Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen/ Fraktion Freibeuter

Beschlussvorschlag:

Das Budget für LVB-Mitbaumaßnahmen und ÖPNV-Vorplanungen im Verkehrs- und Tiefbauamt wird für 2019 um 1 Million Euro und für 2020 um 2 Millionen Euro angehoben.

Begründung:
Der Stadtrat hat sich im September einstimmig zum Nachhaltigkeitsszenario als Grundlage für die Verkehrsplanung bis 2030 bekannt. Für fast alle Projekte fehlt jedoch eine planerische Grundlage. Im Jahr 2022 steht die Evaluierung des Stadtratsbeschlusses an. Bis dahin müssen die planerischen Grundlagen vorliegen. Dies ist mit der derzeitigen Mittelausstattung im VTA nicht zu erreichen.
Die Stadt Leipzig ist nicht in der Lage, bei Bauprojekten der LVB die im betroffenen Verkehrsraum wünschenswerten Maßnahmen mitzubauen, da die erforderlichen finanziellen Mittel fehlen.
Durch den Ratsbeschluss zur Vorlage „Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie – Stufe 1“, insbesondere des Tarifmoratoriums und des Bereitstellens der Mittel aus der Tilgung des Gesellschafterdarlehens für den Kitabau, fehlen bei der Stadt Leipzig finanzielle Mittel um ÖPNV-Vorplanungen und Mitbauprojekte zu finanzieren. Um allerdings mit den Mobilitätsszenarien beschlossene Ziele erreichen zu können, sind diese Mittel dringend erforderlich.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Das Budget für Sprach- und Integrationsmittlung (SprInt) für die Freien Träger wird für die Jahre 2019/20 um jeweils 35.000 Euro aufgestockt.

Begründung:
Mit Stadtratsbeschluss vom 22.6.2016 wurde das SprInt-Budget für Freie Träger geöffnet und mit 50.000 Euro ausgestattet. Momentan nutzen 21 Einsatzstellen des Gewalt- und Opferschutzes und weitere Einsatzstellen und Einrichtungen, welche Geflüchteten Beratung, Unterstützung und Betreuung anbieten, das Budget. 40.0000 Euro stehen für Einsätze zur Verfügung, 10.000 Euro fließen in die Strukturkosten. In den Beratungsstellen ist ein hoher Bedarf festzustellen. So stand bereits nach dem ersten Quartal für das Jahr 2018 ein Mehrbedarf von 9.500 Euro bei den freien Trägern, die bisher SprInt nutzen können. Die Öffnung des SprInt-Pools ist demnach ein wichtiger Schritt gewesen, um insbesondere Beratungsleistungen auch für Migrant*innen, die die deutsche Sprache (noch) nicht beherrschen, zugänglich zu machen und Hilfs- und Unterstützungsangebote inklusiv zu gestalten.

Auch Beratungsstellen, die bisher noch keinen Zugriff auf das Sprint-Budget haben, z. B. gewaltpräventive Stellen, Schuldnerberatungsstellen und Freizeittreffs, haben inzwischen Bedarf angemeldet.

Mit dem Mehrbedarf aus 2018 und den neuen Bedarfsanmeldungen ergibt sich ein Mehrbedarf von zirka je 30.000 Euro für die Jahre 2019 und 2020. Hinzu kommen die Strukturkosten in Höhe von zirka 5000 Euro.
Aufgrund des hohen Bedarfs, der nicht allein durch den Zuzug von Geflüchteten, sondern auch aufgrund notwendiger Beratungsdienstleistungen für Menschen, die über den Familiennachzug nach Leipzig kommen und zuziehende EU-Bürger*innen zustande kommt, ist eine weitere Aufstockung des Budgets unabdingbar um eine barrierefreie Kommunikation gerade in Beratungskontexten zu ermöglichen.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

1. Die Fördermittel für die freie Kunst und Kultur werden im Doppelhaushalt 2019/2020 schrittweise erhöht:
2019 um 1,6 Mio. Euro und 2020 um 3,6 Mio. Euro
2. Das erhöhte Budget für 2020 gilt – unter Berücksichtigung einer Dynamisierung von 2,5 % – als Grundlage für die Mittelfristplanung ab 2021.

