu verrichtenden Tätigkeit und nicht an der Beschäftigungseigenschaft orientieren. Lediglich die Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes sowie die Tiefe der      Aus­gestaltung von Maßnahmen unterscheidet sich marginal. Während die Dienststellen der Berufsfeuerwehr im klassischen Sinn Arbeitsstätten darstellen und somit die Arbeitsstätten­richtlinie zwingend anzuwenden ist, ist eine Anwendung dieser im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr nicht verpflichtend, wenngleich die Branddirektion stets bestrebt ist, die Bestimmungen analog anzuwenden.

5.)    Wie stellt sich die Thematik in den Rettungswachen in Leipzig dar? Gibt es hier Nachbesserungsbedarf und wenn ja, wie kann dieser behoben werden?

Innerhalb der, an die jeweilig vertraglich gebundenen Leistungserbringer im Rettungsdienst überlassenen, Rettungswachen im Stadtgebiet Leipzig geben es momentan die           Beding­ungen her, Männern und Frauen die Arbeit innerhalb dieser zu ermöglichen. In einigen Wachen z. B. der Rettungswache Ost (Theodor-Neubauer-Straße) oder der Rettungswache West (Zschochersche Straße) wurden entsprechende Umbauten und auch zusätzliche Kapazitäten geschaffen, um weiteres weibliches Personal beschäftigen zu können bzw. die Bedingungen für bereits bestehendes Personal zu verbessern. Wenngleich die Situation in den Rettungswachen nicht immer optimal ist, sind dies letztlich nur überbrückende Lösungen, die bis zum Neubau der Rettungswachen und Rettungszentren Abhilfe schaffen können. Mit Inbetriebnahme der neuen Rettungswacheninfrastruktur werden sich die Voraussetzungen signifikant verbessern.