
„Grundsätzlich kann man den Antrag der CDU-Fraktion ,Leistungsevaluation der Schulsozialarbeit‘ unterstützen. Die SPD-Fraktion hat immerhin bereits im Mai 2015 den Antrag ,Evaluation, Rahmenkonzept und Qualitätsentwicklung in der Schulsozialarbeit‘ gestellt. Dieser umfasst selbstverständlich auch die Entwicklung von Indikatoren, über die die Qualität bewertet werden kann. Das Senken der Schulabrecherquote kann dabei nur ein Teilaspekt sein“, so Ute Köhler-Siegel, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.
Die Landesregierung Sachsen arbeitet gerade an einer Fortschreibung des Schulgesetzes. Im ersten Entwurf des Schulgesetzes fehlt die Schulsozialarbeit als Aufgabe des Freistaates.
„Schulsozialarbeit wird immer noch als alleinige Aufgabe der Jugendhilfe wahrgenommen. Für uns sind wichtige Aufgaben der Schulsozialarbeit, die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss zu senken und das Schulschwänzen durch präventive Arbeit zu reduzieren. Der Lernerfolg gehört aber in den Aufgabenbereich des Landes. Weiterhin ist vor dem Hintergrund, dass an immer mehr Grund-, Oberschulen und Berufsschulzentren DAZ-Klassen eingerichtet werden, an diesen Schulen ein Schulsozialarbeiter dringend notwendig. Unsere Forderung an das Land ist, sich zu mindestens zur Hälfte an den Kosten der Schulsozialarbeit zu beteiligen und dies im Schulgesetz zu verankern. Bisher trägt die Kosten der Schulsozialarbeit fast ausschließlich die Kommune. Wir hoffen daher, dass sich die CDU-Fraktion, nach dem sie erkannt hat, dass die Beeinflussung des Lernerfolgs ein primäres Ziel der Schulsozialarbeit ist, gegenüber der CDU-Kultusministerin und dem CDU-Finanzmister für eine deutliche finanzielle Beteiligung des Freistaates Sachsen an der Schulsozialarbeit einsetzt“, so Köhler-Siegel abschließend.

Christopher Zenker, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Die CDU scheint die einfachsten Gesetzesgrundlagen im Asylrecht nicht zu kennen. Anders kann man ihren Ratsantrag nicht erklären. Kein Geflüchteter der seinen Wohnsitz frei wählen darf und deshalb beispielweise nach Leipzig zieht, wird in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Darauf basiert jedoch die Argumentation der Christdemokraten. Der frei erfundene Zusammenhang zwischen Sachleistungen und einem dann verminderten Zuzug von Geflüchteten entbehrt daher jeglicher Grundlage. Kurz, der Antrag ist an Populismus kaum noch zu überbieten.“
„Wir haben unseren Antrag, der im Oktober letzten Jahres in Verfahren gegangen ist und zunächst teilweise als Prüfauftrag formuliert war, noch einmal neu gefasst und konkretisiert: Die Stadt soll nun beauftragt werden, die LESG zeitnah stärker bei Schul- und Kitabaumaßnahmen einzubinden. Dazu müssen bei der LESG jedoch auch die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um das Unternehmen in die Lage zu versetzen, die Verwaltung im Bereich der Schul- und Kitabauprojekte noch stärker zu entlasten“, erklärt SPD-Stadtrat Heiko Oßwald und ergänzt: „Aus unserer Sicht kann das beispielsweise über Kapitaleinlagen oder eben Grundstücksübertragungen gehen.“
Zur aktuellen Diskussion über den Ab- und Neubau der LVB-Haltestellenunterstände erklärt Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender:
Auf dem 25. Ball des Sports hat Oberbürgermeister Burkhard Jung angedeutet, dass im Entwurf des Sportprogramms 2016-2024 der Bau zweier Schwimmhallen vorgesehen ist. Diese Planung begrüßen wir ausdrücklich und unterstützen diese wie auch der Leipziger Schwimmsportverband.