Redner: Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

der Verwaltungsausschuss hat unserer Ratsversammlung mit deutlicher Mehrheit empfohlen, der Fusion der Sparkasse Leipzig mit der in Torgau-Oschatz zum 1. Juli diesen Jahres und den zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zuzustimmen. Mit diesen Vereinbarungen wird ein tragfähiges, wirtschaftlich stabiles Sanierungskonzept für das Sparkassenwesen in der Region Torgau-Oschatz beschlossen. Dieser heutige Ratsbeschluss wird dann Grundlage für die weitere Behandlung in der Zweckverbandsversammlung und dem Verwaltungsrat unserer Sparkasse Leipzig sein.

Als Mitglied des Verwaltungsrates kann ich hier zu Protokoll geben, dass diese Vorschläge einen langen arbeitsintensiven Vorlauf haben. Vor über einem Jahr sind die genannten Gremien über die anstehende Problematik erstmals informiert worden. Seit Herbst letzten Jahres agiert unser Vorstandsvorsitzender Herr Krakow in gleicher Funktion in Torgau. Der Leiter der Innenrevision der Leipziger Sparkasse, Herr Engelmohr, und weitere Fachleute haben alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, sämtliche Risiken, die mit so einer Fusion einher gehen könnten, in Torgau zu überprüfen und möglichst auszuschließen.

Inzwischen hat der Kreistag Torgau-Oschatz der geplanten Fusion nach intensiver Diskussion seine Zustimmung erteilt. Ich gehe davon aus, dass auch unser Zweckverbandspartner, der Kreistag des Leipziger Landkreises heute die gleich lautende Vorlage positiv abstimmt.

Warum haben wir heute eigentlich über eine Fusion zu beraten? Weil die Sparkasse Torgau-Oschatz vor allen Dingen wegen falscher Kreditentscheidungen in eine Schieflage geraten ist. Die Deckungslücke beläuft sich auf bis zu 115 Mio. Euro. Sie ist bei Zustandekommen einer Fusion vom Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV), dem Landkreis Torgau-Oschatz und dem Fusionspartner zu tragen. Auf unsere Sparkasse entfällt dabei ein Anteil von 22,5 Mio. EUR. Dieser Betrag ist der Preis für den Markt, den wir in Torgau – Oschatz hinzugewinnen. Die Kunden unserer Sparkasse müssen sich keinerlei Sorgen machen. Wie zu Beginn beschrieben, sind die Bücher in Torgau gründlich geprüft und wir können davon ausgehen, zum Fusionszeitpunkt eine sanierte Sparkasse zu übernehmen, die mittelfristig gute Erträge, genau wie unsere Leipziger Sparkasse erwirtschaften kann.

Was wäre die Alternative zum heutigen Beschluss? Eine Möglichkeit wäre, dass eine Zwangsfusion angeordnet wird. Ob dann allerdings die Geldflüsse so kommen wie in dieser Fusionsvorlage beschrieben, ist fraglich. Die zweite Möglichkeit wäre, eine Sanierung der Oschatzer Sparkasse durch den Stützungsfond des Ostdeutschen Sparkassen und Giroverbandes. Den Topf des OSGV müsste unsere Sparkasse dann allerdings, wie alle anderen Sparkassen, wieder mit füllen. Allerdings nicht mit dem Ergebnis, ein erweitertes Geschäftsgebiet und neue Kunden dazubekommen zu haben. Diese Alternativen vor Augen, kann ich nur auffordern, der Vorlage zuzustimmen.

Den PDS-Antrag, die Mitarbeiter unser Sparkasse vor einem fusionsbedingten Arbeitsplatzabbau zu schützen, wird meine Fraktion unterstützen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rednerin: Dr. Karin Scheibe, Stadträtin und kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

Wirtschaftspläne Eigenbetriebe Kultur (Antrag III/A 350)

