Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Die 2. Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes formuliert ein anspruchvolles Ziel – die Senkung der pro Kopf Verschuldung bis 2020 auf unter 1000 Euro sowie die vollständige Entschuldung in 25 Jahren. Realisiert werden soll dies mit einer jährlichen Nettokredittilgung von 30 Mio. Euro im Jahr.

 

Mag man vielleicht über den Sinn oder Unsinn des Ziels einer schuldenfreien Stadt in 25 Jahren streiten. Fakt ist, unser derzeitiger Schuldenstand ist noch viel zu hoch und so eine formulierte Selbstverpflichtung der Politik und der Verwaltung (mehr ist diese Vorlage nicht) diszipliniert beim Geldausgeben ungemein.

 

Schulden machen ist ein süßes Gift, man kann sich Wünsche erfüllen ohne jemandem weh zu tun. Das böse Erwachen kommt meist erst viel später. Im Moment zahlen wir jedes Jahr ca. 80 Mio. Euro für Zins und Tilgung an die Bank. An die Bank? Wenn man bedenkt, dass sich lt. OECD-Studie vom Februar 2011 80 Prozent des Nettogeldvermögens bei 20 Prozent der Bürger befindet und an diese zahlen wir ja im eigentlichen Sinne die Zinsen, dann beschleunigt Schuldenmachen die Umverteilung von unten nach oben erheblich.

 

Doch Schuldenabbau darf nicht zum bloßen Fetisch verkommen, wie es der Freistaat Sachsen leider zu lange praktiziert hat. Schuldenabbau muss mit Augenmaß und klaren Zielvorstellungen erfolgen und entsprechend an die jeweiligen finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden, wie es unser Ergänzungsantrag fordert.

Im Übrigen hat jedes gesunde Unternehmen in der Regel auch Schulden. Man investiert in neue Maschinen und refinanziert mit den eintretenden Kosteneinsparungen die aufgenommenen Kredite. Und aus städtischer Sicht? Kaputte Schulen, Straßen oder Kindertagesstätten sind genauso eine schwere Hypothek für künftige Generationen wie Bankverbindlichkeiten. Am Ende muss immer das gesamtstädtische Vermögen im Blick behalten werden. Wichtige und notwendige Investitionen, wie in Schulen, die durch das Schulbauprogramm mit 40 Prozent gefördert werden, tragen somit auch zum Schuldenabbau gegenüber künftigen Generationen bei.

 

Die Leipziger SPD-Fraktion wird daher die Vorlage unterstützen, bittet um Zustimmung zu den Ergänzungsvorschlägen und wird sich weiterhin für eine hohe Investitionsquote sowie für einen Schuldenabbau mit Augenmaß einsetzen.

Redner: Fraktionsvorsitzender Axel Dyck

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

wir behandeln heute ein sehr ernstes und ich meine auch ein für die Verwaltung hochnotpeinliches Thema. Bei der Betreuung der so genannten „herrenlosen Grundstücke“ haben Mitarbeiter des Rechtsamtes über viele Jahre eine sich letztendlich verselbstständigende Problemlage geschaffen, die auf einen systemischen aber vor allem auf einen individuellen, möglicherweise gepaart mit fachlicher Inkompetenz oder ungenügender Qualifikation von Mitarbeitern zu begründenden, leichtfertigen Umgang des Amtes mit dem Eigentum Dritter schließen lässt.

Herrenlos heißt eben nicht gleichzeitig eigentümerlos, nur sind die rechtmäßigen Eigentümer nicht bekannt. Die uns bisher vorliegenden Berichte zeichnen kein gutes Bild des Umgangs mit dem vom Gesetzgeber anvertrauten Eigentum Dritter. Es wurden Akten schlampig geführt, in einer nicht tolerierbaren Fallzahl nicht oder zu wenig nach den eigentlichen Eigentümern gesucht und Verfahrensregeln sowie Prüfvermerke und Hinweise anderer Ämter auch ignoriert. Ich sehe hier auch eine unterschwellige Arroganz im Umgang von Ämtern und deren Mitarbeitern untereinander. Ich möchte dies an dieser Stelle aber nicht einer spezifischen Berufsgruppe zuordnen.

Durch diesen Arbeitsstil wurden Menschen quasi enteignet und andere konnten über Umwege möglicherweise hohe Gewinne erzielen. Das ist alles kein Ruhmesblatt! Auch lassen sich diese Vorgänge bedauerlicherweise nicht mehr ungeschehen machen.
Glücklicherweise müssen wir uns heute und hier nicht mit dem Fragenkreis Vorsatz und Korruption beschäftigen. Dies wäre dann tatsächlich eine andere Dimension und die müsste auch anders hier im Rat behandelt werden.

