Dass der ÖPNV in Leipzig besser finanziert werden muss und künftig auch die Preissteigerungen bei den Fahrkarten deutlich geringer ausfallen sollen, steht für die Leipziger SPD-Fraktion fest. Allerdings sehen die Sozialdemokraten eine Umsetzung der in einer Informationsvorlage vorgestellten alternativen Finanzierungformen für den öffentlichen Personennahverkehr äußerst kritisch.

Dazu SPD-Stadtrat Heiko Oßwald: „Die Ergebnisse der vorliegenden Gutachten zu den ergänzenden Finanzierungswegen für den ÖPNV sind ernüchternd und sie sind vor allem nicht die Wundermittel, die manche – auch im Stadtrat –, erhofft haben. Bis auf den untauglichen Vorschlag, die Grundsteuer kräftig zu erhöhen, sind schon mal alle anderen Anregungen nach aktueller Rechtslage nicht umsetzbar. Zudem halten wir beispielsweise ein Bürgerticket, einen ÖPNV-Beitrag oder eine ÖPNV-Taxe für nicht zielführend, um den öffentlichen Personennahverkehr nachhaltig besser zu finanzieren.“

In der Ratsversammlung stimmte die SPD-Fraktion deshalb mehrheitlich gegen den Vorschlag von Linken und Grünen, dass sich der Stadtrat zur Einführung alternativer Finanzierungsformen für den ÖPNV bekennen sollte, sofern dies rechtlich möglich werden sollte.

„Von uns wird es kein uneingeschränktes Bekenntnis zu den alternativen Finanzierungswegen für den ÖPNV geben. Stattdessen müssen wir eine Diskussion darüber beginnen, wie wir die Mehrbedarfe beim ÖPNV möglichst fair zwischen der Stadt Leipzig, der städtischen LVV und den Fahrgästen austarieren. Das wird sicher keine einfache Lösung“, erklärt Heiko Oßwald und hebt hervor: „Wir haben dazu bereits einen Antrag ins Ratsverfahren gebracht, der genau diese Diskussion jetzt mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans und einer damit verbundenen Neuregelung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrags einfordert. “

Eine wachsende Stadt verlangt auch einen deutlichen Ausbau des ÖPNV und dieser braucht mehr finanziellen Mittel. Dazu muss jeder seinen entsprechenden Beitrag leisten. Die LVB und die Holding LVV über weitere Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen als permanente Aufgabe, die Stadt Leipzig  selbst über höhere Zuschüsse, wenn mehr Leistungen bestellt werden sollten. Natürlich sind hierbei auch Bund und Land gefragt, die auskömmlicher Fördermittel zu Verfügung stellen müssen, um die notwendigen Investitionsmaßnahmen auch realisieren zu können.

„Das ist die einfache und ernüchternde Wahrheit. Und dafür werden wir uns als Fraktion auch in der anstehenden politischen Debatte zum Nahverkehrsplan und Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages einsetzen“, so Oßwald abschließend.

 

Die dazugehörige Rede aus der Ratsversammlung am 8. März finden Sie hier.

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

 

Die Ergebnisse der vorliegenden Gutachten zu den ergänzenden Finanzierungswegen für den ÖPNV sind ernüchternd. Sie sind leider nicht das Wundermittel, wie vielleicht von einigen gehofft, um die chronische Unterfinanzierung unseres ÖPNV zu lösen. Bis auf den Vorschlag einer kräftigen Erhöhung der Grundsteuer sind alle anderen Vorschläge nach jetziger Rechtslage nicht umsetzbar. Durch den Freistaat Sachsen müsste erst das KAG geändert werden, um ein Bürgerticket, einen ÖPNV-Beitrag oder eine ÖPNV-Taxe einzuführen. Und die Grundsteuer befindet sich in Leipzig schon auf einem sehr hohen Niveau.

Jetzt fordern die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linken den Oberbürgermeister auf, sich auf Bundes- und Landesebene für die Änderung dieser rechtlichen Rahmenvoraussetzungen einzusetzen, um mittelfristig diese Sonderabgaben zur ergänzenden ÖPNV–Finanzierung einführen zu können. Zudem soll der Stadtrat ein klares Bekenntnis zur Einführung kommunalpolitisch ergänzender Finanzierungswege für den ÖPNV beschließen.

Doch dieses Bekenntnis wird von unserer Fraktion nicht kommen.

