Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

In den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 1 Million Euro für die bauliche Unterhaltung an kommunalen Schulen eingestellt.

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die notwendigen Mittel im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zur Verfügung zu stellen, denn die Gelder wurden bereits über die Vorlage DS V/1070 „Investitionen in Schulen der Stadt Leipzig – eine zentrale Herausforderung an die Kommunalpolitik der nächsten Jahre“ beschlossen.

Begründung:

Ohne ein bedarfsgerechtes Bereitstellen der Mittel für die bauliche Unterhaltung auf Basis des berechneten Minimums von 10,44 Millionen Euro können in den Schulgebäuden und Schulsporthallen weiter nur die notdürftigen und unabweisbaren Reparaturen, nicht aber sachgerechte Bau- und Substanzerhaltung, durchgeführt werden.

Kalkulatorisch sind für die laufende bauliche Werterhaltung der Standorte des Schulnetzes Leipzig für komplexsanierte bzw. neuerrichtete Gebäude jährlich 1,2 Prozent, bezogen auf den Gesamtinvestitionsbedarf von 870 Millionen Euro nach 1990, in den Haushalt einzustellen. Für eine ausführlichere Begründung siehe DS V/1070. Darin findet sich auch das mit dieser Vorlage beschlossene Leitziel der Baustrategie, das besagt: „In der Stadt Leipzig sind alle gemäß Schulnetzplan notwendigen Standorte baulich saniert und nach neuen pädagogischen Konzepten umgestaltet. Die für diese Standorte erforderliche Bauunterhaltung ist finanziell abgesichert.“

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

Beschlussvorschlag:

Für das kommende Haushaltsjahr 2014 werden:
65 EUR für Schüler/innen und Förderschüler/innen der Klassen 1 – 4,
75 EUR für Schüler/innen in den Klassen 5 – 10 (Sekundarstufe I),
80 EUR für Schüler/innen der Klassen 11 und 12 (Sekundarstufe II)
49 EUR für Schüler/innen des Abendgymnasiums,
50 EUR für Schüler/innen der Schulen für Geistig-Behinderte,
58 EUR für Schüler/innen der Schulen für Körper-Behinderte,
58 EUR für Schüler/innen der Schulen für Lernförderung,
58 EUR für Schüler/innen der Sprachheilschule,
25 EUR für Schüler/innen der Berufsschulzentren und
25 EUR für Schüler der Berufsförderschule als Lernmittelpauschale im Plan angesetzt.

Begründung:


Am 17. April 2012 beschloss das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die Kommunen als Schulträger in Auslegung des § 38 Sächs. SchulG „Schulgeld und Lernmittelfreiheit“ verpflichtet sind. Am 17. Oktober 2012 beschloss der Stadtrat daraufhin die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 1.380.000 EUR. Für 2013 war zunächst die gleiche Summe vorgesehen.

Der Gesamtbetrag ergab sich aus der ermittelten Schülerzahl und einer von der Verwaltung als realistisch angesehenen Schülerpauschale von 40 EUR pro Schüler/Jahr. Obwohl sogar im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule erhebliche Bedenken geäußert wurden, dass die Summe zu gering angesetzt ist – der Sächsische Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Pauschale von 50 EUR – hat die Verwaltung eigenmächtig und gegen diese Bedenken lediglich eine Pauschale von 29 EUR pro Schüler/Jahr im Haushalt bereit gestellt. Die Kopierkosten wurden statt mit 5 EUR pro Schüler/Jahr auf nur einen einzigen Euro herabgesetzt.

 

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 der Stadträte Heike Böhm und Tino Bucksch

Beschlussvorschlag:
Um eine bauliche Ertüchtigung der verkehrlichen Erschließung des Pflegeheims am Zuckelhausener Ring 1a in Leipzig-Holzhausen zu ermöglichen, werden in den Haushaltsplan 2014 hierfür 62.500 Euro eingestellt.

