Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 

Beschlussvorschlag:

Im Produkt 571001 – Wirtschaftsförderung wird die Aufgabenstellung „Umsetzung der Clusterförderstrategie“ stärker wahrgenommen. Dafür werden die Haushaltsansätze um insgesamt 250.000 Euro erhöht.

Diese Mittel sind konkret und ausschließlich für das Cluster Gesundheitswirtschaft und Biotechnologie, das Cluster Energie und Umwelt sowie eine clusterübergreifende Zusammenarbeit einzusetzen.

Begründung:

1. Hintergrund

Der auslaufende Solidarpakt II zwingt uns, unsere Wirtschaft bis 2020 auf eigene Beine zu stellen. Konkret heißt das u.a. die Erhöhung der Produktivität der Beschäftigten, die Erhöhung der Gewerbesteuerertragskraft je Einwohner, die Erhöhung der Industriequote im verarbeitenden Gewerbe oder die Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen am regionalen Bruttosozialprodukt. Durch die Bündelung und Förderung der stärksten Unternehmensnetzwerke der Region trägt die bestehende Clusterstrategie entscheidend zur Annäherung an diese Ziele bei. Auch die veränderte Fördermittelkulisse unterstützt zukünftig stärker übergreifende Projekte von Unternehmensnetzwerken statt einzelbetrieblicher Förderung.

2. Haushaltslage

Die Verwaltungsvorlage zur Clusterförderstrategie wies bereits 2011 darauf hin, dass „für wesentliche Elemente einer Clusterförderung im Übergang von der bisherigen Aufbauphase zur Phase der Clusterentwicklung […] personelle und finanzielle Ressourcen bei der Stadtverwaltung [fehlen].“  Daran hat sich trotz der seit 2 Jahren bestehenden ausführlichen Strategie, abgesehen vom Clustermonitoring (im Zuge eines Haushaltsantrages aus dem Stadtrat heraus!) bisher nichts Wesentliches geändert. Im Gegenteil: Im aktuellen Konsolidierungshaushalt wurden die Sachmittel zur Clusterarbeit zugunsten anderer Bereiche sogar um ca. 17,5% verringert.
Auch der Vergleich zur Tourismusförderung (Zuschuss LTM: 2,3 Mio. €, unverändert), oder zum Mittelstandsförderprogramm (450 T€, unverändert) sind die Sachmittel zur Clusterförderung mit 340 T€ alles andere als eine fachlich vernünftige Schwerpunktsetzung.
Weiter heißt es in der einschlägigen Vorlage: „Soweit durch Neuorganisation und Kooperation keine ausreichenden Ressourcen bereitgestellt werden können, erhält die Ratsversammlung Beschlussvorschläge zur notwendigen personellen und finanziellen Ausstattung im Zuge der Beschlussfassung zum Haushaltsplan.“  Dies soll hier erfolgen.

3. konkreter Mittelbedarf

Entsprechend der Ratsvorlage sind folgende allgemeine Aufgaben zur Clusterförderung stärker als bisher zu erfüllen:

  • vorbereitende Organisation der Kommunikation innerhalb der Cluster,
  • Unterstützung der Zielbildungsprozesse in den Clustern,
  • Unterstützung zur Entwicklung wohldefinierter Kompetenzfelder,
  • Unterstützung und Kofinanzierung von Anträgen auf Strukturfondsmittel,
  • Unterstützung und Kofinanzierung von Technologietransferprojekten,
  • Unterstützung von Projekten zur Fachkräftegewinnung und –sicherung,
  • Unterstützung und Kofinanzierung von Vermarktungsprojekten,
  • Unterstützung bei der Identifikation und Umsetzung von Standortinfrastruktur,
  • Unterstützung bei der Einbindung clusterunterstützender Einrichtungen.

Konkret ergeben sich für 2014 beispielsweise folgende Bedarfe, welche nicht in den Haushaltsansätzen berücksichtigt sind:

  • Grundfinanzierung der Bio-Net GmbH als Clusterorganisation im Bereich Biotechnologie,
  • Einwerbung von Fördermitteln für das Biodiversitätsforschungszentrum,
  • Kofinanzierung von Kooperationsprojekten mit Klinken und Medizintechnikunternehmen sowie deren Forschungsabteilungen,
  • Erstellung einer Standortstudie zur Energiemetropole Leipzig,
  • Initiative zur Profilschärfung und eines indikatorenbasierten Zielbildungsprozesses im Energiecluster,
  • Gewinnung überregionaler Partner für die Cluster Gesundheit und Biotechnologie sowie Energie und Umwelt,
  • Unterstützung clusterübergreifender Projekte und Schnittstellen.

Im Rahmen des Clustermonitorings wird darüber hinaus Ende 2013/Anfang 2014 der Ratsversammlung der erste Monitoringbericht vorgelegt, mit Ergebnissen der bisherigen Clusterförderstrategie und den weiteren notwendigen Weichenstellungen. Hierin werden ebenfalls konkrete Hinweise für zukünftige Schwerpunktsetzungen und daraus abgeleitete Maßnahmen aufgezeigt werden.