Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion

Sachstand zum Beschlusspunkt 2 – A 0151/17/18 Smarte Schule:

1. Die Stadt stellt zusätzlich 150.000 Euro in den Haushalt 2017 und 400.000 Euro in den
Haushalt 2018 für den Breitbandausbau, den Ausbau der LAN-Netzwerkinfrastruktur, für
belastbare W-LAN-Zugänge und für Endgeräte, wie Laptops, Tablets, Smartboards und PCs,
für kommunale Schulen ein.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet bereits seit 2015 aktiv an der
Medienentwicklungsplanung für Schulen, Schulhorte und Kitas. Ein erstes Ergebnis stellt der
Ausführungsbeschluss „IT-Ausstattung für die kommunalen Schulen und Horte in Trägerschaft der
Stadt Leipzig“ mit dem Ratsbeschluss IV-DS-03002 vom 08.02.2017 und dem Beschlussantrag der
SPD-Fraktion vom 01.11.2016 „Smarte Schule“ mit dem Ratsbeschluss A 0151/17/18 vom
01.02.2017 dar. Aktuell befinden sich die beiden Projekte zu den Beschlüssen in der
Umsetzungsphase.

Die für das Jahr 2017 bereitgestellten 150.000 Euro werden für den Aufbau leistungsfähiger
schulischer WLAN-Infrastruktur verwendet. Derzeit werden an drei Gymnasien (Immanuel-Kant-
Schule, Friedrich-Schiller-Schule, Leibniz-Schule), einer Oberschule (Schule am Weißeplatz) und
an einer Grundschule (Karl-Liebknecht-Schule) leistungsfähige WLAN-Infrastrukturen durch die
Lecos GmbH installiert. Weiterhin entstehen im Rahmen der derzeitigen IT-Ausstattungen der
Schulen (Ratsbeschluss IV-DS-03002) weitere WLAN-Infrastrukturen in Oberschulen bis zum Jahr
2018.

Auf Grundlage der Erfahrungen des Ausbaues der WLAN-Struktur in den ersten fünf Schulen soll
der WLAN-Ausbau im Jahr 2018 in weiteren Schulen erfolgen. Dafür soll ein Teil der 400.000 Euro
verwendet werden. Weiterhin ist es geplant, für die Schulen mit leistungsfähigen WLANInfrastrukturen
mobile Endgeräte (Klassensätze von Tablets) zu beschaffen.

Die Planung und Umsetzung der ersten 5 Schulen erfolgt derzeit unter Federführung des MPZ
Leipzig mit der Lecos GmbH. Service und Wartung der WLAN-Systeme übernimmt die Lecos
GmbH.

2. Dem Stadtrat wird bis zum II. Quartal 2017 ein Konzept zur „Umsetzung digitaler
Bildung“ vorgelegt, um die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel aus dem
Digital-Pakt optimal abrufen und nutzen zu können.
Weiterhin steht die Konzeptentwicklung zur „Umsetzung digitaler Bildung“ der vom Bund in
Aussicht gestellten Mittel aus dem Digital-Pakt noch aus. Basierend auf dem letzten Stand des
Medienentwicklungsplanes für kommunale Schulen, Schulhorte und Kitas soll dieses Konzept die
vom Bund bereitzustellenden Mittel optimal planen. Doch bis zum jetzigen Zeitpunkt ist der
angekündigte „Digitalpakt“ der Bundesregierung in keiner Weise inhaltlich und finanziell untersetzt.
Nach dem letzten Informationen des Deutschen Städtetages mit dem Schreiben vom 18.08.2017
Druck-Nr. P 3101 (PDF-Dokumente Anhang) heißt es:

Die Hauptgeschäftsstelle hat bereits mehrfach zum aktuellen Sachstand des „DigitalPakt
Schule“ des BMBF und der Länder berichtet. Anfang Juni 2017 haben Vertreter/innen der
KMK der Presse ein „Eckpunktepapier“ vorgestellt. Das Papier sollte die Grundlage für
eine Bund-Länder-Vereinbarung und eine haushaltsrechtliche Absicherung bilden.
Zwischen BMBF und KMK besteht nun jedoch offensichtlich keine Einigkeit über den
Zeitplan. Einzelne Ländervertreter halten den Digitalpakt daher für gescheitert. Die
Bundesbildungsministerin hat kürzlich darauf verwiesen, dass immer klar gewesen sei,
dass der Pakt nicht mehr vor der Bundestagswahl besiegelt werde.

