Redner: Tino Bucksch, Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,
werter Bürgermeister Albrecht,
sehr geehrte Gäste auf der Tribüne!

Die Frage, wozu wir den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig-Engelsdorf (KEE) brauchen, lässt sich anhand der aktuellen Arbeitslosenzahlen in Leipzig einfach beantworten. Wir haben ca. 72.000 Leistungsempfänger im SGB II-Bereich, ca. 43.000 Bedarfsgemeinschaften, ca. 54.000 ALG II-Empfänger, ca. 32.000 Aufstocker und ca. 22.000 Arbeitslose im SGB II. Wir haben ein Problem!

75 Prozent der Jobcenter-Kunden sind sogenannte marktferne Arbeitslose. Für das Jahr 2013 standen 2.500 Teilnehmerplätze im Bereich der öffentliche Beschäftigung zur Verfügung. 2014 werden es nur 2.000 sein. Eine weitere Einschränkung ist, dass die AGH-MAE und FAV-Maßnahmen Nachrangigkeit gegenüber allen anderen Eingliederungsleistungen des Jobcenter besitzen. Und sie besitzen eine Zuweisungsdauer von insgesamt höchstens 24 Monate innerhalb von 5 Jahren. Von den 2.000 Stellen für 2014 gehen 1.310 Plätze an große Träger wie die LVB, den SAH oder den KEE. 2013 waren es noch 1.652 Plätze. Ja es ist so, dass die Träger und Vereine für die Integration zuständig sind. Das Jobcenter muss die Instrumente auflegen und die Teilnehmer zuweisen. Daher müssen die Instrumente aus Sicht der betroffenen Teilnehmer gedacht werden und nicht aus der Sicht bzw. des Bedarfs der Träger und Vereine.

Diese Schwierigkeit manifestiert sich wunderbar in der Formulierung der Stadt in ihrem Verwaltungsstandpunkt, wenn durch Anträge beim KEE oder an anderer Stelle neue Plätze geschaffen werden sollen: „Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel im Eingliederungstitel des Jobcenters Leipzig für Maßnahmen des Marktersatzes zur Verfügung stehen“.

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse im Jobcenter und der Stadt nicht zeitlich übereinander passen und die Maßnahmen eine gewisse Fluktuation aufweisen:
→ 2011 168 AGH-MAE geplant, 137 war dann der IST-Stand (WP 2013)
→ 2012 618 AGH-MAE geplant, 281 war dann der IST-Stand (WP 2014)
→ 2013 621 AGH-MAE geplant, 238 erwartet (laut WP 2014)
→ 2014 452 AGH-MAE geplant

Wir stehen daher vor dem grundsätzlichen Problem, dass wir Fraktionen den KEE nicht mit Aufgaben bzw. Erwartungen überfordern dürfen, die er aufgrund der skizzierten Rahmenbedingungen gar nicht erfüllen kann. Wir dürfen den Teilnehmerkreis des KEEs nicht mit unseren Wünschen überfordern und somit Bereiche kompensieren, aus denen sich die Stadt selbst aus regulären Stellen zurückzieht.

Es muss primäres Ziel sein, die Arbeitslosen wieder in sozialversicherungspflichtige Jobs zu bringen, Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen, Selbstbewusstsein schaffen. Das Gefühl, gebraucht zu werden vermitteln und die Chance bieten, etwas für sich, andere und/oder die Gesellschaft tun. Daher müssen die Instrumente aus Sicht der Betroffenen her gedacht werden und nicht den Interessen von Vereinen/Trägern oder der Fraktionen untergeordnet werden.

