Anfragen der SPD-Fraktion.

Im Zuge der 2012 erfolgten Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 307 „Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz“ hatte die SPD-Fraktion seinerzeit einen Ergänzungsantrag im Verfahren, der von der Verwaltung übernommen wurde und damit gemeinsam mit dem B-Plan beschlossen worden ist. Mit dem Ergänzungsantrag wurde die Verwaltung beauftragt, parallel zum B-Planverfahren auch einen Vorschlag zu erarbeiten, wie der Radverkehr auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Arno-Nitzsche- und Scheffelstraße anders geführt werden kann, um nach dem Bau des neuen Verbrauchermarktes mit weiteren Ladengeschäften verstärkte Nutzungskonflikte vermeiden zu können. Wie zu erwarten war, sorgte der neue Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz für mehr Passanten in benannten Bereich, ohne, dass der Radverkehr, wie im übernommenen Ergänzungsantrag gefordert, auf der Karl-Liebknecht-Straße entlanggeführt wird. Aktuell wurde eine entsprechende Radverkehrsführung zumindest temporär abmarkiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Untersuchungen wurden gemacht, um Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern im benannten Bereich möglichst zu verhindern?
  2. Zu welchen Ergebnissen kamen die Untersuchungen und weshalb wird der Radverkehr nun Jahre später temporär auf der rechten stadteinwärtigen Fahrspur eingeordnet, obwohl seit Langem bekannt ist, dass der Bereich durch den neuen Verbrauchermarkt und den regen Besucherverkehr dort sehr eng und unübersichtlich ist?
  3. Durch eine längere Baumaßnahme in der Bornaischen Straße, die vermutlich Auslöser für die aktuell veränderte Verkehrsführung war, wird es im benannten Bereich der Karl-Liebknecht-Straße zu einem geringeren Verkehrsaufkommen kommen. Diese Situation ließe sich für eine dauerhafte Neuorganisation des Radverkehrs im Bereich nutzen und hätte den Vorteil, dass sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer bereits an eine neue Situation gewöhnen könnten. Plant die Stadtverwaltung die Umsetzung auch dieses Teilbeschlusses aus dem Jahr 2012 und wird sie dafür das sich bietende Zeitfenster nutzen?

Vorlage

Der Fockeberg am Rande der Südvorstadt erfreut sich großer Beliebtheit bei vielen Leipziger/-innen, nicht nur zum jährlichen Seifenkistenrennen. Leider gibt es aktuell nur wenige Sitzgelegenheiten und auch Möglichkeiten zum sicheren Abstellen von Fahrrädern fehlen, so dass diese ungeordnet abgestellt werden. Grundsätzlich wirkt das Tableau sehr heruntergewirtschaftet.   Wir fragen dazu an:  

1. Ist eine Gestaltung des Fockeberges mit Sitzgelegenheiten und Fahrradabstellmöglichkeiten geplant?  

2.Sind darüber hinaus Maßnahmen geplant?  

3. Wenn ja, in welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen realisiert werden?

Im Zuge der 2012 erfolgten Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 307 „Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz“ hatte die SPD-Fraktion seinerzeit einen Ergänzungsantrag im Verfahren, der von der Verwaltung übernommen wurde und damit gemeinsam mit dem B-Plan beschlossen worden ist. Mit dem Ergänzungsantrag wurde die Verwaltung beauftragt, parallel zum B-Planverfahren auch einen Vorschlag zu erarbeiten, wie der Radverkehr auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Arno-Nitzsche- und Scheffelstraße anders geführt werden kann, um nach dem Bau des neuen Verbrauchermarktes mit weiteren Ladengeschäften verstärkte Nutzungskonflikte vermeiden zu können. Wie zu erwarten war, sorgte der neue Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz für mehr Passanten in benannten Bereich, ohne, dass der Radverkehr, wie im übernommenen Ergänzungsantrag gefordert, auf der Karl-Liebknecht-Straße entlanggeführt wird. Aktuell wurde eine entsprechende Radverkehrsführung zumindest temporär abmarkiert.   Vor diesem Hintergrund fragen wir: 

1. Welche Untersuchungen wurden gemacht, um Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern im benannten Bereich möglichst zu verhindern?

2. Zu welchen Ergebnissen kamen die Untersuchungen und weshalb wird der Radverkehr nun Jahre später temporär auf der rechten stadteinwärtigen Fahrspur eingeordnet, obwohl seit Langem bekannt ist, dass der Bereich durch den neuen Verbrauchermarkt und den regen Besucherverkehr dort sehr eng und unübersichtlich ist?