Begründung:


Das Anfang 2011 eröffnete Pflegeheim am Zuckelhausener Ring 1a im Ortsteil Holzhausen wird derzeit über eine geschlämmte Schotterstraße verkehrlich erschlossen, die vom Verkehrs- und Tiefbauamt bereits vor Eröffnung der Einrichtung einmal verfestigt worden ist. Durch den dort entlang führenden Anliefer- und Besucherverkehr sowie den langen strengen Winter 2012/13, ist der Teil der Straße bis zum Haupteingang der Pflegeeinrichtung (ca. 60 Meter) in einem problematischen Zustand. Den Bewohnern des Heims, von denen viele zur Fortbewegung auf Gehhilfen angewiesen sind, ist es deshalb nur unter größeren Anstrengungen möglich, diese Einrichtung zu Fuß in Richtung des angrenzenden Teichs und der dort befindlichen Bank oder in Richtung Hauptstraße zu verlassen. Das Sturzrisiko ist durch den jetzigen Zustand der Straße erheblich erhöht.
Nach einer ersten Schätzung des Verkehrs- und Tiefbauamtes liegen die Kosten für die grundhafte Sanierung des benannten Teilabschnittes bei rund 250.000 Euro. Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, liegt der Ausbaubeitrag der Anlieger bei 75 Prozent, wodurch sich ein Eigenbeitrag der Stadt i.H.v. 62.500 Euro ergibt.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 der Stadträte Heiko Bär und Dietmar Kern

Beschlussvorschlag:

Im Jugendhilfeetat ist die Fortführung des „Kinder- und Jugendtreffs Leipzig-Grünau“ (KiJu), welcher sich in freier Trägerschaft befindet, im bisherigen Umfang sicherzustellen.

Deckungsvorschlag:
Umverteilung aus dem Budget des Jugendklubs „Völkerfreundschaft“ in städtischer Trägerschaft, wobei der Jugendhilfeausschuss zeitnah über die daraus entstehenden Angebotsein-schränkungen zu informieren ist.

Begründung:


Der KiJu in Grünau ist eines der wichtigsten, erfolgreichsten und gefragtesten Angebote für Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Der durch das Verwaltungsgerichtsurteil verlangte „gezielte“ Einsatz der Mittel über die Versorgungsgebiete muss auch innerhalb dieser effizient und nach den in den Planungsräumen erkannten Prioritäten erfolgen. Nach einhelliger Meinung der einschlägigen Akteure in Grünau gehören die Arbeit und die Angebote des Kinder- und Jugendtreffs zu dieser Prioritätensetzung (der Vorbeugung und Bekämpfung emotionaler Verwahrlosung) hinzu. Aber auch das Angebot des offenen Treffs wird in großem Umfang angenommen. Zuletzt waren die Aktivitäten und Angebote des KiJu´s auch entscheidend zur Entschärfung der Problemlage am Allee-Zentrum. Aufgrund dieses gewichtigen Beitrags des KiJu´s zur sozialen Infrastruktur in Grünau sind die erforderlichen Mittel zur Weiterführung aus im Sinne der Kinder- und Jugendarbeit weniger effizienten und zielgerechten Angeboten im Planungsraum zu erschließen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 von Stadträtin Ingrid Glöckner

Beschlussvorschlag:
Für die Sanierung des Haus II (Nebengebäude) sind Planungsmittel in Höhe von 150.000 EUR in den Haushalt einzustellen.

Begründung:


Das Haus II (Plattenbau) ist in einem katastrophalen baulichen Zustand. Die Fenster sind nicht mehr funktionstüchtig und müssen erneuert werden. Die Außenfassade ist undicht und es gibt im Gebäude massive Wasserschäden. Mehrere Räume (z.B. Chemiekabinett) sind aufgrund des baulichen Zustandes nicht mehr nutzbar und stillgelegt worden.
Eine Sanierung des Gebäudes, Dach, Fassade, Fenster und Gebäudetrockenlegung
ist deshalb dringend erforderlich und auch aus energetischen Gründen wirtschaftlich.
Durch eine umfassende Planung können die Investitionskosten ermittelt werden und eine Einordnung der Sanierung in den Haushalt 2015 ermöglicht werden.