Nach Ansicht der Hauptgeschäftsstelle ist die Zukunft des „DigitalPakts Schule“ vor dem
Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl als offen anzusehen.
Wir bitten um Kenntnisnahme. Über die weitere Entwicklung in der Angelegenheit werden
wir sie zeitnah informieren. …
Eine Konzepterstellung ist erst dann zielführend, wenn die Fördergegenstände und Fördermittel
genau feststehen.

3. Die Stadt Leipzig führt Gespräche mit dem Freistaat Sachsen und dem sächsischen
Städte- und Gemeindetag über gemeinsame Mindeststandards bei der Ausstattung
staatlicher Schulen mit digitaler Infrastruktur und Endgeräten sowie deren Finanzierung.
Die Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung, ist an der Erstellung eines Positionspapiers
des Deutschen Städtetages zum „Lehren und Lernen im digitalen Zeitalter“ beteiligt. Dieses
Positionspapier enthält alle wichtigen Aspekte zum Thema „Digitalisierung als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe“. Besonders die finanziellen Herausforderungen an die Schulund
Bildungsträger bei der technischen Umsetzung und den zukünftigen Betrieb der schulischen
IT-Systeme werden in dem Positionspapier hervorgehoben. Nur das Zusammenspiel aller
gesellschaftlichen Akteure – Bund, Land, Kommune – führt zu einer erfolgreichen Digitalisierung in
der Bildung. Ebenso ist der Betrieb, die Wartung und Service eine grundlegende Voraussetzung für
eine nachhaltige Nutzung.

Die Forderungen und Empfehlungen im Punkt 7 (siehe PDF-Dokument
rs_P_3076_vs_PoPa_Digitale_Bildung_Anlage.pdf) und der Beschluss des Präsidiums
unterstreichen besonders die zwingend notwendigen Schritte, welche kurz- und mittelfristig durch
Bund, Länder und Städte folgen müssen.

4. Für die Wartung und Betrieb der Breitbandanbindungen, W-LAN-Zugänge und Endgeräte
erstellt die Stadt Leipzig ein Konzept und legt dies dem Fachausschuss Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule bis zum III. Quartal 2017 vor.
Folgendes Wartungskonzept für WLAN-Zugänge und Endgeräte wird derzeit umgesetzt:
Die Lecos GmbH führt im Auftrag des MPZ Leipzig Servicearbeiten an den IT-Systemen in den
Schul- und Schulverwaltungsnetzwerken und an den Verwaltungs-PCs der Kindertageseinrichtungen
durch. Grundlage dafür ist ein in 2010 geschlossener Servicevertrag mit der Lecos
GmbH. Finanziert werden die Servicedienstleitungen aus dem Budget des MPZ Leipzig. Die
technische Betreuung der Schul-IT (der Kabinette und der weiteren PCs/mobilen Endgeräte) sowie
der IT in den Verwaltungsbereichen erfolgt derzeit durch 2,5 Mitarbeiter im MPZ.

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Sachstand

Die Stadt Leipzig hat sich für das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe
Bildung“ erfolgreich beworben. Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend vom 22.06.2017 ist im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abt.
Kindertagesstätten, am 28.06.2017 eingegangen.

Die Zuwendung aus dem Bundeshaushalt erfolgt für den Bewilligungszeitraum vom 01.07.2017
bis 31.12.2020 in Höhe von 472.499,73 €. Davon entfallen auf die Haushaltsjahre:

2017: 67.499,73 €
2018: 135.000,00 €
2019: 135.000,00 €
2020: 135.000,00 €

Die finanziellen Mittel für den Eigenanteil wurden entsprechend des Ratsbeschlusses in den
Haushaltsjahren 2017/2018 eingestellt.

Die Stadt Leipzig ist entsprechend Nr. 12.4 zu § 44 BHO berechtigt die für die Koordinierungsund
Netzwerkstelle, die Fachkraftstellen sowie die Projektmittel bewilligten Fördermittel an die
ausführenden Träger weiterzuleiten.

Ausführende Träger sind die Outlaw gGbmH und der Mütterzentrum Leipzig e.V.

Beschlussvorschlag:

Für die Realisierung des geplanten Ballspielfeldes auf dem Bürgerbahnhof Plagwitz werden 75.000 Euro in den Haushaltsplan 2017/18 der Stadt Leipzig eingeordnet.

Begründung:    

Die Fertigstellung des Bürgerbahnhofes Plagwitz befindet sich in den letzten Zügen. Mit dem Ende der Baumaßnahme Antonienbrücken im März 2017 und der Wegeverbindung Ostseite kann das langjährige Projekt mit internationalem Renommee, welches vor kurzem als Forschungsprojekt “Urbane Freiräume” des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung ausgewählt wurde, als nahezu abgeschlossen gelten. Einzig für das geplante Ballspielfeld in Höhe der Bürgergärten fehlen noch Finanzmittel. Diese sollen mit diesem Haushaltsantrag für 2017 oder 2018 in den Haushalt eingestellt werden.

