Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Redner: Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr  Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträte
werte Gäste,

der Stadtrat hat heute vom Oberbürgermeister eine Vorlage zur Abstimmung vorgelegt bekommen, die zum einen eine Grundsatzentscheidung auf dem Weg zum Schuldenabbau der Stadt Leipzig darstellt und zum anderen ein klares Bekenntnis zum weiteren Umgang mit wichtigen städtischen Betrieben abgibt.
Für die SPD-Fraktion sind Ursache und Anlass für die Notwendigkeit zur Behandlung dieser Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt die Haushaltlage und die hohe Verschuldung der Stadt Leipzig.

Vorab deshalb einige Bemerkungen, die im Zusammenhang mit der Haushaltslage erforderlich sind. Es wird viel über die Schulden der Stadt Leipzig geredet. Ohne Zweifel ist der Schuldenstand mit fast 1.900 € je Einwohner zu hoch.  Durch die Aufwendungen für Zinsen und Tilgung wird die Handlungsfähigkeit der Stadt eingeschränkt, da diese vor allem nicht durch auskömmliche Einnahmen zu finanzieren sind.

Den Schulden stehen allerdings erhebliche Werte gegenüber, die seit der politischen Wende in Leipzig geschaffen wurden. Ich erinnere nur an umfangreichen Infrastrukturvorhaben, Neue Messe, Stadion, Arena, Bildermuseum, sanierte Schulen und, und, und. Jedes private Unternehmen würde diese Werte stolz als Aktiva in seine Bilanz aufnehmen und sich damit rühmen. In einem städtischen Haushalt sind Schulden offenbar ausschließlich eine Last und ihnen haftet der Geruch der Unanständigkeit an. Wenn Schulden gemacht werden, die der Stadt langfristigen Nutzen bringen, wie das z.B. bei Infrastrukturmaßnahmen der Fall ist, sind sie jedoch vor unserer nachfolgenden Generation zu vertreten.

Die Vorlage stellt rein formal betrachtet lediglich einen Verfahrensvorschlag dar.  Das Verfahren betrifft jedoch besonders wichtige Inhalte der Stadtpolitik.

Mit dem ersten Teil der Vorlage wird die Eröffnung des Verfahrens  zum Verkauf von maximal 49,9 % Anteile der Stadtwerke Leipzig  beschlossen. Neu in der Vorlage ist ein Kriterienkatalog, der bei der Auswahl des möglichen Partners und beim Verkauf der Anteile Berücksichtigung finden muss. Dadurch wird u.a. geregelt, dass nicht nur der zu erzielende  Preis ausschlaggebend für eine mögliche Verkaufsentscheidung sein kann.
Für die SPD-Fraktion sind die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die regionale Wertschöpfung, die Quersubventionierung des ÖPNV und eine weitere Stärkung des Wirtschaftsstandortes Leipzig von ganz besonderer Bedeutung.
Weiterhin wird im ersten Teil des Beschlusses die Verwendung des möglichen Verkaufserlöses überwiegend zur Schuldentilgung aber auch zur Kofinanzierung wichtiger Investitionsvorhaben geregelt.

Im Teil II der Beschlussvorlage wird die notwendige Entschuldung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft und die Reduzierung der städtischen Bürgschaften auf unter 300 Mill. € festgelegt. Dadurch würde eine Risikoposition unseres Haushaltes erheblich abgebaut. Dazu soll das Unternehmen Umschuldungsmaßnahem vornehmen, und auch der Verkauf von Teilbeständen kann genutzt werden. Das Dezernat VI erarbeitet als Grundlage ein Wohnungsbedarfskonzept, damit nicht an den Interessen der Stadt vorbei veräußert werden kann.
Für die SPD-Fraktion ist mit dieser Regelung der Verkauf der LWB oder auch von Geschäftsanteilen des Wohnungsbauunternehmens endgültig vom Tisch.

