KWL-Prozess: L-Gruppe kann sich nun auf eigentliche Aufgaben konzentrieren

Zum Urteil des Londoner Court of Appeal im Berufungsverfahren, das die Schweizer Großbank UBS gegen die Kommunalen Wasserwerke Leipzig angestrengt hat, erklärt der LVV-Aufsichtsrat und stellvertretende SPD-Fraktionschef Heiko Oßwald:

„Mit großer Erleichterung habe ich das heutige Urteil des Londoner Court of Appeal zur Kenntnis genommen. Die UBS hat auch nach Ansicht des Berufungsgerichts keine Ansprüche gegen die KWL. Ich bin froh über diesen klaren Sieg, den die KWL auch in der zweiten Runde erringen konnte, denn mit diesem Urteil sind mögliche finanzielle Belastungen des kommunalen Haushalts endgültig vom Tisch. Besonders freut mich, dass sich jetzt die Leipziger Gruppe voll auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren kann, nämlich in einen noch attraktiveren ÖPNV und moderne Leitungs- und Wassernetzte zu investieren.  Ich danke allen Beteiligten auf Seiten der Leipziger Gruppe und der Stadt Leipzig für ihren Einsatz.“