Antrag der SPD-Fraktion zum Haushaltsplanentwurf 2005

Beschlussvorschlag:

Für notwendige Ersatzpflanzungen des Grünflächenamtes sollen 50.000 Euro in den Haushalt 2005 eingestellt werden.

Begründung:

Für den Bereich Ersatzpflanzungen des Grünflächenamtes konnten aufgrund von Einsparmaßnahmen keine Gelder in den Haushalt 2005 eingestellt werden.
Dieser unbefriedigende Zustand soll durch diesen Antrag abgemildert werden.
Im vergangenen Jahr standen für solche Ersatzpflanzungen 150 T€, in diesem Jahr 50 T€ zur Verfügung.
Die Mittel sollen durch die Veräußerung städtischer Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen erbracht werden (siehe entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion zum HHPl 2005).

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,

  1. zu prüfen, welche Leipziger Persönlichkeiten aus der Kommunalpolitik aus Anlass der 60. Wiederkehr der Beendigung des II. Weltkrieges und somit der Befreiung Leipzigs durch die Alliierten 1945 aufgrund ihres Widerstandes gegen das Naziregime und der Mitwirkung beim Wiederaufbau demokratische Strukturen geehrt werden können.
  2. einen Vorschlag zur angemessenen Würdigung der Persönlichkeiten zu unterbreiten.

Begründung:

Seit 1990 wurden in Leipzig Kommunalpolitiker, wie z. B. Erich Zeigner und Carl Goerdeler, die sich durch ihren Widerstand gegen die Naziherrschaft bzw. beim Wiederaufbau der Stadt nach dem 2. Weltkrieg verdient gemacht haben, geehrt.
Neben den Vorgenannten hat z. B. Heinrich Fleißner in Leipzig eine wichtige Rolle gespielt. Er war von 1921 – 1931 Stadtverordneter und von 1923 – 1933 Polizeipräsident. 1933 wurde er von den Nationalsozialisten aus dem Amt entfernt. Von den Amerikanern wurde er 1945 wieder als Polizeipräsident eingesetzt. Nach dem Besatzungswechsel im Juli 1945 wurde er von den Sowjets erneut entlassen.
Vorstellbar für eine Würdigung wäre beispielsweise die Herausgabe einer Denkschrift oder eine Gedenkveranstaltung.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Berufsausbildungspreis unter Federführung der Kammern und in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften (DGB) zu initiieren. Ein Konzept soll dafür bis zum 30.06.05 erstellt werden.
Die Stadtverwaltung prüft, alternativ zum Berufsausbildungspreis, einen Preis für Unternehmen mit besonderen Initiativen zum Thema „Jugend in Job“ zu vergeben. Auch dazu soll ein Konzept bis zum 30.06.05 erstellt werden.

Begründung:

Die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt ist seit einigen Jahren auch in Leipzig äußerst angespannt. Die Handlungsspielräume der Stadt, ausreichend qualifizierte Lehr-stellen zu schaffen, sind begrenzt.
Der Berufsausbildungspreis ist jedoch eine Möglichkeit, das Thema positiv zu bewerben. Die Betriebe und Einrichtungen, die sich in hohem Maße bei der Schaffung und Erhal-tung von Lehrstellen verdient gemacht haben, sollen daher durch eine besondere, öffentlichkeitswirksame Anerkennung mit einem Ehrenpreis (ohne Preisgeld) gewürdigt werden.
Der Berufsausbildungspreis wurde erstmals 1998 vergeben. In den letzten beiden Jahren fand jedoch keine Preisvergabe statt.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss der Stadtrat im Dezember 2002 an mehreren Modellprojekten die Sanierung und Betreibung städtischer Einrichtungen mit Hilfe privater Partner umzusetzen. Die Realisierung der Projekte sollte im Jahre 2003 beginnen.
Bei erfolgreicher Durchführung der Modellvorhaben, also bei nachgewiesener Kosteneinsparung an einem der Objekte, sollen PPP-Projekte auf weitere städtische Sanierungs- und Neubauprojekte ausgedehnt werden. Als Folge der Übertragung von städtischen Leistungen an Dritte, müssen Strukturanpassungen in den betroffenen Ämtern – insbesondere bei den Bauherrenämtern, im Schulverwaltungsamt und im Hochbauamt – vorgenommen werden.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Projekte wurden inzwischen durch PPP (Public Private Partnership) in Angriff genommen?
  2. Um welche Projekte handelt es sich dabei?
  3. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Durchführung der PPP-Projekte ein?
  4. Für wann ist der Abschluss des ersten Projektes zu erwarten?

