Der Burgplatz im Schatten des Leipziger Neuen Rathauses und sein Umfeld sind oft Schauplatz von gefährlichen Situationen im täglichen Zusammenspiel verschiedener Verkehrsarten. Als gemeinsam genutzte Verkehrsfläche ist ein erhöhtes Maß an Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme geboten, um Konflikte zu vermeiden. 

Dennoch fällt auf, dass Ortsunkundige mit dem Auto von der Situation häufig überfordert sind, während Einheimische auch gern mal über “Schleichwege” den Ring abkürzen. Durch “nur mal kurz” am Straßenrand parken wird die Durchfahrt für alle unsicherer während Lieferdienste und Gewerbetreibende kaum legale Kurzzeitparkplätze finden oder in den engen Gassen stecken bleiben. 

Die SPD-Fraktion fragt daher an: 

  1.    Sind in den nächsten vier Jahren verkehrsberuhigende Maßnahmen im Umfeld des Burgplatzes geplant? Wenn ja, welche und wann? Wenn nein, warum nicht? 
  2.    Gibt es für die umliegenden Straßen (Lotterstraße, Markgrafenstraße, Ratsfreischulstraße, Burgstraße, Hugo-Licht-Straße) bereits Pläne, weitere Kurzzeitparkplätze einzurichten, um Lieferdienste und Gewerbetreibende zu entlasten? Wenn ja, wo und wann? Wenn nein, warum nicht? 
  3.    Welchen Beitrag könnten modale Filter oder sinnvolle Einbahnstraßenregelungen im Umfeld des Burgplatzes leisten, um die Verkehrssicherheit dort nachhaltig und kosteneffizient zu erhöhen? 

Die Antwort der Verwaltung gibt es hier.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit den Erschließungsträgern ins Benehmen zu setzen, wie an das Schicksal der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der ehemaligen Vereinigten Jute-Spinnereien und Webereien AG zur NS-Zeit im Sinne einer lebendigen Erinnerungskultur in geeigneter Weise auf dem Areal erinnert werden kann. 

Begründung: 

So wie in vielen Firmen wurden auch in der Vereinigten Jute-Spinnereien und Webereien AG in der Lützner Straße während des Zweiten Weltkriegs Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt – mindestens 125 Betroffene sind namentlich nachweisbar. Wir würden es daher im Sinne einer lebendigen Erinnerungskultur sehr begrüßen, wenn sich dieser Aspekt bei der Entwicklung des Areals in angemessener Form widerspiegeln würde. 

Aus unserer Sicht könnte z.B. eine sogenannte „Stolperschwelle“ oder eine Auseinandersetzung mit der Thematik durch Kunst im öffentlichen Raum ein geeigneter Schritt sein, um dem Thema Raum zu geben. Die Gedenkstätte für Zwangsarbeit in Leipzig, die über ausgewiesene Expertise auf diesem Feld verfügt, könnte hier aus unserer Sicht beratend einbezogen werden. Uns geht es darum, die Geschichte weder zu negieren noch zuzulassen, dass sie eine zukünftige Entwicklung des Areals überprägt. 

Der Beschlussvorschlag des Stadtbezirksbeirates wird nach Satz 1 wie folgt ergänzt:

Hierzu beauftragt der Oberbürgermeister die Netz Leipzig GmbH, eine entsprechende (Mehr-) Kostenaufstellung zur Errichtung eines Umspannwerkes an den Standorten „Alte Friedhofsgärtnerei“, „Ludolf-Colditz-Straße“, „Fläche an der Schwimmhalle Kolmstraße“ sowie „Holzhäuser Straße“ zur Verfügung zu stellen. 

Es soll geprüft werden, ob die Grünfläche vor der Schwimmhalle Kolmstraße, die im Gestaltungsplan für das Gebiet als „Stadtplatz Süd“ bezeichnet ist, als Alternativstandort ausreichend Fläche bietet und welche Änderungen diese räumliche Neuordnung im Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“ notwendig machen würden. Das Ergebnis ist dem Stadtrat vorzulegen.

Begründung: 

Erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister setzt sich mit dem Eigentümer des ehemaligen Kaufhaus Held (zuvor Kaufhaus Max Sachse, später Firma Hollenkamp & Co.) in der Lützner Straße 45-47/Ecke Merseburger Straße in Verbindung und wirkt darauf hin, dass die Tiefgarage dieses Objektes wieder öffentlich nutzbar gemacht wird. Das Ziel dieser Gespräche ist die Entwicklung einer Quartiersgarage für Leipzig-Altwest zur Reduzierung des Parkdrucks im öffentlichen Straßenraum. 
  1. Über den Stand der Verhandlungen und ein mögliches Betreiberkonzept wird der Stadtrat spätestens im 2. Quartal 2026 informiert. 
  1. Sollten die Gespräche mit dem Eigentümer scheitern oder nicht zustande kommen, informiert der Oberbürgermeister den Stadtrat bis zum 2. Quartal 2026 über die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt zur Nutzbarmachung des Objektes Kaufhaus Held sowie den allgemeinen kommunalen Handlungsspielraum bei mutmaßlich spekulativem Leerstand von Gewerbeimmobilien. 

