Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin und Mitglied im FA Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträtinnen und Stadträte,
verehrte Gäste,

mit dieser Vorlage stellt die Stadt Leipzig die Rechtmäßigkeit der Umlage der Betriebskosten nach §15 SächsKitaG her. Dort wird festgelegt, dass maximal 30% der Personal- und Sachkosten auf die Eltern umgelegt werden dürfen.

Bei der Berechnung der Betriebskosten für das Jahr 2007 stellte sich heraus, dass die durchschnittlichen Personalkosten um 203,98€ sanken. In den letzten Jahren wurden zahlreiche junge ErzieherInnen eingestellt. Diese kosten bekanntlich weniger, als ältere, erfahrene Mitarbeiter.
Auch die Sachkosten reduzierten sich, bei den Kindergärten um durchschnittlich 6,65€ pro Platz und bei den Horten um 3,92€ pro Platz. Damit tragen die Sanierungskonzepte langsam Früchte, denn hauptsächlich begründet sich die Einsparung in diesem Bereich mit dem gesunkenen Energieverbrauch.

Nun liegt die Umlagegrenze in Leipzig wieder bei 30%, also dem höchst möglichen Betrag, den die Stadt von den Eltern abverlangen kann. Das findet meine Fraktion nicht in Ordnung und deshalb werden wir uns im Rahmen der Haushaltsplanung für 2009 für eine deutliche Absenkung der Elternbeiträge im Kindergarten einsetzen.

Der Gesamtvorlage stimmt meine Fraktion zu. Wir hoffen, dass der Änderungsantrag der CDU zur passenden Zeit auf die Tagesordnung kommt und heute zurückgezogen wird. Der Ergänzungsantrag von Bündnis90/Die Grünen ist gesetzliche Grundlage und muss deshalb nicht in der Vorlage erscheinen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion und Mitglied im FA Stadtentwicklung u. Bau

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren Stadträte, werte Gäste!

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass das Konzept autoarme Innenstadt, das 1993 auf Initiative der sozialdemokratischen Stadträte beschlossen wurde, nunmehr fortgeschrieben wird. Dass dies notwendig ist, hat die teilweise sehr emotional geführte Diskussion dieser Vorlage in der Öffentlichkeit gezeigt.

Gerade jetzt zur Weihnachtszeit, wo viele  Touristen und Gäste die Innenstadt stürmen, wird uns bewusst, dass wir eine der schönsten Innenstädte Deutschland besitzen. Deshalb ist es richtig, die Aufenthaltsqualität für Fußgänger und damit die Attraktivität durch Herausnahme des nicht notwendigen Autoverkehrs zu erhöhen.

Jeder der möchte kann sein Auto in einer der zahlreichen Tiefgaragen abstellen. Parkplätze sind inzwischen ausreichend vorhanden und es werden weitere durch die Brühlbebauung geschaffen. Sicher werden auch passionierte Autofahrer das Flanieren durch die autoarme Innenstadt künftig zu schätzen wissen, denn irgendwann sind wir doch alle Fußgänger!

Die geplanten vier getrennten Ein- und Ausfahrtsbereiche für PKW und Anlieferfahrzeuge werden letztlich auch zur Reduzierung des Autoverkehrs führen. Wichtig dabei ist, dass das Durchfahren der Innenstadt für Kraftfahrzeuge nicht mehr möglich sein wird.

In der Innenstadt muss der Fußgänger Priorität haben, auch gegenüber dem Radverkehr. Leider sind die rasenden Radfahrer immer wieder das Ärgernis  für alle, die in Ruhe durch die Stadt bummeln wollen! Deshalb ist es richtig, dass stark frequentierte Fußgängerzonen in der Innenstadt zu bestimmten Zeiten für den Radverkehr gesperrt werden. Der Handel wird es uns danken! Die meisten Radfahrer werden diese Regelung akzeptieren und ihr Fahrrad schieben oder abstellen. Dafür sollten aber auch ausreichend Fahrradbügel in räumlicher Nähe zu den Fußgängerzonen vorhanden sein. Hierzu steht noch zu wenig in der Vorlage.

