Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 13.12.2017

Gerade in den ländlichen Bereichen Leipzigs bestehen umfangreiche Netze kleiner Fließgewässer und Entwässerungsgräben, die das Abfließen großer Regenwassermengen von Feldern und Wiesen gewährleisten sollen. Diese sollen regelmäßig gepflegt und instand gesetzt werden, damit Überschwemmungen anliegender Straßen, Gehöfte und Gebäude vermieden werden können. Da dies den jeweiligen Anwohnern untersagt ist und durch die Stadtverwaltung eine Firma mit den Reinigungs-, Schnitt- und Pflegearbeiten beauftragt worden ist, fragen wir an:

  1. Wie viele Entwässerungsgraben und kleinere Fließgewässer sind zu reinigen (Bitte Ortsteil, sofern vorhanden Namen, Länge und Klassifizierung aufführen.)
  2. In welchem Turnus sollen diese laut Vertrag begangen und gepflegt werden?
  3. Welche Maßnahmen sind geplant, um Starkregenvorkommen angemessen zu begegnen?
  4. Wer ist zuständig für die Behebung von Schäden an Straßen und Flächen durch die genutzten Maschinen?
  5. Binnen welcher Frist sind geborgener Müll, Grünschnitt oder Gehölzreste aus den Gräben von der Firma zu entfernen und zu entsorgen?
  6. Wie viele Beschwerden seitens der Anwohner sind der Stadtverwaltung bekannt? (Bitte nach Jahren 2015,2016, 2017 aufschlüsseln.)
  7. Von welcher Stelle der Stadtverwaltung wird die vereinbarte Einhaltung der Vertragsleistungen überprüft und welches Vorgehen gibt es bei festgestellter Minderleistung?