Was die Stadtverwaltung allerdings tun kann, ist die Vorgänge sauber und penibel aufzuarbeiten sowie den Kontakt zu den potentiellen Geschädigten suchen, um hier zumindest eine Teilwiedergutmachung zu erreichen. Transparenz und Offenheit, aber auch ein gewisses Maß an Demut sind hierbei geboten. Ich kann deshalb hierbei die Anstrengungen vom Oberbürgermeister und von Bürgermeister Müller, die unternommen wurden und werden, seit das Ausmaß der Verfehlungen bei der Betreuung der herrenlosen Grundstücke bekannt wurde, nur begrüßen. Und ich kann den Willen erkennen, alles auf den Tisch zu legen, um hier keine weiteren Mutmaßungen ins Kraut schießen zu lassen.

Uns Stadträten stehen seit dem vergangenen Montag nun drei weitere interne Berichte des Rechungsprüfungsamtes zur Einsicht zur Verfügen, die einen Einblick in die teils unstrukturierten Zustände im Rechtsamt geben. Das zu lesen ist wahrlich keine Freude.

Was ich den Berichten allerdings nicht entnehmen kann, sind die in den Medien verbreiteten Darstellungen, dass die Verwaltungsspitze seit über zehn Jahren vom unrechtmäßigen Verkauf der Grundstücke gewusst und sie damit quasi gedeckt hätte. Das war auch nicht der Gegenstand der Überprüfung des Rechnungsprüfungsamtes. In den Berichten geht es vielmehr um die Fragen, ob die Kommune Verwahrkonten für die Erlöse aus dem Verkauf herrenloser Grundstücke haben darf und ob die Buchungen regelkonform erfolgten. Aus diesen Anmerkungen und Bemängelungen durch das Rechungsprüfungsamt kann man selbst mit viel Fantasie nicht herauslesen, dass die Grundstücke unrechtmäßig verkauft worden seien.

Dass die Suche nach den Eigentümern in vielen Fällen nicht regelkonform und sorgfältig erfolgte, ist eine Blamage für die Stadtverwaltung. Ja, das Ausmaß an Leichtfertigkeit, mit der hier mit fremdem Eigentum umgegangen wurde, ist für mich erschreckend. Hier müssen Konsequenzen gezogen werden. Diese Ansicht teile ich mit Ihnen voll und ganz. Deshalb wird auch die SPD-Fraktion den Beschlusspunkten der Vorlage, die in der Sitzung des Rechungsprüfungsausschusses verhandelt worden sind, zustimmen. Schließlich muss das Rechtsamt endlich eine Struktur und Personalqualität bekommen, die jederzeit ein rechtskonformes Handeln auf allen Rechtsgebieten garantiert.

Aber ich denke über das Rechtsamt hinaus. Bei dem hier zu behandelnden Problemkreis handelt es sich zwar um eine komplizierte Rechtsmaterie, die nicht im Fokus der politischen Arbeit des Rates stand und nur durch die Kulmination von Einzelfällen einen systemischen Hintergrund erhielt. Daher meine Sorge, gibt es möglicherweise in anderen Verwaltungsebenen und Aufgabengebieten auch systemisch und individuell determinierte Sachlagen, die irgendwann zum Problem werden könnten? Und – haben wir in der Stadtverwaltung überall und zu jeder Zeit ausreichend qualifiziertes und mit der erforderlichen Kompetenz ausgestattetes Personal? Das ist aber ein anderes Feld, sollte uns aber zu denken geben.

Aufarbeiten und Strukturen schaffen, die einen rechtskonformen Umgang mit herrenlosen Grundstücken und wie gesagt auch auf allen anderen Rechtsgebieten garantieren haben für mich die Priorität. Und, wer einmal mit Bürgermeister Müller über diese Problemlage direkt gesprochen hat, wird feststellen, dass er den Willen hat, aufzuklären und sein Möglichstes zu tun, den Schaden, der entstanden ist zu mindern.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Bereits im Jahre 2007 hat die SPD-Fraktion in einem Antrag “Konzepte für die Entwicklung wichtiger Einfallstraßen und Magistralen“ gefordert, am Beispiel mindestens einer Hauptverkehrsstraße einen formellen Lösungsvorschlag unter Einbeziehung der betroffenen Akteure, wie Stadtbezirksbeiräte, Bürgervereine und Händlervertreter zu erarbeiten.
Das Thema ist auch nach fünf Jahren noch aktuell und wir haben deshalb mit unserem Antrag zum Haushalt 2012 gefordert, 1 Million EUR zusätzlich zur Kofinanzierung von Fördermitteln einzustellen. Diese Mittel sollten für die Sanierung der Brücken, Fuß- und Radwege sowie der Straßen an Magistralen eingesetzt werden.
Bei der Aufstellung des Haushalts 2012 gab es keinen Spielraum für die Einordnung neuer Projekte. Deshalb haben wir den Antrag in das Verfahren gebracht.

