Seit dem Sommer 2021 testet die Stadt Leipzigs ersten Lastenfahrradparkplatz in Altlindenau an der Ecke Erich-Köhn-/Georg-Schwarz-Straße. Dazu wurde im Verkehrs- und Tiefbauamt eine neue Bauform des sogenannten Leipziger Bügels entwickelt, der mit nur 50 Zentimetern Länge und einem Querholm das Anlehnen und sichere Anschließen von Lastenrädern ermöglicht. Dieser Prototyp soll nach einem ersten Praxistest auch an anderen Standorten in Leipzig etabliert werden.

Wir möchten anfragen:

  1. Wie schätzt die Verwaltung nach ca. einem halben Jahr Praxistest die Akzeptanz des neuen Angebotes zum sicheren Abstellen von Lastenfahrrädern ein?
  2. Sind weitere Lastenfahrradparkplätze bereits in Planung? Wenn ja, welche Standorte werden dafür untersucht?

Antwort der Verwaltung

1. Wie schätzt die Verwaltung nach ca. einem halben Jahr Praxistest die Akzeptanz des neuen Angebotes zum sicheren Abstellen von Lastenfahrrädern ein?

Nach 5 Monaten (Aufstellungsdatum: 04.08.2021) sind noch keine Aussagen zur Akzeptanz des Angebotes möglich. Für entsprechende Langzeitbeobachtungen steht leider kein Personal zur Verfügung. Die neu entwickelte Bügelform ist jedoch bereits durch fachkundige Nutzer als sehr zweckmäßig für das Abstellen unterschiedlicher Bauarten von Lastenrädern bewertet worden, so dass der weitere Einsatz dieser an das Leipziger Fahrradbügeldesign angepassten Bügelform vorgesehen ist. Auch in anderen Städten wird eine solche Kurzform eines Fahrradbügels eingesetzt (u. a. Berlin, Hannover).

2. Sind weitere Lastenfahrradparkplätze bereits in Planung? Wenn ja, welche Standorte werden dafür untersucht?

Im Zuge der Antragstellungen aus den Stadtbezirksbeiräten im Haushalt 2021/22 sind zwei diesbezügliche Anträge eingegangen (Süd und Alt-West), deren Umsetzung gegenwärtig geprüft wird. Ein genauer Realisierungszeitpunkt kann im Moment noch nicht genannt werden.

Im Zuge der Umsetzung des Aktionsprogramms Radverkehr 2021/22 wird zudem die Identifizierung weiterer Standorte vorgenommen und deren Realisierung in 2022 geprüft.

Innerhalb des Fortschreibungsprozesses zum Radverkehrsentwicklungsplan, der im November 2021 angelaufen ist, wird das Thema ebenfalls aufgegriffen. Dabei sollen Standorte geprüft werden, die eine bestimmte Dichte von Lastenfahrrädern erkennen bzw. erwarten lassen, z. B. Geschäftsbereiche in Stadtteilzentren und der Innenstadt. Hierzu kommen auch Erkenntnisse aus dem durch den Nationalen Radverkehrsplan finanzierten Projekt ALADIN (Projektleitung: FH Erfurt) zum Tragen, an dem sich die Stadt Leipzig in den Jahren 2020/2021 beteiligt hat.

Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte der Stadtrat im April 2019 den Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob das Sommerbad Gohlis in die Verantwortung der Sportbäder Leipzig GmbH übertragen werden kann. 

In der Hoffnung, dass der Rechtsstreit um das Wackerbad positiv für die Stadt entschieden und das Bad wieder in die Zuständigkeit der Stadt fällt, hatte unsere Fraktion Planungsmittel für das Haushaltsjahr 2022 beantragt, damit eine baldige Wiedereröffnung des Freibades für die Leipziger Bevölkerung ermöglicht wird. Dieser Antrag wurde im Zuge der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt ins Verfahren verwiesen.

Wir möchten anfragen:

  1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Rechtsstreits?
  2. Welche Planungen kann die Stadt jetzt schon anschieben, damit eine hoffentlich baldige öffentliche Nutzung des Freibades möglich wird?
  3. Kann eine mögliche Übertragung an die Sportbäder Leipzig GmbH bereits vorbereitet werden?

