Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

der uns zur Entscheidung vorliegende STEP Gewerbliche Bauflächen nimmt die veränderten Rahmenbedingungen auf – wie die durch die Eingemeindung hinzugekommenen Gewerbeflächen – und setzt die kontinuierliche Entwicklung von Flächenpotentialen für die aktuellen Tendenzen der Wirtschaftsentwicklung Leipzigs fort. Bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig von 1995 wurden Flächen für Industrie und klassisches Gewerbe sowohl in bestehenden Gebieten, als auch für künftige Erweiterungen festgeschrieben. Der 1997/98 erarbeitet STEP Gewerbliche Bauflächen führte diese Strategie fort und arbeitete die Potenziale der Gebiete sowie notwendige Maßnahmen zur Entwicklung heraus. Dieser Strategie ist es zu verdanken, dass es schon zu größeren Ansiedlungen von Unternehmen wie Porsche und BMW gekommen ist. Aber auch kleinere Unternehmen fanden günstige Bedingungen für Investitionen.
Für die Gewerbeflächen in zentraler Lage, wie auch am Stadtrand sind die Lage, Größe der Fläche, gute stadttechnische Erschließung, Verkehrsanbindung und das zutreffende Bau- und Planungsrecht von großer Bedeutung, um Investoren zur Ansiedlung zu bewegen. Allerdings bedeutet die Ansiedlung von Unternehmen nicht unbedingt, dass viele Arbeitsplätze für Leipziger geschaffen werden. Große Industrieansiedlungen wirken sich überregional auf den Arbeitsmarkt aus. Deshalb ist eine erfolgreiche Weiterentwicklung Leipzigs nur im Zusammenhang mit der Entwicklung der gesamten Region möglich. Hilfreich für die weitere Standortentwicklung und -vermarktung der Gewerbegebiete sind die in der Vorlage enthaltenen Gebietspässe.

Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Gewerbegebieten, wie im Beschlussvorschlag ausgeführt, konnte ich nur in den Maßnahmen zur Entwicklung der Standortqualität vermuten. Die angeführten Maßnahmen beschränken sich dabei im Wesentlichen auf Erschließungsmaßnahmen und Bebauungspläne. Wer hier zurecht wirtschaftspolitische Zielsetzungen vermutet, wird enttäuscht. Hier zeigt die Vorlage insgesamt zu wenig Profil.
Wesentliche Voraussetzung  für die erfolgreiche Vermarktung der Gewerbegebiete ist meines Erachtens ein charakteristisches Standortprofil. Die Dezernate Stadtentwicklung und Bau sowie Wirtschaft und Arbeit müssen künftig noch enger zusammenarbeiten, damit die entwickelten Gebiete mit Leben erfüllt werden.
Die SPD – Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Redner: Gunter Müller, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
werte Gäste,

das Haushaltsergebnis der Jahresrechnung 2003 ist mit einem Fehlbetrag von über 81 Mio. EURO so schlecht wie noch nie. Als Gründe hierfür sind die anhaltend schlechte Einnahmesituation, die Bereinigung von Finanzvorgängen aus Vorjahren und steigende Ausgaben (hier sind insbesondere erhebliche Mehrausgaben für die Sozialhilfe zu nennen) anzuführen. Auch musste in Höhe von fast 20 Mio. EURO eine Teilrückführung der defizitären Jahresergebnisse der Kalenderjahre 2001 und 2002 in 2003 vorgenommen werden.

Das abgerechnete Ergebnis des Verwaltungshaushaltes ist noch schlechter als dasjenige des Kalenderjahres 2002 ausgefallen. Grund hierfür ist, dass die laufenden Ausgaben nicht finanziert werden konnten und für die Kredittilgung keine ausreichenden Mittel erwirtschaftet wurden. Zum Haushaltsausgleich wurden 12 Mio. EURO aus dem Vermögenshaushalt benötigt.

Die Finanzierungslücke im Vermögenshaushalt beträgt 70 Mio. EURO. Die geplanten Einnahmen sind mit 65 Mio. EURO untererfüllt und die geplanten Ausgaben mit 5 Mio. EURO überschritten.
Das schlechte Einnahmeergebnis ist insbesondere auf nicht realisierte Beteiligungsverkäufe zurückzuführen (ca. 28 Mio. EURO).