Zum einen werden diese ergänzenden Finanzierungsformen, sollten diese dann rechtlich möglich sein, nicht annähernd die finanziellen Probleme des ÖPNV lösen können. Zum anderen würden wir  Bund und Land aus ihrer Pflicht nehmen, auskömmliche Mittel  zur Finanzierung des ÖPNV zur Verfügung zu stellen. Und drittens müssten wir dann eine breite und lange Detaildiskussion führen, welche Maßnahmen sowohl sozial-, als auch wirtschaftspolitisch vertretbar wären bei möglichst geringem Bürokratieaufwuchs.  Wenn überhaupt müsste so eine Sonderabgabe auf Initiative des Bundes bundeseinheitlich geregelt werden , wie z.B. in Frankreich die Verkehrsabgabe, da die Unterfinanzierung des ÖPNV kein spezifisches Problem der Stadt Leipzig ist, sondern ein Problem, welches alle Großstädte in Deutschland haben. Ein kommunaler Flickenteppich verschiedenster Sonderabgaben für den ÖPNV wäre sicherlich keine gute Lösung.

Auch wenn es langweilig klingt, es gibt keine schnellen und einfachen Lösungen. Wir müssen stattdessen eine Diskussion beginnen, wie wir die Mehrbedarfe möglichst fair zwischen der Stadt Leipzig, der städtischen Holding LVV und den Fahrgästen austarieren. Dazu hat unsere Fraktion ja bereits einen Antrag im Verfahren laufen, der genau diese Diskussion jetzt mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes und der damit verbundenen Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages einfordert.

Eine wachsende Stadt erfordert auch einen deutlichen Ausbau des ÖPNV und dieser braucht mehr finanziellen Mittel. Dazu muss jeder seinen entsprechenden Beitrag leisten. Die LVB und die Holding LVV über weitere Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen als permanente Aufgabe, die Stadt Leipzig  selbst über höhere Zuschüsse, wenn mehr Leistungen bestellt werden sollten und natürlich Bund und Land durch die zur Verfügungstellung auskömmlicher Fördermittel, um die notwendigen Investitionsmaßnahmen auch realisieren zu können. Das ist die einfache und ernüchternde Wahrheit. Und dafür werden wir uns als Fraktion auch in der anstehenden politischen Debatte zum Nahverkehrsplan und Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages einsetzen.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

ENDLICH! Die Kapazitäten an der 60. Grundschule sind schon lange ausgeschöpft. Der Kapazitätsrichtwert dieser Schule wird mit 2,5 Zügen, also 10 Klassen angegeben. Schon seit einiger Zeit wird dieser Wert überschritten, das heißt: Fachunterrichtsräume müssen als Klassenräume genutzt werden, eine Umnutzung von Horträumen ist nicht möglich, weil sich dieser in einem anderen Gebäude befindet, das ca. 500 Meter entfernt ist.

Die Sanitärräume befinden sich in einem Nebengebäude und der Speiseraum wurde in einem Raumsystem untergebracht. Zusammen ergibt das: Handlungsbedarf ist überfällig, die Bedingungen entsprechen schon lange nicht mehr den Anforderungen einer heutigen Schule.

Nun kommt der Erweiterungsbau mit Mensa, Toiletten und drei neuen Unterrichtsräumen.

Aber: Leipzig wächst und in Knauthain und Knautnaundorf befinden sich noch reichlich Flächen, die in den nächsten Jahren besonders für den Eigenheimbau vorgesehen werden.

Die geplanten Flächen der 60. GS reichen aber nur für die bisher dort wohnenden Kinder. Deshalb stellt meine Fraktion den Antrag, in den neu entstehenden Gebieten eine Vorbehaltsfläche für soziale Infrastruktur zu kaufen. Damit meinen wir nicht das Restfleckchen, dass die Verwaltung bisher als Vorbehaltsfläche vorgesehen hat, wahrscheinlich weil es sonst keiner haben wollte – die Fläche des ehemaligen, der ersten Autohauses Heil, romanisch gelegen direkt hinter einem Bahnübergang und an einer Kreuzung, deren Vorfahrtsregeln so manchen Autofahrer überfordern.

Wir wollen eine attraktive Fläche, die dort ist, wo auch die Kinder wohnen, die die jetzt schon recht langen Schulwege haben und die die Schulwegsicherheit berücksichtigt. Wie diese Fläche dann bebaut wird, mit Schule und Kita oder vielleicht sogar mit einem Angebot für Senioren, das wollen wir jetzt noch nicht festlegen. Dazu müssen die Entwicklungen betrachtet werden. Die Verwaltung hat also noch ein bisschen Zeit, kreative Nutzungskonzepte zu entwickeln.