Antwort der Verwaltung

zu Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Rechtsstreits?

Die Klage auf Räumung und Herausgabe hat die Stadt Leipzig mit Datum vom 11.03.2021 erfolgreich abgeschlossen. Das Sportobjekt „Wackerbad“ befindet sich seit dem 07.05.2021 in der Verwaltung des Amtes für Sport. Die Übergabe erfolgte leider nicht, wie im Urteil festgestellt, frei von Lasten Dritter. Eine Klärung durch die Stadt Leipzig ist zwischenzeitlich erfolgt. Durch das Amt für Sport wurde das Sportobjekt provisorisch gesichert. Es finden regelmäßig Kontrollen statt, um die Sicherheit zu gewährleisten.

zu Frage 2: Welche Planungen kann die Stadt jetzt schon anschieben, damit eine hoffentlich baldige öffentliche Nutzung des Freibades möglich wird?

Gemäß dem Prüfauftrag VI-A-06284 hat die Sportbäder Leipzig GmbH mit dem Amt für Sport gemeinsam eine Bestandsaufnahme erstellt. Aufgrund des rechtsstreitbedingten Zeitablaufs wurde diese Bestandserhebung zum 06.01.2022, durch die Sportbäder Leipzig GmbH, aktualisiert. Mit dem Ergebnis der aktualisierten Bestandsaufnahme wird das Amt für Sport in Kürze eine Beschlussvorlage in die Gremien einbringen.

zu Frage 3: Kann eine mögliche Übertragung an die Sportbäder Leipzig GmbH bereits vorbereitet werden?

Auf Basis des Prüfauftrages VI-A-06284 laufen zu diesem Thema bereits Gespräche mit der Sportbäder Leipzig GmbH. Vor Übertragung ist zu klären, welche Erwartungen die Stadt Ledipzig mit der Übertragung verbindet und welche zusätzlichen finanziellen Ressourcen aufgewandt werden.

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Stadtrat Ende 2018 eine Voruntersuchung für eine Erweiterung des Leipziger S-Bahn-Netzes mit dem Alternativvorschlag gemäß Verwaltungsstandpunkt beschlossen.

Auch wenn die Idee einer Ring S-Bahn bislang nicht im Nahverkehrsplan des ZVNL verankert ist und eine Ersteinschätzung des zuständigen Aufgabenträgers wenig Realisierungschancen aufzeigt, wollte sich die Stadt Leipzig dafür einsetzen, diese Idee tiefgründiger zu betrachten, z. B. vergleichend oder ergänzend zu den planerischen Überlegungen zu einem Ost-West S-Bahn-Tunnel.

Uns ist bewusst, dass ein solches Projekt eine längerfristige Aufgabe darstellt. Auch haben wir Verständnis, dass aufgrund der Gesamtsituation im ÖPNV/SPNV infolge der Corona-Pandemie derzeit der Fokus darauf gerichtet ist, die Finanzierung des Bestandsnetzes zu sichern.

Wir möchten anfragen:

1.               Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Voruntersuchung einer Erweiterung des S-Bahn-Netzes für die Region Leipzig?

2.               Wie und wann kann der Ratsbeschluss trotz Corona-Pandemie umgesetzt werden?

Antwort der Verwaltung

Die nachfolgende Antwort wurde mit einer Zuarbeit des zuständigen Aufgabenträgers für den SPNV (Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig, ZVNL) erstellt.

  1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Voruntersuchung einer Erweiterung des S-Bahn-Netzes für die Region Leipzig?
  1. Wie und wann kann der Ratsbeschluss trotz Corona-Pandemie umgesetzt werden?

Der Stadtratsbeschluss beinhalt das Ziel, parallel zu einem Ost-West-S-Bahn-Tunnel auch Alternativen für den Ausbau des S-Bahn-Netzes, wie z. B. einen S-Bahn-Ring zu prüfen. 

