Rednerin: Ute Köhler-Siegel

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

mit dieser Vorlage wird die Stadt Leipzig die Umsetzung des Digitalpakts angehen, es stehen immerhin 27,5 Mio Euro Fördermittel für Leipzig bereit. Diese will die Stadt vollständig und zügig abrufen. Dies kann ich nur begrüßen, wir haben nachholbedarf an den Schulen.

27,5 Mio Euro, die nimmt die Stadt doch gern, besonders nur wenig Eigenmittel bereitgestellt werden müssen.

Aber mit dem Geld allein ist die Digitalisierung nicht getan, schließlich brauchen Schulen bei den vielfältigen digitalen Endgeräten auch die passende Software sowie eine Erneuerung der vorhandenen Technik.
Letzteres ist bisher nicht finanziert!

Die Folgekosten des Digitalpakts sind für die Kommunen noch nicht absehbar und sicherlich auch nicht allein finanzierbar. Hauptsächlich ist der DigitalPakt ein Programm zum Ausbau der digitalen Infrastruktur. Es größerer Teil der Fördermittel für Leipzig wird in notwendige digitate Infrastrukturc investiert.

Doch wie sollen die Lehrkräfte und Schüler mit der neuen Technik umgehen? Dazu würden bisher nicht vorhande Medienbildungskonzepte der Schulen benötigt. Erst dann könnte die Stadt den Medienentwicklungsplan erstellen.

Das ist genau der Plan, den meine Fraktion schon seit vielen Jahren einfordert!Dieser muss die Grundlage für die weiteren Finanzplanungen für die Ausstattung von Schulen sein. Meiner Fraktion ist wichtig, dass die Konzepte der Schulen nicht einfach nur mit Mindeststandards ausgefüllt werden, sondern dass individuelle Ausstattungswünsche berücksichtigt werden können- wahrscheinlich nicht mit diesem Digitalpakt, sondern in der Fortschreibung dessen.

Daher fordert die SPD-Fraktion im ÄA 3, die Medienbildungskonzepte der Schulen im Fachausschuss zu besprechen und das Schulbudget im Rahmen des Haushaltsplanes 21/22  zu erweitern und anzupassen, damit Schulen z.B. Software, Druckerpatronen oder Ersatzteile kaufen können.

Die SPD-Fraktion kann vor dem Hintergrund der begrenzten Mittel und einer sparsamen Haushaltsführung den Grundgedanken der Verwaltung nachvollziehen, Mindeststandards für die zukünftige Ausstattung zu formulieren und die Technik zu vereinheitlichen. Das soll ein erster Schritt in Richtung einer digitalen Ausstattung für Schulen sein. Die vollumgängliche Umsetzung der Medienbildungskonzepte ist mit diesen Förderprogramm nicht zu realisieren. Im Fachausschuss wurde bestätigt, dass die Schulen mit darüber entscheiden, wo die in den Mindeststandards beschriebene Ausstattung an den Schulen dann wirklich eingebaut wird.

Wir akzeptieren jedoch nicht, dass große Schulen bei der Ausstattung benachteiligt werden sollen!  So enden die Mindeststandards bei 4-zügigen Grundschulen, 3-zügigen Oberschulen und 4-zügigen Gymnasien, obwohl es zahlreiche Schulen gibt, die deutlich größer sind. Besonders benachteiligt wären übrigens mal wieder die Oberschulen, über die Hälfte hat zurzeit mehr als 3 Züge. Als Sozialdemokratin mit der tiefen Überzeugung von Chancengerechtigkeit ist das für mich nicht hinnehmbar!

Die Stadt muss große Schulen bauen, weil in einer wachsenden Stadt nachhaltig mit Baugrund umgegangen werden muss- jedoch dürfen wir diese Schulen bei der Ausstattung nicht benachteiligen.

Meiner Fraktion ist bei der Berechnung der Zügigkeit besonders wichtig, dass DaZ- Klassen und LRS-Klassen in die Berechnung einbezogen werden, denn Kinder mit besonderen Lernvoraussetzungen können im großen Maße von der Digitalisierung profitieren. Als soziale Stadt müssen wir dies im Sinne der Chancengerechtigkeit umsetzen.

Im ÄA 2 haben wir die Ausstattung mit Beamer-Systemen und interaktiven Panels linear an die höheren Klassenzahlenzahlen größerer Schulen angepasst.

Im ÄA 4 bitten wir um Prüfung, ob die bisher gesperrten 3 Mio Euro aus der Vorlage „Umsetzung des Rollouts 2019/20“ freigegeben werden können, die bisher zur Kompensierung der Mindererträge aus der Umsetzung des Digitalpaktes vorgesehen waren. Zum damaligen Zeitpunkt waren die Fördermodalitäten noch nicht bekannt.

