Anfragen der SPD-Fraktion.

Im Rahmen der Diskussionen zum Doppelhaushalt 2017/18 bekam ein Antrag des Ortschaftsrats Lindenthal eine Mehrheit, der neben zusätzlichen Mitarbeitern für den Bauhof in Wiederitzsch vor allem darauf abzielte, dass diese zusätzlichen Mitarbeiter möglichst der umliegenden freiwilligen Feuerwehren angehören oder dort umgehend Mitglied werden sollten. Hintergrund ist, dass die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehren besser gewährleistet werden könnte, wenn potenziell mehr Feuerwehrleute vor Ort arbeiteten. Diese Problematik betrifft nicht nur den Nordwesten Leipzigs, sondern alle freiwillige Wehren im Leipziger Stadtgebiet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Hat die Stadt bei der Einstellung zusätzlichen Personals bei Bauhöfen in den eingemeindeten Ortsteilen ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass hier aktive oder künftige Feuerwehrleute bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden? 
  2. Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter von Bauhöfen sind aktuell Mitglieder der örtlichen Feuerwehren? Wie hat sich die Zahl in den letzten 4 Jahren erhöht?
  3. Wenn nein: Warum nicht?
  4. Wie sieht die generelle Entwicklung der Mitarbeiterzahlen bei den Bauhöfen seit der Eingemeindung aus?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Hat die Stadt bei der Einstellung zusätzlichen Personals bei Bauhöfen in den eingemeindeten Ortsteilen ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass hier aktive oder künftige Feuerwehrleute bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden?
 

Die Einstellung von aktiven Mitgliedern der FFW wird vor allem durch die Veröffentlichung der Ausschreibung gefördert. Neben den üblichen Veröffentlichungskanälen werden explizit auch die Freiwilligen Feuerwehren über die Ausschreibung in Kenntnis gesetzt. Bei der Kategorisierung der Bewerbungen auf die Stelle als Arbeiter Bauhof erfolgt jedoch keine vorrangige Berücksichtigung der Mitglieder der FFW, da bei der Neubesetzung von Stellen der Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) anzuwenden ist. Einen Fall gleicher Eignung gab es in der näheren Vergangenheit nicht.
 

Frage 2: Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter von Bauhöfen sind aktuell Mitglieder der örtlichen Feuerwehren? Wie hat sich die Zahl in den letzten 4 Jahren erhöht?
 

Aktuell sind 12 der 36 Mitarbeiter (4 Leiter, 32 Arbeiter) in den Bauhöfen Mitglieder in der FFW. Im September 2017 waren 12 von 30 Mitarbeitern (4 Leiter, 26 Arbeiter) in den Bauhöfen Mitglieder der FFW. In den vergangenen vier Jahren gab es in diesem Bereich keine Erhöhung der FFW-Mitglieder.
 

Frage 3: Wenn nein: Warum nicht?

Siehe Antworten zu Frage 1.) und 2.). Eine gleiche Eignung von zwei Bewerbern von denen nur einer Mitglied der FFW ist, gab es in den letzten Jahren nicht.
 

Frage 4: Wie sieht die generelle Entwicklung der Mitarbeiterzahlen bei den Bauhöfen seit der Eingemeindung aus?

Die Eingemeindung liegt ca. 12 Jahre zurück. Über so einen langen Zeitraum kann dies nicht nachvollzogen werden. Angaben dazu sind erst ab 2014 möglich:

Januar 2014:  30 Mitarbeiter (4 Leiter, 26 Arbeiter)
4. Quartal 2017:  36 Mitarbeiter (4 Leiter, 32 Arbeiter)
September 2021: 36 Mitarbeiter (4 Leiter, 32 Arbeiter) + zwei Mehrbedarfsstellen (Arbeiter, Ausschreibung steht unmittelbar bevor)

Es wird ergänzend auf folgende Sachverhalte hingewiesen:
 

  • Die Mitarbeit in der FFW ist hilfreich für beide Seiten, da die Feuerwehrleute besondere Kenntnisse in Bezug auf den Brandschutz haben, was bei dem Aufgabenspektrum der Bauhöfe von Vorteil ist. Ferner verfügen Sie häufig über eine exzellente Ortskenntnis.
  • Die Feuerwehrleute werden für Einsätze und Lehrgänge immer freigestellt z.B. waren einige Bedienstete auch in Ahrweiler und NRW im Einsatz. Werkstattfahrten und andere Termine der FFW müssen durch den Bauhof-Leiter genehmigt werden, um eine Ausgewogenheit sicherzustellen.
     
