Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die historischen Orte an denen 1933 in Leipzig Bücherverbrennungen stattfanden (bspw. Volkshaus und Am Sportforum) im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Das Kulturamt erarbeitet in Kooperation mit dem stadtgeschichtlichen Museum einen Vorschlag. Sollte dies nicht auf öffentlichen Flächen oder an öffentlichen Gebäuden möglich sein, nimmt die Stadtverwaltung mit den Eigentümern der Gebäude Kontakt auf. Die Finanzierung der Gedenktafeln bzw. anderen Formen der Erinnerung soll mittels Spenden realisiert werden. Die Einweihung soll am 10. Mai 2023, dem zentralem Gedenktag in Deutschland, oder alternativ im Umfeld der Buchmesse 2023 stattfinden.

Sachverhalt:

Auch in der Buchstadt Leipzig wurden nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten im Jahr 1933 Bücher missliebiger Autoren verbrannt. Anders als bei der reichsweiten, von der Deutschen Studentenschaft und der Hitler-Jugend organisierten Verbrennungsaktion am 10. Mai 1933 wurde in Leipzig bereits einige Tage zuvor, nach der Stürmung des Volkshauses durch die SA am 2. Mai, Teile der dortigen Bibliothek auf dem Hof des Volkshauses verbrannt. Am 10. Mai 1933 wurden dann auf dem Messplatz (heute Am Sportforum) weitere Bücher, die unter anderem auch der Stadtbibliothek kamen, verbrannt. Ziel der Nationalsozialisten war es, Bücher von Autoren zu vernichten, die aufgrund ihrer politischer Gesinnung und/oder ihrer jüdischen Abstammung nicht ins Weltbild des NS-Regimes passten. Zu ihnen gehörten unter anderem Anna Seghers, Kurt Tucholsky, Heinrich Mann und Thomas Mann sowie Joachim Ringelnatz, Erich Maria Remarque und Ludwig Renn. Die Bücherverbrennungen bildeten den Auftakt zur Verfolgung Andersdenkender und Menschen, die aufgrund verschiedener willkürlicher Maßstäbe als minderwertig eingestuft wurden. Anlässlich des 90 Jahrestags der konzertierten Bücherverbrennungen sollen 2023 an den historischen Orten im Leipziger Stadtgebiet Gedenktafeln an die Bücherverbrennungen erinnern.


Nicht erst seit Corona sind die hygienischen Bedingungen ein immer wiederkehrendes Thema an Leipzigs Schulen. So setzte sich die SPD-Fraktion in den Haushaltsverhandlungen für ein höheres Budget zur Ausstattung und Sanierung von Schultoiletten ein, um die Missstände schnell zu beseitigen. Angesichts der neuen Situation durch Corona fragen wir daher nach den aktuellen Standards. Wir bitten um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Standards gibt es in Bezug auf die Anzahl von Waschbecken und Toiletten in Schulen und Horten? (Anzahl der Toiletten und Waschbecken; In welchen Räumen müssen Waschbecken vorhanden sein?)
  2. Welche Schulen in Leipzig erfüllen diese Standards und welche nicht? (bitte getrennt tabellarisch auflisten)
  3. Welche Vorkehrungen hat die Stadt Leipzig hinsichtlich der Corona-Pandemie an den Schulen getroffen, die die Standards nicht erfüllen?
  4. Wie häufig erfahren die Anlagen an Schulen Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung von hygienischen Bestimmungen, wie bspw. der Legionellen-Belastung?
  5. In welchen Einrichtungen, die die Standards nicht erfüllen, sind in den kommenden Jahren Sanierungsmaßnahmen geplant? Bitte auflisten: Einrichtung/ geplante Maßnahme/ Umsetzung der Maßnahme/ Kosten)
  6. Müssen die Standards durch die Erfahrungen und Hygienekonzepte in der Corona-Krise angepasst werden?