Ich bitte Sie, verehrte Stadträte, um Zustimmung der vorliegenden ÄA.

Redner: Andreas Geisler

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Die SPD Fraktion hatte beantragt, ein Konzept für die Einrichtung von „Umweltdetektiven“ zu erstellen, worin sowohl Stellenbedarfe als auch die Abwägung möglicher rechtlicher Risiken bei der Beweissicherung Eingang finden sollen. Die Umweltdetektive sollen im Rahmen einer Kooperation von Umweltamt und Ordnungsamt/Stadtordnungsdienst aktiv werden und bei Ihrer Arbeit von Fachleuten der Stadtreinigung unterstützt werden. Wir wollen mindestens fünf Umweltdetektive für die 10 Stadtteile. Folgende Tätigkeitsfelder und Rahmenbedingungen sollen im Konzept berücksichtigt werden:

  1. Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um präventiv darauf hinzuwirken, dass Abfall nicht illegal entsorgt wird,
  2. zügiges Entfernen von kleineren Ablagerungen, um dadurch ein Ausbreiten illegaler „Müllkippen“ zu vermeiden,
  3. Suche nach Hinweisen auf Verursacher der illegalen Entsorgung, rechtssichere Aufnahme und Dokumentation von Beweisen sowie Verursacherermittlung, um dann entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten,
  4. Implementierung einer funktionierenden „Dreck-weg-App“, über die Bürgerinnen und Bürger illegal entsorgten Abfall melden können.
  5. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, den rechtlich möglichen Rahmen auszuschöpfen, um drohende Geldbußen bei illegaler Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum sehr deutlich zu erhöhen.

Wir halten auch ein Datum bis Ende des 2. Quartals 2020 für realistisch, denn seit Oktober 2019 ist der Antrag im Verfahren, und über den zustimmenden Verwaltungsstandpunkt freuen wir uns. Wir haben ihn gern in unserer Neufassung übernommen.

Wir möchten aber noch drei Punkte präzisieren:

Bei Punkt 1 soll die Entsorgung des illegal abgelagerten Abfalls den Zeitraum von 72 Stunden nicht überschreiten, andere Kommunen machen das auch schon mal in 48 Stunden, aber wir halten 72 Stunden für realistischer.

Bei Punkt 2 sollen die rechtlichen Möglichkeiten zu Ermittlung der Verursacher und Ahndung des Vergehens nicht nur geprüft, sondern komplett ausgereizt werden.

In Punkt 3 möchten wir, auch in Ihrem Interesse hier im Stadtrat, die Kosten-Nutzen-Abwägung gern noch einmal vorgelegt bekommen, damit das Ganze einen sinnvollen Umfang bekommt, den wir als Stadtrat bestätigen.

Lassen Sie uns gemeinsam den Weg frei machen, dass die Umweltverschmutzer, wo immer möglich, die Kosten der Beräumung und Entsorgung plus Strafe aufgebrummt bekommen und, dass eben nicht die normalen Bürger über ihre Abfallgebühren zur Kasse gebeten werden.

Illegale Müllentsorgung ist kein Kavalliersdelikt und muss bei Entdeckung richtig weh tun, möglichst mit Strafen, welche die Kosten einer normalen Entsorgung deutlich übersteigen, um den Anreiz, über so etwas nachzudenken, ein für alle Mal zu beheben.

Lassen Sie uns eine saubere und damit auch sichere Stadt in den Mittelpunkt stellen und das im Zentrum genauso ernsthaft wie am Rande der Stadt!

Wir bitten um Zustimmung zu unserer Neufassung aus dem VSP mit den 3 Präzisierungen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Unebene und gebrochene Gehwegplatten werden im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung begradigt, bzw. durch Asphalt ersetzt. Zudem werden die asphaltierten Geh- und Radwegbereiche instandgesetzt. Die Umsetzung erfolgt 2020 im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung.
  2. Darüber hinaus wird die Entwurfsplanung zur Umgestaltung Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße weiter vorangetrieben und dem Stadtrat bis spätestens Ende 2020 ein konkreter Zeitplan zur Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses übergeben. Die Umgestaltung soll insbesondere eine Aufwertung hinsichtlich einer attraktiven und sicheren Radverkehrsführung und einer angemessenen Begrünung, zum Beispiel durch zusätzliche Bäume, beinhalten.

