Im Zuge der 2012 erfolgten Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 307 „Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz“ hatte die SPD-Fraktion seinerzeit einen Ergänzungsantrag im Verfahren, der von der Verwaltung übernommen wurde und damit gemeinsam mit dem B-Plan beschlossen worden ist. Mit dem Ergänzungsantrag wurde die Verwaltung beauftragt, parallel zum B-Planverfahren auch einen Vorschlag zu erarbeiten, wie der Radverkehr auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Arno-Nitzsche- und Scheffelstraße anders geführt werden kann, um nach dem Bau des neuen Verbrauchermarktes mit weiteren Ladengeschäften verstärkte Nutzungskonflikte vermeiden zu können. Wie zu erwarten war, sorgte der neue Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz für mehr Passanten in benannten Bereich, ohne, dass der Radverkehr, wie im übernommenen Ergänzungsantrag gefordert, auf der Karl-Liebknecht-Straße entlanggeführt wird. Aktuell wurde eine entsprechende Radverkehrsführung zumindest temporär abmarkiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Untersuchungen wurden gemacht, um Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern im benannten Bereich möglichst zu verhindern?
  2. Zu welchen Ergebnissen kamen die Untersuchungen und weshalb wird der Radverkehr nun Jahre später temporär auf der rechten stadteinwärtigen Fahrspur eingeordnet, obwohl seit Langem bekannt ist, dass der Bereich durch den neuen Verbrauchermarkt und den regen Besucherverkehr dort sehr eng und unübersichtlich ist?
  3. Durch eine längere Baumaßnahme in der Bornaischen Straße, die vermutlich Auslöser für die aktuell veränderte Verkehrsführung war, wird es im benannten Bereich der Karl-Liebknecht-Straße zu einem geringeren Verkehrsaufkommen kommen. Diese Situation ließe sich für eine dauerhafte Neuorganisation des Radverkehrs im Bereich nutzen und hätte den Vorteil, dass sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer bereits an eine neue Situation gewöhnen könnten. Plant die Stadtverwaltung die Umsetzung auch dieses Teilbeschlusses aus dem Jahr 2012 und wird sie dafür das sich bietende Zeitfenster nutzen?

Vorlage

Der Fockeberg am Rande der Südvorstadt erfreut sich großer Beliebtheit bei vielen Leipziger/-innen, nicht nur zum jährlichen Seifenkistenrennen. Leider gibt es aktuell nur wenige Sitzgelegenheiten und auch Möglichkeiten zum sicheren Abstellen von Fahrrädern fehlen, so dass diese ungeordnet abgestellt werden. Grundsätzlich wirkt das Tableau sehr heruntergewirtschaftet.   Wir fragen dazu an:  

1. Ist eine Gestaltung des Fockeberges mit Sitzgelegenheiten und Fahrradabstellmöglichkeiten geplant?  

2.Sind darüber hinaus Maßnahmen geplant?  

3. Wenn ja, in welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen realisiert werden?

Im Zuge der 2012 erfolgten Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 307 „Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz“ hatte die SPD-Fraktion seinerzeit einen Ergänzungsantrag im Verfahren, der von der Verwaltung übernommen wurde und damit gemeinsam mit dem B-Plan beschlossen worden ist. Mit dem Ergänzungsantrag wurde die Verwaltung beauftragt, parallel zum B-Planverfahren auch einen Vorschlag zu erarbeiten, wie der Radverkehr auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Arno-Nitzsche- und Scheffelstraße anders geführt werden kann, um nach dem Bau des neuen Verbrauchermarktes mit weiteren Ladengeschäften verstärkte Nutzungskonflikte vermeiden zu können. Wie zu erwarten war, sorgte der neue Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz für mehr Passanten in benannten Bereich, ohne, dass der Radverkehr, wie im übernommenen Ergänzungsantrag gefordert, auf der Karl-Liebknecht-Straße entlanggeführt wird. Aktuell wurde eine entsprechende Radverkehrsführung zumindest temporär abmarkiert.   Vor diesem Hintergrund fragen wir: 

1. Welche Untersuchungen wurden gemacht, um Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern im benannten Bereich möglichst zu verhindern?

2. Zu welchen Ergebnissen kamen die Untersuchungen und weshalb wird der Radverkehr nun Jahre später temporär auf der rechten stadteinwärtigen Fahrspur eingeordnet, obwohl seit Langem bekannt ist, dass der Bereich durch den neuen Verbrauchermarkt und den regen Besucherverkehr dort sehr eng und unübersichtlich ist?

3. Durch eine längere Baumaßnahme in der Bornaischen Straße, die vermutlich Auslöser für die aktuell veränderte Verkehrsführung war,  wird es im benannten Bereich der Karl-Liebknecht-Straße zu einem geringeren Verkehrsaufkommen kommen. Diese Situation ließe sich für eine dauerhafte Neuorganisation des Radverkehrs im Bereich nutzen und hätte den Vorteil, dass sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer bereits an eine neue Situation gewöhnen könnten. Plant die Stadtverwaltung die Umsetzung auch dieses Teilbeschlusses aus dem Jahr 2012 und wird sie dafür das sich bietende Zeitfenster nutzen?

Am 30. Oktober 2019 wurde im Stadtrat beschlossen, dass mit potentiellen Partnern die Möglichkeiten der Umsetzung eines Projektes Senioren- und Gemeinschaftswohnen im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain geprüft werden sollte. Im Ursprungsantrag wurde dafür auf das Ansinnen des Siedlervereins „Thomas Müntzer“ e.V. verwiesen, der einen Teil der von ihm gepachteten Flächen an die Stadt Leipzig zurückgeben wollte, wodurch in Knautkleeberg-Knauthain entsprechende Flächenkapazitäten zur Verfügung stehen würde, um ein solches Projekt anzugehen. Im Ratsbeschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, bis Ende 2019 über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten. Dies ist bislang nicht geschehen, deshalb fragen wir an:  

1. Wurde mit dem Siedlerverein „Thomas Müntzer“ e.V. eine Lösung in der Grundstücksfrage gefunden?  

2. Hat die Stadt die Prüfung eines solchen Projekts bereits durchgeführt?  

3. Wenn ja: Welches Ergebnis brachte die Prüfung und gibt es schon einen Planungshorizont zur Umsetzung dieses Vorhabens?  

4. Welche potenziellen Partner wurden hierfür aus welchen Gründen in Betracht gezogen?

Vorlage

Die Stadt hat entsprechend der Antwort auf die Anfrage VII-F-00686 ausgeführt, dass eine Datengrundlage, wie sie mit dem Antrag VI-A-05427 „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ beauftragt wurde, erarbeitet wurde und nun in der Endabstimmung ist. Zudem wurde die Stadt beauftragt, Gespräche mit der Staatsregierung hinsichtlich der Schaffung einer notwendigen Rechtsgrundlage zur Einführung von Zweckentfremdungsverboten zu führen. Durch den aktuellen Koalitionsvertrag für die sächsische Staatregierung wurde das Thema „Zweckentfremdungsverbote“ zudem auf die politische Agenda gehoben. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:  

1. Zu welchem Ergebnis haben die Gespräche mit der Staatsregierung geführt?

2. Gibt die Studie, die die Stadtverwaltung durchgeführt hat, Aufschluss über eine räumliche Häufung bei der Zweckentfremdung von Wohnraum in bestimmten Stadteilen?

3. Wenn ja: Wo und welche Maßnahmen sollen daraus abgeleitet werden?

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bedarfe an Offenen Freizeittreffs im Leipziger Stadtgebiet sowie die bestehenden und künftig notwendigen Räumlichkeiten zu erheben und bis Ende des 3. Quartals 2020 ein Konzept vorzulegen, wie die Struktur der offenen Freizeittreffs an die Erfordernisse angepasst werden soll.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, notwendige finanzielle Mittel für den kommenden Doppelhaushalt einzuplanen.

Sachverhalt:

Leipzig ist eine wachsende Stadt, die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Leipzig leben, ist in den vergangenen Jahren ebenfalls gestiegen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, zu untersuchen, ob die bestehende Struktur an offenen Freizeitreffs weiterhin den tatsächlichen Bedarf an Jugendeinrichtungen deckt. Derzeit sind mehrere Anträge im Ratsverfahren, die auf einen jeweiligen Ortsteil bezogen, zusätzliche Kapazitäten für offene Freizeittreffs fordern. Es scheint also aus dieser Perspektive ein Bedarf vorhanden zu sein. Aus unserer Sicht ist es jedoch zielführender, die gesamte Struktur an offenen Freizeittreff zu evaluieren und entsprechend der Bedarfe zu reagieren.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft die Einführung eines Systems, über das Parkgebühren auf städtisch bewirtschafteten Parkflächen bargeldlos an Parkscheinautomaten über den NFC-Chip von Kredit- und EC-Karten oder anderen mobilen Endgeräten bzw. online bezahlt werden können. Hierfür ist eine Kooperation mit der L-Gruppe anzustreben.  
  2. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der L-Gruppe dafür ein, dass auch in den Bussen und Bahnen Fahrscheine bargeldlos erworben werden können.

Sachverhalt:

Das Bezahlen von Parktickets mittels Mobiltelefon oder anderen mobilen Endgeräten ist in Leipzig bereits bei einigen privaten Parkplatzanbietern möglich. Dresden und Magdeburg haben ergänzend zu den bestehenden Parkautomaten entsprechende Bezahlmodelle für städtisch bewirtschaftete Parkflächen eingeführt. In Magdeburg beispielsweise wird das Bezahlen von Parkgebühren über SMS abgewickelt, in Dresden ist eine Registrierung erforderlich, um online ein Parkticket zu lösen. Da das bargeldlose Zahlen seit Jahren Realität ist und sich diese Praxis auch immer weiter auf Kleinbeträge ausgeweitet hat, sollte auch die Stadt Leipzig entsprechende Möglichkeiten schaffen. Dies soll als Ergänzung des bestehenden Bezahlsystems erfolgen und kann via NFC und/oder online abgewickelt werden. Abgesehen davon, dass dies ein Beitrag zur Ressourcenschonung ist, weil die Zahl der ausgedruckten Papierparkscheine abnehmen würde, ist es eine durchaus bequeme Variante Parkgebühren zu zahlen, weil nicht immer ausreichend Kleingeld zur Hand ist. Wie bereits in unserem ursprünglichen Antrag VI-A-05922 „Quartiersparken und Parkraumbewirtschaftung in Vierteln mit hohem Parkdruck“, der am 23.1.2019 im Sinne des Verwaltungsstandpunktes beschlossen wurde, vorgeschlagen, sind wir der Auffassung, dass die L-Gruppe bei der Parkraumbewirtschaftung einbezogen werden sollte, um über die Parkgebühren gleichzeitig einen Beitrag für den Ausbau des ÖPNV generieren zu können.