Einschränkungen Trainings- und Spielbetrieb von Sportstätten wegen Lärmschutzauflagen
Der Leipziger SC 1901 muss seinen Trainings- und Spielbetrieb in Schleußig erheblich einschränken. Eine Nachbarsfamilie hatte sich wiederholt über die Lautstärke auf dem Gelände beschwert.
Vor etwa einem Monat erteilte die Stadt Leipzig dem Traditionsverein eine bauaufsichtliche Anordnung. Darin wurden hohe Geldstrafen angedroht und unter anderem gefordert, die „ungenehmigte Nutzung“ des Geländes zu unterlassen. Grundlage ist die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die regelt, zu welchen Zeiten welche Lärmgrenzen einzuhalten sind.
Wir fragen an:
- Gibt es in Leipzig andere Sportstätten und Sportvereine, die aktuell Einschränkungen wegen Lärmschutzauflagen hinnehmen müssen? Wenn ja, welche?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, um den Leipziger SC von 1901 zu unterstützen, damit der Trainings- und Spielbetrieb von unzähligen Mannschaften in den Sportarten Hockey, Tennis und Fußball stattfinden kann?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Sportanlagenlärmschutzverordnung anzupassen, um die berechtigten Ruhebedürfnisse als auch das Recht auf Sport und Bewegung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, in eine vernünftige Relation zu bringen?





