Anfragen der SPD-Fraktion.

Immer wieder wurde die bis Ende 2014 gelten Richtlinien der Stadt Leipzig zu den Kosten der Unterkunft (= KdU) von Sozialgerichten als unzureichend beschieden. Noch immer sind Verfahren anhängig, die sich mit diesem Sachstand beschäftigen. Die Richtlinie betrifft nicht nur Hartz-IV-Bezieher, sondern beispielsweise auch Sozialhilfeempfänger.

Ich frage an:

  1. Wieviele Widersprüche bzw. Anträge auf Überprüfung der KdU gab es in Bezug auf die bis Ende 2014 geltende KdU-Richtlinie insgesamt? Wieviele mündeten in gerichtlichen Verfahren? In wievielen dieser Verfahren unterlag das Jobcenter?
  1. Wieviele Haushalte insgesamt wurden nach der bisherigen KdU-Richtlinie mit einer zu niedrigen Erstattung der KdU beschieden? Um welchen Differenzbetrag handelt es sich etwa durchschnittlich? In wieviel Haushalten davon leben Kinder?
  1. Welche Kosten fielen für die jeweiligen unter 1. benannten Gerichtsverfahren insgesamt an? Würden alle unter 2. genannten Haushalte ihr Recht geltend machen: mit welchen Kosten für die Stadt wäre zu rechnen?
  1. Laut SGB X § 44 wäre es der Stadt Leipzig bzw. dem Jobcenter möglich, sämtliche potentiell unrichtigen Bescheide von Amts wegen zu prüfen. Warum wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht? Werden die Betroffenen unaufgefordert über ihre Rechte aufgeklärt? Wenn ja, in welcher Form?

Mit RB V-1261/12 wurde festgelegt, dass dem Stadtrat bis II. Quartal 2015 eine Radverkehrsnetzplanung vorzulegen ist. Mit dem Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen wurden für 2015/16 erstmalig wieder Mittel für die Radverkehrsförderung bereitgestellt. Aktuell überarbeitet der Freistaat das SachsenNetzRad und deren Wegweisung. Für eine funktionierende Infrastruktur ist eine Übereinstimmung beider Netze unabdingbar.

Wir fragen an:

  1. Welchen Stand hat die Radverkehrsnetzplanung der Stadt Leipzig?
  2. Wann wird dem Stadtrat eine entsprechende Vorlage übergeben?
  3. Wurden bereits Strecken auf Leipziger Flur dem Freistaat  für das SachsenNetzRad übermittelt? Wenn ja, welche?

Uns haben mehrere Erzieherinnen aus Horten berichtet, dass diese gerne freiwillig an den Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertage teilnehmen möchten. Auch das es hierfür keine Einwände von den Schulen und Klassenleitern gibt. Uns wurde weiter berichtet, dass Erzieher Urlaub nehmen mussten, um die Gruppe zur Klassenfahrt (3 Tage) zu begleiten. Begründet wurde dies mit dem Konzept des offenen Hortes, da die Erzieher nicht nur für ihre Gruppe verantwortlich sind.

Als Argument, dass insgesamt weniger Kinder im Hort anwesend sind, galt nicht. Bei unseren folgenden Fragen geht es auch nicht um die Finanzierung der Fahrt, sondern nur um die Anerkennung als Arbeitszeit.

  1. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Begleitung von Erziehern bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen?
  2. Welche Regelungen gelten für kommunale Horte in Leipzig bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen?
  3. Ist es richtig, dass Horterzieher als Begleitpersonen für Schulfahrten (5 Tage) mitfahren dürfen und dies bei der Arbeitszeit anerkannt wird?
  4. Ist es richtig, dass Erzieher die eigene Gruppe als Begleitperson für Klassenfahrten (3 Tage) und Wandertage nicht begleiten dürfen, es sei denn sie tun es in ihrer Freizeit?

Familienfreundlichkeit wird in Leipzig groß geschrieben. Dies betrifft nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sondern auch die Vereinbarung der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt Leipzig mit Familie. Das Schauspiel Leipzig hat am 1.11. erstmalig bei einer Nachmittagsvorstellung Kinderbetreuung angeboten. Daher fragen wir an:

  1. Wie wurde das Angebot angenommen?
  2. Haben weitere städtische Kulturbetriebe ein solches Angebot?
  • Wenn ja, wie viele Familienveranstaltungen bieten die Eigenbetriebe Oper, Gewandhaus und Schauspiel Leipzig in der aktuellen Saison je an?
  • Wenn nein, prüfen auch andere Einrichtungen ein solches Angebot für nachmittags Vorstellungen?

