Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusammen mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung bis Ende des 2. Quartals 2020 ein Konzept für die Einrichtung von „Umweltdetektiven“ zu erstellen, worin sowohl Stellenbedarfe als auch die Abwägung möglicher rechtlicher Risiken bei der Beweissicherung Eingang finden sollen. Die Umweltdetektive sollen im Rahmen einer Kooperation von Umweltamt und Ordnungsamt/Stadtordnungsdienst aktiv werden und bei Ihrer Arbeit von Fachleuten des EB Stadtreinigung unterstützt werden. Folgende Tätigkeitsfelder und Rahmenbedingungen sollen im Konzept berücksichtigt werden:
    • Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um präventiv darauf hinzuwirken, dass Abfall nicht illegal entsorgt wird,
    • zügiges Entfernen von kleineren Ablagerungen, um dadurch ein Ausbreiten illegaler „Müllkippen“ zu vermeiden,
    • Suche nach Hinweisen auf Verursacher der illegalen Entsorgung, rechtssichere Aufnahme und Dokumentation von Beweisen sowie Verursacherermittlung, um dann entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten,
    • Implementierung einer funktionierenden „Dreck-weg-App“, über die Bürgerinnen und Bürger illegal entsorgten Abfall melden können.
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, den rechtlich möglichen Rahmen auszuschöpfen, um drohende Geldbußen bei illegaler Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum sehr deutlich zu erhöhen. Bis Ende des 2. Quartals 2020 legt die Stadtverwaltung hierfür einen Vorschlag vor.

Begründung:

Gesetzlich ist es möglich, die geschätzten Kosten von 1,5 Millionen Euro, die für die Entsorgung illegalen Abfalls entstehen, auf die Leipzigerinnen und Leipziger umzulegen. Dieser Umstand soll allerdings nicht einfach hingenommen werden, weshalb der ernsthafte Versuch unternommen werden soll, illegale Abfallentsorgungen im öffentlichen Raum mittels Präventionsarbeit, der Tätigkeit von Umweltdetektiven und deutlich erhöhten Geldbußen wirksam einzudämmen. Die Finanzierung dieses Vorhabens soll am Anfang mit Mitteln aus dem Haushalt angeschoben werden, sich aber mittelfristig aus den eingenommenen Geldern refinanzieren. Als Beispiel für die beschriebene Vorgehensweise dienen die sogenannten „Mülldetektive“ der Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, die mittlerweile ein Mehrfaches von dem einspielen, was dieses Projekt das städtische Unternehmen kostet.
Illegal im öffentlichen Raum entsorgter Abfall ist und bleibt ein Ärgernis. Dabei geht es einerseits um am Straßenrand oder in Grünanlagen entsorgten Sperrmüll sowie auch um auf Gehwegen, Straßen und Plätzen entsorgte Kaugummis, Zigarettenkippen oder auch liegengelassener Hundekot.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig erstellt ein Konzept zur sozialindizierten Ressourcensteuerung für Schulen und Kitas. Ziel ist es, die Einrichtungen mit vielen sozialen Problemen mit mehr finanziellen und personellen Mitteln auszustatten.

Dabei werden folgende Aspekte einbezogen:

  • Zusammenstellung des Schulbudgets nach Sozialindex
  • Zusammenstellung der Sachkosten für Kitas nach Sozialindex
  • stärkere Unterstützung dieser Schulen bei der Umsetzung der Digitalisierung
  • Unterstützung bei Projekten
  • Prüfung der besseren Ausstattung mit Personal (Erzieher, Schulsachbearbeiter, Hausmeister, Schulbibliothek, …)

Das Konzept soll erstmalig bei der Berechnung der Budgets und Personalstellen zur Haushaltbeschlussfassung 2021/22 Anwendung finden. Vor Beschussfassung wird das Konzept im Fachausschuss für Jugend und Schule und im Jugendhilfeausschuss diskutiert.

Begründung:

Die Vergabe von Mitteln muss sich differenzierter an sozialen Indikatoren orientieren. In Leipzig gibt es einige Schulen und Kitas, die deutlich stärker von der sozialen Segregation betroffen sind als andere. Diese betrifft die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund und Sprachauffälligkeiten, die inklusiv betreuten Kinder und Jugendlichen,  Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die Übertrittsquote auf das Gymnasium und die Schulabbrecherquote. (siehe Sozialreport Leipzig 2018)

Bildungserfolg hängt oft stark von der sozialen Herkunft ab. Die Umsetzung von mehr Bildungsgerechtigkeit ist daher eine wichtige Aufgabe. Die Kinder und Jugendlichen müssen unabhängig von ihrer Herkunft besser gefördert und unterstützt werden.