Begründung:
Um die Freie Kulturszene Leipzigs in ihrer Vielfalt und Ausdifferenzierung zu erhalten, kulturelle Angebote mit dem Wachstum der Stadt weiterzuentwickeln, um in alle Stadtteile hineinwirken zu können und besonders in den Schwerpunktgebieten kulturelle Teilhabe zu ermöglichen sowie um kulturelle Bildung allen in Leipzig lebenden Menschen zugänglich zu machen, müssen die Fördermittel für die Freie Kunst und Kultur dringend an die aktuell bestehenden und die wachsenden Bedarfe der Kulturträger und der Stadt angepasst werden. Allein zur Gewährleistung von Mindestlöhnen für die Kulturakteure, der Einhaltung von Honoraruntergrenzen und angemessener Vergütungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Berufsverbände müssen die von der Stadt Leipzig geförderten Kulturprojekte finanziell besser ausgestattet werden. Daneben erhöhen die steigenden Raummieten in Leipzig sowie steigende Nebenkosten, Sach- und Transportkosten die finanziellen Bedarfe für freie und institutionell geförderte Kulturprojekte. Diese erhöhten Bedarfe, die allein den Erhalt bestehender gewachsener kultureller Strukturen in unserer Stadt sichern, können im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Freie Szene und der jährlichen Erhöhung um 2,5 % nicht abgedeckt werden. Dem Kulturamt liegen zahlreiche dringende Mehrbedarfe von institutionell geförderten Kulturträgern sowie von freien Projektträgern vor, die aufgrund fehlender Fördermittel zum Teil seit Jahren immer wieder aufgeschoben werden müssen (u. a. Unikatum Kindermuseum, Bandcommunity, Neue Musik Leipzig, Lindenfels Westflügel, INSPIRATA und Ariowitsch-Haus). Nicht selten geht es dabei um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit durch Sicherung der Personalstruktur und Instandhaltung der Gebäude bzw. Räume. Auch die neuen Förderinstrumente der 2017 vom Stadtrat beschlossenen Fachförderrichtlinie Kultur, wie z. B. die Konzept- und Debütförderung, fanden mangels finanzieller Ausstattung im Förderverfahren für 2018 keine Anwendung, was letztlich bedeutet, dass der Wille des Stadtrates nicht umgesetzt wird. Ebenso konnte die neu eingeführte zweite Antragsfrist nur mit einer sehr geringen Fördersumme untersetzt werden.

Um kulturelle Teilhabe zukünftig für alle Bevölkerungsgruppen unserer zunehmend diversen Stadtgesellschaft zu sichern, gilt es aber nicht nur kulturelle Angebote zu erhalten, sondern diese stadträumlich differenziert und vor allem inklusiv weiterzuentwickeln und auszubauen wie u. a. im INSEK angedacht. Dazu muss in die Freie Kultur investiert werden, denn nicht zuletzt leistet sie einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur und zum Zusammenhalt in unserer Stadt.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Im denkmalgeschützten Robert-Koch-Park in Grünau, der gegenwärtig eine Liegenschaft des Städtischen Klinikums St. Georg ist, sollen im Rahmen des Projekts „Kultur und Bildung für ALLE“ zwei Gebäude für eine öffentliche Nutzung unter Berücksichtigung der Auflagen für Barrierefreiheit und Brandschutz umgebaut werden. Sie sollen ein soziokulturelles Zentrum und Mehrgenerationenhaus (ehemalige Chefarztvilla) und ein Bürgercafé als barrierefreien Treffpunkt (ehemaliges Kutscherhaus) aufnehmen. Die Gebäude stehen unter Denkmalschutz und sind derzeit dem weiteren Verfall ausgesetzt.

Für das Vorhaben werden auf der Grundlage von bereits vorhandenen Planungsunterlagen für eine bis Dezember entstehende Machbarkeitsstudie des Amts für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) im Doppel-Haushalt 2019/2020 der Stadt Leipzig folgende Investitionsmittel eingestellt:

2019: 750.000 Euro
2020: 750.000 Euro

Begründung:
Es geht zum einen um die stufenweise Rettung eines denkmalgeschützten, rund 100 Jahre alten Parkensembles inmitten eines der größten Plattenbaugebiete der Bundesrepublik. Das für die Gebäudenutzung und Pflege des Robert-Koch-Parks zuständige Städtische Klinikum St. Georg ist objektiv überfordert, die Gebäude zu erhalten bzw. in einen nutzungsfähigen Zustand zu versetzen. Das gilt ebenso für eine angemessene Pflege des Robert-Koch-Parks. Deshalb will sich das Klinikum St. Georg möglichst schnell von großen Teilen der Liegenschaft trennen.

Das von Haus Steinstraße e. V. entwickelte Projekt „Kultur und Bildung für ALLE“, das von mehreren Ämtern befürwortet und unterstützt wird, beinhaltet am Standort Grünau die Vision einer inklusiven Kultur-, Bildungs- und Bürgerarbeit. Grünau ist ein Stadtteil mit großen
sozialen Problemlagen und verfügt mit ca. 55.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über keine ausreichenden Angebote für Kultur und Bildung. So gibt es in Grünau-Mitte eine Quote von Schulabgängern ohne Abschluss von 30 %, Sprachauffälligkeiten im KiTa-Alter von 36 %, Arbeitslosenquote von 18,4 %, Migrantenquote von 32 %, eine Jugendquote (0-15 Jahre) von 26,8 %, während die Altenquote im Grünau-Ost (ab 65 Jahre und mehr) 85,6 % beträgt.