Allerdings wird es  notwendig sein, die Einhaltung des Radfahrverbots zu kontrollieren, alleine Appelle an die Vernunft werden bei den Uneinsichtigen wenig nützen. Die Querung der Innenstadt mit dem Fahrrad sollte nach wie vor möglich sein. Und es wäre wünschenswert, wenn am Innenstadtring ein durchgängiger Radweg bzw. Radfahrfahrstreifen existieren würde.

Für Taxis sind Abstellplätze in ausreichender Zahl und gut einsehbar bzw. durch entsprechende Hinweisschilder erkennbar vorzusehen. Die Stellplätze sind so anzuordnen, dass Fußgängerströme beim Wenden der Fahrzeuge nicht beeinträchtigt werden.

Zum Thema Busabstellplätze haben wir zu dem vorgesehenen Platz an der Thomaskirche hinsichtlich der Zufahrt vom Dittrichring Bedenken. Die geplante Spitzkurve zur Einfahrt vom Ring muss erst ausgebaut werden, wird aber immer ein Problem darstellen. Deshalb schlagen wir  in unserem Antrag vor, die Busse südlich von der Thomaskirche abzustellen. Damit wäre die Einfahrt an der LSA Thomasgasse zu nutzen und die Ausfahrt über die jetzt gesperrte Ratsfreischulstraße zum Ring machbar.
Die Verwaltung sollte diesen Vorschlag prüfen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Rednerin: Traudl Weise, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträte und sehr geehrte Gäste!

Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Vorschlag des Verwaltungsstandpunktes, der auch unserem Änderungs-antrag entspricht.
Ja, in Schleußig haben sich junge Familien in den letzten 10 Jahren ange-siedelt, denn die Wohnortlage ist geradezu ideal für Eltern mit kleinen und schulpflichtigen Kindern. Nicht nur die Schulen und Kitas platzen in diesem Stadtteil aus allen Nähten.
Auch alle Spielplätze sind beliebte Treffpunkte geworden, nicht nur für die Kleinsten. Schließlich müssen sie ja auch noch begleitet werden.

Deshalb würden wir uns wünschen, wenn die Eltern und auch die Schleußiger sich an Angeboten von der Verwaltung und uns Stadträten ansprechen lassen. Im neu gegründeten Forum Bürgerstadt Leipzig setzen wir auf einen Trialog. Früher nannten wir das mal „Runder Tisch“. Es wäre schön, wenn wir die Elterninitiative Entenbrücke, die Bürgervereine etc. dafür gewinnen könnten. Die kleinen Schleußiger hätten es verdient.

Sehr geehrte Stadträte, unterstützen Sie unser Anliegen!
Vielen Dank!

Redner: Peter Geiling, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträtinnen und Stadträte,
verehrte Gäste!

Das Schulschwimmen ist ein wichtiger Bestandteil der sportlichen Ausbildung der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehören aber nicht nur der gesetzlich vorgeschriebene Pflichtteil im Grundschulbereich, sondern auch die so genannten freiwilligen Leistungen im Mittel- und Gymnasialbereich und insbesondere im Förderschulbereich.

Deshalb war ich Ende Juli nicht erfreut als die Kürzung des Schulschwimmens in der Zeitung stand. Auch wenn dies eine freiwillige Leistung ist hat hier die Stadtverwaltung meiner Meinung nach eine Grenze überschritten, die nicht überschritten werden darf.

Aus diesen Gründen hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt den Ausgangspunkt für das Schulschwimmen umgehend wieder herzustellen. Dieses Problem haben auch die Fraktionen CDU, Die Linke und B90/Die Grünen erkannt und etwa gleich lautende Anträge gestellt.