Daher brauchen wir endlich die Diskussion um ein Konzept über einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor in Leipzig. Gedanklich frei von Einschränkungen, unter welchen die Arbeit des KEE und Jobcenter steht. Wir müssen entscheiden, wer sind die Betroffenen? Was sind die Instrumente? Welche Maßnahmen sind möglich? Welche Ziele verfolge ich mit den Maßnahmen? Schon hier wird sich eine Uneinigkeit, ob Betroffene schnellstmöglich über die Instrumente in den ersten Arbeitsmarkt kommen oder auf lange Sicht in den öffentlich geschaffenen Stellen verbleiben, zeigen.  Was kostet es, wenn die Stadt dies alles auf die Beine stellt? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, können wir als Stadträte eine Entscheidung treffen. Aber hier ist die Verwaltung erst einmal am Zug. Bürgermeister Albrecht muss liefern! Der KEE arbeitet im Rahmen seiner Möglichkeiten gut. Die Stadt bzw. Bürgermeister Albrecht ruht sich auf dieser Arbeit aus! Das darf angesichts der oben genannten Zahlen nicht zufriedenstellen. Die Stadt muss aktiv werden, Konzepte liefern und nach Beschlussfassung durch den Stadtrat handeln.
Die SPD-Fraktion wird sich dieser Diskussion nicht verschließen. Wir stimmen dem Wirtschaftsplan für 2014 zu und erwarten zeitnah Vorstöße der Verwaltung zur Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors in Leipzig!

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Der Beschluss des Stadtrates, ein Gymnasium in Schönefeld wieder zu errichten wird von einigen Stadträten kritisch gesehen.
Als Hauptargumente werden die hohen Kosten, eine bis jetzt fehlende Sporthalle und vor allem  die Lage des Gymnasiums im Nordosten der Stadt angeführt.
Die Kosten liegen nach dem aktuellen Baukostenindex durchaus im unteren Bereich und sind keinesfalls zu hoch. Sie betragen nur etwa 75 Prozent der Kosten für einen Neubau. Die EnEv 2009 wird um ca. 40 Prozent unterschritten. Also alles im grünen Bereich!
Für die Errichtung einer Sporthalle gibt es Optionen und auch dazu hat sich der Grundstücksverkehrsausschuss bereits positioniert.
Die Lage des Gymnasiums ist aus meiner Sicht ein Argument, dass ich nicht unwidersprochen hinnehmen kann.
Die Entscheidung für ein Gymnasium wird im Allgemeinen nicht nach der Länge des Schulwegs, sondern nach seinem Profil entschieden.
Die Kreativschule BIP zieht zum Beispiel Schüler aus der gesamten Stadt nach Schönefeld. Oder die Waldorfschule in der Bertastraße. Beispiele gibt es dafür viele
Es wird argumentiert, dass der Bedarf im Süden vorhanden ist, da hier die meisten Bildungsempfehlungen ausgesprochen werden. Allerdings steht hier kein städtisches Grundstück zur Verfügung. Ein Glücksfall für unseren Stadtteil!

Nach den letzten statistischen Erhebungen ist Schönefeld-Abtnaundorf ein Stadtteil mit vielen jungen Menschen, Durchschnittsalter 43 Jahre und sehr vielen Kindern und einem Bevölkerungszuwachs von ca.12 Prozent.
Zu denken geben sollte uns allerdings, dass hier die Grundschüler nur zu ca.30 Prozent eine Bildungsempfehlung erhalten. Ist denn ein Grundschüler in Schönefeld dümmer als im inneren Süden? Keinesfalls, hier besteht sehr viel Nachholbedarf. Aber das ist ein anderes wichtiges Thema.
Mich beunruhigt, dass sich ein Ungleichgewicht in der Bildungslandschaft unserer Stadt entwickelt, das so nicht hinnehmbar ist. Das Bildungsbürgertum bekommt im Süden die Gymnasien und wir in den weniger betuchten Stadtteilen die Förderschulen. Das kann nicht unser Ziel sein.
Leipzig wächst in den kommenden Jahren und keiner weiß mit Sicherheit, wie sich Stadtteile hinsichtlich ihrer Bevölkerungsstruktur entwickeln werden.
Bereits jetzt sind deutliche Wanderungsbewegungen sichtbar. Deshalb müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass eine ausgeglichene Bildungsstruktur in der Gesamtstadt vorhanden ist.
Gute Bildungseinrichtungen sind ein Anreiz für junge Eltern in einen Stadtteil zu ziehen und deshalb benötigen wir das Gymnasium gerade in Schönefeld, einem bisher eher benachteiligten Stadtteil. Viele Schönefelder befürchten jetzt, dass die aktuellen Entwicklungen dazu führen könnten, den Bau des Gymnasiums abzusagen. Wollen wir so ein Signal aus dem Stadtrat senden?
Ich bitte dem Baubeschluss zuzustimmen, um zügig mit dem Bau beginnen zu können. Wir brauchen das Gymnasium im Schuljahr 2016/2017 und haben dazu keine Alternative.

