Anfragen der SPD-Fraktion.

Im Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig lässt sich noch keine Intention zur Beschaffung solarbetriebener Straßenbeleuchtung erkennen. Die Möglichkeiten der Senkung des Strombedarfs sind mit Straßenbeleuchtung auf Solarbasis vielfältig und sollten bei zukünftigen Planungen in Betracht gezogen werden. Eine regelmäßige Überprüfung der neuesten Entwicklungen gerade im Segment der Leuchtmittel ist im Masterplan vorgesehen, weshalb wir auf die Möglichkeiten solarbasierter Straßenbeleuchtung aufmerksam machen wollen. 

Aus diesen Gründen fragen wir an:

  1. Inwiefern können Solarlaternen, die autark einsatzfähig sind, in Leipzig genutzt werden, sei es in der Wege- bzw. Straßenbeleuchtung in öffentlichen Bereichen der Stadt, in Parks oder in privaten Wegen? 
  2. Welches Potenzial sieht die Stadt in dieser Technologie für die Beleuchtung des öffentlichen Raums?
  3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, die überschüssige Energie dem Stromnetz zur Verfügung zu stellen, um auch auf diese Weise mit einem flächendeckenden Solarnetz zum Gelingen der Energiewende beizutragen?

Die Antwort der Verwaltung:

1. Inwiefern können Solarlaternen, die autark einsatzfähig sind, in Leipzig genutzt werden, sei es in der Wege- bzw. Straßenbeleuchtung in öffentlichen Bereichen der Stadt, in Parks oder privaten Wegen?

Der Einsatz von Solarenergie für die öffentliche Beleuchtung ist zweifelsohne ein Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen. 

Aktuell testet die Abteilung Stadtbeleuchtung den Einsatz unterschiedlicher Produkte, um die Eignung für die zu erfüllenden Beleuchtungssituationen zu prüfen.

In Kombination mit einer dynamischen Beleuchtung sind Solarleuchten u. E. grundsätzlich geeignet, um in lichtempfindlichen Bereichen (Lichtmasterplan) die Verkehrssicherheit von Rad- und Schulwegen zu gewährleisten.

Die ersten Anlagen befinden sich im Planungsansatz.

2. Welches Potenzial sieht die Stadt in dieser Technologie für die Beleuchtung des öffentlichen Raums?

Das Potential diese Technologie flächendeckend einzusetzen ist zur Zeit noch nicht gegeben, da die technischen Anforderungen sich noch in der Praxis bewähren müssen.

Versorgungssicherheit (zuverlässiger Betrieb) in den Dunkelstunden bei jedem Wetter über einen Zeitraum von 25 Jahren. Speicherung der Energie und Unterbringung der Batterien, teilweise in den unterirdischen Bauraum.

Da dieser Bauraum im dicht bebauten Stadtgebiet wegen des Leitungsbestandes nicht ohne weiteres zur Verfügung steht, orientiert die Abteilung Stadtbeleuchtung auf einen Einsatz in städtischen Rand- und Außenbereichen  

Für den Einsatz an Hauptverkehrsstraßen eignen sich die von uns getesteten Produkte nicht. 

Die Gründe dafür sind die hohen Anschaffungskosten, die zuverlässige Speicherung der Energie und die Leuchten in die Zentralsteuerung der Stadt Leipzig einzubinden.

Aber auch gestalterische Aspekt spielen dabei ein Rolle.

Die meisten Solarleuchten benötigen ein separates Solarpanel, das bezogen auf die Beleuchtung von Straßenzügen und Plätzen als zusätzliches Element den öffentlichen Raum prägt. In denkmalpflegerisch und städtebaulich sensiblen Bereich sollten daher Solarleuchten eingesetzt werden, deren Solarzellen in den Mast integriert sind und sich von gewöhnlichen Mastleuchten nicht wesentlich unterscheiden.

Aktuell sind solche Produkte vergleichsweise selten und kostenintensiv.

3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, die überschüssige Energie dem Stromnetz zur Verfügung zu stellen, um auch auf diese Weise mit einem flächendeckenden Solarnetz zum Gelingen der Energiewende beizutragen? 

Die Versorgung der öffentlichen Beleuchtung mit Solarenergie wurde bereits in einer HTWK Studie untersucht. Die dafür erforderlichen Flächen für Solarmodule sowie die notwendige Infrastruktur der Netze sind gegenwärtig nicht wirtschaftlich umsetzbar.