In den letzten 24 Monaten hat sich die Geschäftsstelle des ZVNL in Zusammenarbeit mit externen Projektpartnern intensiv mit der Vorbereitung und Ausgestaltung der Ausschreibung MDSB2025plus befasst. Im Rahmen dieser Arbeiten, insbesondere des sehr umfangreichen Betriebsprogramms und der Kostenprognose, wurden immer auch Maßnahmen einer Erweiterung des Netzes hinsichtlich einer Ring-S-Bahn mitbetrachtet und mit dem derzeitigen Eisenbahnverkehrsunternehmen diskutiert. So wurde am 26.06.2020 auch eine Befahrung mit einem Sonderzug zu Teilen einer möglichen Ring-S-Bahn durchgeführt.

Außerdem fand ein intensiver Austausch zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig statt, um eine Prioritätenliste der sinnvollen Untersuchungen für die Infrastrukturentwicklung im SPNV in der Region zu erstellen. Die Gespräche konnten aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden Projekte und noch mehr beachtenswerter Randbedingungen noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Ziel ist es, mit dieser Prioritätenliste dann das Gespräch mit DB Station & Service sowie DB Netz zu suchen.

Im Rahmen der Ausschreibung MDSB2025plus konnte letztendlich eine Ring-S-Bahn aufgrund fehlender finanzieller Mittel und fehlender infrastruktureller Voraussetzungen nicht berücksichtigt werden. Im Rahmen der nunmehr zu erstellenden Fortschreibung des ZVNL-Nahverkehrsplans wird dieses Thema aber mit untersucht.

Planerische Überlegungen zu einem Ost-West S-Bahn-Tunnel stellen eine sehr hohe Herausforderung dar, die nur unter Beteiligung der DB AG durchgeführt werden können, da diese Anlage als S-Bahn nur im Besitz und damit dem Fachplanungs-vorbehalt der DB AG angegangen werden kann. Aufgrund der bisherigen hohen Belastung des ZVNL – aber auch der DB-Dienststellen in der Region – wurde dieses Thema noch nicht angegangen. Auch dieses Thema wird im Zusammenhang mit der Fortschreibung des ZVNL-Nahverkehrsplans wieder zu diskutieren sein.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

der von meiner Faktion vorgelegte Antrag hat schon eine längere Historie als die Vorlage zum Bau einer Grundschule an der Kurt-Eisner-Straße. Mit dem angedachten Grundstückstausch war es jedoch folgerichtig, diesen Antrag zu der Vorlage zu stellen. Mit Ablehnung der Gesamtvorlage war das Thema aber nicht geklärt und wir haben den Antrag deshalb separat eingereicht.  

Uns ist wichtig, dass das Areal langfristig für den Reitsport in Leipzig gesichert wird. Denn der Hippo-Sport-Club Am Elsterbogen hat dort eine Fläche gepachtet, deren Pachtvertrag verlängert werden sollte, um notwendige Investitionen des Vereins zu ermöglichen. Mit dem aktuell nur bis 2025 laufenden Pachtvertrag sind größere, langfristig zu finanzierende Investitionen nicht möglich. Das dieser Antrag überhaupt erst notwendig geworden ist, lag auch am Agieren der Stadtverwaltung, denn der Pächter und wir hatten zunächst versucht eine Lösung außerhalb der Ratsversammlung zu finden. Leider wollte das Liegenschaftsamt eine Vertragsverlängerung nicht zeitnah in die Wege leiten und das Sportamt, noch unter der alten Leiterin, hat dem Verein sogar mitgeteilt, dass man nicht zuständig sei, da es sich um eine Liegenschaft des Liegenschaftsamtes handele. Das Sportamt war aber auch nicht bereit, sich gegenüber dem Liegenschaftsamt für den Verein stark zu machen.