Der Verkauf des Eigenbetriebes Stadtreinigung bzw. dessen Integration in die LVV kann nach Ansicht meiner Fraktion nur erfolgen, wenn das Problem der Mehrwertsteuerumlage auf die Bürger verhindert werden kann. Andererseits werden wir einer Lohnreduzierung bei den Mitarbeitern in dieser Höhe zur Verhinderung der Mehrbelastung der Bürger ebenfalls nicht akzeptieren.

Neu in der Vorlage sind die im Teil III festgelegte Erarbeitung einer Konzeption zur Stärkung der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft und die Verkaufsabsicht von Minderheitsanteilen an der LVV.
Für die SPD-Fraktion stellt die beabsichtigte Stärkung der LVV, also der Leipziger kommunalen Versorgungsunternehmen insgesamt, einen ganz zentralen Punkt dieser heute zur Abstimmung eingebrachten Vorlage dar. Ich kann nur dafür werben, dass der Stadtrat mit einer qualifizierten Mehrheit der Erarbeitung einer Konzeption zur Stärkung der LVV zustimmt. Das sind eine sehr wichtige Entscheidung zum Umgang mit den großen städtischen Beteiligungen und ein klares Bekenntnis zur Zukunft der kommunalen Wirtschaftstätigkeit in der Stadt Leipzig.
Unser Ziel ist, dass die städtischen Unternehmen durch die geplante Stärkung der LVV noch besser aufgestellt werden, um eine höhere Renditeerwirtschaftung auch außerhalb der Gemeindegrenzen erreichen zu können.

Erst wenn die neue Struktur und die Aufgabenverteilung mit den Konzernbetrieben geklärt und weitgehend umgesetzt sind, wird als nächster Schritt der Verkauf einer Minderheit der Gesellschafteranteile erfolgen. Nach meiner Ansicht kann auch die Einbeziehung eines Privaten und seiner Kompetenzen in die LVV zur Stärkung der LVV führen. Dabei geht meine Fraktion ganz eindeutig von einer Minderheitsbeteiligung mit dem Ziel aus, dass die Mehrheit an den Betrieben unterhalb der LVV-Ebene im Besitz der Stadt verbleiben.

Der vorliegende Verfahrensvorschlag bedarf im Laufe der Abarbeitung weiterer sehr wichtiger Beschlüsse des Stadtrates. Diese sind:

  • Verkaufsbeschluss für den Anteilsverkauf der Stadtwerke mit Festlegung zur Mittelverwendung
  • Konzept zur Stärkung der LVV
  • Beauftragung zur Ausschreibung von Anteilen der LVV
  • Verkaufsbeschluss  für Anteile der LVV
  • Konzept zur Reduzierung der Bürgschaften der LWB

Zuvor muss zur Begleitung des Verfahrens ein Gremium unter maßgeblicher Beteiligung des Stadtrates geschaffen werden. Nur so wird der Einfluss des Stadtrates und seine ständige Information über den laufenden Stand des Verfahrens gesichert werden.

Ich verstehe die Ängste der Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen, die sie heute und zuvor in Diskussionsrunden mit uns ganz nachdrücklich zum Ausdruck gebracht haben. Durch die vorliegende Vorlage wird verständlicherweise Unruhe in die Unternehmen hineingetragen.
Auch in meiner Fraktion hat es ausgiebige und teilweise kontroverse Diskussionen im Vorfeld der heutigen Verabschiedung der Vorlage gegeben. Glauben Sie mir, gerade uns Sozialdemokraten fällt es schwer, städtisches Eigentum besonders in Hinblick auf die dort Beschäftigten und die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt zu veräußern.
Wir haben es uns in dem Prozess, der schon fast zwei Jahre andauert, nicht leicht gemacht. Wir werden dennoch heute nicht alle, jedoch mit sehr großer Mehrheit der Vorlage zustimmen.
Meine Fraktion ist sich einig, dass wir daneben ein langfristiges Konzept zur dauerhaften Verhinderung struktureller Defizite benötigen, damit solche Verkaufsvorlagen nicht zur jährlichen Gewohnheit werden und auch die Begehrlichkeiten von Freistaat und Bund auf die städtischen Vermögenswerte im Zaum gehalten werden können.

