Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Redner: SPD-Stadtrat Christopher Zenker

 Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

werte Kolleginnen und Kollege Stadträte,

werte Gäste!Christopher_Zenker2

 

Die vorliegende Entscheidung hat eine besondere Tragweite. Bei Beschluss findet der erste Neubau einer dauerhaften Gemeinschaftsunterkunft statt.  Diese Unterkunft wird und muss damit langfristig ein fester Bestandteil in unserem Konzept zur Flüchtlingsunterbringung sein.

Für uns als SPD-Fraktion bedeutet das, dass auch wenn sich die Flüchtlingssituation in einigen Jahren verändern sollte, diese Unterkunft bestand hat und nicht wegen ihrer Größe in Frage gestellt wird.

Um es deutlich zu sagen, ich sehe diese Entspannung nicht, denn die neu zugewiesenen Flüchtlinge werden in diesem Jahr mehr als doppelt so hoch sein als im Jahr 2014. Auch die Bilder und Berichte über das Mittelmeer oder von der Balkanroute machen deutlich, dass weiterhin viele Menschen auf der Flucht nach Europa sind.

Selbstverständlich hat sich die Situation gegenüber 2015 entspannt und man merkt, dass Politik und Verwaltung durch entsprechende Strukturen wieder geordnete Verfahren eingeleitet haben. Unterbringung und beginnende Integration laufen deutlich koordinierter und nachhaltiger als noch im letzten Jahr. Das zeigt, auch Politik und Verwaltung waren und sind handlungsfähig, auch in schwierigen Situationen.

Fast 25 Millionen Euro Investitionen sind eine stattliche Summe, die, wenn man nur die ersten 20 Jahre Nutzungsdauer veranschlagt, immer noch zu sehr hohen Kosten pro Quadratmeter führt. Demgegenüber steht jedoch auch ein Wert der geschaffen wird, ein Wert der weit über die 20 Jahre hinausgeht. Dadurch lässt sich die Investition rechtfertigen und ist wirtschaftlich.

Uns ist bewusst, dass das Mietkaufmodell für die Stadt teurer ist, als wenn wir die Kommune die Investition selber tätigen würde. Selbiges trifft auch auf Kitas zu, wenn wir diese nicht gerade selber bauen. Auch für Schulen werden Miet-Kauf-Modelle oder Schlüsselfertige Übergabe durch einen Privaten zukünftig eine Rolle spielen, da die Kommune weder finanziell noch personell in der Lage sein wird, die umfangreichen Investitionen und Baumaßnahmen zu stemmen.

Mit einem Neubau der ersten dauerhaften Unterkunft im Leipziger Süden setzen wir auch ein deutliches Signal. Wir setzen das Signal, dass wir unser Konzept ernst nehmen und Gemeinschaftsunterkünfte verteilt über die gesamte Stadt zu realisieren und auch Stadtteile und Stadtgebiete nicht ausgenommen werden, die als teurere Wohnlagen wahrgenommen werden.

Da es die letzte Entscheidung von der Sommerpause zum Bau oder zur Anmietung einer neuen Flüchtlingsunterkunft ist, möchte ich an dieser Stelle noch einmal die Forderung an das Land richten, endlich ihrer Verpflichtung nachzukommen und die finanziellen Mittel an die Kommunen, die Kosten der Flüchtlingsunterbringung anzupassen. Ich bin in diesem Zusammenhang sogar davon überzeugt, dass die Kommunen deutlich sparsamer mit den Mitteln umgehen als der Freistaat Sachsen. Im Gegensatz zum Land handelt die Kommune auch transparent, denn die Kosten für die Gemeinschaftsunterkünfte sind bekannt.

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen, denn wir benötigen weiterhin neue Gemeinschaftsunterkünfte um menschenunwürdige Unterkünfte abzulösen oder Kapazitäten für auslaufende Verträge zu schaffen. Darüber hinaus ist weiterhin damit zu rechnen, dass die Anzahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge auch in den nächsten Jahren hoch sein wird, auch wenn diese nicht wieder das Niveau von 2015 erreichen. Wir begrüßen die Investition an diesem Standort, da wir davon überzeugt sind, dass an diesem Standort mit den zu schaffenden Bedingungen vor Ort nicht nur eine menschenwürdige Unterbringung sicherstellt wird, sondern auch Integrationsarbeit gelingt.

Redner: SPD-Stadtrat Sebastian Walther

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Her Oberbürgermeister,
werte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste! Sebastian_Walther2

Es herrscht breiter Konsens im Rat darüber, dass wir das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement in unserer Stadt unterstützen wollen.
Die Anpassung der Rahmenrichtlinie an die Gegebenheiten der Zeit war daher notwendig und enthielt verwaltungsseitig bereits viele Vereinfachungen für die Antragsteller.
Getreu dem alten Wort „Gut Ding will Weile haben“ haben wir lange, mehrere Monate, über die Vorlage in den Gremien diskutiert.
Ich freue mich darüber, dass die Stadtverwaltung die Einwände der Politik ernstgenommen und die Vorlage noch einmal hinsichtlich der Änderungsanträge überarbeitet hat.