Für die Stadtentwicklung ist die Aufwertung der Magistralen von existentieller Bedeutung. Haben sie doch Auswirkung auf die Entwicklung ganzer Stadtviertel. Verfallenen, leer stehende Gebäude, beschmutzte Fassaden, Straßenlärm, kaputte Fußwege laden nicht zum Bummeln und Verweilen ein. Leider geben viele Magistralen noch immer ein trauriges Bild ab und werden deshalb nur als Durchfahrtstrassen genutzt. Nur schnell weg!
Wie die Potentiale dieser Straßenräume mit dem Einsatz entsprechender Mittel aufgewertet werden können, zeigen einige Beispiele wie z.B. die Georg-Schwarz-Straße. Das Projekt Georg-Schumann-Straße wird vor 2013 keine Gestalt annehmen. Aber der Anfang ist gemacht und ich hoffe, dass wir hier bald Ergebnisse sehen können.
Im Gegensatz zu prosperierende Stadtteilen wie den Leipziger Süden mit der Karl-Liebknecht-Straße als Boulevard, haben andere Stadtteile wie zum Beispiel Möckern und Wahren, durch den katastrophalen Zustand der Georg-Schumann-Straße zu unrecht kein gutes Image. Die Außenwirkung der angrenzenden Stadtteile wird wesentlich vom Zustand der Magistralen geprägt.
Deshalb sollte hier zukünftig ein Schwerpunkt bei der Planung der Investitionen im Haushalt erfolgen. Wir werden diesen Prozess kritisch begleiten und wenn notwendig zusätzliche Investitionen einfordern.
Wir bitten um Abstimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Die SPD-Fraktion hat sich mit dem vorliegenden Antrag sehr intensiv beschäftigt, weil es auch bei uns Stimmen gibt, die für ein Verbot sind. Aus ökologischen Gesichtspunkten halten wir sowohl gas- als auch elektrisch betriebene Wärmestrahler für sehr problematisch. Vor einem Verbot müssen wir uns jedoch auch mit den Folgen für die Stadt beschäftigen. Hierzu gehört das Flair ganzer Straßen und Stadtteile, die durch eine lebendige Kneipenlandschaft belebt werden. Hinzu kommen gastronomische Einrichtungen, die vor Ort die Lebensqualität erhöhen. Neben der Erhöhung der Lebensqualität für die Leipziger Bevölkerung tragen insbesondere Kneipenmeilen auch zur Attraktivität unserer Stadt für Touristinnen und Touristen bei, stärken unsere Wirtschaftskraft und schaffen Arbeitsplätze.

Wir können nicht einschätzen wie sich ein Verbot von Wärmestrahlern auf die Umsatzsituation der Gastronomen auswirkt und wollen nicht für ein Kneipensterben verantwortlich sein. Statt eines Verbots setzen wir daher, wie vom Interessenverband der Gastronomen angeboten, auf eine Selbstverpflichtungserklärung der Leipziger Gastronomen. Eine Selbstverpflichtung, die gemeinsam mit den Gastronomen ausgearbeitet wird, ist letztendlich auch eine Art von Bürgerbeteiligung, schließlich sind auch die Gastronomen und deren Mitarbeiter Leipziger. Die Selbstverpflichtung sollte neben Ausgleichsmaßnahmen, z.B. Baumpflanzungen, auch Regeln zum Betrieb der Wärmestrahler enthalten, so dass ein Leerlauf von Wärmestrahlern vermieden wird. Auf diesem Weg kann ein Kompromiss im Interesse der Umwelt und der Gastronomen, sowie deren Gäste erzielt werden.