Die Vorlage stellt, wenn sie beschlossen und umgesetzt wird, die Weichen für die Entschuldung und bringt damit die Handlungsfähigkeit der Stadt  zurück. Ich hoffe deshalb auf eine breite Mehrheit in diesem Haus und damit den Nachweis, dass der Stadtrat in Leipzig handlungsfähig ist.

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,

werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!
Ich möchte es mir nicht nehmen lassen, zu dieser sehr umfangreichen und informativen Drucksache, für die ich der Verwaltung an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank aussprechen möchte, einige Anmerkungen zu machen. Aus Sicht vieler Experten und Expertinnen  wird eine gelungene Integration für Deutschland und damit auch für Leipzig ein entscheidender Faktor sein, um auch in Zukunft im globalen Wettbewerb bestehen zu können.

Die vorliegende Informationsvorlage wurde erstellt auf Grundlage eines Antrages der SPD-Fraktion vom 14.09.2005 zum Thema: „Bericht des Ausländerbeauftragten“, mit dem Verwaltungsstandpunkt um einige Fragestellungen erweitert und schließlich in der Ratsversammlung am 08.06.2006 beschlossen.
Ziel unseres Antrages war es, verwertbare Aussagen über konkrete Ansätze einer Integrationspolitik bzw. über deren konzeptionelle Grundlagen zu erhalten, um einschätzen zu können, ob der bisher eingeschlagene Weg so weitergeführt werden kann, oder ob es notwendig ist, neue bzw. andere Schritte einzuleiten, um auch in Leipzig zu einer dauerhaft erfolgreichen Integration zwischen Einwanderern und aufnehmender Bevölkerung zu gelangen.

So haben andere Großstädte, wie z.B. Stuttgart schon lange erkannt, dass sie eine integrationspolitische Gesamtstrategie benötigen, um die Integration und Partizipation ihrer Einwanderer erfolgreich gestalten zu können.
Denn, Zitat aus dem jüngst erschienenen Buch von Rita Süssmuth mit dem Titel: Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft!
„Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. … Entscheidend für das gelingen ist die kommunale Ebene, sind die Menschen vor Ort, weil dort Integration praktiziert wird oder nicht stattfindet.“
Umso mehr freut es mich und meine Fraktion festzustellen, dass aus dieser Informationsvorlage mehrere zukunftsweisende Handlungsempfehlungen für Leipzig abgeleitet werden können, als da sind:

1. Entwicklung eines Integrationskonzeptes

Insgesamt wird eingeschätzt, dass in Leipzig zwar recht gute Integrationsansätze existieren, die Erarbeitung eines städtischen integrationspolitischen Gesamtkonzeptes jedoch notwendig ist.

2. Integration als Querschnittsaufgabe verankern

Während das Referat Ausländerbeauftragter von Anfang an den Anspruch hatte, ämterübergreifend zu arbeiten, scheint dieses bis heute in vielen Ämtern und Ressorts noch nicht wirklich angekommen zu sein.
Durch eine Verankerung als Querschnittsaufgabe, sollte Integrationspolitik zu einem Faktor werden, der bei allen Planungen der Stadt Leipzig beachtet und einbezogen wird.