Zweck des Antrages ist, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Kultur mit den Spielplänen der Theater und des Gewandhauses in Übereinstimmung zu bringen. Die Wirtschaftsplanungen der Leipziger Theater und des Gewandhauses sind an die Spielzeiten gebunden, was aufgrund der betriebswirtschaftlichen Erfordernisse sinnvoll ist. Bisher aber ist die Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne an den Haushaltsplan der Stadt gebunden, der am Kalenderjahr endet. Dies bedeutet, dass es für die ersten vier Monate nach Beginn der Spielzeiten in den Theatern praktisch keinen bestätigten Wirtschaftsplan gibt. Dies will die SPD-Faktion ändern. Das Handeln der Betriebsleitung soll rechtlich abgesichert werden. Die Wirtschaftspläne müssen erarbeitet und zwischen den Betrieben abgestimmt werden. Dazu ist ein Vorlauf erforderlich. Die Zusage für den zu gewährenden Zuschuss muss daher schon im Februar verbindlich vorliegen. Argumente dagegen gibt es eigentlich nicht. Die Verträge werden abgeschlossen, Gehälter und Löhne müssen gezahlt werden. Im Falle von Vertragsverletzungen sind Vertragsstrafen zu zahlen. Falls eine große Abweichung erforderlich wird, kann ein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Der gegenwärtige Zustand wird von allen zuständigen örtlichen und überörtlichen Gremien kritisiert.

Die SPD-Fraktion stimmt dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion zu. Dieser stimmt mit dem Anliegen der SPD-Fraktion überein, fasst es aber etwas schärfer.

(Dieser Antrag wurde in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung einstimmig angenommen.)

Aktualisierung des Betreiberkonzeptes für das Theater am Lindenauer Markt (Antrag III/A 357)

Die SPD-Fraktion möchte die Verwaltung beauftragen, das Betreiberkonzept für das Theater am Lindenauer Markt zu aktualisieren. Das derzeitige Konzept ist zustande gekommen, weil der Fachausschuss Finanzen dem Theater damals nur noch Geld zugestehen wollte, wenn ein Konzept erarbeitet wird. Nach großen Geburtswehen ist dieses Konzept schließlich erarbeitet worden. Das Tauziehen zwischen Stadtrat und Kulturamt hat das Kulturamt gewonnen. Allerdings hat das nie richtig funktioniert. Es ist zum Beispiel nicht gelungen, einen Gaststättenbetreiber zu finden. Ständige Reibereien zwischen den Nutzern, der Auszug eines Vereins und schließlich der Baustopp haben das Haus pausenlos zum Sorgenkind gemacht. Inzwischen sind die damaligen Vereinbarungen überholt und die Bedingungen für ein neues Konzept sind heute so gut wie nie. Der Lindenauer Markt ist ein kleines Schmuckstück, der große Saal ist fertig und hat sogar Sitzplätze bekommen. Das Theater der Jungen Welt hat einen tatkräftigen Intendanten und der Verein LOFFT befindet sich nach einem Tief wieder im Aufwind. Dies sind Gründe genug für einen neuen Anlauf, mit der Hoffnung, dass die Verwaltung diesmal ein glücklicheres Händchen hat und ein Konzept entwickeln wird, das die Spielstätten optimal auslastet und mehr Leben ins Stadtviertel bringt.

Ich bitte deshalb den Stadtrat um Zustimmung zu dem Antrag. Mit der Terminverschiebung auf den 30. September 2004 ist die SPD-Fraktion einverstanden, allerdings mit der Bedingung, dass das Kulturamt bis zum 30. Juni 2004 den Fachausschuss Kultur und den Betriebsausschuss Kulturstätten einen Entwurf in groben Zügen vorstellt. Dies möchte ich im Protokoll festhalten lassen.

(Dieser Antrag wurde ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung angenommen.)

Rechtsformänderung Kulturbetriebe (Antrag III/A 364)

Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Prüfantrag der SPD-Fraktion, der in der Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzenden am Ende des vorigen Jahres angekündigt wurde. Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob die kommunalen Einrichtungen Oper, Schauspiel, Gewandhaus und Theater der Jungen Welt, die seit 1995 als Eigenbetriebe der Stadt fungieren, vorteilhafter in einer anderen Rechtsformen zu betreiben sind. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen für eine solche Umwandlung benannt werden.