Lassen Sie mich nun auf einige Einzelprobleme eingehen:
Der vorliegende Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes moniert zahlreiche Planungsmängel bei dem Erstellen des Haushaltsplanes. Das Rechnungsprüfungsamt führt zu Recht an, dass Planungsansätze nur ungenügend dokumentiert werden, sodass eine Überprüfung der Sorgfältigkeit der Schätzung oder rechnerischen Ermittlung nur schwerlich möglich war. Auch sei aus den geprüften Akten nicht hervorgegangen, was der konkreten Planung des Amtes zu Grunde lag.

Als Ergebnis sieht das Rechnungsprüfungsamt, dass durch die erheblichen Planungsmängel die Darstellungen im Haushaltsplan bzw. Nachtragshaushaltsplan nahezu 80 Mio. EURO günstiger erfolgten, als dies zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushaltsplan oder den Nachtragshaushaltsplan absehbar gewesen wäre.

Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses kann ich insoweit anführen, dass insbesondere auf Grund unserer Beratungen hinsichtlich des Haushaltsansatzes Sozialhilfe diese Beanstandungen des Prüfungsamtes seitens des Ausschusses nachvollzogen und geteilt wurden. Das Fachamt war nämlich auch im nachhinein nicht in der Lage, den Haushaltsansatz nachvollziehbar zu begründen.

Festzuhalten ist jedoch auch, dass in den nachfolgenden Haushaltsplänen nach derzeitigem Kenntnisstand solche planerischen Fehler vermieden worden sind, sodass ich davon ausgehe, dass zukünftig realistische Planansätze dem Haushaltsplan zu Grunde gelegt werden.

Die Verwaltung sollte bei Einreichung zukünftiger Haushaltspläne berücksichtigen, dass Verpflichtigungsermächtigungen nur insoweit gebildet werden, wie diese tatsächlich auch benötigt werden. Im Kalenderjahr 2003 bestand der Auslastungsgrad der Verpflichtigungsermächtigungen lediglich aus einem Drittel. Die übrigen wurden nicht benötigt.
Insbesondere im Haushaltsgenehmigungsverfahren dürfte es sich zukünftig positiv auswirken, wenn geringere Verpflichtigungsermächtigungen abgebildet werden.

Die Stadt Leipzig hat für die eigenen Unternehmen erhebliche Bürgschaften gegeben. In diesem Zusammenhang sind im Kalenderjahr 2003 Erkenntnisse gewonnen worden, dass Bürgschaften in einem nicht unerheblichen Umfang bisher noch nicht registriert waren. Um die Gesamtproblematik Bürgschaften zukünftig transparenter zu gestalten, sollten abschließende Verhandlungen mit den Tochterunternehmen und den finanzierenden Banken hinsichtlich des Umfanges der gegebenen Bürgschaften erreicht werden.

Ebenfalls einer abschließenden Klärung ist die Problematik hinsichtlich der kostenrechnenden Einrichtungen zuzuführen. Diese Themen sollten in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt zeitnah geklärt werden, um zukünftig für Stadträte nachvollziehbare Entgeltordnungen erstellen zu können.

Das Rechnungsprüfungsamt hatte hinsichtlich der Haushaltsdurchführung 2003 wesentlich weniger Beanstandungen angeführt, als in den Vorjahren. Grund hierfür war, dass die Verwaltung in 2003 nahezu sämtliche Prüfvermerke der Vorjahre einer normgerechten Lösung zuführte oder abschließende Bearbeitungen begonnen hat. Diese Entwicklung ist als positiv zu bezeichnen, sodass ich davon ausgehe, dass auch die verbleibenden Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes zeitnah erledigt werden können.

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, uneingeschränkt der Beschlussempfehlung zur Feststellung der Jahresrechnung 2003 zu folgen. Meine Fraktion, die SPD-Fraktion, wird daher der Vorlage zustimmen.

Abschließend möchte ich den Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes und des Dezernates II für ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2003 danken.