Nach ausführlicher Diskussion in den zuständigen Fachausschüssen hat die Stadtverwaltung in sehr kurzer Zeit einen Verwaltungsstandpunkt vorgelegt, der die Intentionen der Anträge und die Diskussion in den Fachausschüssen aufnimmt.

  • Es wird der Ausgangspunkt von 2007 für das Schulschwimmen wieder hergestellt.
  • Mit der Bildungsagentur wird enger Kontakt geschaffen über die pädagogisch zielgerichtete Verwendung des Schwimmunterrichtes und zum Erreichen einer hohen Quote der Erlangung der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen.

Die SPD-Fraktion wird deshalb den Verwaltungsstandpunkt übernehmen.

Rednerin: Ingrid Glöckner, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion und Mitglied im FA Stadtentwicklung u. Bau

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren Stadträte, werte Gäste!

Der 1987 errichtete Bowlingtreff war zu diesem Zeitpunkt quasi ein „Schwarzbau“, der so gar nicht in die typische DDR-Architektur passte. Der kantige Bau mit viel Glas und verwinkelten Räumen und Gängen wurde als Umbau der ehemaligen Umformerstation halblegal errichtet. Winfried Szigoleit hat hier den einzigen in Leipzig errichteten Gesellschaftsbau nach dem Neubau des Gewandhauses entworfen.
Die Volkssportstätte war bei den Leipzigern sehr beliebt und ist fast schon zur Legende geworden. Gab es doch außer in Berlin für DDR-Bürger keine Möglichkeit dem Freizeiterlebnis Bowling zu frönen. Deshalb gibt es immer wieder Fragen, was mit dem jetzt fast 10 Jahre leerstehenden Gebäude in Zukunft werden soll.

Erst mit der Jahresausstellung Architektur der HTWK im Oktober 2007 wurde das Gebäude kurzzeitig wieder zum Leben erweckt und ist in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt worden. Inzwischen wurde der Eingang wieder verschlossen und es gibt noch keine konkreten Vorschläge, wie das Gebäude künftig genutzt werden könnte.
Besondere Bedeutung wird der Standort mit der Inbetriebnahme des City-Tunnels und damit des Haltepunktes am Wilhelm-Leuschner-Platz bekommen. Gerade jetzt wird im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Errichtung einer Markthalle am historischen Standort die künftige Bebauung des Platzes öffentlich diskutiert.

Wir sind allerdings der Meinung, dass noch mal über die städtebauliche Entwicklung für das gesamte Areal nachgedacht werden muss, um Fehlentwicklungen zu verhindern. In diesem Zusammenhang sollte auch die künftige Nutzung des Bowlingtreffs mit betrachtet werden. Im Verwaltungsstandpunkt werden Sicherungsmaßnahmen für den Erhalt der Baussubstanz vorgeschlagen, die mit relativ geringem Aufwand den weiteren Verfall des Gebäudes aufhalten. Da erst nach der Fertigstellung des City-Tunnels die Möglichkeit besteht, geplante Maßnahmen umzusetzen, können wir diesem Vorschlag zustimmen.
Eine temporäre Nutzung durch Dritte sollte aber durchaus auch in den nächsten Jahren ermöglicht werden, damit die HTWK nicht der letzte Nutzer gewesen ist. Wir bitten um Zustimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes.

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Mitglied im BA Stadtreinigung

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
sehr geehrte Gäste!

Wieder einmal sind eine neue Abfallwirtschaftssatzung und eine neue Abfallwirtschaftsgebührensatzung zu beschließen – und wieder gibt es darüber Diskussionen.

Schwerpunkt ist diesmal nicht die Abfallwirtschaftsgebührensatzung, da es hier nur geringfügige Änderungen sowohl in positiver als auch in negativer Richtung gibt (z.B. Erhöhung um 4 Cent beim der 240 l–Behälter je Leerung, Verringerung um 86 Cent beim 1,1 m ³-MGB je Leerung). Zu beachten ist bei der Gebührenkalkulation übrigens, dass in der Berechnung immer das durchschnittlich ermittelte Gewicht je Behälter und die prognostizierte Leerungsanzahl berücksichtigt wird.

