Die SPD-Fraktion begrüßt, dass die Verwaltungsvorschrift des Freistaates zur städtebaulichen Erneuerung in wesentlichen Punkten überarbeitet und im Sinne der Arbeit in den Kommunen, damit auch in Leipzig, verbessert wurde. „Das Papier ist nunmehr ein insgesamt brauchbares Instrument, um den Stadtumbau weiter voran zu bringen“ erklärt Ingrid Glöckner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Im Frühjahr hatten neben der politischen Ebene auch verschiedene Akteure im Leipziger Osten und Westen Veränderungen in der Verwaltungsvorschrift angemahnt. Es ist erfreulich, dass Dank dieses Engagements und der beharrlichen Arbeit der SPD-Landtagsfraktion, insbesondere der Leipziger Abgeordneten Margit Weihnert, der sächsische Innenminister überzeugt werden konnte, entsprechende Änderungen vorzunehmen.

Jedoch hätten wir uns gewünscht, dass nicht investive Maßnahmen der aktiven Stadt- und Ortsteilarbeit einen noch höheren Stellenwert durch leichte und umfassende Förderzugangsmöglichkeiten erhalten. Wir halten es außerdem für problematisch, dass die Fördersätze für kommunale Vorhaben teilweise gesenkt worden sind. Damit wird angesichts der schwierigen finanziellen Situation einer Reihe von Kommunen, wie zum Beispiel der Stadt Leipzig, die Schaffung einer zeitgemäßen öffentlichen Infrastruktur erschwert. In diesem Zusammenhang möchten wir auch zügige Genehmigungsverfahren seitens der sächsischen Aufbaubank für diese Projekte anmahnen.

Zur Kritik von Stadtrat Schlegel (Linkspartei), der die Stadterneuerungsstrategie des Freistaates mit der Förderpolitik des Bundes vermengt, möchten wir richtig stellen: Die Städtebauförderung ist ein Paket von Maßnahmen, die nach wie vor auch die Sanierung der Großsiedlungen aus dem Bundesprogramm Umbau Ost, das bis 2016 weiter läuft, fördert. Damit ist sicher gestellt, dass die Genossenschaften und kommunalen Gesellschaften weiter zu den Schwerpunkten gehören.
Die Akzentuierung auf Aufwertung der Innenstädte, sprich der Altbausubstanz, erfolgt nicht zu Lasten der Großsiedlung bzw. der Plattenbauten. Hier erfolgt die Finanzierung aus der Altschuldenhilfe.

Die SPD-Fraktion fordert eine stärkere Erhöhung der Kita-Pauschale durch den Freistaat Sachsen. „Es ist nicht ausreichend, wenn die Kita-Pauschale ab dem kommenden Jahr lediglich um 75 Euro angehoben wird“ erklärt Stadträtin Ute Köhler-Siegel.
„Wir unterstützen die Position des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), der eine Erhöhung der Pauschale um mehr als 400 Euro fordert, damit die beabsichtigten Qualitätssteigerungen bei der Kinderbetreuung erreicht werden können. Die enormen Betriebs- und Personalkostensteigerungen der letzten zwei Jahre wurden durch das Land bisher nicht berücksichtigt, so dass der Mehrbedarf nunmehr entsprechend hoch ausfällt.“

Da die Kita-Pauschale zuletzt 2005 erhöht wurde, war die Stadt Leipzig gezwungen, die Personal- und Betriebskostensteigerungen in einem erheblichen Maße auch auf die Eltern umzulegen, was zu intensiven Diskussionen im Stadtrat führte. Insbesondere die CDU-Fraktion hatte sich im letzten Jahr gegen jegliche Erhöhung der Elternbeiträge ausgesprochen. Wir sind daher sehr gespannt, wie sie bei der von ihrer Partei geführten Landesregierung den beträchtlichen Finanzbedarf der Stadt Leipzig in diesem Bereich deutlich macht.