Eine sozialindizierte Ressourcensteuerung verfolgt den Ansatz, Ungleiches ungleich zu behandeln und Schulen und andere Bildungseinrichtungen, die aufgrund ihrer räumlichen Lage und/oder der Zusammensetzung der Gruppen und Klassen besonderen Herausforderungen entgegenblicken, mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten. Nach diesem Grundsatz wird bereits die Ausstattung mit Schulsozialarbeit in Leipzig geregelt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausgehend von den Ergebnissen der im Rahmen der Erhebung im Jahr der Demokratie festgestellten Erfordernisse für die Arbeit der SBBR und OR, bis spätestens zum Ende des 4. Quartals 2019 einen konkreten Maßnahmenkatalog vorzulegen, der eigentlich schon für das zweite Quartal 2019 angekündigt war.
Darin soll insbesondere dargelegt werden:

  • wie die räumliche Situation in Bezug auf öffentliche Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und Arbeitsklima entsprechend einer zu erarbeitenden Prioritätenliste überall verbessert werden soll,
  • wie digitales Arbeiten in jedem Sitzungsraum ermöglicht werden kann, was auch die Ausstattung mit Laptop und Beamer umfasst, um Anliegen bürgerfreundlich, transparent und zügig klären zu können,
  • welche Möglichkeiten der digitalen Ausreichung von Material angeboten werden sollen und wie die Gremien ihre Daten speichern oder sichern können bzw. sollen,
  • wie das Büro für Ratsangelegenheiten aufgrund der im Haushaltsplan beschlossenen Stellen als echter mitdenkender Partner und Lotse für die Gremien der lokalen Demokratie aufgestellt wird,
  • wie sichergestellt wird, dass Fragen an die Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte, die in den Einwohnerfragestunden gestellt werden, so in die Verwaltung transportiert werden, dass den Bürgern in den meisten Fällen zur nachfolgenden Sitzung geantwortet werden kann,
  • wie organisatorisch gewährleistet wird, dass, außer bei eilbedürftigen Vorlagen, keine Vorlage, die eine Ortschaft oder einen Stadtbezirk speziell betrifft, in einem Fachausschuss in zweiter Lesung behandelt wird, ohne dass ein Standpunkt aus dem betreffenden lokalen Gremium vorliegt,
  • wie die Protokollführung, ggf. durch die nötigen Hilfestellungen aus dem BfR, so gestaltet werden kann, dass zeitnah, zumindest zu Anträgen und Vorlagen, ein Votum vorliegt (notfalls im Rahmen eines vorläufigen Protokolls, das nur eingeloggte Nutzer sehen können),
  • wie Ortschaftsräten, bei denen es bei der Protokollführung noch Probleme gibt, Hilfestellung gewährt werden kann, um das Ziel erreichen zu können, dass aus allen SBB und OR Protokolle vorliegen, sodass die Voten und Anliegen aus den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten in den Fachausschüssen behandelt und dort auch eventuell bestehende Problemlagen, wenn möglich, mit anwesenden Vertretern der OR und SBB diskutiert werden können, um so auch die Ratsversammlung zu entlasten.

Begründung:

Um die Beschlüsse zur Stärkung der lokalen Demokratie umsetzen zu können, halten wir einen entsprechenden Maßnahmenkatalog für sinnvoll und zielführend. Da er bereits überfällig ist, halten wir es auch im Sinne der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte für geboten, diesen Katalog zeitnah zur Diskussion in den Stadtrat und die lokalen Gremien zu geben.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig erarbeitet bist zum 30. Jahrestag der Wiedervereinigung am 3.10.2020 ein Konzept, wie sich die Stadt Leipzig an der vom Land Schleswig-Holstein ins Leben gerufenen Aktion „#Einheitsbuddeln“ beteiligt. Der Startschuss der Aktion in Schleswig-Holstein ist der 3.10.2019.

  1. Die Stadt Leipzig weist für die Kampagne zusätzliche Flächen und Standorte für Bäume bzw. Baumsetzlinge aus.
  2. Die Stadt Leipzig erarbeitet mit zivilgesellschaftlichen Akteuren der Umweltpolitik ein Konzept zur Umsetzung der Kampagne „#Einheitsbuddeln“.
  3. Die Aktion „#Einheitsbuddel“ soll versteitgt und neben dem Programm „Baumstarke Stadt“ langfristig als anlassbezogene Baumpflanzaktion etabliert werden.