Die Energie, die gegenwärtig von Solarleuchten gespeichert wird, wird in den Dunkelstunden für den Eigenbetrieb verbraucht.

Im Dezember 2019 wurde nach intensiver Diskussion die Zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig mit großer Mehrheit vom Stadtrat beschlossen.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie ist der Umsetzungsstand zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans?
  2. Welche Maßnahmen gemäß Beschlusspunkt 6 sollen in 2021 und 2022 umgesetzt werden und wurden in den Doppel-Haushalt aufgenommen?
  3. Wie erfolgt die Verzahnung des Nahverkehrsplans mit der aktuellen Mobilitätsstrategie?

Das vom Stadtrat beschlossene Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist zumindest vom Titel zeitlich abgelaufen und muss fortgeschrieben werden.

Wir fragen an:

  1. Wann erfolgt die Übergabe des überarbeiteten Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau an den Stadtrat?
  2. Welche Maßnahmen aus dem Programm 2013 bis 2020 konnten noch nicht realisiert werden und sollen in die Fortschreibung des Straßen- und Brückenbauprogramms übertragen werden?

Die Bundesländer und Gemeinden können ab kommender Woche Mittel aus einem 660-Millionen-Topf beantragen. Gefördert werden neue Radwege, Fahrradstraßen oder der Lastenradverkehr. Das Geld kommt aus dem Topf des Klimapakets.

Neu an dem Verfahren ist, dass die Bundesregierung damit erstmals Länder und Kommunen direkt beim Neu- und Ausbau der Radinfrastruktur unterstützen kann. Wo investiert wird, orientiert sich am Bedarf, den die Gemeinden melden.

Mit den Mitteln aus dem Sofortprogramm sollen nun möglichst vom Straßenverkehr getrennte Radwege aus- und neu gebaut werden, sowie Fahrradstraßen, -brücken, -unterführungen und Abstellanlagen. Außerdem ist die Förderung der Vernetzung verschiedener Verkehrsträger und des Lastenradverkehrs vorgesehen. Die Projekte werden aus dem Programm zu 75 Prozent unterstützt, in finanz- und strukturschwachen Regionen können es bis zu 90 Prozent sein. Bislang war es aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich, dass der Bund die Radinfrastruktur der Länder und Gemeinden direkt fördert – abgesehen von Radschnellwegen an Bundesstraßen.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig dieses Förderprogramm?
  2. Welche Maßnahmen könnten aus dem aktuellen Aktionsprogramm Radverkehr durch das Bundesprogramm gefördert werden?
  3. Welche Maßnahmen wird die Stadt Leipzig über die in Frage 2 aufgeführten beim Bund beantragen?
  4. Hat sich die Stadt Leipzig mit dem Schwerpunkt Lastenradverkehr befasst und wird in diesem Bereich Anträge stellen? Wenn, ja welche? Wenn nein, warum nicht?

Mit dem Beschluss des Antrags „Fahrradfreundliche Karli“ (VI-A-07954) wurde die Verwaltung beauftragt, bis Ende 2019 die Ergebnisse der 2012 mit dem Radverkehrsentwicklungsplan beschlossenen Prüfung von 26 potenziellen Fahrradstraßen sowie bis Ende des 2. Quartals 2020 hierzu ein umfassendes Umsetzungskonzept, inklusive eines Zeitplans, vorzulegen.

Unsere Anfrage vom Sommer 2020 wurde von der Verwaltung wie folgt beantwortet: „Sowohl die Prüfung als auch das Umsetzungskonzept sind mittlerweile abgeschlossen und werden dem Stadtrat in Kürze mit dem Stand der Umsetzung zu VI-A-07954 Fahrradfreundliche „Karli“ übergeben.“

Die Umsetzung weiterer Fahrradstraßen ist auch Gegenstand des aktuellen Aktionsprogramms Radverkehr 2021/2022.

Vor diesem Hintergrund fragen wir erneut:

  1. Wie ist der Sachstand der Prüfung der Fahrradstraßen und der Erarbeitung des Umsetzungskonzepts?
  2. Wann liegen die Ergebnisse der bereits 2012 beauftragten Prüfung vor und wann ist mit einem entsprechenden Umsetzungskonzept zu rechnen?

1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Home-Office (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?