Demensprechend schlägt sich nun bereits Vieles in der Neufassung nieder, was originär politischer Wille war.
Meine Fraktion freut es besonders, dass, wenn auch nur teilweise, unser Antrag auf Einführung der Mischförderung übernommen wurde.
Damit eröffnen wir Chancen für eine Themenspezifische Förderung und gehen weg von der alleinigen Förderung nach Zielgruppen. Denn wer wollte auch ernstlich behaupten, dass es nicht auch Kultur ist, wenn etwa Senioren und Jugendliche gemeinsam singen oder den integrativen Aspekt des Sports negieren?
Damit dies aber wahrhaftig Praxis wird, werden wir ein Auge darauf haben, dass keine der Fachförderrichtlinien das Intendierte ausschließt. Im Vertrauen darauf hat meine Fraktion unseren Änderungsantrag hierzu zurück gezogen. Wir hoffen nun, dass unserem Entgegenkommen in den Vorlagen zu den Fachförderrichtlinien Rechnung getragen werden wird.

Der gemeinsame Änderungsantrag von Grünen, Linksfraktion und uns ist ebenso wie die Vorlage eine Neufassung.
Die Problematik der Freiwilligkeit von Leistungen nach Rahmenrichtlinie möchte ich hier noch einmal kurz ins Wort gehoben haben.
Entsprechend den drei Wichtungen von Aufgaben einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts handelt es sich bei den Leistungen nach Rahmenrichtlinie ausschließlich um freiwillige Aufgaben. Die Aufgaben der Stadt in der Jugendhilfe ergeben sich aus klaren gesetzlichen Regelungen, sodass von Seiten der Stadt hier kein Gestaltungsspielraum besteht, auch nicht dahingehend, freiwillige Leistungen zu pflichtigen zu erklären.
Mit der neuen Formulierung, die die Ausnahme des Jugendhilfebereichs vorsieht, ist diese Problematik nach unserem dafürhalten zumindest hinreichend geklärt. Dennoch sollten hier ggf. verwaltungsseitig redaktionelle Ergänzungen vorgenommen werden, was genau der Jugendhilfebereich umfasst, um Rechtssicherheit für Antragsteller und Stadt zu gewährleisten.

Besonders kontrovers wurde über die Höhe der Gesamtfördersumme diskutiert, bis zu welcher ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren möglich ist. Wenngleich wir Bürokratie abbauen und das Ehrenamt zeitgemäß unterstützen wollen, sprechen wir hier doch über mehr als 20 Millionen Euro jährlicher Zuwendungen an Dritte aus Steuergeldern – und wir wissen aus Erfahrung, dass selbst diese hohe Summe bei der Vielzahl der Antragsteller kaum ausreicht. Umso wichtiger ist der verantwortungsvolle Umgang mit den Mitteln – zu rechtfertigen vor dem Steuerzahler und denen, deren Anträgen alljährlich nicht vollumfänglich gefolgt werden kann.
Dazu gehört es nun einmal auch, dass die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder nachgewiesen wird. Meine Fraktion und ich sind der Überzeugung, dass durch Zuverlässigkeit und gute Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Verwaltung über Jahre Vertrauen entsteht.
Aber pauschal zu vertrauen, weil jemandem nicht 31.000, sondern nur 30.000 Euro Förderung gewährt wurden, ist schlicht gutgläubig und angesichts der im Verhältnis zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen 5.000 Euro immens höheren Summe nicht zu verantworten. Darum bitte ich Sie, den entsprechenden Änderungsantrag von Frau Körner und Dr. Märtens abzulehnen und stattdessen zumindest dem Kompromissvorschlag von 15.000 Euro zuzustimmen.
Zusammen mit einem Vorrang der Festbetragsfinanzierung wird die erhöhte Wertgrenze für ein vereinfachtes Verfahren merklichen Personalaufwuchs erfordern, um vorab die Mittelvergabe ausführlich zu prüfen, damit sich die Stadt nicht rechtswidrig verhält.
Schon aus der Kompromiss-Summe ergibt sich diese Notwendigkeit, de facto also eine Steigerung des Verwaltungsaufwands – und wiederum Mehrkosten. Denn derzeit verfügen wir lediglich über ausreichend Personal für stichprobenweise Prüfung. Aus diesem Grund halten wir es zumindest für notwendig, dass die diesbezüglichen Personalbedarfe in den Fachämtern und im Rechnungsprüfungsamt ermittelt werden.
Vertrauen kostet nun einmal Geld – und wer implizit fordert, dass Verwaltungsmitarbeiter beim Zuwendungsempfänger im Hause die Bücher prüfen, der hätte eigentlich auch erklären müssen, woher diese Mitarbeiter kommen sollen. Ich persönlich wünschte mir, die Antragsteller würden all den Zuwendungsempfängern der vergangenen Jahre, für deren Anträge die Fördertöpfe schlicht nicht ausreichten, erklären, warum jetzt für einen Wegfall der buchstäblichen Bringschuld bei der Abrechnung für Einzelne mehr Geld da ist. Meine Fraktion lehnt auch diesen Antrag ab.