Nur wenn die Selbstverpflichtung scheitert, sollte über härtere Maßnahmen nachgedacht werden. Diese sollten aus Sicht der SPD-Fraktion jedoch nicht auf ein Verbot hinauslaufen. Vielmehr könnte ein finanzieller Anreiz zum sparsameren Einsatz der Wärmestrahler gesetzt werden, indem die Sondernutzungssatzung um einen gebührenpflichtigen Tatbestand für Wärmestrahler ergänzt wird.
Wir bitten daher, den Antrag der Linken abzulehnen und um Zustimmung für unseren Antrag. Statt auf Konfrontation sollten wir auf Kooperation mit den Leipziger Gastronomen setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Vorlage „3. Altenhilfeplan“ und auf den Antrag „Neuordnung der Altenhilfe“ des Seniorenbeirats.
Was lange währt, wird (hoffentlich) gut. Heute wird der 3. Altenhilfeplan diskutiert und votiert. Allerdings sollte er dem Stadtrat bereits vor über  einem Jahr vorgelegt werden. Dies hat seine Gründe, auf die ich noch näher eingehen werde.

Altenhilfe ist nach SGB XI und XII im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge eine Pflichtaufgabe der Stadt. Auf Grund des demografischen Wandels, der Anteil älterer Menschen  wird immer größer, ist eine qualitative und quantitative Veränderung unbedingt notwendig.

Auf die einzelnen Punkte des 3. Altenhilfeplanes (z.B. Demografische Daten, Soziale Sicherung, Wohnen usw.) soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden. Wichtiger sind zwei wesentliche Ergänzungen, die neu hinzugekommen sind und in den Altenhilfeplan mit eingearbeitet wurden.

Das betrifft erstens die Erarbeitung von seniorenpolitischen Leitlinien, die auf einem Antrag der SPD-Fraktion beruhen (A 493/10). Es war an der Zeit, wichtige Kernpunkte zu formulieren, die einen roten Faden für die seniorenpolitischen Handlungsfelder bilden. Die Leitlinien wurden durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat erarbeitet. Sie sind auf den Seiten 17 bis 22 der Vorlage zu finden.

Die zweite Ergänzung floss in den Maßnahmeplan ein. Ausgangspunkt war der Antrag „Neuordnung der Altenhilfe“. Dieser Antrag, der heute auch zur Beschlussfassung vorliegt, war der erste Antrag den der Seniorenbeirat gestellt hat. Er wurde von Mitgliedern des Beirates erarbeitet, zu den Sitzungen diskutiert,  abschließend einstimmig votiert. Ziel des Antrages ist die Schaffung von Seniorenbüros in allen Stadtbezirken.  Leipzig hat auf diesem Gebiet noch großen Nachholbedarf. Andere Städte, z.B. Dresden und Hannover, haben bereits flächendeckend Seniorenbüros eingerichtet. Die Verwaltung erarbeitete einen Alternativvorschlag, der als Modellprojekt die Einrichtung eines Seniorenbüros in Grünau vorsieht und, nach sicherlich positiver Evaluierung, die Schaffung weiterer Büros plant. Der Seniorenbeirat ist der Auffassung, dass dies ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Auch die Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte und der FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule votierten diesen Antrag positiv im Sinne des Verwaltungsstandpunktes. Das Büro arbeitet erfreulicher Weise bereits in Grünau. Problematisch gesehen wird aber durch den Seniorenbeirat, dass hier bei dieser hochsensiblen und verantwortungsvollen Aufgabe zwei Mitarbeiterinnen in Form von Arbeitsgelegenheit beschäftigt sind, die nach Entgeltvariante bezahlt werden und deren Arbeitsverhältnis vermutlich nach acht Monaten endet, da es nur für diesen Zeitraum genehmigt wurde. An dieser Stelle wären fach- und sachkundige Sozialarbeiter die richtigen Personen gewesen. Deshalb ist es sinnvoll, die jetzigen Mitarbeiterinnen zu qualifizieren und ihnen eine Perspektive für die Zukunft zu geben.

Zusammengefasst kann gesagt werden, der 3. Altenhilfeplan ist ein weiterer Meilenstein einer altenfreundlichen Stadtpolitik, wobei man die kritischen Bemerkungen zum Seniorenbüro in Grünau beachten sollte.
Auch ist es nichts Neues, und dem demografischen Wandel geschuldet, das der Anteil alter und gebrechlicher Menschen in unserer Stadt steigen wird. Deshalb wird es nötig sein, den Haushalt jedes Jahr kritisch zu hinterfragen, ob für die geplanten Maßnahmen auch genügend finanzielle Mittel eingestellt sind. Und weil wir gerade beim Geld sind, für die Vereine, die sich in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit um ältere Menschen kümmern, „wird die Luft immer dünner“ da viele AGH-Maßnahmen weggebrochen sind und noch wegbrechen werden. Hier ist sehr großer Handlungsbedarf vorhanden.