Redner: Prof. Dr. Thomas Fabian, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,
was ist der Sinn und Zweck einer Städtepartnerschaft?
Menschen aus verschiedenen Ländern sollten sich besser kennen und verstehen lernen, das war die ursprüngliche Idee für Städtepartnerschaften, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa entstand. Das klassische Ziel einer Städtepartnerschaft, die Völkerverständigung, sollte durch Kulturaustausch und Kooperation in Wirtschaft und Wissenschaft erreicht werden. Während unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg der Wunsch nach Versöhnung im Vordergrund stand, liegt heute der Sinn der Städtepartnerschaften darin, auf kommunaler Ebene einen Beitrag zum Zusammenwachsen von Europa zu leisten. Sinn und Zweck einer Städtepartnerschaft kann auch die praktische Hilfe für eine andere Stadt sein. Aus diesem Grunde wurden später auch Partnerschaften mit Städten in Entwicklungsländern eingegangen. Heute gewinnt die internationale Vernetzung mit Städten in verschiedenen Kontinenten in der globalisierten Welt zunehmend an Bedeutung. Schon allein aus diesem Grund ist es für Leipzig wichtig, auch mit einer Stadt in Afrika eine Städtepartnerschaft einzugehen und zu pflegen.
Welche Gesichtspunkte können bei der Wahl einer zukünftigen Partnerstadt eine Rolle spielen? Städte ähnlicher Größenordnung mit vergleichbaren wirtschaftlichen Gegebenheiten und historischen Entwicklungen kommen üblicherweise in Europa für eine Partnerschaft in Frage. Während es schon in Europa nicht leicht ist, einfach eine Partnerstadt auszuwählen und die Partnerschaft mit Leben zu füllen, so ist es deutlich schwieriger, eine solche Beziehung mit einer Stadt auf einem anderen Kontinent herzustellen. Aus diesem Grunde bietet es sich an, eine Städtepartnerschaft mit einer Stadt einzugehen, zu der schon Beziehungen auf verschiedenen Ebenen bestehen. Dies ist bei Addis Abeba eindeutig der Fall. Abgesehen von den zahlreichen Studenten aus Äthiopien, die in Leipzig studiert haben, besteht seit genau zwei Jahren in Leipzig ein Verein Städtepartnerschaft Leipzig – Addis Abeba, der bereits etliche Aktivitäten entfaltet hat. Insofern können wir sicher sein, dass diese Städtepartnerschaft nicht nur aus offiziellen Begegnungen und Austauschprogrammen bestehen wird, sondern auch von ehrenamtlichem Engagement Leipziger Bürgerinnen und Bürger getragen wird. Auch das ausdrückliche Interesse der Stadtverwaltung von Addis Abeba, von der ja die Initiative ausgeht, lässt erwarten, dass diese Städtepartnerschaft mit Leben gefüllt werden kann.
Es gibt allerdings auch Gesichtspunkte, die gegen einen Städtepartnerschaft mit einer bestimmten Stadt sprechen können. Abgesehen von den Kosten, wurden in der Diskussion um eine Städtepartnerschaft mit Addis Abeba, Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien als Gegenargumente angeführt. Nun besteht jedoch gerade im Rahmen einer Städtepartnerschaft eher die Chance, auf die Einhaltung der Menschenrechte zu drängen.
Eine Städtepartnerschaft mit Addis Abeba würde nicht nur dem kulturellen Austausch, sondern auch wirtschaftlichen Interessen in Leipzig dienen. Auf jeden Fall würde Leipzig mit dem Eingehen einer Städtepartnerschaft mit der afrikanischen Stadt Addis Abeba ein deutliches Signal gegen Fremdenfeindlichkeit und für Weltoffenheit setzen.
Leipzig hätte damit insgesamt 13 Städtepartnerschaften, was angesichts der internationalen Orientierung dieser Stadt eine angemessene Anzahl wäre.
Die SPD Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

über die Vorlage „Entscheidung zur Stadtgärtnerei“ haben wir in unserer Fraktion mehrmals diskutiert und sind zu keiner einheitlichen Meinung gekommen. Wir werden also unterschiedlich dazu abstimmen.

Wie ist die derzeitige Situation?
Seit 1877 existierend und seit 1911 im Besitz der Stadt wurde die Stadtgärtnerei zwischen 1993 und 1999 in mehreren Stufen modernisiert (Umformer für Fernwärme, neues Gewächshaus, neue Heizleitung). Die Gärtnerei ist Ausbildungsbetrieb mit Schulungsräumen.
Die wichtigsten Leistungen sind die Produktion (Anzucht) von ca. 440.000 Blumen, die Betreuung der Pflanzkübel in der Innenstadt, Dekorationsarbeiten für städtische Veranstaltungen, Tagungen und Messen sowie die Innenraumbepflanzungen in den verschiedenen Ämtern und städtischen Eigenbetrieben. Die erwirtschafteten Erlöse stehen in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen, wobei der Vorlage entnommen werden kann, „dass die erbrachten Leistungen der Stadtgärtnerei gegenüber den Auftraggebern ohne vollständige Kostenerstattung vorgenommen werden“. Das heißt im Klartext: Die in der Vorlage angegebenen Erlöse in Höhe von 55.000 Euro entsprechen in keinem Fall der Realität, sondern müssten bedeutend höher liegen.

Welche Auswirkungen werden sich bei einer Schließung ergeben?
Eine moderne Einrichtung wird stillgelegt. Die Beschäftigten werden zwar über neu angebotene Arbeitsverträge innerhalb der Stadtreinigung eine neue Tätigkeit aufnehmen können, aber es kann für den einzelnen Mitarbeiter zu finanziellen Einbußen kommen. Die Lehrausbildung zum Gärtner für Zierpflanzenbau ist an diesem Standort nicht mehr möglich.
Die Vielzahl der erbrachten Leistungen für die Stadt fallen weg bzw. werden eingeschränkt. Der geplante Zukauf von Pflanzen zu marktüblichen Preisen in Höhe von 200.000 Euro wird bei weitem nicht den Bedarf decken. Das bedeutet – und darüber muss sich jeder im Klaren sein – weniger städtisches „Bunt“. Dies betrifft vor allem die Ämter, die Veranstaltungen und Messen, aber auch die Bepflanzung von Beeten außerhalb der City.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlusstext 1 wird wie folgt ergänzt:
Die Stadt Leipzig schließt mit den sechs Trägervereinen der soziokulturellen Zentren Haus Steinstraße, Frauenkultur, Conne Island, Begegnungsstätte Mühlstraße, Kultur- und Kommunikationszentrum naTo und Stadtteilzentrum Anker per 01.01.2005 Rahmenvereinbarungen im Wortlaut der in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage beigefügten Textfassung mit der Zusicherung der institutionellen Förderung für weitere drei Jahre ab.