Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag für die Ratsversammlung am 17.09.2008 in den Haushalt des kommenden Jahres die Mittel einzustellen, die für die Einführung des Sozialtickets notwendig sind. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltes durch die Stadtverwaltung.
Das Sozialticket für bedürftige Bürgerinnen und Bürger mit Leipzig-Pass wurde vom Stadtrat nach intensiver Diskussion mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Auch die Aufsichtsräte von LVB und MDV hatten der Einführung, die ursprünglich zum 1. August 2008 geplant war, zugestimmt. Durch den Einspruch der Landesdirektion Leipzig, vormals Regierungspräsidium, im Zuge der Haushaltsgenehmigung konnte das Ticket leider nicht wie geplant angeboten werden.

„Die SPD-Fraktion hält jedoch an ihrer politischen Forderung fest, da die Mobilität sozialschwacher Menschen ein notwendiger Bestandteil zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, bei der Arbeitssuche oder bei der Erledigung von notwendigen Behördenwegen ist. Bei vielen Menschen reicht offensichtlich die staatliche Unterstützung für die Kosten der Mobilität nicht aus. Die ca. 80.000 Sozialticket-Berechtigten, die immerhin ca. 16 % der Leipziger Bevölkerung ausmachen, brauchen daher unsere Solidarität und Unterstützung“ erklärt Stadträtin Dr. Anke Kästner.

Der Beschlussvorschlag beinhaltet:

Die Stadtverwaltung stellt die notwendigen Mittel für das Sozialticket in den Haushaltsplanentwurf der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2009 ein.

Begründung:

Durch das Veto der Landesdirektion Leipzig konnte der Beschluss, das Sozialticket ab August 2008 einzuführen, nicht realisiert werden.
Bereits bei den Planungen zum Haushalt 2009 ist diese Summe zu berücksichtigen. Voraussetzung ist ein ausgeglichener Haushalt, damit den Vorgaben der Landesdirektion entsprochen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie ganz herzlich zu einem Pressegespräch zu folgendem Thema ein:

Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage „Eigentümerziele für den LVV-Konzern“

Termin:

Mittwoch, 27.08.2008, 14:30 Uhr
SPD-Fraktionsgeschäftsstelle
Neues Rathaus, Zimmer 106
Martin-Luther-Ring 4-6

Gesprächspartner:

Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender
Heiko Oßwald, Sprecher der Fraktion für den Bereich Beteiligungen

Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Die SPD-Fraktion hat in einem Pressegespräch heute einen Änderungsantrag zur Vorlage „Eigentümerziele für den LVV-Konzern“ vorgestellt.
„Im Herbst muss der Stadtrat abschließend entscheiden, welche Rolle die LVV künftig vom Stadtrat zugewiesen bekommt. Unserer Auffassung nach muss die LVV die Gesellschafterrolle für die Stadt deutlicher als bisher übernehmen“ fordert Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender. „Die LVV muss dabei klare Ansagen machen können, damit der maximale Effekt für die Stadt erreicht werden kann.“

Heiko Oßwald, Sprecher der Fraktion für den Bereich Beteiligungen ergänzt: „Die momentane Lage der LVV ist kritisch zu betrachten. Wichtige Entscheidungen zwischen der Stadt und den großen städtischen Unternehmen müssen künftig über die LVV laufen, neben den strategischen Grundsatzentscheidungen zum Beispiel auch die Finanzplanung. Eine stringente Lösung wäre, wenn die Geschäftsführer der LVV den Aufsichtsratsvorsitz bei den Tochterunternehmen übernehmen.“

Der Änderungsvorschlag beinhaltet:

Unter 1.1 Sachziele wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

Die Holding übt die einheitliche Leitung bezüglich der Tochterunternehmen i.S. des § 18 AktG aus. Dies bedingt insbesondere, dass