Auch das sei noch angemerkt: der Seniorenbeirat leistet einen entscheidenden Anteil an Zu- und Vorarbeit für wichtige Vorhaben der Stadtverwaltung und ist als Multiplikator unverzichtbar. Viele Ämter wissen das, aber die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Seniorenbeirat kann noch verbessert werden.
Schon unsere Vorfahren wussten die Weisheit des Alters zu schätzen, darauf sollte nicht verzichtet werden.

Natürlich wird die SPD-Fraktion dieser wichtigen Vorlage und dem Antrag „Neuordnung der Altenhilfe“ zustimmen.

Redner: Heiko Bär, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren Stadträte,
verehrte Gäste,
sehr geehrter Herr Wirtschaftsbürgermeister,

in den nächsten Jahren stehen uns wegweisende Entscheidungen in der Entwicklung der mitteldeutschen Flughäfen bevor! Überkapazitäten auf der einen Seite und die neue Konkurrenz von „Berlin-Brandenburg-International“ auf der anderen Seite bringen Veränderungen und Handlungsbedarf mit sich. Für uns als Leipziger muss dabei klar sein: der Flughafen Leipzig-Halle ist der zentrale Flughafen Mitteldeutschlands sowohl im Fracht- als auch im Passagierverkehr. Und: Er ist einer der wichtigsten Standortfaktoren für die Logistikbranche und die Wirtschaftsunternehmen dieser Stadt.

Unsere Anteile an der Mitteldeutschen Flughafen AG sind mehr als ein symbolischer Beitrag. Sie sind Ausdruck und Signal an die anderen Gesellschafter, d.h. insbesondere die Bundesländer, dass Leipzig ein verlässlicher kommunaler Partner beim Betrieb und Unterhalt eines Flughafens ist. Unsere Partner – das sind die Entscheidungsträger im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt – sollen wissen, dass bei jedweder Neuordnung der Luftverkehrsinfrastruktur in Mitteldeutschland die Stadt Leipzig ein besonders hohes Interesse an der Weiterentwicklung unseres Flughafens hat und diese auch entsprechend unterstützt. Dazu gehört auch – und hier gebe ich dem Antragsteller in anderen Initiativen, die dieser entwickelt, durchaus Recht – die breite Akzeptanz in der Bevölkerung durch alle finanziell sinnvollen Lärmschutzmaßnahmen, die die wirtschaftliche Nutzung des Flughafens nicht beeinträchtigen.

Es ist aber ein fataler Irrtum, zu glauben, eine Verringerung der Anteile sei lediglich ein belangloses Signal an die Wirtschaft und bliebe in jeden Fall ohne negative Folgen. Nein, wir treffen damit eine Entscheidung, die definitiv an anderen Stellen – in den Verkehrsministerien der Bundesländer z.B. – ebenfalls entscheidungsrelevant ist. Wo würden Sie denn als Bundesland Flughafenkapazitäten konzentrieren? Dort, wo sie wissen, dass sich eine Kommune im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit beteiligt und ihr Projekt unterstützt? Oder dort, wo sie Zweifel an der Kooperation hätten, weil die Kommune eine Beteiligung oder Nichtbeteiligung als belanglose Symbolik versteht? So etwas kann ganz schnell schmerzhafte Folgen haben und zwar für wesentliche Standortkriterien, dann aber mit ganz realen Auswirkungen auf die Wirtschaft – ganz realen!

Das richtige Signal, welches der Stadtrat heute setzen muss, lautet: Genau hier, zwischen Leipzig und Halle ist der bestmögliche Standort für einen mitteldeutschen Verkehrsknotenpunkt, für einen zentralen Fracht- und Passagierflughafen, mit einem starken und verlässlichen kommunalen Partner, der sich hinter das Projekt stellt, sich beteiligt und sich auch um eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung kümmert.
Ich empfehle Ihnen deshalb die Ablehnung des Antrages.
Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Bei dem Vorliegen dieses Antrags habe ich das Gefühl, ein Déjà vu zu erleben, denn vor vier Jahren war bereits ein ähnlicher Antrag der CDU-Fraktion im Verfahren, welcher die Leipziger Polizeiverordnung ergänzen wollte, um ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Ich kann daher nur das wiederholen, was Herr Dyck bereits im Februar 2008 gesagt hat. Seien wir ehrlich, sprechen wir es aus: Es geht vordergründig gegen all die Gruppen und Einzelpersonen in unserer Stadt, die meist aus ihrer individuellen Notlage heraus vor Kaufhallen, Imbissständen und an Hausecken stehen oder an Haltestellen und auf Parkbänken sitzen und schon tagsüber ausufernd Alkohol trinken. Und das mit allen unangenehmen Begleiterscheinungen, die mir persönlich auch nicht gefallen und die Sie zum Teil in ihrem Antrag beschreiben. Sie wollen diese Menschen verdrängen, nicht um ihnen zu helfen, sondern um das ästhetische Empfinden anderer Bürger nicht zu strapazieren.