Aber keine Zeit, eine Fläche zu sichern. Also, liebe Bürgermeister und natürlich auch Sie, Herr Oberbürgermeister, damit wir in Zukunft auf einen Krisenstab im Bereich Schule verzichten können, müssen Sie planvoll und vorausschauend handeln.

Und wenn Sie, verehrte Stadträtinnen und Stadträte, das auch so sehen, dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.

Vielen Dank!

Redner: Fraktionsvorsitzender Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

am Sonnabendvormittag bin ich mit meiner Familie spazieren gegangen, durch unsere wunderbaren Parks und durch liebevoll angelegte Kleingartenanlagen, in denen schon die ersten Frühblüher erwachten. Und was musste ich sehen? Heerscharen älterer Damen und Herren beginnen, wie jedes Jahr bei den ersten Sonnenstrahlen, Unmengen von Baumaterial, Matratzen, Kühlschränke, Möbel und Küchengeräte in die Kleingartenanlagen zu schleppen, um kleinste Hütten, die teilweise nur in billigster Holzbauweise errichtet wurden, auszubauen und bewohnbar zu machen. Ich bin mir sicher, viele der Hütten verfügen weder über einen Abwasseranschluss noch wird der Müll regelgerecht entsorgt. Ich habe sogar graumelierte Herren beobachten können, die ihre Notdurft auf einem Misthaufen verrichtet haben. Schon in den letzten Jahren habe ich im Sommer gesehen wie in den Anlagen hunderte dieser autonomen Bürgerinnen und Bürger, teilweise über Wochen und Monate dort leben, ohne ihren neuen Wohnsitz der Stadt zu melden und sich an Recht und Gesetz zu halten. Wann handeln Stadt und Polizei endlich und räumen diese illegalen besetzen Gebiete? Herr Rosenthal, sorgen sie dafür, dass Recht und Gesetz in Leipzig endlich umgesetzt werden!

Aber Spaß bei Seite: Leipzig wirbt für sich mit dem Slogan: „Leipziger Freiheit“. Dies lässt Raum für persönliches Gefühl und Interpretation – jeder einzelne kann seine „Freiheiten“ in Leipzig finden und davon profitieren. Zum anderen greifen die „Freiheiten“ die Chancen auf, die Leipzig bietet. Sei es in der Kultur, der Wirtschaft, der Wissenschaft oder bei Lebensqualität und Freizeit.

Auch Wagenplätze sind Teil dieser Freiheit und gehören, wie in fast allen großen Städten zum Stadtbild. Man muss nicht in einem Wohn- oder Bauwagen wohnen wollen, um sich dafür einsetzen, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, diesen Lebens- bzw. Wohnentwurf auch in Leipzig zu ermöglichen.

(c) Sabine Geißler/pixelio.de

Wir befinden uns bei Wagenplätzen in einer baurechtlichen Grauzone – im Übrigen genauso wie die Kleingärtner, die im Sommer in ihrer Laube wohnen, daher ist es vernünftig, Lösungen zu finden, die Bedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wagenplätzen aufstellen, bis baurechtlich eindeutige Regelungen auf Bundes- bzw. Landesebene geschaffen werden. Genau dies tut die Neufassung des CDU-Antrags bzw. der Verwaltungsstandpunkt. Mit den Verträgen regelt die
Stadtverwaltung u.a. Fragen zum Wasser, Abwasser, Lärm, zur Verkehrssicherungspflicht oder zur Meldepflicht. Und wenn sich jemand an der Höhe des Gartenzaunes stört, gibt es auch hier eine Lösung: Das sächsische Nachbarrechtsgesetz.  Die Verträge regeln ein nachbarschaftliches Miteinander und sollten sie  nicht eingehalten werden, besteht für die Bewohnerinnen und Bewohner der Plätze die Gefahr, dass diese gekündigt werden. Die Wagenplatzbewohner haben also auch etwas zu verlieren und die Einhaltung der Verträge liegt in ihrem ureigenen Interesse

