Anfragen der SPD-Fraktion.

Als Finanzierungsbeitrag zur Sanierung der zukünftigen Zweitspielstätte des Schauspiels VI-DS-02070 soll der Verkauf der Liegenschaft Gottschedstraße 16 dienen.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie viele Bieter haben sich an der Ausschreibung zu o.g. Liegenschaft beteiligt? (Aufzählung bitte nach Erbpacht und Kauf)
  2. Fand hierzu ein Konzeptverfahren statt, wenn ja, was waren die Kriterien?
  3. Welchen Nachnutzer hat das Dezernat 4 dem Dezernat 7 empfohlen?
  4. Weicht der vom Dezernat 4 empfohlene Nachnutzer vom avisierten Zuschlag (Käufer/Pächter) ab?
  5. Wurde der Ratsbeschluss (A-00215/14-NF-002) berücksichtigt, so dass eine kulturelle Nachnutzung gewährleistet ist?
  6. Wie hoch ist der avisierte Liegenschaftserlös aus der Gottschedstraße 16 und fließt dieser in voller Höhe in die Sanierung der Zweitspielstätte des Schauspiels ein?

Ich frage an:
1. Ist es richtig, dass der Standort Könneritzstraße 58 als Gemeinschaftsunterkunft aufgegeben wird?
2. Wenn ja, worin liegen die Gründe?
3. Wenn ja, gibt es bereits eine alternative Lösung?

Aus vielen Kommunen wird berichtet, daß aufgrund des Kostendrucks Ehrengräber verdienter Bürger nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
aufgelassen werden, wenn diese als nicht mehr genügend bekannt bei der der Allgemeinheit gelten.

Ich frage an:

  1. Wie hat sich die Zahl der Ehrengräber seit 2000 entwickelt? Wieviel Ehrengräber unterhält die Stadt Leipzig aktuell?

  2. Wieviel Ehrengräber wurden seit 2000 aus diesem Status entlassen? Welche Ursachen lagen hierfür jeweils vor?

  3. Sind Überlegungen angestellt oder umgesetzt worden, Ehrengräber aus Kostengründen aufzulassen? Wenn ja, wurde vor Umsetzung dieser Maßnahme
    geprüft, ob die Kosten ggf. geteilt oder von dritter Seite übernommen werden können?

  4. Wirbt die Stadt aktiv Gelder für die Unterhaltung von Ehrengräbern ein?
    Falls nein, sind hier Anfragen bzw. Interessensbekundungen bekannt?

Bereits vor Jahren wurde durch den Stadtrat die leichte Auffindbarkeit des Leipziger Amtsblattes über die Domain www.leipziger-amtsblatt.de
beschlossen. Laut Zeitungsberichten befindet sich diese Adresse in der Hoheit des Madsack-Verlages. Eine Alternativdomain www.leipzigeramtsblatt.de wurde laut
Presse nicht durch die Stadt Leipzig gesichert, sondern durch eine Bürgerin.

Ich frage an:

  1. Befinden sich ich die Domains
    www.leipziger-amtsblatt.de bzw.
    www.leipzigeramtsblatt.de
    aktuell im Eigentum der Stadt Leipzig?
    Falls nein: warum nicht? Falls nein: hat die Verwaltung Kenntnis, in wessen Eigentum sie sich stattdessen befinden?

  2. Falls nein: welche Anstrengungen hat die Verwaltung bisher unternommen, sich o.g. Domains zu sichern?

  3. In welchem Zeithorizont ist damit zu rechnen, daß sich o.g. Domains in der Hoheit der Stadt Leipzig befinden und damit o.g. Stadtratsbeschluß
    umgesetzt wird?

  4. Welche Vorkehrungen unternimmt die Stadt laufend, um zu verhindern, daß sich Privatpersonen und Unternehmen Domains sichern, welche von Bürgern als
    „hoheitlich“ und damit von der Stadt betrieben wahrgenommen werden könnten?

Immer wieder wurde die bis Ende 2014 gelten Richtlinien der Stadt Leipzig zu den Kosten der Unterkunft (= KdU) von Sozialgerichten als unzureichend beschieden. Noch immer sind Verfahren anhängig, die sich mit diesem Sachstand beschäftigen. Die Richtlinie betrifft nicht nur Hartz-IV-Bezieher, sondern beispielsweise auch Sozialhilfeempfänger.

Ich frage an:

  1. Wieviele Widersprüche bzw. Anträge auf Überprüfung der KdU gab es in Bezug auf die bis Ende 2014 geltende KdU-Richtlinie insgesamt? Wieviele mündeten in gerichtlichen Verfahren? In wievielen dieser Verfahren unterlag das Jobcenter?
  1. Wieviele Haushalte insgesamt wurden nach der bisherigen KdU-Richtlinie mit einer zu niedrigen Erstattung der KdU beschieden? Um welchen Differenzbetrag handelt es sich etwa durchschnittlich? In wieviel Haushalten davon leben Kinder?
  1. Welche Kosten fielen für die jeweiligen unter 1. benannten Gerichtsverfahren insgesamt an? Würden alle unter 2. genannten Haushalte ihr Recht geltend machen: mit welchen Kosten für die Stadt wäre zu rechnen?
  1. Laut SGB X § 44 wäre es der Stadt Leipzig bzw. dem Jobcenter möglich, sämtliche potentiell unrichtigen Bescheide von Amts wegen zu prüfen. Warum wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht? Werden die Betroffenen unaufgefordert über ihre Rechte aufgeklärt? Wenn ja, in welcher Form?

Mit RB V-1261/12 wurde festgelegt, dass dem Stadtrat bis II. Quartal 2015 eine Radverkehrsnetzplanung vorzulegen ist. Mit dem Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen wurden für 2015/16 erstmalig wieder Mittel für die Radverkehrsförderung bereitgestellt. Aktuell überarbeitet der Freistaat das SachsenNetzRad und deren Wegweisung. Für eine funktionierende Infrastruktur ist eine Übereinstimmung beider Netze unabdingbar.

Wir fragen an:

  1. Welchen Stand hat die Radverkehrsnetzplanung der Stadt Leipzig?
  2. Wann wird dem Stadtrat eine entsprechende Vorlage übergeben?
  3. Wurden bereits Strecken auf Leipziger Flur dem Freistaat  für das SachsenNetzRad übermittelt? Wenn ja, welche?

Uns haben mehrere Erzieherinnen aus Horten berichtet, dass diese gerne freiwillig an den Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertage teilnehmen möchten. Auch das es hierfür keine Einwände von den Schulen und Klassenleitern gibt. Uns wurde weiter berichtet, dass Erzieher Urlaub nehmen mussten, um die Gruppe zur Klassenfahrt (3 Tage) zu begleiten. Begründet wurde dies mit dem Konzept des offenen Hortes, da die Erzieher nicht nur für ihre Gruppe verantwortlich sind.

Als Argument, dass insgesamt weniger Kinder im Hort anwesend sind, galt nicht. Bei unseren folgenden Fragen geht es auch nicht um die Finanzierung der Fahrt, sondern nur um die Anerkennung als Arbeitszeit.

  1. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Begleitung von Erziehern bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen?
  2. Welche Regelungen gelten für kommunale Horte in Leipzig bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen?
  3. Ist es richtig, dass Horterzieher als Begleitpersonen für Schulfahrten (5 Tage) mitfahren dürfen und dies bei der Arbeitszeit anerkannt wird?
  4. Ist es richtig, dass Erzieher die eigene Gruppe als Begleitperson für Klassenfahrten (3 Tage) und Wandertage nicht begleiten dürfen, es sei denn sie tun es in ihrer Freizeit?