3. Schaffung eines „Migrantenbeirats“

–    als Plattform für eine direkte Kommunikation zwischen Migranten und Kommunalpolitikern
–    zur besseren Beteiligung von Migranten und Migrantinnen an kommunalen Entscheidungsprozessen
Aus dem zuvor gesagten ergibt sich die Notwendigkeit einer Neubewertung bzw. Aufwertung des Referats Ausländerbeauftragter durch die Anerkennung als strategisch wichtige Organisationseinheit und einer breiteren inhaltlichen Ausrichtung des Referates durch Umbenennung z.B. in „Beauftragter für Integration und Migration“.
Ich denke es gibt hier für die nächsten Jahre noch einiges zu tun.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Sehr geehrter Her Oberbürgermeister,

werte Damen und Herren Stadträte,
verehrte Gäste,
Meine Fraktion begrüßt den Antrag „Schaffung von Kindertagesstätten durch die LWB“ von Die Linke.PDS-Fraktion.
Noch erfreuter sind wir von dem weiterreichenden Verwaltungsstandpunkt.
Die bereits laufenden Abstimmungen zwischen Jugendamt und Liegenschaftsamt lassen uns auf ein baldiges Ergebnis des Prüfauftrags hoffen, denn wohnortnahe Kindergarten- und Krippenplätze werden schon jetzt dringend benötigt.
In der Untersuchung sollten jedoch alle Ortsteile mit einer Unterversorgung betrachtet werden, z. B. auch Schleußig, Wiederitzsch, Eutritzsch, Böhlitz- Ehrenberg und das Waldstraßenviertel.
Wir bitten um schnellstmögliche Vorlage des Prüfberichts noch vor der Sommerpause, damit die Ergebnisse in die Kindergarten- Bedarfsplanung für 2008 einfließen können.
Meine Fraktion stimmt dem Verwaltungsstandpunkt zum Antrag zu.

Redner: Heiko Oßwald, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
fast 18 Monate nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes, welche eine Satzungsänderung zwingend notwendig machten, liegt uns nun eine neue Vergnügungssteuersatzung vor.

Nach der alten Satzung wurden im Wesentlichen Tanzveranstaltungen, erotische Darbietungen und Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit besteuert. Nach aktueller Rechtsprechung musste für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ein neuer Steuermaßstab gefunden werden, da die pauschale Besteuerung nach der Stückzahl der Geräte nicht mehr zulässig war.
Das war nicht einfach. Bei den Sitzungen im Finanzausschuss mit zum Teil hitzigen Diskussionen um Stückzahlmaßstab, Bruttokasse, Spieleinsatz und Geldeinwurf handelte es sich wahrlich nicht um vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen.

Mit dieser neuen Satzung sind leider nicht alle Probleme vom Tisch.
Der neu gewählte Steuermaßstab Spieleinsatz, der eine wirklichkeitsnähere Besteuerung gewährleisten soll, ist mit rechtlichen Restrisiken behaftet und wird das Rechtsamt beschäftigen.
Weiterhin wird der Kontrollaufwand steigen, da der Spieleinsatz durch Auslesebelege nachzuweisen ist. Diese Überprüfung erfordert zwangsläufig mehr Personal und Vor-Ort Kontrollen, weil ansonsten eine gesetz- und gleichmäßige Besteuerungspraxis nicht gewährleistet ist. Neue Steuererklärungsvordrucke müssen ebenfalls beschafft werden.
Wie hoch bei diesem Aufwand das Nettosteueraufkommen liegen wird, ist nicht absehbar.
Fiskalpolitisch macht daher die Erhebung der Vergnügungssteuer generell wenig Sinn. Bayern hat diese Steuer bereits 1976 flächendeckend abgeschafft, viele weitere Kommunen verzichten bewusst auf die Erhebung dieser Bagatellsteuer.
Alleine ordnungs- und sozialpolitische Gründe sprechen noch für die Erhebung der Steuer, so um z.B. auf die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen Einfluss zu nehmen.