Antwort:

a)      Stadtverwaltung Leipzig

Im Zeitraum 19.10.2020 bis 13.12.2020 (= 8 KW) waren 704 Beschäftigte mindestens an einem Tag ganztägig oder stundenweise im Home-Office tätig. Exemplarisch sind nachfolgend die Daten für die einzelnen Dezernate bezogen auf die 48. Kalenderwoche aufgeschlüsselt.

DezernatZahl der Beschäftigten*Davon ganztägig oder stundenweise in Home-Office** Anteil in Prozent
Geschäftsbereich OBM 13132,3
Dezernat für Allgemeine Verwaltung 563335,9
Dezernat für Finanzen 2575019,4
Dezernat für Umwelt, Klima, Ordnung, Sport 1.712321,9
Dezernat für Kultur 407194,6
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Vielfalt 86981,0
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau 1.303312,4
Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie 3.153160,5
Dezernat für Wirtschaft, Arbeit und Digitales 64710,3
Stadt Leipzig gesamt 8.4591992,3
* inkl. Tarifbeschäftigte und Beamte, keine Auszubildenden/Studenten, keine Praktikanten/Volontäre/Bundesfreiwillige** basierend auf der teilweise unzureichenden Datenübermittlung der Ämter und Dezernate an das Personalamt

b)     Eigenbetriebe

EigenbetriebZahl der BeschäftigtenDavon ganz oder teilweise in Home-OfficeAnteil in Prozent
Schauspiel191105,2
StadtreinigungCa. 80033ca. 4,1
Klinikum St. Georg2902 – 50,7 – 1,7
VKKJ23520,9
Gewandhaus90 (nur Verwaltung/Technik)4550,0
OperCa. 70080ca. 8,9
Theater der Jungen Welt57 (davon 27 Computerarbeitsplätze)1526,3 (55,6)
Musikschule11620 17,2
SEB60081,3
KEE187 (ohne Arbeitsgelegenheiten)bis zu 40bis zu 21,4

2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?

Antwort:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zur Zahl der Home-Office-geeigneten Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung getroffen werden. So ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder computergestützte Arbeitsplatz die Eignungskriterien für Heimarbeit erfüllt. Weitere Arbeitsplätze sind unabhängig von mobiler Technik heimarbeitsgeeignet. Derzeit erstellt das Personalamt in Abstimmung mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung, welche die technischen, dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung mobiler Arbeit/Home-Office regelt.

Zum Jahresende waren ca. 5.000 Arbeitsplätze der Stadtverwaltung computergestützt. Es waren 1.578 mobile Geräte im Einsatz, mit welchen mobiles Arbeiten/Home-Office möglich ist. Die entsprechend nach Dezernaten/GB aufgeschlüsselten Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Ihnen liegt abrechnungsbedingt noch die alte Dezernatsstruktur zugrunde. Die mobilen Endgeräte werden teilweise von verschiedenen Beschäftigten im Rahmen eines Wechselmodells genutzt. Weitere Geräte werden laufend beschafft.

Dezernat/GBZahl der mobilen Endgeräte
GB OBM83
I226
II132
III287
IV116
V316
VI332
VII66
Beauftragte/Vertretungen20
Summe1.578

Für die Eigenbetriebe können die folgenden Aussagen getroffen werden.

a) Schauspiel

Sechs Mitarbeiter verfügen über betriebliche Endgeräte und können auf die Server des Schauspiel Leipzig zugreifen. Mails können von allen Mitarbeitern, welche über PC-Arbeitsplätze verfügen, durch externes Einloggen, auch über private Endgeräte, gelesen und beantwortet werden.

b) Stadtreinigung

Die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit sind an 38 Arbeitsplätzen gegeben.

c) Klinikum St. Georg

Für alle Mitarbeiter, denen Home-Office gewährt werden kann, sind die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben.

d) VKKJ

Die technischen Voraussetzungen sind an zwei Arbeitsplätzen gegeben.

e) Gewandhaus

Von den ca. 90 Arbeitsplätzen im Bereich Verwaltung/Technik sind in unterschiedlichem Umfang ca. 40 – 50 Prozent für mobiles Arbeiten geeignet.

f) Oper

Für 80 Mitarbeiter sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.

g) Musikschule

Heimarbeit findet nahezu ausschließlich unter Nutzung privater Technik statt.

h) KEE

Es steht mobile Technik für 40 Beschäftigte zur Verfügung.

i) SEB

Für 15 Beschäftigte sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.

3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?