Diskussionen gibt es in diesem Jahr bezüglich der Abfallwirtschaftssatzung, die vor allem durch die Großvermieter geführt wird.
Nach der neuen Satzung fällt der Passus – der übrigens in der vorangegangenen Satzung schon angekündigt wurde – weg, dass die Abfallbehälter durch Mitarbeiter der Stadtreinigung vom Stellplatz bis zur Straße transportiert werden, wenn die Wegstrecke 15 m unterschreitet. Jetzt müssen die Behälter durch den Hauseigentümer oder durch beauftragte Dritte bereitgestellt werden. Diese Praxis ist übrigens in vielen Städten (z.B. der Großstadt Chemnitz) und Gemeinden üblich. Ich selbst stelle seit langem am Tag der Leerung den Abfallbehälter auf die Straße und stelle ihn wieder zurück. Auch bei vielen Mehrfamilienhäusern ist dies bereits üblich.
Warum nun fällt der Service der Bereitstellung weg? Wir Stadträte haben am 20.02.2008 die Vorlage Optimierung des Eigenbetrieb SRL (DS IV/2967) positiv votiert und damit den Eigenbetrieb im Rahmen der Haushaltskonsolidierung dazu aufgefordert Einsparpotenziale aufzuzeigen. Das Ergebnis war einen Lader je Fahrzeug einzusparen, dadurch war auch die Bereitstellung nicht mehr möglich.

Aber zurück zur Diskussion über die Neuregelung der Abfallwirtschaftssatzung. Das Argument, dass beim Bereitstellen der Behälter auf dem Gehweg (öffentlicher Verkehrsraum) eine Ordnungswidrigkeit begangen würde, ist eindeutig falsch, denn die Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig sieht die Bereitstellung (auch am Vorabend) eindeutig vor. Wenn dem nicht so wäre (siehe oben), hätte eine Vielzahl von Leipziger Bürgern, die das Herausstellen seit Jahren praktiziert, ständig ordnungswidrig gehandelt.

Trotzdem ist das Aufstellen sicherlich in manchen Fällen problematisch und kann zu Schwierigkeiten beim „Befüllen“ der Abfallfahrzeuge führen. Deshalb unsere erneute Frage, die schon mehrmals durch unsere Fraktion gestellt wurde: Ist es nicht möglich am Leerungstag in einem begrenzten Zeitfenster, denn die Touren sind geplant und bekannt, ein eingeschränktes Halteverbot auszuweisen? In anderen deutschen und europäischen Städten wird dies seit Jahren praktiziert.

Zusammenfassend kann ich sagen, die beiden Neufassungen der Satzungen sind notwendig und die SPD-Fraktion wird mehrheitlich zustimmen.

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!

„Leipzig ist reif, für die Entstehung von Familienzentren!“ So ist es in einer Dokumentation zu lesen, die in Folge einer Fachtagung der BBW Leipzig Gruppe vom 6. Juni 2007 zum Thema: „Familienzentren in Leipzig – Begegnungs- und Bildungsorte für die Zukunft“ entstanden ist.

Fragen wie, warum ist das überhaupt notwendig, warum als Weiterentwicklung von Kita’s, warum gerade jetzt und was sollen sie leisten bzw. worin besteht der Mehrwert von Familienzentren gegenüber bereits vorhandenen Beratungs-, Begegnungs- und Hilfsangeboten werden hierbei natürlich aufgeworfen.