  • alle wichtigen strategischen Entscheidungen in den Tochterkonzernen im Vorfeld über die LVV zu kommunizieren bzw. mit dieser zu erörtern sind
  • alle strategischen Grundsatzfragen, die den Gesamtkonzern betreffen, auf Ebene der LVV in Abstimmung mit dem Gesellschaftervertreter entschieden werden; die Regularien des Informations- und Zustimmungskataloges für die LVV-Gruppe bleiben davon unberührt
  • die Teilkonzerne sicherstellen, dass der LVV alle von ihr benötigten Schüsselinformationen zeitgerecht und aussagekräftig übermittelt werden
  • die LVV über eine eigenständige Konzernrevision verfügt
  • die Geschäftsführung der LVV als Gesellschaftervertreter in den Aufsichtsräten der Tochterkonzerne vertreten ist und dort mittelfristig auch den Vorsitz übernimmt
  • die gesamte Investitions- und Finanzplanung des Konzerns rechtzeitig, vor Entscheidung in den Aufsichtsräten der Teilkonzerne, mit der Geschäftsführung der LVV abgestimmt wird
  • die LVV zur Umsetzung der Vorgaben und Aufgaben mit entsprechend qualifizierten personellen Ressourcen ausgestattet wird

Unbeschadet dessen bleibt die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligungsunternehmen im jeweiligen operativen Kerngeschäft unberührt.

Punkt 2 wird wie folgt neu gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung der LVV mbH diese Zielvorgaben innerhalb des LVV-Konzerns bis zum 31.3.2009 umzusetzen und alle dafür ggf. erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Die Tochterunternehmen sind aufgefordert, ihre aktuellen Planungen mit den Vorgaben abzugleichen, ggf. anzupassen und weitergehend zu konkretisieren.

Die SPD-Fraktion ist erfreut über die Zwischenbilanz der Stadtverwaltung und des Bundesverwaltungsamtes zum Kommunal-Kombi. „Es ist angesichts der nach wie vor hohen Zahl von Langzeitarbeitslosen gut, wenn Leipzig die zur Verfügung stehende Anzahl an Kommunal-Kombi-Plätzen vollständig ausschöpft“ erklärt Stadtrat Christopher Zenker, Mitglied im Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit.
„Da jedoch von den möglichen mehr als 1.300 Stellen, im Bereich des Kommunal-Kombis, erst ca. 1.000 beantragt wurden und es auch bei der Bewilligung zu Verzögerungen gekommen ist, erwarten wir vom zuständigen Bürgermeister Uwe Albrecht nach der Sommerpause im Stadtrat einen ausführlichen Sachstandsbericht zu dieser Thematik.“

Nach der gestern veröffentlichten Statistik wurden in Leipzig fast 1000 Kommunal-Kombi-Stellen beantragt, soviel wie nirgendwo anders in Sachsen. Wir sind guter Hoffnung, dass die Stellen nun zeitnah besetzt werden können. Die ersten Arbeitgeber, wie zum Beispiel die „Feinkost e.G.“ haben die Bewilligung seit kurzem vorliegen. Leider konnte der Stichtag 1. August 2008 dabei nicht gehalten werden. Die Ursachen für die Verzögerungen bei der Bewilligung müssen zeitnah erörtert und behoben werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion hatte Ende letzten Jahres eine Co-Finanzierung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi durch den Freistaat beantragt, dem so entsprochen wurde. Für die Durchführung hat die Stadt auf Antrag der SPD-Fraktion ausreichend Gelder in den Haushalt eingestellt, auch zur Förderung von Kommunal-Kombi bei Vereinen und Verbänden. Somit können insgesamt 1334 durch Bund und Land geförderte Stellen angeboten werden, hälftig beim Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf bzw. bei freien Trägern.

Die SPD-Stadträte für Leipzig-Mitte/Marienbrunn laden die Bürgerinnen und Bürger ihres Wahlgebietes am Dienstag, den 19. August 2008, 17 Uhr, zu einer Sprechstunde ein.

Anja Pohl, Manfred Rauer und Heiko Oßwald wollen insbesondere das Thema „Konzept Autoarme Innenstadt“ diskutieren.

Die Sprechstunde findet im Büro des Landtagsabgeordneten Gunther Hatzsch, Gustav-Mahler-Straße 19a, 04109 Leipzig, statt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Beantwortung erfolgt durch Stadtrat Gunter Müller, Sprecher der SPD-Fraktion für den Bereich Wirtschaft und Arbeit.