Beschlussvorschlag:

Zur Verbesserung der Sicherheit bei der Überquerung der Koburger Straße am Haupteingang des Wildparks werden Investitionsmittel für die Jahre2017/18 in Höhe von 50.000 Euro eingestellt.

Begründung:    

Der Wildpark ist ein stark frequentiertes Naherholungsgebiet insbesondere für viele Familien. Die Querung der vielbefahrenen Koburger Straße zur stadtwärtigen LVB-Haltestelle bzw. zum Pkw-Parkplatz ist aufgrund der großen Straßenbreite problematisch, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.
In den Vorplanungen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) zum behindertengerechten Ausbau der beiden Haltestellen Wildpark wird eine geeignete Querungsmöglichkeit untersucht.
Zu beachten ist der Beschluss des Stadtrates, dass bis zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes kein Rückbau der Straßenbahninfrastruktur in diesem Bereich erfolgt.

Beschlussvorschlag:

  1. Zur Aufwertung des öffentlichen Raumes werden jeweils investive Mittel in H.v. 150.000 Euro für die beiden Haushaltsjahre 2017 und 2018 eingestellt.
  2. Für Unterhaltungsmaßnahmen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (ASG) werden jeweils zusätzlich 100.000 Euro für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 eingestellt.

Begründung:    

  1. Das deutliche Bevölkerungswachstum führt dazu, dass zunehmend Zwischennutzungen des gefühlten öffentlichen Raumes wegfallen, dadurch entsteht in der Perspektive eine noch höhere Nutzungsdichte auf den vorhanden Flächen (Anlagen). Dies ist bereits heute in vielen Anlagen zu beobachten. Um die Qualität der bestehenden Anlagen auszubauen, müssen aus Sicht der SPD-Fraktion mehr Mittel aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden. Mit dem Geld sollen weitere Möglichkeiten in der Stadt geschaffen werden für Tischtennis, Boule, Skaten, Grillen, Discgolf und legale Graffitiwände.
  2. Die derzeit im Doppelhaushalt eingestellten Mittel reichen eigentlich nur aus, um die innenstadtnahen Grünflächen und die Parkanlagen Johannapark und Clara-Zetkin-Park in einem optimalen Zustand zu erhalten. Sollen keine signifikanten Abstriche bei der Qualität der Pflege und Erhaltung der Grünflächen und Parkanlagen deutlich werden, ist eine Erhöhung des Haushaltsansatzes notwendig.

Beschlussvorschlag:

Für die Erarbeitung einer Voruntersuchung für eine begründete Voraussetzung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung), im Zusammenhang sich abzeichnender städtebaulicher Aufwertung mit Verdrängungstendenzen einer angestammten Bevölkerung (nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) sollen 60.000 Euro für das Haushaltsjahr 2017 eingestellt werden.

Begründung:    

Leipzig wächst rasant und die einhergehenden Herausforderungen sollen bewältigt werden. Eine Trendumkehr ist nicht zu erkennen. Das Wohnungspolitisches Konzept (WoPoKo) reagiert in seiner obersten Prognosevariante mit dem Szenario “Starkes Wachstum”, welches wir, die SPD-Fraktion, bei den beschlossenen Indikatoren – Mieten, Bestandsinvestitionen, Leerstand und stadträumliche Entwicklung – als erfüllt ansehen.
Als eine wesentliche Reaktion auf das Szenario “Starkes Wachstum” sieht das Wohnungspolitische Konzept die Einführung von Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzungen) vor (vgl. WoPoKo S.49). Mit dem Haushaltsantrag fordern wir die Stadtverwaltung auf, eine Voruntersuchung für die Anwendung einer Erhaltungssatzung durchzuführen.
Auszug Erhaltungssatzung Nr. 47 – Frankfurt am Main:
Eine Gefährdung der sozialen Mischung besteht insbesondere in den Gebietsteilen, die durch gründerzeitliche Baustrukturen geprägt sind. Aus der Entwicklung vom Jahr 2000 bis heute ist ablesbar, dass mit der baulichen Aufwertung eine Veränderung der sozialen Struktur einhergegangen ist und einhergeht. Diese drückt sich darin aus, dass sozialstrukturelle Merkmale zur Alters- und Haushaltsstruktur, der Erwerbsbeteiligung und der sozialen Lage eine Veränderung anzeigen. Diese sozialstrukturelle Verschiebung erklärt sich nicht aus allgemeinen Entwicklungstrends, sondern sind ursächlich auch auf die Verdrängung durch bauliche Aufwertungen, die Gründung von Wohneigentum und die damit bewirkte Mietentwicklung zurückzuführen. Die hauptsächlich Betroffenen einer solchen Verdrängung sind in der Regel vor allem Sozialgruppen, deren Einkommen aus Unterhaltsleistungen, Transferleistungen zur Existenzsicherung (SGB II- und SGB III-Leistungen) oder Einkommen aus Renten und Pensionen besteht. Die von Verdrängung bedrohten Bevölkerungsgruppen reichen über einkommensschwächere Haushalte bis in die Einkommensmittelschichten hinein, vor allem, wenn Kinder im Haushalt leben.
Ziel einer solchen Milieuschutzsatzung nach  § 172 (1) Nr. 2 BauGB soll die Erhaltung von in Ausstattung und Mietpreis angemessenem Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen und  die Vermeidung der Verdrängung dieser Sozialgruppen sein.

Beschlussvorschlag:

Die vom Freistaat Sachsen eingestellten Fördermittel für die Schulsozialarbeit werden genutzt, um ein Sachgebiet Schulsozialarbeit im Amt für Jugend, Familie und Bildung einzurichten. Hierfür werden 5 VzÄ  ab 01.08.2017 und weitere 5 VzÄ ab 01.08.2018 für Schulsozialarbeit neu im Stellenplan der Stadt Leipzig geschaffen. Gemeinsam mit der Bildungsagentur Leipzig werden die Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig nach den sozialindikativen Verteilungsschlüssel ausgewählt, in denen die zwölf Schulsozialarbeiter (je 0,8 VzÄ) tätig sein werden. Eine 0,5 VzÄ wird im Amt für Jugend, Familie und Bildung für das Sachgebiet Steuerung Schulsozialarbeit eingerichtet. Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen wird hierbei angewendet.

Begründung:    

Im Planentwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 des Freistaates Sachsens sind insgesamt 15 Millionen Euro zur Förderung von Schulsozialarbeit eingestellt worden. Der Anteil der in den allgemeinbildenden Schulen in Leipzig unterrichteten Schülerinnen und Schülern an der Gesamtzahl der in diesen Schularten erfassten Schüler im Freistaat Sachsen beträgt ca. 14 Prozent. Dies würde einer Förderhöhe von zirka 2,1 Millionen Euro pro Jahr entsprechen. Durch die Schaffung von zwölf zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen könnte die maximale Fördersumme komplett abgerufen werden. Gefördert werden bis maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
In der Stadt Leipzig sind bisher alle Angebote der Schulsozialarbeit bei freien Trägern angesiedelt. Dies ist bei vielen anderen Leistungsbereichen anderes. So gibt es unter anderem sowohl kommunale wie freie Erziehungs- und Suchtberatungsstellen, Kindertagesstätten, Straßensozialarbeit und offene Freizeittreffs. Wir halten es für sinnvoll, dass es auch kommunale Schulsozialangebote gibt. So könnte die Stadt Leipzig eigene Erfahrungen in diesem Angebotsfeld sammeln, die Hilfe zur Erziehung gemeinsam mit Schulsozialarbeit steuern und die Schulsozialarbeit konzeptionell weiterentwickeln. Mit der Schaffung von zehn Personalstellen für Schulsozialarbeit im Stellenplan der Stadt Leipzig, würde der Anteil der Schulsozialarbeiter bei freien Trägern immer noch bei über 80 Prozent liegen.
Das Wirkungsfeld Schulsozialarbeit strahlt unter anderen auf die Bereiche Eltern- und Familienarbeit, Schulabstinenz und Integration aus.
Gemeinsam mit der Bildungsagentur Leipzig sollen Schulen mit hohem Bedarf nach Schulsozialarbeit ausgesucht werden. Schulen mit einen hohem sozialindikativen Verteilungsschlüssel, welche noch keine Schulsozialarbeit an ihrer Schule haben sind: in Grünau die Friedrich-Fröbel-Schule, die 85. Grundschule, die Joachim-Ringelnatz-Schule und die 78. Schule, in Ost die Hans-Christian-Andersen Schule und die 24. Schule, in Nord die 39. Schule, in Nordost die 66. Schule, in Südost die 77. Grundschule und in Mitte die Pablo-Neruda Schule. Möglich ist auch Schulsozialarbeiter an den vier Förderschulen für geistig Behinderte (gB Schulen) einzusetzen.