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen hinsichtlich der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Leipzig:

  1. Inwiefern sind die gesundheitlichen Beratungen nach § 10 ProstSchG
    geeignet, um Situationen von Zwang oder Gewalt zu äußern?
    In wie vielen Beratungen wurden diese Themen benannt?
  2. Konnten Ausstiege aus der Sexarbeiter*innenszene durch weiterführende Angebote realisiert werden?
    Wenn ja, wie viele seit Umsetzung des Gesetztes in Leipzig?
  3. Welche Maßnahmen wurden durch die Behörden getroffen, um dem Schutzauftrag zu entsprechen?
  4. Wie hoch schätzt die Stadt Leipzig den Beratungsbedarf ein?
  5. Wie viele Beratungen wurden seit 2018 durchgeführt (bitte in Jahresscheiben)?
  6. Wie viele Beratungen sind das im Vergleich zu anderen sächsischen Städten?
  7. Wie oft wurden Unterstützungsangebote in Anspruch genommen, kam es hierbei auch zur Verweigerung von Unterstützung seitens Behörden?
  8. Welche Erkenntnisse aus den Beratungsgesprächen mit Sexarbeiter*innen sind bisher zur Verbesserung der Unterstützungsmaßnahmen genutzt wurden?
  9. Sind überhaupt Erkenntnisse in Verbesserungsmaßnahmen genutzt worden?
  10. Mit wie vielen Stellen, bitte als VZÄ aufschlüsseln, in welchen Behörden und welcher Funktion nimmt die Stadt Leipzig den Auftrag zur Umsetzung des ProstSchG war?
  11. Mit welchen Stellenplanungen geht die Stadt Leipzig in den nächsten Haushalt und wie ist die Finanzierung abgesichert?
    Ist das Beratungsangebot im Gesundheitsamt inzwischen über das Jahr 2020 hinaus abgesichert? Wenn nein, wie sehen die konkreten Planungen aus?
  12. Außerdem haben wir folgende Fragen aufgrund der aktuellen Corona-Krise
  13. Welchen Zugang haben Sexarbeiter*innen in Leipzig aktuell zur Gesundheitsversorgung, im Allgemeinen und im Falle einer COVID-19-Erkrankung?
  14. Welchen Einfluss haben die §§ 4 und 8 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 17.04.2020 (Schließung von Prostitutionsstätten, Untersagung von Veranstaltungen und Vermittlung von Prostitution) auf die aktuelle Situation der Sexarbeitenden in Leipzig?

Christopher Zenker

 Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

bevor ich auf die Vorlage im Speziellen eingehe, möchte ich einige grundsätzliche Worte verlieren: Mit der Corona-Krise steht Leipzig vor der größten Herausforderung der letzten Jahrzehnte. Unser gewohntes Leben und der gesamte Alltag haben sich drastisch verändert. Wir erleben gerade, wie selbstverständliche Freiheiten eingeschränkt werden mussten, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und dadurch Menschenleben zu schützen. In Deutschland ist das bisher gut gelungen.

Diese Maßnahmen haben jedoch massive Auswirkungen auf unser privates Leben, aber auch auf unzählige Unternehmen, Einzelhändler und Gewerbetreibende, wie zum Beispiel auch Gastronomen, Reiseunternehmen, Hoteliers, Clubs und Künstler. Sie alle stehen momentan vor fast unlösbaren Problemen – es geht um Ihre Existenz. In dieser für meine Generation beispiellosen Krise zeigen Bund, Land und Kommune, dass wir in einem handlungsfähigen, handlungswilligen, starken Staat leben. Es wurde gehandelt, mit Unterstützung der meisten Oppositionsparteien wurden umfangreiche Programme zur Unterstützung in Form des Kurzarbeitergelds, zinsloser Darlehen und finanzieller Zuschüsse ohne Verpflichtung zur Rückzahlung aufgelegt. Die Demokraten/-innen im Parlament haben erkannt, wenn Selbstprofilierung hintenangestellt werden sollte.