Schon die Ankündigung dieses Antrages hat große Aufregung verursacht, so als wolle sich die Stadt aus der Verantwortung ziehen und das letzte Stündlein habe für Oper und Schauspielhaus geschlagen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Wer die Entwicklung im Kulturbereich verfolgt und wer Theater und Orchester in ihrer Vielfalt und Qualität erhalten möchte, der denkt über Auswege aus der objektiv gegebenen Existenznot nach, die vor allen durch die knapper werdenden Finanzen verursacht wird. Und der spricht Probleme an, ehe es zu spät ist.

An eine Umwandlung in private Rechtsformen sind oft übertriebene Hoffnungen auf finanzielle Erleichterungen geknüpft. Davor muss gewarnt werden. Zumindest kurzfristig sind Einsparungen kaum möglich. Es gibt aber eine ganze Reihe von Vorteilen für Kulturbetriebe, wenn sie aus der engen Bindung an das Verwaltungsgetriebe entlassen werden. Erfahrungsgemäß werden dann Entscheidungswege kürzer, das Verantwortungsbewusstsein wächst für eine effizientere Wirtschaftführung, das Budget wird vom Theaterträger über einen längeren Zeitraum garantiert, Investitionen können in eigener Regie geplant und abgerechnet werden und die Motivation der Beteiligten wird größer. Mit Blick auf Oper und Schauspiel, die finanziell stark angeschlagen sind, soll der Stadtrat mit Hilfe dieses Antrages auch erfahren, welche Voraussetzungen für eine Rechtsformänderung erfüllt sein müssen. Die SPD-Fraktion will für einen überschaubaren Zeitraum Klarheit über diese Möglichkeiten haben und bittet deshalb um Zustimmung zu ihrem Antrag.

(Abstimmung: Antrag III/A 364 wird mit großer Mehrheit angenommen.)

Verrechnung Eigenbetriebe (Antrag III/A 365)

Ziel dieses Antrages ist, Kosten und Erträge, die sich aus den Leistungen der Kulturbetriebe untereinander ergeben, in echter Höhe abzurechnen. Zurzeit vergütet die Oper zum Beispiel dem Gewandhausorchester pauschal knapp 40 Prozent eines Betrages, der vorwiegend durch Personalkosten für die Künstler verursacht wird. Das entspricht einer durchschnittlichen Besetzungsstärke von 72 gegenüber einer realen Stärke von etwa 60 Musikern in Proben und Aufführungen. Ein Sechstel von insgesamt 5,5 Millionen Euro zahlt die Oper somit zu viel. Andererseits rechnet die Oper innerbetrieblich ihren Aufwand pro Inszenierung genau ab. Mit den Orchesterkosten werden aber alle Vorstellungen mit der Pauschale gleichmäßig belastet. Die ist ein unterhaltbarer Zustand.

Ähnliche Verhältnisse haben vor kurzem noch bei der Abrechnung der Werkstätten bestanden. Diese sind der Oper zugeordnet. Schauspiel und Kindertheater haben Pauschalen bezahlt. Erfasst wurde nur der Materialaufwand. Dort aber zeigt der Übergang zur echten Kostenrechnung das Dilemma. Diejenigen, die Dienstleister sind, argumentieren, dass sie Ressourcen vorhalten müssen, die, da es sich um Arbeitskräfte handelt, selbstverständlich nicht beliebig variiert werden können. Die Dienstleister erwarten also eine möglichst große Auslastung. Die Leistungsempfänger wiederum müssen sparen und reduzieren daher ihre Bestellungen in sechsstelliger Eurohöhe.

Selbstverständlich können auch 900.000 Euro Orchesterkosten bei exakter Abrechnung der Dienste beim Gewandhaus nicht einfach gestrichen werden. Die SPD-Fraktion möchte jedoch, dass die Stützung der Kulturbetriebe für den Stadtrat transparent ist und dass Zuschüsse in Zukunft dort ausgewiesen werden, wo der Aufwand entsteht. Wir erwarten von der Verwaltung, dass sie exakte Verrechnungen durchsetzt, die auch vertraglich fixiert werden, und dass sie eine Lösung für die damit verbundenen Interessengegensätze entwickelt – dies auch im Sinne der Haushaltskonsolidierung.