Begründung:

Das Land Schleswig-Holstein hat anlässlich des Tags der deutschen Einheit eine Baumpflanzaktion ins Leben gerufen, die darauf abzielt, einerseits der Überwindung der deutschen Teilung zu gedenken und andererseits gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Eine Beteiligung der Stadt Leipzig an dieser Aktion wäre begrüßenswert.

In Leipzig sind beispielsweise viele Bäume aufgrund von Baumaßnahmen verschwunden, auch die zunehmende Versiegelung von Flächen und die steigenden Emissionen, beispielsweise durch den Verkehr, wirken sich negativ auf unser Stadtklima aus. Nicht ohne Grund sind Baumpflanzungen seit Längerem ein Thema in der Verwaltung und im Stadtrat, zuletzt bei den Diskussionen zum Doppelhaushalt 2019/20. Bäume sind wahre Wunderwaffen für ein besseres Stadtklima und eine sauberere Luft. Sie reduzieren bzw. binden Feinstaub, Stickoxide und Kohlendioxid, können damit helfen, Fahrverbote in Leipzig zu verhindern, und im Sommer sorgen sie für Abkühlung.

Laut einer Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) ist Aufforsten eine der wichtigsten Maßnahmen, um Treibhausgase zu begrenzen. Neue Wälder können jede Menge CO2-Emissionen binden. Sogar das 1,5-Grad-Ziel des Weltklimarats (IPCC) wäre erreichbar, wenn weltweit in großem Stil aufgeforstet werden würde. Die Aktion „#Einheitsbuddeln“ ist ein zumindest kleiner Beitrag dazu.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beaufragt, sich dafür einzusetzen, dass die Stadt Leipzig eines der 10 zusätzlichen Modellprojekte wird, durch die die Bundesregierung die Stärkung des ÖPNV (u.a. durch die Einführung von 365-Euro-Jahrestickets) unterstützen möchte.

 

Sachverhalt:

In ihrem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm, das die Bundesregierung am 20. September 2019 vorgestellt hat, ist bei den sektorbezogenen Maßnahmen unter dem Sektor Verkehr folgender Passus zu finden:

Modellprojekte für ÖPNV-Jahrestickets: Die Bundesregierung wird zusätzlich 10 Modellprojekte zur Stärkung der ÖPNV unterstützen, zum Beispiel die Einführung von 365-Euro-Jahrestickets.“