Mein aufrichtiger Dank geht in dieser schwierigen Zeit an all jene Menschen, die oft unbeachtet im Hintergrund das tägliche Leben einer Stadt erst möglich machen – vor allem auch in Krisensituationen. Jedem von uns wird jetzt ganz deutlich, welche umfangreichen Aufgaben medizinisches Personal, Pflegekräfte, Erzieher/-innen, Feuerwehr, Polizei, Verkäufer/-innen und die Beschäftigten der Ver- und Entsorgungsunternehmen übernehmen.

Wir sind aufgefordert, physischen Abstand zu halten. Die Stadt Leipzig erlebt jedoch in dieser schwierigen Zeit eine andere Art von Nähe, die sich in einer Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft unter ihren Bürgern zeigt. Für mich ist das ein Signal dafür, dass wir auch aus dieser Situation die Kraft ziehen, um geschlossener, freier und stärker als Gemeinschaft aus dieser schweren Krise hervorzugehen.

Ich bin den Leipzigerinnen und Leipziger dankbar, dass sich die meisten an die aufgelegten Regeln halten und nicht irgendwelchen Verschwörungstheoretikern und Hobbyvirologen auf den Leim gehen. Weitere Lockerungen sind um so eher möglich, je disziplinierter wir uns an die Regeln halten.

Als Vater zweier Grundschulkinder kann ich dennoch nachvollziehen, wie schwierig es jetzt ist,nicht nur Job und Familie zu koordinieren, sondern auch noch Lehrer und Trainer zu sein. Ich muss mir aktuell keine Sorge um meinen Job machen und kann dennoch nachfühlen wie es Betroffenen geht, denn viele meiner Freunde arbeiten in Branchen die vom Lockdown besonders betroffen sind.

Einer kleinen Gruppe Betroffener wollen wir heute mit einem kommunalen Förderprogramm helfen, weil wir hier eine Lücke in den Programmen von Bund und Land sehen. Es geht um die Soloselbständige bzw. Kleinstunternehmen.

Natürlich helfen die Programme von Bund und Land auch Kleinunternehmen, die wegen eines oft sehr geringen finanziellen Polsters von der aktuellen Krise besonders betroffen sind. Allerdings fallen Soloselbständige hierbei ein stückweit durchs Netz, wenn sie keine gesonderten Betriebsstätten, wie Büro oder Werkstätten, für die sie Miete zahlen müssen, oder Leasingraten für Maschinen oder Fahrzeuge, die bedient werden müssen, vorweisen können, weil sie meist von zu Hause arbeiten. Das trifft insbesondere Freiberufler, Teile der Kreativwirtschaft und freischaffende Künstler.

Wie komplex allein dieses Thema ist, zeigt auch die bundesweite Diskussion dazu. Denn Länder wie Hamburg oder Baden-Württemberg haben bereits entsprechende Programme für Soloselbstständige aufgelegt. Bremen hat hierzu eine Bundesratsinitiative gestartet. In Hamburg und Baden-Württemberg wird bereits ein Beitrag zu den Lebenshaltungskosten als Zuschuss gezahlt, so wie auch wir das vorhaben.

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass wir mit der heutigen Entscheidung nur einen kleinen Beitrag leisten und auch nur einer kleinen Gruppe Selbstständiger helfen, zunächst nicht in die Grundsicherung gehen zu müssen. Die Soloselbständigen sollen die Wahl haben, Hilfen zu beantragen, die sie über zwei Monate bringen sollen. Wir schütten hier also kein Vermögen aus, sondern helfen dabei, über die Runden zu kommen. Wir können mit dieser Maßnahme noch nicht mal ausschließen, dass die Betroffenen nach wenigen Monaten nicht doch Grundsicherung beantragen müssen, da der Lockdown weiter anhält.