Im näheren Umfeld des betreffenden Areals befinden sich weitere Grundstücke, die teilweise schon durch die Stadt verkauft wurden, mitunter bebaut sind, teilweise sind die darauf befindlichen Gebäude eher als Ruinen anzusehen, aber sie stehen unter Denkmalschutz. Die angrenzenden Grundstücke gehören zum Teil privaten Eigentümer/-innen sowie der Stadt. Die Entwicklung des Areals des ehemaligen Ritterguts kann deshalb nicht allein von der Stadt und dem Reitsportverein vorangetrieben werden, vielmehr muss es darum gehen, die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke ins Boot zu holen, um ein Entwicklungskonzept für das gesamte Areal zu ermöglichen. Ziel muss dabei sein, dass ein Gesamtkonzept zu entwickeln, was den Reitverein sichert und eine naturnahe Entwicklung des Areals sicherstellt. Ich bitte um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt, der mit einer kleinen Änderungen unserem Antrag zustimmt.

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung diese Problematik?

Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 2021 und der daraus im Rahmen der Mobilitätsstrategie Leipzig 2030 resul­tierenden vermehrten ver­kehrsrechtlichen Anordnung von Radver­kehrsanlagen haben sich die Park- und insbesondere Haltemög­lichkeiten für die angefragten Verkehrsteilnehmer verschlechtert. Insbesondere einfache Liefertä­tigkeiten sind in den Straßen, wo Radschutzstreifen und Radfahr­streifen eingerichtet wurden, kaum oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich. Hier wirkt sich zudem die Verschärfung des Bußgeldkataloges aus.

In anderen Bereichen ist das Parken und Halten, wenn auch mit ei­nem größeren Zeitaufwand oder mit Gebühren in Bereichen mit Parkraumbewirt­schaftung verbunden, durchaus möglich.

  1. Welche neuralgischen Straßenzüge und Viertel sind der Verwaltung bekannt, in denen eine Anlieferung, eine Reparaturleistung oder Versorgung durch einen Pflegedienst aus o.g. Gründen schwierig ist?

Der Verwaltung ist die Problematik ebenso bekannt wie bewusst. Sie besteht insbesondere in den Geschäftsstraßen der Stadt sowie in den dicht bebauten Gründerzeitvierteln. Hier kommen eine hohe und vielfältige Nutzungsdichte mit ihren unterschiedlichen Anforderungen und ein begrenzter öffentlicher Raum, sowie im Einzelfall, siehe die Gottschedstraße, auch Verkehrseinschränkungen durch private Hochbaumaßnahmen zusammen.

  1. Wie gedenkt die Verwaltung mit dieser Problematik umzugehen?

Grundsätzlich kann die Verwaltung diese Problematik nicht allein durch eigenes Handeln auflösen: Sie kann weder den Kfz-Bestand in Leipzig administrativ steuern noch den öffentlichen Raum vergrö­ßern und sie ist an die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung ge­bunden.

Über die vom Stadtrat beschlossene Mobilitätsstrategie Leipzig 2030 mit ihren Maßnahmen ist es aber unser gemeinsames Ziel, den Anteil des individuellen Kfz-Verkehrs in der Stadt zu redu­zieren, damit der begrenzte Raum für den Kfz-Verkehr verfügbar ist, für den es keine Alternative gibt. Dazu gehört ein erheblicher Teil des Liefer- und Dienstleistungsverkehrs.

An Geschäftsstraßen und den dort einmündenden Nebenstraßen werden seit Längerem Bereiche eingeschränkten Halteverbotes ausgewiesen. In diesen darf nicht geparkt, aber eben z.B. für Liefe­rungen gehalten werden. Solche Bereiche gibt es auch in und im Umfeld der Gottschedstraße. Da die Straßenverkehrs-Ordnung je­doch keine Reservie­rung solcher Flächen für bestimmte Nutzergrup­pen kennt, können sie von jedermann zum Zwecke des Haltens ge­nutzt werden und stehen so nicht immer und ausschließlich z. B. für Handwerker oder Lieferdienste zur Verfügung.