  • Um die Pflichtaufgaben der Bauhöfe zu bewältigen, bedarf es eines ausgewogenen Verhältnisses von Feuerwehrleuten und Nicht-Feuerwehrleuten.

Zuletzt sind die täglichen Erstimpfungen gegen Covid-19 in Deutschland, Sachsen und sicher auch in Leipzig zurückgegangen, obwohl ausreichend Impfstoff vorhanden ist und neuere Erhebungen zeigen, dass Ungeimpfte den weitaus größten Teil unter den aktuellen Corona-Patienten ausmachen.  Sachsen bildet nach offizieller Statistik sogar das Schlusslicht bei Impfquoten in Deutschland. Zahlen für Leipzig liegen leider nicht vor. Ende September schließen die Impfzentren, niedergelassene Ärzte und mobile Impfteams vor Ort schaffen alternative Angebote. Außerdem veröffentlichen inzwischen einige Bundesländer Inzidenzwerte unterschieden nach Geimpften und Ungeimpften. Vor dem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion an:

  1. Wie hoch ist die Impfquote in Leipzig? (bitte nach Kalenderwochen aufschlüsseln, beginnend ab KW 20)
  1. Liegen der Stadt Leipzig Informationen zu Inzidenzwerten von Geimpften und Ungeimpften vor? 
    • Wenn ja: Warum werden diese nicht, wie es bereits in anderen Bundesländern praktiziert, veröffentlicht. 
    • Wenn nein: Wird sich die Stadt gegenüber dem Freistaat für eine entsprechende Veröffentlichung einsetzen? 
    • Ist eine solche Veröffentlichung (aufgeschlüsselt nach Geimpften und Ungeimpften) ebenso für die Intensivbettenbelegung möglich? Wenn ja, wird die Stadt die Zahlen entsprechend veröffentlichen?
  1. Plant die Stadtverwaltung, wie am Anfang der Pandemie, ein Schreiben an alle Leipzigerinnen und Leipziger über 18 Jahre, um auf die Wichtigkeit der Impfung, die Impfmöglichkeiten und bereits Geimpften für ihre Bereitschaft zu danken. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wie wird die Stadt die Thematik der Booster-Impfung für Über-70-Jährige angehen, um den betreffenden Menschen, die oft nicht über soziale Medien und Internetangebote erreichbar sind, unkompliziert die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um so die Kampagne für Booster-Impfungen zu unterstützen?

Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier.

Auch wenn es wahrscheinlich bei jedem kommunalen Verkehrsunternehmen Vor- und Nachteile gibt, wissen wir, dass die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) im Vergleich mit Anbietern in anderen mitteldeutschen Städten nicht das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für ihre Kundinnen und Kunden anbieten. In Erfurt gibt es beispielsweise WLAN in den Straßenbahnen der EVAG und nicht nur an den zentrumsnahen Haltestellen. Die HAVAG in Halle/S. bietet Kundengarantien an, darunter auch eine Pünktlichkeitsgarantie. Bei den Dresdner Verkehrsbetrieben konnten Abo-Kunden täglich den ganzen Sommer im kompletten VVO-Verkehrsverbund fahren und für Familien gab es mit dem „Entdeckersommer“ auch ein interessantes Angebot, um neue Kunden für den ÖPNV zu gewinnen.