Für die Besteuerung von Tanzveranstaltungen gibt es aber keine ordnungs- oder sozialpolitischen Gründe. Tanzveranstaltungen sind Teil der kulturellen Vielfalt Leipzigs und viele Bürger bedauern, dass es zu wenige Angebote gibt. Warum soll man das Tanzvergnügen besteuern, wenn man das Vergnügen eines Opernbesuches hoch subventioniert?
Mit dem Verzicht auf die Besteuerung von Tanzveranstaltungen, wie von unserer Fraktion gefordert, wird diese Satzung ein Stück weit der Realität der heutigen Lebensverhältnisse angepasst und trägt dazu bei, dass Leipzig eine lebendige und gerade für junge Menschen attraktive Stadt bleibt.

Redner: Peter Geiling, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Damen und Herren Stadträte,  
verehrte Gäste,

heute liegt uns die Schulnetzplanung bis zum Jahr 2015 zur Beschlussfassung vor. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen ist dieser Plan aller 5 Jahre zu aktualisieren.
Seit über einem Jahr wird in der Schulnetzplanungsgruppe, den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates und in der zeitlichen Folge auch bei allen Beteiligten, beispielhaft sind hier die Schulkonferenzen, die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte genannt, über den Plan diskutiert.

Der erste im März 2006 vorliegende Entwurf musste für den Mittelschul- und Gymnasialteil vollständig überarbeitet werden, da sich durch die seit zwei Jahren veränderten Zugangskriterien zum Gymnasium die Anmeldezahlen deutlich verändert haben. Gegenüber 42% gehen jetzt 54% der Schüler ins Gymnasium. Dies wird sich unserer Meinung nach auch nicht ändern, denn in den bei PISA führenden Ländern beträgt der gymnasiale Anteil 60% und mehr.
Die Vorlage benennt stabile Schulstandorte und den aus der Entwicklung der Schülerzahlen sich ergebenden Handlungsbedarf.

Im Grundschulbereich sind die Anzahl der vorhandenen Schulen ausreichend. An einigen Schulen werden sich eventuell aufgrund der steigenden Schüllerzahlen bedarfsgerechte Anpassungen der Schulbezirke ergeben.
Die 78., 100., 75. und 31. Grundschule erhalten einen Beobachtungsstatus, da dort das Anmeldeverhalten in den nächsten Jahren abgewartet werden muss.
Im Bereich Paunsdorf sind drei Grundschulen als ausreichend zu betrachten, so dass dort über eine Aufhebung der 24. Schule nachgedacht wird. Das Thema hat und wird uns in den nächsten Monaten weiter beschäftigen. Auch für den Stadtteil Nordwest wird weiter bis 2010 eine Lösung für den Grundschulbereich Stahmeln und Wahren unter Einbeziehung der ehemaligen 58. GS diskutiert.

Im Mittelschulbereich ergeben sich die größten Veränderungen. Aufgrund der sinkenden Anmeldezahlen hatten viele Mittelschulen sehr wenige Anmeldungen. Mehreren Mittelschulen wurde deshalb vom Freistaat die Mitwirkung der 5. Klasse und teilweise für die gesamte Schule (Felix-Weise-Schule, 57. Schule und Coppi-Schule) entzogen. Der vorliegende Entwurf empfiehlt die Zusammenlegung von mehreren Mittelschulen, wobei die zu schließende Schule weiter als Außenstelle genutzt werden kann. Dies ist auch aus Kapazitätsgründen ein sinnvoller Vorschlag. Einige Beschlussvorlagen dazu liegen heute auch zur Abstimmung vor. Bei anderen, wie 68. Schule und Coppi-Schule, sind noch weitere Diskussionen erforderlich.
Auch das Thema der Gemeinschaftsschulen soll in den nächsten Jahren weiter angegangen werden.

Im gymnasialen Bereich ergeben sich keine Veränderungen. Da die Ostwald-Schule als sicherer Standort gilt, fordern wir die Verwaltung auf, umgehend eine Beschlussvorlage zur notwendigen Sanierung vorzulegen.

Durch Zusammenlegung und Umzüge werden die Bedingungen der Förderschüler in den nächsten Jahren weiter verbessert.