Die Prüfung und Erteilung von Anträgen auf Ausnahmegenehmi­gungen nach § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung ist in Leipzig seit Jahren tägliches Verwaltungshandeln des Ordnungsamtes. Hier gehen Anträge von Gewerbetreibenden ein, bei denen die Durch­führung von Hand­werks-serviceleistungen absehbar einen ganzen Tag oder länger an­dauert. Zu den öffentlich zugängigen Prüfkriterien zählt auch die Be­rücksichtigung von Fahrzeugen, die über eine ent­sprechende Innen­ausstattung verfügen, die es zwingend notwendig macht, dass das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes abgestellt wird. Dass Handwerker, Kundendienstleister oder Pflege­dienste auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, ist nachvollziehbar und verständlich. Genauso gilt aber auch, dass eben nicht bei jedem Ein­satz das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe begründet benötigt wird, wie bspw. allgemein bei Lieferanten.

So gibt es seit Jahren in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerker­schaft die Möglichkeit, auf Antrag nach § 46 Abs. 1 Straßen­verkehrs-Ordnung ein sogenanntes Handwerkerheft zu erhalten. Dieses können Hand­werksbetriebe nutzen, die häufiger an einem Tag an unterschiedli­chen Orten im Stadtgebiet Aufträge ausführen. Das Handwerkerheft enthält 50 Einzel-genehmigungen zum Parken an maximal vier Ein­satzorten im eingeschränkten Haltverbot bzw. an Parkscheinauto­maten ohne Bezahlung (mit Parkscheibe) bis max. zwei Stunden je Einsatzort, im Einzelfall verlängerbar.

Weiterhin wurde mit der Einführung des Bewohnerparkens im Wald­straßenviertel durch den Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. VI-DS-03681-DS-07 vom 03.12.2019 allen Gewerbetreibenden mit Hauptniederlassung in einem Bewohnerparkbereich die Möglichkeit gegeben, zwei Ausnahmegenehmigungen zum Parken in selbigem Bereich zu beantragen.

Grundsätzlich ist im Straßenverkehr auf eine Gleichbehandlung aller Teilnehmer zu achten. Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht Sonder­rechte für zugehörige Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen vor. Diese sind abschließend in § 35 Straßenverkehrs-Ordnung be­nannt. Eine Ausnahme vom verkehrsbezogenen Verbot darf daher nur in besonderen Fällen und nur sehr restriktiv erteilt werden. Es müsste im Einzelfall für die­sen konkreten Antragsteller eine beson­dere Härte nachgewiesen werden, sich an die Vorschrift der Stra­ßenverkehrs-Ordnung zu halten. Die pauschale Gewährung von Ausnahmegenehmigungen auf Antrag für jeden Lie­feranten für Gastronomen, Gewerbetreibende, Handwerker und am­bulante Pfle­gedienste ist schon aufgrund der gesetzlich normierten Ermessens­entscheidung nicht möglich. Hierbei hat sich die Geneh­migungsbe­hörde an Gesetzgebung und Rechtsprechung zu halten.

Die Interessen von Lieferanten von Gastronomen, Gewerbetreiben­den, Handwerkern und ambulanten Pflegediensten unterscheiden sich allgemein nicht von denen der anderen privaten Wirtschaft oder den sonstigen Interessen privater Antragsteller. Bei der Ausübung dieser Tätigkeiten ist davon auszugehen, dass es um eine effektive und kostengünstige Durchführung der Erledigung der Aufgabe geht und dabei Wege- und Reisezeiten zu minimieren sind. Der allge­meine Wunsch, Zeit und Wege zu sparen, rechtfertigt jedoch – ob bei der Pflege- oder anderer Gewerbetätigkeit, an der per se ein öffent­liches Interesse besteht – keine Ausnahme von der Straßenverkehrs-Ordnung.

Auch mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtli­cher Vorschriften vom 20.04.2020 hat der Gesetzgeber kein Erfor­dernis gesehen, Pflegediensten oder anderen Gruppen von Dienst­leistern bestimmte Sonderrechte als Verkehrsteilnehmern mit be­sonderen Aufgaben einzuräumen.