Aber wir sind in weiten Teilen bereit, den benannten Vertrauensvorschuss zu geben, denn wir brauchen eine zeitgemäße Rahmenrichtlinie, zeitgemäße Fachförderrichtlinien und eine gute Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in unserer Stadt – mit gutem Glauben, aber nicht blauäugig.

Vielen Dank.

Redner: Claus Müller, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,Claus_Mueller2
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Gäste!

Was lange währt, wird hoffentlich gut. Die Landsberger Brücke – eine wichtige Verkehrsver-bindung zwischen Gohlis und Möckern auf der einen und Lindenthal und Wiederitzsch auf der anderen Seite, soll nun endlich grundlegend erneuert werden. Bis dahin war es ein langer Weg.

Als ich mich 2009 im damaligen Wahlkreis 10 wieder um ein Stadtratsmandat bewarb, wurde mir und den anderen Spitzenkandidaten seitens der LVZ ein Fragenkatalog unterbreitet. Zu meinen Zielen in der Wahlperiode, nannte ich als wichtigstes den Neubau der Landsberger Brücke. Leider passierte nichts, sie verfiel weiter und die Verkehrseinschränkungen wurden verschärft. Auf der Prioritätenliste dümpelte sie vor sich hin. Es musste also etwas geschehen.

Deshalb stellten die Stadträte aus dem Leipziger Norden (SPD, CDU und Linke) gemeinsam einen fraktionsübergreifenden Haushaltsantrag (075/13), den wir 2014 (001/14) erneuerten und präzisierten. Ein Hoffnungsschimmer zeigte sich, denn sie schob sich in der Prioritätenliste nach oben. Für den Doppelhaushalt 2015/2016 brachten die SPD-Stadtratsmitglieder Müller und Geisler einen neuen Antrag (094/16) ein, der eine Verpflichtungsermächtigung zum Ziel hatte. Alle Interessierten blieben am Ball. So führten wir auch ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter „Brückenbau“ des VTA, das sehr zielführend war und uns zeigte, dass sich etwas tun wird.

Wie gesagt, nun ist es endlich so weit. Der Ersatzneubau wird für viele Bewohner des Leipziger Nordens eine Verbesserung der Verkehrssituation erbringen. Zu hoffen bleibt, dass auch die Verlängerung der Straßenbahn Linie 4 bis zur Lindenthaler Mühle, wie geplant, nicht in Vergessenheit gerät. Natürlich muss hierfür ein separater Brückenkörper errichtet werden.

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Redner: SPD-Stadtrat Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!Christopher_Zenker2

Erst kürzlich hat der Freistaat Sachsen verkündet, dass nur 15 Prozent der Kapazitäten zur Flüchtlingsunterbringung des Landes ausgelastet sind und in der Folge angekündigt, Einrichtungen zu schließen.
Nicht selten wurde ich daher gefragt, warum die Kommune immer noch Kapazitäten aufbaut. Immer wieder erkläre ich dann den Unterschied zwischen Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunalen Unterkünften und ich schildere, dass in der Kommune zum Ende letzten Jahres / Anfang diesen Jahres Kapazitäten aufgebaut wurden, um zunächst Obdachlosigkeit zu verhindern. Dies ist gelungen, allerdings zu Lasten der humanitären Bedingungen.

Es ist gelungen, weil man auch auf Großunterkünfte wie die Messehalle 17, eine Zeltstadt und einen ehemaligen Baumarkt zurückgegriffen hat. Unterkünfte, in denen die Zustände aus meiner Sicht menschenunwürdig sind, denn sie bieten keine Privatsphäre, Krankheiten können sich dadurch leicht ausbreiten und die gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen lassen sich kaum in einem hygienischen Zustand halten. Diese Unterkünfte mit einer Kapazität von fast 1500 Plätzen müssen aus der Sicht meiner Fraktion so schnell wie möglich geschlossen werden, am besten noch vor Jahresende.

Andere Standorte, wie die Schulgebäude in der Bernhard-Göring-Straße und im Dösner Weg 27, werden schließen. sobald dort die Sanierungsarbeiten beginnen. Darüber hinaus sind die fast 350 Plätze in Pensionen schnell kündbar und auch andere Mietverträge von kurzfristig angemieteten Objekten laufen aus. Insgesamt stehen damit Kapazitäten von über 2700 Plätzen relativ kurzfristig nicht mehr zur Verfügung bzw. können, sollen und müssen frei werden.

Hinzu kommt, wenn man die Zuweisungszahlen seit Jahresanfang als Grundlage nimmt, etwa 2500 neue Geflüchtete zu uns kommen werden. Der Freistaat hält sogar weiterhin an seiner Prognose von 6895 Plätzen fest. Den Kommunen wird damit keine Planungsgröße gegeben.

Klammern wir die beiden Standorte Deutscher Platz – Zeltstadt und Schomburgkstraße – Baumarkt aus, werden mit Beschluss der vier Vorlagen an fünf Standorten etwas über 1200 Plätze geschaffen. Also bei weiten noch nicht die Plätze, die kurzfristig wegfallen und die wir aufgrund der Neuzuweisungen noch benötigen. Da reichen auch nicht die bereits im Stadtrat beschlossenen Standorte aus.