Antwort:

Die Voraussetzungen für das mobile Arbeiten, bzw. Home-Office sind für die Stadtverwaltung sowie teilweise auch die Eigenbetriebe in Richtlinien bzw. Dienstanweisungen geregelt. Den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe wird Heimarbeit ermöglicht sofern keine dienstlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Insbesondere muss die Arbeitsfähigkeit des Organisationsbereichs gewährleistet sein sowie die Beschäftigten auch in Home-Office mit Aufgaben versorgt werden können.

Für die Stadtverwaltung ist die Richtlinie zur Heimarbeit maßgeblich. Die Genehmigung von Home-Office erfolgt demnach durch die Amts- und Referatsleiter in eigener Verantwortung für ihren Fachbereich unter Berücksichtigung der individuellen, organisatorischen und dienstlichen Möglichkeiten. Ein Controlling der Genehmigungspraxis in den Fachämtern findet nicht statt. Es kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Anträge aus welchen Gründen abgelehnt wurden.

Freigestellten Personalratsmitgliedern des SEB, die über Einzelbüros verfügen, wird keine Heimarbeit gewährt, um ihre Ansprechbarkeit im Betrieb auch weiterhin zu gewährleisten.

4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Home-Office ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort:

Die Nutzung privater Endgeräte ist aus Gründen der Informationssicherheit für den Bereich der Stadtverwaltung derzeit ausgeschlossen. Um die Arbeit im Home-Office kurzfristig zu ermöglichen, wird gegenwärtig die Verlagerung von Arbeitsplatz-PCs in das häusliche Arbeitsumfeld der Beschäftigten erprobt und es werden schrittweise weitere mobile Endgeräte an die Beschäftigten der Stadtverwaltung ausgerollt.

Auch in den meisten Eigenbetrieben ist ein Ausbau von Home-Office geplant oder in Umsetzung. Der Bestand mobiler Technik mit sicherer Zugriffsmöglichkeit auf dienstliche Daten soll weiter ausgebaut werden. Aufgrund der Eigenart der Leistungserbringung gilt dies nicht für das Klinikum St. Georg. Auch der VKKJ plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Ausbau von Heimarbeit. Grund ist neben der Art der Leistungserbringung vor allem die besondere Datensensibilität im Verwaltungsbereich.

Die Nutzung privater Endgeräte wird in den Eigenbetrieben aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe auch für die Zukunft generell kritisch gesehen. Dies betrifft insbesondere den Zugriff auf Gemeinschaftslaufwerke. Der Zugriff auf dienstliche E-Mails von privaten Endgeräten ist in einigen Eigenbetrieben hingegen schon jetzt möglich. Einen Sonderfall stellt der KEE dar. Hier ist es für alle Beschäftigten in Home-Office möglich, mittels VPN und Mitarbeiter-App über private Endgeräte auf die KEE-eigenen Server zuzugreifen.

5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Home-Office nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?

Antwort:

Im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung 2019 wurde bereits ersichtlich, dass die Instrumente Home-Office und mobile Arbeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stark nachgefragt werden und einen wesentlichen Faktor für Mitarbeiterzufriedenheit sowie Arbeitgeberattraktivität darstellen. Es ist zu erwarten, dass diese Instrumente auch nach der Pandemie weiter nachgefragt werden. Die Dienststelle befindet sich daher bereits in konstruktiven Gesprächen mit der Personalvertretung, um eine dauerhafte Regelung zu Home-Office und mobiler Arbeit in der Stadtverwaltung Leipzig in Form einer Dienstvereinbarung zu implementieren. Es ist beabsichtigt, die entsprechende Vereinbarung zu Beginn des neuen Jahres zum Abschluss zu bringen.

Ebenso wollen jene Eigenbetriebe, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits Heimarbeit ermöglichen, dies auch nach Ende der Pandemie beibehalten. Für solche Bereiche, in denen Home-Office aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist (z. B. medizinisches Personal, Erzieher/-innen) gibt es hingegen keine entsprechenden Planungen.

Die Anfrage dazu finden Sie hier.

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden im Rahmen von Tele- oder Heimarbeit recht schnell und weitgehend unkompliziert Lösungen gefunden, die vor einigen Jahren noch völlig undenkbar waren. Nach der ersten Pandemiewelle im 1. Halbjahr 2020 ging die Zahl derer wieder zurück, die im Homeoffice tätig waren. Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Homeoffice (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?
  2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?
  3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?
  4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Homeoffice ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?
  5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Homeoffice nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?

Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier.