Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig richtet drei Lern- und Spielgruppen mit je acht Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren und deren Familien ein. Dafür sind in den Haushalten 2017 und 2018 jeweils 45.000 Euro zusätzlich einzustellen. Ziel ist es, Familien mit Migrationshintergrund zu erreichen, deren 3-6 jährigen Kinder noch nicht einen Kindergarten besuchen. Darüber hinaus stehen die Förderung der Erziehungskompetenz in der Familie, Förderung des Spracherwerbs beziehungsweise der Anwendung der deutschen Sprache und der Kontakt mit anderen Familien im Vordergrund.

Begründung:
Bei den drei- bis sechs Jahre alten Kindern mit Migrationshintergrund gehen nur zirka 70 Prozent in eine Kindertageseinrichtung (zum Vergleich: bei Kindern ohne Migrationshintergrund sind dies 98,5 Prozent). Die Gründe hierfür sind vielfältig. Mit dem Einrichten von Lern- und Spielgruppen wollen wir ein niedrigschwelliges Familienangebot in Stadtteilen mit einer besonders niedrigen Quote an 3 – 6 jährigen Kindern, die in Kindertagesstätten gehen, aufbauen. Die Gruppen sollten in einer Kita oder im direkten Umfeld einer Kita angesiedelt werden und jeweils von zwei pädagogischen Fachkräften á 200 Stunden und zwei Hilfskräften á 150 Stunden pro Jahr und Gruppe betreut werden. Zielgruppe sind 3 – 6 jährige Kinder und deren Familien, die bislang keinen Kindergartenplatz in Anspruch nehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig stellt jeweils für 2017 und 2018 zusätzlich 100.000 Euro für 100 neue Sitzbänke beziehungsweise Sitzgelegenheiten und der Sanierung von Bänken im öffentlichen Stadtraum ein.
  2. Die Stadt Leipzig bemüht sich um die Gewinnung von Sponsoren für Bänke. Dies kann zum Beispiel durch eine engere Zusammenarbeit mit dem Patenschaftsprogramm „eine Bank für Leipzig“ der „Stiftung Bürger für Leipzig“ realisiert werden.
  3. Den Fachausschüssen Umwelt und Ordnung und Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule ist bis zum II. Quartal 2017 beziehungsweise 2018 vorzulegen, wo die zusätzlichen Bänke aufgestellt werden.

Begründung:

Die Stadt Leipzig wächst, nicht nur an jungen Familien sondern auch der Anteil älterer Personen nimmt zu. Von diesen Bevölkerungsgruppen kommt immer wieder die Forderung beziehungsweise die Bitte mehr Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Nach Recherche kosten die meisten Parkbänke zwischen 1.000 bis 2.000 Euro. Die 100.000 Euro sollen für die Anschaffung, Aufbau und Instandhaltung von 100 neuen, hochwertigen Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum mit langer Nutzungsdauer und der Sanierung von bestehenden Sitzgelegenheiten eingesetzt werden. Bei der Gestaltung des öffentlichen Raums muss auch das Konzept „Stadt der kurzen Wege“ mitgedacht und umgesetzt werden. Strategisch gesetzte Sitzgelegenheiten über die gesamte Stadt verteilt können dazu betragen. Weiterhin bietet der Ausbau von öffentlichen Sitzgelegenheiten eine Alternative zu den kommerziellen Angeboten in Cafés und Gaststätten.
Die „Stiftung Bürger für Leipzig“ hat ein Patenschaftsprogramm „eine Bank für Leipzig“. Hier zahlen die Bankpaten 250 Euro, damit kann eine Bank 10 Jahre gepflegt werden. Neue Bänke können dadurch allerdings nicht aufgestellt werden.

Beschlussvorschlag:

Für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts werden zu Förderung des Umbaus zu barrierearmen Wohnungen für das Haushaltsjahr 2017 und für das Haushaltsjahr 2018 jeweils 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Die Mittel werden bis zur Verabschiedung der entsprechenden Richtlinie der Landesregierung mit einem Sperrvermerk versehen.

Begründung:    

Laut dem aktuellen Sozialreport der Stadt leben in Leipzig ca. 154.000 Menschen, die über 60 Jahre alt sind. Bei den über 80-jährigen sind es knapp 38.000 Bürgerinnen und Bürgern, laut Prognose wird ihre Zahl bis zum Jahr 2025 auf knapp 50.000 ansteigen.
Ziel der Förderung des Umbaus zu barrierearmen Wohnungen ist der Erhalt von Selbstständigkeit und Lebensqualität für Menschen mit körperlicher Einschränkung.
Durch eine Unterstützung des Umbaus soll es möglich sein, länger in der eigenen Wohnung zu leben, was die übergroße Anzahl von Menschen auch so möchte.
Maßnahmen zur Schaffung barrierearmen Wohnraums (Wohnungsanpassungsmaßnahmen)  sind beispielsweise der Einbau bodengleicher Duschen und Haltegriffe, die Beseitigung von Hindernissen und Schwellen oder der Anbau von Treppenlift und Rampe. In vielen Fällen übernehmen Kranken- und Pflegekassen in Absprache mit dem Vermieter anteilig die Kosten für entsprechende Maßnahmen. Insbesondere Personen mit ungenügenden finanziellen Voraussetzungen, die nicht in der Lage sind die notwendigen Eigenmittel aufzubringen, sollen von dieser Förderung profitieren.

Beschlussvorschlag:

Auf den kw-Vermerk der 3,75 VZÄ für die Berufs- und Studienorientierung im Referat Beschäftigungspolitik wird ab dem Haushaltsjahr 2017 verzichtet.

Begründung:

Vor dem Hintergrund der steigenden Schülerzahlen und nach wie vor hoher Abbruchquoten vor allem bei der Schul- und Berufsausbildung ist es nicht zu rechtfertigen, dass die entsprechenden Stellen entsprechend der ESF-Förderperioden ein kw-Vermerk erhalten. Derzeit sind dieser Stellen aufgrund der ESF-Förderung finanziell bis 2020 gesichert, dennoch ist eine Verstetigung der Berufs- und Studienorientierung auch darüber hinaus aus unserer Sicht sinnvoll, um auf längere Sicht Schülerinnen und Schülern den Übergang in Berufsausbildung und Studium zu erleichtern. Die Verwaltung wird zudem angehalten, bei weiterhin steigenden Schülerzahlen zusätzliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Absicherung der Berufs- und Studienorientierung in Erwägung zu ziehen.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Zuwendungen des Sozialamtes für Vereine und Verbände werden 2017 und 2018 um je 100.000 Euro erhöht.
Die Zuwendungen des Gesundheitsamtes für Vereine und Verbände werden 2017 und 2018 um je 10.000 Euro erhöht.

Begründung:

Die Vereine und Verbände im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesen leisten einen wichtigen Beitrag für gesellschaftliche Teilhabe, soziales Miteinander und Beratung. Durch das Bevölkerungswachstum in der Stadt steigt auch die Anzahl der Leipzigerinnen und Leipziger, die Angebote und Hilfeleistungen der Verbände und Vereine im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesen in Anspruch nehmen. Die Förderung von Vereinen und Verbänden stagniert seit einigen Jahren im Wesentlichen – eine Erhöhung betraf zweckgebunden die Migrantenarbeit. Gleichzeitig steigen aber die Tariflöhne und Sachmittelkosten bei den Vereinen und Verbänden. Allgemein gilt: Auch wenn die Finanzaufwendungen im geplanten Haushalt nicht gekürzt wurden, haben wir es mit einer realen Kürzung zu tun, d. h. einer versteckten Kürzungspolitik. Dieser Entwicklung soll mit einer kontinuierlichen Anpassung der Fördermittel zukünftig entgegen gewirkt werden

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für die Sanierung von Sanitäranlagen in Schulen und Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Leipzig wird 2017 um 330.000 Euro und 2018 um 1.000.000 Euro angehoben. Damit stehen pro Jahr für die Sanierung von Sanitäranlagen, die noch nicht mit Fördermittel untersetzt sind, 1.000.000 Euro zur Verfügung.
Hierzu wird eine Maßnahmenliste von der Stadtverwaltung erarbeitet. Die Stadtverwaltung berichtet in den zuständigen Fachausschüssen, JSGS und S+B, einmal jährlich schriftlich über den aktuellen Stand der Umsetzung.

Begründung:

Zahlreiche Sanitäranlagen in Leipziger Schulen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand und entsprechen nicht mehr aktuellen Anforderungen. Hygienische und zeitgemäße Toiletten in Schulen stellen für viele Schüler, Lehrer und Eltern ein Qualitätsmerkmal dar. Für die Gesunderhaltung sind hygienische Schultoiletten von entscheidender Bedeutung. Durch „Toilettenvermeidung“ treten gesundheitliche Probleme wie Blasenfunktionsstörungen, Verdauungsprobleme und Verstopfungen auf. Viele Schüler vermeiden es, während der Schulzeit ausreichend zu trinken, um sich einen Gang zur Toilette zu ersparen, was gesundheitsgefährdende Dehydratisierungen nach sich ziehen kann. Der Flüssigkeitsmangel kann zumindest jedoch zu Müdigkeit, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Schüler und Lehrer verbleiben, unter anderen durch die Einführung der Ganztagesangebote, immer länger in den Schulen. Mit dem Sanierungsprogramm für Schultoiletten sollen über einen längeren Zeitraum finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Sanierungsbedarf abzubauen. Dabei werden die Schulen nach einer von der Stadtverwaltung erstellten Dringlichkeitsliste abgearbeitet, um alle Schularten gleichmäßig und nach Bedarf zu berücksichtigen.
Im Haushaltsplanenwurf für 2017 sind für die Unterhaltung von Sanitäranlagen in kommunalen Schulen und Kindertagesstätten nur noch 668.000 Euro eingestellt und für 2018 liegt der Ansatz bei 0 Euro. Wir fordern als Ansatz in beiden Jahren eine Million Euro in den Haushalt einzustellen.
Nach Aussage der Stadtverwaltung von 2014 liegt der Gesamtbedarf für die Sanierung der Sanitäranlagen in Leipziger Schulen bei ca. 13.000.000 Euro. Davon kurzfristig 6.800.000 Euro, mittelfristig 3.400.000 Euro und langfristig 2.800.000 Euro.

Beschlussvorschlag:

Für die Umsetzung der sächsischen Wohnungsbaurichtlinie, die in Leipzig Anwendung finden soll, wird eine zusätzliche Stelle im Stellenplanentwurf beim Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung befristet bis Ende 2019 eingerichtet.

Begründung:    

Die sächsische Landesregierung aus SPD und CDU hat sich auf eine Förderung von neuem sozialen Wohnraum geeinigt. Vor allem in den Regionen mit massiven Zuzug wie Leipzig und Dresden soll die Wohnungsbaurichtlinie (Richtlinie zweckgebundener Mietwohnraum – RL zMW) zur Anwendung kommen. Ziel der Förderung ist es, durch Zuschüsse Wohneinheiten im unteren bis mittleren Mietpreissegment mit Belegungsbindung zu schaffen. Erst durch eine Förderung ist es überhaupt möglich, in der Bauleitplanung  sozialen Wohnungsbau festzusetzen.
Da die Mittel für die soziale Wohnraumförderung derzeit bis 2019 zur Verfügung stehen sollen und das Gelingen der Richtlinie auch maßgebend von den bürokratischen Abläufen abhängt, soll hierfür 1 VzÄ beim Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung angesiedelt werden. Hinzu kommt, dass durch die Richtlinie die Kommunen in hohem Maße an der Antragsbearbeitung und -bewilligung beteiligt werden sollen, was nicht nur die kommunale Verantwortung stärkt, sondern auch mit zusätzlichen Aufgaben verbunden sein wird.