Noch eine Bemerkung zum Änderungsantrag der Linken: Ich kann Ihre Beschlussvorschläge nicht wirklich ernst nehmen.
Wem sollte dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt nützen?  Wir haben den Baubeschluss vorliegen!  Wenn Sie ehrlich sind, wollen Sie versuchen, den Bau des Gymnasiums doch noch zu verhindern. Koste es was es wolle – außer Wählerstimmen. Auch Fördermittel und bereits investierte Planungsmittel.
Ich würde mir wünschen, wenn Sie Klartext reden würden und sich nicht hinter solchen Scheinargumenten wie Schulwegsicherheit verstecken. Das ist doch längst geklärt.
Würden wir Ihrem Antrag folgen, würde das dringend benötigte Gymnasium nicht fristgerecht fertig gestellt. Wollen Sie das wirklich unseren Schülern antun?

Änderungsvorschlag:

Der Neubau der Kindertagesstätte Gohliser Straße 5 wird bautechnisch so ertüchtigt, dass ein Gründach problemlos nachträglich bei Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgen kann.

Begründung:

Die Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 Euro sind zur Zeit nicht verfügbar. Deshalb soll die Möglichkeit der Nachrüstung eines Gründachs auch später möglich sein.

Änderungsvorschlag:

1. Ergänzung Beschlusspunkt 1
Die Platzanzahl für die Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie B wird in der Regel auf etwa 50 begrenzt. Bei größeren Abweichungen muss es sich um mehrere Gebäudeteile bzw. Gebäude oder ein Gebäude, das auf Grund seiner Gebäudestruktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur im Sinne des Konzeptes besonders geeignet ist, handeln. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau werden regelmäßig über die Standortsuche für Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie A und B informiert.

2. Neuer Beschlusspunkt 3
Der Oberbürgermeister setzt sich weiterhin gegenüber der Landesregierung für die Änderung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern ein, um den Anteil der dezentral in Einzelwohnungen Untergebrachten noch weiter erhöhen zu können. Darüber hinaus versucht dir Stadtverwaltung mit den großen Wohnungsanbietern in Leipzig Rahmenverträge zur Bereitstellung von Wohnungen für Flüchtlinge.

3. Neuer Beschlusspunkt 4
Bis Ende 2014 wird das Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ fortgeschrieben, um über die Anzahl und die Größe der geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen (Kategorie A) abschließend zu entscheiden. Im Zuge der Evaluation soll für die Kategorie A, neben der Möglichkeit Neubau, auch die Anmietung oder Nutzung stadteigener Gebäude geprüft werden.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2014, da wo es rechtlich möglich ist, die „Tempo-30“-Regelung an Schulen, Kitas und Horten einzuführen. Dazu werden Einzelfallprüfungen durchgeführt.

2. Bis Ende 2014 ist dem Stadtrat ein Umsetzungsbericht vorzulegen.

Begründung:

Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und Kitas sind ein probates Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder.

Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen zu können, muss folglich eine Gefahrenlage bestehen, die zum einen auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und die zum anderen das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO geschützten Rechtsgüter (hier insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.

Der Antrag wird mit der im Dezember 2012 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach begründet, das die Stadt Nürnberg in ihrem Handeln bestätigt und die Einführung von „Tempo 30“ vor Schulen und Kitas für rechtmäßig erklärt hat.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine geordnete städtebauliche Entwicklung der drei Grundstücke der Adlerspitze zwischen Windorfer und Dieskaustraße (Flurstücke 88, 88a und 1482) einzuleiten.
Im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen am Adler ist der Bau einer behindertengerechten Haltestelle in der Dieskaustraße (Tramlinie 3 stadteinwärtige Fahrtrichtung) einzuplanen.
Der Grundstücksverkehrsausschuss und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sind über den Stand der Verhandlungen bis Juli 2014 zu informieren.