Dass parallel mit einer Erhöhung der Kita-Pauschale gleichzeitig andere Zuschüsse für Betreuungsinitiativen und zwar im Bereich der frühkindlichen Förderung (Schulvorbereitungsjahr) und im Bereich Qualitätssicherung für die Kita-Betreuung wegfallen sollen, ist wirklich ein schlechter Scherz. „Diese Rechentricks, nach dem Prinzip linke Tasche/rechte Tasche, sind unzumutbar und sollte das Land nicht weiter verfolgen“ fordert Ute Köhler-Siegel abschließend.

Die SPD-Stadträte und Stadtbezirksbeiräte für Leipzig-Süd laden die Bürgerinnen und Bürger ihres Wahlgebietes am Donnerstag, den 4. September 2008, 17.30 Uhr, zu einer Sprechstunde ein.

Die Stadträte Axel Dyck und Christopher Zenker wollen zu aktuellen Themen der Kommunalpolitik sprechen und diskutieren.

Die Sprechstunde findet im Lesecafé Stern des Südens (Karl-Liebknecht-Straße, Ecke Steinstraße) statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die SPD-Fraktion ist erfreut über die Absicht des Oberbürgermeisters Burkhard Jung, in Zukunft verstärkt Freiräume für die Entwicklung kleiner Einzelhandelsgeschäfte zu schaffen.
Damit werden zukünftig nicht nur Existenzgründungen einfacher, sondern auch Ladenlokale in Wohnvierteln lassen sich wieder besser vermieten. Diese Maßnahme kann dazu beitragen, die Attraktivität einzelner Wohnviertel zu verbessern. Auch vor dem Hintergrund des von der TLG geplanten Einkaufszentrums in Connewitz begrüßt die SPD-Fraktion die Initiative des Oberbürgermeisters.

Christopher Zenker (Stadtrat und Mitglied im Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit): „Die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel sollte vorrangig auf dem östlichen Teil des Connewitzer Kreuzes realisiert werden, da die Verkehrsanbindung günstiger ist und die Verkehrsströme besser in die Einkaufsstraßen Karl-Liebknecht-Str., Bornaische Str. und Wolfgang-Heinze Str. gelenkt werden können. Ein abgeschottetes zu groß dimensioniertes Einkaufzentrum im Areal Koch-/Scheffelstraße bedroht den gewachsenen Einzelhandel und gefährdet damit die Attraktivität insbesondere der Stadtteile Connewitz und Südvorstadt.“

Auch die geplante Einstufung der Karl-Liebknecht-Str. als C-Zentrum, statt wie in der Vergangenheit nur als D-Zentrum, macht deutlich, dass zukünftig verstärkt der kleinteilige Einzelhandel gefördert werden soll. Dies unterstützt die SPD-Fraktion ausdrücklich.

Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag für die Ratsversammlung am 17.09.2008 in den Haushalt des kommenden Jahres die Mittel einzustellen, die für die Einführung des Sozialtickets notwendig sind. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltes durch die Stadtverwaltung.
Das Sozialticket für bedürftige Bürgerinnen und Bürger mit Leipzig-Pass wurde vom Stadtrat nach intensiver Diskussion mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Auch die Aufsichtsräte von LVB und MDV hatten der Einführung, die ursprünglich zum 1. August 2008 geplant war, zugestimmt. Durch den Einspruch der Landesdirektion Leipzig, vormals Regierungspräsidium, im Zuge der Haushaltsgenehmigung konnte das Ticket leider nicht wie geplant angeboten werden.

„Die SPD-Fraktion hält jedoch an ihrer politischen Forderung fest, da die Mobilität sozialschwacher Menschen ein notwendiger Bestandteil zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, bei der Arbeitssuche oder bei der Erledigung von notwendigen Behördenwegen ist. Bei vielen Menschen reicht offensichtlich die staatliche Unterstützung für die Kosten der Mobilität nicht aus. Die ca. 80.000 Sozialticket-Berechtigten, die immerhin ca. 16 % der Leipziger Bevölkerung ausmachen, brauchen daher unsere Solidarität und Unterstützung“ erklärt Stadträtin Dr. Anke Kästner.

Der Beschlussvorschlag beinhaltet:

Die Stadtverwaltung stellt die notwendigen Mittel für das Sozialticket in den Haushaltsplanentwurf der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2009 ein.