  1. Die Länderarbeitsminister haben sich auf eine Grundgesetzänderung wegen der Zukunft der Argen verständigt. Was halten Sie von diesem Ergebnis?

    Unsere erste Einschätzung ist positiv. Dass durch die Grundgesetzänderung die Kooperation zwischen Arbeitsagentur und Kommune fortgesetzt werden soll, begrüßen wir. Die Argen brauchen jedoch klare Verantwortlichkeiten und eine unmittelbare Legitimierung durch die kommunalen politischen Vertreter. Wichtig ist uns, dass alle Leistungen für Arbeitslose bei einer Anlaufstelle gebündelt bleiben. Der Stadtrat hat im Übrigen im Mai dieses Jahres beschlossen, dass ihm der Oberbürgermeister bis Ende 2008 eine Analyse über die bisherige Arbeit der Arge Leipzig vorlegt. Außerdem soll ein Vorschlag unterbreitet werden, wie die Betreuung der Alg II-Empfänger künftig organisiert wird.

  2. Die Kommunen werden in dem möglichen künftigen Modell beim Arbeitsmarkt wenig zu sagen haben. Wie ist Ihre Position?

    Die künftige Rolle der Kommunen können wir so nicht bestätigen. Die Einbindung der kommunalen Vertreter und die Rechenschaftspflicht der Arge gegenüber der Kommune muss stärker werden als bisher. Den Stadträten sollen dabei größere Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten eingeräumt werden.

  3. Warum hat Leipzig eine nach wie vor überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit?

    Das hat noch immer mit den Langzeitwirkungen des strukturellen Wandels in der Stadt und der Region nach 1990 zu tun. Die neuen Ansiedlungen machen sich aber erfreulicherweise bei den Arbeitslosenzahlen bemerkbar, die in den letzten beiden Jahren Schritt für Schritt zurückgegangen sind. Außerdem ist Leipzig ein wichtiger Arbeitgeber für viele Menschen in Mitteldeutschland, was Sie an der hohen Zahl von Einpendlern jeden Tag sehen können.

  4. Wie sollte nach Ihrer Ansicht hier gegengesteuert werden?

    Wir brauchen weitere Ansiedlungen, aber auch eine umfangreiche Mittelstandsförderung. Uns ist wichtig, dass das Investitionsniveau der Stadt nicht weiter sinkt, weil bei den zahlreichen Sanierungen von Schulen, Kitas und Straßen auch viele klein- und mittelständische Unternehmen profitieren. Die SPD-Fraktion bekennt sich aber auch weiterhin zu Beschäftigungsmaßnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass in Leipzig auch in 2008 umfangreiche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (über 2000, davon über 600 bei der Stadt) und erstmals Kommunal-Kombi-Arbeitsverträge (1334, hälftig Stadt/Vereine und Verbände) angeboten werden. Diese Anstrengungen müssen fortgeführt werden.

  5. Was halten sie von gesetzlichen Mindestlöhnen? Wo bleibt die Freiheit der Tarifparteien? Zudem reicht der Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde oft nicht, um allein den Lebensunterhalt abzudecken.

    Die SPD spricht sich für die Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes aus, der das Mindestmaß für ein Einkommen durch Erwerbsarbeit darstellt. Wurden in einzelnen Branchen höhere Löhne vereinbart und durch die Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt, ist dies umso besser. Die Einführung eines Mindestlohnes beschränkt im Übrigen die Freiheit der Tarifparteien nicht, wie in der Fragestellung suggeriert wird. Dass ein Mindestlohn von 7,50 Euro/Stunde dringend notwendig und richtig ist, beweisen viele Gehälter in der Dienstleistungsbranche, aber auch im produzierenden Gewerbe, wo viele Erwerbstätige zusätzliche Hilfen zum Lebensunterhalt bekommen. Wer etwas für diese Menschen und gegen Leipzigs hohe Ausgaben für diese ergänzenden Leistungen tun will, muss für Mindestlöhne sein. Unser generelles Ziel ist, dass jeder Vollzeitbeschäftigte von seinem Einkommen auch leben kann.