Die SPD Fraktion wir heute allen vier Vorlagen mit allen sieben Standorten zustimmen. Das hat verschiedene Gründe.

Dem Deutschen Platz und der Schomburgkstraße stimmen wir nur zu, weil die Konsequenz Obdachlosigkeit wäre. Fast 900 Menschen hätten dann kein Dach mehr über dem Kopf. Dennoch, diese Standorte müssen möglichst schnell abgelöst werden, da sie menschenunwürdig sind. Sie müssen aber auch abgelöst werden weil sie viel zu teuer sind. Während die jährlichen Platzkosten, also Miete, Betreibung, Energie, Wasser und Leistungen nach dem AsylbLG bei den beiden Notstandorten bei über 22.000 bzw. 23.000 Euro pro Platz liegen, liegen sie am Barnet-Licht-Platz und in der Eutritzscher Straße mit etwa 11.000 Euro bei lediglich der Hälfte. Noch günstiger ist der Standort Hainbuchenstraße mit Platzkosten von 9500 Euro. Es ist also nicht nur aus humanitären, sondern auch aus finanzpolitischen Gründen Irrsinn, weiter auf die Notunterkünfte zu setzen. Jeden Monat, den wir eine Notunterkunft früher schließen, spart der Freistaat Sachsen, von dem wir die Übernahme der Kosten erwarten, etwa 400.000 Euro.

Vor diesem Hintergrund werden wir auch der Interimsnutzung des Schulstandortes Karl-Heine-Straße für 17 Monate zustimmen. Dieser standen wir zunächst kritisch bis ablehnend gegenüber. Denn obwohl 1,9 Mio. Euro zur Ausstattung und Instandsetzung investiert werden müssen, damit es als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden kann, ist dieser Standort finanziell kostengünstiger als der Weiterbetrieb einer Notunterkunft auf der Alten Messe und in der Schomburgkstraße, wie die Zahlen eindrucksvoll belegen. Die notwendigen Investitionen, von denen vielleicht auch ein Teil für die anstehende Schulsanierung genutzt werden können, haben sich nach etwa fünf bis sechs Monaten amortisiert. Auch hier gilt selbstverständlich für alle Schulstandorte, die bis zum Sanierungsbeginn als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden: Durch die Unterbringung von Flüchtlingen darf es keinen Sanierungsverzug bei der Schulsanierung geben.

Der Vorlage Auenseestraße werden wir ebenso zustimmen. Wir sanieren damit ein kommunales Mehrfamilienhaus zur Unterbringung von 52 Flüchtlingen. Damit setzen wir das städtische Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen um und schaffen einen langfristen Wert. Zudem wiederhole ich es auch hier gern, sollte das Gebäude nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden, wird es eben für andere Formen von Wohnen genutzt.
Auch wenn wir noch nicht abschließend über den Berg sind, was die Unterbringung von Flüchtlingen angeht, so sind wir doch auf einem sehr guten Weg. Deshalb möchte ich die Stadtverwaltung auch darum bitten, dass endlich Schluss ist mit eilbedürftigen Vorlagen bei diesem Thema. Zudem müssen wir sukzessive zu einem geregelten Verfahren zurückkehren, bei dem wir auf Ausnahmeregelungen nicht mehr zurückgreifen.

Die SPD-Fraktion hofft, dass die Vorlagen heute eine Mehrheit finden, damit wir einen großen Schritt gehen, die Notunterkünfte in der Messehalle 17, der Zeltstadt und dem Baumarkt abzulösen, denn diese sind nicht nur humanitär problematisch, sondern auch mehr als doppelt so teuer wie andere Unterkünfte.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

Was können Bevölkerungsprognosen?
oder
Warum fällt es schwer, Schulplätze zu planen, obwohl die Kinder schon seit mindestens sechs Jahren auf der Welt sind?

Die Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2013 liegt dem heute zu beschließenden Schulentwicklungsplan (SEP) zu Grunde. Natürlich haben die Verwaltung und die Mitglieder des UA Schulnetzplan gemerkt, dass es Veränderungen gab.
In diesem Schuljahr wurden ca. 5000 Kinder eingeschult, bis 2020 sollen es bereits 6000 Kinder sein. In fünf Jahren brauen wir also Platz für ca. 40 erste Klassen mehr als heute. An vielen Schulen kann man nicht mehr einfach so eine Klasse mehr eröffnen, denn in den besonders dicht besiedelten Gebieten sind die Kapazitäten erschöpft.
Planungen wurden daraufhin immer wieder geändert. Auch in dem heute vorliegenden Plan wurden seit der Veröffentlichung im Juli 2015 zahlreiche neue Maßnahmen aufgenommen, Schulneubauen und Erweiterungen in fast allen Stadteilen sind geplant und sollen bis 2020 umgesetzt werden.
Der SEP muss sich ständig an aktuelle Entwicklungen anpassen. Deshalb haben sich auch die Fraktionen, die Ortschaftsräte, die Schulen, die Eltern und die Stadtverwaltung immer wieder Gedanken gemacht, wie besser geplant werden kann.