Da die Ratsversammlung die Stadtverwaltung mit Beschluss des Antrags „Finanzierung der Leipziger Mobilitätsstrategie und Einführung eines 365 Euro Tickets“ (VI-A-7130-NF-02) vom 15. Mai 2019 beauftragt hat, die Einführung eines 365-Euro-Jahrestickets zu verschiedenen Zeitpunkten zu prüfen und bis Ende des 1 Quartals 2020 ein entsprechendes Konzept vorzulegen, ist es sinnvoll, wenn sich die Stadt Leipzig darum bemüht, eines der durch die Bundesregierung geförderten Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV in Leipzig umzusetzen.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen mit dem Vorhabenträger abgestimmten Rahmenterminplan mit Terminen bis zum Bauende des Gesamtprojektes dem Stadtrat zusammen mit dem Ergebnis zu VI-DS-06768-NF-01, Beschlusspunkte 5 und 6 vorzulegen. Bei Nichteinhaltung wesentlicher Meilensteine der Terminschiene sollen Vertragsstrafen vorgesehen werden. Der Städtebauliche Vertrag vom 26.4.2017 ist entsprechend fortzuschreiben und zusammen mit den Ergebnissen zu VI-DS-06768-NF-01 zu beschließen.
  2. Im fortgeschriebenen Städtebaulichen Vertrag soll für den Fall eines Wiederverkaufs des Gesamtgrundstückes bzw. von Teilgrundstücken eine Teilkündigungs- bzw. Gesamtkündigungsrechtsklausel für die Stadt Leipzig verankert werden.
  3. Die Bürgerbeteiligung soll weiterhin als ein wesentlicher Baustein bei der Entwicklung des Areals Freiladebahnhof Eutritzsch in hoher Qualität fortgeführt werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister veranlasst, dass dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zeitnah darüber berichtet wird, welchen Kenntnisstand die Verwaltung hat, was die Prüfung mehrerer Radschnellwege durch den Freistaat Sachsen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig betrifft. Der Bericht soll sich insb. auf mögliche Streckenführungen beziehen und aufzeigen, wie die Radschnellwege in das bestehende Radwegenetz der Stadt Leipzig eingebunden werden können.
  2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Stadtrat bis Ende des 4. Quartals 2019, bzw. schnellst möglich nachdem der Freistaat seine Prüfungen abgeschlossen hat, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Radschnellwege hochwertig in das Leipziger Radwegenetz integriert werden können. Dabei sollen hochwertige Verbindungen entstehen, die möglichst auf eigenen Strecken oder abseits der Hauptstraßen auf ertüchtigten Nebenstraßen verlaufen. Das Konzept soll Vorschläge für die fahrradfreundliche Umgestaltung von Nebenstraßen enthalten, die ein Qualitätsniveau oberhalb der bisher bestehenden Fahrradstraßen bieten. Dabei ist unter Anderem zu prüfen:
    • Die Möglichkeit Radwege aus Sicherheitsgründen längsseitig abzupollern, sofern sie, wenn auch nur teilweise, auf Hauptverkehrsstraßen entlanggeführt werden müssen.
    • Die Möglichkeit, Vorfahrtsregelungen auf Nebenstraßen so anzupassen, dass die Radroute Vorfahrt hat, wobei darauf hinzuwirken ist, dass die Vorfahrtsregelungen keine attraktive Alternativroute für den MIV darstellen (bspw. durch Einbahnstraßenregelungen).
    • Die Möglichkeit an Kreuzungen mit Hauptstraßen Ampeln einzurichten, die eine sichere Überquerung dieser Straßen ermöglichen und so gesteuert werden, dass eine grüne Welle für Radfahrende entsteht.
    • Die Möglichkeit, die Nutzung des öffentlichen Straßenraums für Parkplätze so zu organisieren, dass für Radfahrende ein möglichst geringes Sicherheitsrisiko durch ein- und ausparkende Autos entsteht.
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass hochwertige Radverbindungen wie unter Punkt 2 beschrieben in das Förderprogramm des Freistaats aufgenommen werden.
  2. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, Planungen für eine Aktiv-Achse Süd, die vom Bayrischen Bahnhof zum rund 7 Kilometer entfernten Markkleeberger See führen soll, zu veranlassen. Dabei ist insb. eine Route entlang der S-Bahn-Strecke zu prüfen und die Zusammenarbeit mit der Stadt Markleeberg zu suchen.

 

Begründung:

Für den Raum Leipzig gibt es fünf Verbindungen, die von Seiten des Freistaats potenziell als überörtliche Radschnellwege in Betracht kommen sollen. Dies betrifft Strecken von Schkeuditz, Markranstädt, Markkleeberg, Naunhof und Taucha nach Leipzig. Strecken also, auf denen Pendler ihren Arbeitsweg zwischen Leipzig und den umliegenden Gemeinden auch mit dem Fahrrad zurücklegen können. Unter anderem auch dadurch, dass Elektro-Fahrräder eine immer weitere Verbreitung finden, nimmt auch die Zahl der Menschen zu, die weitere Strecken zwischen Wohn- und Arbeitsort mit dem Fahrrad zurücklegen. Es erscheint jedoch wenig sinnvoll, wenn diese Verbindungen um die Stadt herumgeführt werden, denn Sinn und Zweck sollte sein, neben der Innenstadt auch auf dem Weg liegende Wohnquartiere entsprechend anzubinden, um für möglichst viele Menschen diese neuen Verbindungen aus dem Umland und ins Umland hinein attraktiv zu gestalten.

Als Ergänzung zu bereits in Planung befindlichen Radwegen, wie beispielsweise den Bahnbogen Gohlis und den Parkbogen Ost, oder der schon vorhandenen Verbindung im Leipziger Westen entlang des Karl-Heine-Kanals, die abseits des regulären Straßennetzes in Leipzig verlaufen sollen,  soll auch die Planung für die Aktiv-Achse Süd in Angriff genommen werden. Der Ökolöwe hat hierzu entsprechende Vorschläge unterbreitet, indem diese Route vom Bayrischen Bahnhof Richtung Markkleeberger See verlaufen und damit die Stadtteile Connewitz, Lößnig, Marienbrunn sowie Dölitz-Dösen noch besser an die Innenstadt anbinden soll.