Begründung:

Ein geordneter Stadtentwicklungsprozess am Adler scheint vor dem Hintergrund der Vergangenheit schwierig aber nicht aussichtslos.

In Nachbarschaft zur ehemaligen Naumannschen Brauerei wurde in der Vergangenheit eine Baugenehmigung für einen Discounter erteilt.
Zusätzlich wurde ebenfalls entgegen dem beschlossenen Zentrenkonzept im Rahmen des Bauleitverfahrens Nr. 325 eine Baugenehmigung für zentrenrelevantes Einzelhandelsortiment auf dem ehemaligen  Conrad-Gelände erteilt. Diese beiden Genehmigungen stellen eine Perforation der Ziele des Zentrenkonzeptes dar.
Wenn an dem gewachsenen D-Zentrum Adler weiter festgehalten werden soll, so müssen in nächster Zeit auch Flurstücksbereinigungsmaßnahmen durchgeführt werden. Vor allem die Adlerspitze zwischen Windorfer Straße und Dieskaustraße stellt auf Grund der Eigentümerstruktur eine besondere Herausforderung dar, die einer geordneten Entwicklung bisher entgegen steht. Hier sollte die Verwaltung handeln und Klarheit schaffen.

Dies würde den Fokus auf das gewachsene Zentrum Adler lenken. Vor allem auch als Signal an die Einzelhändler vor Ort, die derzeitig noch die Entwicklung am Standort abwartet.
Aus Sicht der SPD-Fraktion reicht es nicht aus, lediglich die Verkehrsinfrastruktur (Straßen und Schienen) Instand zu setzen. Bei einer entsprechenden Flächenverfügbarkeit besteht die Möglichkeit, auch in der Dieskaustraße eine behindertengerechte Haltestelle beim geplanten Knotenumbau einzurichten.

Beschlussvorschlag:

Zum Zwecke der grundsätzlichen Klärung der Funktionalität des Nahleauslassbauwerkes auf das Auesystem-Burgaue ist ein Auenwaldsymposium im 1. Halbjahr 2014 zu organisieren.

Zur Vorbereitung auf das Symposium ist eine fundierte Stellungnahme durch die Stadtverwaltung zu erarbeiten, inwieweit das Nahleauslassbauwerk Bestandteil auentypischer und dynamischer Flutungen der Burgaue bspw. durch Absenkung der Wehrschwelle (Fachbaum) bereits bei kleinen Hochwassern sein kann.
Sofern anstelle des Nahleauslassbauwerks eine natürliche Flutung der Burgaue an anderer Stelle wesentlich besser realisiert werden kann, ist dies konkret zu benennen und mit Realisierungszeiträumen zu untersetzen.

Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Landestalsperrenverwaltung (LTV) dafür ein, dass der Ersatzneubau des Nahleauslassbauwerkes bis zur Klärung dieser Fragen zurückgestellt wird und sich die LTV an der Prüfung und Ermöglichung einer naturnahen Nutzung der Burgaue beteiligt.

Begründung:

Die Aufgabenstellung für diesen Antrag leitet sich aus dem Planungsbeschluss für das Projekt „Lebendige Luppe“ (V-DS-1799 vom 21.03.2012) ab. Dort ist in der Begründung (Abs.3 Sachstand) formuliert:

„Weitere tangierende Aktivitäten in Verantwortung der LTV, wie z. B. die Schlitzung von Deichen der Neuen Luppe oder andere großflächige Flutungsmöglichkeiten in der Burgaue sowie die Sohlanhebung der Neuen Luppe sind ergänzend weiter zu verfolgen, um neben der verbesserten dauerhaften Wasserversorgung insbesondere auch auentypische, dynamische Prozesse wieder zu beleben und eine weitere Eintiefung der Neuen Luppe zu verhindern.“

Das Projekt „Lebendige Luppe“ allein kann diese Aufgabe nicht leisten. Als erster Baustein verknüpft es kleine Fließgewässer, kann aber aufgrund begrenzter Wasserzufuhr keine dynamischen Auenprozesse anstoßen, die für den Erhalt der Hartholzaue und ihrer Artenvielfalt notwendig wären.