Es handelt sich um einen Antrag, der eigentlich schon längst im Betriebsausschuss hätte realisiert sein müssen. Dort kommt man aber nicht vorwärts und deshalb bringe ich diese Angelegenheit jetzt vor den Stadtrat.

(Dieser Antrag wurde ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen im Stadtrat angenommen.)

Redner: Walter Rensch, Stadtrat und ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

es ist nicht mehr erforderlich, über die Grundsätze der Polizeiverordnung zu diskutieren. Ich möchte nur einige Stichworte aus der Begründung der Vorlage nennen: Gesetzgebung, Rechtsprechung, gesellschaftliches Zusammenleben, zukunftsorientierte Sicherheitspolitik. In dieser Hinsicht ist in letzter Zeit viel passiert. Es sind viele Gesetze verabschiedet worden, die teilweise erhebliche Verschärfungen gebracht haben. In der Begründung wurden weitere Grundsätze genannt, beispielsweise lebensnahe und pragmatische Handhabung und Verständlichkeit für den Bürger. Es ist sicherlich nicht leicht, Rechtstitel für den Bürger verständlich zu formulieren. In den sehr intensiven Diskussionen wurde ein großer Wert darauf gelegt, den gesetzlichen Bestimmungen dieser Verordnung eine Erläuterung für den Bürger beizufügen. Dies ist etwas Neues, was es bisher nie gegeben hat. Eine solche Erläuterung ist nunmehr in einer ersten Fassung vorhanden. Diese wird im Ergebnis dieser Stadtratsentscheidung weiter bearbeitet.

Es gibt viele berechtigte Beschwerden der Bürger zur neuen Polizeiverordnung und viele Dinge müssen deutlicher erklärt werden. Beispielsweise werden die Hundebesitzer, die gern mitwirken wollen, hinsichtlich des Umgangs mit den Tütchen immer wieder im Unklaren gelassen. Natürlich ist es nicht in Ordnung, wenn diese Tütchen in Papierkörbe geworfen werden, denn Hundekot ist Abfall. Dies muss den Bürgern auch so erklärt werden, damit es keine offenen Fragen mehr gibt.

Wahrscheinlich wird in den kommenden Jahren die innere Ordnung einer Stadt eine größere Rolle spielen als jetzt. Im Zusammenhang damit ist zu erwarten, dass auch auf den Stadtrat neue Anforderungen zukommen. Das betrifft beispielsweise den Vollzug, der für Leipzig ein großes Problem darstellt. Man muss überlegen, was man in dieser Hinsicht mit den wenigen vorhandenen Kräften tun kann. Leipzig verfügt nicht über so starke Kräfte wie Frankfurt/M. oder Hamburg, die sich bis zur letzten Zigarettenkippe intensiv ordnungsrechtlich um den Bürger bemühen können. In Leipzig muss man anders vorgehen. Im Grunde geht das nur gemeinsam mit den Bürgern, die einsehen müssen, dass Leipzig ihre Stadt ist und dass sie für diese Stadt etwas tun müssen.

Ich halte die Polizeiverordnung für zielgenau und zukunftsfähig, Wichtig ist, sie in eine rechtliche sichere Fassung zu bringen in der Hoffnung, dass die Bürger mitmachen und dass sie partnerschaftlich miteinander umgehen. Ich glaube jedoch nicht ganz daran. Deshalb ist es notwendig, die Polizeiverordnung so zu vollziehen, dass man Kulanz gegenüber den Bürgern walten lasse, wie das bei § 12 (Außenbeschallung) versucht worden ist, und im Zweifelsfalle zugunsten der Bürger entscheidet.

Die SPD-Fraktion wird der Polizeiverordnung in der vorliegenden Fassung zustimmen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Deutsche Bahn (DB) bietet in über 40 deutschen Großstädten für alle Bahn-Card-Kunden die Möglichkeit an, ihre Fernverkehrsfahrkarte als „City-Ticket“ zu nutzen. Damit können Sie am Ankunftsort kostenlos mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu ihrem Zielort fahren, was die Attraktivität des Bahn fahren steigert. Für Reisende nach Leipzig existiert ein solches Angebot noch immer nicht, da sich die DB und der MDV bisher nicht auf einen Ausgleich an die LVB für verminderte Tarifeinnahmen einigen konnten. Auch die Stadt Halle soll in das Modell einbezogen werden.