Wir öffnen mit dem Programm auch nicht einfach das Portmonee, denn jeder der es nutzen will, kann eben keine anderen Leistungen beantragen, wozu auch die Kosten der Unterkunft gehören, die aktuell die Kommunen tragen.

Nicht alle der über 11.000 Soloselbstständigen in Leipzig sind vom Lockdown betroffen. Dennoch viele sind Soloselbstständige aus der Kreativwirtschaft, Musiker und/oder Künstler besonders vom Lockdown betroffen. Zudem ist es eben in diesen Bereichen oft schwierig Rücklagen zu bilden. Wir wollen mit diesem Programm zeigen, dass wir sie nicht vergessen haben, auch wenn das Programm nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. Zudem lassen sich leider auch nicht alle Ungerechtigkeiten verhindern. Wir schaffen gefühlt vielleicht neue, da auch Unternehmer um die Beantragung einer Grundsicherung nicht herumkommen. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass diese Hilfen ein wichtigstes Signal sind. Schließlich machen Kreativwirtschaft und Kultur nicht nur einen wichtigen Teil der Leipziger Wirtschaft aus, sondern sie sind auch ein Stück Identität unserer Stadt.

Wir werden der Vorlage zustimmen, hoffen jedoch, dass Bund oder Land noch eine Regelung finden, die, ähnlich dem Programm für Auszubildende, unser Programm dann doch noch ablösen kann. Ich bin daher auch der Landesregierung dankbar, die heute im Parlament eine bundeseinheitliche Regelung eingefordert haben.

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
liebe Gäste,

ich freue mich, dass uns nunmehr diese Vorlage zur Entscheidung durch die Verwaltung übergeben wurde. Die Genese der Vorlage, die bis ins Jahr 2013 zurückreicht, trübt jedoch meine Freude ein wenig.

Im Oktober 2013 hatte die SPD-Fraktion einen Antrag zur Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien an die LWB eingereicht, leider kam dazu nie ein Verwaltungsstandpunkt.

Im Jahr 2015 brachte die Fraktion Bündnis 90 die Grünen einen Antrag zur „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) – Kein Verkauf“ ein. Im Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag wurde dann vom Dez. VII auch auf unseren Antrag eingegangen, indem von Verhandlungen mit der LWB zur Übernahme städtischer Wohnimmobilien gesprochen wurde.

In den Jahren 2018 folgten mehrere Anfragen seitens unserer Fraktion, wann mit einer entsprechenden Umsetzung durch die Verwaltung zu rechnen ist.

Nunmehr liegt uns diese Vorlage zur Bestätigung vor. Mit dieser der städtische Wohnungsbestand auf die LWB und Saatzucht Plaußig gemäß einer Auflistung übergehen soll.

Leider hat die Verwaltung die zwischen Antragstellung und Vorlage vergangene Zeit nicht genutzt, die nunmehr im Raum stehenden Fragen mit den übernehmenden Gesellschaften zu klären. Sie möchte diese den Aufsichtsräten der übernehmenden Gesellschaften überlassen.

Darüber hinaus gibt es keine Rechtssicherheit für die Übertragung, da das gemäß EU-Beihilferecht vorzulegende Gutachten fehlt und erst noch eingeholt werden muss.

Wichtige Aspekte – wie der Ausschluss des Weiterverkaufs der Immobilien – werden in der Vorlage erwähnt, aber nicht festgeschrieben.

Die vorgelegten Änderungsanträge zeigen, das wichtige Aspekte der Wohnungspolitik nicht betrachtet wurden.

Kurzum: Eine vollumfängliche Betrachtung der Übertragung sowie Ableitungen für die wohnungspolitische Ausrichtung der Stadt Leipzig fehlen. Alle involvierten Parteien, sei es die LWB, die Saatzucht, die Stadt- und Ortschaftsräte werden mit einer Vorlage konfrontiert, die viele Fragezeichen hinterlässt. Sieben Jahre hätten genutzt werden können, alle Aspekte in den Ausschüssen zu diskutieren. Schade ….