Dass es hierfür gute, wenn nicht sogar sehr gute Gründe gibt, was im übrigen durch zahlreiche Praxisbeispiele, besonders aus NRW, belegt werden kann, möchte ich im Folgenden kurz erläutern:

  1. Warum sind Familienzentren überhaupt notwendig?
    Eltern und Kinder brauchen in zunehmendem Maße Unterstützung bei der Bewältigung der an sie gestellten Anforderungen, und das gilt nicht nur für die so genannten bedürftigen Familien. Das Problem überforderter Eltern, psychisch verwahrloster und verhaltensauffälliger und in ihrer Entwicklung zurückgebliebener Kinder ist schon seit geraumer Zeit auch in den Mittel- bzw. Oberschichtfamilien angekommen. Gründe hierfür sind u. a. die sehr hohen Anforderungen im Berufsleben, die sehr hohe geforderte Flexibilität und die Tatsache, das Eltern sich, aufgrund einer von der Gesellschaft geforderten sehr komplexen und anspruchsvollen Erziehungsleistung, nicht mehr allein auf die Erfahrungen ihrer eignen Erziehung verlassen können, sondern hierfür Entlastungs- und Unterstützungsangebote benötigen.
  2. Warum Familienzentren als Weiterentwicklung von Kita’s?
    Kindertageseinrichtungen sind, wie auch in der Vorlage ausgeführt wird, die einzige außerschulische Institution, die bundesweit bis zu 90 % der Familien mit Kindern aus den jeweiligen Altersstufen auf freiwilliger Basis erreicht.
    Sie sind in der Regel wohnortnah und erfahren eine große Akzeptanz von Eltern.
    Hier kann auf die unverwechselbaren Bedarfe einer unverwechselbaren Zielgruppe, nämlich die Familien des Sozialraumes reagiert werden.
  3. Warum gerade jetzt in Leipzig?
    Zum einen zielen die strategischen Ziele der Kommunalpolitik in Leipzig auf eine Stärkung der Familien ab. Zum anderen bietet die laufende Implementierung des Bildungsauftrages in Kita’s eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der Kita’s zu Familienzentren.
    Außerdem hat das im Sommer letzten Jahres ausgelaufene Projekt „Kita’s im Blick“ bereits eine hervorragende Vorarbeit geleistet und durch seine Arbeit und breite Verankerung im Netzwerk vor Ort gezeigt, das dieser Weg der genau richtige ist.
  4. Was sollen die Familienzentren leisten? Worin besteht ihr Mehrwert?
    Familienzentren sollen z.B. zu einer Qualitätssteigerung der frühkindlichen Bildung und Förderung beitragen. Sie sollen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgabe stärken bzw. sie bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungs- und Erziehungskompetenz unterstützen und den Familien bei der Überwindung von Alltagskonflikten helfen.
    Darüber hinaus sollen sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern. Ein gutes Beispiel hierfür bietet der „Kindergarten St. Ludwig“ in Ibbenbühren, dem es durch die Kooperation mit Tagespflege und dem Sozialdienst katholischer Frauen gelang, pragmatisch, flexibel und verlässlich auf den Bedarf von Eltern an unfassender Betreuung zu reagieren.
    Schließlich kann und soll ein Familienzentrum auch zu einem Ort der Begegnung zwischen den Generationen werden.
    Eigentlich kann man sagen, dass ein Familienzentrum ein Dienstleistungszentrum für Familien aus einer Hand werden soll.

Durch die Aufgabenbündelung in den Familienzentren können die Kommunen perspektivisch doppelt profitieren:

Einmal durch die Optimierung des Mitteleinsatzes und zum zweiten durch das Vermeiden von Folgekosten in dem eine frühzeitige, hochwertige und sehr stark vernetzte Präventionsarbeit für die Kinder und ihre Familien angeboten wird.

Vielleicht gelingt, es in den nächsten drei Jahren, die hier ausgewählten 10 Kita’s zu Best – Practice–Einrichtungen zu entwickeln, die dann bei der Weiterentwicklung von anderen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet zu Familienzentren unterstützend wirken können.

Meine Fraktion, die SPD-Fraktion, wird der Drucksache selbstverständlich zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!