Begründung:

Das zweite Kaufhaus Held in Lindenau an der Kreuzung Lützner/Merseburger Straße steht seit vielen Jahren leer. Jegliche Bemühungen aus der Bürgerschaft, dem einstmals prachtvollen Gebäude eine sinnvolle (Zwischen-)Nutzung zu geben, sind bisher am Eigentümer gescheitert. 

Aus dem Protokoll einer Bürgersprechstunde des OBM vom 12.10.20211 geht hervor, dass „derzeit rund 200 Kfz-Stellplätze“ in der Tiefgarage ungenutzt leer stehen. Auch damals wurde angeregt, diese als Quartiersgarage zu reaktivieren, was jedoch nicht weiterverfolgt wurde. Daher möchte die SPD-Fraktion einen neuen Vorstoß wagen und dieses Potential für eine Entlastung des öffentlichen Straßenraums im umliegenden Viertel heben. 

Der Leerstand des alten Kaufhaus Held ist insgesamt sehr bedauerlich. Nicht nur aus historischen Gründen, sondern auch im Sinne der Stadtentwicklung würde eine Wiederbelebung dieses ehemals prestigeträchtigen Ensembles das Viertel bereichern. Wenn es sich bei den oberirdischen Etagen vielleicht auch etwas schwieriger gestaltet, so sollte aber doch wenigstens die Tiefgarage mit vergleichsweise wenig Aufwand wiederhergestellt und nutzbar gemacht werden können. 

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass seitens des Eigentümers überhaupt kein Interesse an einer Entwicklung des Gebäudes im Sinne der Stadtgesellschaft besteht, sollten vorsorglich auch alle Möglichkeiten geprüft werden, die einen weiteren spekulativen Leerstand effektiv unterbinden. Für Wohnungen gibt es mit dem Zweckentfremdungsverbot bereits ein Rechtsmittel dagegen und nicht zuletzt §14 GG Abs. 2 gilt auch für Eigentum von Gewerbeimmobilien uneingeschränkt. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt  

  1. zu prüfen, ob Leipzig als eine der vier geplanten Modellkommunen der ‘Initiative für einen handlungsfähigen Staat’ in Frage kommt.  
  1. den Stadtrat über das Ergebnis und die möglichen Auswirkungen einer Teilnahme als Modellkommune zu unterrichten. 
  1. bei einer positiven Kosten-Nutzen-Abwägung auf die Teilnahme Leipzigs als Modellkommune hinzuwirken. 

Begründung:

Begleitet von einem großen öffentlichen Medieninteresse hat die ‘Initiative für einen handlungsfähigen Staat’ im Juli 2025 ihre Vorschläge für eine umfassende Staatsreform vorgestellt. Viele der darin entwickelten Ideen würden auch in Leipzig das Verwaltungspersonal und die kommunalen Kassen entlasten, das Leben der Bürgerinnen und Bürgern vereinfachen und den so oft beschworenen Bürokratieabbau mit strukturellen Reformen statt stumpfen Stellenstreichungen voranbringen. 

Eine der insgesamt 35 Empfehlungen enthält den Vorschlag, Modellkommunen und -regionen einzurichten, in denen Vorschläge für die Verwaltungsmodernisierung als Ganzes erprobt werden können. Dabei werde laut Presseberichten auch noch eine Kommune in Sachsen gesucht. 

Daher spricht sich die SPD-Fraktion dafür aus, Leipzig dafür ins Spiel zu bringen und idealerweise die bevorstehende Aufgaben- und Strukturkonsolidierung mit genau diesen Reformvorschlägen der ‘Initiative für einen handlungsfähigen Staat’ sinnvoll zu verknüpfen. 

Bereits im November 2023 konnte man einem Artikel der LVZ entnehmen, dass der TV-Club nicht nur Leipzigs beliebtester Club ist, sondern damals auch schon konkrete Gespräche mit der LEVG über einen Umzug „in zwei bis drei Jahren“ in den Kohlrabizirkus führte. Als verkehrstechnisch sehr günstig gelegener, zentraler Standort mit geringer Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft gilt der Kohlrabizirkus als eine wichtige Stätte zum Erhalt und der Entwicklung der Clublandschaft in Leipzig. 