Aus diesen Gründen haben wir uns dazu entschieden, einen gemeinsamen Änderungsantrag mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90 Die Grünen einzureichen, der alle fehlenden Aspekte aufgreift. Zur Begründung hat Herr Wehmann schon ausgeführt.

Ich werbe nochmals um Ihre Zustimmung.

Zu den weiter vorliegenden Änderungsanträgen:

Ortschaftsrat Rückmarsdorf:

An dieser Stelle möchten wir das Anliegen des Ortschaftsrats aufgreifen und bitten die Verwaltung nochmals um Prüfung der Liegenschaft „An der Teichmühle 1 und 1a, ob diese nicht doch einer sozialen Nutzung zugeführt werden kann. Dazu ist es erforderlich, diese Liegenschaft temporär aus der Liste der zu übertragenden herauszunehmen.

Ortschaftsrat Liebertwolkwitz:

Dem Antrag können wir in den Punkten 1 bis 6 zustimmen, der Punkt 7 ist mit der Neufassung des Änderungsantrags erledigt und die Punkte 8 bis 9 werden wir ablehnen. Wir bitten deshalb um punktweise Abstimmung dieses Änderungsantrags.

CDU-Fraktion:

Dem Änderungsantrag für die Herauslösung eines Grundstücks in der Engelsdorfer Straße 108/110 werden wir zustimmen.

Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

Ich könnte es mich kurzfassen und sagen: Das Programm umfasst Aktionen und Projekte, die das aktive Handeln der Bürgerschaft für die freiheitliche demokratische Grundordnung, für Weltoffenheit sowie gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Dies schließt ausdrücklich Projekte gegen Demokratiefeinde aller Art ein. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Ihnen geht es mit ihrem Antrag aber um etwas anderes: Sie wollen vom Rechtsextremismus ablenken, der auch tief in ihrer Partei verankert ist.

Ich möchte zunächst noch einmal an die Ratsversammlung vom 7. November 2019 erinnern, wo im Rahmen einer aktuellen Stunde nahezu jede Fraktion klar Stellung zu links motivierter Gewalt und Sachbeschädigung bezogen hat.

Ich zitiere aus meiner damaligen Rede: „Für mich als Demokrat, als Christ, als Sozialdemokrat, als jemand der die friedliche Revolution als Kind wahrgenommen hat, gehört es zur Selbstverständlichkeit, Gewalt abzulehnen. Für mich gilt: Keine Gewalt! Gewalt gegen Menschen oder Sachbeschädigungen gehören nicht in die demokratische politische Auseinandersetzung. Dabei ist es mir egal, ob die Gewalt politisch oder religiös motiviert ist. Gewalt sollte daher von Demokratinnen und Demokraten grundsätzlich geächtet werden. Gesetzesbrüche und Straftaten müssen konsequent geahndet werden, ganz gleich wer sie verübt. Da darf es keine falsche Toleranz geben.“

Und dennoch, sehr geehrte Damen und Herren, liegt ein besonderer Schwerpunkt in der politischen Bildung darauf, sich mit dem Rechtsextremismus zu befassen. Ich möchte hier gern den ehemaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert zitieren, der das ganz gut auf den Punkt gebracht hat und sicher nicht im Verdacht steht, in besonderem Maße linksaußen zu stehen:

Deutschland ist ein Land, das nach bitteren Erfahrungen mit Extremismus und Gewalt, vielleicht gründlicher als andere Länder seine historischen Lektionen gelernt hat. […] Wir wollen nie wieder zurück in einen solchen braunen Sumpf, wir wollen nie wieder zurück in autoritäre oder totalitäre Verhältnisse, die es im 20. Jahrhundert in verschiedenen Phasen unserer Geschichte leider hierzulande gegeben hat.