Wir möchten daher anfragen:

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung das Preis-Leistungs-Verhältnis der LVB im Vergleich mit anderen Städten in Mitteldeutschland?
  2. Welche konkreten Anstrengungen werden unternommen, damit die LVB zeitnah ein noch besseres Preis-Leistungs-Verhältnis für die Kundinnen und Kunden anbieten können? Welche Service-Leistungen sind aktuell bei den LVB geplant?
  3. Wie positioniert sich die Stadt gegenüber der Geschäftsführung der LVB konkret hinsichtlich den genannten Kunden-Leistungen WLAN in allen (neuen) Fahrzeugen, Kundengarantien, insbesondere die Pünktlichkeitsgarantie, sowie weiteren attraktiven Angeboten für Abo-Kunden, also den Stammkunden, die auch während der Corona-Pandemie den Verkehrsunternehmen die Treue gehalten haben?
  4. Nehmen die LVB an der bundesweiten Dankeschön-Aktion für Abonnenten im September teil?

Im Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig lässt sich noch keine Intention zur Beschaffung solarbetriebener Straßenbeleuchtung erkennen. Die Möglichkeiten der Senkung des Strombedarfs sind mit Straßenbeleuchtung auf Solarbasis vielfältig und sollten bei zukünftigen Planungen in Betracht gezogen werden. Eine regelmäßige Überprüfung der neuesten Entwicklungen gerade im Segment der Leuchtmittel ist im Masterplan vorgesehen, weshalb wir auf die Möglichkeiten solarbasierter Straßenbeleuchtung aufmerksam machen wollen. 

Aus diesen Gründen fragen wir an:

  1. Inwiefern können Solarlaternen, die autark einsatzfähig sind, in Leipzig genutzt werden, sei es in der Wege- bzw. Straßenbeleuchtung in öffentlichen Bereichen der Stadt, in Parks oder in privaten Wegen? 
  2. Welches Potenzial sieht die Stadt in dieser Technologie für die Beleuchtung des öffentlichen Raums?
  3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, die überschüssige Energie dem Stromnetz zur Verfügung zu stellen, um auch auf diese Weise mit einem flächendeckenden Solarnetz zum Gelingen der Energiewende beizutragen?

Die Antwort der Verwaltung:

1. Inwiefern können Solarlaternen, die autark einsatzfähig sind, in Leipzig genutzt werden, sei es in der Wege- bzw. Straßenbeleuchtung in öffentlichen Bereichen der Stadt, in Parks oder privaten Wegen?

Der Einsatz von Solarenergie für die öffentliche Beleuchtung ist zweifelsohne ein Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen. 

Aktuell testet die Abteilung Stadtbeleuchtung den Einsatz unterschiedlicher Produkte, um die Eignung für die zu erfüllenden Beleuchtungssituationen zu prüfen.

In Kombination mit einer dynamischen Beleuchtung sind Solarleuchten u. E. grundsätzlich geeignet, um in lichtempfindlichen Bereichen (Lichtmasterplan) die Verkehrssicherheit von Rad- und Schulwegen zu gewährleisten.

Die ersten Anlagen befinden sich im Planungsansatz.

2. Welches Potenzial sieht die Stadt in dieser Technologie für die Beleuchtung des öffentlichen Raums?

Das Potential diese Technologie flächendeckend einzusetzen ist zur Zeit noch nicht gegeben, da die technischen Anforderungen sich noch in der Praxis bewähren müssen.

Versorgungssicherheit (zuverlässiger Betrieb) in den Dunkelstunden bei jedem Wetter über einen Zeitraum von 25 Jahren. Speicherung der Energie und Unterbringung der Batterien, teilweise in den unterirdischen Bauraum.

Da dieser Bauraum im dicht bebauten Stadtgebiet wegen des Leitungsbestandes nicht ohne weiteres zur Verfügung steht, orientiert die Abteilung Stadtbeleuchtung auf einen Einsatz in städtischen Rand- und Außenbereichen  

Für den Einsatz an Hauptverkehrsstraßen eignen sich die von uns getesteten Produkte nicht. 

Die Gründe dafür sind die hohen Anschaffungskosten, die zuverlässige Speicherung der Energie und die Leuchten in die Zentralsteuerung der Stadt Leipzig einzubinden.