Das ist genauso pharisäerhaft, wie, wenn in anderen Staaten die Alkoholflasche in der Öffentlichkeit in einer Papiertüte versteckt wird. Wollen wir das auch? Nach dem Motto was ich nicht sehe oder weiß, macht mich nicht heiß. Nein – dieser Wunsch nach erweiterten Restriktionen ist falsch. Es ist eben nicht ein Ordnungsproblem wie Sie ausführen, sondern vorwiegend ein soziales und gesellschaftliches Problem.
Wir müssen uns also zu erst diese Fragen stellen, die natürlich in der Großstadt eine andere Dimension einnehmen und vor allem in den dörflich geprägten Randlagen unserer Stadt für Irritationen sorgen können. Obwohl auch dort rund um das örtliche Brauchtum bis zur Besinnungslosigkeit gesoffen wird. Von alt und jung.
Wir möchten das Problem weder ignorieren noch verharmlosen, denn die Sorgen vieler Menschen sind berechtigt. Ja, Alkoholabhängigkeit ist ein ernstes Problem, nicht umsonst fließen knapp 60 Prozent der Gelder der städtischen Drogenpolitik in die Behandlung und Bekämpfung dieser Sucht. Mit einer Verdrängung dieser Menschen aus dem Stadtbild werden wir das Problem nicht lösen!

Im Verwaltungsstandpunkt wird ausgeführt, dass, wenn Sie ihre eigene Begründung heranziehen würden, auf mindestens zwei der drei genannten Plätze ein Alkoholverbot rechtlich nicht zulässig wäre. So heißt es im Verwaltungsstandpunkt “Der bloße Nachweis alkoholbedingter Handlungen und Randerscheinungen wie Belästigungen der Allgemeinheit, Urinieren in der Öffentlichkeit, Vermüllung des Umfeldes, aggressives Betteln u. a., also Handlungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, reichen nicht aus um ein solches Verbot mittels Polizeiverordnung zu rechtfertigen.” Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Straftaten eine typische Folge des Alkoholkonsums außerhalb von Gaststättenflächen sind. Trotz der rechtlichen Bewertung greift die Stadtverwaltung der Analyse vorweg und will, dass wir heute die Grundlage für ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit schaffen, wahrscheinlich nur, um Konflikten aus dem Weg zu gehen. Daher können wir auch den Verwaltungsstandpunkt nur ablehnen.

Beim Antrag beschleicht einen ohnehin das Gefühl, dass es gar nicht darum ging, mögliche Plätze zu identifizieren, auf die die engen rechtlichen Vorgaben zutreffen, denn bei zwei Plätzen geht es vorrangig darum, Probleme aus unserem Blickfeld zu schaffen. Sollte es jedoch tatsächlich einen Platz geben, bei dem nach einer genauen Analyse der rechtliche Rahmen erfüllt ist, erwarten wir von der Stadtverwaltung, dass Sie initiativ auf die Fachausschüsse, den Kriminalpräventiven Rat und den Drogenbeirat zugeht und eine Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreitet. Der Vorschlag kann, muss aber nicht ordnungspolitisch sein.

Abgesehen von den rechtlichen Bedenken halten wir den permanenten populistischen Ruf nach schärferen Verordnungen für den falschen Weg, zumal dann gesellschaftlicher Frust erzeugt wird, wenn die beabsichtigten Ziele auch durch vermeintlich schärfere Maßnahmen nicht erreicht werden. Weil unter anderem schon jetzt die Ordnungswidrigkeiten nach §19 der Leipziger Polizeiverordnung nicht geahndet werden oder wegen fehlender Beweislast nicht geahndet werden können. Durch die von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene sogenannte Polizeireform wird die Situation sicher nicht besser.