Redner: Heiko Oßwald

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die SPD-Fraktion begrüßt außerordentlich den vorliegenden Antrag der Grünen. Der Antrag spricht das Grundproblem an, welches Leipzig in Sachen Kinderbetreuung hat. Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet kann sich das Angebot an Plätzen zwar durchaus sehen lassen, in einzelnen Stadtteilen ist es aber völlig unzureichend.

Die Gründe liegen in der Infrastruktur der Betreuungseinrichtungen, welche noch auf den alten Bedarf aus DDR-Zeiten ausgerichtet ist, wo junge Familien in Grünau, Paunsdorf oder Neuschönefeld wohnten. Mittlerweile hat sich die Situation grundlegend verändert, junge Familien ziehen vor allem in den prosperierenden Leipziger Süden, nach Gohlis, Schleußig oder ins Waldstraßenviertel. Im Ergebnis gibt es wenig frequentierte Kitas, z.B. in Grünau oder Paunsdorf und lange Warteschlangen in den genannten Problembezirken.

Besonders im Leipziger Süden hat sich die Situation dramatisch verschärft. Für die dort lebenden ca. 3300 Kinder (1-6 Jahre) werden etwa 600 Krippenplätze und 1600 Kindergartenplätze benötigt. Es können derzeit aber nur 340 Krippen- und 1060 Kindergartenplätze angeboten werden. Das heißt, im Leipziger Süden steht nur für jede zweite Familie, die einen Krippenplatz will, auch einer zur Verfügung.

Die Verwaltung scheint das Problem in dieser Schärfe noch nicht erkannt zu haben. Bis 2006 werden lediglich nur 200 neue Plätze geschaffen. Der weitere Abbau der Tagespflege führt ebenfalls nicht zu einer zufrieden stellenden Lösung, zumal diese Form der Betreuung von der Mehrheit der Leipziger nicht angenommen wurde.

Damit ist festzustellen, dass die Versorgung der Kinder mit den aufgezeigten Maßnahmen nicht gesichert ist und der Antragstellung auch nicht weitgehend entsprochen wird.

Es sind daher alle Möglichkeiten auszuloten, wie mit möglichst geringem finanziellen Aufwand bestehende Einrichtungen von wenig frequentierten Stadtteilen in die Problembezirke verlagert werden können.
Freie Initiativen sind noch intensiver zu unterstützen, ob bei der Suche oder Bereitstellung von geeigneten Grundstücken oder Suche nach privaten Investoren.
Auch müssen zusätzliche Maßnahmen betreffend Neubau von Einrichtungen kurzfristig avisiert werden.

Will Leipzig eine wachsende und prosperierende Stadt werden, und sich den Anforderungen, die sich aus dem Strukturwandel von Wirtschaft und Arbeitswelt ergeben, stellen, so gibt es zu den aufgezeigten Maßnahmen keine Alternative.

In diesem Sinne bitten auch wir um Zustimmung zum Antrag.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob ein Bonusmodell für Kinder der Stadt Leipzig entwickelt werden kann, das die Teilnehmerzahl bei der ärztlichen Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten, die in der Regel im 4. Lebensjahr durchgeführt wird, prämiert. Weiterhin soll geprüft werden, wie die Benachrichtigung von Eltern, deren Kinder keine Kindertagesstätte besuchen, verbessert werden kann.

Begründung:

Trotz vielfältiger Hinweise auf entsprechende Angebote nehmen nicht alle Leipziger Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes teil. Dies gilt insbesondere für Kinder, die nicht eine Kindertagesstätte besuchen.
Ein frühzeitiges Erkennen von Seh- und Hörstörungen sowie motorischen und Sprachauffälligkeiten im Vorschulalter erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Behandlung und für das Aufholen von Entwicklungsrückständen.
Ein attraktives Bonusmodell (z.B. Freikarten für den Leipziger Zoo oder Freikarten für Kindervorstellungen in einer städtischen Kultureinrichtung) könnte ein Anreiz für Eltern und Kinder sein, mit dem die Teilnehmerzahl bei den Vorsorgeuntersuchungen erhöht wird.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Zusätzlicher Beschlusspunkt 4:
Die Eigenbetriebe Kultur – Gewandhaus und Oper – leisten durch zusätzliche Aktivitäten einen Beitrag zu Gunsten der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung.