Bei den Berufsschulen wird durch Konzentration und teilweise Umzug auf die sinkenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren reagiert.

Der Beschluss dieser Vorlage ist sehr wichtig, da es Planungssicherheit für die Schüler und die Eltern, für die Stadt und das Land schafft und somit auch die Freigabe von Fördermittel für die Schulbauten ermöglicht.
Abschließend möchten wir uns bei den Mitarbeitern des Schulverwaltungsamtes für die akribisch und umfassend erarbeitete Vorlage bedanken.

Die SPD-Fraktion wird dieser Vorlage einstimmig zustimmen.   

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Die Mühlen der Bürokratie mahlen meist langsam, aber wehe es kommt Wind auf.
Wir stimmen heute über die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der Freien Jugendhilfe sowie von Ferienmaßnahmen und Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit ab.
So lang wie der Titel waren auch die Beratungen im Jugendhilfeausschuss und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung über die Notwendigkeit der Überarbeitung und die Begründung der Eilbedürftigkeit.

Eine Überarbeitung der Fassung aus dem Jahr 2003 begründet die Verwaltung damit, das in der alten Fachförderrichtlinie die Regelungen über die Zuschüsse für die von Freien Trägern organisierten Maßnahmen der Kinder und Jugenderholung und der internationale Arbeit nicht geregelt waren.
Wie gesagt, die Mühlen der Bürokratie mahlen manchmal etwas langsam.
Immerhin fällt der Verwaltung nach nur drei Jahren selbständig dieses Verwaltungsvakuum auf und es wird mit einer Eilvorlage ein Missstand behoben.

Jetzt kommt Wind auf, die Verwaltung kommt kräftig in Fahrt.
Sie schlägt einen pauschalen Zuschuss für die Ferienmaßnahmen von bis zu 3€ pro Person und Teilnehmer vor, obwohl in den letzten Jahren der Zuschuss maximal 2€ betrug. Dies wird mit der optimistischen Grundhaltung des Jugendamtes begründet, dass doch auch mal mehr Geld zur Verfügung stehen könnte.
Ich weiß, dass Mitarbeiter im Jugendamt generell nur mit fast grenzenlosem Optimismus ihre Arbeit ausführen können. Dennoch sah sich meine Fraktion gezwungen, einen Änderungsantrag zu verfassen, in dem der Zuschuss auf 2€ begrenzt wird. Diese Landung in der Realität fast leerer Kassen meisterte die Verwaltung mühelos und übernahm unseren Antrag.

Damit konnten wir der Verwaltung nicht den Wind aus den Flügeln nehmen, nein, jetzt kommt das Jugendamt richtig in Fahrt.
Mit den Freien Trägern wurde vereinbart, dass die heute zur Abstimmung stehende Vorlage nochmals innerhalb des nächsten Jahres im Rahmen des Fachplans Kinder- und Jugendförderung überarbeitet werden soll.
Ich hoffe nur, dass die Verwaltung die so plötzlich freigesetzte Energie zur Erstellung einer „normalen, grünen“ Vorlage nutzt und uns die Eilbedürftigkeit erspart. Meine Fraktion wird Einsicht in die Notwendigkeit zeigen und der Vorlage zustimmen.

Redner: Gunter Müller, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, die Jahresrechnung 2004 durch den Stadtrat feststellen zu lassen. Nach Einschätzung des Prüfungsamtes bietet die vorliegende Jahresrechnung eine im Vergleich zu den Vorjahren neue (positive) Qualität.
Diese Einschätzung ist sicherlich auch darin begründet, dass von den 60 Empfehlungen des Prüfungsamtes aus den vergangenen Jahren die Mehrzahl durch die Verwaltung nunmehr umgesetzt bzw. bearbeitet wurden. Zum Stichtag 31.08.2005 ergab sich insofern ein Bearbeitungsstand von 98 %.
Dissens besteht allerdings nach wie vor beim Thema Kostenrechnung. Das Prüfungsamt ist der Auffassung, dass eine Vollkostenrechnung bei sämtlichen Einrichtungen zu führen ist, die Entgelte erheben. Diesen Anforderungen kommen insbesondere Kultureinrichtungen nur unzureichend nach.