Somit können wir nur wiederholt darauf hinweisen, dass der Gesetz­geber im § 46 Abs. 2 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung den obers­ten Landes-behörden die Möglichkeit eingeräumt hat, Ausnah­men von allen           Vor­schriften der Straßenverkehrs-Ordnung für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragstel­ler zu genehmigen. Diese Möglichkeit ha­ben bspw. Berlin, Ham­burg und Nordrhein-Westfalen genutzt. Die letzte, durch das Amt für Wirtschaftsförderung initiierte, Anfrage beim Sächsischen Staatsmi­nisterium für Wirtschaft und Arbeit blieb je­doch erfolglos.

  1. Gibt es inzwischen eine konkrete Lösung für Pflegekräfte gemäß dem Ratsbeschluss v. 11.11.2020 zum Antrag „Parkerleichterungen für ambulante Pflegekräfte“?

Bei diesem beschlossenen Prüfauftrag wird grundsätzlich auf die unter der Antwort zu Frage 3 dargestellten rechtlichen Vorgaben und die daraus für uns resultierende Bindung der Verwaltung auf der Grundlage von Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verwiesen. In­sofern sind dauerhafte pauschale Ausnahmegenehmigungen aus­geschlossen.

Um dennoch in besonderen Einzelfällen mögliche Härtefallsituatio­nen beim Parken für die ambulanten Pflegekräfte abzufedern, wird die Möglichkeit der Beantragung und Erteilung der unter der Ant­wort zu Frage 3 beschriebenen Handwerkerhefte geprüft, da sich der Parkbedarf ambulanter Pflegekräfte       u. E. ähnlich denen von Handwerksbetrieben ge­staltet.

  1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Umsetzung?

Die Mittelübertragung erfolgte aufgrund der späten Bestätigung des Haushalts erst Mitte des 2. Halbjahres 2021. Insofern konnte noch kein Projekt realisiert werden.

  1. Für welche Spielplätze konnten die HH-Mittel verwendet werden bzw. für welche Maßnahmen sind sie geplant?

Für folgende inklusive Spielplätze wurde die Planung begonnen:

  • Spielplatz Schönauer Park, Schönau – geplante Realisierung Anfang 2022,
  • Spielplatz auf dem Martinsplatz – geplante Realisierung Anfang 2022,
  • Spielplatz Dammstraße, Schleußig-Süd – geplante Realisierung Mitte 2022,
  • Spielplatz im Schillerhain, Gohlis-Süd – geplante Realisierung Mitte 2022,
  • Spielplatz auf dem Herderplatz, Connewitz – geplante Realisierung Mitte 2022,
  • Spielplatz „Am Rehbacher Anger“, Rehbach – geplante Realisierung Ende 2022
  1. Wie ist der Stand hinsichtlich einer Übersichts-Spielplatzkarte für Familien?

Eine Spielplatzkarte für Familien wurde nicht begonnen.
Nahezu alle Spielplätze sind jedoch mit einzelnen Spielgeräten auf der Internetseite der Stadt Leipzig einsehbar. Da die Nutzung der einzelnen Geräte sehr vom Grad und der Art der Behinderung abhängig ist, kann mit der Einsicht auf die Internetseite am besten die Einschätzung individuell vorgenommen werden.
Eine zusätzliche Karte als Printmedium ist schon deshalb nicht praktikabel, weil mit jedem Spielplatzersatzneubau neue, inklusive Spielgeräte hinzukommen und die Karte fortlaufend zu aktualisieren wäre.
 


Im Übrigen gibt es für einige Stadtteile bereits Kinderstadtpläne vom Deutschen Kinderschutzbund OV Leipzig (Kinderbüro Leipzig), die neben anderen vielfältigen Angeboten für Kinder und Jugendliche auch Spielplätze abbilden.

Neues Rathaus, Leipzig, Rathausturm, Burgplatz
Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

zum Thema Zugang zu Notunterkünften von Wohnungslosen hat die Fraktion der LINKEN eine Neufassung ihres ursprünglichen Antrages vorgelegt, der die Punkte 3.-5. des Verwaltungsstandpunktes übernimmt. Das ist schlüssig und wir als SPD-Fraktion begrüßen das. Insbesondere das Rund-um-die-Uhr-Öffnen darf nur in Ausnahmesituationen gelten. Es klingt vielleicht hart, aber es ist Teil der Sozialarbeit den betroffenen Menschen eine Art Tagesrhythmus zu geben. Dazu gehört eben auch, dass sie am Morgen die Unterkunft verlassen müssen.