Kann die neue Bevölkerungsprognose vorherberechnen, welche Schullandschaft wir in Leipzig brauchen?
Wahrscheinlich nicht, so wie wir das wünschen und erwarten. Die Bevölkerungsprognose wird uns die Richtung zeigen und wir werden mit Varianten arbeiten müssen.
Für die Entwicklung des Schulnetzes gibt es sehr viele Einflüsse, die in die Berechnung einer Prognose nicht einfließen.Ute_Koehler_Siegel2
Das sind z. B.:
– Übertritte nach der 4. Klasse in Oberschulen und Gymnasien
(Die statistische Berechnung der Durchschnitte wird beachtet, aber der Freistaat erlässt die Zugangsvoraussetzungen.)
– Zuzüge in die Stadt können statistisch berechnet werden, aber das Alter der Kinder, der genaue Wohnort und die damit benötigte Schule sind nicht berechenbar
– Die Anzahl der DaZ- Klassen und die benötigten Integrationsplätze in den verschiedenen Schularten und Stadtteilen betrifft das auch
– Ebenso nicht berechenbar ist die Anzahl der Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, zumindest nicht so kleinräumig, dass es zu den Grundschulbezirken passt
– Die Zahl der Kinder, die vorzeitig eingeschult werden oder Schulen freier Trägerschaft besuchen sowie die Kinder, die im Jahr vor dem Schulbesuch umziehen

Es gibt viele Parameter, die kaum verlässlich statistisch errechnet werden können. Dennoch muss das Schulnetz funktionieren. Das wird nur gelingen, wenn die Prognosen kleinräumlich sind. Nur dann können Tendenzen im Ortsteil vorhergesehen werden und in die Planung einfließen.
Diesen Themenschwerpunkt haben auch die Fraktionen erkannt und dies in Änderungsanträgen gefordert:

SPD und CDU fordern im gemeinsamen Änderungsantrag (ÄA) eine neue Berechnungsmethode. Eine stadtteilbezogene Prognose müsste mit Hilfe des verwendetet Programms SIKURS, einem Computerprogramm zur Erstellung kleinräumlicher Bevölkerungsprognosen, möglich sein. Auch die Linken fordern in ihrem ÄA, den Stadträten, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten die Zahlen zur Kenntnis zu geben.
Das reicht uns nicht aus, wir wollen jährlich die tatsächlich im Ortsteil wohnenden Kinder erfassen, um Entwicklungen zu erkennen. Wir wissen, dass sich diese Zahlen bis zum Schuleintritt noch deutlich verändern können, aber es geht darum, Veränderungen zu erkennen und diese in die Planung der Grundschulplätze einzubeziehen. Hierbei muss auch das Amt für Stadtentwicklungen stärker einbezogen werden, denn wenn neue Wohnungen und Häuser gebaut werden, hat das auch Einfluss auch die Schülerzahlen in einem Schulbezirk.

Die Stadtverwaltung muss bei der Schulentwicklungsplanung andere Wege gehen.
Das betrifft die Berechnungsmethodik der Gesamtplanung, aber auch die Kriterien, die eben auch zum Schulbetrieb gehören.
Im Schulbetrieb ist es sicherlich möglich, eine DaZ-Klasse aufzunehmen oder über einen absehbaren Zeitraum bis zum oberen Kapazitätsrichtwert ausgelastet zu werden. Aber zum Schulbetrieb gehören nicht nur die Klassenräume, sondern auch die Turnhallen. Die Turnhallenkapazitäten gehören in die Schulentwicklungsplanung. Ebenso die Kapazitäten in den Schulmensen. Auch hier gibt es erhebliche Probleme. Im Rahmen einer Anfrage meiner Fraktion wurde mit der Stadtverwaltung eine Berechnungsgrundlage für die Auslastungsquote der Speiseräume erarbeitet. Eine Analyse aller Schulgebäude muss erfolgen, um daraus Erweiterungen und Finanzierungsbedarfe zu ermitteln. Auch die Größe der Schulhöfe und die Bedarfe für die Hortnutzung gehört in eine Schulentwicklungsplanung.

Für die neue Berechnungsmethodik erwarten wir auch Grundlagen für die Planung der Raumbedarfe für Integration, Inklusion und für DaZ-Klassen.

Die neue Schulentwicklungsplanung wird uns vor weitaus größere Herausforderungen stellen, als das in der heutigen Vorlage abzusehen ist.
Schulentwicklung darf nicht mehr Krisenplanung sein, bei der man froh ist, im nächsten Schuljahr für alle Schüler einen Platz gefunden zu haben. Schulentwicklungsplanung muss einen Rhythmus finden. Das Schuljahr beginnt am 1. August, das ist eine der wenigen absolut feststehenden Planungsparameter.
Schulentwicklungsplanung muss auch Visionen aufzeigen. In einer wachsenden Stadt darf diese Pflichtaufgabe nicht erschrecken und nur Sorgenfalten verursachen. Es wird Zeit für einen Ausblick auf Schulentwicklung 3.0.
Um uns dieser Aufgabe zu stellen, bedarf es einer Zusammenarbeit, die nicht nur geprägt ist von der Beantwortung der Fragen nerviger Stadträte, einer unsynchronisierten Vorbereitung auf das nächste Schuljahr und Vertröstungen von Schulleitern und Elternvertretern.
Nur bei der Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, mit den Eltern- und Schülervertretern und mit den Schulleitern und Lehrern, einer Zusammenarbeit der Ämter mit Ehrlichkeit, Berechenbarkeit, einem geregelten Informationsfluss und mit Respekt, bei partnerschaftlichem Miteinander – nur dann wird es gelingen, diese Mammutaufgabe zu meistern.