Was die Stadtverwaltung mit den Verträgen tut, ist genau das, was ich von einer Stadtverwaltung erwarte: Lösungen zu suchen, statt zu verhindern. Und das ämter- und dezernatsübergreifend. Das erwarte ich übrigens nicht nur bei Wagenplätzen, sondern beispielsweise auch bei der „Amalie“, mit denen sich Bewohnerinnen und Bewohner von Wagenplätzen bereits solidarisiert haben. Und ich  begrüße es, dass die Stadtverwaltungen in Kleingartenanlagen ein oder zwei Augen zudrückt, wenn vor allem in den Sommermonaten dort teilweise auch gewohnt wird. Für eine Stadt die attraktiv bleiben möchte, gibt es nicht nur schwarz und weiß, es gibt auch Grauzonen und ein buntes Farbenspektrum. Sei es bei Wagenplätzen, in Kleingartenanlagen oder beispielsweise bei der Regelung des Offenhaltens von Spätverkäufen und Freisitzen. Eine Stadt muss hierbei immer abwägen, denn es geht um mehr als nur den isolierten Einzelfall. Es geht um die „Leipziger Freiheit“, um Freiräume, um kulturelle Beiträge, um eine symbolische Bedeutung. Kurz es geht um Lebensqualität und Lebensgefühl.

Die SPD-Fraktion wird daher mehrheitlich der Neufassung des CDU-Antrags zustimmen.

Statement von Mathias Weber

Wer mit offenen Augen durch unsere Stadt läuft – und laufen ist hierbei wortwörtlich gemeint -, dem wird auffallen, dass es um die Fußwege und die Fußwegeverbindungen in unserer Stadt nicht zum Besten steht.

Für uns war das der Grund, um uns ihm Rahmen der Haushaltsdiskussionen für eine stärkere Förderung des Fußverkehrs einzusetzen, denn es scheint, dass der Fußverkehr bislang ein Schattendasein führt, obwohl er doch eigentlich die wichtigste aller Verkehrsarten ist. Es gibt extreme Beispiele in unserer Stadt, wo das sichtbar wird: Nehmen wir die Antonienbrücke. Die wurde am 8.12.2016 eröffnet. Alle Verkehrsarten konnten wieder rollen. Die Fußwege hingegen sind zum Teil in beiden Richtungen noch immer nicht nutzbar.

Wir brauchen uns vor diesem Hintergrund nicht wundern, dass der Fußverkehr am Modal Split aktuell nur einen Anteil von 25 Prozent hat, Tendenz fallend, wobei im Stadtentwicklungsplan Verkehr 27 Prozent angepeilt wurden.

Bereits im Mai 2015 wurde auf Initiative des Seniorenbeirats die Erstellung eines Fußwegesanierungsprogramms beschlossen. Dieses Sanierungsprogramm wäre eine ideale Grundlage für das von uns vorgeschlagene Fußverkehrskonzept.

Der zweite Teil des damaligen Beschlusses: Der Fußverkehrsbeauftragte. Schon ewig beschlossene Sache, aber eingestellt wurde bis heute kein Beauftragter. Stattdessen schlägt uns die Verwaltung im Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag vor, die Stelle erst Ende 2017 zu besetzen – und erst der oder die Fußverkehrsbeauftragte soll dem Rat bis 2019 ein Fußverkehrskonzept vorlegen.

Aus Sicht der SPD Fraktion dauert das viel zu lange. Schließlich zeigt das gleich mehrere Problemlagen auf:

  1. Ratsbeschlüsse werden mit Blick auf das Fußwegesanierungsprogramm und den Fußverkehrsbeauftragten auch fast zwei Jahre nachdem sie gefasst wurden, nicht umgesetzt.
  2. Das Thema Fußwege hat es kaum ins Baudezernat geschafft.
  3. Besteht die Gefahr, dass Mittel, die im Haushalt auch für die Fußwegeinstandsetzung vorhanden sind, nicht dafür eingesetzt werden können, weil schlicht die Grundlagen, wie Prioritätenlisten und eine Bestandsaufnahme, fehlen.

Von einer Strategie, wohin sich der Fußverkehr in unserer wachsenden Stadt entwickeln soll, hier ganz zu schweigen.

Wir haben deshalb unseren Antrag neu gefasst und im Stadtrat zur Abstimmung gestellt, um das Ganze zu beschleunigen. Der Fußverkehrsbeauftragte soll nach unserem Willen umgehend eingestellt werden und das Konzept soll bis Mitte des kommenden Jahres vorliegen. Für uns ist das die einzige Möglichkeit, bei diesem wichtigen Thema voranzukommen.