Das Dritte Reich endete in einem Fanal. Millionen Menschen haben in der Zeit des Nationalsozialismus ihr Leben verloren, sei es durch Verfolgung und Ermordung, weil es Andersdenkende oder, in Jargon der Nazis, „Minderwertige“ waren, oder im durch das NS-Regime losgetretenen Weltkrieg. Und es gibt immer noch Menschen, die einer Ideologie der Ungleichheit, in der menschlichem Leben, je nach Herkunft, eine unterschiedliche Wertigkeit gegeben wird, anhängen. Das ist eine Gefahr für unsere Gesellschaft, denn die veranstalten nicht nur Konzerte, wie bspw. auf dem Themarer Grundstück eines AfD-Funktionärs, sondern verfolgen wie bspw. der NSU und seine Unterstützer Pläne zum Umsturz.

Der Rechtsstaat darf auf keinem Auge blind sein und er darf auch religiösen Fanatismus nicht aus den Augen verlieren. Warum jedoch in der demokratischen Bildung, die immer auch eine Ablehnung von Extremen ist, ein besonderer Fokus auf dem Rechtsextremismus liegt, möchte ich ihnen mit allein 26 Gründen nur aus Sachsen, davon zehn aus Leipzig untermauern:

1991 – Jorge João Gomondai – Dresden     

1991 – Gerhard Sch. – Leipzig

1992 – Waltraud Scheffler – Geierswalde

1993 – Mike Zerna – Hoyerswerda     
1994 – Klaus R. – Leipzig   

1994 – Michael Gäbler – Zittau

1995 – Peter T. – Hohenstein-Ernstthal

1995  – Sven Silbermann – Dresden

1995 –  Michael Silbermann – Dresden

1995  – Gerhard Helmut B. – Leipzig

1995  – Horst K. – Leipzig

1995  – Mario L. – Leipzig
1996  – Bernd Grigol – Leipzig       
1996  – Achmed Bachir – Leipzig       
1998  – Nuno Lourenço – Leipzig       
1999  – Patrick Thürmer  – Hohenstein-Ernstthal
2000  – Bernd Schmidt  – Weißwasser     
2003  – Günter T. – Riesa     

2003  – Christa G. – Wurzen          
2003  – Thomas K.  – Leipzig       
2008  – Karl-Heinz Teichmann – Leipzig       
2009  – Marwa El-Sherbini – Dresden       
2010  – Kamal Kilade – Leipzig       
2011  – André Kleinau – Oschatz       
2017  – Ruth K. – Döbeln       
2018  – Christopher W. – Aue   

Das sind Namen von Menschen die seit der friedlichen Revolution durch politisch bzw. mutmaßlich rechts motivierte Gewalttaten ums Leben gekommen sind.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

 

wir wollen die Stadt beauftragen, im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“, das der Bund im Sommer 2019 aufgelegt hat, ein oder mehrere Modellprojekte zu erarbeiten und damit für die Förderperiode 2020 entsprechende Mittel aus dem Programm zu beantragen.

Wir sehen dadurch die Chance, neue Maßnahmen, gern auch in den eingemeindeten Ortsteilen auf den Weg zu bringen, denn dort ist die Radverkehrsinfrastruktur geringer ausgeprägt als im innerstädtischen Bereich.

Der Stadtrat hat sich 2018 für das Nachhaltigkeitsszenario bei der künftigen Organisation des urbanen Verkehrs entschieden. Neben den ÖPNV spielen dort auch der Rad- und der Fußverkehr eine wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund halten wir es für richtig, verschiedene Förderprogramme zu nutzen, um – in diesem Fall beim Radverkehr – die Infrastruktur entsprechend auszubauen.

Ich bitte Sie unserem Antrag zuzustimmen. In unserer Neufassung haben wir zudem versucht, den Änderungsvorschlag der CDU, in dem zurecht auf die eingemeindeten Ortschaften hingewiesen wird, aufzunehmen.