Begründung:

Das Erbe der Stadt Leipzig ist vielfältig und umfangreich. Dieses nationale Erbe zu bewahren und zu pflegen, ist eine Verpflichtung, der sich die Stadt stellt.
Die Erfüllung der Vorlage erfordert eine weitere und große Kraftanstrengung. Es erscheint deshalb unabdingbar und angemessen, die Eigenbetriebe Gewandhaus und Oper, welche dem Erbe von Mendelssohn-Bartholdy in besonderer Weise verpflichtet sind, aufzufordern, über ihr bisher geleistetes Engagement hinaus, aktiv zu werden.
Um die vielfältige und lebendige Kulturlandschaft der Stadt Leipzig zu bewahren und deren Zukunftsfähigkeit zu sichern, sind auch die Kulturschaffenden der Eigenbetriebe der Stadt in ganz besonderem Maße gefordert.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 41 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung wird beschlossen, dem Verwaltungsausschuss die Angelegenheit der Strategischen Ausrichtung der LVV-Gruppe zur Vorberatung zu übertragen.
Dazu soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine zeitweilige Arbeitsgruppe „Städtische Beteiligungsunternehmen“ eingerichtet werden. Die Arbeitsgruppe soll sich aus neun Stadträtinnen und Stadträten zusammensetzen.
 

Begründung:

Der Oberbürgermeister hat angekündigt, dem Stadtrat in Kürze eine Vorlage über die künftige Ausrichtung der Stadt-, Wasserwerke, sowie der Leipziger Verkehrsbetriebe vorzulegen. Dabei soll auch die Rolle der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) als Holdinggesellschaft möglicherweise neu strukturiert werden.
Da die strategische Führung der genannten Unternehmen nur in komplexen Zusammenhängen zu diskutieren sein wird, ist eine besondere Beratung sämtlicher Strategiemöglichkeiten notwendig.
Um die Kompetenz des Stadtrates in dieser Diskussion nachhaltig einbinden zu können, ist die Gründung einer Arbeitsgruppe, die sich explizit mit diesem Thema befasst, sinnvoll.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,     
meine Damen und Herren,

„Wie weiter mit dem Stadtumbau in Leipzig?“ – mit dieser Fragestellung ist die SPD-Stadtrats-fraktion in die Öffentlichkeit gegangen und hat die seit einigen Wochen in unserer Stadt kontrovers geführte Diskussion am 25.Mai mit über 100 Bürgern in der Alten Nikolaischule weitergeführt.
Wir werden die Diskussion in der Öffentlichkeit fortsetzen. Gerade die in der Vorlage dargelegte Strategie zum Erhalt der historischen  Bausubstanz und die damit verbundene Prioritätenlisten müssen von den interessierten Bürgern mitunterstützt werden, hängt doch die Bedeutung Leipzigs auch wesentlich vom Erhalt der historischen Bausubstanz ab.

Sicher wird es bei der Auswahl und der Bedeutung der Objekte unterschiedliche Kriterien geben, nach denen sie auf die Liste gesetzt werden sollen. Gilt es doch 20 Häuser unter 2500 Gebäuden auszuwählen, die noch unsaniert sind und einen Investitionsaufwand von insgesamt ca. 1,5 Mrd. Euro für die Sanierung erfordern würden. Hier muss wirklich von den 500 Gebäuden mit herausragender städtebaulicher Bedeutung ausgegangen werden, für die die knapp bemessenen Mittel für eine Notsicherung ausgegeben werden können. Aber es muss auch klar sein, dass nicht jedes unsanierte Haus in Leipzig gerettet werden kann.
Der Vorschlag, dass der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau als gewähltes Gremium das Einvernehmen mit der vorgeschlagenen Prioritätenliste herstellt, ist konsequent und richtig.
Wir fordern die Landespolitik auf, offener mit der Förderung von Aufwertung und Sanierung umzugehen. Die Bundespolitik hat hier richtige Ansätze und weist den richtigen Weg.

Wir unterstützen die Vorlage und die Vorschläge zum Erhalt der Gebäude mit großer städtebaulicher Bedeutung bzw. hohem Denkmalswert. Die SPD-Fraktion wird daher dieser Vorlage zustimmen.