Linke und Grüne haben es beim Thema Zufußgehen nicht so eilig. Sie wollen der Verwaltung mehr Zeit geben und stimmten für den Verwaltungsstandpunkt, sodass die Stelle des Fußverkehrsbeauftragten bestenfalls irgendwann im Herbst dieses Jahres besetzt und erst im Laufe des Jahres 2019 ein Konzept vorgelegt wird.

Wir hoffen nun: Irgendwann wird ein Fußverkehrskonzept kommen. Und hoffentlich schneller als das beim Sanierungsprogramm der Fall war. Wir werden am Thema dran bleiben.

Den Antrag zum Fußverkehrskonzept finden Sie hier.

Die SPD-Fraktion im Stadtrat Leipzig begrüßt die von der Verwaltungsspitze vorgeschlagene Entwicklung des Elsterstausees zu einem land- und forstwirtschaftlich geprägten Naturraum. „Wir möchten daran erinnern, dass die SPD-Fraktion in der Vergangenheit die einzige Fraktion im Stadtrat war, die eine Entwidmung des Elsterstausees befürwortet hat“, erklärt Stadtrat Axel Dyck.

Dyck weiter: „Eine nachhaltige Wiederherstellung des Gewässers als Stauanlage, bei der auch der Untergrund des ehemaligen Elsterstausees abgedichtet werden müsste , würde mehr als vier Millionen Euro kosten und darüber hinaus würden jährlich Betriebskosten anfallen. Diese Kosten sind nicht gerechtfertigt.“

„Die Naherholungssituation in Leipzig im Allgemeinen und im Leipziger Südwesten im Speziellen hat sich in den letzten Jahren zudem erheblich verändert. Unmittelbar angrenzend an den Elsterstausee liegt seit dem Jahr 2000 der Cospudener See und südlich der A 38 wurde der Zwenkauer See vor knapp zwei Jahren der Öffentlichkeit übergeben. Dass der Elsterstausee nunmehr als naturnahes Erholungsgebiet genutzt werden soll, ist unserer Auffassung nach folgerichtig und zeigt Perspektiven auf, die über den Horizont des Elsterstausees hinausgehen. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, sowie des Fördervereins in den Beteiligungsprozess begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt Axel Dyck abschließend.

Im Zuge der anstehenden Aktualisierung der Eigentümerziele der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) wird die SPD-Stadtratsfraktion Änderungen vorschlagen, die aus ihrer Sicht die LWB am Wohnungsmarkt nachhaltig stärken und einen positiven Einfluss auf die Stadtgesellschaft haben sollen.
„Unser wichtigster Punkt ist, dass die LWB ihren Kernbestand an Wohnungen bis 2026 auf 40.000 steigern soll“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Aktuell sieht das Papier der Verwaltung vor, dass die LWB ihren Anteil am Wohnungsmarkt, der aktuell bei 10,5 Prozent liegt, halten soll. Für uns ist dieser Marktanteil als Untergrenze wichtig, weil die LWB damit eine steuernde Funktion auf dem Wohnungsmarkt einnehmen kann, er gibt dem Unternehmen aber kaum Planungssicherheit. Wir halten daher eine feste Vorgabe, wie viele Wohnungen das Unternehmen in 10 Jahren im Bestand haben soll, für zielführender.“
Aktuell gehören der LWB zirka 35.800 Wohnungen in Leipzig und ihr Marktanteil liegt dadurch bei rund 10,5 Prozent. Mit Blick darauf, dass unsere Stadt weiter wächst, muss auch die LWB ihren Wohnungsbestand ausbauen, um auch künftig Einfluss auf die Mietentwicklung in unserer Stadt nehmen zu können. Wichtig ist hierbei auch ein bedarfsgerechter Ausbau der Wohnungsbestände.
„Seit einiger Zeit sind in Leipzig 1-Raum-Wohnungen und Wohnungen mit vier Zimmern und mehr Mangelware. Besonders dann, wenn es Wohnungen sein sollen, die den KdU-Richtlinien entsprechen müssen. Durch die Wohnraumförderprogramme des Bundes und des Freistaates ist  es möglich, durch Neubau oder Sanierung von Bestandsgebäuden weiteren sozialen Wohnraum zu schaffen. Die LWB soll unter anderem auch dort eine wichtige Rolle spielen und wir möchten, dass dabei ein besonderes Augenmerk auf die bestehenden Bedarfe gelegt wird“, erläutert SPD-Stadtrat Mathias Weber, der zudem stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau ist.