Die Studentenvertretungen der Universitäten Leipzig und Halle fordern seit geraumer Zeit die Einführung eines Semestertickets, das zum pendeln zwischen beiden Städten berechtigt. Beide Unis haben mit Jena in den 90er Jahren einen Universitätsverbund gegründet, der den vermehrten Austausch ihrer Studenten und den gegenseitigen Besuch von Vorlesungen und Seminaren zum Ziel hat. Um diese Zusammenarbeit voranzubringen ist ein attraktives Angebot, das die nichtmotorisierte Mobilität der Studenten gewährleistet, notwendig. In vielen Verkehrsverbünden (z.B. Rhein-Main und Ruhrgebiet) existiert ein solches Semesterticket bereits. Im MDV-Bereich scheiterten die Verhandlungen bisher an den unterschiedlichen Preisvorstellungen zwischen Verkehrsverbund und Studentenvertretungen.

Wir fragen daher an:

  1. Wann kann mit einem Abschluss der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zum City-Ticket gerechnet werden?
  2. Welche Chancen und Einflussmöglichkeiten sieht die Stadt für die Einführung eines MDV-weiten Semestertickets?

Redner: Gunter Müller

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

mein Vorredner von der CDU-Fraktion, Herr Habicht, ist auf die Dinge, die im Rechungsprüfungsausschuss sehr ausführlich behandelt wurden, zu dürftig eingegangen. Der Ausschuss hat sich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt, sodass es sehr wohl angemessen ist, etwas näher auf das zu sprechen zu kommen, was Gegenstand des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes ist.

Ich danke zunächst den Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes für diesen sehr detaillierten und qualifizierten Bericht. Dieser Prüfbericht ist eine sehr gute Grundlage für die Arbeit im Rechnungsprüfungsausschuss gewesen.

Begonnen hat die problematische Situation bereits bei der Gründung der Zentralstadion Leipzig GmbH. Bei der Verabschiedung der Gründungssatzung hat man es versäumt, klare Kontrollmechanismen zu installieren:

  1. Der Geschäftsführer ist in seiner Geschäftsführungsbefugnis nicht begrenzt gewesen.
  2. Ein Aufsichtsrat wurde nicht gebildet.

Diese Dinge sind ursprünglich von der BBVL anders vorgesehen gewesen. Warum das Rechtsamt den Vorschlägen der BBVL nicht gefolgt ist, kann ich nicht nachvollziehen. Ebenfalls ist für mich nicht nachvollziehbar, warum eine solche Satzung vom Regierungspräsidium genehmigt wurde.

Ein wichtiges Thema im Ausschuss war der erste Vertrag aus dem Jahre 1998. Herr Kaminski selbst hat damals einen Vertrag unterzeichnet, der nach Auffassung der Ausschussmitglieder vom Stadtrat hätte gebilligt werden müssen. Der Stadtrat wurde jedoch nicht einbezogen. Es wurde ein Vertragstext verwendet, der vor allem angesichts des Volumens eigentlich so nicht hätte verwendet werden dürfen. Das Rechtsamt wurde nicht vorher involviert. Wer den Vertrag letztlich ausgestaltet hat, ist den Ausschussmitgliedern nicht mitgeteilt worden. Keiner, der den Vertrag gelesen hat, kann sich vorstellen, dass die Stadt Leipzig bei so einem Volumen so vorgehen würde. Wer sich mit juristischen Fragen beschäftigt, weiß, dass selbst bei kleineren Unternehmen ganz andere Standards zugrunde gelegt werden. Warum dies hier anders gehandhabt worden ist, weiß ich nicht. Fest steht, dass Herr Kaminski vor der Vertragsunterzeichnung in den Stadtrat hätte gehen müssen. Wenn jemand so etwas nicht macht, läuft er natürlich Gefahr, dass nicht nur sein Handeln im nachhinein kritisiert wird, sondern dass er auch Dinge auf den Weg bringt, die zum Nachteil der Stadt Leipzig sein können. Inwieweit der Stadt Leipzig durch diesen Vertrag Vermögensnachteile entstanden sind, kann ich nicht sagen. Ich möchte auch deshalb nichts dazu sagen, weil die gesamten Angelegenheiten Gegenstand von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind.