Wir Stadträte können keine Schulen bis zur Leistungsphase 3 planen, wir können keine Fördermittelanträge schreiben und keine Finanzplanung vorlegen. Aber wir wollen Entscheidungen mittragen, Visionen entwickeln, uns mit Schulleitern, Eltern und Schülern auseinandersetzen und dieses Thema voranbringen.
Die Bürgermeister und die beteiligten Ämter müssen deutlich enger, strukturierter und miteinander arbeiten. Hier fehlt die Koordination, auch das Personal- aber das können wir Stadträte auch nicht einstellen. Alle Bürgermeister, alle Ämter müssen sich der Aufgabe bewusst sein und entsprechend handeln. Und Sie, Herr Oberbürgermeister, müssen die Brisanz und die Entwicklungspotentiale dieser Aufgabe erkennen und straff führen.
Wir erwarten, dass die vom Land Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel vollständig ausgeschöpft werden und die Anträge dafür pünktlich eingereicht werden. Nur so können wir beim Freistaat glaubhaft dafür weiter kämpfen, dass wir die langfristige Zusage für Fördermittel mindestens auf der Höhe des ehemaligen kreisfreien Städteprogramms dringend brauchen. Der Fördermittelantrag für das geplante Gymnasium in der Karl-Heine-Straße ist hoffentlich auch dabei, bei diesem Projekt gab es schon zahlreiche Verzögerungen, deshalb muss nun auf die zügige Umsetzung gedrängt werden.

Schulentwicklung 3.0 kann aber nicht nur bei der Planung der Schulkapazitäten stehenbleiben, es muss ein Investitionsplan vorliegen, der nicht nur die Erweiterungen der Kapazitäten, sondern auch die Erhaltung der Bestandsgebäude im Blick hat.
An dieser Stelle muss auch an Schüler und Lehrer das Signal gegeben werden, dass sich die Stadt nicht nur um den Schulneubau und Erweiterungen kümmert.
Dem ÄA der Linken stimmen wir zu.
Um den Investitionsplan mit aktuellen Zahlen zu unterlegen, soll der nächste SEP bereits 2017 zur Beteiligung veröffentlicht werden. Dies ist eine Forderung aus dem ÄA der SPD und CDU (Punkt 5)

Die Anträge der Ortschaftsräte Engelsdorf, Lindenthal und Böhlitz-Ehrenberg können nach Ansicht meiner Fraktion nicht herausgelöst beschlossen werden. Die Anliegen sind nachvollziehbar, aber Synergieeffekte mit anderen Schulen und angrenzenden Stadtteilen müssen betrachtet werden. In Engelsdorf muss auch schnell auf steigende Schülerzahlen reagiert werden, daher ist eine genaue Betrachtung des Schulbezirks und gegebenenfalls eine Änderung der erste Schritt. Beide Anträge sollten als Protokollnotiz mit aufgenommen werden um im Ausschuss zügig beraten zu werden.

Zusammenlegungen von Schulbezirken sind ein Instrument, um Schulen optimal auszulasten. Dieses Instrument der Schulentwicklungsplanung kommt dem derzeitigen Mangel an Räumen und Lehrkräften entgegen. Aber Zusammenlegungen von Schulbezirken haben für meine Fraktion auch Grenzen: Wenn Schulwege zu lang werden, es zu Verschärfung von sozialen Gegensätzen führt oder nur um den Klassenteiler in der Stadt zu optimieren. Der Klassenteiler wird ja nicht nur vom Schulgesetz und dem Schulentwicklungsplan geregelt, auch der Brandschutz und die Raumgrößen spielen hier eine entscheidende Rolle.

Kurze Wege für kurze Beine, Schulen in Wohnortnähe – dafür steht meine Fraktion auch weiterhin ein, denn dieses Konzept fördert die soziale Durchmischung. Eltern, die eine weiterführende Schule auswählen, wollen eine wohnortnahe Schule. Dieses Auswahlkriterium haben wir verstanden. Bei der Einrichtung neuer Oberschulen und Gymnasien achtet meine Fraktion weiterhin darauf, dass diese dort sind, wo auch die Kinder wohnen. Das setzt ein strategisches Vorgehen beim Grundstückserwerb für soziale Infrastruktur voraus. Dieses Thema wurde im Rat schon mehrfach diskutiert, deshalb verzichte ich heute auf eine erneute Vertiefung.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die bildungspolitische Stunde auch nutzen, um dem Stadtelternrat (SER) und dem Stadtschülerrat (SSR) für die gute Zusammenarbeit zu danken. Herr Meier als Vertreter des SER und Herr Englisch als Vertreter des SSR (und seine Vorgänger) waren im UA Schulnetzplan verlässliche Partner und leisteten einen wichtigen Beitrag, um die Sichtweisen und Nöte der Eltern und Schüler darzustellen. Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit, Ihre Zeit, Ihre Geduld und Ihr Engagement.

