In den Schulen lernen zunehmend mehr Schüler, die „nicht beschulbar“ sind. Das sind Kinder- und Jugendliche, die nach einer psychiatrischen Behandlung nicht mehr in der Regelschule unterrichtet werden können oder bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf
festgestellt wurde, aber eine Integration an der Regelschule scheitert.
In einigen Fällen wird die Diagnostik oder Therapie sogar abgebrochen, diese Schüler kehren dann trotzdem an die Schule zurück und sollen dort unterrichtet und betreut werden.

Deshalb fragen wir:

1. An welchen Schulen sind wie viele „nicht beschulbare“ Schüler registriert? (Bitte für die Schuljahr 2011/2012 und 2012/2013 angeben)
2. Wie viele dieser nicht beschulbaren Schüler werden vom ASD betreut?
3. Welche Maßnahmen werden vom ASD eingeleitet bei nicht beschulbaren Schülern?
4. Welche Hilfen erhalten die Schulen für nicht beschulbare Schüler?
5. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der zuständigen sächsischen Bildungsagentur bei nicht beschulbaren Schülern?
6. Welche Maßnahmen erfolgen, wenn die Schüler oder deren Eltern Therapien oder Diagnostik abbrechen?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Anfrage.