Als Ergebnis der Untersuchung muss festgehalten werden, dass mehrere Personen, die das gleiche Parteibuch besitzen, in einer Art und Weise gehandelt haben, die für die Stadt Leipzig nicht üblich sind. Dies muss weiter untersucht werden. Ich erinnere die CDU-Landespartei daran, dass es ein Versprechen gibt, hier wirklich lückenlos aufzuklären und ich mahne auch die Aufsichtsbehörden, eine Klärung baldmöglichst herbeizuführen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen Prüfbericht vorzulegen, in dem das Leistungsspektrum der BBVL dargestellt wird.

Begründung:

Der Grundvertrag der BBVL mit der Stadt Leipzig regelt die Tätigkeiten der BBVL für die Stadt Leipzig. Neben diesen durch den Grundvertrag geregelten Tätigkeiten wird die BBVL durch städtische Unternehmen oder Eigenbetriebe der Stadt Leipzig umfangreich durch Einzelbeauftragungen beschäftigt. In dem zu erstellenden Prüfbericht sollte dargelegt werden, ob diese Einzelbeauftragungen der BBVL möglicherweise in Kollision zu dem Beteiligungsmanagement der BBVL stehen.

Redner: Stadtrat und Vorsitzender des städtischen Finanzausschusses Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

die SPD-Fraktion begrüßt, dass die Stadtverwaltung nicht nur eine Informationsvorlage, sondern wie vom Stadtrat in der Vergangenheit gefordert, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Beschlussvorlage zur diesjährigen Haushaltssicherung vorgelegt hat. Der Leiter des Dezernates Finanzen hat die Notwendigkeit der Vorlage ausführlich begründet. Wichtig ist meiner Fraktion, dass wir heute einen Beschluss fassen, damit eine geordnete und solide Haushaltsführung garantiert werden kann und die politische Handlungsfähigkeit beim Stadtrat verbleibt. Ablehnen oder Verschieben sind für uns keine Alternativen, da sonst weitere Haushaltseinschränkungen drohen und keinesfalls mehr Geld zur Verfügung steht. Der Beschluss ist außerdem wichtige Voraussetzung für die Genehmigung des diesjährigen Haushaltes durch das Regierungspräsidium. Das RP fordern wir erneut auf, schnellstmöglich den Haushalt freizugeben. Andere sächsische Städte und Landkreise haben bereits die Genehmigung erhalten, obwohl ihre Finanzsituation nicht besser ist.

Dass sich meine Fraktion auf zwei Änderungsanträge beschränkt hat, ist Beweis für die dramatische Haushaltssituation in allen Bereichen. Das Ende der Fahnenstange ist erreicht, ein Spielraum für uns Stadträte kaum noch vorhanden. Betonen möchte ich, dass die SPD-Fraktion dennoch Deckungsvorschläge für ihre Änderungsanträge gebracht hat, was wir bei anderen Fraktionen vermissen.

Ich wiederhole den Appell meiner Fraktion Richtung Bund und Freistaat, den Kommunen eine nachhaltige Finanzentlastung zukommen zu lassen. Zwei Themenfelder möchte ich in diesem Zusammenhang ansprechen: zum einen die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die keine zusätzliche Belastung für die Stadt Leipzig bringen darf, zum anderen die so genannte Switch-Klausel im Finanzausgleichsgesetz, mit der sich die sächsische Staatsregierung einen Freibrief verschafft hat, den Kommunen in diesem Jahr Gelder entziehen zu können. Dass die CDU-Landtagsabgeordneten, von denen auch einige in diesem Hause sitzen, dieser Möglichkeit ihre Zustimmung gegeben haben, ist ein Skandal. Eine Sanierung des Landeshaushaltes auf Kosten der sächsischen Städte und Gemeinden darf es nicht geben.

Die SPD-Fraktion wird – unter Beachtung unserer Änderungsanträge – der Vorlage zustimmen.