Begründung:

Die im Verwaltungsstandpunkt dargestellten Instandsetzungsarbeiten können nur ein erster Schritt zur Aufwertung des Bayrischen Platzes und des Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße sein.

Gemäß dem Ratsbeschluss vom Dezember 2015 bzgl. der Vorplanung zur Umgestaltung des Bayrischen Platzes und des Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße soll nunmehr die Weiterplanung im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgen und dafür ein konkreter Zeitplan erstellt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie im Friedenspark und anderen Leipziger Parkanlagen eine Beleuchtung, temporäre Beleuchtung bzw. (temporäre) Leuchtmarkierung der Hauptwege verwirklicht werden kann.

Der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig ist entsprechend anzupassen.

Begründung:

Neben dem Friedenspark gibt es in Leipzig noch weitere Parkanlagen, zum Beispiel im Rosental, in denen eine Beleuchtung das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung erhöhen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen stärken kann. Laut den aktuellen kommunalen Bürgerumfragen ist das Thema Sicherheit eines der wichtigsten Themen.

Die Aspekte Lichtverschmutzung und Schutz von Lebensräumen für Tiere sollen dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.

In der Ratsversammlung vom 17.05.2017 hat der Stadtrat einstimmig die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den privaten Grundstückseigentümern zur zeitnahen Umsetzung „offener Bebauungspläne“ für den Wohnungsbau zu führen und dem Stadtrat bis zum 4. Quartal 2017 zu den Ergebnissen und ggf. erforderlichen Handlungsbedarfen seitens der Stadt Leipzig zu berichten.

Außerdem sollte die Verwaltung für den B-Plan Nr. 327 Lange Trift/Nordseite und den 3. Bauabschnitt der Neubauernsiedlung bis zum 4. Quartal 2017 jeweils einen Verfahrensvorschlag zur weiteren Entwicklung und Vermarktung des Gebietes vorlegen.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zu beiden Ratsbeschlüssen?
  2. Welche Aktivitäten hat die Verwaltung mit welchem Ergebnis unternommen?
  3. Warum konnte die benannte Terminsetzung 4. Quartal 2017 offensichtlich nicht eingehalten werden?

In Leipzig sollen in den nächsten Jahren mehrere autoarme Stadtviertel entstehen, so z.B. am ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof, das Stadtquartier westlich vom Hauptbahnhof und am Bayrischen Bahnhof. Bewohner von benachbarten Stadtteilen befürchten, dass dadurch der Parkdruck vor ihrer Haustür noch einmal zunimmt.

Wir fragen an:

  1. Welche Auswirkungen erwartet die Stadtverwaltung aus o.g. Anliegen?
  2. Welche Regelungen sind für Bewohner und Gäste in den geplanten autoarmen Stadtvierteln bzw. in den benachbarten Stadtteilen denkbar?
  3. Welche Rolle spielt dabei das Quartiersparken?

Seit Längerem beschweren sich Anwohner aus dem Bereich Schönbachstraße/Günzstraße in Stötteritz über Bahnlärm. Im Zuge der Sanierung des Bahnstreckenabschnitts in Stötteritz wurden durch die Deutsche Bahn mehrere Lärmschutzwände errichtet, allerdings wurden zur Güntzstraße hin, wo sich vor allem Wohnbebauung befindet, keine Lärmschutzmaßnahmen seitens der Deutschen Bahn ergriffen. Vor Ort stellt sich die Lage so dar, dass im nordwestlichen Teil des betreffenden Gebiets eine Lärmschutzwand errichtet wurde, die einen dort befindlichen Gewerbehof vom Bahnlärm abschirmen soll, am südöstlichen Teil hingegen, wo sich zahlreiche Wohnhäuser befinden, wurde auf entsprechende Maßnahmen verzichtet.

Es gab bereits mehrere Gespräche u.a. mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung, Anwohnern sowie mit Vertretern aus der Kommunalpolitik und der Deutschen Bahn, um diesen Missstand zu beheben. Das Dezernat Umwelt/Ordnung/Sport hat sich in dem Zusammenhang bereit erklärt, weitere Anstrengungen zur Lösung des Problems zu unternehmen. Bislang sind die Bemühungen jedoch allem Anschein nach erfolglos geblieben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. In welcher Weise ist die Stadtverwaltung aktiv geworden, um die unbefriedigende Situation für die Anwohner zu klären?
  2. Gab es weitere Verhandlungen mit der Deutschen Bahn und welche Ergebnisse haben diese gebracht?
  3. Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung um die Lärmproblematik im Bereich Güntzstraße/Schönbachstraße zu beseitigen?