Stellenbemessung bei Schulhausmeistern – Antwort der Verwaltung
1. Welche Neuerungen gibt es konkret bei der Stellenbemessung von Schulhausmeistern/Schulhausmeisterinnen seit dem 01.01.2017?
Bisher wurde als Berechnungsgrundlage für die Bemessung der Schulhausmeister ein Modell der KGSt von 1986 genutzt. Da dies nicht mehr zeitgemäß war, wurde eine Untersuchung zur Stellenbemessung durchgeführt und ein aktueller Bericht der KGSt von 2010 herangezogen.
Datengrundlage bisher:
– Nettoreinigungsfläche
– Anzahl der Gebäude
– diverse Anrechnungen (z.B. Rasenpflege, Inventar- und Gebäudereinigung)
Datengrundlage neu:
– Bruttogrundfläche
– Außenfläche
– diverse Zuschläge (z.B. Überprüfung ortsveränderlicher elektr. Geräte, Spülung der Trinkwasserleitungen oder außerschulische Angebote/ Ganztagsangebote)
In enger Zusammenarbeit mit am Prozess Beteiligten (Hauptamt, Personalrat und Schulhausmeister) wurden diese Grundlagen erarbeitet.
2. Wie viele VzÄ mit wie vielen Angestellten bei Schulhausmeistern/ Schulhausmeisterinnen gab/gibt es in den Jahren 2016/2017 und 2018?
Soll | Soll | Geplant | |
2016 | 2017 | 2018 | |
Anzahl Dienst- und Fach-
aufsicht |
2 | 2 | 2 |
Anzahl gem. Stellenplan
Schulhausmeister/innen . |
136 | 138 | 143 |
3. Bitte stellen Sie uns für alle Schulen in städt. Trägerschaft die Berechnung für 2016 und nach der neuen Stellenbemessung zur Verfügung.
Vergleich siehe Anlage.
Zur Auffüllung der Mehr-/Minderbedarfe ist ein Einsatz der Schulhausmeister an anderen Schulobjekten notwendig.