Begründung:

Durch das Veto der Landesdirektion Leipzig konnte der Beschluss, das Sozialticket ab August 2008 einzuführen, nicht realisiert werden.
Bereits bei den Planungen zum Haushalt 2009 ist diese Summe zu berücksichtigen. Voraussetzung ist ein ausgeglichener Haushalt, damit den Vorgaben der Landesdirektion entsprochen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie ganz herzlich zu einem Pressegespräch zu folgendem Thema ein:

Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage „Eigentümerziele für den LVV-Konzern“

Termin:

Mittwoch, 27.08.2008, 14:30 Uhr
SPD-Fraktionsgeschäftsstelle
Neues Rathaus, Zimmer 106
Martin-Luther-Ring 4-6

Gesprächspartner:

Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender
Heiko Oßwald, Sprecher der Fraktion für den Bereich Beteiligungen

Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Die SPD-Fraktion hat in einem Pressegespräch heute einen Änderungsantrag zur Vorlage „Eigentümerziele für den LVV-Konzern“ vorgestellt.
„Im Herbst muss der Stadtrat abschließend entscheiden, welche Rolle die LVV künftig vom Stadtrat zugewiesen bekommt. Unserer Auffassung nach muss die LVV die Gesellschafterrolle für die Stadt deutlicher als bisher übernehmen“ fordert Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender. „Die LVV muss dabei klare Ansagen machen können, damit der maximale Effekt für die Stadt erreicht werden kann.“

Heiko Oßwald, Sprecher der Fraktion für den Bereich Beteiligungen ergänzt: „Die momentane Lage der LVV ist kritisch zu betrachten. Wichtige Entscheidungen zwischen der Stadt und den großen städtischen Unternehmen müssen künftig über die LVV laufen, neben den strategischen Grundsatzentscheidungen zum Beispiel auch die Finanzplanung. Eine stringente Lösung wäre, wenn die Geschäftsführer der LVV den Aufsichtsratsvorsitz bei den Tochterunternehmen übernehmen.“

Der Änderungsvorschlag beinhaltet:

Unter 1.1 Sachziele wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

Die Holding übt die einheitliche Leitung bezüglich der Tochterunternehmen i.S. des § 18 AktG aus. Dies bedingt insbesondere, dass

  • alle wichtigen strategischen Entscheidungen in den Tochterkonzernen im Vorfeld über die LVV zu kommunizieren bzw. mit dieser zu erörtern sind
  • alle strategischen Grundsatzfragen, die den Gesamtkonzern betreffen, auf Ebene der LVV in Abstimmung mit dem Gesellschaftervertreter entschieden werden; die Regularien des Informations- und Zustimmungskataloges für die LVV-Gruppe bleiben davon unberührt
  • die Teilkonzerne sicherstellen, dass der LVV alle von ihr benötigten Schüsselinformationen zeitgerecht und aussagekräftig übermittelt werden
  • die LVV über eine eigenständige Konzernrevision verfügt
  • die Geschäftsführung der LVV als Gesellschaftervertreter in den Aufsichtsräten der Tochterkonzerne vertreten ist und dort mittelfristig auch den Vorsitz übernimmt
  • die gesamte Investitions- und Finanzplanung des Konzerns rechtzeitig, vor Entscheidung in den Aufsichtsräten der Teilkonzerne, mit der Geschäftsführung der LVV abgestimmt wird
  • die LVV zur Umsetzung der Vorgaben und Aufgaben mit entsprechend qualifizierten personellen Ressourcen ausgestattet wird

Unbeschadet dessen bleibt die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligungsunternehmen im jeweiligen operativen Kerngeschäft unberührt.

Punkt 2 wird wie folgt neu gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung der LVV mbH diese Zielvorgaben innerhalb des LVV-Konzerns bis zum 31.3.2009 umzusetzen und alle dafür ggf. erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Die Tochterunternehmen sind aufgefordert, ihre aktuellen Planungen mit den Vorgaben abzugleichen, ggf. anzupassen und weitergehend zu konkretisieren.