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, die heute vorliegende Fassung des SEP ist mit der Datengrundlage nicht auf der Höhe der Zeit, aber wichtige Maßnahmen für einzelne Schulen wurden benannt. Diese müssen finanziert, geplant und umgesetzt werden. Mehr kann die Stadtverwaltung im Moment mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht leisten.
Für die Planung der nächsten Jahre wurden wichtige Weichen gestellt. Der Antrag der SPD zur Einbeziehung der LESG in den Schul- und Kitabau und der Antrag der SPD und der Linken zur Entschuldungskonzeption, das zusätzliches Geld aus der Tilgungsreduzierung für soziale Infrastruktur freigibt, sind weiterhin wichtige Grundlage zur Umsetzung des SEP.
Der Vorliegende SEP zeigt auf, was in den nächsten zwei Jahren geschafft werden muss, bevor die neue Planung mit den noch deutlich höheren Schülerzahlen vorliegt.
Die SPD-Fraktion stimmt dieser Vorlage zu.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Sprecherin für Stadtentwicklung und Bau

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadtratskolleginnen und –kollegen,Ingrid_Gloeckner2
werte Gäste!

Die Ablehnung der Stadt Leipzig als Oberzentrum zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf der Gemeinde Großpösna begründet sich allein daraus, dass hier mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Leipzig und nicht mit der Eigenbedarfsentwicklung argumentiert wird.
Dabei hat die Bürgermeisterin von Großpösna im Fachausschuss durchaus genügend Argumente für den Bedarf einer Eigenentwicklung vorgetragen. In Großpösna gibt es derzeit keine Kapazitäten für neuen Wohnraum.
Auch die Verwaltung musste einräumen, dass es ein Fehler war, dass die Gemeinde nicht den Eigenbedarf in Ihrer Begründung zum B-Plan hervorgehoben hat, sondern das Bevölkerungswachstum der Stadt Leipzig. Nach unserer Einschätzung sollte dem Anliegen der Gemeinde Großpösna stattgegeben werden, da die Gemeinde durchaus genügend Argumente für eine Eigenentwicklung hätte vortragen können. Eine erhebliche Auswirkung der geplanten Bebauung auf die Stadt Leipzig können wir nicht erkennen.
Wir sehen in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie des Oberzentrums Leipzig und der Gemeinden nicht nur in Bezug auf Wohnbauflächen.
Der Regionale Planungsverband Westsachsen wird sich künftig dieses Themas annehmen.
Wir können das nur unterstützen! Partizipiert doch die Stadt Leipzig vom Umland genauso wie die Gemeinden von der Stadt Leipzig.

Redner: SPD-Stadtrat Christopher ZenkerChristopher_Zenker2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadtratskolleginnen und –kollegen,
werte Gäste!

Die Diskussionen, mit diversen Sondersitzungen verschiedener Ausschüsse, um die beiden Vorlagen für Flüchtlingsunterkünfte in der Diezmannstraße und auf dem Prager Dreieck haben zumindest eines sehr deutlich gemacht: Es muss Schluss sein mit Eilvorlagen, die ein solches Finanzvolumen haben und eine Entscheidung mit langfristiger Bindung darstellen. Wir reden hier immerhin über ein Gesamtvolumen von bis zu 15,7 Mio. Euro.

Zudem hatte man den Eindruck, dass unter dem Druck der Eilbedürftigkeit auch nur eilig und ungenau gearbeitet wurde. Vier Fassungen haben wir für die beiden Standorte vorgelegt bekommen, das spricht eindeutig nicht für die Qualität der ersten Vorlagen.

Es war daher gut, dass wir uns die Zeit genommen haben, intensiv diese zwei Vorlagen zu diskutieren und auch, dass dadurch die Bauträger die Projekte in Ausschüssen vorstellen mussten. So konnten viele Fragen geklärt werden und bei dem einen oder anderen hat sich die Meinung zu den Vorhaben geändert.

Neben den hohen Kosten reden wir bei beiden Standorten über eine faktisch unbegrenzte Nutzungsdauer, denn wenn wir mehr als 15 Mio. Euro in die Hand nehmen, kann es nicht nur um eine Nutzung der Objekte von fünf oder noch weniger Jahren als Flüchtlingsunterkunft gehen. Wenn sich heute eine Mehrheit findet, fassen wir damit unter Umständen auch einen Beschluss für Sozialwohnungen, Studentenwohnungen, Handwerkerunterkünfte, Ausbildungswohnheime oder Obdachlosenunterkünfte. Deswegen ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass mit den überarbeiteten Vorlagen nun Konzepte vorliegen, die auf eine langfristige Nutzung abzielen. Da es nicht nur um eine Nutzung von fünf Jahren als Flüchtlingsunterkunft gehen kann, sondern eben um eine Langfristigkeit, dürfen wir auch nicht am falschen Ende sparen und sollten, wenn wir uns für einen oder beide Standorte entscheiden, eine Bauweise beschließen, die lange Bestand hat und ggf. mit geringen Aufwand für andere Nutzungsarten umgebaut werden kann. Schiffscontainer, die vielleicht billiger sind, sind für mich keine langfristige Lösung.