Herr Dr. Giradet, ich möchte Sie hier darauf hinweisen, dass unser Ausschuss vollumfänglich diese Ansicht des Prüfungsamtes teilt und von einer gesetzlichen Verpflichtung zur Vollkostenrechnung bei derartigen Einrichtungen ausgeht. Ich fordere Sie daher auf, insoweit zukünftig gesetzeskonformes Handeln zu gewährleisten.

Eingehen möchte ich auch auf den Prüfbericht zu den Finanzvorgängen LVV (ab Seite 116 des Schlussberichtes). Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich hiermit intensiv beschäftigt. Bereits vor einem Jahr haben wir unseren Abschlussbericht dem Oberbürgermeister zukommen lassen. Erst in der letzten Ausschusssitzung konnte mit der Verwaltung vereinbart werden, dass unser Abschlussbericht spätestens im Oktober dem Stadtrat ungekürzt zur Kenntnis gebracht wird.
Wir erwarten, dass zeitgleich Verwaltungsvorlagen eingebracht werden, die unseren Empfehlungen folgend zu einer rechtskonformen Gestaltung  der genannten Finanzvorgänge führen werden.

Nun zur Haushaltssituation 2004:
Der Haushaltsplan trat erst am 16.07.2004 wirksam in Kraft. Ab dem 21.07.2004 bestand bis zum Ende des Jahres eine haushaltswirtschaftliche Sperre. Aus diesem Grund war die Haushaltsführung nahezu ganzjährig eingeschränkt. Bereits im Januar 2004 musste ein Haushaltssicherungskonzept verabschiedet werden.
Aus alledem ist ersichtlich, wie schwierig auch im Kalenderjahr 2004 sich die Haushaltssituation darstellte.
Erlauben Sie mir einige Anmerkungen, die die Dramatik der Haushaltssituation widerspiegeln:

  1. Das Haushaltsergebnis 2004 ist wiederum defizitär. Der Fehlbetrag hat sich jedoch gegenüber den Vorjahren verringert.
    Als Ursache hierfür sind in erster Linie geringere Einnahmen zu nennen, obwohl die Steuereinnahmen leicht angestiegen waren.
  2. Die gesetzlich vorgesehene Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt wurde wieder nicht erbracht.
  3. Die Rückzahlung der fälligen Schulden konnte nicht aus den laufenden Einnahmen geleistet werden.
  4. Auch der Vermögenshaushalt schließt in 2004 mit einer Finanzierungslücke.
  5. Die Verschuldung hat gegenüber den Vorjahren wieder stärker zugenommen. Die Nettoneuverschuldung betrug 42,6 Mio. €. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug 1.843,00 €.
  6. Das verbürgte Kreditvolumen ist mit 690 Mio. € ca. 7 Mio. € niedriger als im Vorjahr. Das Bürgschaftsvolumen muss, insofern besteht Einvernehmen mit der Verwaltung, zukünftig erheblich zurückgeführt werden.
  7. Der Bestand der allgemeinen Rücklagen hat gegenüber dem Vorjahr leicht auf 34,4 Mio. € zugenommen. Im langjährigen Vergleich sind diese jedoch als zu gering einzustufen. Die gesetzliche Mindestrücklage war 2004 vorhanden.

Zusammenfassend ist anzumerken, dass die Haushaltssituation im Kalenderjahr 2004 jederzeit angespannt war. Ein leichter Aufwärtstrend war aber erkennbar. Das Prüfungsamt bestätigt der Verwaltung eine neue Qualität der Abrechnung.

Die SPD-Fraktion wird den Beschlussvorschlag vollumfänglich mittragen.

Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.