In der Burgaue und der angrenzenden Nordwestaue Leipzigs befinden sich die wertvollsten Hartholzauenbestände Sachsens. Dieser Lebensraumtyp Hartholzaue ist von besonderer europäischer Bedeutung und unterliegt dem sehr strengen Schutz der  Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Nach dem Entwicklungsgebot und Verschlechterungsverbot der FFH-RL muss die derzeitig stattfindende Austrocknung der Hartholzaue unterbunden werden. Um dies zu realisieren, ist als Rahmen eine natürliche Auendynamik mit großflächigen Flutungen und Sedimenteinträgen notwendig.

Der geplante Ersatzneubau des Nahleauslassbauwerkes (Baukosten 3,5 Mio. €) prägt die Flutungsmöglichkeiten der Burgaue für Jahrzehnte. Deshalb ist er auf die übergeordnete Zielstellung der Auenrenaturierung abzustimmen. Zugleich ist zu klären, ob der Ersatzneubau in dieser Dringlichkeit bzw. überhaupt notwendig ist.

Die Burgaue wird gegenwärtig als Polder betrieben, der ausschließlich für die Optimierung der Hochwasserreduktion gesteuert wird. Mit diesen seltenen, dann aber hohen Überflutungen (wie 2013 geschehen) können Auenlebensräume weder erhalten noch wiederhergestellt werden, da sich die Tier- und Pflanzenwelt nicht auf Überflutungen einstellen kann, wie in regelmäßig überschwemmten Gebieten. Im Gegenteil werden die im Polder lebenden Artengemeinschaften durch die ungewohnten Überflutungen im Katastrophenfall in erheblichem Maße geschädigt.

Wenn Polder in Flussauen zum Einsatz kommen, muss aus ökologischen Gründen die Durchführung sogenannter ökologischer Flutungen in den Poldern erfolgen, um die Entwicklung einer überflutungsangepassten, auentypischen Tier- und Pflanzenwelt zu ermöglichen.

Dies kann mit einer möglichst tiefen Absenkung des Fachbaums an einigen Wehrfeldern des Nahleauslassbauwerkes bei gleichzeitiger Anbindung an vorhandene Fließrinnen im Hinterland des Nahleauslassbauwerks erreicht werden.

Des Weiteren greift dieser Vorschlag die Vorgaben im gültigen Hochwasserschutzkonzept (HWSK) der Weißen Elster auf. Denn um die auentypischen Hauptprozesse bei Erhalt der Luppedeiche zu ermöglichen, werden im HWSK folgende technische Maßnahmen gefordert: „Einordnung von ökologisch durchgängig gestalteten regelbaren Durchlässen und Flutungsbauwerken, dabei sind die Flutungsbauwerke (b ca. ≥ 60 m) mit großen Spannweiten vorzusehen, um eine annähernde natürliche Wirkungsweise Einströmen, Ausströmen, Sedimentein- und -austrag zu ermöglichen“. Zusätzlich wird die Absenkung der Fachbaumhöhe des Nahleauslassbauwerks bereits im HWSK gefordert.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Verhinderung auentypischer dynamischer Prozesse durch die Erneuerung des Nahleauslassbauwerkes in der Burgaue manifestieren würde. Zur Erhaltung dessen, was der Schutzgebietsstatus verlangt, müsste die Stadt Leipzig zusätzlich Projekte und Mittel akquirieren. NATURA 2000 impliziert das Verbot der Verschlechterung.
Die Schutzgebietsverordnung Burgaue aus dem Jahre 1998 verlangt die Wiederaufnahme der Mittelwaldbewirtschaftung. Darüber hinaus haben sich die Kommunen des Grünen Rings Leipzig, wie die Stadt Schkeuditz, für eine naturnahe Flussauenlandschaft von Elster, Pleiße und Luppe ausgesprochen.

Den Antragstellern geht es darum, die Belange des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes effektiv, hinsichtlich Wirkung und Finanzierung, miteinander zu verbinden.