3. Durch eine längere Baumaßnahme in der Bornaischen Straße, die vermutlich Auslöser für die aktuell veränderte Verkehrsführung war,  wird es im benannten Bereich der Karl-Liebknecht-Straße zu einem geringeren Verkehrsaufkommen kommen. Diese Situation ließe sich für eine dauerhafte Neuorganisation des Radverkehrs im Bereich nutzen und hätte den Vorteil, dass sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer bereits an eine neue Situation gewöhnen könnten. Plant die Stadtverwaltung die Umsetzung auch dieses Teilbeschlusses aus dem Jahr 2012 und wird sie dafür das sich bietende Zeitfenster nutzen?

Am 30. Oktober 2019 wurde im Stadtrat beschlossen, dass mit potentiellen Partnern die Möglichkeiten der Umsetzung eines Projektes Senioren- und Gemeinschaftswohnen im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain geprüft werden sollte. Im Ursprungsantrag wurde dafür auf das Ansinnen des Siedlervereins „Thomas Müntzer“ e.V. verwiesen, der einen Teil der von ihm gepachteten Flächen an die Stadt Leipzig zurückgeben wollte, wodurch in Knautkleeberg-Knauthain entsprechende Flächenkapazitäten zur Verfügung stehen würde, um ein solches Projekt anzugehen. Im Ratsbeschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, bis Ende 2019 über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten. Dies ist bislang nicht geschehen, deshalb fragen wir an:  

1. Wurde mit dem Siedlerverein „Thomas Müntzer“ e.V. eine Lösung in der Grundstücksfrage gefunden?  

2. Hat die Stadt die Prüfung eines solchen Projekts bereits durchgeführt?  

3. Wenn ja: Welches Ergebnis brachte die Prüfung und gibt es schon einen Planungshorizont zur Umsetzung dieses Vorhabens?  

4. Welche potenziellen Partner wurden hierfür aus welchen Gründen in Betracht gezogen?

Vorlage

Die Stadt hat entsprechend der Antwort auf die Anfrage VII-F-00686 ausgeführt, dass eine Datengrundlage, wie sie mit dem Antrag VI-A-05427 „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ beauftragt wurde, erarbeitet wurde und nun in der Endabstimmung ist. Zudem wurde die Stadt beauftragt, Gespräche mit der Staatsregierung hinsichtlich der Schaffung einer notwendigen Rechtsgrundlage zur Einführung von Zweckentfremdungsverboten zu führen. Durch den aktuellen Koalitionsvertrag für die sächsische Staatregierung wurde das Thema „Zweckentfremdungsverbote“ zudem auf die politische Agenda gehoben. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:  

1. Zu welchem Ergebnis haben die Gespräche mit der Staatsregierung geführt?

2. Gibt die Studie, die die Stadtverwaltung durchgeführt hat, Aufschluss über eine räumliche Häufung bei der Zweckentfremdung von Wohnraum in bestimmten Stadteilen?

3. Wenn ja: Wo und welche Maßnahmen sollen daraus abgeleitet werden?

In der Ratsversammlung vom 17.05.2017 hat der Stadtrat einstimmig die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den privaten Grundstückseigentümern zur zeitnahen Umsetzung „offener Bebauungspläne“ für den Wohnungsbau zu führen und dem Stadtrat bis zum 4. Quartal 2017 zu den Ergebnissen und ggf. erforderlichen Handlungsbedarfen seitens der Stadt Leipzig zu berichten.

Außerdem sollte die Verwaltung für den B-Plan Nr. 327 Lange Trift/Nordseite und den 3. Bauabschnitt der Neubauernsiedlung bis zum 4. Quartal 2017 jeweils einen Verfahrensvorschlag zur weiteren Entwicklung und Vermarktung des Gebietes vorlegen.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zu beiden Ratsbeschlüssen?
  2. Welche Aktivitäten hat die Verwaltung mit welchem Ergebnis unternommen?
  3. Warum konnte die benannte Terminsetzung 4. Quartal 2017 offensichtlich nicht eingehalten werden?

In Leipzig sollen in den nächsten Jahren mehrere autoarme Stadtviertel entstehen, so z.B. am ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof, das Stadtquartier westlich vom Hauptbahnhof und am Bayrischen Bahnhof. Bewohner von benachbarten Stadtteilen befürchten, dass dadurch der Parkdruck vor ihrer Haustür noch einmal zunimmt.

Wir fragen an:

  1. Welche Auswirkungen erwartet die Stadtverwaltung aus o.g. Anliegen?
  2. Welche Regelungen sind für Bewohner und Gäste in den geplanten autoarmen Stadtvierteln bzw. in den benachbarten Stadtteilen denkbar?
  3. Welche Rolle spielt dabei das Quartiersparken?