Im aktuellen Stadtentwicklungskonzept sind für den Stadtteil Grünau die Stärkung der Bildungslandschaft, der Freizeitangebote und der Stadteilkultur als zentrale Herausforderungen benannt. Ein neues soziokulturelles Zentrum und Mehrgenerationenhaus sowie ein Bürgercafé folgen darüber hinaus langjährigen Bürgerwünschen nach niveauvollen Begegnungsorten in Grünau.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „Sankt Georg“ führt die Investition Poliklinik am Standort Delitzscher Str. durch. Die Investition kostet ca. 15 Millionen Euro und umfasst die Jahre 2019-2021. Für das Haushaltjahr 2019 werden 1 Mio. € für die Planung und für das Haushaltjahr 2020 3 Mio. € an Eigenmitteln bereitgestellt.

Begründung:
Um die Wettbewerbsfähigkeit für das städtische Krankenhaus zu sichern, ist als Eingangsportal auch eine Poliklinik oder ein MVZ notwendig. Alle Krankenhäuser in Leipzig verfügen seit einigen Jahren darüber. Es ist wichtig, dass diese Investition nicht durch die gGmbH sondern den Eigenbetrieb finanziert wird. Dadurch gewinnt die gGmbH finanzielle Spielräume. Für die Poliklinik ist ein Neubau, der kreditfinanziert wird, notwendig. Die 3 Mio. € sind der Eigenmittelzuschuss zur Kreditfinanzierung.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes (gemäß Fachförderrichtlinie Beschluss Nr. VI-DS-03794) wird in 2019 und 2020 um je 500.000 € erhöht.

Die Dynamisierung der Fördermittelsumme wird ab 2020 auf Basis des jeweiligen Vorjahres um jährlich 2,5 % erhöht.

Begründung:
Vereine übernehmen freiwillige Aufgaben der Kommune z. B. Betreuung von Senior/innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete u. a. Diese Vereine haben aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben und starker Inanspruchnahme festangestellte Mitarbeiter/innen (Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen, Sachbearbeiter/innen u. a.) Eine Erhöhung der Personalkosten konnte mehrere Jahre nicht vorgenommen werden. Vergleicht man die Gehälter mit dem TVöD, so liegen diese bei ca. 80 %. Mit dieser Personalkostenerhöhung sollen mindestens 90 % des TVöD für die Leistung bezahlt werden. Hinzu kommt, dass häufig nur 30 Stunden angeboten werden, da sonst das Angebot durch fehlende finanzielle Mittel eingeschränkt werden muss.

Der starke Anstieg der Bevölkerung in den letzten drei Jahren macht einen Ausbau bestehender Projekte und die Aufnahme neuer Projekte notwendig. Ein permanent gleichbleibendes Förderniveau hätte hingegen Leistungseinschränkungen und einen eklatanten Fachkräftemangel bei steigendem Eigenmitteleinsatz zur Folge.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen im Bereich des Gesundheitsamtes (gemäß Fachförderrichtlinie Beschluss Nr. VI –DS– 03773) wird 2019 und 2020 um je 100 000 € erhöht.

Diese Summe wird wie folgt verwendet:
– 80 000 € zur Erhöhung der Personalkosten festangestellter Mitarbeiter/innen und Erhöhung von Aufwandsentschädigungen bei Honorarkräften
– 20 000 € für Projekte von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen notwendig sind.

Begründung:
Vereine übernehmen freiwillige Aufgaben der Kommune z. B. AIDS-Hilfe, Schwangerschaftskonfliktberatung u. a. Diese Vereine haben aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben und starker Inanspruchnahme festangestellte Mitarbeiter/innen (Sozialarbeiter/ innen, Erzieher/innen, Sachbearbeiter/innen u. ä.) Eine Erhöhung der Personalkosten konnte mehrere Jahre nicht vorgenommen werden. Vergleicht man die Gehälter mit dem TVÖD, so liegen diese bei 75 – 80 %. Mit dieser Personalkostenerhöhung sollen mindestens 90 % des TVöD für die Leistung bezahlt werden. Hinzu kommt, dass häufig nur 30 Stunden angeboten werden, da sonst das Angebot durch fehlende finanzielle Mittel eingeschränkt werden muss.
Der starke Anstieg der Bevölkerung in den letzten drei Jahren macht einen Ausbau bestehender Projekte und die Aufnahme neuer Projekte notwendig.