Auch wenn die Platzkosten am Standort Prager Dreieck höher sind als in der Diezmannstraße, ist uns als Fraktion die Entscheidung hier einfacher gefallen. Denn der Standort liegt verkehrsgünstig, relativ zentral und ist sozialräumlich gut angebunden. Zudem ist das Grundstück zwar als Gewerbegrundstück ausgewiesen, befindet aber nicht in einem Gewerbegebiet und der vorhandene B-Plan lässt problemlos eine Umnutzung als Studenten- bzw. Sozialwohnungen zu. Auch durch die Lage, angrenzend an vorhandene Wohnbebauung, ist es für eine Nachnutzung prädestiniert, zum Beispiel für Sozial- oder Studentenwohnungen.

Deutlich kontroverser haben wir die Diskussion zur Vorlage zum Standort Diezmannstraße geführt. Denn dieser Standort liegt in einem Gewerbegebiet und weist dadurch eine wesentlich schlechtere sozialräumliche Anbindung auf. Zudem erschwert die Lage im Gewerbegebiet die Nachnutzungsmöglichkeiten. Denn um unterschiedlichste Wohnformen an diesem Standort zu realisieren, müsste das Gewerbegebiet aufgegeben werden. Tut man das nicht, fallen studentisches Wohnen oder Sozialwohnungen an diesem Standort weg. Ausbildungswohnheime oder Handwerkerwohnungen wären dagegen weiter möglich.

Demgegenüber steht, dass die Platzkosten pro Flüchtling gegenüber dem Prager Dreieck um 3.000 Euro günstiger sind, dennoch reden wir über, inkl. Grundstückserwerb, fast 9 Millionen Euro. Nach etwa 17 Jahren, wenn man einen Quadratmeterpreis von 7,50 Euro als Mietkosten gegenüberstellt, wäre das Objekt refinanziert. Die verkehrliche Anbindung ist auch in Ordnung. Hinzu kommt, dass wir zwar nicht wissen, wie sich die Flüchtlingszahlen entwickeln werden, wir wissen jedoch, dass kurzfristig bis März nächsten Jahres knapp 2.000 Plätze nicht mehr zur Verfügung stehen, da zum Beispiel in ehemaligen Schulgebäuden Sanierungsmaßnahmen beginnen, damit diese wieder als Schulen genutzt werden können. Darüber hinaus sind etwa 1.500 Flüchtlinge in kommunalen Notunterkünften wie Zeltstädten, Messehallen oder ehemaligen Baumärkten untergebracht. Diese Unterbringungsform ist nicht nur unmenschlich, sie kosten uns in der Betreibung deutlich mehr, da mehr Personal im Bereich Sicherheitsdienst und Brandwachen notwendig ist. Wir sind hier schnell bei einem sechsstelligen Betrag pro Unterkunft und Jahr, die Energiekosten sind dabei noch nicht einmal erfasst. So lange wir solche eigentlich unmenschlichen und in der Betreibung teuren Objekte betreiben müssen, in den es faktisch keine Privatsphäre gibt, sollten wir weitere Kapazitäten schaffen um diese Unterkünfte abzulösen. Auch die Umstände der Unterbringung bedingen die Integrationschancen.

In Abwägung der Pro- und Contra-Argumente wird die SPD-Fraktion bei der Diezmannstraße mehrheitlich, aber nicht geschlossen für die Vorlage stimmen, weil die Argumente von jedem unterschiedlich gewichtet werden.

Dem Antrag der Linken dagegen werden wir zustimmen, da dieser nicht nur versucht die Kosten zu senken, sondern indirekt auch die Verkaufs- und Ankaufspolitik des Liegenschaftsamtes kritisiert. Denn während wir uns bei Grundstückskäufen vom Liegenschaftsamt immer wieder anhören müssen, dass der Marktpreis leider über dem Verkehrswert bzw. Bodenwert liegt und wir daher diesen Preis schlucken müssen, erfolgen Verkäufe oft zum Verkehrswert bzw. Bodenwert. Diese Doppelmoral muss ein Ende haben! Deswegen stimmen wir für den Änderungsantrag der Linken.

Unabhängig davon, wie die Abstimmungen heute ausgehen, hoffen wir, dass uns Vorlagen dieser Größenordnung und Tragweite zukünftig nicht mehr als Eilvorlagen erreichen und qualitativ besser vorbereitet sind.

Zudem erwarten wir, dass die Erfahrungen, die wir mit dem Bau einer oder beider Unterkünfte sammeln auch auf andere Bereiche, wo wir schneller werden müssen, übertragen werden. Warum nicht auch Schulen oder Sozialwohnungen in Modulbauweise errichten, bei einer Kita hat es ja auch schon geklappt. Modulbauweise ist inzwischen auch soweit aus den Kinderschuhen, dass auf individuelle Wünsche eingegangen werden kann und die Qualität vergleichbar ist mit konventioneller Bauweise.