Im aktuellen Schulgesetz des Freistaates Sachsen sind Bankkonten für öffentliche Schulen nicht vorgesehen. In Schulen muss aber regelmäßig Geld zur Durchführung von Klassenfahrten, Exkursionen und Veranstaltungen eingesammelt werden. Aber wo kann dieses Geld gelagert und gesammelt werden? Die Lehrer dürfen das Geld nicht auf ihre Konten tun, Fördervereine an Schulen gibt es nicht überall und es ist auch nicht deren originäre Aufgabe zweckgebundene Einnahmen der Schulen zu verwalten. Daher fragen wir:

  1. Setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen für eine Änderung im Sächsischen Schulgesetz ein, um das Zulassen von Girokonten für Schulen zu ermöglichen? Wenn ja, gibt es hier einen Zwischenstand?
  2. Gibt es von der Stadt Leipzig als Schulträger Hinweise oder Anordnungen für das Sammeln und Aufbewahren von Bargeld an Schulen? Wenn ja, bitte diese uns schriftlich zur Kenntnis geben. Wenn nicht, welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit ihrem Kooperationspartner SBAL um eine sichere Verwahrung von Geld zu ermöglichen?
  3. Wie viele Einbrüche wurden an kommunalen Schulen in 2014 und 2015 gemeldet? In wie vielen Fällen wurde dabei Bargeld gestohlen, mit welcher Gesamtsumme?

In Leipzig steigt die Anzahl von Flüchtlingen, hierunter sind auch viele Kinder und Jugendliche. Für diese Kinder und Jugendliche besteht Schulpflicht. Daher fragen wir:

  1. An welchen Schulen in Leipzig gibt es noch räumliche Kapazitäten für die Einrichtung von DAZ-Klassen? (Auflistung der Schulen mit möglichen Kapazitäten bitte schriftlich) Wird hierbei auch die Umnutzung von Hausmeisterwohnungen, Hortzimmer, Aulas und Speiseräumen geprüft?

  2. Setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen dafür ein, dass DAZ-Klassen auch an Gymnasien und freien Schulen gebildet werden können?

  3. Wenn bereits Platzengpässe für DAZ-Klassen an den kommunalen Schulen herrschen beziehungsweise diese in Zukunft wahrscheinlich sind, werden hier auch Räumlichkeiten in anderen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur für DAZ-Klassen geprüft, wie etwa in Jugendclubs, Kulturzentren oder Seniorenzentren? Wenn ja, welche Einrichtungen werden hier momentan geprüft beziehungsweise sind bereits hierfür geplant?

  4. Reichen die Räumlichkeiten für Deutschkurse für Erwachsene bei der Volkshochschule und privaten Träger? Wenn die Kapazitäten nicht mehr reichen: Welche zusätzliche Objekte, in denen Deutschunterricht für Erwachsene stattfinden kann, werden momentan geprüft beziehungsweise sind bereits hierfür geplant?

Bisher wurde der Beschluss „Kulturbahn Linie 14“ (Eris V/A 32) von 2010 noch nicht von der Stadt Leipzig beziehungsweise der LVB umgesetzt. Vor dem Hintergrund das gerade intensiv geprüft wird, ob die Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei für das freie Theaterhaus Leipzig und das Naturkundemuseum genutzt werden kann, haben wir folgende Nachfragen:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Beschlusses?

  2. Wurde geprüft die Durchsage auf der Straßenbahnlinie 14 durch Hinweise auf kulturelle Einrichtungen entlang der Linie zu ergänzen? Wenn ja, mit welchen Ergebnis? Wenn nicht, ist diese Maßnahme zeitnah umsetzbar?

  3. Wurde geprüft einen Flyer über die Linie 14 inklusive Kurzinformationen zu den kulturellen Einrichtungen entlang der Linie, welche als Printausgabe bei der LVB und der Touristikinformation und als digitale Version auf den Webseiten von LVB, Leipzig und LTM zu finden sind – ähnlich wie der Kulturstraßenbahnflyer der Verkehrsbetriebe Halle, zu erstellen? Wenn ja, mit welchen Ergebnis? Wenn nicht, ist diese Maßnahme zeitnah umsetzbar?

  4. Nach unserer Kenntnis wurde auch in 2011/12 ein Workshop mit verschiedenen Vertretern zur Gestaltung der Linie 14 durchgeführt. Welche Vorschläge wurden damals erarbeitet und warum wurden diese (noch) nicht umgesetzt?