Der Punkt 1. (Gebührenerhebung für Wohnungslose im Falle einer Notunterbringung) und der Punkt 2. (die finanzielle und personelle Ausstattung von Kommunalen und Freien Trägern) muss aus unserer Sicht jedoch differenziert betrachtet werden:

Zu Punkt 1: DIE LINKE fordert eine weitgehende Abschaffung der Gebühren für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen in Notunterkünfte. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass in besonderen Situationen (Härtefallregelungen, Ausgangsbeschränkungen während der zweiten Corona-Welle des vergangenen Winters) die Gebühren durchaus aufgehoben und Hilfesuchenden ein kostenfreier Zugang zu den Notunterkünften ermöglicht wurde.

Auch wir haben uns bei Trägern umgehört und diese zeichnen ein differenziertes Bild. Der Forderung einer faktisch grundsätzlichen Abschaffung der Gebühren können wir daher nicht zustimmen. Zunächst stellen die Gebühren in der Tat eine Hürde dar, um in eine Notunterkunft zu gehen. Letztendlich sind sie jedoch Mittel, um die Menschen überhaupt erst einmal in das Hilfesystem zu holen und in das Sozialleistungssystem zu gelangen. Damit ist auch für Wohnungslose die Elementarste aller Sozialleistungen abgesichert: der Krankenversicherungsschutz. Ohne Versicherungsschutz werden Krankheiten unter Umständen verschleppt, was schwerwiegende Folgen haben kann. Die unverzichtbare Arbeit der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen vor Ort ist es, Hilfesuchende beim Beantragen der Hilfeleistungen zu unterstützen. Dieser Effekt der aktivierenden Wirkung darf nicht unterschätzt werden. Das grundlegende Ziel muss es immer sein, wohnungslose Menschen wieder in das Hilfesystem einzugliedern und ihnen ein eigen- und selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Beantragung von Sozialleistungen ist ein erster wichtiger Schritt zu diesem Ziel.

Nicht zuletzt dient die Gebühr von 5 Euro pro Nacht der Mit-Finanzierung von Notunterkünften, auch das gehört der Ehrlichkeit halber dazu. Die 5 Euro zahlt bei Beantragung von Sozialleistungen nicht der Wohnungslose, sondern zu 2/3 der Bund und zu 1/3 die Kommune. Die Gebühr ist also über die Sozialleistungen abgedeckt. Die Stadtverwaltung hat uns auch zugesichert, dass niemand abgewiesen wird, wenn er die 5 Euro mal nicht hat.

Damit bin ich bei Punkt 2 des Antrages der LINKEN, der finanziellen und personellen Ausstattung von Kommunalen und Freien Trägern. Bei einem Besuch von Einrichtungen haben wir uns ein Bild von der Situation gemacht und sehen Nachsteuerungsbedarf, insbesondere bei der Personalausstattung der kommunalen Einrichtungen in den Nachtstunden. Hier benötigen wir langfristige Sicherheit. Diese Diskussion müssen wir, wenn die Verwaltung sie nicht selber löst, im Rahmen der Haushaltsdiskussion führen. Wie allen voran kleinere Träger bei krankheitsbedingten, längerfristig ausfallenden Mitarbeiter/-innen unterstützt werden können, lässt sich leider nicht über grundsätzliche Stellenbedarfe klären, sondern bedarf individueller Lösung ggf. in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung.

Den Linken ist zu danken, dass sie die inhaltliche Diskussion mit ihrem Antrag in den Rat gebracht haben. Der Verwaltungsstandpunkt zeigt, dass der Antrag nicht einfach abgetan wird, sondern ein Alternativvorschlag unterbreitet wird, der für uns schlüssig ist und den wir daher übernehmen und als Alternative abstimmen lassen.