  6. 80 Prozent der Arbeitslosen sind langzeitarbeitslos. Wie sollte mit diesen Menschen umgegangen werden?

    Langzeitarbeitslose dürfen auf keinen Fall aufgegeben werden, auch wenn hier besondere Anstrengungen notwendig sind. Eine intensive Betreuung und ständige Schulungs- und Qualifizierungsangebote sind dabei wichtig.

  7. Welche Hoffnungen setzen Sie auf weitere Arbeitsplätze durch DHL und womöglich folgende Ansiedlungen?

    Die SPD-Fraktion hat sich immer für ein internationales Logistik-Drehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle stark gemacht. Wir setzen natürlich auf eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung bei DHL und anderen Logistikfirmen, was sich auch in steigenden Jobangeboten widerspiegeln darf. Der Logistikbereich ist ganz klar eine Schlüsselbranche mit hohem Wachstumspotential.

Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass das Konzept autoarme Innenstadt, das 1993 auf Initiative der sozialdemokratischen Stadträte beschlossen wurde, nunmehr fortgeschrieben werden soll.
„Das Bestreben der Stadtverwaltung, die Verkehrsbelastung der Leipziger Innenstadt durch die Herausnahme des nicht notwendigen Autoverkehrs zugunsten der Aufenthaltsqualität der Fußgänger zu erhöhen, findet unsere Unterstützung“ erklärt Stadtrat Dr. Joachim Fischer, Vorsitzender des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau.
Der vorgeschlagene Weg zur Einrichtung von sich kreuzenden Fußgängerzonen in Ost-West- und Nord-Süd-Richtung wird befürwortet. Die dadurch entstehenden vier getrennten Ein- und Ausfahrtsbereiche für PKW und Anlieferfahrzeuge werden nach Ansicht der SPD-Fraktion letztlich auch zur Reduzierung des Autoverkehrs führen. Wichtig dabei ist, dass das Durchfahren der Innenstadt für Kraftfahrzeuge nicht mehr möglich sein wird. Die Gestaltung der vorgeschlagenen Ein- und Ausfahrtbereiche sichert in der vorliegenden Form, dass die Ausgabe weiterer Sondergenehmigungen zum Erreichen der zulässigen Parkanlagen nicht notwendig sein wird.
Das geplante Schleifensystem macht außerdem Sinn, da der Wirtschaftsverkehr künftig weniger durch (parkenden) Individualverkehr behindert wird.

Die SPD-Fraktion spricht sich für die Sperrung der Fußgängerzonen in der Innenstadt (Petersstraße, Hainstraße, Teil der Grimmaischen Straße) für den Radverkehr – mindestens zwischen 10 und 20 Uhr – aus. Im Gegenzug sind für Radfahrer Querungsmöglichkeiten durch das Stadtzentrum anzubieten. In Nord-Süd-Richtung bieten sich dafür die Achse Hallisches Tor – Reichsstraße – Neumarkt an. In Ost-West-Richtung ist eine solche Trasse ebenfalls, u.U. in abgeknickter Form, zu entwickeln.
An den Fußgängerzonen sind wie in der gesamten Innenstadt in ausreichender Zahl Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen. Am Innenstadtring ist ein durchgängiger Radweg bzw. Radfahrfahrstreifen einzuplanen.

Für Taxis sind Abstellplätze in ausreichender Zahl und gut einsehbar bzw. durch entsprechende Hinweisschilder erkennbar vorzusehen. Das Wenden der Taxis bei der Abfahrt hat so zu erfolgen bzw. die Stellplätze sind so anzuordnen, dass Fußgängerströme nicht beeinträchtigt werden.

Nach Einführung der Konzeption Autoarme Innenstadt ist die Einhaltung des Konzeptes durch Kontrollmaßnahmen zu überprüfen. Zuwiderhandlungen sind mit den Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung zu ahnden.

Ein Jahr nach Umsetzung des Konzeptes Autoarme Innenstadt ist dem Stadtrat ein Evaluierungsbericht vorzulegen.