Aber auch gestalterische Aspekt spielen dabei ein Rolle.

Die meisten Solarleuchten benötigen ein separates Solarpanel, das bezogen auf die Beleuchtung von Straßenzügen und Plätzen als zusätzliches Element den öffentlichen Raum prägt. In denkmalpflegerisch und städtebaulich sensiblen Bereich sollten daher Solarleuchten eingesetzt werden, deren Solarzellen in den Mast integriert sind und sich von gewöhnlichen Mastleuchten nicht wesentlich unterscheiden.

Aktuell sind solche Produkte vergleichsweise selten und kostenintensiv.

3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, die überschüssige Energie dem Stromnetz zur Verfügung zu stellen, um auch auf diese Weise mit einem flächendeckenden Solarnetz zum Gelingen der Energiewende beizutragen? 

Die Versorgung der öffentlichen Beleuchtung mit Solarenergie wurde bereits in einer HTWK Studie untersucht. Die dafür erforderlichen Flächen für Solarmodule sowie die notwendige Infrastruktur der Netze sind gegenwärtig nicht wirtschaftlich umsetzbar.

Die Energie, die gegenwärtig von Solarleuchten gespeichert wird, wird in den Dunkelstunden für den Eigenbetrieb verbraucht.

Im Dezember 2019 wurde nach intensiver Diskussion die Zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig mit großer Mehrheit vom Stadtrat beschlossen.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie ist der Umsetzungsstand zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans?
  2. Welche Maßnahmen gemäß Beschlusspunkt 6 sollen in 2021 und 2022 umgesetzt werden und wurden in den Doppel-Haushalt aufgenommen?
  3. Wie erfolgt die Verzahnung des Nahverkehrsplans mit der aktuellen Mobilitätsstrategie?

Das vom Stadtrat beschlossene Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist zumindest vom Titel zeitlich abgelaufen und muss fortgeschrieben werden.

Wir fragen an:

  1. Wann erfolgt die Übergabe des überarbeiteten Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau an den Stadtrat?
  2. Welche Maßnahmen aus dem Programm 2013 bis 2020 konnten noch nicht realisiert werden und sollen in die Fortschreibung des Straßen- und Brückenbauprogramms übertragen werden?

Die Bundesländer und Gemeinden können ab kommender Woche Mittel aus einem 660-Millionen-Topf beantragen. Gefördert werden neue Radwege, Fahrradstraßen oder der Lastenradverkehr. Das Geld kommt aus dem Topf des Klimapakets.

Neu an dem Verfahren ist, dass die Bundesregierung damit erstmals Länder und Kommunen direkt beim Neu- und Ausbau der Radinfrastruktur unterstützen kann. Wo investiert wird, orientiert sich am Bedarf, den die Gemeinden melden.

Mit den Mitteln aus dem Sofortprogramm sollen nun möglichst vom Straßenverkehr getrennte Radwege aus- und neu gebaut werden, sowie Fahrradstraßen, -brücken, -unterführungen und Abstellanlagen. Außerdem ist die Förderung der Vernetzung verschiedener Verkehrsträger und des Lastenradverkehrs vorgesehen. Die Projekte werden aus dem Programm zu 75 Prozent unterstützt, in finanz- und strukturschwachen Regionen können es bis zu 90 Prozent sein. Bislang war es aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich, dass der Bund die Radinfrastruktur der Länder und Gemeinden direkt fördert – abgesehen von Radschnellwegen an Bundesstraßen.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig dieses Förderprogramm?
  2. Welche Maßnahmen könnten aus dem aktuellen Aktionsprogramm Radverkehr durch das Bundesprogramm gefördert werden?
  3. Welche Maßnahmen wird die Stadt Leipzig über die in Frage 2 aufgeführten beim Bund beantragen?
  4. Hat sich die Stadt Leipzig mit dem Schwerpunkt Lastenradverkehr befasst und wird in diesem Bereich Anträge stellen? Wenn, ja welche? Wenn nein, warum nicht?