Bis heute gibt es für einen baldigen Umzug des TV-Clubs allerdings wenig Anzeichen, daher fragen wir nach: 

  1. Wie weit sind die Pläne der LEVG mit dem TV-Club zu einem möglichen Umzug vorangeschritten?  
  1. Welche Zeitschiene ist aktuell für einen Umzug realistisch? 
  1. Welche Gründe stehen momentan einer Einigung zwischen LEVG und TV-Club gegebenenfalls noch im Weg? 
  1. Inwieweit kann die Stadtverwaltung durch geeignete Förderinstrumente und weitere Maßnahmen positiv Einfluss auf eine Ansiedlung von Clubspielstätten am Standort Kohlrabizirkus nehmen? 

Schlammiger Radweg

Die Bezeichnung „wassergebunden“ ist missverständlich, da dem Mineralgemisch kein Bindemittel zur Verfestigung beigefügt wird. Der Begriff wassergebunden weist darauf hin, dass zur Herstellung ein Mineralgemisch mit abgestufter Sieblinie verwendet wird, dessen Feinanteile sich durch Einschlämmen mit Wasser an die gröberen Bestandteile anlagern, wodurch eine gewisse Bindungswirkung entsteht und die Decke sich verfestigt. Verwendet wird gebrochenes Natursteinmaterial, da kantige Gesteinskörnung dem Fahrbahnbelag eine festere Struktur gibt. 

Nachteile: Wassergebundene Decken sind anfällig für Erosion in Gefällstrecken, da abfließendes Wasser bei starken Regenfällen die oberste Schicht des Materials fortspült. Dadurch wird der Weg holprig, es bilden sich Rinnen und Schlaglöcher. Insbesondere in ariden Klimazonen bilden sich Waschbrettpisten aus. 

Die Instandhaltung wassergebundener Fahrbahnen ist aufwändiger und besonders nach Schneeräumungen, langanhaltender Feuchtigkeit und Nutzung der Wege durch schwere Forst- und Landwirtschaftsmaschinen erforderlich. 

Fahrzeugverkehr mit mehr als ca. 20 km/h führt auf wassergebundenen Wegen bei Trockenheit zur Staubentwicklung. Der sich unter dem Fahrzeugboden bildende Sog führt zum Austrag von Feinanteilen der oberen Deckschicht durch schnellfahrende Fahrzeuge. Problematisch sind auch die hohen Gewichte moderner landwirtschaftlicher Fahrzeuge, sie begünstigen das Entstehen von Fahrbahnschäden. 

Wir fragen an: 

1. Welche Rolle spielt das sich verändernde Klima für unsere Rad- und Gehwege in dieser Bauweise? 

2. Findet die wasserbindende Wirkung noch in ausreichendem Maße statt besonders bei Neuanlage? 

3. Wie oft werden die Wassergebundenen Decken überprüft und welche Wartungszyklen sind eingeplant im HH und beim Personal? 

4. Führt es zu besonderen Problemen, dass insbesondere Elektroroller und E-Bikes (aktuell die am häufigsten verkaufte Art von Rädern) erst bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h abgeregelt werden und deshalb, siehe Nachteile, einen besonderen Staubabrieb und Staubentwicklung haben? 

5. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen von Starkregenereignissen auf Fuß-/Radwege in wassergebundener Decke ein, wenn tagelang Trockenheit und dann große Wassermengen sich in kurzer Abfolge abwechseln und sind wir in Pflege und Unterhalt dem gewappnet? 

6. Wie gehen wir damit um, dass in eher ariden Klimazonen, also in trockenen Klimazonen, sich Waschbrettpisten bilden, aktuell eindrucksvoll auf den Wegen im Johannapark zu erleben? 

7. Wie gehen wir damit um, dass diese Waschbrettpisten dazu führen, dass eine breite Pfützenbildung stattfindet, welche im ungünstigen Fall dazu führt, dass die Nutzer die Wege in den Parks oder im Wald auf die doppelte Breite ausweiten um den Pfützen auszuweichen? 

8. Wie sieht die Strategie der Stadt Leipzig zu diesem Thema im Kontext eines ganzjährig befahrbaren Hauptnetzes Rad aus, wenn man bedenkt, dass Klimavorsorge auch Anpassung an geänderte Umstände bedeutet? 

9. Welcher Neigungswinkel wird bei wassergebundenen Schotterdecken von der Mitte zu den Wegrändern benötigt, um eine schnelle Entwässerung in den Seitenraum zu gewährleisten? Welche Auswirkungen hat das Gefälle auf Befahrbarkeit, Starkregen, benachbarte Flächen, Materialeintrag in die Aue oder in den Park? 

10. Gibt es neue Erkenntnisse zu asphaltierten Strecken hinsichtlich der Wasserdurchlässigkeit?